Steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers sind anzurechnen
Wird ein Arbeitnehmer außerhalb seines Wohnorts tätig, übernachtet er am Ort seiner Tätigkeit oder in dessen Einzugsgebiet und liegen die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vor, dann kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter dadurch entstehende notwendige Mehraufwendungen steuerfrei ersetzen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch dort wohnt.
Umfang der steuerfreien Arbeitgebererstattung
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands und zurück (Familienheimfahrten) für jeweils eine Familienheimfahrt wöchentlich als Werbungskosten abgezogen werden. Zur Abgeltung der Aufwendungen ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen. Bis zu dieser Höhe ist auch eine steuerfreie Arbeitgebererstattung möglich.
Entfernungspauschale ist aufwandsunabhängig
Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber zwar keine steuerfreien Arbeitgebererstattungen erhalten, allerdings einen Teil der Familienheimfahrten mit der Bahn durchgeführt. Hierfür waren dem bei der Bahn angestellten Kläger keine Aufwendungen entstanden. Nach dem Urteil des BFH kann die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt - wie die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (ab VZ 2014: "erste Tätigkeitsstätte") - verkehrsmittelunabhängig und selbst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Betroffene für diese Fahrten gar keine Kosten getragen hat.
Anrechnung steuerfreier Arbeitgeberleistungen
Dies bedeutet aber nicht, dass steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen oder steuerfreie Sachbezüge, beispielsweise Freifahrten, insoweit keine Berücksichtigung finden dürfen. Derartige Arbeitgeberleistungen sind vielmehr auf die Pauschalen anzurechnen, da in solchen Fällen jedenfalls ein vollumfänglicher Werbungskostenabzug nicht geboten ist. Erstattet also beispielsweise der Arbeitgeber 0,20 Euro je Entfernungskilometer steuerfrei, kann der Mitarbeiter in seiner Steuererklärung nur noch 0,10 Euro geltend machen.
Schwieriger war jedoch die Lage im Urteilsfall, weil zunächst noch ermittelt werden muss, welchen Wert die vom Arbeitgeber bereitgestellte Freifahrtberechtigung hatte. Der BFH hat den Fall deshalb zur weiteren Sachverhaltsermittlung an das Finanzgericht zurückverwiesen.
(BFH, Urteil vom 18. April 2013, VI R 29/12)
Hinweis |
Das Instrument der doppelten Haushaltsführung - einschließlich der Behandlung von Familienheimfahrten - bleibt auch im Rahmen der Reisekostenreform 2014 erhalten. Änderungen gibt es aber bei der Behandlung von Unterkunftskosten. Über Einzelheiten informieren wir Sie demnächst in unserer Serie zum neuen Reisekostenrecht 2014. |
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
5.737
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
3.25944
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
3.0821
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
2.375
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
2.312
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
2.034
-
Was passiert bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?
1.924
-
Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes
1.8452
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
1.65011
-
Entgeltabrechnung: Was bei einer nachträglichen Korrektur zu beachten ist
1.603
-
FAQ zur steuerfreien Aktivrente ab 2026
02.04.2026
-
Änderungen bei Betriebsveranstaltungen: Voraussetzungen und Freigrenze
24.03.2026
-
Definition: Was gilt als Betriebsveranstaltung?
24.03.2026
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
24.03.2026
-
Steuerliche Regeln bei mehreren Betriebsveranstaltungen im Jahr
24.03.2026
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
24.03.2026
-
Unfallversicherungsschutz bei Betriebsveranstaltungen
24.03.2026
-
Sozialversicherungsbeiträge aus Feiertagszuschlägen richtig berechnen
24.03.2026
-
Welche Stolperfallen bei Minijobs und Arbeit auf Abruf auftreten
23.03.2026
-
Das Statusfeststellungsverfahren im Überblick
19.03.2026