Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.2.2 Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands

Grunderwerbsteuerlich relevant im Rahmen von § 1 Abs. 2a GrEStG sind nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Änderungen des Gesellschafterbestands. Durch die Erfassung auch von mittelbaren Änderungen des Gesellschafterbestands soll verhindert werden, dass die Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG durch eine mittelbare Beteiligung von Gesellschaftern umgangen wird.[1] Da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.4 Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Teileigentum (§ 9 Nr. 1 S. 2, Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG)

Rz. 71 Zu den erlaubten, nicht begünstigten Tätigkeiten gehört nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auch die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Entsprechendes gilt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG, wenn i. V. m. der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen Teileigentum errichtet und veräußert wird, wenn das Gebä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.3 Betreuung von Wohnungsbauten (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG)

Rz. 66 Weitere erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeit ist nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG die Betreuung von Wohnungsbauten. Die Betreuung von Wohnungsbauten muss nicht von untergeordneter Bedeutung sein. Erforderlich ist aber ein Nebenordnungsverhältnis in dem Sinne, dass die Betreuung von Wohnungsbauten gleichzeitig mit der Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz erfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.3 Eigener Grundbesitz

Rz. 45 Das Grundstücksunternehmen muss Grundbesitz verwalten und nutzen. Der Begriff "Grundbesitz" ist im bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen.[1] Es gilt die bundesgesetzliche Regelung in § 243 BewG.[2] Hiervon abweichende landesgesetzliche Regelungen aufgrund der Öffnungsklausel gelten im Rahmen der erweiterten Kürzung nicht.[3] Dem gesetzgeberischen Willen dürfte dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.4.1 Unmittelbare Anteilsvereinigung

Als unmittelbarer "Anteil" an einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung zu verstehen, d. h. die aus der Mitgliedschaft in der Personengesellschaft folgende gesamthänderische Mitberechtigung hinsichtlich des (aktiven) Gesellschaftsvermögens. Jeder Gesellschafter hält einen im Vergleich zu den A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.4 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 12 Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG kommt nur für Grundbesitz in Betracht, der zum Betriebsvermögen gehört. Ob und in welchem Umfang Grundbesitz dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, bestimmt sich nach § 20 S. 1 GewStDV . Maßgebend sind danach die Grundsätze des ESt- und KSt-Rechts. Die Entscheidung, ob der Grundbesitz zum Betriebsvermögen gehört, erfolgt eigenständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.3.4 Besonderheiten bei Treuhandverhältsnissen und bei der identititätswahrenden formwechselnden Umwandlung

Die Besonderheiten bei Treuhandverhältnissen sowie bei der identititätswahrenden formwechselnden Umwandlung, in Betracht kommen hier die identitätswahrende formwechselnde Umwandlung der grundbesitzenden Gesellschaft oder die identitätswahrende formwechselnde Umwandlung einer unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschaft, werden an dieser Stelle des Beitrags nicht detai...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.3 Verlustabzug im Rahmen der Liquidation

Die Grundsätze für den Verlustabzug sind im Rahmen der Liquidation ebenfalls zu beachten. Ergibt sich daher ein steuerlicher Liquidationsverlust, kann dieser gem. § 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG zurückgetragen werden. Praxis-Beispiel Verlustabzug VZ 05: Einkommen 10.000 EUR VZ 06: Einkommen 5.000 EUR VZ 07 – 09: Liquidationsverlust ./. 3.000 EUR Der Liquidationsverlust aus den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer: Bodenrichtwert bei Entwicklungszustand "Land- und Forstwirtschaft"

Leitsatz 1. Unterschiede zwischen den Entwicklungszuständen des Bodenrichtwertgrundstücks und des zu bewertenden Grundstücks (§ 247 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes ‐‐BewG‐‐) sind nur dann zu berücksichtigen, wenn kein gültiger Bodenrichtwert gemäß § 247 Abs. 1 Satz 1 BewG existiert. Liegt ein Bodenrichtwert für den relevanten Entwicklungszustand vor, ist dieser maßgeblich. 2. Bei Festlegung eines Bodenrichtwerts für den Entwicklungszustand "Land- und Forstwirtschaft" in sich deckungsgl...§ 3 Abs. 1 der Immobilienwertermittlungsverordnungmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unbeschränkte und beschränk... / 4 Erbschaftsteuerpflicht

Im Erbschaftsteuerrecht wird abweichend vom Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht nicht ausdrücklich zwischen beschränkter oder unbeschränkter Steuerpflicht unterschieden. Allerdings führen die Bestimmungen in § 2 Abs. 1 ErbStG letztlich zum gleichen Ergebnis.[1] Unbeschränkte Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerpflicht liegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG vor, wenn der Erblasser...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht

Leitsatz Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, sind nicht einkommensteuerbar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 22 Nr. 3 EStG, § 328, § 330 Satz 2, § 2346 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 3 BewG Sachverhalt Die Eltern der Klägerin übertrugen im Jahr 2014 mehrere Gesellschaftsanteile und das Betriebsgrundstück auf ihren Sohn, den Bruder der Klägerin. Schon 2002 hatten sie 20 % des Betriebsvermögens auf de...Hessisches FG, Urteil vom 20.12.2022, 5 K 1615/20mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.7 Besonderheiten in der Vermögensnachfolge bei Kryptowerten

Die Besteuerung von unentgeltlichen Vermögenstransfers ist grundsätzlich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) normiert. Eine Steuerpflicht kann durch Erwerb von Todes wegen nach § 3 ErbStG oder durch Schenkungen unter Lebenden nach § 7 ErbStG entstehen. Diese Ausführungen konzentrieren sich auf die Vermögensnachfolge im Wege einer Erbschaft und lassen die B...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 7 Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer wird für Rechtsvorgänge erhoben, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Wird ein Grundstück veräußert, stellt sich die Frage, ob der Kaufpreisanteil für eine auf dem Grundstück bzw. dem Gebäude vorhandene Photovoltaikanlage der Grunderwerbsteuer unterliegt. Nach §§ 93 - 96 BGB gehören zum Grundstück sämtliche Bestandteile. Daraus ergibt sich für ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / 1. Grundkonzept und Funktionsweise

Der Grundgedanke von Hurdle Shares besteht darin, die an den hinzutretenden Gesellschafter auszugebenden Gesellschaftsanteile mit einer negativen Liquidations-, Gewinn- und Erlöspräferenz zu belasten. Damit sollen die Anteile im Zeitpunkt der Zuwendung aus Sicht des Bewertungsrechts nahezu wertlos gemacht werden (§ 9 Abs. 2 BewG). Es entsteht kein geldwerter Vorteil. Hurdle-Share...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance bei der Nutzung ... / 2 Buchführungspflichtige Unternehmer

Kaufleute sind nach Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig (§ 238 HGB). In § 140 AO ist vorgeschrieben: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die betreffenden Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Nach § 141 Abs. 1 AO sind gewerbliche Unternehmer sowie L...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / Zusammenfassung

Begriff Der sog. "gemeine Wert" ist im Bewertungsgesetz definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit eines Wirtschaftsguts bei seiner Veräußerung zu erzielen wäre und entspricht dem Preis, den ein fremder Dritter bezahlen würde. Es handelt sich um den Verkehrswert des Wirtschaftsguts wie er sich in seinem Einzelver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 1 So wird der gemeine Wert definiert

Der "gemeine Wert" oder auch "Verkehrswert"[1] gilt neben vielen anderen steuerlichen "Werten" als Maßstab in der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die unterste Grenze für den gemeinen Wert bildet, insbesondere wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr gebrauchsfähig ist, der Material- bzw. Schrottwert. Bei der Wertfindung ist der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Als gemeiner Wert von börsennotierten Anteilen gilt der niedrigste am Stichtag notierte Kurswert.[1] Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften wird der gemeine Wert (sofern keine tatsächlichen Verkäufe und keine Wertermittlung nach einer anderen anerkannten, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode vorliegen) nach dem sog. "verei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4.4 Bedarfsbewertung bei Grundstücken

Im Falle einer Schenkung bzw. im Erbfall ist für die Berechnung der Erbschaftsteuer ein Bedarfswert für das Grundstück zu ermitteln. Als Wert ist der gemeine Wert anzusetzen.[1] Bei unbebauten Grundstücken wird der gemeine Wert mit dem Bodenrichtwert (lt. Gutachterausschüssen) je Quadratmeter multipliziert mit der Fläche des Grundstücks angenommen. Weist der Steuerpflichtige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4.2 Anteile an einer Personengesellschaft

Für die Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils an einer Personengesellschaft gelten die oben für den Anteil an einer Kapitalgesellschaft dargestellten Grundsätze entsprechend.[1] D.h. sofern keine Wertermittlung anhand von Verkäufen oder einer anderen anerkannten, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode möglich ist, kommt der verein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4 Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Soweit in Einzelvorschriften nichts anderes vermerkt ist, gilt grundsätzlich der gemeine Wert als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.[1] 3.4.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft Als gemeiner Wert von börsennotierten Anteilen gilt der niedrigste am Stichtag notierte Kurswert.[1] Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften wird der gemeine Wert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4.3 Einzelunternehmen

Für die Ermittlung des gemeinen Werts eines Einzelunternehmens gelten die für den Anteil an einer Kapitalgesellschaft und an einer Personengesellschaft dargestellten Grundsätze entsprechend.[1] D.h. sofern keine Wertermittlung anhand von Verkäufen oder einer anderen anerkannten, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode möglich ist, kommt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 2 Abgrenzung zum Teilwert

Als Teilwert [1] eines Wirtschaftguts gilt der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für dieses einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Entscheidend für den Teilwert ist also, was ein Unternehmer, der ein ganzes Unternehmen kauft und fortführen möchte, für das e...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 232 bis 242 BewG

Schrifttum: Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Eisele, Bewertung des land- und fortwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer, NWB 2019, 2127; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Feldner/Stoklassa, Verfassungsrechtliche Fragen zur sog. Länderöffnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 158 bis 175 BewG

Schrifttum: Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Druen, Zur Reform der Erbschaftsteuer – Ein Zwischenruf, DB 2015, 1073; Erkis, Der Entwurf zur Anpassung des Erb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / T. § 265 BewG i.d.F. des JStG 2022

Rz. 108 [Autor/Stand] Mit Art. 19 JStG 2022 [2] wurden die Abs. 13 und 14 in § 265 BewG eingefügt. Rz. 109 [Autor/Stand] Abs. 13 betrifft die mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022[4] grundsätzlich in § 153 Abs. 4 BewG eingeführte Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Erklärungsdaten für die Feststellungen nach § 151 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 BewG. Die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. § 205 BewG i.d.F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Rz. 72 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Steuervereinfachungsgesetz 2011[2] durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[3] geändert. Rz. 73 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des BeitrRLUmsG umfasst die Absätze 1 bis 4 der aktuell geltenden Fassung des § 265 BewG. Rz. 74 [Autor/Stand] Somit galten insb. folgende Änderungen des Bewertungsgesetzes b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. § 158 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007

Rz. 57 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 158 BewG durch das Jahressteuergesetz 2007[2] rückte die bisherige Anwendungsvorschrift des Bewertungsgesetzes an das Ende des Gesetzes und löste die bisherige Anwendungsvorschrift des § 152 BewG ab. § 158 Abs. 1 BewG enthielt die Regelung, dass das Bewertungsgesetz in dieser Fassung erstmals für Besteuerungszeitpunkte nach dem 3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. § 265 BewG regelt die Anwendung des B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz 3 BewG

Rz. 99 [Autor/Stand] Die Bewertung nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zwingt zu einer Einordnung in eine der beiden Vermögensarten, nämlich land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Grundvermögen.[2] Für die Grundsteuer gibt es nur diese beiden Vermögensarten. § 2 Nr. 2 GrStG nennt als Steuergegenstand auch die Betriebsgrundstücke i.S.d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz 2 BewG

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Bewertung nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes erfordert eine Einordnung in eine der beiden Vermögensarten land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Grundvermögen. Für die Grundsteuer gibt es nur diese beiden Vermögensarten. § 2 Nr. 1 GrStG nennt als Steuergegenstand auch die Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. § 152 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2001

Rz. 54 [Autor/Stand] § 152 BewG ist durch das Steueränderungsgesetz 2001[2] in der Weise geändert worden, dass in Abs. 1 dieser Vorschrift der allgemeine Anwendungszeitpunkt des Bewertungsgesetzes mit 1.1.2002 umschrieben wird. In Abs. 2, eingefügt durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags[3], sind die DM-Beträge in § 40 BewG (Ermittlung des Vergleichswerts), § 41 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. § 152 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 14 [Autor/Stand] § 152 BewG hat in der Fassung des JStG 1997 folgenden Wortlaut: "Diese Fassung des Gesetzes ist erstmals zum 1. Januar 1997 und für die Erbschaftsteuer erstmals zum 1. Januar 1996 anzuwenden." Rz. 15 [Autor/Stand] Allgemeiner Anwendungszeitpunkt der durch das Jahressteuergesetz 1997 erfolgten Änderungen des Bewertungsgesetzes ist der 1.1.1997. Die Änderung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Q. § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 95 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Steueränderungsgesetz 2015[2] durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[3] geändert. Rz. 96 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 97 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / O. § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung an die Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 87 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz[2] durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[3] geändert. Rz. 88 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 89 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. § 205 BewG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Rz. 81 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[2] durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[3] geändert. Rz. 82 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG umfasst die Absätze 1 bis 6 der aktuell geltenden Fassung des § 265 BewG mit der Besonderheit, dass Absatz 5 "nicht belegt" war. Rz. 83 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. § 205 BewG i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes

Rz. 84 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[2] durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz[3] geändert. Rz. 85 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des AIFM-StAnpG umfasst die Absätze 1 bis 6 der aktuell geltenden Fassung des § 265 BewG. Rz. 86 [Autor/Stand] Mit dem AIFM-StAnpG[6] wurde der bislang nicht belegte Abs. 5 besetzt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / P. § 205 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2015

Rz. 91 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[2] durch das Steueränderungsgesetz 2015[3] geändert. Rz. 92 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 93 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetz 2015[6] umfasst die Absätze 1 bis 10 der aktuell geltende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. § 158 BewG i.d.F. des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Rz. 59 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das JStG 2007[2] auch durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz[3] geändert. Dies hatte jedoch keine Auswirkungen auf § 158 BewG.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. § 158 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008

Rz. 60 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz[2] durch das Jahressteuergesetz 2008[3] geändert. Dies hatte jedoch keine Auswirkungen auf § 158 BewG. Rz. 61– 62 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. § 205 BewG i.d.F. des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009

Rz. 63 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Jahressteuergesetz 2008[2] durch das ErbStRG [3] geändert und § 205 BewG eingeführt, der die bisherige Anwendungsvorschrift des § 158 Bedarfsbewertung ablöste. Rz. 64 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des ErbStRG hat folgenden Wortlaut: (1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 24. Dezember...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Informationen zur 178. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur Lieferung 178 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der 178. Ergänzungslieferung werden Kommentierungen des BewG, des ErbStG des GrStG und des LGrStG Sachsen-Anhalt aktualisiert. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke , Esskandari , Krause , Loose , Mandler , Mannek , Marx und Münch. Die Kommentierung von §§ 2 und 3 BewG wurde umfassend an die Grundsteuerreform ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 BewG enthält die allgemeinen Vorschriften über die Bestimmung und Abgrenzung der zu bewertenden Objekte. Diese Vorschriften waren früher in § 137 Abs. 2 AO 1919 bzw. § 9 BewG 1925 enthalten und wurden seinerzeit in das BewG 1931 (§ 2) übernommen. Im BewG 1934 ist lediglich die Fassung der Vorschriften verbessert worden. § 2 BewG 1934 wurde ohne Änderu...mehr

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Autorenverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. § 205 BewG i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011

Rz. 67 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Jahressteuergesetz 2010[2] durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011[3] geändert. Rz. 68 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des StVereinfG 2011 hat folgenden Wortlaut: (1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) ist auf Bewertungsstichtage nach dem 30. Juni ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. § 205 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010

Rz. 65 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] durch das Jahressteuergesetz 2010[3] geändert. Rz. 66 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des JStG 2010 hat folgenden Wortlaut: (1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 13 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) ist auf Bewertungsstichtage nach dem 31. Dezember 2008 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit durch Sondervorschriften des BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] In einer Reihe von Fällen bestimmt das BewG durch besondere Vorschriften selbst, welche Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören oder aus ihr auszuscheiden sind. Diese Sonderregelungen haben Vorrang vor der allgemeinen Abgrenzungsvorschrift des § 2 BewG (§ 17 Abs. 3 BewG). Solche Sonderregelungen waren bzw. sind in folgenden Vorschrifte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 73 Baureife Grundstücke (aufgehoben)

A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist durch das BewÄndG 1965 neu geschaffen worden.[2] Dies geschah mit dem Ziel, durch die steuerliche Mehrbelastung von baureifen Grundstücken den Gemeinden die Möglichkeit zu eröffnen, einen Anreiz für die Bebauung baureifer Grundstücke zu schaffen. Rz. 2 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. ...mehr