Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 1. Wertermittlungsstichtag

Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht und der für die Ermittlung der allgemeinen Wertverhältnisse maßgeblich ist (§ 2 Abs. 4 ImmoWertV 2021). Der Wertermittlungsstichtag eines Gutachtens für den niedrigeren gemeinen Wert muss dem steuerlichen Bewertungsstichtag entsprechen. Grundbesitzwerte werden nach § 157 Abs. 1 Satz 1 BewG ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / V. Fazit

Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass die Berücksichtigung eines noch nicht eingetragenen Nießbrauchs in einem Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG hohe Anforderungen an den Sachverständigen stellt. Diese Anforderungen betreffen sowohl den formalen Bezugspunkt des Gutachtens als auch dessen inhaltliche Begründungstiefe. Formal muss das G... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl. Wohnungs- und Immobilienwirtin Andrea Hausmann / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] Bei der Feststellung von Grundbesitzwerten hat der Stpfl. gem. § 198 BewG die Möglichkeit u.a. durch ein Verkehrswertgutachten nachzuweisen, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179 ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 1. Bewertungsstichtag

Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festgestellt (§ 157 Abs. 1 Satz 1 BewG). Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts hat sich auf den Bewertungsstichtag zu beziehen (§ 198 Abs. 1 Satz 1 BewG). § 11 ErbStG regelt den Bewertungsstichtag. Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Ent... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / b) Anpassung an den Bewertungsstichtag

Der Bezugsstichtag der erforderlichen Daten entspricht i.d.R. nicht dem Wertermittlungsstichtag. Die allgemeinen Wertverhältnisse am Bezugsstichtag können daher von denen am Wertermittlungsstichtag abweichen. § 9 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV 2021 ordnet daher an, dass die Daten bei Abweichungen der allgemeinen Wertverhältnisse durch geeignete Indexreihen oder in anderer Weise an ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / II. Wertermittlungsstichtag und allgemeine Wertverhältnisse

Der Wertermittlung sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zum Wertermittlungsstichtag zugrunde zu legen (§ 2 Abs. 1 ImmoWertV 2021). 1. Wertermittlungsstichtag Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht und der für die Ermittlung der allgemeinen Wertverhältnisse maßgeblich ist (§ 2 Abs. 4 ImmoWertV 2021). Der W... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / III. Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag

Der Wertermittlung ist der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag zugrunde zu legen (§ 2 Abs. 1 ImmoWertV 2021). 1. Qualitätsstichtag Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht (§ 2 Abs. 5 Satz 1 ImmoWertV 2021). Der Qualitätsstichtag entspricht nach § 2 Abs. 5 Satz 2 ImmoWertV 2021 dem Wertermittlun... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 2. Allgemeine Wertverhältnisse

Die allgemeinen Wertverhältnisse richten sich gem. § 2 Abs. 2 ImmoWertV 2021 nach der Gesamtheit der am Wertermittlungsstichtag für die Preisbildung von Grundstücken im gewöhnlichen Geschäftsverkehr maßgebenden Umstände. Dazu gehören etwa die allgemeine Wirtschaftssituation, die Verhältnisse am Kapitalmarkt sowie die die wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen des ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 3. Berücksichtigung als künftige Änderung des Grundstückszustands nach § 11 ImmoWertV 2021?

Ist der Nießbrauch am Qualitätsstichtag kein wertrelevantes Grundstücksmerkmal i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12 und § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 ImmoWertV 2021, kann nach § 11 ImmoWertV 2021 die Berücksichtigung einer künftigen Änderung des Grundstückszustandes in Betracht kommen. Die Berücksichtigung hängt davon ab, ob am Qualitätsstichtag mit hinreichender Sicherheit aufgrund ko... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 2. Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag

Der Sachverständige hat den Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag zutreffend und hinreichend zu erheben und zu dokumentieren (s. hierzu III. 2.). Der Qualitätsstichtag entspricht bei einer Grundstücksschenkung dem Bewertungsstichtag nach § 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (s. hierzu IV. 1.). Der Wertermittlung ist der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag zugrunde zu l... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / a) Für die Wertermittlung erforderlichen Daten und Stichtagsbezug

Die Gutachterausschüsse führen Kaufpreissammlungen, werten sie aus und ermitteln Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten (§ 193 Abs. 5 Satz 1 BauGB). Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören nach § 12 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV 2021 insb.: mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / c) Marktanpassung nach § 7 Abs. 2 ImmoWertV 2021

Lassen sich die allgemeinen Wertverhältnisse bei Verwendung der Kaufpreise und weiterer Daten wie insb. Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten auch durch Anpassung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV 2021 nicht ausreichend berücksichtigen, ist zur Ermittlung des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts eine Marktanpassung durch marktübliche ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 3. Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse

Die allgemeinen Wertverhältnisse werden je nach angewendetem Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts mittels Kaufpreisen oder weiterer Daten wie insb. Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten berücksichtigt. Im Vergleichswertverfahren (§§ 24 bis 26 ImmoWertV 2021) geschieht dies durch den Ansatz von Vergleichspreisen, Vergleichsfaktoren und I... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 2. Grundstückszustand

Der Grundstückszustand ergibt sich nach § 2 Abs. 3 Satz 1 ImmoWertV 2021 aus der Gesamtheit der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Wertermittlungsobjekts (Grundstücksmerkmale). Zu den Grundstücksmerkmalen können insb. zählen (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ImmoWertV 2021): mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 3. Künftige Änderungen des Grundstückszustands

Nach § 11 Abs. 1 ImmoWertV 2021 sind künftige Änderungen des Grundstückszustandes zu berücksichtigen, wenn sie am Qualitätsstichtag mit hinreichender Sicherheit aufgrund konkreter Tatsachen zu erwarten sind. § 11 Abs. 1 ImmoWertV 2021 verlangt somit, dass die zukünftige Zustandsänderung: mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.3 Erwerb eines mit Nießbrauch belasteten Grundstücks

Rz. 149 Wird ein bereits mit einem Nießbrauch zugunsten eines Dritten belastetes Grundstück erworben, sind die Erträge aus dem Nießbrauch beim Berechtigten und nicht beim Eigentümer zu versteuern. Der Nießbraucher verwirklicht hier den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung.[1] Erwirbt ein freiberuflicher oder gewerblicher Unternehmer das Grundstück, ist es handels- und ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.1 Entgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 69 Durch die Rechtsprechung des BFH ist die steuerliche Behandlung des entgeltlichen Nutzungsrechts sowohl bei dinglicher Bestellung wie bei lediglich schuldrechtlicher Einräumung identisch. Der Nutzungsberechtigte wird quasi wie ein Mieter behandelt, während der Eigentümer als Quasi-Vermieter den Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllt.[1] Wenn der Nutzungsberech... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1 Zuwendungsnießbrauch (bzw. Zuwendungswohnrecht) — s. Übersicht Rz. 65

Rz. 66 Unter Zuwendungsnießbrauchsrecht ist das vom Eigentümer dem Nutzungsberechtigten entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Nutzungsrecht zu verstehen. Für den Vermächtnisnießbrauch gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung die Ausführungen zum unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch entsprechend. Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn aufgrund einer letztwilligen V... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
aaaasdasda
Zuordnung von verpachteten Ackerflächen zum Verwaltungsvermögen

Zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Ackerflächen, die zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gehören, sind unabhängig vom Vorliegen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. f) ErbStG nicht dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen. Die Klägerin ist eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG. Eine Gesellschafterin der KG übertrug ihre... mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Anlage: Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit (Anlage 2 zum BewG)

Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands Pferdehaltung, Pferdezucht, Schafzucht, Schafhaltung, Rindviehzucht, Milchviehhaltung, Rindviehmast. Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands Schweinezucht, Schweinemast, Hühnerzucht, Entenzucht, Gänsezucht, Putenzucht, Legehennenhaltung, Junghühnermast, Entenmast, Gänsemast, Putenmast. mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Aufzucht und Halten von Vieh

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Tierzucht und Tierhaltung muss unterschieden werden, ob eine landwirtschaftliche Tierzucht und Tierhaltung vorliegt, die der Differenzbesteuerung unterliegen kann, oder eine gewerbliche Tierzucht und Tierhaltung, die stets zur Regelbesteuerung führt. Das Umsatzsteuerrecht bedient sich für die Abgrenzung der §§ 51 und 51a BewG, die auf... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert

Tz. 113 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abw vom dem allg AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrachte BV in ihrer St-Bil hinsichtlich der Pensionsrückstellung mit dem Wert gem § 6a EStG und im ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 06/2026, Zur vertragli... / 2 Anmerkung

1. Mit Urt. v. 20.1.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält. Die Eltern hatten eine sukzessive Unternehmensnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihren Sohn vorgenommen. Die nicht bedachte Tochter erhielt für den vo... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Schon in der Zeit des Bruttoallphasensystems waren die Landwirte von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Mit dieser Maßnahme wollte man die Landwirtschaft unterstützen und stärken. Diesem Ansinnen gab auch das 1966 geschaffene Allphasen-Netto-Mehrwertsteuersystem nach und schuf die Pauschalierungsregelung. Eine bloße Steuerbefreiung würde den La... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.2 Kapitaleinsatz

Tz. 1272 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Angemessenheit der Gewinnverteilung wird vor allem vom Verhältnis des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters zum Unternehmenswert der GmbH beeinflusst. Die Einlage des stillen Gesellschafters ist dabei stets mit dem Nennwert anzusetzen (s Urt des BFH v 18.06.2015, BStBl II 2015, 935), während bei der GmbH vom realen Unternehmens... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.2 Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab

Tz. 423 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei Hingabe von WG ist die vGA mit dem gW (s H 8.6 "Hingabe von WG" KStH; s Urt des BFH v 18.10.1967, BStBl II 1968, 105 und v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306) und bei einer Nutzungsüberlassung ist die vGA mit der erzielbaren Vergütung anzusetzen (s H 8.6 "Nutzungsüberlassungen" KStH; s Urt des BFH v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306; v 06.04.1... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 06/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch Familienrecht 13. Aufl. 2026 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09835-5, 199 EUR Das Handbuch Familienrecht berüc... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Kürzung bei Betriebsgrundstücken

Tz. 31 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Summe des gewerblichen Gewinns und der Hinzurechnungen ist (ab dem EZ 2025) um die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz zu kürzen (§ 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG, Anhang 7). Bis einschl. EZ 2024 erfolgte eine Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32 ff). W... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 06/2026, Zur vertragli... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten noch darüber, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Zusammenhang mit einem Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht im Jahr 2015 (Streitjahr) steuerbare Einkünfte erzielt hat. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und werden für das Streitjahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Mit notariellem Übergabe- un... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Sachzuwendungen

Tz. 14 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Sachzuwendungen/-spenden sind in einen Geldwert umzurechnen. Für die Bewertung einer Sachzuwendung/-spende aus dem Privatvermögen ist als Bewertungsmaßstab grundsätzlich der gemeine Wert (Einzelveräußerungspreis) anzusetzen (§ 9 Abs. 2 BewG, Anhang 9a; BFH vom 23.05.1989, BStBl II 1989, 879). Wird ein Wirtschaftsgut eines Betriebsvermögens u... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Sonderfälle des Entgelts

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 10 Abs. 2 S. 1 UStG enthält eine Sonderregelung für die Entgeltbemessung bei der Übertragung der Rechte aus Pfandscheinen. Die Praxis nutzt für vergleichbare Situationen heute das Instrument der Sicherungsübereignung, weshalb auf eine Kommentierung dieser Vorschrift verzichtet wird. Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur umsatzsteuerrechtliche... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 ABC der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Anbaubetriebe Anbaubetriebe, die Getreide, Feldfrüchte, Gemüse, Obst, Wein und dergleichen auf eigenem oder gepachtetem Boden anbauen, stellen immer einen landwirtschaftlichen Betrieb dar. Aufzucht von Besatzfischen Die Aufzucht von Besatzfischen, die später Ernährungszwecken dienen, von Köderfischen, mit denen Speisefische geangelt werden, von ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 152 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Peter Punker spendet dem gemeinnützigen Sportverein "TSV Grün Weiß e. V.", Grüne Str. 7, 36 251 Bad Hersfeld, am 20.01.2025 für die E-Jugend 20 Trikots, die er am Tag zuvor erworben hat. Den Wert der Trikots konnte Peter Punker dem Verein durch Vorlage einer Rechnung nachweisen. Der Rechnungsbetrag lautet über einen Betrag i. H. v... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Gesamtfall

Tz. 61 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel Ein gemeinnütziger Verein unterhält neben verschiedenen Zweckbetrieben eine Vereinsgaststätte, die in eigener Regie geführt wird. Der Gewinn aus der Vereinsgaststätte beträgt 10 500 EUR. Die Bruttoeinnahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Vereinsgaststätte" betragen mehr als 50 000 EUR. Das Vereinsgebäude d... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sachzuwendungen/-spenden

Tz. 42 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Neben Geldzuwendungen ist auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern nach § 10b Abs. 3 Satz 1 EStG (Anhang 10) begünstigt. Bei der Zuwendung von Wirtschaftsgütern ist beim Wertansatz zwischen Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen und dem Betriebsvermögen zu unterscheiden. So bemisst sich der Wert der Zuwendung eines Wirtschaftsguts aus dem ... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Landwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein Betrieb der Landwirtschaft liegt vor, soweit der Zweck des Betriebs in der planmäßigen Bewirtschaftung des Bodens zur Gewinnung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen besteht. Als landwirtschaftliche Betätigung gilt auch die unmittelbare Verwertung der damit selbst gewonnenen Erzeugnisse. Als landwirtschaftliche Erzeugertätigkeiten s... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Gegen Entgelt

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Annahme einer Leistung gegen Entgelt erfordert eine zum Zwecke der Entgeltserzielung erbrachte Leistung (Leistungsaustausch). Es muss ein zweckgerichtetes Handeln des Leistenden gegeben sein, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet und sie damit auslöst, sodass die wechselseitigen Leistungen nicht bloß ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 513 [Autor/Stand] Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Sat... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Bewertung der vGA

Rz. 24.3 [Autor/Stand] Bewertung mit dem Fremdvergleichspreis. Die vGA ist der Höhe nach mit dem Fremdvergleichspreis zu bewerten, d.h. mit dem Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten.[2] Infolgedessen ist die vGA ein Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsäch... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.3 Angemessenheit der Gewinnverteilung

Tz. 1162 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Entscheidende Bedeutung für die Prüfung einer vGA bei stillen Gesellschaftsverhältnissen mit einer GmbH hat die Angemessenheit der Gewinnverteilung zwischen der Kap-Ges und dem stillen Gesellschafter. Sind die vereinbarten Gewinnanteile überhöht, liegt eine vGA vor. Es ist zu prüfen, welche Gegenleistung die Kap-Ges einem gesellschaftsfremd... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Keine Steuerpflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Tz. 44 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 L + F-Betriebe einer jur Pers d öff Rechts sind aufgr der Legaldefinition in § 4 Abs 1 KStG von der unbeschr KStPflicht ausdrücklich ausgenommen. Die Abgrenzung zwischen einer gew Tätigkeit und Betrieben der L + F ist anhand der Kriterien des R 15.5 EStR 2012 vorzunehmen. Den L + F-Betrieben zuzurechnen sind auch die L + F-Nebenbetriebe (s R... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Verhältnis des § 1 zur verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 25.7 [Autor/Stand] Vielschichtige Überschneidung der Regelungsbereiche. Während sich die vGA und die verdeckte Einlage gegenseitig ausschließen, kann es zur Überschneidung der jeweiligen Regelungsbereiche mit § 1 Abs. 1 Satz 1 kommen. Beispielsweise besteht bei Vermögensverlagerungen von einer inländischen Tochtergesellschaft auf ihre ausländische Mutter- oder eine Schwe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Kostenverteilungsänderung (... / 8.2.1 Öffentliche Lasten des Grundstücks (§ 2 Nr. 1 BetrKV)

Diese Position umfasst insbesondere die Grundsteuer. Eine Beschlusskompetenz zur Änderung der Verteilung besteht insoweit nicht, da die Grundsteuer gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert für jedes Sondereigentum erhoben wird. Auch Erschließungsbeiträge fallen nicht unter die Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, da sie gem. § 134 BauGB die Wohnungseigentümer anteil... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Steuermesszahlen für Grundstücke (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 BremGrStMG wird angeordnet, dass die Steuermesszahl – teilweise abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG – für in Bremen belegene unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG 0,75 ‰, bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG 0,31 ‰ und bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG 0,75 ‰ beträgt. Die Regelungen über die abweichenden Steuerm... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die im Wege des § 1 Abs. 1 BremGrStMG v. 18.9.2024[1] für in Bremen belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG normierten landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Auf die Kommentierung "Allgemeine Ausführungen zu den landesrechtlichen Abweichungen", ... mehr