Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Forderungen: Sonderfälle un... / 2.6 Sonderfall: Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen

Die Unverzinslichkeit oder eine ungewöhnlich niedrige Verzinsung führt insbesondere bei langfristigen Forderungen zu einer Minderung des Teilwerts der Forderung. Ein gedachter Erwerber würde für unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen nicht den Nennwert bezahlen. Der Teilwert einer unverzinslichen Forderung entspricht grundsätzlich ihrem Barwert, der handels- un...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 6.1 Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Ein Darlehen, dessen Zins unter dem Niveau fremdüblicher Konditionen liegt, ist als gemischte Schenkung steuerpflichtig. Um den Zinsvorteil zu berechnen, kann gem. § 15 Abs. 1 BewG der gesetzliche Jahreswert der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % angenommen werden. Das gilt laut BFH aber nur, wenn kein anderer Wert feststeht. Und diesen muss nicht zwangsläufig der Steuerpflic...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.4 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: Ersatzneubau gilt nicht als Neubau

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG setzt u. a. voraus, dass neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen i. S. des § 181 Abs. 9 BewG hergestellt werden. Der BFH äußert sich nun erstmals zur Voraussetzung einer "neuen, bisher nicht vorhandenen" Wohnung i. S. des § 7b EStG. Danach kommt es insbesondere darauf an, dass die Wohnung sowohl "erstmalig" als auc...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 6.4 Bewertung von Anteilen nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften

Die Bewertung von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft erfolgt mit dem gemeinen Wert (§ 11 Abs. 2 BewG). Wenn dieser nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, abzuleiten ist, kommen gängige Bewertungsverfahren zur Anwendung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung darf dabei jedoch der Substanzwert nicht unterschrit...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 1.7 Grundsteuer

Bei der Grundsteuerreform zum 1.1.2022 wählten einige Bundesländer aufgrund der Länderöffnungsklausel anstatt des Bundesmodells eigene (abweichende) Landesgesetze. Auf Basis der zum Stichtag 1.1.2022 neu vorgenommenen Bewertung durch die Grundsteuerwertbescheide wird die "neue" Grundsteuer seit 1.1.2025 durch die Gemeinden erhoben. In 2024 äußerte sich der BFH im Rahmen des v...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[1] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbe...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.7 Verhältnis von § 1 Abs. 6 GrEStG zu § 6 a GrEStG

Rz. 40 Die Frage nach der Anwendung des § 1 Abs. 6 GrEStG stellt sich nur im Festsetzungsverfahren, unabhängig davon, ob der Festsetzung eine Feststellung gem. § 17 GrEStG (Grundlagenbescheid) zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Die T-GmbH erwarb im Jahr 2002 95 % der Anteile an der E-GmbH. Die E-GmbH war zu diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Grundstücks A. Der Wert nach § 138 Abs...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.5 Die Änderung des § 6 a GrEStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 Durch Art. 26 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) ist § 6 a S. 1 GrEStG neu gefasst worden. Die Neufassung trägt zunächst als Folgeänderung der gleichzeitigen Einführung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG durch Art. 26 Nr. 1 Buchst. a AmtshilfeRLUmsG Re...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile[1] in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d. Vorschrift bewirkt.[2...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249 v. 3.10.1969, 25). Denn diese Richtlini...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar,[1] weil es sich um eine abschließen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist,[1] oder teilweise unmittelbar und teilweise mittelbar ...mehr

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Schenkung unter Auflage – B... / 2. Bewertung der Auflagen

Der Wert der Auflage, die in einem Wohn- oder Nießbrauchsrecht besteht, ist sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch bei Grunderwerbsteuer nach § 14 Abs. 1 BewG zu ermitteln, da es sich um lebenslängliche Nutzungen und Leistungen handelt. Bei der Wertermittlung kann es zwischen beiden Steuerarten jedoch zu unterschiedlichen Werten kommen (Vgl. BFH v. 9.2.2017 – II B 38/15, BFH...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 5. Bewertung

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Schenkung unter Auflage – B... / 3. Zusammenfassung

Schenkungen von Immobilien unter Lebenden sind grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei, da sie mit dem Wert der Schenkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich des Wertes von Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abzugsfähig sind. Der Wert der Auflagen ist nach §§ 11 bis 15 BewG zu ermitteln, wobei bei der Einräumung von Wohn- und Nie...mehr

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Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke si...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Schenkung unter Auflage – B... / c) Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer unterliegen Grundstücksübergänge im Wege einer Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Allerdings sind Grundstücksschenkungen i.S.d. ErbStG nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen. Das gilt allerdings nicht hinsichtlich des Wertes für Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abzugsfähig sind (§ 3 Nr. 2 ...mehr

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Schenkung unter Auflage – B... / b) Schenkungsteuer

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ergibt sich die Steuerpflicht der Schenkung aus § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Es handelt sich um eine freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Im Gegensatz zum Schenkungsbegriff des BGB ist hier nur der Wille des Schenkenden, dem Beschenkten etwas zuzuwenden, erforderlich (R E 7.1 Abs. 3...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 6. Grundsteuer

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2025

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Die Begriffe "Wirtschaftswert" bzw "Ersatzwirtschaftswert"

Rn. 103 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Begriffe "Wirtschaftswert" bzw "Ersatzwirtschaftswert" stammten aus dem BewG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Divergenzen zwischen Steuer- und Zivilrecht

Rn. 237 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zu beachten ist, dass bei der Abgrenzung zwischen "beweglichen" und "unbeweglichen" WG des AV Steuer- und Zivilrecht nicht unbedingt gleichlaufen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 98. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung vom 15.12.1995 BStBl I 1995, 775

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das neue Gesetz, das 15 Artikel umfaßt, ist durch den Bundestag am 27.10.1995 und durch den Bundesrat am 24.11.1995 verabschiedet worden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist in Art. 1 geregelt und umfaßt 19 Paragraphen. Art. 2 ändert die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO, Art. 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) ABC bzgl Neubauten

Rn. 428 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Altbauteil Eine Verwendung von Altbauteilen war für die Frage des Neubaus unschädlich, wenn deren Teilwert 10 % des Teilwerts des (neu) hergestellten WG nicht überschritt (BFH BStBl II 1984, 631; FG Münster EFG 1997, 463 rkr). Anbau Anbauten sind ein Neubau, wenn dadurch selbstständige WG geschaffen werden oder die Anbauten mit dem bestehenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 70 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist auch einheitlich (für das WG) zu ermitteln, dh, Teile von WG dürfen nicht nach unterschiedlichen AfA-Sätzen abgeschrieben werden, auch wenn sie sich unterschiedlich abnutzen. Dies betrifft zBmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der gemeine Wert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 4 EStG)

Rn. 150 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nicht die AK/HK bilden die AfA-Bemessungsgrundlage, sondern der gemeine Wert (§ 9 BewG), wenn ein einzelnes WG außer iF der Einlage unentgeltlich vom BV des StPfl 1 in das BV des StPfl 2 übertragen wird (§ 6 Abs 4 EStG). Zu beachten ist, dass § 6 Abs 4 EStG nicht greift, wenn die Übertragung aus privaten Gründen stattfand. Der praktische An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 197. Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rspr des BVerfG v 18.07.2014, BGBl I 2014, 1042

Rn. 217 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, s Rn 212 , war zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das EStG umgesetzt worden. IRd Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 235 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bewegliche WG können nur sein (BFH BStBl III 1964, 575 zu § 14 BerlinFG; BFH BStBl II 1979, 634 zu § 19 BerlinhilfeG; R 7.1 Abs 2, 3 EStR 2012; s auch von Glasenapp, BB 2020, 1899): Sachen (§ 90 BGB) Tiere (§ 90a BGB) Scheinbestandteile (§ 95 BGB) Schiffe, auch dann, wenn sie im Schiffsregister eingetragen sind (R 7.1 Abs 2 S 2 EStR 2012) Flugze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 236 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Unbewegliche WG sind zB Außenanlagen (§ 89 BewG ohne Legaldefinition, aber mit Angabe von Bsp dafür: "zB Umzäunungen, Wege- oder Platzbefestigungen") Mietereinbauten (ausführlich dazu Engelberth, NWB 38/2011, 3220) unter dem Gesichtspunkt des besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs oder des wirtschaftlichen Eigentums (s Rn 73).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbe) Beispiele für AK, Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche AK

Rn. 117 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Praxis-Beispiel Beispiele für AK inklusive Anschaffungsnebenkosten: beim Kaufvertrag: der Kaufpreis, bei Grundstückskaufverträgen auch Notarkosten für die Übertragungsurkunde (nicht: Grundschuldbestellungsurkunde), Grunderwerbsteuer, übernommene Verbindlichkeiten (FG Münster v 24.03.2023, 2 K 1801/22 E, BB 2023, 2160 (NZB wurde als unzulässi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begrifflichkeiten

Rn. 468 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für das Verständnis des § 7 Abs 5b EStG Fall 1 (idF Art 1 Nr 2 Buchst c Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108) ist zu unterscheiden (s FG Hessen EFG 2006, 1656 rkr; Engelberth, NWB 38/2011, 3220; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 385 ff (04/2023)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Nachweise

Rn. 371 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu folgende Bemerkungen in ABC-Form: Bausubstanzgutachten: Ein Bausubstanzgutachten nach dem ERAB-Verfahren ist nicht notwendig (BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112; FG Münster 1 K 1741/18 E, DStRE 2022, 1031 rkr; einschränkend aber mE zu Unrecht BMF v 22.02.2023, BStBl I 2023, 332 Tz 3: "kann aber hilfreich sein"; wie hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als Maßstab bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (§ 7 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei WG des BV ist die "Gesamtdauer der Verwendung/Nutzung" nach der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" zu bestimmen. Diese Formulierung in § 7 Abs 1 S 2 EStG meint, dass die besonderen betrieblichen Verhältnisse zu beachten sind, unter denen das WG eingesetzt wird (BFH BStBl II 1998, 59; BFH BStBl II 2001, 311; BFH BStBl II 2011, 696; BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Veräußerungspreis

Rn. 235 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Veräußerungspreis entspricht dem Wert der Gegenleistung für das übertragene WG, das der Veräußerer vom Erwerber oder von einem Dritten erhält. Im Falle eines Tausches entspricht der Veräußerungspreis dem gemeinen Wert des hingegebenen WG im Veräußerungszeitpunkt (BFH BStBl II 1983, 303). Auch ein als "Entschädigungsprovision" bezeichneter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.2 Begünstigte Objekte

Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen neue Wohnungen hergestellt werden oder diese bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden.[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.[2] Aufgrund dessen sind Baumaßnahmen, die zu einer V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 223 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Die Regelung entspricht nach Anpassung der Begrifflichkeiten (Grundsteuerwert statt Einheitswert) im Wesentlichen § 23 BewG a. F. Nicht adäquat übernommen wurde der in § 23 BewG a. F. enthaltene Hinweis, dass die Vorschriften in § 35 Abs. 2 Be...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 3.1 Maßgebliche Verhältnisse bei Nachfeststellungen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 25 Nach § 223 Abs. 2 S. 1 BewG werden der Nachfeststellung vorbehaltlich des § 227 BewG die Verhältnisse im Nachfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt. Bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind somit zwar die tatsächlichen Verhältnisse im maßgeblichen Nachfeststellungszeitpunkt, aber gem. § 227 BewG stets die Wertverhältnisse im jeweiligen Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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Roscher, BewG § 223 Nachfes... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 9 Für wirtschaftliche Einheiten i. S. d. § 2 BewG des inländischen Grundbesitzes, für die gem. § 219 BewG ein Grundsteuerwert festzustellen ist, ist der Grundsteuerwert gem. § 223 Abs. 1 BewG im Wege der Nachfeststellung nachträglich festzustellen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt gem. § 221 Abs. 2 BewG entweder die wirtschaftliche Einheit neu entsteht oder eine...mehr