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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Ewald Dötsch, Thomas Stimpel
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Tz. 436

Stand: EL 120 – ET: 10/2025

Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung insbes des Verlustabzugs. Dies deshalb, weil jeder Umw grds zum Untergang der zum stlichen Übertragungsstichtag verbleibenden Verlustabzüge führt und mithin im Fall der Abspaltung der dem übertragenen Vermögen entspr Teil der Verluste untergeht. Diese anteilige Kürzung ist Regelungsgehalt von § 15 Abs 3 UmwStG. Die Regelung greift unabhängig von der Erfüllung der Teilbetriebsvoraussetzung.

 

Tz. 437

Stand: EL 120 – ET: 10/2025

Nachdem § 15 Abs 3 UmwStG idF des SEStEG zunächst durch das URefG 2008 und dann durch das WachstumsBG nachgebessert bzw erweitert worden ist, betrifft die dort geregelte abspaltungsbedingte Kürzung:

  1. verrechenbare Verluste. Das sind solche iSd § 15a Abs 4 und des § 15b Abs 4 EStG (s § 4 UmwStG Tz 23);
  2. verbleibende Verlustvorträge. Das sind solche iSd § 10d Abs 4, § 2a Abs 1 S 5 oder des § 15 Abs 4 EStG (s § 4 UmwStG Tz 24);
 

Tz. 438

Stand: EL 120 – ET: 10/2025

c) nicht ausgeglichene negative Eink. Das sind Verluste der Übertragerin, die noch nicht in einen verbleibenden Verlustvortrag eingegangen sind (s § 4 UmwStG Tz 25). Wenn man – entgegen dem Urt des BFH v 31.05.2005 (BStBl II 2006, 380) – jedoch davon ausgeht, dass bei einer Umw auf den stlichen Übertragungsstichtag letztmals eine Feststellung nach § 10d Abs 4 EStG erfolgt, kann dieser im Ges genannte Sachverhalt uE nicht auftreten, weil ein lfd Verlust des Übertragungsjahrs zwingend in die letztmalige Verlustfeststellung bei der Üb...

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