Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Verzinsungsbetrag Bodenwert

Rz. 37 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags nach § 193 Abs. 3 BewG ist zunächst der angemessene Verzinsungsbetrag des Bodenwerts nach § 193 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BewG zu berechnen. Dabei ist der Bodenwert für das unbelastete Grundstück mit dem maßgebenden Liegenschaftszinssatz zu multiplizieren. Der Bodenwert ist anhand des Bodenrichtwerts für ein fiktiv unbeba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 162 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden ist, regelt in Absatz 1 das Bewertungsverfahren für den Wirtschaftsteil und definiert den jeweils zu ermittelnden Wirtschaftswert als Fortführungswert. Der Fortführungswert ist der Wert, der den Nutzungen, Nebenbetrieben und übrigen W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Jahressteuergesetz 2022

Rz. 7 [Autor/Stand] Das Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)[2] sieht in Art. 19 eine Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14.7.2021[3] vor. Hintergrund der Neufassung zu den Erbbaurechtsfällen ist – die in enger Anlehnung an die ane...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Untererbbaurecht

Rz. 111 [Autor/Stand] Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Ebenfalls kann mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgeber) an dem (Ober-)Erbbaurecht ein anderes (Unter-)Erbbaurecht bestellt werden. Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Jahressteuergesetz 2022

Rz. 30 [Autor/Stand] Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[2] hat in Art. 19 die Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14.7.2021[3] angepasst. Die Neuregelung wurde in enger Anlehnung an die anerkannten Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Ermittlung des Gebäudewerts

Rz. 92 [Autor/Stand] § 194 Abs. 4 BewG regelt die Ermittlung des Gebäudewertanteils des Erbbaugrundstücks. Der Gebäudewertanteil ist lediglich dann anzusetzen, sofern bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf der verbleibende Gebäudewert nicht oder nur teilweise zu entschädigen ist. Ist dagegen bei Vertragsablauf die Zahlung einer Gebäudeentschädigung in vollem Umfang...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Geltungsbereich der allgemeinen Bewertungsvorschriften (Erster Teil des BewG)

I. Grundsätzliches (Abs. 1) Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Vorau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Abzinsung des entschädigungslosen Gebäudewertanteils

Rz. 112 [Autor/Stand] Der dem Grundstückseigentümer zufallende Gebäudewertanteil ist, da eine Wertermittlung auf den Zeitpunkt des in der Zukunft liegenden Ablaufs des Erbbaurechts erfolgt, nach § 194 Abs. 4 BewG auf den Bewertungsstichtag entsprechend dem Faktor aus Anlage 26 zum BewG abzuzinsen. Mithin soll der Gebäudewertanteil dem Wertvorteil entsprechen, den der Grundst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so komm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudewertanteil des Erbbaurechts (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 80 [Autor/Stand] Die Bewertung des Gebäudewertanteils ist in § 193 Abs. 5 BewG geregelt. Für die Wertermittlung ist nicht relevant, ob bei der Bestellung des Erbbaurechts bereits ein Gebäude vorhanden war oder das Gebäude erst in Ausübung des Erbbaurechts errichtet worden ist. Ein Gebäudewertanteil kann sich lediglich bei bebauten Grundstücken ergeben. Zu den sich bei unb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung und Neuregelung des Grundsteuerwerts

Rz. 5 [Autor/Stand] Nachdem das Bundesverfassungsgericht[2] festgestellt hat, dass die Einheitsbewertung nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist, erfolgte durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[3] sowie des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020[4] eine Neuregelung. Die neuen Grundsteuerwerte sind nach § 266 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Jahressteuergesetz 2022

Rz. 7 [Autor/Stand] Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[2] sieht in Art. 19 eine Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14.7.2021[3] vor. Hintergrund der Neufassung zu den Erbbaurechtsfällen ist – die in enger Anlehnung an die anerk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätze

Rz. 52 [Autor/Stand] Über § 162 Abs. 4 BewG werden die Regelungen, die bei einer Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines Anteils davon gelten, auf die Veräußerung oder Zweckänderung bei wesentlichen Wirtschaftsgütern ausgeweitet. Das bedeutet, dass wesentliche Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren aus dem Betriebsvermögen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 45 [Autor/Stand] Für die wirtschaftliche Einheit eines Grundstücks, dessen Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen dem Zivilschutz dienen, kann – wie bei allen anderen Grundstücken – im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes geführt werden. Anders als beispielsweise bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zweck der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 1 BewG regelt den Anwendungsbereich der Bewertungsvorschriften des BewG. Zum einen wird die Anwendbarkeit des BewG vor dem Hintergrund der im Grundgesetz festgelegten differenzierten Gesetzgebungszuständigkeiten festgelegt, vgl. § 1 Abs. 1 BewG. Die Regelung kodifiziert zum anderen die allgemein üblichen Entscheidungen zwischen allgemeiner und speziell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 245 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung des Grundvermögens nach dem Bundesmodell die Regelungen zu Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Regelung des § 245 BewG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Berechnungsschema

Rz. 118 [Autor/Stand] Die Wertermittlung eines Erbbaurechts nach § 193 BewG richtet sich nach folgendem Schema: Bodenwertanteil nach § 193 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 BewG; Ermittlung anhand des nach Anlage 21 zum BewG kapitalisierten Unterschiedsbetrages (§ 193 Abs. 3 Satz 2 BewG) zwischen dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts (§ 193 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BewG) und dem vert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ermittlung des Grundsteuerwertes (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 239 Abs. 1 BewG fasst die zur Vereinfachung der Bewertung jeweils gesondert ermittelten Reinerträge der einzelnen Nutzungen und der Nebenbetriebe als Reinertragsanteile zu einem Gesamtwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zusammen. Daraus bildet sich die Summe der Reinerträge, die unter Ansatz des Kapitalisierungsfaktors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 12 Bewertung

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] geänderte Vorschrift stellt die Verbindung zum ebenfalls mit Wirkung ab dem 1.1.2009 geänderten Bewertungsgesetz her. Ausweislich der Gesetzesbegründung[3] wird so das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von Einzelregelungen zur Bewertung entlastet. Soweit nach §§ 151 ff. BewG gesonde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Untererbbaurecht

Rz. 135 [Autor/Stand] Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Ebenfalls kann mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgeber) an dem (Ober-)Erbbaurecht ein anderes (Unter-)Erbbaurecht bestellt werden. Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Vervielfältiger

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung des Bodenwerts und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Erbbauzins ist nach § 193 Abs. 3 Satz 2 BewG über die Restlaufzeit des Erbbaurechts mit dem sich aus Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger zu kapitalisieren. Der Vervielfältiger der Anlage 21 zum BewG ist abhängig vom maßgebenden Liegenschafts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Immerwährendes Erbbaurecht

Rz. 139 [Autor/Stand] Zum Inhalt eines Erbbaurechtsvertrages gehört grundsätzlich auch eine Vereinbarung des Grundstückseigentümers und des Erbbauberechtigten über eine entsprechende Laufzeit. Zwar sieht das Erbbaurechtsgesetz [2] keine Mindest- oder Höchstdauer hinsichtlich der Laufzeit vor, so dass die Vertrags partner die Laufzeit frei verhandeln und festlegen können. Folg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungs- und Teilerbbaurechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Rz. 74 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Stand] Das BewG gliedert sich in drei (Haupt-)Teile: Erster Teil (§§ 1–16 BewG) Allgemeinen Bewertungsvorschriften Zweiter Teil (§§ 17–263 BewG) Besonderen Bewertungsvorschriften Dritter Teil (§§ 264–266 BewG) Übergangs- und Schlussvorschriften. Die besonderen Bewertungsvorschriften des zweiten Teils unterteilen sich weiter in die folgenden Abschnitte: Erster Abschn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses

Rz. 60 [Autor/Stand] Anders als beim Ansatz des Anspruchs auf den Erbbauzins dürfte zu erwarten sein, dass der Steuerzahler innerhalb der Veranlagung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer – zumindest für Bewertungsstichtage bis zum 13.12.2011 – den Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses verlangt. Rz. 61 [Autor/Stand] Die bisherige Konzeption des Bewertungsgesetzes (vgl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wertermittlung im Vergleichswertverfahren (§ 193 Abs. 1 i.V.m. § 183 BewG)

1. Allgemeines Rz. 18 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des Erbbaurechts nach § 193 BewG ist vorrangig das Vergleichswertverfahren nach § 183 BewG anzuwenden. § 183 BewG bestimmt, dass bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens der Grundbesitzwert des zu bewertenden Grundstücks entweder aus Vergleichspreisen für vergleichbare Grundstücke oder aus Vergleichsfaktoren abgeleite...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Berechnungsschema

Rz. 141 [Autor/Stand] Die Wertermittlung eines Erbbaugrundstücks nach § 194 BewG richtet sich nach folgendem Schema: Bodenwertanteil; Ermittlung nach § 194 Abs. 3 i.V.m. § 193 Abs. 4 BewG anhand des nach Anlage 26 zum BewG abgezinsten Bodenwerts zuzüglich des über die Restlaufzeit des Erbbaurechts nach Anlage 21 zum BewG kapitalisierten vertraglich vereinbarten jährlichen Erbbau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Vervielfältiger

Rz. 83 [Autor/Stand] Der vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins ist nach § 194 Abs. 3 Sätze 1 und 3 BewG über die Restlaufzeit des Erbbaurechts mit dem sich aus Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger zu kapitalisieren. Der Vervielfältiger der Anlage 21 zum BewG ist abhängig vom maßgebenden Liegenschaftszinssatz nach § 193 Abs. 4 BewG und von der Restlaufzeit des E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer oder die Feststellung nach Satz 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG – gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG verfahrensrechtlich gesondert – zu ermitteln. Nach § 12 Abs. 2 ErbStG ist maßgeblicher Zeitpunkt hierfür der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Insoweit stellt § 12 Abs. 2 ErbStG klar, was bereits nach § 11 ErbStG gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 18 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des Erbbaurechts nach § 193 BewG ist vorrangig das Vergleichswertverfahren nach § 183 BewG anzuwenden. § 183 BewG bestimmt, dass bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens der Grundbesitzwert des zu bewertenden Grundstücks entweder aus Vergleichspreisen für vergleichbare Grundstücke oder aus Vergleichsfaktoren abgeleitet wird. Der Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Eine Zusammenstellung ist der Kommentierung zu § 192 BewG vorangestellt.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Eine Zusammenstellung ist der Kommentierung zu § 192 BewG vorangestellt.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 40 [Autor/Stand] Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit des Erbbaurechts und korrespondierend dazu des Erbbaugrundstücks erfährt durch die Neuregelung der §§ 192 bis 194 BewG keine Änderung gegenüber den bisherigen Regelungen der Grundbesitzbewertung. Danach erstreckt sich das Erbbaurecht i.d.R. auf das gesamte Grundstück. Rz. 41 [Autor/Stand] Insoweit wird auf die Komme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abweichender Bewertungsmaßstab (Abs. 2)

Rz. 21 [Autor/Stand] Nach § 162 Abs. 2 BewG wird der Wert des Wirtschaftsteils für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 160 Abs. 7 BewG nach § 164 BewG ermittelt. Betriebe nach § 160 Abs. 7 BewG sind Stückländereien, die als gesonderte wirtschaftliche Einheit zu bewerten sind. Rz. 22 [Autor/Stand] Unter Stückländereien sind einzelne land- und forstwirtsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung des Erbbaurechts

Rz. 44 [Autor/Stand] In Erbbaurechtsfällen ist sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks eine getrennte Wertermittlung vorzunehmen. Dies hat der Gesetzgeber neben der Festlegung in § 192 BewG u.a. dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Bewertung von Erbbaurechten in § 193 BewG und die Bewertun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Abzinsungsfaktor lt. Anlage 26 zum BewG

Rz. 47 [Autor/Stand] Aus Anlage 26 zum BewG ergeben sich in Abhängigkeit vom Liegenschaftszinssatz und von der jeweiligen Restlaufzeit des Erbbaurechts in Jahren (RLZ) folgende Abzinsungsfaktoren: RLZ = Restlaufzeit des Erbbaurechts in Jahrenmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Immerwährendes Erbbaurecht

Rz. 115 [Autor/Stand] Zum Inhalt eines Erbbaurechtsvertrages gehört grundsätzlich auch eine Vereinbarung des Grundstückseigentümers und des Erbbauberechtigten über eine entsprechende Laufzeit. Zwar sieht das Erbbaurechtsgesetz [2] keine Min dest- oder Höchstdauer hinsichtlich der Laufzeit vor, so dass die Vertragspartner die Laufzeit frei verhandeln und festlegen können. Folg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeiner Bewertungsmaßstab (Abs. 1)

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG ist bei der Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes der gemeine Wert zugrunde zu legen. Die grundsätzliche Definition des gemeinen Wertes findet sich in § 9 Abs. 2 BewG. Danach wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ertragswertverfahren

Rz. 27 [Autor/Stand] Der auf den begünstigten Gebäudeteil entfallende kapitalisierte Reinertrag i.S.d. § 253 BewG (Barwert des Reinertrags) kann anhand des auf den gesamten kapitalisierten Reinertrag angewandten Verhältnisses der gesetzlichen Nettokaltmiete i.S.d. § 254 BewG für den befreiten Gebäudeteil zur gesamten Nettokaltmiete ermittelt und vom gesamten kapitalisierten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Abgezinster Bodenwert

Rz. 39 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Bodenwertanteils nach § 194 Abs. 3 BewG ist zunächst der abgezinste Bodenwert nach § 194 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BewG zu berechnen. Dabei ist der Bodenwert anhand des Bodenrichtwerts für ein fiktiv unbebautes Grundstück nach § 179 BewG zu ermitteln. Dieser Wert wird nach § 194 Abs. 3 Satz 2 BewG mit einem Abzinsungsfaktor multipliziert, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sondervorschriften in anderen Steuergesetzen (Abs. 2 Alt. 2)

Rz. 66 [Autor/Stand] Rangfolge der gesetzlichen Regelungen: Die allgemeinen Bewertungsvorschriften gelten gem. § 1 Abs. 2 2. Alt. BewG ausdrücklich nicht, soweit andere Steuergesetze besondere Bewertungsvorschriften enthalten. Praxis-Beispiel Beispiel: § 11 Abs. 4 BewG ist für die Bemessung des Teilwerts i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 EStG nicht anwendba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundzüge der Bewertung des Grundbesitzes

Rz. 50 [Autor/Stand] Bei unbebauten Grundstücken (§ 178 BewG) bestimmt sich der Wert nach der Fläche und dem Bodenrichtwert (§ 196 BauGB). Maßgebend sind die zuletzt ermittelten Bodenrichtwerte, § 179 Satz 3 BewG. Sofern die Gutachterausschüsse keine Werte vorlegen bzw. ermitteln, kommen Werte vergleichbarer Flächen zum Ansatz. Einen Abschlag von dem so ermittelten Wert von ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 163 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, schreibt ein Regelertragswertverfahren für jede einzelne mögliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung vor. Dabei hat der Gesetzgeber ein in wesentlichen Bereichen pauschaliertes Reingewinnverfahren gewählt, das an die Bewertung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. "Zerlegung" bei mehreren Gemeinden (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 239 Abs. 2 BewG enthält bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die sich über mehrere Gemeinde erstrecken, ein besonderes Verfahren der Ermittlung für den (anteiligen) Grundsteuerwert. In diesen Fällen sind die Reinerträge aus den verschiedenen Nutzungen für jede Gemeinde gesondert zu ermitteln. Das gilt auch für die typisierten Zuschläge zum Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ermächtigungsvorschriften

Rz. 146 [Autor/Stand] § 163 Abs. 14 BewG enthält die Ermächtigung für den Bundesminister der Finanzen, mit Zustimmung des Bundesrates die in den Anlagen 14 bis 18 zu § 163 BewG aufgeführten Reingewinne durch Rechtsverordnung zu verändern. Basis für eine derartige Änderung ist § 2 des Landwirtschaftsgesetzes.[2] Die Ermächtigungsvorschrift ist erforderlich, da das Gesetz selb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sachwertverfahren

Rz. 35 [Autor/Stand] Im Sachwertverfahren kann die auf den begünstigten Gebäudeteil entfallende Brutto-Grundfläche bei der Ermittlung des Gebäudesachwertanteils außer Betracht bleiben. In der Folge bleiben die begünstigten Gebäude bzw. Gebäudeteile bei der Bewertung vollständig außer Ansatz. Rz. 36 Praxis-Beispiel Beispiel: Ein Geschäftsgrundstück in Form eines Verwaltungsgebä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Fassung des § 1 BewG 1935 galten die allgemeinen Bewertungsvorschriften für die "Steuern des Reiches, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts, soweit sich nicht aus den Steuergesetzen oder dem Zweiten Teil dieses Gesetzes etwas anderes ergibt." Diese Fassung entsprach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grundzüge der Bewertung des LuF-Vermögens

Rz. 55 [Autor/Stand] Der für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ermittelnde Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst nach § 160 Abs. 1 BewG grundsätzlich den Wert des Wirtschaftsteils (§ 160 Abs. 2 BewG), der Betriebswohnungen und des Wohnteils Die Werte werden jeweils getrennt ermittelt und ergeben in der Summe den Grundbesitzwert des Betri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundlagen

Rz. 28 [Autor/Stand] Wie bereits unter Rz. 12–19 dargestellt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer anzusetzende Wert dem modifizierten gemeinen Wert des § 162 Abs. 1 BewG entspricht. Damit verbunden ist die Fortführung des Betriebes. Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass der Betrieb in einem bestimmten zeitlichen Rahmen ...mehr