Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Einführung BewG / b) Änderungen durch den Einigungsvertrag v. 31.8.1990

Rz. 66 [Autor/Stand] Durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990[2] wurde dem Bewertungsgesetz 1965 ein Vierter Teil "Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet" angefügt. Danach wurden für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ab dem 1.1.1991 keine Einheitswerte mehr festgestellt. Stattdessen waren sog. Ersatzwirt...mehr

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Einführung BewG / dd) Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 133 [Autor/Stand] Für die Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens galten bis zum 31.12.2006 (zur Rechtslage ab 1.1.2007 s. Rz. 172, 174 und 185 ff.) im Wesentlichen die folgenden Grundsätze [2]: Rz. 134 [Autor/Stand] Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmte sich nach ihrer Fläche und den um 20 % ermäßigten Bodenrichtwerten i.S.v. § 196 BauGB, welche von den Gutacht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 20 Ermittlung des Einheitswerts (aufgehoben)

I. Grundaussagen der Vorschrift 1. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Einheitswerte nur nach objektiven Kriterien ermittelt werden und sachliche oder persönliche Billigkeitsgründe keinen Einfluss auf die Wertfeststellung haben dürfen. Lediglich bei Übergangsregelungen der obersten Finanzbehörden der Länder soll eine Ausnahme vo...mehr

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Einführung BewG / 2. Bewertung des (gewerblichen und freiberuflichen) Betriebsvermögens sowie der Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 264 [Autor/Stand] Wie schon nach altem Recht werden börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften gemäß § 11 Abs. 1 BewG mit dem Kurswert angesetzt, der erforderlichenfalls um einen Paketzuschlag zu erhöhen ist. Bei fehlender Börsennotierung, insb. bei Anteilen an Gesellschaften mbH, wird der gemeine Wert aus Verkäufen zwischen fremden Dritten abgeleitet, wenn solche V...mehr

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Einführung BewG / b) Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einheitswerte auf den 1.1.1964

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Zeitpunkt des steuerlichen Wirksamwerdens der neuen Einheitswerte hing eng mit ihrer Höhe und ihren Auswirkungen auf die einheitswertabhängigen Steuern zusammen. Deshalb war es verständlich, dass der Gesetzgeber zunächst das Ergebnis der Neubewertung abwarten und sich erst dann mit der Anwendung der neuen Einheitswerte für die Besteuerung befassen wo...mehr

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Einführung BewG / k) Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006

aa) Vorbemerkungen Rz. 172 [Autor/Stand] Durch Art. 18 JStG 2007 v. 13.12.2006[2] sind die im Wesentlichen auf das Jahressteuergesetz 1997 zurückzuführenden Regelungen über die Bedarfsbewertung mit Wirkung ab 1.1.2007 reformiert worden. Dabei wurde der vorstehend skizzierten Kritik an den bisherigen Vorschriften in weiten Teilen Rechnung getragen (zu diesen Neuerungen im Einz...mehr

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Einführung BewG / 5. Bewertung des sonstigen Vermögens

Rz. 313 [Autor/Stand] In Bezug auf die Bewertung des sonstigen Vermögens bestand kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers, da schon nach bisherigem Recht grundsätzlich eine verkehrswertorientierte Bewertung stattfand. Rz. 314 [Autor/Stand] Im Einzelnen richtet sich die Bewertung des sonstigen Vermögens nach folgenden Grundsätzen: Wertpapiere und Schuldbuchforderungen werden nach ...mehr

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Einführung BewG / bb) Überblick über die Regelungen zur Bewertung im Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996

Rz. 103 [Autor/Stand] In der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 1997 v. 24.5.1996[2] war zusammengefasst Folgendes vorgesehen: Rz. 104 [Autor/Stand] (1) Die Einheitsbewertung in Form der allgemeinen Feststellung der Werte des Grundbesitzes zu einem bestimmten Hauptfeststellungszeitpunkt sollte – soweit es um deren Maßgeblichkeit für erbschaft- und schenkungsteuerliche Z...mehr

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Einführung BewG / c) Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 1991 vom 24.6.1991

Rz. 69 [Autor/Stand] Art. 8 des StÄndG 1991 vom 24.6.1991 [2] führte zur Aufhebung des § 134 BewG a.F. Eingefügt wurden die inzwischen ebenfalls weggefallenen §§ 135 und 136 BewG a.F., durch die für 1991 und 1992 eine sachliche Befreiung für Betriebsvermögen in den fünf neuen Bundesländern eingeführt wurde. Art. 9 StÄndG 1991 befreite natürliche Personen mit Wohnsitz oder gew...mehr

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Einführung BewG / f) Änderungen durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997

Rz. 150 [Autor/Stand] Die in den "alten" Bundesländern bis einschließlich 1997 erhobene Gewerbekapitalsteuer wurde durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] abgeschafft. Durch Art. 6 dieses Gesetzes wurden deshalb die die Gewerbekapitalsteuer betreffenden §§ 12 f. GewStG a.F. ersatzlos aufgehoben. Das System der laufenden Feststellung von...mehr

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Einführung BewG / aa) Vorbemerkungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Durch Art. 18 JStG 2007 v. 13.12.2006[2] sind die im Wesentlichen auf das Jahressteuergesetz 1997 zurückzuführenden Regelungen über die Bedarfsbewertung mit Wirkung ab 1.1.2007 reformiert worden. Dabei wurde der vorstehend skizzierten Kritik an den bisherigen Vorschriften in weiten Teilen Rechnung getragen (zu diesen Neuerungen im Einzelnen vgl. Rz. 184...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 19 Feststellung von Einheitswerten (aufgehoben)

I. Grundaussagen der Vorschrift 1. Zweck und Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 19 BewG ist als Ergänzung zu § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO konzipiert. Dort wird ausgeführt, dass Einheitswerte gesondert festgestellt werden. Es ist aber nicht ersichtlich, was unter dem Begriff "Einheitswert" zu verstehen ist. § 19 BewG füllt diese Lücke, indem es in Abs. 1 sowohl Erläuterungen ...mehr

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Einführung BewG / c) Besondere Bewertungsverfahren für Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 291 [Autor/Stand] Für diese Objekte sieht das BewG Sonderregelungen vor. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts über ein Verkehrswertgutachten ist auch hier möglich (§ 198 BewG). Rz. 292 [Autor/Stand] Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so sind die Werte für das Erbbaurecht (§ 193 BewG) und für das belastete Grundstück (§ 194 BewG) gesondert zu ermit...mehr

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Einführung BewG / IV. Kritische Würdigung

1. Kritik im Schrifttum Rz. 324 [Autor/Stand] Die Reaktionen des Schrifttums auf die ab 1.1.2009 anzuwendenden Regelungen durch das ErbStRG 2009[2] und deren Verfassungsmäßigkeit zeigten ein geteiltes Meinungsbild. Auffallend war die relativ große Zahl der kritischen Stimmen.[3] Weinmann [4] führte aus, dass die Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006[5] dem Gesetzgeber als "Stei...mehr

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Einführung BewG / e) Änderungen durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996

aa) Vorgeschichte und verfassungsrechtliche Problematik des Bewertungsgesetzes in den Fassungen vor In-Kraft-Treten des Jahressteuergesetzes 1997 Rz. 73 [Autor/Stand] Bereits mit Beschluss v. 12.5.1978 [2] hatte der BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einheitsbewertung von Wohngrundstücken auf der Grundlage der preisrechtlich zulässigen Miete gegen Art....mehr

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Einführung BewG / 3. Änderungen durch die Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 v. 29.6.2021

Rz. 554 [Autor/Stand] Mit Art. 1 der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 v. 29.6.2021[2] sind zum Zweck einer realitäts- und relationsgerechten Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe für die Grundsteuerfestsetzung die aktualisierten Bewertungsfaktoren und Zuschläge der unterschiedlichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zur Ermittlung der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet

Rz. 113 [Autor/Stand] Für die Feststellung von Einheitswerten im Beitrittsgebiet gelten in Teilbereichen die Sondervorschriften der §§ 125 bis 136 BewG , ansonsten die Vorschriften der §§ 19 ff. BewG. Danach gelten für die im Beitrittsgebiet liegenden wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke die festgestellten oder noch festzustellenden Einhei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Neuveranlagung in Folge von § 222 BewG (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Festsetzung der Steuermessbeträge mit den entsprechenden Vorschriften über die Feststellung von Grundsteuerwerten korrespondieren müssen, sieht § 17 GrStG entsprechende Neuveranlagungen vor. Eine Neuveranlagung nach § 17 Abs. 1 GrStG setzt stets eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts voraus. Rz. 17 [Aut...mehr

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Einführung BewG / h) Änderungen durch das Steuer-Euroglättungsgesetz vom 19.12.2000

Rz. 157 [Autor/Stand] Art. 17 und 18 des Gesetzes zur Umsetzung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge v. 19.12.2000 (Steuer-Euroglättungsgesetz)[2] trugen der Einführung des Euro ab 2002 Rechnung. Bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes, die bis zum 31.12.2024 nach wie vor auf den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 bzw. 1.1.1935 beruhte (zur neueren Entwicklung vgl. aber un...mehr

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Einführung BewG / j) Änderungen durch das Steueränderungsgesetz vom 20.12.2001

Rz. 171 [Autor/Stand] Durch Art. 14 Ziffer 14 Buchst. a Doppelbuchst. bb und Buchst. b des Steueränderungsgesetzes v. 20.12.2001[2] wurde insb. die die Bewertung des Betriebsvermögens betreffende Fassung des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Abs. 1a BewG geändert, und zwar betreffend die Schulden eines oder mehrerer Personengesellschafter gegenüber der Personengesellschaft.mehr

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Einführung BewG / g) Änderung durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft vom 29.6.1998

Rz. 156 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft v. 29.6.1998[2] wurde in § 51 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] ein Abs. 1a mit der Folge eingefügt, dass für Feststellungszeitpunkte ab 1.1.1999 ein geänderter Vieheinheitenschlüssel anzuwenden war. Dadurch rechneten fortan weniger Betriebe zur gewe...mehr

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Einführung BewG / bb) Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Für diese Steuern enthielt das BewÄndG 1965[2] keine der Grundsteuer entsprechende Vorschrift. Nach § 121a BewG i.d.F. des Vermögensteuerreformgesetzes 1974[3] waren während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes die Grundstücke (§ 70 BewG 1965[4]) und die Betriebsgrundstücke i.S. des § 99 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sonderfälle des § 34 Abs. 4 und 6 BewG

Rz. 29 [Autor/Stand] Gehören Gebäude oder Betriebsmittel eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens, sondern einem anderen[2], so werden sie nach § 34 Abs. 4 BewG trotzdem in die Einheit des Betriebs und damit auch in den Einheitswert einbezogen. Rz. 30 [Autor/Stand] Das gleiche gilt bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Infolge Fortschreibung nach § 222 BewG

Rz. 59 [Autor/Stand] In den Fällen des § 17 Abs. 1 GrStG, also einer Neuveranlagung infolge einer Fortschreibung nach § 222 BewG (vgl. Rz. 17 ff.), ist der Neuveranlagungszeitpunkt nach § 17 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GrStG der Beginn des Kalenderjahres, auf den die Fortschreibung durchgeführt wird (vgl. dazu auch das Schaubild zu Rz. 11). Somit können Änderungen, die im Laufe eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ohne Fortschreibung nach § 222 BewG

Rz. 64 [Autor/Stand] Bei einer Neuveranlagung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrStG, d.h. ohne Fortschreibung nach § 222 BewG (vgl. Rz. 30 ff.), ist der Neuveranlagungszeitpunkt gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 2 GrStG der Beginn des Kalenderjahres, auf den sich erstmals ein abweichender Grundsteuermessbetrag ergibt. Vgl. dazu auch das Schaubild zu Rz. 11. Rz. 65 [Autor/Stand] Wie bei einer Neuv...mehr

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Einführung BewG / I. Überblick

Rz. 344 [Autor/Stand] Zur skizzenhaften Darstellung der historischen Entwicklung wird auf die Darstellung Vor § 95 BewG Rz. 183 bis 190 verwiesen. Speziell zur verfassungsrechtlichen Problematik der vom Gesetzgeber des ErbStRG (ErbStAnpG) v. 4.11.2016[2] angeordneten rückwirkenden Geltung der Neuregelungen ab 1.7.2016 vgl. die Ausführungen zum BewG Vor § 95 Rz. 186 ff. Rz. 3...mehr

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Einführung BewG / 3. Der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 – 1 BvL 10/02

Rz. 211 [Autor/Stand] Wie nicht anders zu erwarten war, hat sich das BVerfG in seinem Beschluss v. 7.11.2006[2] der Auffassung des BFH in dessen Vorlagebeschluss v. 22.5.2002[3] (vgl. dazu oben, Rz. 198 ff.) im Ergebnis und im Wesentlichen auch in der Begründung angeschlossen. Das BVerfG hat entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG a.F. angeordnete Erhebung der Erbscha...mehr

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Einführung BewG / II. Die Neuregelungen im Überblick

Rz. 238 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2], das am 1.1.2009 in Kraft trat,[3] versuchte der Gesetzgeber, die Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 7.11.2006[4] (vgl. dazu oben, Rz. 211 ff.) umzusetzen. Inwieweit ihm dies gelungen war, wurde unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu weiter im Text). Rz. 239 [Autor/Stand] Die bewertungsrechtlichen Änderungen...mehr

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Informationen zur 180. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur Lieferung 180 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der 180. Ergänzungslieferung werden die Einführung des BewG, die Kommentierungen des BewG, des ErbStG, des GrStG und des LGrStG Hamburg aktualisiert sowie die Erstkommentierung des LGrStG Rheinland-Pfalz neu eingefügt. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke, Dötsch, Krause, Mandler, Mannek, und Sklareck. Die Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Neuveranlagung ohne Fortschreibung nach § 222 BewG

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrStG wird der Grundsteuermessbetrag neu festgesetzt, wenn dem Lagefinanzamt bekannt wird, dass Gründe, die im Feststellungsverfahren über den Grundsteuerwert nicht zu berücksichtigen sind, zu einem anderen als dem für den letzten Veranlagungszeitpunkt festgesetzten Steuermessbetrag führen. Rz. 31 [Autor/Stand] An dieser Stelle ist ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Die Entscheidung bezog sich mit Blick auf die vorgelegten Fälle ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft und außerhalb...mehr

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Einführung BewG / III. Wesentlicher Inhalt der Neuregelungen

1. Vorbemerkung Rz. 263 [Autor/Stand] Die folgenden Ausführungen zu III.1. bis 4., Rz. 264 bis 319, sind im Präsens gehalten, soweit sie bis in die Gegenwart hinein und darüber hinaus bis auf Weiteres maßgebend sind. 2. Bewertung des (gewerblichen und freiberuflichen) Betriebsvermögens sowie der Anteile an Kapitalgesellschaften Rz. 264 [Autor/Stand] Wie schon nach altem Recht w...mehr

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Einführung BewG / c) Auswirkungen der Einheitswerte auf die damaligen einheitswertabhängigen Steuern

aa) Grundsteuer Rz. 35 [Autor/Stand] Bei Erlass des BewÄndG 1965 v. 13.8.1965[2] ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Neubewertung des Grundbesitzes insgesamt gesehen zu keiner Erhöhung des Gesamtaufkommens führen sollte. Dementsprechend äußerte er in Art. 3 Abs. 2 BewÄndG 1965 in programmatischer Form, dass die neuen Steuermessbeträge für die Betriebe der Land- und Forst...mehr

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Einführung BewG / 2. Stellungnahme des BFH

a) BFH-Beschluss vom 5.10.2011 – II R 9/11 Rz. 327 [Autor/Stand] Schon in seinem Beschluss v. 5.10.2011[2], in dem der BFH das BMF zum Verfahrensbeitritt aufgefordert hatte, warf das Gericht die Frage auf, ob die neuen Verschonungsregelungen, d.h. konkret, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.V.m. den §§ 13a und 13b ErbStG in den damaligen Fassungen deshalb gegen den allgemeinen Gleichhei...mehr

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Einführung BewG / I. Vorgeschichte

1. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 – II R 61/99 Rz. 198 [Autor/Stand] In seinem an das BVerfG gerichteten Vorlageschluss v. 22.5.2002[2] hatte der BFH § 19 ErbStG i.d.F. des JStG 1997[3] i.V.m. § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG, dabei § 12 ErbStG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG, we...mehr

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Einführung BewG / 1. Vorbemerkung

Rz. 263 [Autor/Stand] Die folgenden Ausführungen zu III.1. bis 4., Rz. 264 bis 319, sind im Präsens gehalten, soweit sie bis in die Gegenwart hinein und darüber hinaus bis auf Weiteres maßgebend sind.mehr

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Einführung BewG / 4. Steuerliche Auswirkung der Einheitswerte auf den 1.1.1964

a) Höhe der Einheitswerte auf den 1.1.1964 Rz. 28 [Autor/Stand] Nach dem schriftlichen Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages[2] sollten die Einheitswerte der Landwirtschaft im Durchschnitt bei etwa 135 % der Einheitswerte auf den 1.1.1935 liegen. Bei den unbebauten Grundstücken, für welche die Verkehrswerte vom 1.1.1964 maßgebend waren, sollten die neuen Ein...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Erlassvoraussetzungen im Härtefall (Abs. 1)

Rz. 271 [Autor/Stand] In besonders gelagerten Härtefällen kann die Steuer bei Gebäuden nach § 8 Abs. 1 HmbGrStG teilweise erlassen werden. Rz. 272 [Autor/Stand] Der Erlass kam nach § 8 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG zunächst für nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude in Betracht, wenn ein besonders gelagerter, nicht rohertragsbedingter Härtefall vorliegt. Mit Wirkung ab dem 1.1.2025 w...mehr

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Einführung BewG / 5. Urteil des BVerfG vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12

Rz. 338 [Autor/Stand] Das BVerfG hat sich mit Urteil v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12 [2] der Sichtweise des BFH (oben, Rz. 327 f.) im Ergebnis angeschlossen und hat die §§ 13a und 13b so wie § 19 Abs. 1 ErbStG, jeweils in den im Jahr 2009 geltenden Fassungen, für verfassungswidrig erklärt. Die zitierten Vorschriften seien jedoch zunächst weiter anwendbar. Der Gesetzgeber sei alle...mehr

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Einführung BewG / a) Höhe der Einheitswerte auf den 1.1.1964

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach dem schriftlichen Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages[2] sollten die Einheitswerte der Landwirtschaft im Durchschnitt bei etwa 135 % der Einheitswerte auf den 1.1.1935 liegen. Bei den unbebauten Grundstücken, für welche die Verkehrswerte vom 1.1.1964 maßgebend waren, sollten die neuen Einheitswerte die alten, auf den Wertverhältn...mehr

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Einführung BewG / 2. Durch Bundesregierung und Verwaltung geplante Neuerungen

Rz. 209 [Autor/Stand] Entsprechend einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag strebte die Bundesregierung an, das ErbStG und die in diesem Zusammenhang maßgebenden Regelungen des BewG zu reformieren. Nach Verabschiedung der "Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform" Mitte Juli 2006 erklärte Bundesfinanzminister Steinbrück, dass die Unternehmensnachfolge erleichtert werden solle, ...mehr

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Einführung BewG / 2. Änderungen durch das Fondsstandortgesetz v. 3.6.2021

Rz. 551 [Autor/Stand] Durch Art. 7 des Fondsstandortgesetzes v. 3.6.2021[2] sind verschiedene Vorschriften im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG geändert worden. In § 253 Abs. 2 BewG ist klargestellt worden, dass im Rahmen der Ermittlung der Restnutzungsdauer im Ertragswertverfahren das Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt maßgeblich ist. Das gilt na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 15 Steuermesszahl für Grundstücke

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 15 GrStG bestimmt die Höhe der Grundsteuermesszahl für die Grundstücke des Grundvermögens. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 21 Nr. 1 des Gesetzes vom 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 17 Neuveranlagung

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 17 GrStG enthält die Regelungen zur Neuveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 25 Festsetzung des Hebesatzes [ab Kalenderjahr 2025]

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 25 GrStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2019[2] regelt die Festsetzung der Hebesätze. Die Vorschrift regelt, durch wen und für welchen Zeitraum die Hebesätze festzusetzen sind bzw. festgesetzt werden können. Darüber hinaus enthält diese V...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 209 [Autor/Stand] § 6 Feststellungsverfahren (1) Die jeweiligen Grundsteuerwerte werden auf den 1. Januar 2022 allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). Abweichend von § 221 des Bewertungsgesetzes findet keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist § 163 der Abgabenordnung nicht anzuwenden. (2) In dem Feststellungsbescheid für d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Die Ermittlung der Einheitswerte (Satz 1)

Rz. 8 [Autor/Stand] Die verfahrensrechtliche Seite der Einheitsbewertung, also die gesonderte Feststellung und die Durchführung des Feststellungsverfahrens, regelt § 19 BewG, der durch die Vorschriften der §§ 179 bis 183 AO ergänzt wird (vgl. dazu die Kommentierung zu § 19 BewG in diesem Kommentar). § 20 BewG spricht lediglich die materiell-rechtliche Seite der Einheitsbewer...mehr

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Einführung BewG / 1. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 – II R 61/99

Rz. 198 [Autor/Stand] In seinem an das BVerfG gerichteten Vorlageschluss v. 22.5.2002[2] hatte der BFH § 19 ErbStG i.d.F. des JStG 1997[3] i.V.m. § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG, dabei § 12 ErbStG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnraumförderungsgesetz (Abs. 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2a GrStG wird gemäß § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraum förderungsgesetzes (WoFG) [2] eine Förderzusage durch schriftlichen Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt wurde und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen i.S.d. § 13 A...mehr

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Einführung BewG / V. Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023

Rz. 387 [Autor/Stand] Art. 31 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes v. 22.12.2023[2] hat § 97 Abs. 2 und § 154 Abs. 3 BewG an die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021[3] herbeigeführten Rechtsänderungen angepasst. Nach dem neu in das BewG eingefügten § 153 Abs. 2 Satz 2 BewG soll die Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklä...mehr