Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Besteuerung der bisherigen Nutzungen (Abs. 2)

Rz. 36 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 2 ErbStG ist der Erwerber für den Zeitraum, für den ihm die Nutzungen des zugewendeten Vermögens zugestanden haben, wie ein Nießbraucher zu behandeln, so dass die gezogenen Nutzungsvorteile zu versteuern sind. Den zuvor bestehenden Streit über die systematische Einordnung der Regelung hat der BFH dahingehend entschieden, dass keine neue St... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 26 GrStG in der Fassung des Gesetzes vom 29.10.1997[2] regelt Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze. Demnach bleibt es landesrechtlichen Regelungen vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (Grundstücke) sowie für die Gewerbesteuer zueinanderstehen müssen (K... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bestimmung nach Tz. 60 AEBew JStG 2022

Rz. 61.2 [Autor/Stand] Die Regelungen zur Bestimmung der besonders werthaltigen Außenanlagen wurden im Rahmen der AEBew JStG 2022 präzisiert und deren Formulierungen eindeutiger gefasst. Danach enthält die Tabelle in Tz. 61 AEBew JStG 2022 nur eine Auswahl üblicher Außenanlagen. Bei anderen als den aufgeführten Außenanlagen, wie beispielsweise einem Tennis- oder Golfplatz od... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

App, Die Berücksichtigung von Verlusten aus Tierzucht und Tierhaltung, Inf. 1990, 538; Engel, Die Fehler im Vieheinheitenschlüssel, Inf. 1988, 53; Engel, Landwirtschaft oder Gewerbe, 1998; Engel, Bewertungs-Ratgeber in der Tierhaltung, Einheitsbewertung und Abgrenzung zum Gewerbe, 1990; Felsmann, Änderung der Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 5 [Autor/Stand] Beim Grundvermögen erfordert der Begriff Wertverhältnisse solche Umstände, die nicht nur für das einzelne Grundstück oder für eine abgrenzbare Gruppe von Grundstücken von Bedeutung sind, sondern für eine zahlenmäßig und örtlich nicht näher bestimmbare Vielzahl von Grundstücken. Daher gehören z.B. die Grundstücks- und Baupreise, das Mietniveau und der Geld... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Wirkung der Hauptfeststellung

Rz. 55 [Autor/Stand] Bei einer Hauptfeststellung von Einheitswerten auf einen bestimmten Stichtag werden sämtliche wirtschaftlichen Einheiten der in Betracht kommenden Gruppe unter Zugrundelegung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse dieses Stichtags nach Art, Wert und Zurechnung bewertet. Rz. 56 [Autor/Stand] Die Neubewertung erfolgt ohne Rücksicht darauf, ob sich b... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 26 GrStG ist unverändert in der Fassung des Gesetzes vom 29.10.1997[2] gültig. Eine Anpassung erfolgte auch im Rahmen der Grundsteuerreform nicht. Die Änderung im Jahr 1997 – die Streichung des Hinweises auf die Lohnsummensteuer – war lediglich eine bereinigende Folgeänderung, da die Lohnsummensteuer bereits durch das Steueränderungsg... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertansatz nach den ErbStR 2011

Rz. 55 [Autor/Stand] Bei Grundbesitzbewertungen mit einem Bewertungsstichtag bis einschließlich 31.12.2015 gelten nach den ErbStR 2011 [2] für Außenanlagen die nachfolgenden Regelherstellungskosten und wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern. Rz. 55.1 [Autor/Stand] Tabelle zu R B 190.5 ErbStR 2011: Regelherstellungskosten 2007 und typisierte Gesamtnutzungsdauer für Außenanlagen ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Geschenk

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Darunter fallen mangels tatbestandlicher Einschränkung alle Vorgänge nach § 7 ErbStG und die Schenkung auf den Todesfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.[2] Voraussetzung ist ferner, dass die Sche... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Abgrenzung zum sonstigen Vermögen

Rz. 165 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter, die bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens als Teile des Betriebs in dessen Einheitswert einbezogen worden sind, dürfen nicht nochmals beim sonstigen Vermögen angesetzt werden. Umgekehrt müssen Wirtschaftsgüter, die bei der Einheitsbewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ausdrücklich aus de... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Haftung der Versicherungen, Kreditinstitute und anderer Vermögensverwahrer (Abs. 6, 7)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Realisierung der potenziell auf jedem steuerpflichtigen Erwerb lastenden Erbschaft-/Schenkungsteuer wird erschwert, wenn das Vermögen zuvor ins Ausland transferiert wird.[2] Handelt es sich hierbei um Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Nachlassvermögen in fremdem Gewahrsam, kann das Finanzamt von der Haftungsnorm des § 20 Abs. 6 ErbStG Gebrauch ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unbebaute Grundstücke

Rz. 6 [Autor/Stand] Für unbebaute Grundstücke ergeben sich auch für Fortschreibungen und Nachfeststellungen die heranzuziehenden Werte aus den durchschnittlichen Bodenwerten. Wertänderungen, die mit den individuellen Eigenschaften eines Grundstücks zusammenhängen, gehören zu den tatsächlichen Verhältnissen. Dies betrifft Änderungen des Bebauungsplanes, der Erschließungsmaßna... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Thü... / 3. Landeseigene Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke (Abs. 1)

Rz. 56 [Autor/Stand] Für in Thüringen belegene bebaute Grundstücke legt § 1 Abs. 1 ThürGAnGrStR landesgesetzlich folgende Steuermesszahlen fest Nr. 1: 0,23 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog. "Wohngrundstücke", damit nach unten abweichend von der bundesgesetzlichen Steuermesszahl in Höhe von 0,31 Promille (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrS... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Thü... / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels ermäßigter Steuermesszahlen

Rz. 27 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] "Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweichu... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Thü... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Thüringen belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nutzung der ... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Thü... / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 13 [Autor/Stand] In ihrem Gesetzentwurf[2] führen die Koalitionsfraktionen an, dass – trotz erheblicher regionaler Unterschiede – die Ergebnisse der Grundsteuermessbetragsfestsetzungen, die seit dem 1.1.2025 für die Grundsteuer maßgeblich sind, auch in Thüringen eine Verschiebung der Grundsteuerlast zum Nachteil der Wohngrundstücke zeigen. Diese Mehrbelastung der Wohngrun... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Definition besonders werthaltiger Außenanlagen

Rz. 42 [Autor/Stand] Die besondere Werthaltigkeit der Außenanlagen wird von der Finanzverwaltung in den ErbStR 2011 [2] noch in zwei Stufen definiert. Zum einen gelten Außenanlagen als besonders werthaltig, wenn ihre Sachwerte, d.h. ihr um die Alterswertminderung geminderter Regelherstellungswert, in der Summe 10 % des Gebäudesachwerts übersteigen (1. Stufe). Wird diese Grenz... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] § 18 ErbStG ist eine beinahe vergessene Norm, die als besondere Steuerbefreiungsvorschrift zwischen den Steuerberechnungsvorschriften kaum auffällt. Nahezu wortgleich gilt sie seit über 100 Jahren;[2] Der in Satz 1 genannte Betrag und die Währungsbezeichnungen wurden mehrmals geändert bzw. angepasst[3] und Satz 2 erhielt seine jetzige Fassung 1974.[4] Wäh... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerb von Todes wegen

Rz. 5 [Autor/Stand] Da die Bereicherung des Erwerbers als steuerpflichtiger Erwerb gilt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG – die Erbschaftsteuer ist eine Bereicherungsteuer) – ist es selbstverständlich, ihn auch als Steuerschuldner zu benennen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die Person des Erwerbers wird für Zwecke der Erbschaftsteuer nach den in § 3 ErbStG abschließend aufgezählten Ei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Sonstige Anlagen

Rz. 65 [Autor/Stand] Die sonstigen Anlagen sind ebenso wie die Außenanlagen regelmäßig mit dem Gebäudewert und dem Bodenwert abgegolten. Auch hier ist nur in bestimmten Ausnahmefällen nach Auffassung der Finanzverwaltung ein gesonderter Wertansatz erforderlich. In den ErbStR 2011 [2] bzw. ErbStR 2019 [3] hat die Finanzverwaltung allerdings nicht näher definiert, was im Einzeln... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Herausgabe des Geschenks aufgrund Rückforderungsrechts

Rz. 10 [Autor/Stand] Erst mit der tatsächlichen Herausgabe des Geschenks erlischt der Steueranspruch rückwirkend gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. auch § 7 ErbStG Rz. 49),[2] da das Geschenk erst dann "herausgegeben werden musste".[3] Die bloße Verurteilung zur Herausgabe ist demnach nicht ausreichend.[4] Wird ein Geschenk nur teilweise rückübertragen ("soweit"), so wird der B... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Steuerbarkeit von Mitgliederbeiträgen

Rz. 12 [Autor/Stand] Sind Mitgliedsbeiträge nicht schon nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 oder Nr. 18 ErbStG vollumfänglich steuerfrei (§ 18 Satz 2 ErbStG) und greifen auch andere Vorschriften des § 13 ErbStG und/oder §§ 13a, 13c ErbStG nicht, stellt sich die Frage einer möglichen Schenkungsteuerpflicht erst dann, wenn und soweit Zuwendungen eines Mitglieds innerhalb von zehn Jahren (... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorerbschaftsteuer (Abs. 4)

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit den Regelungen zur Steuerschuldnerschaft kodifiziert, ist § 20 Abs. 4 ErbStG eine steuerschuldrechtliche Vorschrift.[2] Sie ordnet ausdrücklich an, dass der Vorerbe die von ihm als Erbe (§ 2100 BGB, § 6 Abs. 1 ErbStG), d.h. kraft Erbanfalls (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), geschuldete Erbschaftsteuer "aus den Mitteln der Vorerbschaft zu entrichten (hat)." ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Beispiel besonders werthaltiger Außenanlagen (Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015)

Rz. 70 Praxis-Beispiel Sachverhalt: Ein mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 2003) bebautes Grundstück ist zum 1.7.2015 zu bewerten. Mangels Vergleichswerte ist die Bewertung des Einfamilienhauses im Sachwertverfahren durchzuführen. Der danach ermittelte Bodenwert beträgt 60.000 EUR und der Gebäudesachwert 125.460 EUR. Das Einfamilienhaus verfügt über eine 25 m2 große, nicht üb... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sind Erwerber und Schenker gleichrangig[2] Gesamtschuldner der Schenkungsteuer, denn Steuerschuldner ist "auch" der Schenker (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO).[3] Das Schenkungsteuerfinanzamt könnte daher durchaus beide gleichzeitig und – ohne Rücksicht auf ihr Innenverhältnis – sogar durch... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abwendung des Herausgabeanspruchs nach § 528 BGB (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit die Herausgabe gemäß § 528 Abs. 1 Satz 2 BGB abgewendet worden ist (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Dieser gesetzlich hervorgehobene Rückforderungsanspruch greift ein, wenn der Beschenkte eine Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung des Schenkers nach § 528 Abs. 1 Satz 2 BGB durch Zahlung des f... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 27 GrStG [2] wurden die Steuerfestsetzung für mehrere Jahre sowie die Möglichkeit, die im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Grundsteuerfestsetzungen per öffentlicher Bekanntmachung bekannt zu geben, erstmals gesetzlich geregelt. Zuvor waren Vorschriften zu diesen Aspekten lediglich in landesrechtlichen Abgabengesetzen und Verwalt... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Die Inanspruchnahme der Gesamtschuldner

Rz. 34 [Autor/Stand] Nimmt das Finanzamt den Schenker anstelle des Erwerbers in Anspruch, muss es sein Auswahlermessen (§ 5 AO) anhand hinreichender Sachgründe nachvollziehbar begründen (s. allerdings § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO).[2] Dies dürfte nicht allzu schwer sein, wenn der Erwerber nicht liquide (z.B. bei nicht steuerbefreiten Sanie rungszuwendungen – s. hierzu § 13 ErbStG R... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Haftung der Versicherungen

Rz. 55 [Autor/Stand] Versicherungsunternehmen obliegt eine besondere Mitteilungspflicht gegenüber dem zuständigen Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt, bevor sie vertraglich geschuldete Zahlungen an nicht mit dem Versicherungsnehmer identische Empfänger erbringen (§ 33 Abs. 3 ErbStG, § 3 ErbStDV – s. hierzu § 33 ErbStG Rz. 12 f.). Überwiegend wird es sich hierbei um Erwerbsfä... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Weitergabe von Vermögensgegenständen an inländische Gebietskörperschaften oder inländische gemeinnützige Stiftungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 [Autor/Stand] Durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. 13.12.1990[2] wurde § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG eingefügt. Dadurch sollen Zuwendungen von Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer auch dann freigestellt werden, wenn sie nicht unmittelbar vom Schenker oder Erblasser sondern erst nachträglich binnen 24 Monaten einem begünstigten Zweck zufließen. Die Regelung so... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vermeidung der Haftung

Rz. 66 [Autor/Stand] In der Praxis vertrauen die potenziellen Haftungsschuldner sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die das zuständige Finanzamt kulanter Weise ausstellen kann,[2] aber nur nach vollständiger Tilgung der Erbschaftsteuer erteilen soll.[3] Exkulpierend wirkt eine solche Bescheinigung, die nicht als Verwaltungsakt betrachtet wird,[4] jedoch nicht für die vers... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 55 [Autor/Stand] Für das Rechtsbehelfsverfahren ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Entscheidung des Finanzamts oder der Gemeinde angegriffen werden soll. Änderungsbegehren, die den Grundsteuerwert oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags betreffen, können nur mit einem Rechtsbehelf gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid bei dem Finanzamt, welches den Bescheid... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Überschrieben mit "Steuerfestsetzung und Erhebung" enthält Abschnitt 4 des ErbStG in Ergänzung der Abgabenordnung spezialgesetzliche Regelungen zur verfahrensrechtlichen Durchsetzung des Steueranspruchs. Gleich zu Anfang dieses Kapitels bestimmt § 20 ErbStG, wer als Steuerschuldner bzw. Haftungsschuldner in Frage kommt (§ 43 Satz 1 AO) und – unter Beachtu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fortgesetzte Gütergemeinschaft (Abs. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Ergänzend bestimmt § 20 Abs. 2 ErbStG , dass bei Fortsetzung einer Gütergemeinschaft[2] die Erwerber des Anteils des Erblassers am Gesamtgut nur anteilig Steuerschuldner sind. Rz. 9 [Autor/Stand] Das sind regelmäßig die gemeinsamen Kinder des Ehepaars (§ 4 Abs. 1 ErbStG, § 1483 Abs. 1 BGB). Beachten Sie: Die Vorschrift wurde durch das ErbStRG an die geänder... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Rückforderungsrechte

Rz. 18 [Autor/Stand] Rückforderungsrechte können zunächst kraft Gesetzes bestehen. Als gesetzliche Rückforderungsrechte kommen etwa in Betracht (zum Wegfall der Geschäftsgrundlage s.u. Rz. 22 ff.): Rückerstattungsansprüche aus §§ 346 ff. BGB bei Rücktritt;[2] Bereicherungsansprüche, insbesondere bei nichtigem oder wirksam angefochtenem Rechtsgeschäft nach §§ 812 ff. BGB;[3] Rüc... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Haftung des Nachlasses (Abs. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Flankiert wird die Steuerschuldnerschaft der Erwerber von Todes wegen von einer Haftung des Nachlasses nach § 20 Abs. 3 ErbStG .[2] Danach dient der Nachlass gleichsam als Sicherheit "bis zur Auseinandersetzung (§ 2042 BGB) für die Steuer der am Erbfall Beteiligten". Der hieraus begründete Haftungsanspruch des Erbschaftsteuergläubigers entsteht (§§ 37 Abs... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 22 [Autor/Stand] Ein zivilrechtliches Rücktritts- und damit Rückforderungsrecht kann sich auch aus einer Störung der Geschäftsgrundlage ergeben, § 313 BGB . Voraussetzung ist nach dem Wortlaut der Norm, dass sich erstens Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben oder wesentliche Vorstellungen, die zur Grundl... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Die Individualisierung der Steuerschuldner

Rz. 30 [Autor/Stand] Die Individualisierung der/s Erwerber/s und/oder Schenker/s ist keine Frage des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, sondern unter maßgeblicher[2] Beachtung der ggf. äußerst komplizierten Zivilrechtslage (§ 7 ErbStG Rz. 94 ff., 149 ff.) anhand der jeweils verwirklichten Tatbestände des § 7 Abs. 1 Nrn. 1–10, Abs. 7–9 ErbStG zu klären (s. aber Rz. 72 zu § 20 Abs. 1 ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anrechnung von Schenkungen auf die Ausgleichsforderung des Ehegatten nach § 1380 Abs. 1 BGB (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit in den Fällen des § 5 Abs. 2 ErbStG unentgeltliche Zuwendungen auf die Ausgleichsforderung angerechnet worden sind (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Unentgeltliche Zuwendungen unter Eheleuten oder Lebenspartnern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, sind, wenn sie von der s... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zum Innenverhältnis zw. Schenker und Erwerber

Rz. 41 [Autor/Stand] Ob und inwieweit der jeweils in Anspruch genommene Gesamtschuldner intern Ausgleich verlangen kann, richtet sich nach dem Innenverhältnis zwischen Schenker und Erwerber (§ 426 BGB). Ohne entsprechende – rechtlich verbindliche (§ 518 Abs. 1 BGB)[2] – Absprachen wird man dabei von einer alleinigen Zahlungspflicht des Erwerbers ausgehen dürfen; sonst wäre d... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Haftung der Vermögensverwahrer/-verwalter

Rz. 60 [Autor/Stand] Unter den gleichen Umständen haften nach § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG Personen, die von ihnen verwahrtes/verwaltetes Nachlassvermögen in schuldhafter Weise[2] ins Ausland[3]"bringen" oder dort wohnhaften Berechtigten "zur Verfügung stellen".[4] Sie haften hiernach umfassend für alle nach § 3 ErbStG Erbschaftsteuer auslösende Erwerbe von Todes wegen, insb. a... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Änderung der Steuerfestsetzung (§ 27 Abs. 2 GrStG)

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Grundsteuerfestsetzung der Gemeinde ist gemäß § 27 Abs. 2 GrStG zu ändern, wenn der Hebesatz geändert wird. Die Änderung ist bei einer Steuerfestsetzung für mehrere Kalenderjahre für alle Jahre vorzunehmen, für die der geänderte Hebesatz anzuwenden ist. Das gilt auch, wenn der Hebesatz rückwirkend geändert wird. Wird der Hebesatz eines Jahres gemäß §... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung oder Berichtigung von Grundsteuerbescheiden

Rz. 51 [Autor/Stand] Ein Steuerbescheid darf gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder geändert werden, soweit die steuerpflichtige Person zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird; dies gilt jedoch zugunsten des Steuerpflichtigen nur, soweit er vor Ablauf der Ei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Steuerschuldner bei bestimmten zweckgebundenen Erwerben

Rz. 70 [Autor/Stand] Die nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 8 ErbStG steuerpflichtigen Zweckzuwendungen begünstigen keine bestimmten oder bestimmbaren Personen (§ 8 ErbStG Rz. 22). Es ist zwar ein Erwerber vorhanden, doch auch er ist insoweit nicht bereichert, da er das nur zweckgebunden erworbene Vermögen der Zweckwidmung entsprechend zu verwenden hat.[2] Ihm, der in § 20 Abs. 1 Satz ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Anzeige- und Berichtigungsplicht nach § 153 Abs. 4 AO

Rz. 350.1 [Autor/Stand] Die im Dezember 2022 verabschiedete Erweiterung der Anzeige- und Berichtigungspflichten des § 153 AO um den neuen Abs. 4[2] soll nach Art. 97 § 37 Abs. 2 und 3 EGAO erstmals für Veranlagungszeiträume gelten, für die nach dem 31.12.2024 mit einer Außenprüfung begonnen wird. Ziel der Neuregelung ist es, Außenprüfungen zu beschleunigen, indem der Stpfl. ... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Thü... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 31 [Autor/Stand] Auf den ersten Blick erweckt das Bundesmodell den Eindruck, mit seiner reduzierten Steuermessesszahl von 0,31 Promille für Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG, vgl. Rz. 10) eine Begünstigung des Wohnens anzustreben. Viel spricht für eine hinreichende tatbestandliche Vorzeichnung eines legitimen Förderziels (Rz. 28). Rz. 32 [Autor/Stand] Doc... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Thü... / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 34 [Autor/Stand] Das ThürGAnGrStR vermeidet im Hinblick auf die Begünstigung der Wohngrundstücke die Risiken der in der Luft hängenden Steuermesszahlendifferenzierung des Bundesmodells (Rz. 32). Bezüglich der landeseigenen Steuermesszahlen (§ 1 Abs. 1 ThürGAnGrStR) zeichnen sowohl Steuertatbestand als auch Gesetzbegründung diesbezüglich ein einheitliches Bild des Gewollt... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Sog. Termfix-Verträge

Rz. 1708 [Autor/Stand] Bei Termfix-Versicherungen[2] handelt es sich um Lebensversicherungen mit einem festen Auszahlungstermin. Die Versicherungssumme wird nur zu dem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin fällig, auch wenn die versicherte Person vor diesem Fälligkeitstermin stirbt. In der Regel ist die versicherte Person identisch mit dem Versicherungsnehmer und Erblass... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Thü... / I. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid

Rz. 81 [Autor/Stand] Bis zur Stufe der Feststellung des Grundsteuerwertes folgt Thüringen vollständig dem Bundesrecht. Abweichungen durch die landesgesetzlichen Regelungen betreffen ausschließlich spätere Verfahrensstufen (Grundsteuermessbescheid und Grund steuerbescheid). Für den Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid gelten daher ausschließlich die Regelungen des B... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bewertungsrecht

Rn. 10 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Ausübung eines freien Berufes und der Tätigkeit eines Einnehmers einer staatlichen Lotterie steht nach § 96 BewG für die Einheitsbewertung des BV dem Gewerbebetrieb gleich (vgl BFH BStBl II 1996, 126 betreffend Grundstück bei einer RA-Sozietät). mehr