Rz. 6

Ist das gem. § 33 Abs. 3 StPO zu gewährende rechtliche Gehör im Verfahren zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht beachtet, so kann dies mit der Beschwerde angefochten werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge