Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[1] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbe...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.7 Verhältnis von § 1 Abs. 6 GrEStG zu § 6 a GrEStG

Rz. 40 Die Frage nach der Anwendung des § 1 Abs. 6 GrEStG stellt sich nur im Festsetzungsverfahren, unabhängig davon, ob der Festsetzung eine Feststellung gem. § 17 GrEStG (Grundlagenbescheid) zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Die T-GmbH erwarb im Jahr 2002 95 % der Anteile an der E-GmbH. Die E-GmbH war zu diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Grundstücks A. Der Wert nach § 138 Abs...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.5 Die Änderung des § 6 a GrEStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 Durch Art. 26 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) ist § 6 a S. 1 GrEStG neu gefasst worden. Die Neufassung trägt zunächst als Folgeänderung der gleichzeitigen Einführung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG durch Art. 26 Nr. 1 Buchst. a AmtshilfeRLUmsG Re...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile[1] in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d. Vorschrift bewirkt.[2...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249 v. 3.10.1969, 25). Denn diese Richtlini...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar,[1] weil es sich um eine abschließen...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist,[1] oder teilweise unmittelbar und teilweise mittelbar ...mehr

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Schenkung unter Auflage – B... / 2. Bewertung der Auflagen

Der Wert der Auflage, die in einem Wohn- oder Nießbrauchsrecht besteht, ist sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch bei Grunderwerbsteuer nach § 14 Abs. 1 BewG zu ermitteln, da es sich um lebenslängliche Nutzungen und Leistungen handelt. Bei der Wertermittlung kann es zwischen beiden Steuerarten jedoch zu unterschiedlichen Werten kommen (Vgl. BFH v. 9.2.2017 – II B 38/15, BFH...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 5. Bewertung

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Schenkung unter Auflage – B... / 3. Zusammenfassung

Schenkungen von Immobilien unter Lebenden sind grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei, da sie mit dem Wert der Schenkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich des Wertes von Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abzugsfähig sind. Der Wert der Auflagen ist nach §§ 11 bis 15 BewG zu ermitteln, wobei bei der Einräumung von Wohn- und Nie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke si...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Schenkung unter Auflage – B... / b) Schenkungsteuer

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ergibt sich die Steuerpflicht der Schenkung aus § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Es handelt sich um eine freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Im Gegensatz zum Schenkungsbegriff des BGB ist hier nur der Wille des Schenkenden, dem Beschenkten etwas zuzuwenden, erforderlich (R E 7.1 Abs. 3...mehr

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Schenkung unter Auflage – B... / c) Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer unterliegen Grundstücksübergänge im Wege einer Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Allerdings sind Grundstücksschenkungen i.S.d. ErbStG nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen. Das gilt allerdings nicht hinsichtlich des Wertes für Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abzugsfähig sind (§ 3 Nr. 2 ...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2025

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 6. Grundsteuer

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Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anforderungen an nach § 198 BewG vorgenommenen Marktanpassungsabschlag

Leitsatz Die Begründung eines Gutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG ist ein ureigenes Element jeder Gutachtertätigkeit. Es kommt nicht allein darauf an, dass ein Gutachten im Ergebnis richtig ist, es muss auch richtig begründet, nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Die Vergleichbarkeit von Kauffällen lässt sich dabei nur überprüfen, wenn der Gutachter die markwertrelevanten Merkmale der gefundenen Vergleichskauffälle offenlegt. Sachverhalt Die Klägerin übertrug d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Die Begriffe "Wirtschaftswert" bzw "Ersatzwirtschaftswert"

Rn. 103 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Begriffe "Wirtschaftswert" bzw "Ersatzwirtschaftswert" stammten aus dem BewG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Divergenzen zwischen Steuer- und Zivilrecht

Rn. 237 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zu beachten ist, dass bei der Abgrenzung zwischen "beweglichen" und "unbeweglichen" WG des AV Steuer- und Zivilrecht nicht unbedingt gleichlaufen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) ABC bzgl Neubauten

Rn. 428 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Altbauteil Eine Verwendung von Altbauteilen war für die Frage des Neubaus unschädlich, wenn deren Teilwert 10 % des Teilwerts des (neu) hergestellten WG nicht überschritt (BFH BStBl II 1984, 631; FG Münster EFG 1997, 463 rkr). Anbau Anbauten sind ein Neubau, wenn dadurch selbstständige WG geschaffen werden oder die Anbauten mit dem bestehenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 70 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist auch einheitlich (für das WG) zu ermitteln, dh, Teile von WG dürfen nicht nach unterschiedlichen AfA-Sätzen abgeschrieben werden, auch wenn sie sich unterschiedlich abnutzen. Dies betrifft zBmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begrifflichkeiten

Rn. 468 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für das Verständnis des § 7 Abs 5b EStG Fall 1 (idF Art 1 Nr 2 Buchst c Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108) ist zu unterscheiden (s FG Hessen EFG 2006, 1656 rkr; Engelberth, NWB 38/2011, 3220; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 385 ff (04/2023)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbe) Beispiele für AK, Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche AK

Rn. 117 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Praxis-Beispiel Beispiele für AK inklusive Anschaffungsnebenkosten: beim Kaufvertrag: der Kaufpreis, bei Grundstückskaufverträgen auch Notarkosten für die Übertragungsurkunde (nicht: Grundschuldbestellungsurkunde), Grunderwerbsteuer, übernommene Verbindlichkeiten (FG Münster v 24.03.2023, 2 K 1801/22 E, BB 2023, 2160 (NZB wurde als unzulässi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 236 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Unbewegliche WG sind zB Außenanlagen (§ 89 BewG ohne Legaldefinition, aber mit Angabe von Bsp dafür: "zB Umzäunungen, Wege- oder Platzbefestigungen") Mietereinbauten (ausführlich dazu Engelberth, NWB 38/2011, 3220) unter dem Gesichtspunkt des besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs oder des wirtschaftlichen Eigentums (s Rn 73).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der gemeine Wert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 4 EStG)

Rn. 150 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nicht die AK/HK bilden die AfA-Bemessungsgrundlage, sondern der gemeine Wert (§ 9 BewG), wenn ein einzelnes WG außer iF der Einlage unentgeltlich vom BV des StPfl 1 in das BV des StPfl 2 übertragen wird (§ 6 Abs 4 EStG). Zu beachten ist, dass § 6 Abs 4 EStG nicht greift, wenn die Übertragung aus privaten Gründen stattfand. Der praktische An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 235 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bewegliche WG können nur sein (BFH BStBl III 1964, 575 zu § 14 BerlinFG; BFH BStBl II 1979, 634 zu § 19 BerlinhilfeG; R 7.1 Abs 2, 3 EStR 2012; s auch von Glasenapp, BB 2020, 1899): Sachen (§ 90 BGB) Tiere (§ 90a BGB) Scheinbestandteile (§ 95 BGB) Schiffe, auch dann, wenn sie im Schiffsregister eingetragen sind (R 7.1 Abs 2 S 2 EStR 2012) Flugze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Nachweise

Rn. 371 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu folgende Bemerkungen in ABC-Form: Bausubstanzgutachten: Ein Bausubstanzgutachten nach dem ERAB-Verfahren ist nicht notwendig (BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112; FG Münster 1 K 1741/18 E, DStRE 2022, 1031 rkr; einschränkend aber mE zu Unrecht BMF v 22.02.2023, BStBl I 2023, 332 Tz 3: "kann aber hilfreich sein"; wie hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als Maßstab bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (§ 7 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei WG des BV ist die "Gesamtdauer der Verwendung/Nutzung" nach der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" zu bestimmen. Diese Formulierung in § 7 Abs 1 S 2 EStG meint, dass die besonderen betrieblichen Verhältnisse zu beachten sind, unter denen das WG eingesetzt wird (BFH BStBl II 1998, 59; BFH BStBl II 2001, 311; BFH BStBl II 2011, 696; BFH...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Veräußerungspreis

Rn. 235 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Veräußerungspreis entspricht dem Wert der Gegenleistung für das übertragene WG, das der Veräußerer vom Erwerber oder von einem Dritten erhält. Im Falle eines Tausches entspricht der Veräußerungspreis dem gemeinen Wert des hingegebenen WG im Veräußerungszeitpunkt (BFH BStBl II 1983, 303). Auch ein als "Entschädigungsprovision" bezeichneter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.2 Begünstigte Objekte

Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen neue Wohnungen hergestellt werden oder diese bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden.[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.[2] Aufgrund dessen sind Baumaßnahmen, die zu einer V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (3)

Leitsatz 1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. 2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG)GrStRefGmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (1)

Leitsatz 1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. 2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG)GrStRefGmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (2)

Leitsatz 1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) –GrStRefG– ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. 2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG)GrStRefGmehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 223 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Die Regelung entspricht nach Anpassung der Begrifflichkeiten (Grundsteuerwert statt Einheitswert) im Wesentlichen § 23 BewG a. F. Nicht adäquat übernommen wurde der in § 23 BewG a. F. enthaltene Hinweis, dass die Vorschriften in § 35 Abs. 2 Be...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 3.1 Maßgebliche Verhältnisse bei Nachfeststellungen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 25 Nach § 223 Abs. 2 S. 1 BewG werden der Nachfeststellung vorbehaltlich des § 227 BewG die Verhältnisse im Nachfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt. Bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind somit zwar die tatsächlichen Verhältnisse im maßgeblichen Nachfeststellungszeitpunkt, aber gem. § 227 BewG stets die Wertverhältnisse im jeweiligen Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 9 Für wirtschaftliche Einheiten i. S. d. § 2 BewG des inländischen Grundbesitzes, für die gem. § 219 BewG ein Grundsteuerwert festzustellen ist, ist der Grundsteuerwert gem. § 223 Abs. 1 BewG im Wege der Nachfeststellung nachträglich festzustellen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt gem. § 221 Abs. 2 BewG entweder die wirtschaftliche Einheit neu entsteht oder eine...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 2.1 Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 14 Nach § 223 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der Grundsteuerwert im Wege einer Nachfeststellung nachträglich festzustellen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt gem. § 221 Abs. 2 BewG eine wirtschaftliche Einheit, für die i. S. d. § 219 BewG ein Grundsteuerwert festzustellen ist, neu entsteht. Entscheidend ist allein, ob in tatsächlicher Hinsicht eine neue wirtschaftliche Ein...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 2.2 Erstmalige Heranziehung einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit zur Grundsteuer (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 20 Nach § 223 Abs. 1 Nr. 2 BewG ist der Grundsteuerwert im Wege einer Nachfeststellung auch nachträglich festzustellen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt gem. § 221 Abs. 2 BewG eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zur Grundsteuer herangezogen werden soll. Rz. 21 Eine Nachfeststellung kommt hiernach insbesondere für die wirtschaftlichen Einheite...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfeststellung

1 Allgemeines Rz. 1 Für wirtschaftliche Einheiten, für die ein Grundsteuerwert festzustellen ist, wird der Grundsteuerwert gem. § 223 BewG im Wege einer Nachfeststellung nachträglich festgestellt, wenn nach dem Hauptfeststellungzeitpunkt eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht oder eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit z. B. infolge des Wegfalls einer Steuerbefrei...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 3.2.2 Nachfeststellungszeitpunkt bei erstmalige Heranziehung einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit zur Grundsteuer (Abs. 2 S. 2 Nr. 2)

Rz. 30 Wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zur Grundsteuer herangezogen werden soll, ist gem. § 223 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 i. V. m. § 223 Abs. 1 Nr. 2 Nachfeststellungszeitpunkt der Beginn des Kalenderjahres, in dem der Grundsteuerwert erstmals der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Fallen die Voraussetzungen für eine S...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für wirtschaftliche Einheiten, für die ein Grundsteuerwert festzustellen ist, wird der Grundsteuerwert gem. § 223 BewG im Wege einer Nachfeststellung nachträglich festgestellt, wenn nach dem Hauptfeststellungzeitpunkt eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht oder eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit z. B. infolge des Wegfalls einer Steuerbefreiung erstmals ...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 2 Nachfeststellungsanlässe (Abs. 1)

Rz. 11 Nach § 223 Abs. 1 BewG wird für wirtschaftliche Einheiten, für die ein Grundsteuerwert festzustellen ist, der Grundsteuerwert im Wege einer Nachfeststellung nachträglich festgestellt, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt gem. § 221 Abs. 2 BewG entweder die wirtschaftliche Einheit neu entsteht (Rz. 14 ff.) oder eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmal...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 3.2 Nachfeststellungszeitpunkte (Abs. 2 S. 2)

Rz. 26 In § 223 Abs. 2 S. 2 BewG werden für die in § 223 Abs. 1 BewG bestimmten Nachfeststellungsanlässe die jeweiligen Zeitpunkte für die Nachfeststellungen (Nachfeststellungszeitpunkte) bestimmt. Nachfeststellungszeitpunkt ist hiernach bei der Neuentstehung einer wirtschaftlichen Einheit der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Entstehung der wirtschaftlichen Einheit folgt...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 3.2.1 Nachfeststellungszeitpunkt bei Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 27 Wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht, ist gem. § 223 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 i. V. m. § 223 Abs. 1 Nr. 1 Nachfeststellungszeitpunkt der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Entstehung der wirtschaftlichen Einheit folgt. Praxis-Beispiel Nachfeststellungszeitpunkt bei Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit [1] Teilung ein...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 3 Maßgebliche Verhältnisse und Nachfeststellungszeitpunkte (Abs. 2)

3.1 Maßgebliche Verhältnisse bei Nachfeststellungen (Abs. 2 S. 1) Rz. 25 Nach § 223 Abs. 2 S. 1 BewG werden der Nachfeststellung vorbehaltlich des § 227 BewG die Verhältnisse im Nachfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt. Bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind somit zwar die tatsächlichen Verhältnisse im maßgeblichen Nachfeststellungszeitpunkt, aber gem. § 227 BewG ...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 4 Feststellungsverjährung

Rz. 33 Nach § 181 Abs. 1 S. 1 AO gelten für Nachfeststellungen die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß. Hierzu gehören insbesondere auch die Regelungen zur Feststellungsverjährung nach §§ 169 AO ff. Infolgedessen kann für einen Nachfeststellungszeitpunkt bereits Feststellungsverjährung eingetreten sein. Eine Nachfeststellung kann jedoch gem. § 181 Abs...mehr