Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick zu § 76 BewG

Rz. 1 [Autor/Stand] § 76 BewG regelt, nach welchen Bewertungsmethoden der Einheitswert bebauter Grundstücke zu ermitteln ist: Abs. 1 bestimmt, dass Mietwohn-, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke sowie Ein- und Zweifamilienhäuser grds. im Wege des Ertragswertverfahrens zu bewerten sind. Abs. 2 schreibt die Bewertung von sonstigen bebauten Grundstücken stets im Wege des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 16 [Autor/Stand] Der durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] neu eingefügte VII. Abschnitt des Bewertungsgesetzes (§§ 218 bis 266 BewG) ist zwar schon am Tag der Verkündung, d.h. am 3.12.2019, in Kraft getreten[3]. Er ist aber erst ab dem für das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht maßgeblichen ersten Hauptfeststellungszeitpunkt auf den 1.1.2022 (vgl. § 266 Abs. 1 BewG i.d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anlage 26 BewG vor dem 1.1.2025

Rz. 77 [Autor/Stand] Aus Anlage 26 BewG ergeben sich die maßgebenden Abzinsungsfaktoren. Rz. 78 [Autor/Stand] Die maßgebenden Abzinsungsfaktoren, die für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2025 gelten, ergeben sich aus der Anlage 26 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010[3]). Rz. 79 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anlage 26 zum BewG ab dem 1.1.2025

Rz. 80 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2024 gelten die Abzinsungsfaktoren der Anlage 26 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2024 v. 2.12.2024[2], abgedruckt in Ordner I im Textteil dieses Kommentars.mehr

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Informationen zur 177. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur Lieferung 177 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der 177. Ergänzungslieferung werden Kommentierungen des BewG, des ErbStG, des GrStG und des Landesgrundsteuergesetzes Hessen aktualisiert. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke, Dötsch, Esskandari, Füssenich, Götz, Knittel, Krause, Mandler, Mannek, Schulze und Zochert. Die noch für Altfälle benötigten §§ 24a u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 29 Vorauszahlungen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, Grundsteuer selbst dann zu den in § 28 GrStG genannten Terminen zu entrichten, wenn eine neue Grundsteuer-Festsetzung für das laufende Kalenderjahr noch nicht erfolgt ist. Abzustellen ist hierbei auf die zuletzt festgesetzten Steuerbeträge. Rz. 2 [Autor/Stand] Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 2 Persönliche Steuerpflicht

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Besondere Geschäftsgrundstücke (Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1 BewG)

1. Überblick Rz. 40 [Autor/Stand] Die Geschäftsgrundstücke bilden das Hauptgebiet der Anwendung des Sachwertverfahrens. Nach dem Sachwertverfahren sind jedoch nicht alle Geschäftsgrundstücke i.S.v. § 75 Abs. 3 BewG zu bewerten, sondern nur solche Gruppen von Geschäftsgrundstücken, für die weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche Miete geschätzt werden kann (§ 76 A...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Inbezugnahme des § 2 BewG (wirtschaftliche Einheit)

Rz. 84 [Autor/Stand] Der Verweis auf § 2 BewG hat zur Folge, dass dem Bundes- und dem Landesrecht ein identisches Bewertungsobjekt (§ 2 Abs. 1 BewG) – die wirtschaftliche Einheit – zugrunde gelegt wird (Rz. 86). Zugleich gilt der durch § 2 Abs. 2 BewG festgeschriebene Grundsatz, dass mehrere Wirtschaftsgüter als (eine) wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kommen,...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 6. Inbezugnahme des § 243 BewG (Umfang Grundvermögen)

Rz. 88 [Autor/Stand] Durch den Verweis auf § 243 BewG wird der bundesrechtliche Begriff des Grundvermögens und damit dessen Umfang landesrechtlich nachvollzogen (§ 243 BewG Rz. 1 ff.). § 243 BewG entspricht inhaltlich dem Begriff des Grundvermögens für Zwecke der Einheitsbewertung nach § 68 BewG. Zu den Betriebsgrundstücken, Rz. 87. Dem Grundvermögen zugeordnet ist auch der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Hillenkamp/Müller, Änderungen von Einheitswertbescheiden für den Grundbesitz nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Bewertungsgesetzes, StW 1987, 43.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 194 BewG regelt die Bewertung von Erbbaugrundstücken für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022[2] ist die Vorschrift umfassend überarbeitet worden, um das Bewertungsgesetz an die Regelungen der ImmoWertV 2021 [3] anzupassen. Rz. 2 [Autor/Stand] Im Idealfall führt die Neuregelung zu einer umfassenden Vereinf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 BewG umfasst den im Rahmen der Einheitsbewertung in § 34 Abs. 2 BewG als Wirtschaftsteil bezeichneten Teilbereich eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Durch die Herausnahme des Wohnteiles sind jetzt nur noch die einzeln aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter bei der Feststellung des Grundsteue...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (d) Zuständigkeit für die öffentlich bekanntzumachende Aufforderung (landesrechtliche Besonderheit)

(aa) Grundsätze Rz. 120 [Autor/Stand] Eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen (§ 149 Abs. 1 Satz 3 AO). Zuständig für die Aufforderung ist die Behörde desjenigen Hoheitsträgers, dem nach dem Grundgesetz die Verwaltungshoheit zugewiesen ist; für die Grundsteuer sind dies nach Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG die Länder. In Hesse...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 91 [Autor/Stand] (1) Es gelten 1. § 3 anstelle des § 10 des Grundsteuergesetzes, 2. die §§ 4, 5 und 7 anstelle des § 13 des Grundsteuergesetzes, 3. § 6 anstelle des § 15 Abs. 1 und 5 des Grundsteuergesetzes, 4. § 8 anstelle der §§ 16 und 36 des Grundsteuergesetzes, 5. § 9 anstelle des § 17 des Grundsteuergesetzes, 6. § 10 anstelle des § 18 des Grundsteuergesetzes, 7. § 11 anste...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Überblick

Rz. 114 [Autor/Stand] Zur Durchführung des Verfahrens zur Festsetzung des GrSt-Messbetrags (Rz. 448 ff.) benötigt die zuständige Finanzbehörde (Rz. 126, Rz. 476) die Mitwirkung (Rz. 140) des Steuerpflichtigen (Rz. 124) entweder durch Abgabe von Steuererklärungen (Rz. 115) oder Anzeigen (Rz. 123) sowie die Unterstützung anderer Behörden oder von Berufsträgern (Rz. 130). Für d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bodenwert des unbelasteten Grundstücks

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Bodenwert des unbelasteten Grundstücks ist der Wert des Grundstücks, der nach § 179 BewG festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht bestünde. Rz. 30 [Autor/Stand] Somit sind bei der Ermittlung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks die regulären Bewertungsmethoden des Bewertungsgesetzes maßgebend.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Formel

Rz. 58 [Autor/Stand] Die konkreten Rechenschritte zur Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaugrundstücks richten sich nach § 194 Abs. 3 BewG. Danach richtet sich der finanzmathematische Wert des Erbbaugrundstücks aus der Summe des über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinsten Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks zuzüglich des über die Restlaufzeit des Erb...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 5. Inbezugnahme des § 218 Satz 1 Nr. 2 BewG (Steuergegenstand)

Rz. 85 [Autor/Stand] Durch den Verweis auf § 218 Satz 1 Nr. 2 BewG wird sichergestellt, dass die bundesrechtlich getroffene Unterscheidung zur Bewertung für Zwecke der Grundsteuer in land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 232 BewG) und Grundvermögen (§ 243) landesrechtlich uneingeschränkt nachvollzogen wird. Dies ist von Bedeutung, weil diese Vermögensarten unterschiedl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 30 Abrechnung über die Vorauszahlungen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt, dass vor Bekanntgabe des Grundsteuerbescheides bereits eine Vorauszahlungsverpflichtung nach § 29 GrStG entstanden ist.[2] Ergibt sich nach Vorliegen der endgültigen Festsetzung der Grundsteuer im Vergleich zu den geleisteten Vorauszahlungen ein Mehrbetrag, so ist dieser innerhalb eines Monats nachzuen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 31 Nachentrichtung der Steuer

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Sondersituation, in der erstmals eine Grundsteuer angefordert wird, ohne dass zuvor Vorauszahlungen zu entrichten waren. Das Gesetz sieht vor, dass in diesem Fall die Raten, deren Fälligkeitstag bereits abgelaufen sind, analog § 30 GrStG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des (erstmaligen) Steu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 28 Fälligkeit

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Zahlungstermine, zu denen die Grundsteuer zu entrichten ist. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die Entstehung des Grundsteueranspruchs (vgl. § 9 GrStG), seine Festsetzung durch Grundsteuerbescheid (vgl. § 27 GrStG) und seine Fälligkeit zeitlich nicht zusammenfallen.[2] Der Gesetzgeber hat hierbei,...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (bb) Landesrechtliche Modifikation (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 121 [Autor/Stand] Für den Anwendungsbereich der Hessischen Grundsteuer (wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens, Rz. 82, Rz. 85) legt § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 1 HGrStG demgegenüber fest, dass die allgemeine Aufforderung zur Abgabe der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" i.S.d. § 228 Abs. 1 Satz 1 BewG durch öffentliche Bekanntmachung durch das HMdF erfolgen ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (e) Frist zur Abgabe der Steuererklärung (für Hauptveranlagung in Hessen)

Rz. 122 [Autor/Stand] Die Frist zur Abgabe der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" wird nicht durch das Gesetz vorgegeben, sondern durch die Finanzbehörde festgelegt. Sie soll mindestens einen Monat betragen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 1 Satz 2 BewG). Wird öffentlich zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert (Rz. 116 f.), hat die auffordernde Fin...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (5) Weitere landesrechtliche Klarstellung (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 HGrStG)

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 228 Abs. 4 BewG sind die Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte sowie die Anzeigen nach § 228 Abs. 2 BewG bei dem für die "gesonderte Feststellung zuständigen Finanzamt" abzugeben. Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 HGrStG sind die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag und die Anzeigen bei dem für die "Festsetzung des Steuermessbetrags" zuständi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vermögensarten (Satz 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 218 Satz 1 BewG enthält eine abschließende (enumerative) Aufzählung der beiden (für die Bewertung des inländischen Grundbesitzes zu Zwecken der Grundsteuer) in Betracht kommenden Vermögensarten, namentlich das "land- und forstwirtschaftliche Vermögen" (§ 218 Satz 1 Nr. 1 BewG i.V.m. § 232 BewG) und das "Grundvermögen" (§ 218 Satz 1 Nr. 2 BewG i.V.m. § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuordnungsregelungen

Rz. 46 [Autor/Stand] Die in § 218 Sätze 2 und 3 BewG normierten Zuordnungsanweisungen bestimmen in ihrem systematischen Kontext mit § 218 Satz 1 BewG, dass die Betriebsgrundstücke weder für sich genommen noch als Bestandteile einer wirtschaftlichen (Organisations-)Einheit "Gewerbebetrieb" oder "Betriebsvermögen" eine eigenständige Vermögensart "Betriebsgrundstück" oder "Betr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (a) Landesrechtliche "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag"

Rz. 115 [Autor/Stand] An die Stelle der "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt" i.S.d. § 228 Abs. 1 Satz 1 BewG tritt für hessische Grundstücke des Grundvermögens die "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag".[2] Hintergrund dafür ist, dass zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags im Anwendungsbereich des HGrStG auf die Verfahrenseb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Die bis zum 1.1.1974 geltende Fassung des § 25 BewG betraf lediglich Realgemeinden. Die damalige Vorschrift wurde mit identischem Inhalt durch das Vermögensteuerreformgesetz vom 17.4.1974[2] als neuer § 3a BewG in das Bewertungs gesetz eingefügt.[3] Dadurch war § 25 BewG frei geworden und stand für die Ablösung der bis dahin geltenden Regelungen der §§ 21...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertungsanordnungen

Rz. 50 [Autor/Stand] § 218 Sätze 2 und 3 BewG statuieren über die Zuordnungsregeln hinaus auch – damit korrespondierende – Bewertungsanordnungen. Danach sind Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG "wie" (besser: "als") "Grundvermögen" und Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG "wie" (besser: "als") land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten. §...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 5. Anwendbarkeit des BewG und Sonderfälle (Abs. 3)

Rz. 207 [Autor/Stand] Nach Satz 1 sind für die Ermittlung des Steuermessbetrags die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach § 2 Abs. 1 und 2 BewG sinngemäß anzuwenden. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheiten (Ausnahme: § 2 Abs. 2 Satz 2 HGrStG, Rz. 103 ff.), die damit dem Bundesrecht und dem Grundsatz der Ermittlung (der Bemessungsgrundlage) fü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 36 [Autor/Stand] § 218 Sätze 2 und 3 BewG enthalten in Bezug auf die (gemäß § 218 Satz 1 BewG keiner eigenständigen Vermögensart "Betriebsvermögen" angehörenden) Betriebsgrundstücke sowohl Zuordnungsregelungen (s. Rz. 46) als auch Bewertungsanweisungen (s. Rz. 50). Rz. 37 [Autor/Stand] Das unterscheidet diese Norm von der ebenfalls die Betriebsgrundstücke betreffenden Vor...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (c) Rechtscharakter der Aufforderung und verfahrensrechtliche Auswirkungen

Rz. 119 [Autor/Stand] Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ist ein (sonstiger) Verwaltungsakt (§ 118 Satz 1 AO), im Fall der öffentlichen Bekanntmachung (Rz. 120) handelt es sich um eine Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO).[2] Zur öffentlichen Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsakts und zur Begründung der Allgemeinverfügung vgl. § 122 Abs. 4 AO . Der Auffo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Änderung oder Aufhebung eines Zurechnungsfortschreibungsbescheides

Rz. 27 [Autor/Stand] Ist auf den maßgebenden Feststellungszeitpunkt ein Zurechnungsfortschreibungsbescheid nach § 24a Satz 1 BewG erteilt worden und tritt vor dem maßgebenden Feststellungszeitpunkt ein erneuter Eigentumswechsel im Wege der Einzelrechtsnachfolge ein, so ist der Bescheid nach § 24a Satz 2 BewG aufzuheben. Der (neue) Rechtsnachfolger erhält einen neuen Zurechnu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Der für Zwecke der Hauptfeststellung 1.1.1964 der Einheitsbewertung eingeführte § 75 BewG entspricht weitgehend der früheren Bestimmung des § 32 BewDV über die Einteilung der Grundstücksarten bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte 1935. Rz. 2 [Autor/Stand] Neu eingeführt wurde durch § 75 BewG die Grundstücksart "Zweifamilienhaus". Für die Bestimmung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anwendungsbereich des Ertragswertverfahrens

Rz. 13 [Autor/Stand] Nach § 76 Abs. 1 BewG sind die dort genannten Grundstücke im Wege des Ertragswertverfahrens zu bewerten, soweit sie nicht unter die Ausnahmeregelung des Abs. 3 fallen (zur Zuordnung eines Grundstücks zu einer Grundstücksart siehe die Kommentierung zu § 75 BewG). Danach sind Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke sowie Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendungsbereich

Rz. 9 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG betrifft den vorzeitigen Erlass von Bescheiden über Fortschreibungen und Nachfeststellungen beim Grundbesitz. Der Begriff des Grundbesitzes ist in § 19 Abs. 1 BewG näher definiert. Danach gehören die wirtschaftlichen Ein heiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 33 ff. BewG), des Grundvermögens (§§ 68 ff. BewG) und die Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Änderungen und Berichtigungen

Rz. 14 [Autor/Stand] Durch die Rechtsprechung ist klargestellt, dass § 25 BewG auch auf Änderungen und Berichtigungen von Einheitswerten anwendbar war. Denn auch Änderungen und Berichtigungen von Einheitswerten hätten – wie Fortschreibungen – Auswirkungen für einen langen Zeitraum; die Interessenlage sei deshalb gleich. Es ist daher gerechtfertigt, die Vorschrift entsprechen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Aufhebung von Einheitswertbescheiden

Rz. 36 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BewG sind bei der Aufhebung von Einheitswertbescheiden (vgl. § 24 BewG) nach § 25 Abs. 2 BewG entsprechend anzuwenden. Auch Aufhebungsbescheide können gleichgültig aus welchem Grund sie ergehen, nach Ablauf der Feststellungsfrist für einen vorangehenden Stichtag erlassen werden, entweder entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 1 BewG mit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Aufzählung der Grundstücksarten in § 75 Abs. 1 BewG ist abschließend. Deshalb kann und muss jedes bebaute Grundstück einer der sechs in § 75 Abs. 1 BewG aufgeführten Grundstücksarten zugeordnet werden. Ist eine Zuordnung in eine der in § 75 Abs. 1 Nr. 1-5 BewG aufgeführten Grundstücksarten nicht möglich, so fällt das Grundstück unter die Grundstücksar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Sonstige bebaute Grundstücke (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach dem Sachwertverfahren sind stets die sonstigen bebauten Grundstücke zu bewerten, § 76 Abs. 2 BewG. Zudem kann für alle übrigen Grundstücksarten i.S.d. § 75 Abs. 2–6 BewG das Sachwertverfahren in begründeten Sonderfällen in Betracht kommen (§ 76 Abs. 3 BewG). Rz. 16 [Autor/Stand] Für die sonstigen bebauten Grundstücke i.S.v. § 75 Abs. 7 BewG (vgl. Kom...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 234 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Fortschreibungs- und Nachfeststellungsbescheide

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut dürfen nur Fortschreibungsbescheide (§ 22 BewG) und Nachfeststellungsbescheide (§ 23 BewG) vorzeitig erteilt werden. Auf Bescheide über die Hauptfeststellung (§ 21 BewG) und über die Aufhebung (§ 24 BewG) von Einheitswerten ist die Vorschrift nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut nicht anwendbar. Rz. 11 [Autor/Stand] Wegen der Einze...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (aa) Grundsätze

Rz. 120 [Autor/Stand] Eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen (§ 149 Abs. 1 Satz 3 AO). Zuständig für die Aufforderung ist die Behörde desjenigen Hoheitsträgers, dem nach dem Grundgesetz die Verwaltungshoheit zugewiesen ist; für die Grundsteuer sind dies nach Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG die Länder. In Hessen fällt die Ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nicht zu entschädigender Wertanteil

Rz. 60 [Autor/Stand] Sofern der Erbbaurechtsvertrag einen nicht zu entschädigenden Wertanteil für das oder die Gebäude vorsieht, muss geprüft werden, inwieweit sich bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts für das Erbbaugrundstück ein Hinzurechnungsbetrag nach § 194 Abs. 3 Satz 2 BewG ergibt. Hat der Eigentümer des Erbbau grundstücks bei Ablauf des Erbbaurechts keine oder kei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 BewG enthält eine Beschreibung des Bewertungsobjekts "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft". Diese erfolgt in enger Anlehnung an die Vorschriften zur Einheitsbewertung (vgl. § 34 BewG) und den Regelungen zur Feststellung von Grundbesitzwerten (vgl. § 160 BewG). Die Zuordnung des Wohnteils zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist alle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Lösung

Rz. 107 [Autor/Stand] I. Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks I.1 Abgezinster Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks am Bewertungsstichtagmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen

Rz. 10 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 BewG galt für Fortschreibungen (§ 22 BewG) und Nachfeststellungen (§ 23 BewG). Es kam dabei nicht darauf an, ob die Fortschreibung wegen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder zur Fehlerbeseitigung erfolgte. Ebenso war es unerheblich, ob sich die Änderung zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkte. Bei Nachfeststel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Voraussetzungen

Rz. 23 [Autor/Stand] Eine weitere Möglichkeit, Einheitswertbescheide auf "verjährte" Stichtage zu erlassen, eröffnet § 25 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 181 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 AO. Danach können Feststellungsbescheide auf Stichtage erlassen werden, für die die Feststellungsfrist abgelaufen ist, wenn von dem Feststellungsbescheid Folgesteuern abhängen, für die die Festsetzung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Änderungen tatsächlicher und rechtlicher Art

Rz. 20 [Autor/Stand] Unter den Begriff der Änderungen i.S. des § 24a Satz 2 BewG fallen zunächst die Änderungen tatsächlicher Art, die zu einer abweichenden Feststellung führen. Ohne Bedeutung ist, wann dem Finanzamt die Änderungen bekannt werden. Änderungen in diesem Sinne liegen z.B. vor, wenn sich infolge zwischenzeitlicher Bebauung die Grundstücksart ändert, wenn auf der...mehr