Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Rz. 248 [Autor/Stand] Kleingartenland und Dauerkleingartenland sind der Art nach keine land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, da sie nicht zum Familieneinkommen beitragen, sondern ausschließlich den Wunsch nach Erholung und Ruhe erfüllen; die gärtnerische Nutzung ist von absolut untergeordneter Bedeutung.[2] Gleichwohl werden sie über § 240 BewG als Betrieb der Land- und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 136 [Autor/Stand] In der Praxis haben sich bei der Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen immer wieder Probleme und Fragen zur Ermittlung des Bodenwerts ergeben. Die Länder haben hierauf mit gleich lautenden Erlassen vom 6.3.2024[2] zur Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen und zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Vorbemerkungen

I. Anlass und Ziel der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – v. 10.8.2021[2] wurde das Recht der Personengesellschaften grundlegend reformiert. Anlass war die Tatsache, dass sich das durch §§ 705 ff. BGB a.F. gestaltete Regelungskonzept der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – als nicht rechtsfähige, sog...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Subjektive Kriterien

Rz. 44 [Autor/Stand] Neben den vorstehend dargestellten objektiven Kriterien muss für die endgültige Beurteilung, ob eine land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche in einem Zeitraum von sieben Jahren einer anderen Zweckbestimmung zugeführt werden soll, auch immer der subjektive Bereich berücksichtigt werden. Die Verwertung von land- und forstwirtschaftlichen Zwecken für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verkehrswert von Miteigentumsanteilen

Rz. 141 [Autor/Stand] Der BFH hat mit Beschluss v. 22.7.2005[2] entschieden, dass ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück nicht weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht. Rz. 142 [Autor/Stand] In dem Klageverfahren hatte die Klägerin im Jahr 2003 von ihrer Mutter den hälftigen Anteil an einem bebauten Grundstück ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuererklärungspflichten

Rz. 128 [Autor/Stand] In Erbfällen sowie bei beurkundeten Schenkungen werden die Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter regelmäßig auch von den Nachlassgerichten und Notariaten über den Erwerb und/oder Zuwendungen durch rechtsfähige Personengesellschaften informiert (§ 34 ErbStG). Außerdem und ergänzend bestehen sog. innerdienstliche Kontrollmitteilungspflichten der Veran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriff und Umfang des Betriebsvermögens von freiberuflichen Einzelunternehmen

Rz. 111 [Autor/Stand] Gemäß § 96 BewG steht die Ausübung eines freien Berufs i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG einem Gewerbebetrieb gleich. Die unter Rz. 76 ff. für den Gewerbebetrieb dargestellten Grundsätze zum Begriff und Umfang des Betriebsvermögens gelten daher für den freiberuflichen Betrieb entsprechend. Demnach gelten auch für den freiberuflichen Betrieb der Grundsatz de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inhalt der Feststellungserklärungen

Rz. 90 [Autor/Stand] Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer verlangt § 31 Abs. 2 ErbStG zwar ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände und – unpräzise – sonstige für die Feststellung und Bewertung der Erwerbsgegenstände erforderliche Angaben. Dies betrifft jedoch nur den Inhalt der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen (§ 1 Abs. 2 ErbStG), wobei selbst die Finanzver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 44 [Autor/Stand] § 109 BewG ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 anzuwenden. Da sich die Relevanz der Bewertung des Betriebsvermögens nach dem Absehen von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997[2] und nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer[3] ab 1.1.1998 auf die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung beschränkt, sind in diesem Zusammenhang insbesondere ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen

Rz. 255 [Autor/Stand] Begrifflich würden auch Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen, die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Jedoch müsste eine exakte Trennung bezüglich der Zugehörigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem Privatvermögen, erfolgen, die in der Praxis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Pensionsverpflichtungen und Geldschulden

Rz. 278 [Autor/Stand] Geldschulden und Pensionsverpflichtungen eines landwirtschaftlichen Betriebs dürfen nach § 232 Abs. 4 Nr. 4 BewG nicht bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes berücksichtigt werden. Rz. 279 [Autor/Stand] Zahlungen, die im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben an den Übergeber geleistet werden, sind keine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Berichtigung wegen neuer Tatsachen nach dem 22.7.2021

Rz. 49 [Autor/Stand] Eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über die Feststellung des Grundbesitzwerts nach § 173 Absatz 1 Nummer 2 AO kommt nach Tz. 9 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] nur in Betracht, wenn das Grundstück schon vor der abschließenden Entscheidung des Finanzamts über die Feststellung verkauft wurde, der Verkauf dem für die Feststellung zuständigen Bedi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bewertungsobjekt

Rz. 47 [Autor/Stand] Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch einen Kaufpreis ist es erforderlich, dass das konkrete Bewertungsobjekt veräußert worden ist. Es würde nicht ausreichen, wenn ein Nachbargrundstück veräußert wird. Das gilt selbst dann, wenn das Nachbargebäude mit dem Bewertungsobjekt vergleichbar ist. Allerdings würde sich in diesem Zusammenhang die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Konkurrenz zwischen Gutachten und Kaufpreis

Rz. 53 [Autor/Stand] Liegen im Rahmen des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts gleichzeitig ein zeitnah zum Bewertungs-stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommener Kaufpreis und ein Sachverständigengutachten vor, ist der Grundbesitzwertfeststellung nach Tz. 11 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] der Kaufpreis zugrunde zu legen. Nach Auffassung der Finanzve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anzahl der Vergleichsfälle

Rz. 54.3 [Autor/Stand] Im Allgemeinen wird ein Vergleichspreis nur dann vorliegen, wenn er aus einem Durchschnitt einer hinreichend großen Anzahl von Vergleichsobjekten abgeleitet worden ist. Zwar ließ die Finanzverwaltung bereits mit Abschn. 12 Abs. 2 Satz 3 GV-Erlass vom 5.5.2009[2] zu, dass ausnahmsweise auch ein einzelner Vergleichspreis genügt, um das Vergleichswertverf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelmäßige Bewertung

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Bewertung der unbebauten Grundstücke erfolgt regelmäßig anhand der Fläche des Grundstücks und des maßgebenden Bodenrichtwerts. Der sich so ergebende Wert des unbebauten Grundstücks umfasst den Wert des Grund und Bodens, mit dem – anders als beim Sachwertverfahren (vgl. § 189 BewG Rz. 39) – auch stets die Außenanlagen abgegolten sind. Bodenrichtwerte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Freilegungskosten

Rz. 102 [Autor/Stand] Innerhalb der steuerlichen Bewertung dürfen Freilegungskosten nicht berücksichtigt werden. Dagegen können nach §§ 8 Abs. 3 Nr. 3, 40 Abs. 5 Nr. 3 ImmoWertV 2021[2] vom 14.7.2021 Freilegungskosten vom Bodenwert abgezogen werden, wenn mit dem alsbaldigen Abriss der baulichen Anlagen zu rechnen ist. Davon kann beispielsweise ausgegangen werden, wenn die ba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Prüfung des Gutachtens durch das Finanzamt

Rz. 55 [Autor/Stand] Die vom Finanzamt durchzuführende Prüfung des Gutachtens auf Schlüssigkeit und Richtigkeit wird innerhalb der Finanzverwaltung häufig durch Bausachverständige erfolgen, die mit den Grundsätzen zur Ermittlung des gemeinen Werts nach den Regelungen der Grundstückssachverständigen vertraut sind. In der Würdigung des vom Steuerpflichtigen beigebrachten Sachv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 238 [Autor/Stand] Nach § 232 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtschaft maßgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Geänderte Feststellungen in anderen Bescheiden (Abs. 4 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 39a [Autor/Stand] Nach § 28a Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 ErbStG steht der Erlass unter der auflösenden Bedingung, dass die den Erwerb oder Teile des Erwerbs oder das in Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 2 bezeichnete Vermögen oder Teile dieses Vermögens betreffenden Feststellungsbescheide i.S.d. § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG oder des § 13b Abs. 10 Satz 1 ErbStG geändert werden oder erstmals erge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 132 [Autor/Stand] Zu den Wirtschaftsgütern, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft zu dienen bestimmt sind, können auch Grunddienstbarkeiten und betriebliche veranlasste wiederkehrende Nutzungen und Leistungen gehören.[2] Zu den in § 232 Abs. 3 Nr. 5 BewG explizit angeführten immateriellen Wirtschaftsgüter, die ebenfalls dem land- und forstwirtschaftli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten

Rz. 136.12 [Autor/Stand] Bei Windkraftanlagen und Freiflächen-Fotovoltaikanlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten ist der Bodenwert nach § 179 BewG auf der Grundlage des vorliegenden Bodenrichtwerts festzustellen. Rz. 137 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 85 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[2] Das Merkmal des "Dienens" soll die besonders enge Beziehung des betreffenden Wirtschaftsguts zum Betrieb zum Ausdruck bringen. Für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Geldforderungen und Zahlungsmittel

Rz. 273 [Autor/Stand] Geldforderungen, Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, gehören begrifflich ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Jedoch müsste eine Trennung zwischen den Beständen, die zum Betrieb gehören, und den Beständen, die zum Privatvermögen gehören, er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 32 [Autor/Stand] Bei den Bodenrichtwerten i.S.d. § 196 Abs. 1 BauGB handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Geschossflächenzahl

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Ableitung des Bodenrichtwerts kann in der Praxis von verschiedenen Faktoren abhängen. So kann der Gutachterausschuss den Bodenrichtwert in Abhängigkeit von einer Geschossflächenzahl definieren. In diesem Fall ist bei Grundstücken, deren planungsrechtlich zulässige Geschossflächenzahl von der des Bodenrichtwertgrundstücks abweicht, der Bodenwert nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 175 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Änderung nach den Vorschriften der Abgabenordnung

Rz. 48 [Autor/Stand] In der Praxis werden Grundstücke, die durch Erbanfall erworben wurden, häufig erst veräußert, nachdem die Bewertungsstelle des Finanzamts den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert erteilt hat und dieser bestandskräftig geworden ist. Sofern der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene Kaufpreis für das Grundstück niedriger ist als der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wirtschaftsgebäude

Rz. 102 [Autor/Stand] § 232 Abs. 3 und 4 BewG unterscheiden bei Gebäuden zwischen Wirtschaftsgebäuden und Wohngebäuden. Wirtschaftsgebäude sind alle Gebäude und Gebäudeteile, die unmittelbar land- und forstwirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Hierzu gehören insb. Ställe, Scheunen, Schuppen, Wagenremisen, Hopfendarren, Kess...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 43 [Autor/Stand] Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt auch ein Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück in Betracht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist.[2] Dabei wurde vor dem 23.7.2021 von der Finanzverwaltung auch ein Kaufpreis anerkannt, der außerhalb des Jahreszeitrau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Die Gegenstände des Erwerbs der Gesellschaft

Rz. 51 [Autor/Stand] § 2a Satz 2 ErbStG setzt nicht nur voraus, dass eine rechtsfähige Personengesellschaft in steuerbarer Weise bereichert wurde. Tatbestandlich zu klären ist auch, was sie hierdurch erworben hat. Um welche ihr zustehenden Wirtschaftsgüter es sich im Einzelfall handelt, richtet sich regelmäßig nach der zivilrechtlichen Rechtslage (§ 39 Abs. 1 AO); eine hierv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eine Zuwendung, mehrere Erwerbe

Rz. 101 [Autor/Stand] Hat eine rechtsfähige Personengesellschaft eine steuerbare Vermögensverschiebung ausgeführt, wird/wurde der jeweilige Erwerber zwar zivilrechtlich auf ihre Kosten, jedoch nach § 2a Satz 3 ErbStG nicht von ihr, sondern von ihren als Zuwendende geltenden Gesellschaftern bereichert. Schenkungsteuerlich werden so aus einer Schenkung mindestens zwei und somi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 232 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Rz. 233 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln

Rz. 259 [Autor/Stand] Ein etwaiger Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln gehört nach § 232 Abs. 3 Nr. 4 BewG ebenfalls nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen; zu berücksichtigen ist lediglich ein normaler Bestand. Als normal gilt dabei ein Bestand, der zur gesicherten Fortführung des Betriebs erforderlich ist. Ein normaler Bestand an umlaufenden Betriebsmitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Inhalt/Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 198 BewG enthält die Regelungen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch den Steuerzahler. Die Nachweismöglichkeit stellt zugunsten der Steuerzahler sicher, dass die grundsätzliche Bindung an die pauschalierende Bewertung des Bewertungsgesetzes durchbrochen werden kann. Somit können etwaige Unschärfen in der Bewert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Einhaltung von Bedingungen für den Steuererlass (Abs. 4)

I. Hintergrund der Regelung und Überblick Rz. 30 [Autor/Stand] § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG stellte drei Voraussetzungen auf, die erfüllt sein mussten, damit die Steuer auf das begünstigte Vermögen erlassen werden konnte (s. Rz. 4). Im Regelfall wird der Erlass einer Steuer ohne einen Widerrufsvorbehalt ausgesprochen. Dies ist auch sachgerecht, da es auf die Prüfung der Vorauss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nachweis durch Gutachten (Abs. 1)

I. Nachweislast Rz. 29 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige trägt beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eine Nachweislast und nicht eine bloße Darlegungslast.[2] Dieser Nachweislast kommt der Steuerpflichtige in der Praxis regelmäßig durch Vorlage eines entsprechenden Gutachtens nach, das vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder von einem Sachverständigen für die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Hohe Kaufpreise im Vergleichswertverfahren

1. Keine Höherbewertung nach § 198 BewG Rz. 54 [Autor/Stand] Unsicherheiten können sich ergeben, wenn für das zu bewertende Grundstück ein stichtagsnaher hoher Kaufpreis bekannt ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt worden ist. Sofern der Kaufpreis höher ist als der Wert, der sich im Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren ergibt, wäre es im Rahmen des § 198 B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Gesetzliche Grundlagen und Regelungsinhalt

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 232 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Abgrenzung vom Grundvermögen

I. Allgemeines Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen i.S.d. § 218 Satz 1 BewG richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerklei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Kaufpreis als Nachweis (Abs. 3)

I. Übersicht Rz. 43 [Autor/Stand] Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt auch ein Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück in Betracht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist.[2] Dabei wurde vor dem 23.7.2021 von der Finanzverwaltung auch ein Kaufpreis anerkannt, der außerhalb des J...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Kriterien für einen niedrigeren gemeinen Wert

I. Anhaltspunkte für eine Überbewertung Rz. 91 [Autor/Stand] Die Gründe, weshalb der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts erfolgreich und deshalb sinnvoll sein kann, sind vielfältig. Im Allgemeinen kann insb. bei Abweichungen vom "Durchschnittsgrundstück" davon ausgegangen werden, dass der Grundbesitzwert nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes vom tatsächlichen gemei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bekanntgabe von Bedarfswertbescheiden

I. Bekanntgabe bei Anteilsbewertungen (Abs. 2) Rz. 40 [Autor/Stand] § 154 Abs. 2 BewG gilt ausdrücklich nur für Fälle der Bedarfsbewertung nicht börsennotierter Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG). Die Gesellschaft hat jedoch kein eigenes Interesse an den nach ihrer Erklärung zu treffenden Feststellungen. Der Wortlaut der Norm, wonach der Festste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

1. Wirtschaftsgebäude Rz. 102 [Autor/Stand] § 232 Abs. 3 und 4 BewG unterscheiden bei Gebäuden zwischen Wirtschaftsgebäuden und Wohngebäuden. Wirtschaftsgebäude sind alle Gebäude und Gebäudeteile, die unmittelbar land- und forstwirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Hierzu gehören insb. Ställe, Scheunen, Schuppen, Wagenremise...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

I. Übersicht Rz. 238 [Autor/Stand] Nach § 232 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Die einzelnen Tatbestände

I. Einordnung der Vorschrift Rz. 16 [Autor/Stand] § 2a ErbStG wurde bewusst in den mit Steuerpflicht überschriebenen ersten Abschnitt des ErbStG eingefügt. Die dortigen grundlegenden Regelungen zur Steuerbarkeit werden damit um vier weitere Fiktionen erweitert. Sie sind ebenso auch bei Anwendung der in den nachfolgenden Abschnitten enthaltenden Vorschriften zur Wertermittlung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Bebaute Grundstücke

1. Vergleichswertverfahren Rz. 109 [Autor/Stand] Bei der Bewertung bebauter Grundstücke im Vergleichswertverfahren sind nach § 183 Abs. 3 BewG keine Besonderheiten zu berücksichtigen, wobei in der gesetzlichen Regelung ausdrücklich insb. Belastungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art erwähnt werden, die den Wert beeinflussen. Aus der Gesetzesbegründung ist erken...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Bodenwert von Grundstücken der Energiegewinnung

I. Grundsätzliches Rz. 136 [Autor/Stand] In der Praxis haben sich bei der Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen immer wieder Probleme und Fragen zur Ermittlung des Bodenwerts ergeben. Die Länder haben hierauf mit gleich lautenden Erlassen vom 6.3.2024[2] zur Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovol...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Künftige Verwertungsmöglichkeiten (Abs. 2)

I. Überblick und Fristen Rz. 22 [Autor/Stand] § 233 Abs. 2 BewG ist dem für die Einheitsbewertung geltenden § 69 Abs. 1 BewG nachgebildet. Die Formulierung ist weitgehend identisch. Allerdings bestimmt die Vorschrift jetzt einen genauen Zeitrahmen, innerhalb dessen eine Umnutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen anzunehmen ist. Während § 69 Abs. 1 BewG auf eine Zwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertungsgrundsatz (Satz 1)

I. Unbebaute Grundstücke Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begriffsbestimmung der unbebauten Grundstücke erfolgt durch § 178 BewG sowie die Abgrenzung zu den bebauten Grundstücken durch den § 180 BewG. Der gesetzlichen Definition folgend sind in der Praxis die Grundstücke entsprechend in die unbebauten oder bebauten Grundstücke einzuordnen und zu bewerten. Rz. 22 [Autor/Stand] Ein Grun...mehr