Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr

Umfang der Berechtigung zum Führen von Dienstfahrzeugen

Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis

 
erteilte Klasse der Fahrerlaubnis berechtigt auch zum Führen von Dienstfahrzeugen der Klasse(n) zu erteilende allgemeine Fahrerlaubnis
A A2, A1, AY und AM A
A2 A1, AY und AM A2
A1 AM A1
B AM und L B
BE entfällt BE
C1 Fahrzeuge der Klasse D1 ohne Fahrgäste C1
C1E BE sowie Fahrzeuge der Klasse D1E ohne Fahrgäste C1E
C C1 sowie Fahrzeuge der Klasse D ohne Fahrgäste C
CE BE und C1E sowie Fahrzeuge der Klasse D ohne Fahrgäste, T CE
P entfällt entfällt
D1 entfällt D1
D1E entfällt D1E
D D1 D
DE D1E DE
L entfällt L
AM entfällt AM
T L T
F entfällt entfällt
G entfällt entfällt
GE entfällt entfällt

*) § 6 Absatz 2 Satz 1 findet Anwendung.

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