Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weinbauliche Nutzung

Rz. 34 [Autor/Stand] Weinbau ist der Anbau und die Pflege von Weinreben, die Gewinnung und Kelterung der Weintrauben und der Ausbau des gewonnenen Weines. Zur weinbaulichen Nutzung gehören folglich alle Wirtschaftsgüter, die diesem Zweck zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören neben dem Grund und Boden insb. die erforderlichen Hof- und Gebäudeflächen, die stehenden und der n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bodenartenverhältnis

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Ertragsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Nutzung ist von besonderer Bedeutung, aus welchen Bodenarten sich das dazu gehörende Kulturland zusammensetzt. Besitzt eine Nutzung Böden unterschiedlicher Art, z.B. Sandböden und Lehmböden, so werden ungünstige Witterungsverhältnisse wie Trockenheit oder überdurchschnittliche Regenfälle nicht so leicht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist durch das BewÄndG 1965 neu geschaffen worden.[2] Dies geschah mit dem Ziel, durch die steuerliche Mehrbelastung von baureifen Grundstücken den Gemeinden die Möglichkeit zu eröffnen, einen Anreiz für die Bebauung baureifer Grundstücke zu schaffen. Rz. 2 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 3 [Autor/Stand] § 73 BewG entfaltete zuletzt keine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung

Rz. 41 [Autor/Stand] Die wichtigsten sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sind in § 62 BewG aufgeführt. Danach werden insb. die Binnenfischerei, die Teichwirtschaft und die mit beiden im Zusammenhang stehende Fischzucht, die Imkerei, die Wanderschäferei sowie die Saatzucht als sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung aufgeführt. Rz. 42 [Autor/Stand] Wege...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 69 BewG geht zurück bis ins Jahr 1919 (Abs. 1).[2] In späteren Jahren sind eingefügt worden: 1934 (Abs. 2)[3], 1965 (Abs. 3)[4]. und 1971 (Abs. 4)[5]. Ihre letzte Fassung vor der Aufhebung erhielt die Vorschrift durch das Vermögensteuerreformgesetz 1974[6]. Mit Wirkung auf den 1.1.2025 ist § 69 BewG insgesamt aufgehoben worden[7].mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wirtschaftliche Zusammengehörigkeit

Rz. 68 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Mehrere Wirtschaftsgüter gehören wirtschaftlich zusammen, wenn sie in einem objektiven Funktionszusammenhang stehen, der ihre gemeinsame Nutzung gebietet oder doch sinnvoll erscheinen lässt. Der Funktionszusammenhang wird seinerseits durch objektive Merkmale begründet, nämlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Nachfeststellung ist die nachträgliche Feststellung von Grundsteuerwerten auf einen späteren Zeitpunkt als den Hauptfeststellungszeitpunkt und gleichzeitig auch die erstmalige Feststellung des Grundsteuerwerts. Eine Nachfeststellung ist folglich stets die erstmalige Feststellung eines Grundsteuerwerts für eine wirtschaftliche Einheit. Sie wird immer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbbaurecht

Rz. 99 [Autor/Stand] Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an einem fremden Grundstück. Der Erbbaurechtsgeber bleibt bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertermittlung (Satz 1)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zur Wertermittlung eines Wirtschaftsguts, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ordnet § 3 Satz 1 BewG an, dass der Wert im Ganzen zu ermitteln ist. Diese Regelung bezieht sich naturgemäß nicht nur auf die Bewertung von Wirtschaftsgütern, von denen jedes für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet, sondern auch auf Fälle, in denen mehrere Wirtschaftsgü...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / A. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer knüpfte bis zum 31.12.2024 an die Einheitswerte des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG [2] an. Der Gesetzgeber verfolgte damit ursprünglich das Konzept einer mehrfachen Verwendung der Bewertungsgrundlagen für verschiedene Steuern durch turnusmäßige Neubewertungen des Grundbesitzes im Rahmen von Hauptfestste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern verschiedener Eigentümer

Rz. 79 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 2 BewG kommen mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht, als sie demselben Eigentümer gehören. Eine wirtschaftliche Einheit i.S.d. BewG wird grds. nur von solchen – wirtschaftlich zusammengehörigen – Wirtschaftsgütern gebildet, die demselben Eigentümer gehören. Es kann daher nicht jede wirtschaftliche Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zweck der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 51a bezweckte die Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften und stellte sicher, dass Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetriebe, sondern als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft behandelt wurden. Rz. 5 [Autor/Sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 96 [Autor/Stand] Durch § 244 Abs. 3 BewG wird geregelt, dass als Grundstück auch gelten:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 36 Ermächtigungen

Rz. 1 [Autor/Stand] Zum Erlass von Rechtsverordnungen bedarf es einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsnorm, die ihrerseits Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen muss (Art. 80 Abs. 1 Sätze 1, 2 GG). § 36 ErbStG ist eine solche Vorschrift. Die Bundesregierung hat von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 36...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Obstbaugemeinschaften

Rz. 108 [Autor/Stand] Grundlage der Bewertung bei Obstbaugemeinschaften sind die Absätze 5 und 6 des § 34 BewG.[2] Daher ist zu untersuchen, ob die Wirtschaftsgüter der Gemeinschaft (Bruchteilseigentum) wirtschaftlich mit den Betrieben der an dieser Gemeinschaft Beteiligten verbunden sind, d.h. ob sie zusammen mit ihnen genutzt werden oder ob es sich um einen von einer Gesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Grundsteuerwerts (§ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

I. Allgemeines Rz. 97 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 34 Abs. 6 BewG ist vom Finanzausschuss des Bundestages auf Vorschlag des Ernährungsausschusses in das Gesetz eingefügt worden. Sie soll einer neueren Entwicklung in der Landwirtschaft Rechnung tragen und die Bildung der wirtschaftlichen Einheit erleichtern, wenn der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft von einer Gesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nachfeststellung (Abs. 1)

I. Grundsätzliches Rz. 20 [Autor/Stand] Die Nachfeststellung ist die nachträgliche Feststellung von Grundsteuerwerten auf einen späteren Zeitpunkt als den Hauptfeststellungszeitpunkt und gleichzeitig auch die erstmalige Feststellung des Grundsteuerwerts. Eine Nachfeststellung ist folglich stets die erstmalige Feststellung eines Grundsteuerwerts für eine wirtschaftliche Einhei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuermessbetrag

I. Tarifgestaltung Rz. 34 [Autor/Stand] Rechtsstaatlich erhobene Steuern setzen Tarife voraus, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, die Steuerschuld vorab zu ermitteln und sich beizeiten darauf einzurichten.[2] Allgemein wird der Steuertarif T(X) als funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage (X) und dem Steuerbetrag T bezeichnet.[3] Er gibt das Maß der steue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bebaute Grundstücke

1. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Rz. 55 [Autor/Stand] Mit der Grundsteuerreform ist die Neuerung eingeführt worden, dass Gebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb land- und forstwirtschaftlich genutzter Hofstellen den Wohnzwecken des Betriebsinhabers oder der Altenteiler dienen, also den sog. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft darstel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Schätzungsmethoden

1. Einführung Rz. 13 [Autor/Stand] Vor Durchführung einer Bodenschätzung musste die Vorfrage geklärt werden, ob im Vordergrund die Bodenarten, also die physikalischen Eigenschaften des Bodens, oder die Bodentypen, d.h. die Einteilung nach der Entwicklung des Bodens, stehen sollte. Im Hinblick darauf, dass die Bodenschätzung einen Vergleich auf engem Raum ermöglichen soll, wur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzesentwurf liegt vor!, NWB 2019, 2034; Grootens, Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer, NWB-EV 11/2019, 381.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Einführung

I. Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 69 BewG geht zurück bis ins Jahr 1919 (Abs. 1).[2] In späteren Jahren sind eingefügt worden: 1934 (Abs. 2)[3], 1965 (Abs. 3)[4]. und 1971 (Abs. 4)[5]. Ihre letzte Fassung vor der Aufhebung erhielt die Vorschrift durch das Vermögensteuerreformgesetz 1974[6]. Mit Wirkung auf den 1.1.2025 ist § 69 BewG insgesamt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] In den Vorbemerkungen zu den §§ 33–67 BewG wurde schon auf den Wegfall der Vermögensunterarten beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, die Herausstellung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mit den verschiedenen Nutzungen als der einzigen wirtschaftlichen Einheit sowie die getrennte Wertermittlung für den Wirtschafts- ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Der Wirtschaftsteil

I. Allgemeines Rz. 15 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 34 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörenden Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, der durch das BewG 1965 neu e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Einzelfragen

1. Einfluss einer dinglichen Belastung Rz. 44 [Autor/Stand] Gewisse dingliche Beschränkungen des Grundeigentums, wie z.B. die Belastung mit einer Grunddienstbarkeit, einer Reallast, können den gemeinen Wert eines Grundstücks beeinflussen. 2. Einfluss einer Überspannung mit Starkstromleitungen Rz. 45 [Autor/Stand] Zu der Frage der Wertminderung eines Grundstücks infolge Überspan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundzüge der Vorschrift

I. Zweck und Entstehung Rz. 1 [Autor/Stand] § 50 BewG ist durch das BewÄndG 1965 in das Regelwerk eingefügt worden. Die Vorschrift enthält die notwendigen Ergänzungen zu § 38 Abs. 2 BewG. Während dort nur die allgemeinen Vorgaben für die Bewertung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke aufgeführt werden, konkretisiert § 50 Abs. 1 BewG die entsprechenden Vorgaben durch d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Begriffsbestimmung

I. Wirtschaftsgut Rz. 49 [Autor/Stand] Die BewG 1925 und 1931 verwendeten noch den bürgerlich-rechtlichen Begriff "Gegenstand". Dieser Begriff umfasst sowohl Sachen als auch Rechte. Er erwies sich jedoch für das Steuerrecht als zu eng; denn als Gegenstände i.S.d. Steuerrechts kommen nicht lediglich Sachen und Rechte, sondern auch Güter in Betracht, denen nach den Anschauungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Räumlicher Zusammenhang

Rz. 33 [Autor/Stand] Anders als beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen schließt beim Grundvermögen die räumliche Trennung von (unbebauten oder bebauten) Grundstücksflächen grds. die Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit aus. Rz. 34 [Autor/Stand] Eine räumliche Trennung ist nicht nur gegeben, wenn fremder Grundbesitz zwischen den Parzellen eines Eigentümers ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Behandlung verpachteter/überlassener Flächen

Rz. 136 [Autor/Stand] Eine verpachtete Grundstücksfläche ist nach A 244.2 Abs. 5 AEBewGrSt 2025 grundsätzlich in die wirtschaftliche Einheit des Bahnhofes einzubeziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der auf den verpachteten Grundstücksflächen errichteten Gebäude in einem funktionellen (unmittelbaren) Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb steht (z.B. Gebäude von Glei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerbefreiungen

Rz. 148 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung für Betriebsgrundstücke der ÖVU kann sich insb. aus § 4 Nr. 3 Buchstabe a GrStG ergeben, wonach die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege von der Grundsteuer befreit sind. Vgl. dazu im Allgemeinen sowie zu den Fragen, inwieweit die Schienenwege dem öffentlichen Verkehr dienen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Zurechnung von Wohngebäuden zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder zum Grundvermögen

Rz. 45 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Frage, ob das Wohngebäude des Inhabers eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Teil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist, d.h. zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört, oder Grundvermögen ist, waren die §§ 33, 68 BewG. Danach war entscheidend, ob und in welchem Umfang das Wohngebäude dauer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweckänderung

Rz. 9 [Autor/Stand] Entscheidende Voraussetzung für eine Zurechnung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen gem. § 69 Abs. 1 BewG war, dass eine künftige Verwendung der Flächen für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke anzunehmen war und dass in absehbarer Zeit mit einer Änderung in der Nutzung zu rechnen war. Die Aufzählung der anderen Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ermittlung des gemeinen Werts durch unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen

Rz. 30 [Autor/Stand] Tatsächliche Kaufpreise sind die beste Grundlage zur Ermittlung des gemeinen Werts. Die unmittelbare Übertragung von Kaufpreisen unbebauter Grundstücke zur Wertermittlung anderer unbebauter Grundstücke setzt voraus, dass einmal eine ausreichende Zahl von Verkaufsfällen vorliegt, deren Verkaufspreise eindeutig als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bestimmung und Abgrenzung des Gegenstands der Bewertung

Rz. 6 [Autor/Stand] Jede Bewertung hat von drei Fragestellungen auszugehen: Von diesen drei Fragen (Was?, Wann?, Wie?) befasst sich § 2 BewG mit der ersten, nämlich der Frage nach dem "Was" der Bewertung. Damit beginnt jede Bewertung. Es ist zu klären, auf welchen Gegenstand sich die Bewertung bezieht. Die (richti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Im Eigentum des Betriebsinhabers stehende Flächen

Rz. 23 [Autor/Stand] § 69 Abs. 2 BewG schützte nur solche Flächen, die dem Betriebsinhaber bürgerlich-rechtlich gehörten oder ihm mindestens steuerrechtlich i.S.v. § 39 Abs. 2 AO zuzurechnen waren.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verwendung zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken spätestens nach zwei Jahren

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Zurechnung der im Feststellungszeitpunkt land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen zum Grundvermögen aufgrund der Vorschrift des § 69 Abs. 1 BewG setzte nur voraus, dass die Änderung der Nutzungsweise in absehbarer Zeit anzunehmen war.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundgedanke der Vorschrift

Rz. 28 [Autor/Stand] § 69 Abs. 3 BewG enthielt für planungsrechtlich ausgewiesenes Bauland eine Sonderregelung zu den Vorschriften in Absatz 1 und Absatz 2. Nach dieser Vorschrift sollten, soweit keine Ausnahmen zugelassen waren (Satz 2), alle Grundstücke, die nach objektiver Beurteilung als Bauland angesehen werden mussten und sofort bebaut werden konnten, stets als Grundve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 107 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Die Definition "Wohnungseigentum" entspricht dem Wohnungseigentumsgesetz.[2] Rz. 108 [Autor/Stand] Dementsprechend stellt Teileigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Rä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Grundsätze

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach der früheren Rechtsprechung wurde als "absehbare Zeit" ein Zeitraum angesehen, für den schon am Stichtag die Entwicklung mit einiger Wahrscheinlichkeit übersehen werden konnte, besonders in der Richtung, dass sich der Übergang von der landwirtschaftlichen Nutzung zu einer anderen Nutzung vollziehen würde.[2] Später hatte die Rechtsprechung den Begri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Örtliche Zuständigkeit in Fällen der beschränkten Steuerpflicht (Abs. 5)

Rz. 36 [Autor/Stand] Sind weder Erblasser/Schenker noch Erwerber Inländer, kommt eine beschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG in Frage. Für diesen Fall verweist § 35 Abs. 4 ErbStG auf die sinngemäße Anwendung des § 19 Abs. 2 AO. Örtlich zuständig ist danach das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt, in dessen Bezirk sich das erworbene Inlands...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einfluss einer Überspannung mit Starkstromleitungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Zu der Frage der Wertminderung eines Grundstücks infolge Überspannung mit Starkstromleitungen nimmt der Erlass des FinMin. NW v. 25.2.1964[2] wie folgt Stellung: "Die Überspannung eines Grundstücks mit Starkstromkabeln stellt eine Änderung des tatsächlichen Zustandes des Grundstücks dar. Sie kann zu einer Wertminderung führen, die objektiv in der Lage des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ausweis der Flächen in einem Bebauungsplan

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Flächen mussten in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sein. Bebauungsplan i.S.v. § 69 Abs. 3 BewG war der rechtsverbindliche Bebauungsplan i.S.v. §§ 8 ff., 14, 30 BauGB.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ii) Sonstige Fälle

Rz. 32 [Autor/Stand] Soll an Sparguthaben oder Wertpapieren der Eltern wirtschaftliches Eigentum der Kinder begründet werden, so erfordert dies neben den übrigen Voraussetzungen der Sachherrschaft, dass diese Guthaben oder Wertpapiere genau bezeichnet werden, z.B. durch Angabe des Sparkontos oder der Wertpapiernummern.[2] Rz. 33 [Autor/Stand] Ein Siedler wird grds. nicht vor ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Grundstücke für den Gemeinbedarf

Rz. 5 [Autor/Stand] § 73 Abs. 2 Satz 2 BewG bestimmte, dass unbebaute Grundstücke, die für den Gemeinbedarf vorgesehen sind, nicht zu den baureifen Grundstücken gehören. Ob ein Grundstück als Baugrundstück für den Gemeinbedarf vorgesehen war, ergab sich im Allgemeinen aus dem Bebauungsplan (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Unabhängig hiervon war ein Grundstück für den Gemeinbeda...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Berücksichtigung von Veränderungen

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber lässt eine zeitgleiche Erteilung der Hauptfeststellungsbescheide über die Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der Bescheide über die Hauptveranlagung der Steuermessbeträge auf den 1.1.2025 zu. Damit können die Be scheide über die Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 bereits vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden (§ 36 Abs. 3 Sat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 18 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 und 3 EStG neben den Einkünften aus dem Betrieb der Landwirtschaft auch die Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung, wenn die Zahl der vom Inhaber des Betriebs im jeweiligen Wj erzeugten und gehaltenen Tiere die im Gesetz genannten Vieheinheiten (VE) je Hektar der regelmäßig landw ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Feststellung der Tierbestände

Rn. 22 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei der Feststellung der Tierbestände ist von den regelmäßig und nachhaltig im Wj erzeugten (aus Vereinfachungsgründen stellt die FinVerw auf die verkauften bzw verbrauchten Tiere ab) und den im Durchschnitt des Wj gehaltenen Tieren auszugehen, wobei als erzeugt diejenigen Tiere gelten, deren Zugehörigkeit zum Betrieb sich auf eine Mastperio...mehr