Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO

Rz. 352 [Autor/Stand] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anzeigepflicht, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise weggefallen sind. Gemeint sind die Fälle, in denen die Behörde bei Gewährung der Steuervergünstigung davon ausging, dass die zu diesem Zeitpunkt dafür erfüllten Vorausset... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zuwendungen von Kunstgegenständen

Tz. 10 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Hingabe von Kunstgegenständen kann eine Sachzuwendung/-spende sein, die im Rahmen der in § 10b Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG (Anhang 10) genannten Höchstbeträge (20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter) abzugsfähig ist. Sachzuwendungen/-spenden dies... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 5 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Sachzuwendungen/-spenden, die aus dem Privatvermögen des Spenders stammen, sind mit dem gemeinen Wert des zugewendeten Wirtschaftsgutes bei dem steuerlichen Spendenabzug anzusetzen. Der gemeine Wert (§ 9 BewG) entspricht dem Verkehrswert einschließlich der Umsatzsteuer. Er ist normalerweise der Preis, der auf der Handelsstufe des Zuwendenden/S... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erlebensfallleistung an einen Dritten

Rz. 1704 [Autor/Stand] Neben der Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer besteht auch die Möglichkeit, dass die Versicherungsleistung als Erlebensfallleistung an einen Dritten ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Dritten steuerlich gem. § 7 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 BewG bei de... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Todesfall

Rz. 1705 [Autor/Stand] Im Todesfall, also bei Versterben der versicherten Person, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass des Versicherungsnehmers (§ 1922 BGB), wenn zwischen der versicherten Person und dem Versicherungsnehmer Personenidentität besteht und im Versicherungsvertrag keine Bezugsberechtigung getroffen wurde[2]. In diesem Fall können die Erben von der Ver... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Thü... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 23 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Rz. 316 [Autor/Stand] Die Steuererklärung (§§ 149 ff. AO) ist jedenfalls bei den Veranlagungssteuern die wesentliche Grundlage der Steuerfestsetzung. Sie ist eine durch Vordruck oder elektronisch formalisierte Erklärung über steuerrechtlich erhebliche Vorgänge oder Zustände. Die Steuererklärung dient entweder unmittelbar oder mittelbar – so bei der gesonderten Feststellung v... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Mietereinbauten / 1 Allgemeines

Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil vornimmt, werden allgemein als Mietereinbauten oder -umbauten bezeichnet, es sei denn, die Aufwendungen des Mieters stellen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand[1] dar.[2] Sie sind als materielle, dem Mieter zuzurechnende Wirtschaftsgüter zu aktivieren... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Mietereinbauten / 3.1 Allgemeines

Mietereinbauten können beim Mieter zu einem selbstständigen aktivierbaren Wirtschaftsgut führen, wenn die Aufwendungen Herstellungsaufwand darstellen und dieser Aufwand zu Scheinbestandteilen am Gebäude, Betriebsvorrichtungen oder einem Gebäudeteil führt, der im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters oder in einem besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit seinem Betrieb... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Mietereinbauten / 2.2 Betriebsvorrichtungen

Im Gegensatz zu unselbstständigen Gebäudeteilen, die erst die Nutzung des Gebäudes ermöglichen, z. B. Heizung, Belüftung, Beleuchtung, dienen Betriebsvorrichtungen der unmittelbaren Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit. Nach der auch im Einkommensteuerrecht geltenden Regelung des § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG kommen als Betriebsvorrichtungen nur Maschinen und sonst... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4 Grundbesitzwerte i. S. d. § 151 und § 157 BewG

Rz. 29 Die Anknüpfung von § 8 Abs. 2 GrEStG an die Vorschriften des BewG hat in den letzten Jahrzehnten einer gewissen Anpassungsdynamik unterlegen, die zum einen auf geänderte gesetzgeberische Entscheidungen aber auch auf Urteile des BVerfG zurückzuführen ist. Nach dem bis einschließlich 1996 geltenden Recht diente in den Fallvarianten des § 8 Abs. 2 GrEStG der "Wert des Gr... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 12 Das GrEStG enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des BewG zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B. Geldleistungen, Sachleistungen... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.5 Verfahren zur Feststellung von Grundbesitzwerten

Rz. 42 Grundbesitzwerte sind u. a. gesondert festzustellen, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind (Bedarfsbewertung). Die Entscheidung über eine Bedeutung trifft das für die GrESt zuständige Finanzamt.[1] Örtlich zuständig für die gesonderten Feststellungen für die Grundbesitzwerte für Zwecke der GrESt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder, wenn sich das... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 16 Erst mit Art. 8 des StÄndG 2015 wurde rückwirkend ab 1.1.2009 der Verweis auf die für die Bewertung maßgeblichen Regelungen des BewG von § 138 Abs. 2-4 BewG a. F. auf die aktuellen Bewertungsregeln nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG umgestellt. Hintergrund war eine seit langem in Literatur und Rechtsprechung geführte Diskussion um die Verfas... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 37 Vor dem 1.1.2009 wurden bebaute Grundstücke maßgeblich nach dem sog. Ertragswertverfahren bzw. sofern sich keine übliche Miete ermitteln ließ nach einem besonderen gemischten Verfahren bewertet.[1] Mit dem seit dem 1.1.2009 geltenden Verweis auf die Regelungen der §§ 180 ff. BewG änderte sich die Bewertungssystematik bei bebauten Grundstücken grundlegend. Nach § 182 B... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.1 Grundbesitzwerte der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bzw. Betriebsgrundstücke

Rz. 31 Mit dem Verweis in § 8 Abs. 2 S. 1 GrEStG auf § 157 Abs. 2 BewG gelangt man zu den §§ 158 BewG und den besonderen Regelungen zur Ermittlung der Grundbesitzwerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Was zur wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gehört, wird in § 158 Abs. 3 BewG beschrieben bzw. in § 158 Abs. 4 BewG negativ ab... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.5 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 41 Der Steuerpflichtige hat im Rahmen der Grundbesitzbewertung wegen der verbindlichen Vorgaben der Gutachterausschüsse gegenüber dem Finanzamt eine faktisch eingeschränkte Rechtsmittelmöglichkeit.[1] Zum Ausgleich sieht § 198 BewG die Möglichkeit vor, gegen eine Grundbesitzbewertung mittels anerkannter Beweismöglichkeiten vorzugehen. Hierbei sind jedoch relativ hohe Hür... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.1 Unbebaute Grundstücke

Rz. 35 Die Bewertung unbebauter Grundstücke ist in den §§ 178 und 179 BewG geregelt. In § 178 BewG wird zunächst bestimmt, wann ein Grundstück als unbebaut anzusehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich auf dem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Abnahme bzw. die Bestätigung durch die Bauaufsichtsbehörde stellt ein gewichtiges Indiz dar, ist aber nicht zwang... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2 Grundbesitzwerte (Grundstückswerte) für unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 34 § 157 Abs. 3 BewG sieht für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG die Ermittlung von Grundstückswerten vor, die in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG als Bemessungsgrundlage für die GrESt herangezogen werden. Unter Grundvermögen versteht man den Grundbesitz, bei dem es sich weder um land- und forstw... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.4 Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 40 § 195 BewG regelt den Sonderfall der Bewertung eines Grundstücks zu einem Zeitpunkt, in dem sich dieses im Zustand der Bebauung befindet. Dies kann ein dem Grunde nach noch unbebautes Grundstück nach § 178 BewG sein, auf welchem noch keine benutzbaren Gebäudeteile stehen, aber hierfür bereits Maßnahmen getroffen wurden. Das Gesetz bestimmt in § 196 Abs. 1 S. 2 BewG de... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.3 Erbbaurechtsfälle und Gebäude auf fremden Grund und Boden

Rz. 39 Erbbaurechte stellen aufgrund ihrer zivilrechtlichen Besonderheiten Sonderfälle dar, auf die auch im Bewertungsrecht mit gesonderten Vorschriften und Bewertungssystematiken Bezug genommen wird. Nach § 192 BewG bildet sowohl das Grundstück, welches mit einem Erbbaurecht belastet ist, als auch das Erbbaurecht selbst jeweils eine selbstständige wirtschaftliche Einheit. B... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.1 Allgemeines

Rz. 15 Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 GrEStG regelt die Ausnahme vom Grundsatz des § 8 Abs. 1 GrEStG, dass Bemessungsgrundlage der Wert der Gegenleistung ist. In bestimmten Fällen würde die Heranziehung der vereinbarten Gegenleistung zu unbilligen Besteuerungsergebnissen führen. Daher greift das GrEStG zur Bestimmung der Gegenleistung auf das BewG zurück und sieht für konkret... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.3 Fälle des § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 25 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG ist die Steuer auch in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG bis § 1 Abs. 3a GrEStG nach den Grundbesitzwerten i. S. d. §§ 151, 157 BewG zu bemessen. Ein Verweis auf § 1 Abs. 2b und 2b GrEStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12.5.2021[1] aufgenommen, die Vorschrift erfasst Absatz 2a "bis" Absatz 3a. Erfasst sind damit au... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 20 Die nach den Vorschriften des BewG ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen.[1] Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996[2] eingeführte Regelung stellt eine echte Durchbrechung des in § 8... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.4 Grundstücksverkauf während Rückwirkungszeitraum einer Umwandlung (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 26 Im Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12.5.2021[1] wurde § 8 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG eingefügt. Die Regelung trat zum 1.7.2021 in Kraft,[2] erfasst werden Erwerbsvorgänge, die nach dem 30.6.2021 verwirklicht wurden. Der Gesetzgeber hatte bei Einführung der Regelung die Vorstellung, dass eine Steuerersparnis erreicht werden könnte, weil allein mit Abschluss eines Kaufvertr... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.2 Gesamtgegenleistung und deren Aufteilung

Rz. 10 Als Bemessungsgrundlage für die GrESt kann nur der Wert der Gegenleistung herangezogen werden, der sich auf das Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG bezieht. Entgelt für den Erwerb von Zubehör gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die GrESt, stellt mithin keine Gegenleistung dar.[1] In der Praxis findet man nicht selten Verträge, in denen ein Grundstück gleichzeitig mit ... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Der dritte Abschnitt des GrEStG befasst sich mit der für die Besteuerung notwendigen Bemessungsgrundlage und umfasst dabei mit § 8 GrEStG und § 9 GrEStG zwei Normen. Es handelt sich um für das Besteuerungsverfahren maßgebliche Vorschriften, die in einem sich ergänzenden Sinnzusammenhang stehen. § 8 GrEStG bestimmt, wie die gesetzliche Überschrift selbst sagt, den Grund... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.5 Besteuerung nach Maßgabe des künftigen Grundstückszustands (§ 8 Abs. 2 S. 2 GrEStG)

Rz. 28 Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde dem Abs. 2 des § 8 GrEStG ein Satz 2 angefügt. Durch ihn wird die Möglichkeit eröffnet, im Besteuerungszeitpunkt, abweichend von den tatsächlichen Verhältnissen, den Wert des bebauten Grundstücks als Bedarfswert festzustellen.[1] Die Regelung kann als Ausfluss der ständigen Rechtsprechung des BFH zum einheitlichen... mehr

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Grunderwerbsteuer / 4.3 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Auf die Ersatzbemessungsgrundlage [1] ist zurückzugreifen, d. h. die Steuer ist nach den Grundbesitzwerten i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist;[2] bei Umwandlungen auf Grund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf g... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Grunderwerbsteuer / 2.5.2 Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Erwirbt ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück, sind folgende Fälle denkbar: Grundstückserwerb mit Erwerb eines Erbbauzinsanspruchs Wenn ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück erwirbt, unterliegt der mit dem Grundstückserwerb verbundene Erwerb des Erbbauzinsanspruchs nicht der Grunderwe... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.7 Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 156 BewG)

Rz. 23 § 156 BewG erklärt eine Außenprüfung zur Ermittlung der – nach § 151 Abs. 1 BewG gesondert festzustellenden – Besteuerungsgrundlagen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei jedem Beteiligten für zulässig. Am Feststellungsverfahren beteiligt sind gem. § 154 BewG diejenigen, denen ein Feststellungsgegenstand zuzurechnen ist, die das FA zur Abgabe der Feststellungserk... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Absetzung für Substanzverri... / 4.3 Eigenständige Bewertungsregelung bei der Erbschaftsteuer

Für erbschaftsteuerliche Zwecke enthält § 12 Abs. 4 ErbStG – anders als der Rest der Vorschrift – eine eigenständige Bewertungsregelung, die sich allerdings auf Ausnahmefälle bezieht. Sie betrifft die Bewertung von Bodenschätzen, die sich deshalb nicht im Betriebsvermögen befinden, weil der Grundstückseigentümer die Ausbeutung nicht selbst vornimmt, sondern die Vorkommen an ... mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.4 Besonderheiten bei obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 125 Ein durch ein obligatorisches Nutzungsrecht zur Miete oder Pacht überlassenes Wirtschaftsgut führt i. d. R. nicht zu einer AfA-Berechtigung am gemieteten bzw. gepachteten Gegenstand.[1] Rz. 126 Eine Ausnahme bildet die Nutzungsüberlassung durch Leasingvertrag, wo sich aufgrund der vertraglichen Gestaltung wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers am Leasinggegensta... mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / d) Steuerentstehung und Bewertung

Die Steuer entsteht bei E nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. c ErbStG im Zeitpunkt der Vollziehung der Auflage – also mit Eintritt der Bedingung, praktisch mit Abgabe der Annahmeerklärung der E innerhalb der Sechs-Monats-Frist. Die Bewertung des Kapitalwerts des Wohnungsrechts erfolgt nach § 14 Abs. 1 BewG, Vervielfältiger bezogen auf das Lebensalter der E im Stichtag. Die Begrenzun... mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / 6. Erbschaftsteuerliche Folgen beim Sohn S

Bei S entsteht durch die Lebzeit-Urkunde kein steuerbarer Vorgang. Weder liegt bei ihm ein Erwerb vor, noch wird sein Vermögen i.S. eines steuerrelevanten Vermögensabflusses gemindert. Die Abgabe der bedingten Bestellungserklärung ist ebenso wenig ein Schenkungsteuertatbestand, wie die parallele Vermögensposition bei E es ist. Auch im Zeitpunkt des Erbfalls führt die Konstell... mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 3.5 Woher kommt die in meinem Bescheid angegebene Miete?

Die Ausgangsgröße der Bewertung des Grundbesitzes im Ertragswertverfahren ist der jährliche Rohertrag eines Grundstücks, der sich aus typisierten monatlichen Nettokaltmieten ergibt. Maßgebend sind die nach den Grundstücksarten für Wohngrundstücke, drei Wohnflächengruppen sowie fünf Baujahrgruppen differenzierten gemeindebezogenen durchschnittlichen monatlichen Nettokaltmiete... mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 2.2 Was hat sich durch die Reform geändert?

Mit der Reform wuerden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt. Die Änderungen durch die Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber in eine... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Seit dem EStG v. 8.10.2009[1] wurde § 13 EStG mehrfach geändert. Durch Gesetz v. 22.12.2014 [2] wurde der in § 13 Abs. 3 S. 1 EStG geregelte Freibetrag bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft von bisher 670 EUR auf 900 EUR erhöht. Geltung hat die Änderung erstmals ab dem 1.1.2015. Durch Gesetz v. 26.11.2019 [3] wurden in § 13 Abs. 1 S. 4 EStG die Norm § 51 Abs. 2 ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.6 Umrechnung in Vieheinheiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 und 4 EStG)

Rz. 109 Die Tierbestände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten umzurechnen. Es gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 241 Abs. 5 BewG der Umrechnungsschlüssel nach der Anlage 34 zum BewG . Der Umrechnungsschlüssel ist rechtsverbindlich.[1] Die dort vorgenommenen Differenzierungen sind mit dem Gleichheitssatz vereinbar.[2] Rz. 1... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 154 Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfassen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch die Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung i. S. d. § 242 BewG. Der Verweis in § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG bezieht sich nur auf § 242 Abs. 2 BewG.[1] § 242 Abs. 1 BewG betrifft die übrigen land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Nach der nicht erschöpfenden Aufzä... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.2 Tierzucht und Tierhaltung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 80 Die Tierzucht ist die planmäßige Paarung von Tieren zur Erzeugung von Nachkommen unter Selektion bestimmter erblicher Eigenschaften oder Merkmale.[1] Es muss ein Veranlassungszusammenhang zwischen der Tierzucht und der Landwirtschaft bestehen. Daran fehlt es z. B. bei einer Brüterei, in der Küken überwiegend aus zugekauften Bruteiern gewonnen und als Eintagsküken weit... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.5 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 21 § 13 EStG bestimmt, welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Knüpfen Regelungen des KStG (z. B. § 4 Abs. 1 S. 1 oder § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 3 KStG) oder des GewStG (z. B. § 2 Abs. 3 oder § 3 Nr. 6 GewStG) an den Begriff der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft an, gelten die Grundsätze zu § 13 EStG. Im Rahmen des UStG gilt dies nicht. ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 78 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nicht nur Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, sondern auch solche aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, wenn die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Danach gehör... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.4 Landwirtschaftlich genutzte Fläche (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 97 Die Zahl der zulässigen Vieheinheiten bestimmt sich nach der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es werden gewährt für die ersten 20 ha nicht mehr als 10 Vieheinheiten, für die nächsten 10 ha nicht mehr als 7 Vieheinheiten, für die nächsten 20 ha nicht mehr als 6 Vieheinheiten, für die nächsten 50 ha nicht mehr als 3 Vieheinheiten und für die weitere Fläche nich... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 38 Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, ist auch unter Heranziehung bewertungsrechtlicher Kriterien zu bestimmen.[1] Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zu verstehen ist hierunter die organisatorische Zusammenfassung der pe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.6 Einkünfte aus dem Betrieb von Gartenbau (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 68 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch die Einkünfte aus dem Gartenbau i. S. einer gärtnerischen Nutzung mit den Nutzungsteilen Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau und Baumschulen (§ 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BewG). Gekennzeichnet ist der Gartenbau durch die planmäßige Gewinnung und Verwertung der genan... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.2 Tierzucht und Tierhaltung

Rz. 124 Nur die nachhaltige Überschreitung der Mindestflächendeckung führt zu gewerblichen Einkünften aus Tierzucht und Tierhaltung (Rz. 78ff.).[1] Dies folgt aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 241 Abs. 2 bis 5 BewG und § 15 Abs. 2 EStG. Hinsichtlich des Merkmals der Nachhaltigkeit gelten die Grundsätze des Strukturwandels. Rz. 125 Eine gewerbliche Tierzucht und Tierh... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind nach § 13 Abs. 1 EStG Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen, wobei zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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