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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15 ... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Dr. Horst Bitz
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Rn. 390

Stand: EL 173 – ET: 06/2024

Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich

  • unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlendem oder zu niedrigem bzw einer vGA bei zu hohem Pachtzins (s nachfolgend),
  • unter erbschaftsteuerlichen Aspekten ergeben sich Fragen:

    • nach dem Vorliegen einer schenkungsteuerpflichtigen Zuwendung von der Betriebs-KapGes an deren Gesellschafter bzw umgekehrt, was aber nach BFH vom 30.01.2013, BStBl II 2013, 930 (mit Nichtanwendungserlass zu dieser Entscheidung, s gleichlautende Ländererlasse vom 05.06.2013, BStBl I 2013, 1465) zu verneinen ist. Der BFH hat schenkungsteuerpflichtige Zuwendungen sowohl an juristische durch natürliche Personen als auch von juristischen an natürliche Personen eine abschließende Absage erteilt, der drohenden Doppelbesteuerung durch das Gesellschaftsverhältnis verursachter vGA und verdeckter Einlagen ist damit ein Ende bereitet. Allerdings hat die FinVerw sich noch nicht entschieden, das Urteil allg anzuwenden. Offen bleiben zunächst auch die Auswirkungen auf § 7 Abs 8 ErbStG und die Frage des Anwendungsbereichs von § 15 Abs 4 ErbStG: Zimmert, DStR 2013, 1654, und
    • nach der Bedeutung eines zu hohen Pachtzinses für die Grundstücks-Bedarfsbewertung nach § 146 BewG: (s BFH vom 02.02.2005, BStBl II 2005, 426; nachfolgend s FG Mchn EFG 2012, 807, Bewertung mit der Jahresmiete, kein Ansatz der ortsüblichen Miete nach § 146 Abs 3 S 1 BewG wegen behaupteten Mischentgelts und Anforderungen an ein dem Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienenden Privatgutachtens; auch s OFD Rheinland...

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