Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 218 Vermögensarten

Verwaltungsanweisungen: Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.11.2021 zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Grundsteuer ab 1.1.2022 (AEBewGrSt), BStBl. I 2021, 2334. Die Verwaltungsanweisungen zu § 218 BewG befinden sich in A 218 AE...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 3 Historische Entwicklung

Rz. 6 Die Kodifizierung erster Regelungen zur Wertermittlung finden sich in der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 (RGBl I, 1993). Diese wurden um das erste Vermögensteuergesetz vom 08.04.1922 (RGBl I, 335) sowie das zweite Vermögensteuergesetz vom 19.12.1923 (RGBl I, 1205) ergänzt. Aufgrund z. T. unterschiedlicher Bewertungsregelungen in den jeweiligen Ländern wurde das Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (4) Rechtscharakter der Grundsteuererklärung und der Anzeige (§ 228 Abs. 5 BewG)

Rz. 125 [Autor/Stand] Die Charakterisierung der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" i.S.d. § 228 Abs. 1 BewG (Rz. 116) und der Anzeigen i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG (Rz. 123) als Steuererklärungen (§ 228 Abs. 5 BewG) gilt auch landesrechtlich. Diese Charakterisierung hat bspw. Auswirkungen auf den Beginn der Festsetzungsfrist (Rz. 470), der Möglichkeit zur Festsetzung eines Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 194 BewG zur Bewertung von Erbbaugrundstücken ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 192 BewG Rz. 1 ff. hingewiesen. Rz. 11 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich l...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (2) Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (§ 2 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 228 Abs. 1 BewG)

(a) Landesrechtliche "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" Rz. 115 [Autor/Stand] An die Stelle der "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt" i.S.d. § 228 Abs. 1 Satz 1 BewG tritt für hessische Grundstücke des Grundvermögens die "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag".[2] Hintergrund dafür ist, dass zur Ermittlung des Grundsteuermessbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Zu § 228 BewG: Erklärungs- und Anzeigepflichten

(1) Überblick Rz. 114 [Autor/Stand] Zur Durchführung des Verfahrens zur Festsetzung des GrSt-Messbetrags (Rz. 448 ff.) benötigt die zuständige Finanzbehörde (Rz. 126, Rz. 476) die Mitwirkung (Rz. 140) des Steuerpflichtigen (Rz. 124) entweder durch Abgabe von Steuererklärungen (Rz. 115) oder Anzeigen (Rz. 123) sowie die Unterstützung anderer Behörden oder von Berufsträgern (Rz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (6) Elektronische Abgabe der Steuererklärung (§ 228 Abs. 6 BewG)

Rz. 127 [Autor/Stand] Sowohl die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (§ 228 Abs. 1 BewG) als auch Anzeigen i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG sind grundsätzlich elektronisch authentifiziert (also nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung) zu übermitteln [2] (§ 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 6 Satz 1 BewG i.V.m. § 87a Abs. 6 Satz 1 AO). Für die elektro...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Anwendung der §§ 2 bis 16 BewG (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 99 [Autor/Stand] Absatz 2 Satz 1 des § 2 HGrStG erklärt die allgemeinen Bewertungsvorschriften für anwendbar, soweit sie für die Anwendung des HGrStG erforderlich sind. Zwar werden damit die §§ 2 bis 16 BewG insgesamt in Bezug genommen. Dies hat aber nicht zur Folge, dass diese Vorschriften für die Hessische Grundsteuer insgesamt von Bedeutung sind. Mit der Vollverweisun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 9 Entstehung der Steuer

Ausgewählte Literaturhinweise: Becker, Herausgabevermächtnisse und Weiterleitungsklauseln in internationalen Konstellationen, ZEV 2024, 504; Berresheim, Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Tode des Erblassers, RNotZ 2007, 501; Burkhardt, Das Stichtagsprinzip im Schenkungsteuerrecht, Diss. Univ. Augsburg 2004; Geck, Aufschiebend bedingte, betagte und befristete Erwer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13 Steuerbefreiungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Baldauf, Gelegenheitsgeschenke – steuerfrei?, ErbR 2022, 269; Becker, Der Wegfall des gemeinnützigkeitsrechtlichen Status – Eine Bestandsaufnahme und Hilfestellung für die Praxis, DStR 2010, 953; Billig, Folgen der neueren Rechtsprechung zur Übertragung eines Familienheims; UVR 2021, 185; Boecken/Hanten-Schmidt/Holz, Kunst in der Erbschaft- und ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG Vor §§ 13a – 13d (inkl. § 28a) Die aktuellen Verschonungsregelungen im Spannungsfeld zwischen BVerfG, Parlament, Exekutive und EU

Ausgewählte Literaturhinweise: Zur Historie (ErbStG 2009–2016): Wachter, Erste Verfassungsbeschwerden gegen das Erbschaftsteuerreformgesetz, BB 2010, 667; Wälzholz, Die Vererbung und Übertragung von Betriebsvermögen nach den gleichlautenden Ländererlassen zum ErbStRG, DStR 2009, 1605. Zum ErbStG 2016: Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 10 Steuerpflichtiger Erwerb

Ausgewählte Literaturhinweise: Becker, Erbschaft- und grunderwerbsteuerliche Chancen und Risiken von Herausgabevermächtnissen in der Gestaltung der Vermögensnachfolge, ZEV 2024, 205; Billig, Steuerpflichtiger Erwerb des Erben bei einem Kaufrechtsvermächtnis, UVR 2002, 42; Birnbaum, Begünstigtes Betriebsvermögen und Nachlassverbindlichkeiten, ZEV 2015, 333; Bönig, Weitere Kons...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 28 Stundung

Ausgewählte Literaturhinweise: Arps-Aubert, Stundung von Erbschaftsteuer beim Erwerb von Grundvermögen, NWB 2022, 1041; Bach/Broekelschen/Maiterth, Gleichmäßige erbschaftsteuerliche Behandlung von Grund- und Betriebsvermögen – Anmerkungen zum anstehenden Bundesverfassungsgerichtsurteil, DStR 2006, 1961; Eisele, Erbschaftsteuer­reform 2016 – Die Anpassung des Erbschaft- und Sc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 28a Verschonungsbedarfsprüfung

Ausgewählte Literaturhinweise: Bachem, Der Pflichtteilsanspruch als "verfügbares Vermögen" iSd § 28a ErbStG, ZEV 2020, 133; Balle/Gress, BB 2008, 2660, 2664, Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Burwitz/Wighardt, Neuere Entwicklungen im Steuerrecht – Aktuelle Brennpunkte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, NZG 2019, 217; ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 20 Steuerschuldner

Ausgewählte Literaturhinweise: Bruschke, Erbschaft- und Schenkungsteuer: Haftungs- und Steuerschuld bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, StB 2016, 342; Crezelius, Aktuelle Steuerrechtsfragen in Krise und Insolvenz, NZI 2016, 440; Eisele, Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes, NWB 2007, 4701; Halaczinsky, Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 2 Persönliche Steuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bisle, Unionsrechtliche Vereinbarkeit der Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige nach § 2 Abs. 3 ErbStG, StEuK 2015, 19; Dorn, Vermeidung der Doppelbesteuerung bei internationalen Erbschaften und Schenku...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 22 Kleinbetragsgrenze

Hinweise: H E 22 ErbStH. Rz. 1 Zweck der Kleinbetragsgrenze ist die Verwaltungsvereinfachung. Als "Steuerfall" i. S. d. § 22 ErbStG ist nicht der Erbfall als Ganzes und damit z. B. bei mehreren Erben nicht die Gesamtzahl der Erwerbe anzusehen, sondern – wie bei Zuwendungen unter Lebenden – der einzelne Vermögensanfall eines jeden Erben (H E 22 ErbStH). Sie gilt sowohl für Erwe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen

Ausgewählte Literaturhinweise (allgemein): Bisle, Untervermächtnis als abziehbare Nachlassverbindlichkeit, SteuK 2015, 427; Döbereiner, Das Gesetz zum internationalen Erbrecht u. a., NJW 2015, 2449; Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Geck, Der "doppelte Freibetrag" beim Vermäc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 5 Zugewinngemeinschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Ballhorn/König, Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht – der neue IDW ES 13 und die Vorgaben der BGH-Rechtsprechung, BB 2015, 1899; Beckervordersandfort/Klönne, Chancen und Risiken des gegenständlichen Zugewinnausgleichs im Rahmen der Güterstandsschaukel, ErbR 2024, 169; Blusz, Reparatur unentgeltlicher Zuwendungen unter Ehegatten, ZEV ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Normübersicht (§§ 228, 229 BewG)

Rz. 113 [Autor/Stand] Abs. 4 Satz 1 erklärt durch einen statischen Verweis die §§ 228 und 229 BewG – teils mit bestimmten Maßgaben (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 HGrStG) – für entsprechend anwendbar. Damit werden die für die Grundsteuerfestsetzung und -erhebung maßgeblichen Erklärungs- und Anzeigepflichten sowie die Pflichten zu Auskünften, Erhebungen und Mitteilungen ausdrü...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Zu § 229 BewG (§ 2 Abs. 4 Satz 1, 2 HGrStG)

Rz. 130 [Autor/Stand] Für die Hessische Grundsteuer ist § 229 BewG zu den Auskunfts-, Erhebungs- und Mitteilungspflichten uneingeschränkt anwendbar[2] (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 HGrStG). Zur einschränkenden Ausnahme wegen § 16 Abs. 2 HGrStG, Rz. 440. Zu den Einzelheiten der Vorschrift vgl. Kommentierung zu § 229 BewG Rz. 1 ff. Rz. 131 [Autor/Stand] § 229 Abs. 2 Satz 2 BewG w...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (f) Erklärungspflichtiger Personenkreis (§ 228 Abs. 3 BewG)

Rz. 122.1 [Autor/Stand] Der Kreis der (abstrakt) zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichteten Personen wird durch § 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 3 BewG geregelt. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung hat danach – soweit dazu von der Finanzbehörde aufgefordert wurde (Rz. 117) – derjenige zu erfüllen, dem eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens zum ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis des § 218 BewG zu § 18 BewG

Rz. 23 [Autor/Stand] Anders als § 18 BewG, der zwischen drei Vermögensarten, nämlich unterscheidet, differenziert § 218 BewG lediglich zwischen zwei, namentlich den ersten beiden der in § 18 BewG erwähnten Vermögensarten. Rz. 24 [Autor/Stand] Der Grund für diese Reduzierung der Vermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 7. Inbezugnahme des § 244 BewG (Grundstück)

Rz. 89 [Autor/Stand] Der ebenfalls in Bezug genommene § 244 BewG regelt, dass jede wirtschaftliche Einheit (Rz. 84) des Grundvermögens (Rz. 88) ein Grundstück "im Sinne dieses Abschnitts" ist. Hierdurch wird bundesrechtlich konkrete der "siebente Abschnitt des zweiten Teils" des Bewertungsgesetzes, also die §§ 218-263 BewG, in Bezug genommen. Hierbei handelt es sich um die b...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Anzeigepflicht (§ 2 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 228 Abs. 2, 3 BewG)

Rz. 123 [Autor/Stand] Der Anzeigepflichtige i.S.d. § 228 Abs. 3 BewG hat dem zuständigen Finanzamt (Rz. 476) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzuzeigen (Anzeigepflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 2 BewG ). Zur Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG ist er kraft Gesetzes – also anders als bei der Steuererklärung, Rz. 116) – ohne Aufforderung verpflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vervielfältiger lt. Anlage 21 BewG

Rz. 93 [Autor/Stand] Die für die Kapitalisierung erforderlichen Vervielfältiger der Anlage 21 BewG stehen in Abhängigkeit von der auf volle Jahre abgerundeten Restlaufzeit des Erbbaurechts und dem maßgebenden Zinssatz. Rz. 94 [Autor/Stand] Dabei sind für die Anwendung des Vervielfältigers die Zinssätze maßgebend, die von den Gutachterausschüssen bei der Ermittlung des Erbbaug...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach dem BewG (§ 11 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. §§ 199 ff. BewG)

Rz. 48 Zur Ermittlung des gemeinen Werts eines nicht notierten Anteils an einer KapG kann auch das (neue) vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem BewG angewendet werden. Die Vorschriften für das vereinfachte Ertragswertverfahren befinden sich in einem neuen 6. Abschnitt des 2. Teils des BewG (§ 11 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. §§ 199 bis 203 BewG). Sind branchentypisch ertragswe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Einschränkung des § 2 BewG auf das Gemeindegebiet (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 103 [Autor/Stand] Grundsätzlich können nach § 2 Abs. 1 BewG mehrere Wirtschaftsgüter (z.B. zwei Flurstücke) als eine (insgesamt zu bewertende) wirtschaftliche Einheit zusammengefasst werden (§ 3 BewG Rz. 56 f.). Davon macht § 2 Abs. 2 Satz 2 HGrStG für den sachlichen Anwendungsbereich des Hessischen Grundsteuergesetze – als für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundver...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13b ErbStG Begünstigtes Vermögen

Ausgewählte Literaturhinweise (zur Rechtslage bis 2016): Corsten/Dreßler, Die Bedeutung der Finanzierung für die Unternehmensnachfolge, DStR 2009; Felten, Schenkungsteuerliche Auswirkungen von Leistungen zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaften und umgekehrt, BB 2011, 1621, 2115; Felten, ErbStR 2011: Begünstigtes Vermögen und Verwaltungsvermögen, ZEV 2012, 84; Geck, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 24a BewG wurde durch Art. 3 Nr. 3 des BewÄndG 1971 [2] erstmals in das Bewertungsgesetz eingefügt und ist seitdem unveränderter Bestandteil des Gesetzes. Das Bewertungsgesetz selbst wurde am 1.2.1991 neu bekannt gemacht.[3] Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift korrigierte bei ihrer Einführung das Ergebnis der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, [5]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis des § 218 Satz 2 und 3 zu § 99 BewG

Rz. 26 [Autor/Stand] Ebenso wie § 99 BewG handeln auch § 218 Sätze 2 und 3 BewG von "Betriebsgrundstücken". Dabei verzichten die letztgenannten Regelungen auf eine eigenständige Definition des Begriffs "Betriebsgrundstück" und verweisen insoweit auf die auch im Rahmen des § 218 BewG maßgebliche Umschreibung in § 99 Abs. 1 BewG (näher zum Begriff des Betriebsgrundstücks unten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 75 Grundstücksarten (aufgehoben)

Schrifttum Neufeld, Abgrenzung der Grundstücksarten, Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus i.S.d. § 75 Abs. 5 und Abs. 6 BewG, Inf. 1977, 517; Ruppel, Das echte, das unechte und das papierne Zweifamilienhaus, DStZ 1984, 274; Troll, Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus? Was ist steuerlich günstiger?, DB Beilage 2/83 zu Heft 4 v. 28.1.1983. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Rechtsen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 76 Bewertung (aufgehoben)

Schrifttum: Christoffel, Sachwertverfahren bei Zweifamilienhäusern wegen übergroßer Wohnfläche, DB 1989, 300; Flore, Vorrang des Ertragswertverfahrens bei Geschäftsgrundstücken, DStR 1994, 276; Koch, Abgrenzung des Bewertungsverfahrens bei zu Bürozwecken genutzten Hochhäusern, DStR 1997, 1317; Leinweber, Abgrenzung der Bewertungsverfahren bei der Einheitsbewertung von Ein- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 30 Abrundung

A. Entwicklung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Rundungsvorschrift enthielt erstmals § 25 BewG 1934. Danach waren Einheitswerte bis zu 5.000 RM auf volle 10 RM (Beträge bis zu 5 RM nach unten, Beträge über 5 RM nach oben), Einheitswerte über 5.000 RM auf volle 100 RM abzurunden (Beträge bis zu 50 RM nach unten, Beträge über 50 RM nach oben). Durch § 25 des Gesetzes zur ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 2 Anwendungshierarchie und Bedeutung

Rz. 4 Im Grundsatz sind die allgemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbe­hörden oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden (§ 1 Abs. 1 BewG). Sind hingegen in anderen Steuergesetzen besondere Bewertungsvorschriften enthalten, kommen diese vorrangig zur Anwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Regelungsgegenstand

Rz. 7 [Autor/Stand] § 76 BewG regelt, welches Verfahren bei der bis zum 31.12.2024 geltenden Einheitsbewertung für die Bewertung der bebauten Grundstücke maßgebend ist. Dabei kommen – anders als bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 182 BewG), aber ebenso wie bei der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell (vgl. § 250 BewG) – nur das Ertragswertverfahren und das Sachwertve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019[2] wurde für die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer ab 1.1.2022 ein neuer Siebenter Abschnitt im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes mit Wirkung für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 eingefügt, an dessen Beginn § 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 150 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Partielle Anwendung besonderer Bewertungsvorschriften des 2. Teils des 7. Abschnitts und Schlussbestimmungen (Abs. 3)

Rz. 108 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften des Siebenten Teils (§§ 218 Satz 1 Nr. 2, Satz 3, § 99 Abs. 1 Nr. 1, §§ 243, 244, 245, 246, 248, § 249 Abs. 5, 6 BewG) sowie die Schlussbestimmungen (§ 266 Abs. 3, 5 BewG) des Bewertungsgesetzes sind im genannten Umfang anzuwenden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGrStG):[2] § 218 Satz 1 Nr. 2 BewG (zur Abgrenzung der Vermöge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Durchschnittliche Herstellungskosten (§ 190 Abs. 3 BewG)

Rz. 51 Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts sind zunächst die durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes zu ermitteln. Diese ergeben sich gemäß § 190 Abs. 3 Satz 2 BewG durch Multiplikation der Regelherstellungskosten i. S. d. § 190 Abs. 1 und 2 BewG i. V. m. Anlage 24 Teil II. und III. BewG mit der jeweiligen Brutto-Grundfläche des Gebäudes nach Anlage 24 Teil I. Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Beschränkung auf inländischen Grundbesitz

Rz. 12 [Autor/Stand] § 218 BewG und der durch ihn eingeleitete gesamte, neu in den Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes eingefügte VII. Abschnitt beschränken sich auf die Bewertung des inländischen Grundbesitzes und der inländischen Teile des sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckenden und eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundbesitzes (vgl. § 231 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Alterswertminderungsfaktor (§ 190 Abs. 6 BewG)

Rz. 55 Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts sind die durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes nach § 190 Abs. 3 Satz 1 BewG mit dem Regionalfaktor und dem Alterswertminderungsfaktor (§ 190 Abs. 6 BewG) zu multiplizieren. Der Alterswertminderungsfaktor tritt in Folge des JStG 2022 für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 an die Stelle der Alterswertminderung (§ 19...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Berichtigung bei verkürzter Laufzeit (§ 14 Abs. 2 BewG)

Rz. 20 Bei der Berechnung des Kapitalwerts nach § 14 Abs. 1 BewG ist die durchschnittliche Lebenserwartung auch in den Fällen maßgebend, wenn offensichtlich ist, dass die individuelle Lebenserwartung wesentlich kürzer sein wird (z. B. wenn der Berechtigte schwer erkrankt ist). Diese Fälle greift § 14 Abs. 2 BewG auf. Hat eine nach § 14 Abs. 1 BewG bewertete Nutzung oder Leis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 24a Änderung von Feststellungsbescheiden (aufgehoben)

Schrifttum: Hillenkamp/Müller, Änderungen von Einheitswertbescheiden für den Grundbesitz nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Bewertungsgesetzes, StW 1987, 43. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG dient nach der amtlichen Begründung[2] zum Bewertungsänderungsgesetz 1971 [3] in erster Linie dem Zweck, die Gemeind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 234 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum: Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungszweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 234 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 25 Nachholung einer Feststellung (aufgehoben)

Schrifttum: Christoffel, Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform: Änderungen im Bewertungsrecht, DB 1998, 155; Günther, Anforderungen an den Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO, ErbStB 2012, 235; Günther, Einheitswertfortschreibung trotz Feststellungsverjährung, ErbStB 2013, 367; Leipold, Erstmaliger Erlass und Korrektur eines Einheitswertbescheides nach Ablauf de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 194 Bewertung des Erbbaugrundstücks

Schrifttum: Broemel/Marquardt, Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erbbaurechten, Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal, DStR 2024, 89–91; Brüggemann, Update: Bewertung von Erbbaugrundstücken und Erbbaurechten, ErbBstg 2019, 230; Lorenz, Neue Grundbesitzbewertung: Gleich lautende Erlasse der Finanzverwaltung vom 20.3.2023 (AEBew JStG 2022), ZEV 2023, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick zu § 76 BewG

Rz. 1 [Autor/Stand] § 76 BewG regelt, nach welchen Bewertungsmethoden der Einheitswert bebauter Grundstücke zu ermitteln ist: Abs. 1 bestimmt, dass Mietwohn-, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke sowie Ein- und Zweifamilienhäuser grds. im Wege des Ertragswertverfahrens zu bewerten sind. Abs. 2 schreibt die Bewertung von sonstigen bebauten Grundstücken stets im Wege des...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.2.1 Anlage 22 BewG

Rz. 50 Die typisierte wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer richtet sich nach den in Anlage 22 BewG ausgewiesenen Gebäudearten. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 vom 02.11.2015 (BGBl I 2015, 1834) ist Anlage 22 neu gefasst worden. Die typisierte wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer wurde i. d. R. verkürzt. So beträgt z. B. die Gesamtnutzungsdauer bei Mietwohngrundstücken statt...mehr