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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7 A ... / cb) ABC bzgl Neubauten

Dr. Peter Handzik
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Rn. 428

Stand: EL 185 – ET: 12/2025

Altbauteil

Eine Verwendung von Altbauteilen war für die Frage des Neubaus unschädlich, wenn deren Teilwert 10 % des Teilwerts des (neu) hergestellten WG nicht überschritt (BFH BStBl II 1984, 631; FG Münster EFG 1997, 463 rkr).

Anbau

Anbauten sind ein Neubau, wenn dadurch selbstständige WG geschaffen werden oder die Anbauten mit dem bestehenden Gebäude verschachtelt sind und die Neubauteile das Gesamtgebäude prägen, wobei idR die Größen- und Wertverhältnisse der Alt- und Neubauteile maßgebend sind (BFH BStBl II 1975, 342; BFH BStBl II 1978, 46; BFH BStBl II 2007, 586; FG Düsseldorf EFG 1999, 645 rkr; H 7.4 EStH 2023 "Neubau").

Wird ein zT selbstgenutztes, teilweise vermietetes Wohngebäude durch einen Anbau erweitert, entstand selbst dann kein Neubau, wenn sich durch Schaffung von zwei zusätzlichen Wohnungen die vermietete Fläche verdoppelt hatte (FG BaWü EFG 1995, 1008, rkr). Ferner s "Erweiterung".

Ausbau

s "Umbau"

Außenmauer

Werden die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiter benutzt und wird mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen, lag kein Neubau vor (BFH BStBl II 1972, 331).

Bewertungsgesetz

Es kam für die Frage, ob ein Neubau vorliegt, nicht darauf an, ob sich die bewertungsrechtliche Feststellung der Grundstücksart änderte oder nicht (BFH BStBl II 2004, 783).

Dachausbau

Neu im Dachgeschoss ausgebaute Wohnungen waren keine Neubauten, wenn sie in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit einer bereits vorhandenen Wohnung standen (BFH BStBl II 1998, 625; 2005, 704). Anders dagegen ggf, wenn sie nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang gegenüber dem bisherigen Wohnhaus standen (BFH BFH/NV 2004, 1397). Ferner s Rn 472.

Eigentumswohnung

s "Umwandlung i...

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