Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4 Aufteilung des gemeinen Werts von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

In § 97 Abs. 1a BewG ist ein modifiziertes Verfahren zur Aufteilung des gemeinen Werts des Anteils an einer Personengesellschaft geregelt. Der festgestellte gemeine Wert wird in der Form aufgeteilt, dass dem Gesellschafter das jeweilige Kapitalkonto aus der Gesamthandsbilanz vorab zuzurechnen ist. Die Differenz zwischen der Summe der Kapitalkonten und dem festgestellten geme... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.1 Der gemeine Wert

Als allgemeiner Wert des Bewertungsrechts ist der gemeine Wert immer dann anzusetzen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.[1] Es ist der grundsätzliche Bewertungsmaßstab für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Nach § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Ver... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.4 Der Mindestwert

Unabhängig vom individuellen Bewertungsverfahren – soweit der Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren oder einem anderen anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt worden ist – ist noch eine Untergrenze bei der Bewertung zu berücksichtigen: Mindestens ist die Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter und der sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der Schulden und so... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4 Besondere Bewertungsvorschriften

Im besonderen Teil der Vorschriften über die Ermittlung des Grundbesitzwerts des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ergeben sich nach §§ 169 ff. BewG noch besondere Bewertungs- und Abgrenzungsvorschriften, insbesondere für die Einbeziehung der Tierbestände, der umlaufenden Betriebsmittel und der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. 4.4.1 Einbeziehung der T... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Erbschaftsteuer: Berechnung / 9 Gemischte Schenkung

Nachlassverbindlichkeiten können sich grundsätzlich nur bei einem Erwerb von Todes wegen ergeben. Keine gesetzliche Regelung gibt es für die Fälle, in denen sich bei Schenkungen unter Lebenden eine Belastung ergibt (z. B. Schenkung eines Grundstücks mit Übernahme einer auf dem Grundstück lastenden Restschuld). Da nach § 10 Abs. 5 ErbStG eine Berücksichtigung nur der Nachlass... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Ergänzungsbilanz bei Person... / Zusammenfassung

Überblick Die gewerblichen Einkünfte einer Personengesellschaft sind additiv-zweistufig zu ermitteln. Additive Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft bedeutet, dass zur Ermittlung des Gesamtgewinns einer Mitunternehmerschaft dem Ergebnis der Steuerbilanz (= steuerliche Gesamthandsbilanz) der Personengesellschaft das Ergebnis der Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter hin... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.1 Ausgangsbasis: Nachhaltig erzielbarer Jahresertrag

Ausgangsgröße für die Bewertung ist der nachhaltig zu erzielende Jahresertrag. Dabei soll der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag die Beurteilungsgrundlage bilden. Grundsätzlich sind dafür die letzten 3 vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre heranzuziehen. Allerdings kann in begründeten Ausnahmefällen nach § 201 Abs. 2 Satz 2 BewG ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.5 Härteausgleich

Bei einem Erwerb, der knapp eine der Wertgrenzen nach § 19 Abs. 1 ErbStG übersteigt, muss die Härteausgleichsregelung des § 19 Abs. 3 ErbStG geprüft werden. Grundlage dieser Überlegung ist, dass bei einem geringfügigen Mehrerwerb der Steuerpflichtige den gesamten Erwerb einem höheren Steuersatz unterwerfen muss und somit die ‹Mehrsteuer› ein Vielfaches des die letzte Wertgre... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.3 Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Wichtig Nachlassverbindlichkeiten nur bei Erwerben von Todes wegen Das Gesetz regelt lediglich den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten – dies setzt also einen "Nachlass" voraus. Die Berücksichtigung von übernommenen Schulden oder Lasten bei einer Schenkung ist erbschaftsteuerrechtlich nicht geregelt. Die Berücksichtigung solcher Belastungen muss deshalb direkt über die Ermitt... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2.1 Ableitung aus Verkäufen

Die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen wird in der Praxis ohne größere Probleme ablaufen. Allerdings wird es der Ausnahmefall sein, da solche Vermögenswerte im Regelfall selten Gegenstand entgeltlicher Erwerbsvorgänge sein werden. Der Verkauf muss nach der ausdrücklichen Regelung des § 11 Abs. 2 BewG weniger als ein Jahr zurückliegen. Verkäufe, die erst nach dem Best... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 13 Stiftungen im Ausland ... / II. Steuerliche Problempunkte

Rz. 31 In der Praxis unterschätzen Mandanten regelmäßig die steuerlichen Problempunkte im Zusammenhang mit ausländischen (Familien-)Stiftungen, auf die das Vermögen zur Nachfolge übertragen wird.[55] Rz. 32 Schenkung- und erbschaftsteuerlich ist die Übertragung von Vermögen auf die im Ausland befindliche (Familien-)Stiftung aus deutscher Sicht eine steuerpflichtige unentgeltl... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 § 11 GrEStG legt einen einheitlichen Steuersatz von 3,5 % fest und gilt für alle grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbe, wenn es nicht zu einer Pauschalbesteuerung nach § 12 GrEStG kommt oder ein anderer Steuersatz durch die Länder festgelegt wurde.[1] Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Zur Besteuerung der rec... / IV. Steuerfolgen bei der Ersatzerbschaftsteuer

Rz. 103 Die Ersatzerbschaftsteuerpflicht für eine Familienstiftung oder einen Familienverein entsteht alle 30 Jahre (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), was zumindest in annähernder Betrachtung früher einer Generation entsprach. Die Dreißigjahresfrist läuft erstmalig ab dem Übergang des Grundstockvermögens auf die Stiftung. Rz. 104 Die Besteuerung betrifft das Ganze an dem jeweiligen S... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / b) Beteiligung einer steuerbegünstigten Stiftung an Kapitalgesellschaften

Rz. 109 Anders als Beteiligungen an einer Personengesellschaft (siehe dazu Rdn 114 ff.) ist die Beteiligung einer steuerbegünstigten Stiftung an einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH), ebenso wie der Erwerb und die Verwaltung von Wertpapieren, grundsätzlich als Vermögensverwaltung[158] einzustufen.[159] Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist hier im Einzelfall ausnahmsweise... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Literaturverzeichnis / 1 Bücher und Schriften

Achilles, Die Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen der evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland, 1986 Andrick/Muscheler/Uffmann (Hrsg.), Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht, 2023 (zit.: BoKo-StiftR/Bearbeiter) Andrick/Suerbaum, Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 2016 Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, 2001 Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, Nac... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Zur Besteuerung der rec... / b) Vorbehalt des Nießbrauchs

Rz. 34 Durch den Vorbehalt des Nießbrauchs kann sich die übertragende Person zu ihren Lebzeiten das Recht an den Nutzungen des übertragenen Vermögensgegenstandes sichern (§ 1030 BGB), im Falle des Nießbrauchs an einer Immobilie also insbesondere an den Erträgen aus der Vermietung und Verpachtung. Steuerlich attraktiv ist das wegen der durch den Nießbrauch begründeten Minderu... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.3 Steuerkonzept und Verknüpfung mit den Ertragsteuervorschriften

Rz. 15 Umwandlungen stellen i. d. R. auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers einen Veräußerungsvorgang und auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers einen Anschaffungsvorgang dar.[1] Die im Zuge einer Umwandlung i. S. d. UmwStG übergehenden Wirtschaftsgüter sind daher grundsätzlich in der Übertragungsbilanz des übertragenden Rechtsträgers mit ihrem "gemeinen Wert" anzu... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen bei der Bewertung von Anteilen im vereinfachten Ertragswertverfahren

1. Außerordentliche Aufwendungen im Sinne des § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c des Bewertungsgesetzes sind solche, die voraussichtlich den künftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag nicht beeinflussen. Unerheblich ist, ob sie im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb anfallen. 2. Ob es sich bei Aufwendungen um außerordentliche Aufwendungen handelt, ist aufgrund einer... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 GrStG-Saar wird angeordnet, dass die Steuermesszahl – abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG – für im Saarland belegene unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG 0,64 ‰, bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG 0,34 ‰ und bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG 0,64 ‰ beträgt. Die Regelungen über die abweichenden Steuermesszahl... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die im Wege des § 1 Abs. 1 GrStG-Saar v. 15.9.2021[1] für im Saarland belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG normierten landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Auf die Kommentierung "Allgemeine Ausführungen zu den landesrechtlichen Abweichungen"... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 16 Für den Vollzug der Grundsteuer gilt im Saarland die Abgabenordnung . Trotz der punktuellen Abweichung von § 15 Abs. 1 GrStG durch § 1 Abs. 1 GrStG-Saar vollziehen – vorbehaltlich der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer gem. § 3 Abs. 7 SaarKAG – die saarländischen Landesfinanzbehörden ein Bundesgesetz i. S. v. § 1 Abs. 1 AO.[1] D... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 14 Im Saarland ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem mit dem Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer ( Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar) v. 15.9.2021 [1] hat das Saarland allerdings punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer gem. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrau... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechnerisch erreicht werden kann (s. Komment... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person, z. B. Abkömmlinge oder Ehega... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Erhaltungsrücklage / Instan... / 3 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Instandhaltungsrückstellung gehört zum Verwaltungsvermögen der Eigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 7 WEG und geht bei der Übertragung von Wohnungs- oder Teileigentum immer anteilig auf den Erwerber über. In Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen ist nach Auffassung der OFD Frankfurt am Main bei der Übertragung von Wohnungs- oder Teileigentum i. S. d. § 93 BewG somit imme... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.2 Maßgeblichkeit der landesspezifischen Steuermesszahlen für die Ermäßigungstatbestände in § 15 Abs. 2–5 GrStG (§ 1 Abs. 2)

Rz. 24 In § 1 Absatz 2 GrStG-Saar wird explizit klarstellend geregelt, dass für § 15 Abs. 2–5 GrStG die in § 1 Abs. 1 GrStG-Saar landesgesetzlich normierten Steuermesszahlen maßgeblich sind. Bezugsgröße für die bundesgesetzlichen Ermäßigungstatbestände für die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 2–5 GrStG sind mithin die landesspezifischen Steuermesszahlen nach § 1 Abs. 1 GrStG-Sa... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser einer bestimmten Person – dem Vermächtnisnehmer – einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne diese Person als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe. Er is... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Steuerneutrale Übertragung ... / 2. Anteilstausch nach § 21 UmwStG?

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z.B. Aktien) in eine andere Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft eingebracht, so hat die übernehmende Gesellschaft die übernommenen Anteile i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Der gemeine Wert bestimmt sich durch den Preis, der im gewö... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.3 Entstandener Pflichtteilsanspruch wird vom Erben durch Sachleistung erfüllt = entgeltliche Übertragung

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Erbfall.[1] Vorher gibt es nur eine Pflichtteils­anwartschaft, die keinerlei schuldrechtlichen Anspruch begründet. Werden bereits entstandene Pflichtteilsansprüche (Geldforderungen) durch die Übertragung von im Nachlass befindlichen Einzelwirtschaftsgütern, Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen abgegolten, d. h. im... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.4 Pflichtteilsverzicht vor dem Erbfall = kein einkommensteuerbarer Vorgang

Ein Pflichtteilsverzicht i. S. d. § 2346 Abs. 2 BGB ist ein Vertrag vor dem Erbfall. Der Pflichtteilsberechtigte verzichtet auf sein künftiges Pflichtteilsrecht – und erhält dafür häufig eine Abfindung. Damit gilt: Es existiert noch kein Pflichtteilsanspruch, weil der Erbfall noch nicht eingetreten ist. Es gibt also keinen Geldanspruch, der erfüllt werden könnte. Deshalb liegt ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / a) Aufbau und Gliederung des Bewertungsgesetzes 1965

Rz. 64 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz 1965[2] lehnte sich in Aufbau und Gliederung an das Bewertungsgesetz 1934[3] an. Es war in drei Teile untergliedert. Der Erste Teil enthielt die "Allgemeinen Bewertungsvorschriften" (§§ 1 bis 16 BewG). Dieser galt grundsätzlich "für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesgesetz geregelt sind, soweit sie durch Bundesfina... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / 3. Änderungen des Bewertungsgesetzes 1934

Rz. 15 [Autor/Stand] Bis zur Regelung über die Neubewertung des Grundbesitzes im Jahr 1965 wurde das Bewertungsgesetz 1935 mehrfach geändert[2], wobei diese Änderungen indessen nicht in hinlänglichem Umfang zur Lösung der in Rz. 14 geschilderten Probleme beitrugen. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / III. Das Bewertungsgesetz 1931

Rz. 8 [Autor/Stand] Durch die Notverordnung vom 1.12.1930 [2] wurden einheitliche Vorschriften über die Realsteuern der Länder erlassen. Für diese Vorschriften bürgerten sich später die Bezeichnungen "Grundsteuerrahmengesetz" und "Gewerbesteuerrahmengesetz" ein. Durch dieselbe Notverordnung wurde das Bewertungsgesetz der neuen Entwicklung angepasst. Darüber hinaus kam es im Z... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / cc) Geänderte Gliederung des Bewertungsgesetzes i.d.F. des JStG 1997

Rz. 131 [Autor/Stand] Durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 [2] wurde insb. die Gliederung des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes neu gefasst. Die bisherigen beiden Abschnitte "Erster Abschnitt: Einheitsbewertung" (unterteilt in A. Allgemeines, B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, C. Grundvermögen und D. Betriebsvermögen) und "Zweiter Abschnitt: Sonstiges... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / 5. Überblick über den Inhalt des Bewertungsgesetzes 1965 und dessen wesentliche Änderungen bis 31.12.2008

a) Aufbau und Gliederung des Bewertungsgesetzes 1965 Rz. 64 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz 1965[2] lehnte sich in Aufbau und Gliederung an das Bewertungsgesetz 1934[3] an. Es war in drei Teile untergliedert. Der Erste Teil enthielt die "Allgemeinen Bewertungsvorschriften" (§§ 1 bis 16 BewG). Dieser galt grundsätzlich "für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bun... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / V. Das Bewertungsgesetz 1965

1. Maßnahmen zur Vorbereitung des Bewertungsgesetzes 1965 und Vorbemerkungen Rz. 16 [Autor/Stand] Das BMF hatte schon 1950 Vorarbeiten für die Neubewertung des Grundbesitzes eingeleitet. Während sich die Vorschriften zur Bewertung des Betriebsvermögens und des Sonstigen Vermögens nach dem Bewertungsgesetz 1934 im Großen und Ganzen bewährt hatten, blieben die Vorschriften zur ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / B. Änderungen des Bewertungsgesetzes durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 und die folgenden Gesetze bis 2015

I. Vorgeschichte 1. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 – II R 61/99 Rz. 198 [Autor/Stand] In seinem an das BVerfG gerichteten Vorlageschluss v. 22.5.2002[2] hatte der BFH § 19 ErbStG i.d.F. des JStG 1997[3] i.V.m. § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG, dabei § 12 ErbStG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschrif... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / IV. Das Bewertungsgesetz 1934

1. Allgemeines Rz. 10 [Autor/Stand] Das Ziel, einheitliche Steuerwerte für alle Wirtschaftsgüter, insb. beim Grundbesitz, zu schaffen, wurde durch das im Rahmen der Steuerreform 1934 neu gefasste Bewertungsgesetz vom 16.10.1934 [2] erreicht. Bei dieser Neufassung wurde auch den Belangen der Realsteuern, insb. der Grundsteuer, Rechnung getragen. Durch das Bewertungsgesetz 1934 ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / 1. Maßnahmen zur Vorbereitung des Bewertungsgesetzes 1965 und Vorbemerkungen

Rz. 16 [Autor/Stand] Das BMF hatte schon 1950 Vorarbeiten für die Neubewertung des Grundbesitzes eingeleitet. Während sich die Vorschriften zur Bewertung des Betriebsvermögens und des Sonstigen Vermögens nach dem Bewertungsgesetz 1934 im Großen und Ganzen bewährt hatten, blieben die Vorschriften zur Bewertung des Grundvermögens, insb. bei den bebauten Grundstücken, hinter de... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / i) Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 10.12.2001

Rz. 158 [Autor/Stand] Durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes v. 10.12.2001[2] wurde die in § 138 Abs. 4 BewG i.d.F. des JStG 1997[3] statuierte Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 für die Feststellung der Grundbesitzwerte über den 31.12.2001 hinaus bis zum 31.12.2006 verlängert. Rz. 159 [Autor/Stand] Vorherige Bemühungen um eine grundlegend... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / II. Das Bewertungsgesetz 1925

Rz. 7 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz vom 10.8.1925[2] ordnete zwar die einheitliche Bewertung des Vermögens für die Steuern des Reichs sowie der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände an. Auch wurde dort angeordnet, dass für bestimmte Vermögensgegenstände die Werte nicht nur einheitlich ("Einheitswerte"), sondern auch gesondert (d.h. in einem besonderen Verfahren) zu erm... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG

A. Historische Entwicklung der Einheits- und Bedarfsbewertung bis 31.12.2008 I. Rechtszustand bis 1925 Rz. 1 [Autor/Stand] Das Problem der Bewertung von Wirtschaftsgütern für Steuerzwecke trat in seiner Gesamtbedeutung erst auf, nachdem seit der Steuerreform durch Miquel (1893) die damaligen Steuergläubiger – Reich, Länder und Gemeinden – dazu übergingen, auch das Vermögen zur... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / aa) Vorgeschichte und verfassungsrechtliche Problematik des Bewertungsgesetzes in den Fassungen vor In-Kraft-Treten des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 73 [Autor/Stand] Bereits mit Beschluss v. 12.5.1978 [2] hatte der BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einheitsbewertung von Wohngrundstücken auf der Grundlage der preisrechtlich zulässigen Miete gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße. Der BFH führte in seinem Vorlagebeschluss u.a. aus, aus Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BewÄndG 1965[3] folge, dass für die Einheitsb... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / 4. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 160 ff. BewG)

Rz. 304 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vollzieht sich ab 1.1.2009 nach Maßgabe der §§ 160 ff. BewG. Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG ist bei der Bewertung des Wirtschaftsteils der gemeine Wert zugrunde zu legen. Dabei wird der gemeine Wert i.S. des § 9 Abs. 2 BewG durch den Fortführungswert ersetzt. Nach § 162 Abs. 1 Satz 2 BewG ist nä... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / ee) Ermittlung der Bedarfswerte beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 144 [Autor/Stand] Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasste nach dem Jahressteuergesetz 1997[2] den Betriebsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil (§ 141 Abs. 1 BewG a.F.). Der Wert des Betriebsteils wurde unter sinngemäßer Anwendung der §§ 35 und 36 Abs. 1 und 2, der §§ 42, 43 und 44 Abs. 1 sowie der §§ 45, 48a, 51, 51a, 53, 54, 56, 59 und 62 Abs. 1 BewG ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Einführung BewG / cc) Sonstige Steuern

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Einheitswerte hatten bis zum 31.12.1986 auch Bedeutung für die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigengenutzten Einfamilienhaus (vgl. § 21a EStG i.d.F. des VStRG 1974[2]). Während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes waren für die Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzt... mehr