Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.1 Unterhaltsleistungen

Rz. 170c Gem.§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder den getrennt lebenden Lebenspartner oder den Lebenspartner, dessen Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist (§ 14 LPartG), abziehbar. Der Begriff der Unterhaltsleistungen ist in Abs. 1a Nr. 1 nicht definiert. Nach überwiegender Auffassung entspric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 171l Es ist nur noch die Übertragung folgender Wirtschaftsgüter begünstigt: Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 EStG ausübt, Betrieb oder Teilbetrieb, ein mindestens 50 % betragender Anteil an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kaufpreisrate, -rente und -stundung

Rn. 680 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Wird eine Kaufpreisforderung längerfristig gestundet, so bezieht der Verkäufer eines zum PV gehörenden WG neben der auf den Kaufpreis zu verrechnenden Tilgungsleistung auch einen Zinsanteil. Dies gilt nicht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung einer Verzinsung, sondern auch dann, wenn die Parteien eine Verzinsung ausgeschlossen haben (BFH v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Wiederkehrende Leistungen

Rn. 681 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von PV sind in einen Tilgungsanteil und einem Zinsanteil aufzuteilen. Dabei kann der Zinsanteil einer Besteuerung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG oder nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG zu unterwerfen sein. Rn. 682 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Übertragung von PV gegen wieder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Abtrennung von Zinsscheinen und -forderungen, sog Bond-Stripping (§ 20 Abs 4 S 8 und 9 EStG)

Rn. 1448 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wird ein Zinsschein oder eine Zinsforderung vom Stammrecht abgetrennt (Bond-Stripping), gilt dies nach § 20 Abs 2 S 4 EStG als Veräußerung der Schuldverschreibung und als Anschaffung der durch die Trennung entstandenen WG. Nach § 20 Abs 4 S 8 EStG gilt in diesem Fall als Veräußerungserlös der Schuldverschreibung deren gemeiner Wert zum Zei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bewertungsrecht

Rn. 10 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Ausübung eines freien Berufes und der Tätigkeit eines Einnehmers einer staatlichen Lotterie steht nach § 96 BewG für die Einheitsbewertung des BV dem Gewerbebetrieb gleich (vgl BFH BStBl II 1996, 126 betreffend Grundstück bei einer RA-Sozietät).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verdeckte Einlagen (§ 20 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 1436 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 4 S 2 Hs 1 EStG tritt in den Fällen der verdeckten Einlage an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der WG ihr gemeiner Wert. Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der KapGes einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Bewertung mit dem "wahren" Wert

Rn. 301 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Bewertung einer vGA soll mit ihrem "wahren" Wert erfolgen (BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348). Gehören die Anteile an der KapGes zum PV eines Anteilseigners, dann ist der Vermögensvorteil nach § 8 Abs 2 EStG zu bewerten. Damit ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Endpreis am Abgabeort anzusetzen. Die Bewertung der vGA bei der...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 1 Allgemeines

Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil vornimmt, werden allgemein als Mietereinbauten oder -umbauten bezeichnet, es sei denn, die Aufwendungen des Mieters stellen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand[1] dar.[2] Sie sind als materielle, dem Mieter zuzurechnende Wirtschaftsgüter zu aktivieren...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 3.1 Allgemeines

Mietereinbauten können beim Mieter zu einem selbstständigen aktivierbaren Wirtschaftsgut führen, wenn die Aufwendungen Herstellungsaufwand darstellen und dieser Aufwand zu Scheinbestandteilen am Gebäude, Betriebsvorrichtungen oder einem Gebäudeteil führt, der im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters oder in einem besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit seinem Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 2.2 Betriebsvorrichtungen

Im Gegensatz zu unselbstständigen Gebäudeteilen, die erst die Nutzung des Gebäudes ermöglichen, z. B. Heizung, Belüftung, Beleuchtung, dienen Betriebsvorrichtungen der unmittelbaren Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit. Nach der auch im Einkommensteuerrecht geltenden Regelung des § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG kommen als Betriebsvorrichtungen nur Maschinen und sonst...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.6 § 184 BewG (Bewertung im Ertragswertverfahren)

• 2023 Auswirkungen der Änderungen im BewG durch das JStG 2022 / Ertragswertverfahren / Sachwertverfahren / § 184ff. BewG / §§ 189ff. BewG Durch das JStG 2022 sind die Vorschriften der Grundbesitzbewertung an die Regelungen der ImmoWertV angepasst worden. Betroffen hiervon sind auch das Ertrags- und das Sachwertverfahren. Die vorgenommenen Änderungen führen auf der einen Seit...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.1 § 9 BewG (Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert)

• 2022 Bewertung von Beteiligungen / Berücksichtigung von persönlichen Verhältnissen / § 9 BewG / § 6 AStG Bei der Bewertung von Beteiligungen sind nach § 9 Abs. 2 und 3 BewG persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen. Dies betrifft z. B. Vinkulierungen oder Entnahmebeschränkungen. Fraglich ist, ob dies mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip vereinbar ist. Dies dürfte zu v...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.5 § 97 BewG (Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen)

• 2021 Aufteilung des Werts einer Personengesellschaft / Variable Kapitalkonten / § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG Nach § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG i. V. m. R B 97.4 ErbStR 2019 ist der Wert einer Personengesellschaft nach der ertragsteuerlichen Gesamthandsbilanz unter Berücksichtigung der variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerlich um Eigenkapital d...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)

• 2021 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts / Sachverständigengutachten / Kaufpreis / § 198 BewG Im Rahmen der Immobilienbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke lassen sich über den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vielfach erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Anwendung findet § 198 BewG auch für grunderwerbsteuerliche Zwecke in...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.4 § 14 BewG (Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen)

• 2024 Steueroptimierung durch Änderung des Geschlechtereintrags / § 14 BewG Durch das Selbstbestimmungsgesetz ist die Änderung des Geschlechtseintrags erheblich erleichtert worden. Grundsätzlich wird im Rahmen des deutschen Steuerrechts nicht nach Frauen und Männern differenziert. Einzige Ausnahme bildet § 14 BewG. Im Rahmen der Berechnung des Kapitalwerts von lebenslänglich...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.8 §§ 199-203 BewG (Vereinfachtes Ertragswertverfahren)

• 2021 Vereinfachtes Ertragswertverfahren / Auswirkungen der Corona-Pandemie / § 199 BewG Bei dem vereinfachten Ertragswertverfahren handelt es sich um ein vergangenheitsbezogenes Bewertungsverfahren. Da die Corona-Pandemie branchenabhängig zu starken Einbrüchen bei den Umsätzen und demzufolge auch bei den Gewinnen geführt hat, dürfte in diesen Fällen die Anwendung des verein...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.2 § 11 BewG (Wertpapiere und Anteile)

• 2022 Verweis auf das Stuttgarter Verfahren als anzuwendende Bewertungsmethode / § 11 BewG GmbH-Satzungen verweisen vielfach zum Zwecke der Bewertung von Geschäftsanteilen z. B. anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters auf das Stuttgarter Verfahren. Dies ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH v. 14.3.2022, II B 25/21 problematisch, da die Anwendung des Stu...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4 Grundbesitzwerte i. S. d. § 151 und § 157 BewG

Rz. 29 Die Anknüpfung von § 8 Abs. 2 GrEStG an die Vorschriften des BewG hat in den letzten Jahrzehnten einer gewissen Anpassungsdynamik unterlegen, die zum einen auf geänderte gesetzgeberische Entscheidungen aber auch auf Urteile des BVerfG zurückzuführen ist. Nach dem bis einschließlich 1996 geltenden Recht diente in den Fallvarianten des § 8 Abs. 2 GrEStG der "Wert des Gr...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.3 § 12 BewG (Kapitalforderungen und Schulden)

• 2023 Bewertung von aufschiebend bedingten Lasten / Abzinsung / Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 4.1.2023, BStBl I 2023, 172 / BFH v. 15.7.2021, II R 26/19 / § 12 Abs. 3 BewG Der BFH hat mit Urteil v. 15.7.2021, II R 26/19 entschieden, dass aufschiebend bedingte Lasten auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten sind und eine Abzins...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3 BewG

3.1 § 9 BewG (Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert) • 2022 Bewertung von Beteiligungen / Berücksichtigung von persönlichen Verhältnissen / § 9 BewG / § 6 AStG Bei der Bewertung von Beteiligungen sind nach § 9 Abs. 2 und 3 BewG persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen. Dies betrifft z. B. Vinkulierungen oder Entnahmebeschränkungen. Fraglich ist, ob dies mit dem Leistungs...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.5.2026)

Vorbemerkung Informieren Sie sich anhand dieses Beitrags über das Spektrum der wichtigen Literaturstimmen zum ErbStG und BewG sowie zur GrSt. Finden Sie Fakten und Tipps und lesen Sie, was Substanz hat – konzentriert und strukturiert. Monatlich werden alle wesentlichen Fachzeitschriftenbeiträge durch einen Steuerexperten gelesen und ausgewertet. So sparen Sie wertvolle Zeit un...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.2 § 2 ErbStG (Persönliche Steuerpflicht)

• 2023 Beschränkte Steuerpflicht / Erwerb durch Vermächtnis / BFH v. 23.11.2022, II R 37/19 / § 2 ErbStG Nach dem Urteil des BFH v. 23.11.2022, II R 37/19 unterliegt ein Vermächtnis zweier dauerhaft im Ausland lebender Personen an einem in Deutschland belegenen Grundstück nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Vermacht wird nicht das Grundstück, sondern ein darauf ger...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 12 Das GrEStG enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des BewG zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B. Geldleistungen, Sachleistungen...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Münch , Zur Möglichkeit der Inanspruchnahme des Schenkers in Fällen der Verschonungsbedarfsprüfung, DStR 2026, 1489. Krumm, Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Grundsteuerrechts, DStR 2026, 505; Janzen, Steuerklassenprivileg im Schenkungsteuerrecht: Verstoß gegen EU-/EWR-Recht, DStR 2026, 1801; Fleck, Wohnungsunternehmen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer – Begünstigung ni...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / Vorbemerkung

Informieren Sie sich anhand dieses Beitrags über das Spektrum der wichtigen Literaturstimmen zum ErbStG und BewG sowie zur GrSt. Finden Sie Fakten und Tipps und lesen Sie, was Substanz hat – konzentriert und strukturiert. Monatlich werden alle wesentlichen Fachzeitschriftenbeiträge durch einen Steuerexperten gelesen und ausgewertet. So sparen Sie wertvolle Zeit und sind topp ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.11 § 15 ErbStG (Steuerklassen)

• 2022 Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Immobiliengesellschaft / § 16 ErbStG / § 13d ErbStG Immobilien werden vielfach im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Rahmen einer vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaft übertragen, um die Freibeträge zielgenau alle 10 Jahre nutzen zu können. Auch kann über eine vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft das Immobilie...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2 ErbStG

2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge) • 2021 Gestaltungsansätze bei Unternehmensnachfolgen in Krisenzeiten / § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG Im Rahmen der Planung von Unternehmensnachfolgen müssen auch Krisensituationen – wie z. B. die COCID-19-Pandemie – berücksichtigt werden. Bei lebzeitigen Schenkungen sollten auflösende Bedingungen und Widerrufsvorbehalte vereinbart wer...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1 Ausgewertete Beiträge

1.1 Ausgewertete Beiträge 2026 Münch , Zur Möglichkeit der Inanspruchnahme des Schenkers in Fällen der Verschonungsbedarfsprüfung, DStR 2026, 1489. Krumm, Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Grundsteuerrechts, DStR 2026, 505; Janzen, Steuerklassenprivileg im Schenkungsteuerrecht: Verstoß gegen EU-/EWR-Recht, DStR 2026, 1801; Fleck, Wohnungsunternehmen in der Erbschaft- und Sch...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.5 Verfahren zur Feststellung von Grundbesitzwerten

Rz. 42 Grundbesitzwerte sind u. a. gesondert festzustellen, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind (Bedarfsbewertung). Die Entscheidung über eine Bedeutung trifft das für die GrESt zuständige Finanzamt.[1] Örtlich zuständig für die gesonderten Feststellungen für die Grundbesitzwerte für Zwecke der GrESt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder, wenn sich das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 16 Erst mit Art. 8 des StÄndG 2015 wurde rückwirkend ab 1.1.2009 der Verweis auf die für die Bewertung maßgeblichen Regelungen des BewG von § 138 Abs. 2-4 BewG a. F. auf die aktuellen Bewertungsregeln nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG umgestellt. Hintergrund war eine seit langem in Literatur und Rechtsprechung geführte Diskussion um die Verfas...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 37 Vor dem 1.1.2009 wurden bebaute Grundstücke maßgeblich nach dem sog. Ertragswertverfahren bzw. sofern sich keine übliche Miete ermitteln ließ nach einem besonderen gemischten Verfahren bewertet.[1] Mit dem seit dem 1.1.2009 geltenden Verweis auf die Regelungen der §§ 180 ff. BewG änderte sich die Bewertungssystematik bei bebauten Grundstücken grundlegend. Nach § 182 B...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.1 Grundbesitzwerte der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bzw. Betriebsgrundstücke

Rz. 31 Mit dem Verweis in § 8 Abs. 2 S. 1 GrEStG auf § 157 Abs. 2 BewG gelangt man zu den §§ 158 BewG und den besonderen Regelungen zur Ermittlung der Grundbesitzwerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Was zur wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gehört, wird in § 158 Abs. 3 BewG beschrieben bzw. in § 158 Abs. 4 BewG negativ ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.5 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 41 Der Steuerpflichtige hat im Rahmen der Grundbesitzbewertung wegen der verbindlichen Vorgaben der Gutachterausschüsse gegenüber dem Finanzamt eine faktisch eingeschränkte Rechtsmittelmöglichkeit.[1] Zum Ausgleich sieht § 198 BewG die Möglichkeit vor, gegen eine Grundbesitzbewertung mittels anerkannter Beweismöglichkeiten vorzugehen. Hierbei sind jedoch relativ hohe Hür...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.1 Unbebaute Grundstücke

Rz. 35 Die Bewertung unbebauter Grundstücke ist in den §§ 178 und 179 BewG geregelt. In § 178 BewG wird zunächst bestimmt, wann ein Grundstück als unbebaut anzusehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich auf dem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Abnahme bzw. die Bestätigung durch die Bauaufsichtsbehörde stellt ein gewichtiges Indiz dar, ist aber nicht zwang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2 Grundbesitzwerte (Grundstückswerte) für unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 34 § 157 Abs. 3 BewG sieht für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG die Ermittlung von Grundstückswerten vor, die in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG als Bemessungsgrundlage für die GrESt herangezogen werden. Unter Grundvermögen versteht man den Grundbesitz, bei dem es sich weder um land- und forstw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.4 Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 40 § 195 BewG regelt den Sonderfall der Bewertung eines Grundstücks zu einem Zeitpunkt, in dem sich dieses im Zustand der Bebauung befindet. Dies kann ein dem Grunde nach noch unbebautes Grundstück nach § 178 BewG sein, auf welchem noch keine benutzbaren Gebäudeteile stehen, aber hierfür bereits Maßnahmen getroffen wurden. Das Gesetz bestimmt in § 196 Abs. 1 S. 2 BewG de...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 16 ErbStG (Freibeträge)

• 2026 Gestaltungsüberlegungen bei der lebzeitigen unentgeltlichen Übertragung von eigengenutzten bzw. fremdvermieteten Immobilien / § 16 ErbStG Im Rahmen der lebzeitigen unentgeltlichen Übertragung von eigengenutzten Immobilien bietet sich die Übertragung unter Ausnutzung der Freibeträge nach § 16 ErbStG an. Zu beachten ist die Zehnjahresfrist. Als Gestaltungsvarianten biete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.15 § 29 ErbStG (Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen)

• 2021 Gestaltung von Rückforderungsklauseln in Schenkungsverträgen / § 29 ErbStG Fraglich ist, wie Rückforderungsklauseln in Schenkungsverträgen auszugestalten sind, damit sie dem Schenker das höchste Schutzniveau bieten. Bei den Rückforderungsrechten ist zwischen gesetzlichen und vertraglichen Rückforderungsrechten zu unterscheiden. Gesetzliche Gründe für eine Rückforderung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.3 § 2a ErbStG (Rechtsfähige Personengesellschaften)

• 2024 MoPeG / Transparenz der Personengesellschaft / § 2a ErbStG Durch das MoPeG wurde ab dem 1.1.2024 das Gesamthandsprinzip abgeschafft. Die neu geschaffene Regelung in § 2a ErbStG soll ab dem 1.1.2024 das Gesamthandsprinzip und damit das Transparenzprinzip fortführen. Allerdings dürfte die in § 2a S. 1 ErbStG vorgesehene Fiktion der Gesamthand ins Leere gehen. Die Regelun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.13.1 § 28 ErbStG (Stundung)

• 2025 Steuerstundung für Wohnimmobilien / § 28 Abs. 3 ErbStG Die Steuerstundungsregelung für Wohnimmobilien in § 28 Abs. 3 ErbStG ist ab dem 1.1.2025 erheblich erweitert worden. Es kommt nur noch darauf an, dass zu dem Erwerb Grundbesitz gehört, der zu Wohnzwecken genutzt wird, wobei gleichgültig ist, ob die Nutzung zu Wohnzwecken durch den Erben oder durch Dritte erfolgt. B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.13 § 19 ErbStG (Steuersätze)

• 2024 Anpassung der Freibeträge und Wertgrenzen/§ 16 ErbStG/§ 19 ErbStG Die Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen wurden seit dem Jahr 2009 trotz des kräftigen Preisniveauanstiegs nicht mehr erhöht. Entsprechendes gilt für die bestehenden Wertgrenzen des progressiven Steuertarifs. Ergebnis ist damit eine reale Erhöhung der ErbSt bzw. SchenkSt. Dies entspricht nicht der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.3 Erbbaurechtsfälle und Gebäude auf fremden Grund und Boden

Rz. 39 Erbbaurechte stellen aufgrund ihrer zivilrechtlichen Besonderheiten Sonderfälle dar, auf die auch im Bewertungsrecht mit gesonderten Vorschriften und Bewertungssystematiken Bezug genommen wird. Nach § 192 BewG bildet sowohl das Grundstück, welches mit einem Erbbaurecht belastet ist, als auch das Erbbaurecht selbst jeweils eine selbstständige wirtschaftliche Einheit. B...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.1 Allgemeines

Rz. 15 Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 GrEStG regelt die Ausnahme vom Grundsatz des § 8 Abs. 1 GrEStG, dass Bemessungsgrundlage der Wert der Gegenleistung ist. In bestimmten Fällen würde die Heranziehung der vereinbarten Gegenleistung zu unbilligen Besteuerungsergebnissen führen. Daher greift das GrEStG zur Bestimmung der Gegenleistung auf das BewG zurück und sieht für konkret...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.3 Fälle des § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 25 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG ist die Steuer auch in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG bis § 1 Abs. 3a GrEStG nach den Grundbesitzwerten i. S. d. §§ 151, 157 BewG zu bemessen. Ein Verweis auf § 1 Abs. 2b und 2b GrEStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12.5.2021[1] aufgenommen, die Vorschrift erfasst Absatz 2a "bis" Absatz 3a. Erfasst sind damit au...mehr