Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 72 Begriff (aufgehoben)

A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 72 BewG über den Begriff des "unbebauten Grundstücks" ist durch das Bewertungsänderungsgesetz 1965 neu geschaffen worden. Beim Grundvermögen unterscheidet man zwischen unbebauten Grundstücken (§§ 72 und 73 BewG) und den bebauten Grundstücken (§§ 74 ff. BewG). Ob ein Grundstück als unbeb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Sachliche Befreiung des Betriebsvermögens im Beitrittsgebiet (§ 136 BewG)

Rz. 52 [Autor/Stand] § 152 Abs. 7 BewG bestimmte, dass § 136 BewG, der durch Art. 6 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] wieder in das BewG eingefügt wurde, zum 1.1.1997 anzuwenden ist. Der Anwendungsvorschrift hätte es nicht bedurft, da die Anwendung des neuen § 136 BewG nur für den Stichtag 1.1.1997 in der Vorschrift selbst geregelt is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nachfeststellungszeitpunkt (§ 23 Abs. 2 BewG)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 152 Abs. 2 BewG enthält die für den Stichtag 1.1.1997 bei der Gewerbekapitalsteuer anzuwendende Fassung des § 23 Abs. 2 BewG. Dort ist der Nachfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung geregelt. Wer die in § 152 Abs. 2 BewG aufgeführte Fassung des § 23 Abs. 2 BewG mit der vorherigen Fassung vergleicht, die durch das JStG 1997 mit Wirkung ab dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten (§ 26 BewG)

Rz. 34 [Autor/Stand] § 26 BewG i.d.F. des JStG 1997 regelte die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten nur noch für den Grundbesitz. Die Vorschrift hat ausschließlich Bedeutung für die Feststellung der Einheitswerte 1964 in den alten Bundesländern sowie der Einheitswerte 1935 und der Ersatzwirtschaftswerte im Beitrittsgebiet. § 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 25 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz nennt den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Steuergegenstand, während das Bewertungsgesetz das land- und forstwirtschaftliche Vermögen positiv abgrenzt.[2] Land- und Forstwirtschaft definiert die Rechtsprechung als planmäßige Nutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse sowie die unmit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Entsprechende Anwendung des § 51 Abs. 2 bis 4 BewG

Rz. 24 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51a Abs. 5 BewG erklärt die Vorschrift des § 51 Abs. 2 bis 4 BewG für entsprechend anwendbar. Die Absätze 2 bis 4 des § 51 BewG befassen sich mit dem Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten nach dem Futterbedarf und der Abgrenzung der Zweige des Tierbestands bei Überschreitung der zulässigen Anzahl von Vieheinheiten. H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gegenstand der Bewertung

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG ist Gegenstand der Bewertung die wirtschaftliche Einheit. Sie wird bisweilen auch untechnisch als Bewertungseinheit bezeichnet. Das BewG gibt keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit. Es geht aber davon aus, dass sich die Bewertung an der Zusammengehörigkeit von Wirtschaftsgütern auszurichten hat, die sich durch d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff der Zurechnung

Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Zurechnung wird die persönliche Zuordnung eines Wirtschaftsguts für die Besteuerung verstanden. Damit wird bestimmt, welche Person oder Personen Schuldner von Steuern sind, die an die Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut anknüpfen. Die Zurechnung ist in § 39 AO 1977 geregelt. Das Bewertungsgesetz kennt den Ausdruck "Zurechnung" allerdings auch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Norm beruht auf §§ 2, 3 GrStG 1951. In der Begründung zur Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[2] führt der Gesetzgeber an, dass der Begriff des Grundbesitzes im Bewertungsgesetz festgelegt sei. Für die Grundsteuer sei jeweils der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellte Einheitswert maßgebend.[3] Der Klammerzusatz in § 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundstücke im Zustand der Bebauung (§ 91 BewG)

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 91 BewG i.d.F. des JStG 1997 blieben bei Grundstücken, die sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befinden, die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile bei der Ermittlung des Einheitswerts außer Ansatz. Diese Vorschrift hatte insbesondere Bedeutung für die Grundsteuer. Bei der Gewerbekapitalsteuer wurden in der Vergangenheit die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / R. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes

Rz. 100 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG [2] löst § 265 BewG die Regelungen des bisherigen § 205 BewG ab. Somit wurde durch die Änderung des GrStRefG der Wortlaut des bisherigen § 205 BewG in die Vorschrift des § 265 BewG aufgenommen. Rz. 101 [Autor/Stand] § 265 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[4] umfasst die Absätze 1 bis 11 der aktue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 34 BewG ist mit dem BewG 1965 in Kraft getreten und gilt daher erstmals für den Hauptfeststellungszeitpunkt zum 1.1.1964. § 34 Abs. 6a BewG wurde erst durch das BewÄndG 1971 eingefügt und ist erstmals zum Bewertungsstichtag 1.1.1974 anzuwenden. Rz. 13 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz ist insgesamt zum 1.2.1991[3] neu bekannt gemacht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertungsgrundsatz: gemeiner Wert

Rz. 20 [Autor/Stand] Das BewG 1965 enthält im Gegensatz zum BewG 1934 keine ausdrückliche Anordnung über die Bewertung der unbebauten Grundstücke. Eine solche Vorschrift ist auch nicht erforderlich, weil sich der Bewertungsmaßstab bereits aus § 9 BewG i.V.m. § 17 Abs. 3 BewG ergibt; denn § 9 BewG über die Anwendung des gemeinen Werts als allgemeine Bewertungsvorschrift des E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 50 Ertragsbedingungen (aufgehoben)

Schrifttum: Eisele, Neufassung des Bodenschätzungsgesetzes durch das JStG 2008 – Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens, NWB 2008, 2349; Grabarse, Zur Ermittlung des Einheitswertes von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, BuW 1996, 867; Marre, Zum Verfahren der Bodenschätzung, AgrarR 1977, 155; Rosch/Kurandt, Bodenschätzung, 3. Aufl., 1991; Rothkegel,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten

A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 3 BewG befand sich früher in einer etwas anderen Fassung in § 140 RAO. Sie ist durch die VO v. 1.12.1930[2] unverändert als § 8 BewG 1931 übernommen. Bei der Neufassung des BewG 1934 wurde die Vorschrift dem § 11 Nr. 5 des inzwischen aufgehobenen StAnpG angepasst und als § 3 in das Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 223 Nachfeststellung

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 223 BewG regelt für Zwecke der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell, in welchen Fällen eine Nachfeststellung und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen ist. Die Vorschrift des § 223 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 34 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (aufgehoben)

Schrifttum: Aweh, LuF: Kleinbetriebe oder Gartenbewirtschaftung für Eigenbedarfszwecke, EStB 2011, 323; Bruschke, Die (ungewollte) Mitunternehmerschaft in der Land- und Forstwirtschaft, ZSteu 2006, 315; Geisler, Die Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens – Die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit, Inf 1984, 561; Geisler, Die Einheitsbewertung des l...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 2 Wirtschaftliche Einheit

A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 BewG enthält die allgemeinen Vorschriften über die Bestimmung und Abgrenzung der zu bewertenden Objekte. Diese Vorschriften waren früher in § 137 Abs. 2 AO 1919 bzw. § 9 BewG 1925 enthalten und wurden seinerzeit in das BewG 1931 (§ 2) übernommen. Im BewG 1934 ist lediglich die Fassung der Vorschriften ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 51a Gemeinschaftliche Tierhaltung (aufgehoben)

Schrifttum: Diedenhofen, Die Besteuerung der landwirtschaftlichen Tierhaltungskooperationen nach dem Bewertungsänderungsgesetz 1971, DB 1971, 2086; Felsmann, Fragen zur Abgrenzung der Landwirtschaft vom Gewerbebetrieb, Inf. 1975, 361; Felsmann, Kooperationsmöglichkeiten bei landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung, Inf. 1972, 433; Felsmann, Fragen zur Abgrenzung der Lan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 69 Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (aufgehoben)

A. Einführung I. Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 69 BewG geht zurück bis ins Jahr 1919 (Abs. 1).[2] In späteren Jahren sind eingefügt worden: 1934 (Abs. 2)[3], 1965 (Abs. 3)[4]. und 1971 (Abs. 4)[5]. Ihre letzte Fassung vor der Aufhebung erhielt die Vorschrift durch das Vermögensteuerreformgesetz 1974[6]. Mit Wirkung auf den 1.1.2025 ist § 69 B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 265 Anwendungsvorschriften

A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG gere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 244 Grundstück

Schrifttum: Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzesentwurf liegt vor!, NWB 2019, 2034; Grootens, Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer, NWB-EV 11/2019, 381. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 244 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Definition der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 (§ 121a BewG)

Rz. 48 [Autor/Stand] § 121a BewG, der den Ansatz der Grundstücke und Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Einheitswerte 1964 regelte, galt in der Fassung des JStG 1997 nur für die Gewerbesteuer. Demnach waren bei dieser Steuer 140 % des Einheitswerts anzusetzen, und zwar auch für den Erhebungszeitraum 1997. Der Gesetzgeber hat somit keine Konsequenzen aus den Entscheidu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen (§ 112 BewG)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 152 Abs. 5 BewG enthielt die zum 1.1.1997 geltende Fassung des § 112 BewG, der den Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen regelt. Gegenüber der Fassung vor dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wurde in der zum 1.1.1997 geltenden Fassung klargestellt, dass es beim Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Antei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / S. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes

Rz. 103 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefUG [2] wurde Abs. 12 in § 265 BewG eingefügt. Rz. 104 [Autor/Stand] Danach sind insbesondere die Änderungen, die als Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung[4] zu verstehen sind, auf Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 anzuwenden. Dabei sollen die Änderungen in § 177 Abs. 1 und 2, § 179 Satz 3, § 183 Abs. 2 Satz 3, § 187 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / U. § 265 BewG i.d.F. des JStG 2024

Rz. 114 [Autor/Stand] Mit Art. 35 JStG 2024 [2] wurden die Abs. 15 und 16 in § 265 BewG eingefügt. Der Gesetzgeber sieht zwei verschiedene Anwendungszeitpunkte für die Änderungen vor. Rz. 115 [Autor/Stand] § 265 Abs. 15 BewG regelt, dass die Änderungen des § 158 Absatz 2 Satz 3 und 4 BewG auf Bewertungsstichtage nach dem 6.12.2024 – also mit Wirkung des JStG 2024[4] – anzuwend...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / C. Bewertungsgrundsätze

Rz. 17 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt, ist das Ziel des neuen Bewertungsrechtes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Bewertung mit dem gemeinen Wert, wobei von einer Betriebsfortführung durch den Erwerber auszugehen ist. Dieses Ziel wird jedoch beim Wirtschaftsteil regelmäßig verfehlt. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert erfolgt lediglich dann, wenn der Liqui...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Wohnungseigentum, Teileigentum

Rz. 93 [Autor/Stand] Zum Grundvermögen gehört auch das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht nach dem WEG.[2] Es wird Wohnungseigentum, Teileigentum und gemeinschaftliches Eigentum differenziert. Wohnungseigentum ist nach § 1 Abs. 2 WEG das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 [Autor/Stand] § 2 GrStG nimmt eine zentrale Stellung im Grundsteuergesetz ein und übt eine Doppelfunktion aus, indem einerseits der Steuergegenstand bestimmt und andererseits gesetzestechnisch wie in § 13 GrStG die Anbindung an das BewG erfolgt.[2] Aufgrund der bewertungsrechtlichen Abgrenzung des Steuergegenstandes gibt es zahlreiche Bezüge zu Normen des Bewertungsge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 3 BewG befand sich früher in einer etwas anderen Fassung in § 140 RAO. Sie ist durch die VO v. 1.12.1930[2] unverändert als § 8 BewG 1931 übernommen. Bei der Neufassung des BewG 1934 wurde die Vorschrift dem § 11 Nr. 5 des inzwischen aufgehobenen StAnpG angepasst und als § 3 in das BewG 1934 aufgenommen. In dieser Fassung ist § 3 auch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer, der nach den Regelungen des BewG bestimmt und abgegrenzt wird.[2] Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobje...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Belastungsentscheidung des Gesetzgebers knüpft an das Innehaben von Grundbesitz in Form von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen oder Grundvermögen an. Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz i.S.d. Bewertungsgesetzes. Das sind insgesamt ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten. Davon entfallen ca. 32 Mio. wirtschaftliche Einheiten au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. § 152 BewG i.d.F. des SEStEG

Rz. 56 [Autor/Stand] § 152 BewG ist durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften[2] um den Abs. 3 ergänzt worden. Absatz 3 hat folgenden Wortlaut: "(3) § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 2 GrStG bringt die Belastungsentscheidung des Gesetzgebers in sachlicher Hinsicht zum Ausdruck. Mit der Anknüpfung an den inländischen Grundbesitz in Form von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen konkretisiert der Gesetzgeber den Steuergegenstand des GrStG. Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz i.S.d. Bewertungsge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Maßgebender Wert des Steuergegenstands im Veranlagungszeitpunkt

Rz. 59 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl bezieht sich auf den Grundsteuerwert, der nach dem Bewertungsgesetz im Veranlagungszeitpunkt (§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 3, § 18 Abs. 3) für den Steuergegenstand maßgebend ist. Die Steuermessbeträge werden im Rahmen der Hauptveranlagung auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 21 Abs. 2 BewG [ab 1.1.2025: § 221 Abs. 2 BewG] allgemein festges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtliche Entwicklung und Bedeutung

Rz. 4 [Autor/Stand] § 34 BewG wurde in mehreren Schritten aufgebaut, wobei teilweise Regelungen aus anderen (älteren) Bewertungsgesetzen übernommen und modifiziert wurden. In einzelnen Absätzen finden sich allerdings auch komplett neue Bestimmungen. So sind die Absätze 1 bis 3 insgesamt neu. Nach Absatz 1 gliedert sich der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den Wirtsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 1 Heberecht

Schrifttum: Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz?, BB 2013, 861; Bertelsmann (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 28. Aufl. 2025; Bimek/Ruf, Der Belastungsgrund der Grundsteuer, StuW 2025, 183; Broer, Grundsteuer: Gemeindesteuer und "Reichensteuer"?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 2013...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 13 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Schrifttum: Andel, Finanzwissenschaft, 1983; Andreae, Zur Systematik der Steuertariflehre, FinanzArchiv 1929, 45; Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil I), DStR 2016, 1766; Bayer, Steuerlehre, 1998; Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissenschaft, 12. Aufl. 2018; Claus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 2 Steuergegenstand

Schrifttum: Bayerischer Staatsminister der Finanzen und Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Bericht an die Finanzministerkonferenz, Reform der Grundsteuer, 2004; Bimek/Ruf, Der Belastungsgrund der Grundsteuer, StuW 2025, 183; Claus/Nehls/Scheffler, Grundsteuern in der Europäischen Union, IFSt-Schrift Nr. 509, 2016; Hellmann, Die Besteuerung des privaten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. § 152 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Regelungsgehalt des § 2 BewG

I. Gegenstand der Bewertung Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG ist Gegenstand der Bewertung die wirtschaftliche Einheit. Sie wird bisweilen auch untechnisch als Bewertungseinheit bezeichnet. Das BewG gibt keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit. Es geht aber davon aus, dass sich die Bewertung an der Zusammengehörigkeit von Wirtschaftsgütern auszuri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohn- und Teileigentum

Rz. 59 [Autor/Stand] Bei dieser Bauweise ist regelmäßig jedes einzelne Haus mit dem dazugehörigen Grund und Boden eine selbstständige wirtschaftliche Einheit. Rz. 60 [Autor/Stand] Bei Doppel- und Reihenhäusern bildet grds. jedes Haus, das einen eigenen Eingang hat, durch Brandmauern vom Nachbarhaus getrennt ist und über einen eigenen Versorgungsanschluss verfügt, eine selbsts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erstmalige Heranziehung zur Grundsteuer (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 85 [Autor/Stand] Nachfeststellungszeitpunkt bei erstmaliger Heranziehung zur Grundsteuer nach § 223 Abs. 1 Nr. 2 BewG, d.h. bei Eintritt in die Steuerpflicht, ist der Beginn des Kalenderjahrs, in dem der Grundsteuerwert erstmals der Besteuerung zugrunde gelegt wird, § 223 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BewG. In diesen Fällen ist der Nachfeststellungszeitpunkt somit der Beginn des K...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Grundvermögen

Rz. 101 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens besteht aus dem Grund und Boden, und zwar aus dem Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist – unbebautes Grundstück –, oder aus dem Grund und Boden einschließlich der Bestandteile und des Zubehörs, wenn er bebaut ist – bebautes Grundstück. Seit 1.1.2022 ist zu unterscheiden zwischen: Grundsteuerzwecke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Bewertung (Grundzüge)

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Bewertung erfolgt in einem digitalisierten Verfahren nach einheitlichen Strukturen. Ziel ist die Ermittlung eines objektiv-realen Wertes innerhalb eines Wertekorridors des gemeinen Werts i.S.v. § 9 BewG.[2] Der Gesetzgeber hat einen erhöhten Pauschalisierungsgrad wegen der erforderlichen Verwaltungsvereinfachung und den Anforderungen der Digitalisie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 55 [Autor/Stand] Mit der Grundsteuerreform ist die Neuerung eingeführt worden, dass Gebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb land- und forstwirtschaftlich genutzter Hofstellen den Wohnzwecken des Betriebsinhabers oder der Altenteiler dienen, also den sog. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft darstellen, stets dem Grundvermögen und damit der Grundsteuer B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] § 69 BewG galt für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes gem. §§ 19 ff. BewG. Bis zum 31.12.2008 war § 69 BewG auch im Rahmen der Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzuwenden. Seit dem 1.1.2009 war dies nicht mehr der Fall. Rz. 3 [Autor/Stand] § 69 BewG enthielt trotz seiner allgemein gehaltenen Überschrift lediglich ergänzen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 19a ErbStG sieht eine Tarifbegrenzung bei der Übertragung von Produktivvermögen auf Erwerber der Steuerklasse II und III in der Weise vor, dass durch Abzug eines Entlastungsbetrags (Abs. 4) die sich aus § 19 ErbStG ergebende ErbSt herabgesetzt wird. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Übergang von Betriebs- sowie l...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 35 Örtliche Zuständigkeit

A. Grundaussagen Rz. 1 [Autor/Stand] Den nach dem Verzeichnis der für die Verwaltung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zuständigen Finanzämtern [2] obliegt die Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe des ErbStG "gleichmäßig festzusetzen und zu erheben" (§ 85 Satz 1 AO). § 35 ErbStG grenzt nicht nur die Geschäftskreise dieser Behörden voneinander ab, sondern regelt gleichzeitig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 36 Sondervorschriften für die Hauptveranlagung 2025

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 36 GrStG in der bis einschließlich Kalenderjahr 2024 geltenden Fassung regelt eine Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte. Rz. 2 [Autor/Stand] § 36 GrStG hatte bis einschließlich des Kalenderjahrs 2024 folgende Fassung: Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte (1) [1]Der Veran...mehr