Rz. 30

Muster 1.6: Informationen für unsere Mandanten bei Beschlagnahme der Fahrerlaubnis – Rechtsmittel

 

Muster 1.6: Informationen für unsere Mandanten bei Beschlagnahme der Fahrerlaubnis – Rechtsmittel

Oftmals beschlagnahmt die Polizei noch vor Ort die Fahrerlaubnis. Dies ist möglich, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen. Dies ist z.B. bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen oder Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss möglich.

Es liegt eine Sicherstellung vor, sollte der Betroffene seinen Führerschein freiwillig herausgegeben haben. Eine Beschlagnahme liegt vor, wenn der Führerschein nicht freiwillig herausgegeben wird und der Beschlagnahme auch widersprochen wird. Dann muss die Beschlagnahmeanordnung der Polizei richterlich bestätigt (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht) oder aber aufgehoben werden. Es ist daher sinnvoll, der Beschlagnahme zu widersprechen, auch wenn nicht immer innerhalb der kommenden drei Tage Gewissheit über den weiteren Verlauf herrscht.

Natürlich dürfen Sie nicht Auto fahren! Sonst machen Sie sich ggf. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar und verschlimmern die ganze Angelegenheit nur.

In geeigneten Fällen können Sie mithilfe von uns die Aufhebung der Beschlagnahme und Herausgabe des Führerscheins beantragen. Gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann die Beschwerde eingelegt werden. Dann erfolgt eine Überprüfung der vom Amtsgericht veranlassten vorläufigen Entziehung durch das übergeordnete Landgericht. Allerdings kann dies lange dauern und verzögert das Verfahren, daher sollte hier nur zurückhaltend operiert werden.

In der Praxis ist aber jeweils sehr genau zu überlegen, ob die angesprochenen Maßnahmen der Verteidigung sinnvoll sind. Es besteht die Gefahr, dass die jeweilige Überprüfung der Beschlagnahme oder der vorläufigen Entziehung nur eine Verzögerung des Verfahrens bewirken, weil der Vorgang dann zudem wegen der Überprüfung der Maßnahme einen weiteren Gang im Verfahrensablauf gehen muss. Auch will vermieden werden, dass sich das Berufungsgericht bereits festgelegt hat.

Bitte fragen Sie uns.[16]

Muster 1.7: Ausräumung von Zweifeln an Fahreignung aufgrund medizinischer Aspekte

 

Muster 1.7: Ausräumung von Zweifeln an Fahreignung aufgrund medizinischer Aspekte

Die zuständige Landesbehörde hat sich an Sie gewandt und auf notwendige Klärungen und eventuelle Maßnahmen zu Ihrer Fahrerlaubnis hingewiesen.

Dem Schreiben lag eine Information über einen Verkehrsverstoß zugrunde.

Der Sachverhalt ist primär unter medizinischen Aspekten zu sehen. Deshalb erscheint es geboten, zu überlegen, wie durch ein ärztliches Attest oder Gutachten die Zweifel an Ihrer Fahreignung unter medizinischen Aspekten ausgeräumt werden können und diese unbegründet sind.

Es ist nunmehr zu klären, von welcher Stelle bzw. von welchem Arzt oder medizinischem Institut ggf. nach einer Untersuchung eine Bestätigung erteilt wird, dass aus ärztlicher Sicht Zweifel an der Fahreignung nicht gegeben sind oder ggf. wieder auszuräumen sind.

Die Angelegenheit bedarf in diesem Sinne einer Besprechung, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

[16] Reisert, Unfallregulierung, § 8, Stichwort "Belehrungspflichten".

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