Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Das Schreiben ersetzt den bisherigen Erlass von 2014 und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Berücksichtigt wird in dem 65-seitigen Schreiben auch die neuere Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung.mehr
Die Entfernungspauschale wird ab 1. Januar 2021 angehoben. Das kann auch Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug haben. Außerdem wird erstmalig eine sogenannte Mobilitätsprämie eingeführt.mehr
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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht hat unterschiedliche Ausprägungen. Eine davon ist das Recht am eigenen Bild: Demnach darf grundsätzlich jeder selbst darüber bestimmen, ob Fotos oder Videos, auf denen er zu sehen ist, veröffentlicht werden dürfen.mehr
Arbeitswege von etwa einer Stunde sind in Ballungszentren nach einem Urteil des FG Hamburg üblich und ohne weiteres zumutbar.mehr
Meist führt die gemeinsame Wohnung mit dem Partner am Beschäftigungsort dazu, dass sich der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers dorthin verlagert. Eine doppelte Haushaltsführung ist sodann nicht anzuerkennen. Wann jedoch Ausnahmen gelten können, hat der Bundesfinanzhof nun festgelegt.mehr
Die Größe der Wohnung am Beschäftigungsort im Vergleich zur Größe der Wohnung am Wohnort stellt nur ein wesentliches Indiz für die Verlagerung des Lebensmittelpunktes dar.mehr
Allein die Tatsache, dass beiderseits berufstätige Ehegatten (Lebenspartner/Lebensgefährten) während der Woche am Beschäftigungsort wohnen, rechtfertigt es nicht, dort den Lebensmittelpunkt zu verorten.mehr
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 wurde die Abziehbarkeit von Reisekosten als Betriebsausgaben geändert. Für die ertragsteuerliche Beurteilung von Reisekosten ab dem 1.1.2014 gilt Folgendes:mehr
Wird die bisherige Hauptwohnung aus beruflichen Gründen als Zweitwohnung beibehalten, beginnt mit der Umwidmung die Dreimonatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand.mehr
Auch bei wiederholter Kettenabordnung an ein ausländisches Unternehmen mit Verlegung des Familienwohnsitzes wird dort keine regelmäßige Arbeitsstätte begründet. mehr
Für die Frage des Auseinanderfallens des Orts des eigenen Hausstands und des Beschäftigungsorts kommt es nicht auf politische Grenzen an. Der Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort müssen aus der Perspektive beider Orte auseinanderfallen. Befindet sich der eigene Hausstand am Beschäftigungsort i. S. d. Rechtsprechung des BFH, scheidet daher eine doppelte Haushausführung aus.mehr
Erwerbstätige können die Kosten ihrer Zweitwohnung ab 2014 nur noch mit maximal 1.000 EUR pro Monat abziehen. Ungenutztes Abzugsvolumen darf nach einer Weisung des BMF aber auf andere Monate desselben Jahres übertragen werden.mehr
Bei Azubis und jungen Arbeitnehmern, die fernab der Heimat einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz finden, stellt sich häufig die Frage, ob eine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Dies scheitert oftmals daran, dass sie am Wochenende bei ihren Eltern wohnen. Dass das auch noch bei älteren Arbeitnehmer vorkommen kann, zeigt ein aktueller Urteilsfall.mehr
Der 6. Senat des FG Münster hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein alleinstehender Arbeitnehmer in seinem Elternhaus einen eigenen Hausstand unterhält.mehr
Mietet ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort einen Pkw-Stellplatz oder eine Garage an, darf er die Mietzahlungen künftig nicht mehr unbegrenzt als Werbungskosten abziehen. Ab 2014 fließt der Aufwand in die 1.000 EUR-Grenze zur doppelten Haushaltsführung ein – und kann daher gekappt werden.mehr
Das FG Sachsen-Anhalt geht der Frage nach, inwieweit ein Außendienstler Verpflegungsmehraufwendungen abziehen kann, wenn er unter der Woche immer das gleiche Pensionszimmer bewohnt um von dort seinen Vertriebsbezirk abzufahren.mehr
Die Kosten für eine Wohnung am Beschäftigungsort sind nicht beruflich veranlasst, wenn diese zugleich von einem unterhaltsberechtigten Angehörigen mitgenutzt wird.mehr
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet in einem anderen auswärtigen Betriebsteil eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte.mehr
Die Reform des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens nimmt Fahrt auf. Die Autoren zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der Umstellung auf die doppelte Buchführung in Verwaltungen auf und erklären die Besonderheiten im öffentlichen Sektor.mehr
Nach neuer Rechtsprechung ist ein beruflich begründeter Doppelhaushalt noch im Einzugsbereich des Beschäftigungsorts, wenn der Arbeitsplatz trotz großer Entfernung in unter einer Stunde Fahrzeit erreicht werden kann.mehr
Mit dem endgültigen Anwendungsschreiben zur steuerlichen Reisekostenreform 2014 wagt die Finanzverwaltung auf über 50 Seiten den Versuch, neben den Grundsätzen des neuen Reisekostenrechts auch Einzelheiten und Problemfälle darzustellen.mehr
Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt. Dies hat das FG Münster entschieden.mehr
Die Entfernungspauschale für wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann - unabhängig vom tatsächlichen Aufwand - in Anspruch genommen werden. Steuerfreie Arbeitgebererstattungen sind jedoch anzurechnen, wie der BFH zuletzt entschieden hat.mehr
Die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung steht auch dann zu, wenn keine Aufwendungen entstehen. Reisekostenvergütungen und Freifahrten sind jedoch mindernd anzurechnen.mehr
Kehrt ein Arbeitnehmer während einer doppelten Haushaltsführung mehrmals pro Woche an seinen Erstwohnsitz zurück, kann durch die sog. Vielpendler-Option ein höherer Kostenabzug erreicht werden.mehr
Trägt der Arbeitgeber durch Überlassung des Dienstwagens im Ergebnis die Aufwendungen für die Familienheimfahrten, ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen.mehr
Bei Wegverlegung des Hauptwohnsitzes vom Beschäftigungsort, dürfen für die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen abgezogen werden. Die Dreimonatsfrist für längerfristige Tätigkeiten beginnt mit der Umwidmung der Wohnung am Beschäftigungsort in eine Zweitwohnung.mehr
Wer während einer doppelten Haushaltsführung mehrmals pro Woche an seinen Erstwohnsitz zurückkehrt, kann durch die sog. Vielpendler-Option einen höheren Kostenabzug erreichen.mehr
Alleinstehende müssen für die steuerliche Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung einen eigenen Hausstand nachweisen. Diese Voraussetzung kann auch bei gemeinsamer Haushaltsführung von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern erfüllt sein.mehr
Ein erwachsenes, berufstätiges Kind, das mit seinen Eltern in einem gemeinsamen Haushalt lebt, unterhält dort regelmäßig seinen eigenen Hausstand.mehr
Nach einem aktuellen Urteil können Aufwendungen für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. Damit kommt auch ein steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitgeberersatz dieser Kosten in Betracht.mehr
Wird ein Arbeitnehmer zunächst für drei Jahre, insgesamt aber für knapp sechs Jahre an eine ausländische Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens entsendet, handelt es sich nicht mehr um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit. Liegt weder eine berufliche Auswärtstätigkeit noch eine doppelte Haushaltsführung vor, sind Mietaufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig.mehr
Verpflegungsmehraufwendungen können bei doppelter Haushaltsführung grundsätzlich für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung angesetzt werden. Dies gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch dann, wenn der Arbeitnehmer vor Begründung der doppelten Haushaltsführung schon längere Zeit am Beschäftigungsort gewohnt hat und seinen Hauptwohnsitz von dort "wegverlegt".mehr
Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein.mehr
Der Bundesrat hat am 1.2.2013 das "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" verabschiedet. Es sieht Änderungen bei der Verlustverrechnung, der Organschaft und bei den Reisekosten vor.mehr
Nach Ansicht des FG Düsseldorf können pauschale Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung in den sog. Wegverlegungsfällen abgezogen werden.mehr
Die Kosten der doppelten Haushaltsführung kann ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abziehen oder der Arbeitgeber kann die Kosten erstatten. Beim Unternehmer können die Kosten Betriebsausgaben sein.mehr
Ein eigener Hausstand wird auch dann unterhalten, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts (mit den Eltern) geführt wird.mehr
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich ausführlich zu den Anforderungen an das Unterhalten eines gemeinsamen gleichberechtigten Hausstands mit den eigenen Eltern geäußert.mehr
Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern ist nach der - widerlegbaren – Lebenserfahrung bei längerer Auswärtstätigkeit davon auszugehen, dass der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlegt wurde.mehr
Der Betrieb des Kunden des Arbeitgebers ist auch bei einem längerfristigen Einsatz nur dann regelmäßige Arbeitsstätte, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt.mehr
Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, will die Bundesregierung das steuerliche Reisekostenrecht grundlegend vereinfachen und vereinheitlichen.mehr
Aktuell hat sich der Bundesfinanzhof in mehreren Fällen mit der steuerlichen Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung auseinandergesetzt. Dabei ging es auch um die praxisrelevante Frage, wie weit der Zweitwohnsitz von der Arbeitsstätte weg sein darf.mehr
Eine doppelte Haushaltsführung ist auch dann beruflich veranlasst, wenn der Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft eingerichtet wird.mehr
Das Tatbestandsmerkmal "Wohnen am Beschäftigungsort" ist weit auszulegen. Der BFH bestätigt damit die langjährige Rechtsprechung und hat eine 141 km von der Arbeitsstätte entfernte Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anerkannt.mehr
Einen eigenen Hausstand kann auch unterhalten, wer die Mittel dazu von einem Dritten erhält - Vermutung eines eigenen Hausstands bei abgeschlossener Wohnung.mehr
Zur Anerkennung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung muss eine Wohnung "am Beschäftigungsort" liegen. Dies ist sogar der Fall, wenn sich die Zweitwohnung in einer Entfernung von 141 km zur Arbeitsstätte befindet, wenn der Beschäftigungsort verkehrsgünstig zu erreichen ist.mehr