Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Koppelungsvorschriften

Rz. 22 [Autor/Stand] Nach den Koppelungsvorschriften in § 26 GrStG können die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer landesrechtlich miteinander verknüpft werden. Der Landesgesetzgeber kann damit Einfluss auf das Verhältnis der Belastungshöhe dieser Steuerarten nehmen. Eine entsprechende Vorschrift findet sich auch in § 16 Abs. 5 GewStG. Die Koppelungsvorschrift... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bedeutung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Bedeutung der Vorschrift liegt bzw. lag grundsätzlich in der gesetzlichen Festlegung der Hauptfeststellung. Dabei kommt dem zeitlichen Aspekt lediglich eine untergeordnete Rolle zu. Durch die turnusmäßig wiederkehrende Feststellung der wirtschaftlichen Einheiten sollte eine Anpassung der Werte an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, da sich diese... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweck der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Hauptfeststellung auf den 1.1.1964 führte gegenüber den Einheitswerten nach den Wertverhältnissen von 1935 zu einer erheblichen Steigerung der maßgebenden Bemessungsgrundlagen. Dies ist bei der Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 nicht anders, wenn man von der wertabhängigen Bemessungsgrundlage des Bundesmodells ausgeht. Diese Wertsteigerung soll jedoc... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Höchsthebesätze

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber verwendet die Begriffe "Höchstsätze" und "Höchsthebesätze" gleichrangig nebeneinander. Die Überschrift verwendet den Begriff "Höchsthebesätze". Der Gesetzestext verwendet dagegen den Begriff "Höchstsätze". Mit beiden Begriffen ist die Begrenzung der Hebesätze nach oben gemeint. Rz. 30 [Autor/Stand] Den Gemeinden steht die Wahl ihrer Hebesä... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Norm

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Steueranspruch erlischt nach § 47 AO insbesondere bei Zahlung, Aufrechnung, Erlass, Verjährung oder Eintritt einer auflösenden Bedingung. Zusätzlich sieht § 29 ErbStG einen besonderen Erlöschensgrund bei unentgeltlichen Übertragungen vor.[2] Der Vorschrift kommt insbesondere in der Gestaltungspraxis Bedeutung zu: Durch die Einräumung von Rückforderung... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege und sonstige Betriebe

Rz. 155 [Autor/Stand] Bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden, und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältnisse n... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vertragliche Rückforderungsrechte

Rz. 20 [Autor/Stand] Beruht die Herausgabe auf einem vertraglichen Rückforderungsrecht, so muss dieses grundsätzlich bereits im Zeitpunkt der Schenkung vereinbart worden sein (z.B. Schenkung unter Widerrufsvorbehalt,[2] vertragliches Rücktrittsrecht).[3] Die freiwillige nachträgliche Vereinbarung eines Rückforderungsrechts führt nicht zu einem Erlöschen der Steuerpflicht; vi... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Haftung des unentgeltlichen Zweiterwerbers (Abs. 5)

Rz. 44 [Autor/Stand] Wird das erworbene Vermögen ganz oder teilweise noch vor Begleichung der anlässlich des Erwerbs entstandenen Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer (§ 1 Abs. 2 ErbStG)[2] durch den Steuerschuldner – das kann auch in Schenkungsfällen nur der Erwerber sein – einem anderen unentgeltlich zugewendet, haftet der Zweiterwerber als Haftungsschuldner nach § 20 Abs.... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wertansatz nach den ErbStR 2019

Rz. 60 [Autor/Stand] Bei Grundbesitzbewertungen nach der Gesetzesänderung zum dem 1.1.2016 (vgl. § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 1) gelten nach den ErbStR 2019 [2] für Außenanlagen die nachfolgend dargestellten Regelherstellungskosten und wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern. Rz. 61 [Autor/Stand] Aus Vereinfachungsgründen bestanden seitens der Finanzverwaltung von Anfang an kei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohngebäude

Rz. 125 [Autor/Stand] Die Fragen der Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen bei Wohngebäuden werden in der Kommentierung zu § 69 BewG behandelt. Hier sei nur noch einmal darauf hingewiesen, dass die Behandlung von Wohngebäuden als land- und forstwirtschaftliches Vermögen von bestimmten Eigenschaften des land- und forstwirtschaftlichen ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Beispiel besonders werthaltiger Außenanlagen (Bewertungsstichtage ab 1.1.2016 bis 31.12.2022)

Rz. 71 Praxis-Beispiel Sachverhalt: Ein mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 2005) bebautes Grundstück ist zum 1.4.2021 zu bewerten. Mangels Vergleichswerte ist die Bewertung des Einfamilienhauses im Sachwertverfahren durchzuführen. Der danach ermittelte Bodenwert beträgt 60.000 EUR und der Gebäudesachwert 200.000 EUR. Das Einfamilienhaus verfügt über eine 25 m2 große, nicht üb... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Festsetzung der Grundsteuer obliegt gemäß Art. 108 Abs. 2 GG grundsätzlich den Landesfinanzbehörden. Die Landesfinanzbehörden können die Verwaltung von Steuern, die allein den Gemeinden oder Gemeindeverbänden zufließen, auf die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände übertragen (vgl. Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG). Von dieser Möglichkeit haben alle Länder in ihre... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren

1. Sachwertverfahren nach §§ 258 ff. BewG Rz. 21 [Autor/Stand] Das nach dem Bundesmodell für die Grundsteuerbewertung maßgebende Sachwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG ähnelt dem Aufbau des für die Grundbesitzbewertung für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2021 geltenden Sachwertverfahrens nach §§ 189 ff. BewG a.F. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beide Verfahren an d... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Verfahrensrechtliche Aspekte

I. Festsetzungsverfahren Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] Der Begriff "bebautes Grundstück" wurde zwar schon im BewG 1934 verwendet (vgl. § 52), war jedoch im Gesetz selbst nicht näher bestimmt. Aus den §§ 33a und 45 BewDV a.F. ergab sich aber, dass nach früherem Bewertungsrecht als bebaute Grundstücke solche Grundstücke anzusehen waren, auf denen sich am Bewertungsstichtag "bezugsfertige Geb... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundvermögen

1. Allgemeines Rz. 5 [Autor/Stand] Beim Grundvermögen erfordert der Begriff Wertverhältnisse solche Umstände, die nicht nur für das einzelne Grundstück oder für eine abgrenzbare Gruppe von Grundstücken von Bedeutung sind, sondern für eine zahlenmäßig und örtlich nicht näher bestimmbare Vielzahl von Grundstücken. Daher gehören z.B. die Grundstücks- und Baupreise, das Mietnivea... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsrechts (Abs. 1 Nr. 1)

I. Geschenk Rz. 8 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Darunter fallen mangels tatbestandlicher Einschränkung alle Vorgänge nach § 7 ErbStG und die Schenkung auf den Todesfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.[2] Voraussetzung ist ferner, da... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umfang der Erklärungspflicht (Abs. 1)

I. Hauptfeststellung Rz. 2 [Autor/Stand] Eine allgemeine Erklärungspflicht besteht nach § 28 Abs. 1 BewG lediglich auf einen sog. Hauptfeststellungszeitpunkt. Die Erklärungspflicht zur Hauptfeststellung der Einheitswerte beschränkt sich seit dem Wegfall der Einheitsbewertung der Mineralgewinnungsrechte (Wegfall zum 1.1.1993) und des Betriebsvermögens (Wegfall zum 1.1.1998) au... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Der Erwerber als Steuerschuldner der Erbschaftsteuer

1. Erwerb von Todes wegen Rz. 5 [Autor/Stand] Da die Bereicherung des Erwerbers als steuerpflichtiger Erwerb gilt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG – die Erbschaftsteuer ist eine Bereicherungsteuer) – ist es selbstverständlich, ihn auch als Steuerschuldner zu benennen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die Person des Erwerbers wird für Zwecke der Erbschaftsteuer nach den in § 3 ErbStG abs... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Der Betrieb der Land- und Fortwirtschaft

I. Wirtschaftliche Einheit und zugehörige Wirtschaftsgüter Rz. 30 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Rz. 31 [Autor/Stand] Der Begriff "Betrieb der Land- und Fo... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] Die Festsetzung der Grundsteuer obliegt gemäß Art. 108 Abs. 2 GG grundsätzlich den Landesfinanzbehörden. Die Landesfinanzbehörden können die Verwaltung von Steuern, die allein den Gemeinden oder Gemeindeverbänden zufließen, auf die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände übertragen (vgl. Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG). Von dieser Möglichkeit hab... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Abgrenzung vom Grundvermögen

I. Allgemeines Rz. 115 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen richtet sich grundsätzlich nach den §§ 33, 68 BewG. Die Vorschrift des § 69 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen.[2] Rz. 116 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Wirtschaftsgüter ganz zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder ga... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verordnungen und Richtlinien

1. Erbschaftsteuer-Richtlinien, -Hinweise und gleich lautende Erlasse Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschafts... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Umrechnung des tatsächlichen Tierbestands in Vieheinheiten (Abs. 1 und 1a)

1. Ermittlung der Vieheinheiten Rz. 18 [Autor/Stand] Die Umrechnung des tatsächlichen Tierbestands in VE erfolgt gem. § 51 Abs. 1a Satz 2 BewG nach dem Futterbedarf. Dieser Futterbedarf für eine bestimmte Zeit ist je nach Art des Tieres verschieden. Dies muss bei der Umrechnung berücksichtigt werden. Rz. 19 [Autor/Stand] Auch ist dabei nicht von dem Tierbestand an einem bestim... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vorrangiger Ansatz von Sachwertfaktoren

I. Überblick Rz. 6 [Autor/Stand] Der vorläufige Sachwert (§ 189 Abs. 3 Satz 1 BewG), der sich regelmäßig aus der Addition von Bodenwert und Gebäudesachwert ergibt, ist durch Multiplikation mit einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzupassen (§ 189 Abs. 3 Satz 2 BewG). Wie bei der Verkehrswertermittlung ist eine Anpassung zur "Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt"... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wertbestimmende Faktoren

I. Bodenwert Rz. 30 [Autor/Stand] Der Bodenwert ist wie bei einem unbebauten Grundstück nach Maßgabe des § 179 BewG zu ermitteln. Somit ist der Grund und Boden des Grundstücks separat zu bewerten und bei der Wertermittlung im Sachwertverfahren anzusetzen. Durch den Verweis auf § 179 BewG ist es auch im Sachwertverfahren möglich, sämtliche bei der Bewertung der unbebauten Grun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geeignete Sachwertfaktoren

1. Allgemein gültige Aussagen Rz. 9 [Autor/Stand] Als maßgebliche Wertzahl ist grundsätzlich auf die von den Gutachterausschüssen für die Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ermittelten Sachwertfaktoren zurückzugreifen (§ 191 Satz 1 BewG). Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die Sachwertfaktoren regelmäßig in ihren Grundstücksmarktberichten, sofern sie die Sachwer... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Nachrangiger Ansatz der gesetzlichen Wertzahlen

I. Allgemeines Rz. 21 [Autor/Stand] Liegen für das zu bewertende Grundstück keine oder keine geeigneten Sachwertfaktoren vor (s. Rz. 9 ff.), sind für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 die in der Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015, für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 die in der Anlage 25 BewG i.d.F. bis 31.12.2022 und für Bewertungssti... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen

I. Grundsätzliches Rz. 38 [Autor/Stand] Im Sachwertverfahren sind übliche Außenanlagen regelmäßig mit dem Gebäudewert und dem Bodenwert abgegolten. Nur bei besonders werthaltigen Außenanlagen kommen – anders als im Ertragswertverfahren (vgl. § 184 Abs. 4 BewG) – gesonderte Wertansätze in Betracht. Rz. 38.1 [Autor/Stand] In die Prüfung der besonders werthaltigen Außenanlagen si... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Friebel, Bau in Bauabschnitten und Bauten in einem Zuge, StWa. 1988, 125; Kessler, Bewertung von im Umbau befindlichen Gebäuden, LSW Gruppe 3, 4442; Neufang, Bau in einem Zuge bzw. Bau in Bauabschnitten aus bewertungsrechtlicher und einkommensteuerlicher Sicht, DB 1985, 1501 und DB 1989, 1056. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wertansatz der besonders werthaltigen Außenanlagen

1. Bestimmung besonders werthaltiger Außenanlagen nach den ErbStR 2011 Rz. 46 [Autor/Stand] Bei der 10 %-Grenze (1. Stufe) sind die in Frage kommenden Außenanlagen nicht nur auf die beispielhaft in den ErbStR 2011 [2] aufgeführten Außenanlagen beschränkt, sondern es können im Einzelfall noch weitere Außenanlagen in die Betrachtung einzubeziehen sein (z.B. Sauna im Außenbereich... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bebaute Grundstücke

a) Ertragswertverfahren Rz. 8 [Autor/Stand] Bei mit dem Ertragswertverfahren zu bewertenden bebauten Grundstücken gehört zu den steuerlich unbeachtlichen Wertverhältnissen das im Hauptfeststellungszeitpunkt geltende Mietwertniveau. Das Mietwertniveau ist damit während eines ganzen Hauptfeststellungszeitraums für Steuerzecke beizubehalten. Änderungen in der Miethöhe ohne Rücks... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rückforderungsrechte im Einzelnen

1. Gesetzliche Rückforderungsrechte Rz. 18 [Autor/Stand] Rückforderungsrechte können zunächst kraft Gesetzes bestehen. Als gesetzliche Rückforderungsrechte kommen etwa in Betracht (zum Wegfall der Geschäftsgrundlage s.u. Rz. 22 ff.): Rückerstattungsansprüche aus §§ 346 ff. BGB bei Rücktritt;[2] Bereicherungsansprüche, insbesondere bei nichtigem oder wirksam angefochtenem Rechts... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Durch § 29 BewG werden umfangreiche Mitwirkungspflichten der Eigentümer von Grundbesitz, Kompetenzen der Finanzämter zur Durchführung von Vorortermittlungen und dem Informationsfluss zwischen verschieden Behörden geregelt. Rz. 2 [Autor/Stand] In § 29 Abs. 1 BewG werden den Eigentümern von Grundbesitz Erklärungs- und Mitwirkungspflichten aufer... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Tatbestand des § 20 ErbStG

I. Der Erwerber als Steuerschuldner der Erbschaftsteuer 1. Erwerb von Todes wegen Rz. 5 [Autor/Stand] Da die Bereicherung des Erwerbers als steuerpflichtiger Erwerb gilt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG – die Erbschaftsteuer ist eine Bereicherungsteuer) – ist es selbstverständlich, ihn auch als Steuerschuldner zu benennen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die Person des Erwerbers wird fü... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerber und Schenker als Gesamtschuldner der Schenkungsteuer

1. Allgemeines Rz. 28 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sind Erwerber und Schenker gleichrangig[2] Gesamtschuldner der Schenkungsteuer, denn Steuerschuldner ist "auch" der Schenker (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO).[3] Das Schenkungsteuerfinanzamt könnte daher durchaus beide gleichzeitig und – ohne Rücksicht auf ihr Innenverhältnis... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundzüge der Vorschrift

I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 33 BewG 1965[2] definiert den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und dient damit der Abgrenzung dieser Vermögensart von den Vermögensarten des Grundvermögens (§§ 68 bis 94 BewG) und des Betriebsvermögens (§§ 95 bis 109 BewG). Dabei wird der Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 26 GrStG in der Fassung des Gesetzes vom 29.10.1997[2] regelt Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze. Demnach bleibt es landesrechtlichen Regelungen vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (Grundstücke) sowie für die Gewerbesteuer zuei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussagen der Vorschrift

1. Entstehung Rz. 1 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung stellt sich im Regelfall als sehr problematisch dar. Nach dem Bewertungsrecht vor dem BewG 1965 waren Bestimmungen über die Futterbedarfsdeckung aus eigener Erzeugung und aus Zukauf im Gesetz nicht getroffen. Dies bereitete für die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Ti... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

I. Die einzubeziehenden Wirtschaftsgüter Rz. 60 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, dann ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Ein... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Abgrenzung vom Betriebsvermögen

I. Allgemeines Rz. 140 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 189 BewG enthält die verfahrenstechnischen Regelungen zum typisierten Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden. Rz. 1.1 [Autor/Stand] Durch Art. 19 JStG 2022[4] wurde die Norm angepasst und die Aussage zur Erfassung der Werte... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 191 BewG enthält die Regelungen zur Anwendung der Sachwertfaktoren bzw. Wertzahlen im Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Rz. 1.1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 191 Abs. 1 Satz 2 BewG ist erstmals durch das Grund... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Landesgrundsteuergesetz Thü... / 1. Steuermesszahlen im Bundesmodell

Rz. 9 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog. ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bestimmung besonders werthaltiger Außenanlagen nach den ErbStR 2011

Rz. 46 [Autor/Stand] Bei der 10 %-Grenze (1. Stufe) sind die in Frage kommenden Außenanlagen nicht nur auf die beispielhaft in den ErbStR 2011 [2] aufgeführten Außenanlagen beschränkt, sondern es können im Einzelfall noch weitere Außenanlagen in die Betrachtung einzubeziehen sein (z.B. Sauna im Außenbereich, Tennisplatz, etc.). Dem Grunde nach sind damit grds. alle Außenanlag... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bestimmung besonders werthaltiger Außenanlagen nach den ErbStR 2019

Rz. 56 [Autor/Stand] Im Rahmen der ErbStR 2019 wurden die Sätze 2 ff. der R B 190.5 ErbStR 2019 überarbeitet. Danach sind bei der Prüfung der 10 %-Grenze (1. Stufe) gemäß R B 190.5 Satz 2 und 5 ErbStR 2019 nur noch die in den ErbStR 2019 aufgeführten Außenanlagen nebst ihrer Regelherstellungskosten[2] heranzuziehen. Dies ist u.E. aus dem Wortlaut der neu gefassten Formulieru... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheiten bei Verpachtungen

Rz. 50 [Autor/Stand] Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Ganzen verpachtet, so ändert sich an der wirtschaftlichen Einheit nichts; es besteht nach wie vor nur eine wirtschaftliche Einheit. Etwaige dem Pächter gehörende Betriebsmittel, die der Bewirtschaftung des Betriebs dienen, und Gebäude, die auf dem Grund und Boden des Betriebs stehen und dem Pächter gehöre... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 140 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche und teils land... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Mit dem KrZwMG v. 22.12.2023[2] wurde § 18 Satz 1 ErbStG um die Worte: "und rechtsfähige Vereine" ergänzt. Zugleich wurde mit der neuen Vorschrift des § 14a AO der Begriff der Personenvereinigungen definiert. Beides geschah, zusammen mit der Kodifizierung bzw. Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (s. insb. § 2a ErbStG und § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO)... mehr