Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsbehelf

Rz. 65 [Autor/Stand] Gegen den Grundsteuermessbescheid ist als Rechtsbehelf der Einspruch i.S.d. § 348 AO zulässig. Es kann sich um einen Bescheid im Rahmen einer Hauptveranlagung, einer Neuveranlagung oder Nachveranlagung handeln. Allerdings sind die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs begrenzt, da der bei der Messbetragsveranlagung zu Grunde gelegte Grundsteuerwert nicht angef...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Wertermittlung bei Eckgrundstücken

Rz. 37 [Autor/Stand] Abschn. 9 BewRGr führt hierzu Folgendes aus: „(1) Bei Eckgrundstücken ist in der Regel von dem höheren der Werte auszugehen, die für die begrenzenden Straßen gelten. (2) Eckgrundstücke können wertvoller, aber auch geringwertiger als Reihengrundstücke sein. Ein höherer Wert ist in erster Linie durch die größere bauliche Ausnutzbarkeit der Eckgrundstücke beg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz?, BB 2013, 861; Bertelsmann (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 28. Aufl. 2025; Bimek/Ruf, Der Belastungsgrund der Grundsteuer, StuW 2025, 183; Broer, Grundsteuer: Gemeindesteuer und "Reichensteuer"?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 2013, 198; DIHK...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Nießbrauch

Rz. 25 [Autor/Stand] Für den Nießbraucher gelten dieselben Grundsätze wie für den Mieter oder Pächter. Das bedeutet, dass der Nießbraucher im Normalfall nicht wirtschaftlicher Eigentümer des seiner Nutzung unterliegenden Wirtschaftsguts ist.[2] Dies gilt grds. auch für den Fall, dass Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ihren Kindern schenkweise Grundstücke übertra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Stand] Vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich geregelt.[2] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[3] § 1 GrStG geht auf § 1 des Grundsteuergesetzes vom 1.12.1936 zurück, der bereits die Berechtigung der Gemeinden zur Erhebung der Grundsteuer als Gemeindesteuer regelte.[4] Die Realsteuerg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Im Gebiet der Gemeinde liegender Grundbesitz

Rz. 25 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStG begrenzt das Heberecht räumlich auf den im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundbesitz. Gemeinden sind Gebietskörperschaften mit verfassungsrechtlich verankertem Selbstverwaltungsrecht im Zuständigkeitsbereich der Länder.[2] Während es in den Ländern Hamburg und Bremen keine Gemeinden gibt ("Stadtstaaten"), bilden die Städte Bremen und Bre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ehegattengemeinschaft

Rz. 103 [Autor/Stand] Besonderheiten bestehen hier bei Ehegatten. Hier kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne den Abschluss eines gesonderten Gesellschaftsvertrages entstehen, wenn bezüglich der Eigentumsverhältnisse eine bestimmte Situation eingetreten ist. Zwar ist die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichtes[2], wonach zwischen Ehegatten, von denen der ei...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Sachsen-Anhalt belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nutzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Buchführungspflicht nach § 141 AO

Rn. 163 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Unter die Vorschrift des § 141 AO fallen LuF nur, soweit sie nicht bereits nach § 140 AO buchführungspflichtig sind. Gem § 141 AO besteht für Betriebe der LuF eine Buchführungsverpflichtung, wenn einer der in Abs 1 S 1 Nr 1, 3 und 5 genannten Grenzwerte (Umsatz, Wirtschaftswert bzw Gewinn) überschritten ist. Die Buchführungspflicht erstreck...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 3. Option differenzierender Hebesätze innerhalb des Grundvermögens (Abs. 1)

Rz. 59 [Autor/Stand] Abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG haben die Gemeinden in Sachsen-Anhalt grundsätzlich drei Hebesätze zu bestimmen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wanderschäferei

Rn. 44 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Wanderschäferei unterscheidet sich von der flächengebundenen Schafhaltung (standortgebundene Hütehaltung, Koppelschafhaltung) dadurch, dass bei ihr zur Sicherstellung der Futterversorgung ein häufiger Standortwechsel erfolgt, wobei zum überwiegenden Teil des Jahres oder sogar ausschließlich fremde Flächen genutzt werden (im Einzelnen s A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Buchmäßiger Nachweis (§ 13b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst d, Nr 2 und Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 57 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Voraussetzungen des § 13b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst d sowie des 13b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind durch besondere, laufend und zeitnah zu führende Verzeichnisse nachzuweisen (§ 13b Abs 1 S 3 EStG). Zum notwendigen Inhalt des Verzeichnisses s Kreckl in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kap 7 Rz 20 (07/2024). Ein laufend zu führendes Verzeichni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Dem Betrieb zuzurechnende Fläche

Rn. 29 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Maßgebend als Vergleichsfläche ist diejenige Fläche, die vom Inhaber (bzw bei Mitunternehmerschaft den Inhabern) des Betriebs regelmäßig landwirtschaftlich genutzt wird, wobei bei deren Berechnung der letzte angefangene nicht als voller Hektar zu berücksichtigen ist (BFH v 13.07.1989, BStBl II 1989, 1036). In die maßgebende Vergleichsfläche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 5 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 160 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b BewG) ist gem § 13a Abs 5 EStG nach § 51 EStDV zu ermitteln; es handelt sich insoweit um eine durch eine BA-Pauschale ergänzte EÜR (Kanzler in H/H/R, § 13a EStG Rz 47 (12/2020). Durch die Bezugnahme auf § 160 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b BewG wird zudem klargestellt,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bedeutung der Abgrenzung für die Besteuerung

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein immer wiederkehrendes Problem der luf Ertragsbesteuerung ist das Überschreiten der Grenze zwischen luf und gewerblichen Einkünften. Gerade im Zeitalter der (zur Einkommenssicherung der LuF erwünschten) verstärkten überbetrieblichen Nutzung eigenen BV (mit und ohne gleichzeitig erbrachten Dienstleistungen) für Dritte tritt dieses Problem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gartenbau

Rn. 13 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gartenbau ist die planmäßige Gewinnung und Verwertung von Blumen ua vergleichbaren pflanzlichen Erzeugnissen. Hierher gehören auch Friedhofs- und Landschaftsgärtnereien, soweit sie nicht – wie regelmäßig, vgl BFH vom 12.01.1989, BStBl II 1989, 432 speziell zur Landschaftsgärtnerei – gewerblich tätig sind. Wegen der Abgrenzung der landw Gärt...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 44 [Autor/Stand] Aus der Begründung des Gesetzentwurfes der die Landesregierung tragenden Fraktionen lässt sich nicht das klare Förderziel einer Begünstigung von Wohngrundstücken ableiten. Stattdessen wird allgemein dargelegt, dass die Gemeinden eigene Lenkungsziele festlegen könnten und als ein solches wird auch die Förderung des Wohnens bezeichnet. Allerdings kommt in ...mehr

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Vermögensbeteiligung / Zusammenfassung

Begriff Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die vertragliche, i. d. R. dauerhafte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Arbeit gebenden Unternehmens. Im Gegensatz zu einer Erfolgsbeteiligung trägt der Arbeitnehmer damit – sofern das Kapital keiner Insolvenzsicherung unterliegt – auch das Risiko des Kapitalverlustes. Die Wahl der jeweiligen Beteiligungsform ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gemäß § 52 Abs 22b S 1 EStG idF JStG 2019 ist § 13b EStG erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31.12.2024 beginnt. Bis zum Ablauf des Wj 2024/2025 gelten für einkommensteuerliche Zwecke weiterhin die Vorschriften der §§ 51, 51a BewG (§ 52 Abs 22b S 2 EStG). Rn. 7–9 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) BA-Pauschalierung gemäß § 51 EStDV

Rn. 11a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Betriebe, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und die ihren Gewinn auch nicht (freiwillig) nach § 4 Abs 1 EStG ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Flächen (iSd § 34 Abs 2 Nr 1 Buchst b BewG) zu Beginn des Wj 50 ha nicht überschreiten, können auf Antrag für ein Wj bei der Ermittlung der Gewinne aus H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietereinbau

Auch im Bereich der Überschussermittlung (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG) kann man nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass die Mietereinbauten dem Grundstückseigentümer gem § 946 BGB im Zeitpunkt des zivilrechtlichen Eigentumserwerbs zufließen; das ist aber je nach Absprache der Parteien möglich, BFH v 24.07.1990, VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90 zu 2.a. Sind sie dem Mieter unter dem Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Lagevoraussetzungen (§ 13b Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Betriebe müssen räumlich in der Nähe sein, sodass keiner der landwirtschaftlichen Betriebe mehr als 40 km von der Produktionsstätte der Tierhaltungskooperation entfernt sein darf (auch s Nacke in Brandis/Heuermann, § 13b EStG Rz 61 (11/2023) mwN und Wiegand in Rössler/Troll, § 51a BewG Rz 9 (08/2019)). Dabei ist die Luftlinie zwischen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Flächen Unter Forstwirtschaft ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Waldbodens zur Gewinnung von Walderzeugnissen, ihre unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch (für eigene betriebliche wie private Zwecke) sowie ihre mittelbare Verwertung durch Veredelung (zB in einem e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 52 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die einkommensteuerliche Zuordnung der Einkünfte aus luf Nebenbetrieben zu den Einkünften iSv § 13 EStG ist erstmals im EStG 1934 erfolgt. Mit dem damals eingefügten § 13 Abs 2 sollte zum einen eine scharfe Trennung zwischen luf Einkünften einerseits und den gewerblichen Einkünften andererseits erreicht werden (Begründung zum EStG 1934 v 16....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 3.3 Bewertung nicht börsennotierter Aktien

Der gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien lässt sich grundsätzlich aus nicht weniger als ein Jahr zurückliegenden und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Verkäufen ableiten.[1] Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn nach den Veräußerungen, aber vor dem Bewertungsstichtag weitere Umstände eintreten, die dafür sprechen, dass die Verkäufe nicht mehr den gemeinen Wert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der dazugehörende Grund u Boden

Rn. 72 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit der durch den Betriebsleiter bzw Altenteiler selbst genutzten Wohnung ist auch der dazugehörige Grund u Boden steuerfrei ausgeschieden (§ 52 Abs 15 S 6 EStG). Da weder das Gesetz selbst noch die dazugehörigen Gesetzesmaterialien einen Hinweis auf den Inhalt des unbestimmten Rechtsbegriffs "dazu gehöriger Grund u Boden" gaben, hat die Fin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 354 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Während buchführende Gewerbetreibende auch WG, die nicht notwendiges BV sind, aber in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind, grundsätzlich willküren und damit in die Gewinnermittlung einbeziehen können, gilt dies für nicht buchführende LuF nicht gleichermaßen, weil bei Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nebenbetriebe iSd § 13 Abs 2 Nr 1 EStG

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Als Nebenbetrieb gilt dem § 13 Abs 2 Nr 1 EStG ein Betrieb, der dem luf Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn der Nebenbetrieb hauptsächlich dazu dient, die Erzeugnisse des luf Hauptbetriebs zu bearbeiten oder zu verarbeiten und zu veräußern (also die Erträge des Hauptbetriebs zu erhöhen und zu sichern, R...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 5. Motive des Landesgesetzgebers von einer Anpassung der Steuermesszahlen abzusehen

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begründung zum Landesgesetzentwurf weist darauf hin, dass landeseinheitlich wirkende Steuermesszahlen – anders als die gemeindlichen Hebesätze – nicht in der Lage seien, den regional strukturellen Unterschieden Rechnung zu tragen.[2] Soll in jeder einzelnen Gemeinde eine gruppenbezogene Aufkommensneutralität ermöglicht werden, führt in der Tat am Inst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Objektbezogenheit

Rn. 141c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Dreijahreszeitraum ist nach Auffassung der FinVerw objektbezogen und beginnt demzufolge bei einem Wechsel des Betriebsinhabers nicht neu zu laufen (R 15.5 Abs 2 S 5 EStR 2012); dem kann mE nur für die im Rahmen § 6 Abs 3 EStG (unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Todesfall) übergegangenen sowie für die gemäß § 24...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hauptberuflichkeit (§ 13b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 28 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Bei der Frage, ob jemand hauptberuflich Landwirt (s Rn 16 Nr (2)) ist, ist auf die jeweiligen Verhältnisse des Einzelfalls abzustellen. Nach Auffassung der FinVerw (OFD Niedersachsen v 29.08.2016, S 3121–8-St 286) soll "hauptberuflich" nur gegeben sein, wenn der Betriebsinhaber mindestens 50 % seiner Arbeitskraft in seinem luf Betrieb einset...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 10 Übersicht über die relevantesten Gebührentatbestände

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden in den Rz. 86 – 97 ab. In den Rz. 98 – 103 wird die Bewertung des belasteten Grundstücks behandelt. In Zeile 132 ist anzugeben, ob es sich um Grund und Boden mit fremdem Ge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Anlage Substanzwert zur Feststellungserklärung. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Das Formular ist für Bewertungsstichtage ab dem 1.7.2016 anzuwenden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf bei der Bewertung eines Unternehmens der ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.1 Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Die Bewertung von Land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ist im Teil B im sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes niedergelegt.[1] Unter der Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen. Hierbei gehören zum land- und f...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.1 Allgemeines

Die Besitzposten des Betriebs sind in den Zeilen 24 bis 75 einzutragen. Dabei sind in der linken Spalte der Steuerbilanzwert und in der rechten Spalte der Wert nach dem Bewertungsgesetz anzugeben. Letzterer Wert ist der gemeine Wert. Sofern kein Zwischenabschluss auf den Bewertungsstichtag erstellt wurde, sind hier die Verhältnisse nach dem letzten vor dem Bewertungsstichtag ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3.1 Allgemeines

Die Schuldposten des Betriebs sind in den Zeilen 77 bis 89 einzutragen. Dabei sind in der linken Spalte der Steuerbilanzwert und in der rechten Spalte der Wert nach dem Bewertungsgesetz anzugeben. Letzterer Wert ist der gemeine Wert.[1]mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.5 Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken ab 2023

1) Allgemeines Auch die Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken hat sich ab 2023 geändert. Der Gleichlautende Ländererlass vom 20.3.2023 [1] stellt die neue Rechtslage ausführlich dar. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick gegeben werden. 2) Bewertung des Erbbaugrundstücks[2] Der Wert des Erbbaugrundstücks wird vorrangig durch Anwendung der von den Gutachterausschüss...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe der Anlage zur gesonderten Feststellung des Vermögens von Gemeinschaften oder Gesellschaften i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG ist notwendig zur Ermittlung des Werts des Vermögens und der Schulden, wenn die Vermögensgegenstände und Schulden mehreren Personen zuzurechnen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 12 ErbStG verweist auch zur Fes...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.1 Rechtslage bis 2022

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert zu ermitteln. Hinsichtlic...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des sog. Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer als der Mindestwert, dann ist letzterer anzu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.2 Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren wird in § 183 BewG geregelt. Kommt dieses zur Anwendung, wird der Grundbesitzwert des zu bewertenden bebauten Grundstücks entweder aus Vergleichspreisen für vergleichbare Grundstücke oder aus Vergleichsfaktoren abgeleitet. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022 Bei den Vergleichsfaktoren kommen die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergle...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.4 Sachwertverfahren

Auch beim Sachwertverfahren haben sich Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben. Hierbei bleibt die Grundstuktur des Sachwertverfahrens im Wesentlichen erhalten. Änderungen haben sich insbesondere ergeben durch die Einführung eines Regionalfaktors und die Ablösung der Alterswertminderung durch einen Alterswertminderungsfaktor.[1] Regionalfaktor[2] Um den Unterschied...mehr