Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vermeidung der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Rz. 139 [Autor/Stand] Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch vermeiden, dass vor dem Wegzug ins Ausland die Vermögenswerte ins Ausland verbracht werden, weil dann ausländische Einkünfte anfallen (s. Rz. 110). Rz. 140– 148 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Stand der DBA-Abkommen

Rz. 149 [Autor/Stand] Derzeit geltende aktuelle Abkommen:[2] Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (H E 21 ErbStH 2019)mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonstige Zwecke

Rz. 67 [Autor/Stand] Ein Grundstück dient sonstigen Zwecken, wenn es weder zu Wohnzwecken noch zu betrieblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. Eine Nutzung zu sonstigen Zwecken liegt beispielsweise bei Clubhäusern, Vereinshäusern, Bootshäusern, studentischen Verbindungshäusern, Turnhallen von Sportvereinen, Schützenhallen, Jagdhütten oder selbstständigen (nicht betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitpunkt

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Inländereigenschaft muss zum Stichtag, an dem die Steuer entsteht (§ 9 ErbStG), vorliegen. In den Fällen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis j ErbStG können wegen der späteren Entstehungszeitpunkte (z.B. bei aufschiebend bedingtem Erwerb) die Steuerpflichtigen (beim Erwerb von Todes wegen nur der Erwerber) auf die Voraussetzungen für die Annahme der I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inlandsbegriff

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Inlandsbegriff ist im ErbStG nirgends definiert. Er dürfte wohl mit dem "Gebiet des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" (s. § 20 Abs. 6 Satz 1 ErbStG) übereinstimmen. Der Inlandsbegriff war früher wegen der Abgrenzung zur DDR problematisch. Die Erweiterung des Inlandsbegriffs durch § 2 Abs. 2 ErbStG um den Festlandsockel war bisher ohne praktische Bede...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Imkerei

Rz. 34 [Autor/Stand] Die Imkerei umfasst alle Formen der Bienenhaltung, die nachhaltig auf einen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind. Eine Bienenhaltung, die lediglich hobbymäßig betrieben und daher ertragsteuerlich als Liebhaberei betrachtet wird, gehört nicht zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Bei der mit Gewinnabsicht betriebenen Imkerei ist n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 42 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Die bis einschließlich VZ 1991 in § 13 Abs 1 Nr 2 EStG namentlich aufgeführten Nutzungen wie Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht für Binnenfischerei u Teichwirtschaft, Imkerei u Wanderschäferei wurden mit Wirkung ab VZ 1992 (StÄndG 1992 v 25.02.1992, BStBl I 1992, 146) unter dem neuen Oberbegriff "Einkünfte aus sonstiger luf Nutzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Maßgebliches Größenmerkmal (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1b u c EStG)

Rn. 302 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird der Gewinn des luf Betriebs nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt, darf der Wirtschafts- bzw Ersatzwirtschaftswert am Schluss des Wj, in dem der IAB geltend gemacht wird, nicht mehr als 125 000 EUR betragen. Der Wirtschaftswert ist auf der Grundlage des BewG zu berechnen u umfasst nur die im Eigentum des LuF stehenden Flächen, gleichviel ob se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Überschreitung der selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung kommt nicht zur Anwendung, wenn die selbst bewirtschafteten (Eigentums- wie Pacht-)Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung ohne Sondernutzungen 20 ha übersteigen, auch wenn sie als Grundvermögen bewertet sind. Mit Hopfen, Spargel und Tabak bepflanzte Flächen zählen nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung der landw von der gewerblichen Tierhaltung

Rn. 20 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Entsprechend dem Regelungsgefüge des § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG u § 13 Abs 1 Nr 2 EStG gehört die Zucht u Haltung von Tieren nur dann zur Landwirtschaft, wenn die Tiere dort entweder als Arbeitstiere (zB Zugpferde u -ochsen) gehalten bzw bodenunabhängig sind u der menschlichen Ernährung dienen (s Rn 20b u 42ff) o bodenabhängig sind u nach der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringung von WG in gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs 6 EStG)

Rn. 118 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Vorschrift des § 13 Abs 6 EStG ist durch das BewÄndG 1971 (BGBl I 1971, 1157, BStBl I 1971, 362) in das EStG eingefügt worden. Hier ist der Fall angesprochen, dass WG aus einem luf Betrieb auf einen der gemeinschaftlichen Tierhaltung dienenden Betrieb iS des § 34 Abs 6a BewG einer Erwerbs- u Wirtschaftsgenossenschaft o eines Vereins geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine Überschreitung der Tierbestandsgrenze (§ 13a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 In § 13a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG ist beim Tierbestand allein auf eine absolute Höchstgrenze von 50 VE abzustellen. Auch hat der Tierbestand nicht sofort einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des Durchschnittssatzgewinns; eine verstärkte Tierhaltung bleibt so lange unberücksichtigt, solange die Zahl der gesamten Vieheinheiten (VE) jedenfalls ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Gewöhnlicher Aufenthalt und Sechsmonatsfrist

Rz. 62 [Autor/Stand] Bei einem Inlandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten tritt nach § 9 Satz 2 AO die unbeschränkte Steuerpflicht ohne weiteres ein, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Voraussetzungen des § 9 Satz 1 AO erfüllt sind. Damit kommt es nur auf die objektive Dauer des Aufenthalts an, unabhängig von subjektiven Vorstellungen und Plänen der Person an. Wo die b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewinnrücklagen

Rz. 1076 [Autor/Stand] Zu den Eigenkapitalposten rechnen nach § 272 Abs. 3 HGB auch die Gewinnrücklagen. Hierbei handelt es sich um die Beträge, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Betriebsergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören auch die aus dem Ergebnis zu bildenden gesetzlichen oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhenden Rücklage...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übersicht über die einzelnen DBA

Rz. 161 [Autor/Stand] Wegen der weiteren Ausführung zu den einzelnen DBA wird auf die einschlägigen Kommentare verwiesen zum DBA mit Dänemark[2], zum DBA Frankreich [3], zum DBA mit Griechenland[4], zum DBA Österreich [5], auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, das von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich zum 1.8.2008 aufgekündigt wurde[6], zum DBA Schweden [7],...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aufgabe des Wohnsitzes

Rz. 47 [Autor/Stand] Wie die Begründung eines Wohnsitzes knüpft auch die Aufgabe eines Wohnsitzes[2] lediglich an die Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse an. Ein Wohnsitz kann durch Auflösung der Wohnung oder auch dadurch aufgegeben werden, dass die Wohnung nicht nur vorübergehend nicht mehr benutzt wird. Die Begründung eines neuen Wohnsitzes ist nicht erforderlich. Ha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalrücklagen

Rz. 1054 [Autor/Stand] In die Kapitalrücklagen werden nach § 272 Abs. 2 HGB auch eingestellt: Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag, oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt werden (sog. Agio oder Aufgeld), Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Finanzmittel und junge Finanzmittel

Rz. 100 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG gehört der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel) zum Verwaltungsvermögen, soweit er 15 % des anzusetzenden Werts (sog. Sockelbetrag)[2] des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Feststellungen in verbundenen Unternehmen

Rz. 110 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 9 ErbStG werden das Verwaltungsvermögen und junge Verwaltungsvermögen sowie die Finanzmittel und jungen Finanzmittel bei mehrstufigen Strukturen in einer sog. "Verbundvermögensaufstellung" zusammengefasst. Ziel der Neuregelung durch das Gesetz zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts [2] war es, die vom...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verbindliche Auskunft

Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft richtet sich danach, welches Finanzamt bei Verwirklichung des dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalts örtlich zuständig wäre (§ 89 Abs. 2 AO; sog. Annexzuständigkeit).[2] Danach ist das Feststellungsfinanzamt auch für verbindliche Auskünfte zuständig, soweit es die Besteuerungsg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 154 [Autor/Stand] Neben der einseitigen Maßnahme zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nach § 21 ErbStG oder der Anerkennung ausländisch gezahlter Erbschaftsteuer als Kosten zur Erlangung des Erwerbs nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (str. wegen § 10 Abs. 8 ErbStG, s. § 10 ErbStG Rz. 256) sind in den DBA zwei unterschiedliche Methoden gebräuchlich. Einseitige Billigkeitsmaß...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Fünfjahresfrist

Rz. 77 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland keinen Wohnsitz mehr haben, sich aber noch keine fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten (sog. Wegzügler). Ohne Bedeutung ist, bei welchem der Beteiligten (Erblasser/Schenker oder Erwerber) dies der Fall ist. Mit dieser Regelung soll verhindert werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 53 [Autor/Stand] Den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO [2] hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 32 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG kommt grundsätzlich in Betracht bei unbeschränkt wie beschränkt StPfl (s § 49 Abs 1 Nr 1 EStG), die einen im Inland belegenen luf Betrieb bewirtschaften. Wenngleich die Durchschnittssatzgewinnermittlung nach der Neuregelung nicht mehr unmittelbar an den für den luf Betrieb maßgebenden Einheitswert anknüpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 98. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung vom 15.12.1995 BStBl I 1995, 775

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das neue Gesetz, das 15 Artikel umfaßt, ist durch den Bundestag am 27.10.1995 und durch den Bundesrat am 24.11.1995 verabschiedet worden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist in Art. 1 geregelt und umfaßt 19 Paragraphen. Art. 2 ändert die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO, Art. 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 5 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 160 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b BewG) ist gemäß § 13a Abs 5 EStG nach § 51 EStDV zu ermitteln; es handelt sich insoweit um eine durch eine BA-Pauschale ergänzte EÜR (Kanzler in H/H/R, § 13a EStG Rz 47, Dezember 2020). Durch die Bezugnahme auf § 160 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b BewG wird zudem klarg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negative steuerliche Folgen

Rn. 314 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Vorab Hinweis auf die Fallgestaltungen ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung unter s Rn 305 und deren gravierende steuerliche Nachteile. Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Gewinnausschüttungen der GmbH sind – anders als bei der 25 %igen AbgSt – mit 60 % estpfl gewerbliche Einkünfte (ungünstig bei hohem ESt-Satz ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewerblicher Charakter

Rn. 180d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein solcher betrifft Tierzucht und Tierhaltung, der nach § 13 Abs 1 Nr 1 EStG iVm §§ 51, 51a BewG keine ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen als Futtergrundlage zur Verfügung stehen (BFH BStBl II 1996, 85; 1990, 152; 1983, 36; FG Nds EFG 1989, 57, 58). Das muss bei der Auslegung der Vorschrift berücksichtigt werden, dh zu Abgrenzungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Aufzucht u Haltung fremder Tiere (sog Lohn- bzw Pensionstierhaltung)

Rn. 32 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Die Aufzucht fremder Tiere (vergleichbar Pflanzenzuchtbetrieben, die fremdes Material aufziehen), bei der also ein Landwirt ihm gehörige Tiere in einen fremden Betrieb zur Aufzucht o Haltung gibt (sog Lohnaufzucht o Pensionsviehhaltung), ist grundsätzlich Bestandteil einer landw Tierhaltung, wenn beim Eigentümer der Tiere eine ausreichende F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bedeutung der Abgrenzung für die Besteuerung

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein immer wiederkehrendes Problem der luf Ertragsbesteuerung ist das Überschreiten der Grenze zwischen luf und gewerblichen Einkünften. Gerade im Zeitalter der (zur Einkommenssicherung der LuF erwünschten) verstärkten überbetrieblichen Nutzung eigenen BV (mit und ohne gleichzeitig erbrachten Dienstleistungen) für Dritte tritt dieses Problem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gartenbau

Rn. 13 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gartenbau ist die planmäßige Gewinnung und Verwertung von Blumen ua vergleichbaren pflanzlichen Erzeugnissen. Hierher gehören auch Friedhofs- und Landschaftsgärtnereien, soweit sie nicht – wie regelmäßig, vgl BFH vom 12.01.1989, BStBl II 1989, 432 speziell zur Landschaftsgärtnerei – gewerblich tätig sind. Wegen der Abgrenzung der landw Gärtn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Dem Betrieb zuzurechnende Fläche

Rn. 29 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Maßgebend als Vergleichsfläche ist diejenige Fläche, die vom Inhaber (bzw. bei Mitunternehmerschaft den Inhabern) des Betriebs regelmäßig landw genutzt wird, wobei bei deren Berechnung der letzte angefangene nicht als voller Hektar zu berücksichtigen ist (BFH v 13.07.1989, BStBl II 1989, 1036). In die maßgebende Vergleichsfläche einzubeziehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wanderschäferei

Rn. 44 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Die Wanderschäferei unterscheidet sich von der flächengebundenen Schafhaltung (standortgebundene Hütehaltung, Koppelschafhaltung) dadurch, dass bei ihr zur Sicherstellung der Futterversorgung ein häufiger Standortwechsel erfolgt, wobei zum überwiegenden Teil des Jahres o sogar ausschließlich fremde Flächen genutzt werden (im Einzelnen s R B ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 197. Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rspr des BVerfG v 18.07.2014, BGBl I 2014, 1042

Rn. 217 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, s Rn 212 , war zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das EStG umgesetzt worden. IRd Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) BA-Pauschalierung gemäß § 51 EStDV

Rn. 11a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Betriebe, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und die ihren Gewinn auch nicht (freiwillig) nach § 4 Abs 1 EStG ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Flächen (iSd § 34 Abs 2 Nr 1 Buchst b BewG) zu Beginn des Wj 50 ha nicht überschreiten, können auf Antrag für ein Wj bei der Ermittlung der Gewinne aus H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Buchführungspflicht nach § 141 AO

Rn. 163 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Unter die Vorschrift des § 141 AO fallen LuF nur, soweit sie nicht bereits nach § 140 AO buchführungspflichtig sind. Gem § 141 AO besteht für Betriebe der LuF eine Buchführungsverpflichtung, wenn einer der in Abs 1 S 1 Nr 1, 3 u 5 genannten Grenzwerte (Umsatz, Wirtschaftswert bzw Gewinn) überschritten ist. Die Buchführungspflicht erstreckt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 52 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die einkommensteuerliche Zuordnung der Einkünfte aus luf Nebenbetrieben zu den Einkünften iSv § 13 EStG ist erstmals im EStG 1934 erfolgt. Mit dem damals eingefügten § 13 Abs 2 sollte zum einen eine scharfe Trennung zwischen luf Einkünften einerseits und den gewerblichen Einkünften andererseits erreicht werden (Begründung zum EStG 1934 v 16....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Flächen Unter Forstwirtschaft ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Waldbodens zur Gewinnung von Walderzeugnissen, ihre unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch (für eigene betriebliche wie private Zwecke) sowie ihre mittelbare Verwertung durch Veredelung (zB in einem e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Unterhaltene Person hat kein oder nur ein geringes Vermögen; ein angemessenes Hausgrundstück bleibt unberücksichtigt (§ 33a Abs 1 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 183 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die unterhaltene Person darf kein oder nur ein geringes eigenes Vermögen haben, da sie dann nicht mehr bedürftig ist, BFH vom 11.02.2010, VI R 65/08, BStBl II 2010, 628. Entscheidend für die Höhe des Vermögens ist dabei der Verkehrswert, wobei der Verkehrswert eines Mietwohngrundstücks nicht nur durch einen Nießbrauchsvorbehalt, sondern auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Die Bilanzen der Mitunternehmerschaft, StuW 1995, 383; Wichmann, Das Verständnis des BFH von der Bilanzierung bei PersGes u der Behandlung von Anteilen an PersGes – krit Anm zu Einzelfragen, DB 1984, 2257; Meyer, Zum BV von PersGes (BewG), DB 1986, 2456; IDW, Handelsrechtliche Rechnungslegung bei PersGes v 06.02.2012, (IDW RS HFA 7 nF), FN IDW 2012, 189. Verwaltungsanweisu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht u Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schicks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nebenbetriebe iSd § 13 Abs 2 Nr 1 EStG

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Als Nebenbetrieb gilt dem § 13 Abs 2 Nr 1 EStG ein Betrieb, der dem luf Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn der Nebenbetrieb hauptsächlich dazu dient, die Erzeugnisse des luf Hauptbetriebs zu bearbeiten oder zu verarbeiten und zu veräußern (also die Erträge des Hauptbetriebs zu erhöhen und zu sichern, R...mehr