Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.2 Vermögensmäßige Beteiligung als Bezugsgröße

Rz. 38 Maßgebend für den Umfang der steuerlichen Begünstigung ist die wertmäßige Beteiligung des einzelnen Gesamthänders am Gesamthandsvermögen.[1] Dabei ist auf die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Beteiligung am Vermögen (fest oder variabel) im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs[2] abzustellen.[3] Rz. 39 Bei der Vereinbarung einer festen Kapitalbeteiligung ... mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.6 Betagte Gegenleistungen

Von einer Befristung ist die bloße Betagung zu unterscheiden, bei der lediglich der Eintritt der Fälligkeit der bereits bei Begründung des Schuldverhältnisses entstandenen Forderung von einem bestimmten Termin abhängt (z. B. Zahlung an die Schwester bzw. deren Erben zum 30.6.2024). Hier liegen Anschaffungskosten bereits im Zeitpunkt der Vermögensübertragung vor.[1] Hat sich ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 2.3.2 Bewertung des tatsächlichen Kassenvermögens (Satz 3)

Rz. 59 Satz 3 enthält für den Vermögensvergleich eine eigenständige Bewertungsvorschrift. Seit dem JStG 2024 ist Grundbesitz mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Der Gesetzgeber hat damit den früheren Ansatz mit 200 % des Einheitswerts ersetzt, nachdem die Einheitsbewertung verfassungsrechtlich überholt war.[1] Die Neuregelung will eine praktikable und w... mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2.1 Wohnung

Gegenstand der Sonderabschreibung ist die einzelne neue Mietwohnung einschließlich der zu ihr gehörenden Nebenräume. Die Sonderabschreibung wird nicht – wie nach den üblichen ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen – für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen Gebäudes oder selbstständigen Gebäudeteils gewährt. So ist bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG Gegenstand der... mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.1 Abschreibungssätze nach § 7 Abs. 4 EStG

Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG gelten für die lineare AfA von zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäuden typisierte feste Prozentsätze (AfA-Sätze), die in Abhängigkeit von der Nutzungsart (Betriebsgebäude, soweit nicht zu Wohnzwecken genutzt, oder andere) und dem Zeitpunkt der Fertigstellung oder der Stellung des Bauantrags oder des rechtswirksamen Abschlusses des obligatorisch... mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2.2 Definition der neuen Wohnung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kommt nur in Betracht, wenn eine neue Wohnung geschaffen wird, die bisher nicht vorhanden war. Eine neue Wohnung i. S. d. § 7b EStG kann entstehen durch den Neubau von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, den Aus- oder Umbau von bestehenden Gebäudeflächen (insbesondere Dachgeschossausbauten, aber auch Teilung bestehender Wohnflächen) oder d... mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.1 Gesetzeszweck

§ 7b EStG verfolgt einen außersteuerlichen Lenkungszweck. Das Gesetz knüpft an die von der seinerzeitigen Bundesregierung verfolgten Wohnraumoffensive an, mit der 1,5 Mio. neue Wohnungen zusätzlich gebaut werden sollten. Ziel des Gesetzgebers war es, steuerliche Anreize für den zu verstärkenden Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen und damit dem Mangel an... mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.5 Förderzeitraum und Bauantragsstellung

Förderzeitraum ist der Zeitraum, für den die Förderung nach § 7b EStG dem Grunde nach in Betracht kommt. Die Sonderabschreibungen nach § 7b EStG können in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzei... mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / Entscheidung

Der BFH bestätigte, dass für den Bodenwert im Sachwertverfahren ausschließlich die rechtlich mögliche Nutzung maßgeblich ist. Eine tatsächlich vorhandene, heute nicht mehr zulässige Bebauung bleibt selbst dann unberücksichtigt, wenn sie unter Bestandsschutz steht. Den Wert des tatsächlichen Gebäudes erfasst das Verfahren separat über den Gebäudesachwert. Wer die vorhandene B... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Gesetzesänderung im Bereich... / b) § 179 Satz 2 BewG n.F.

§ 179 Satz 2 BewG wird zum 1.10.2026 wie folgt geändert: mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 5. Eignung der Gesetzesänderungen zu § 196 BauGB und § 179 BewG zur Erreichung der in den Gesetzgebungsmaterialien beschriebenen Ziele

a) Ausgangspunkt und gesetzgeberische Instrumente Ausgangspunkt der Prüfung ist das in den Gesetzgebungsmaterialien beschriebene Ziel, die für die Grundbesitzbewertung und andere steuerliche Wertermittlungsanlässe zentralen Bodenrichtwerte standardisiert und elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, um (voll-)automationsgestützte Bewertungsverfahren zu ermöglichen.... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 4. Umsetzung: Gesetzesänderungen zu § 196 BauGB und § 179 BewG

Mit dem Gesetz werden § 196 Abs. 2 BauGB und § 179 Satz 2 BewG geändert. a) § 196 Abs. 2 BauGB n.F. § 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird zum 1.10.2026 wie folgt geändert: mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / III. Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und die Grundbesitzbewertung unbebauter Grundstücke (§ 179 BewG)

1. Bodenrichtwerte und ihre Bedeutung Auf Grund der Kaufpreissammlung sind nach § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut ... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 2. Grundbesitzbewertung unbebauter Grundstücke

Der Grundbesitzwert unbebauter Grundstücke bestimmt sich nach § 179 Satz 1 BewG regelmäßig nach der Grundstücksfläche und den Bodenrichtwerten i.S.d. § 196 BauGB. Die Gutachterausschüsse ermitteln die Bodenrichtwerte nach dem BauGB und teilen sie den FA mit (§ 179 Satz 2 BewG). Bei der Wertermittlung ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / e) Gesamtbewertung

Im Ergebnis sind die Gesetzesänderungen zu § 196 BauGB und § 179 BewG formell und systematisch geeignet, die in den Gesetzgebungsmaterialien beschriebenen Ziele eines standardisierten, elektronisch gestützten Bewertungsverfahrens zu tragen. Sie schaffen den normativen Rahmen für eine bundeseinheitliche, digitale Bereitstellung der Bodenrichtwerte und knüpfen konsequent an § ... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 3. Problem, Handlungsbedarf und Ziele nach den Gesetzgebungsmaterialien

Die BT-Drucks. 21/3735 beschreibt den Hintergrund des Gesetzes und den damit verbundenen Handlungsbedarf wie folgt: Mit der KONSENS Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank (LANGUSTE) werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Bodenrichtwerte nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zentral über eine amtlich zu bestimmende Schnittstelle elektronisch an die Finanz... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / b) Fehlende technische Infrastruktur

Die formale Normsetzung ist jedoch nur die eine Seite; ihre praktische Eignung hängt vollständig an der technischen Infrastruktur. Nach den Materialien soll die KONSENS-Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank LANGUSTE erst die Voraussetzungen schaffen, um Bodenrichtwerte im vorgeschriebenen Datensatz über die "amtlich bestimmte Schnittstelle" elektronisch an die Finanzbehörd... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / I. Einführung

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare vom 22.6.2026 (BGBl. I 2026, Nr. 192) sind u.a. das BauGB und das BewG geändert worden. Die Änderungen betreffen die Vorschriften über die Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) und die Bodenrichtwerte (§ ... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt[*] Mit dem Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare vom 22.6.2026 (BGBl. I 2026, Nr. 192) sind u.a. das BauGB und das BewG geändert worden. Die Änderungen betreffen die Vorschriften über die Kaufpreissammlung (§ 19... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / a) Ausgangspunkt und gesetzgeberische Instrumente

Ausgangspunkt der Prüfung ist das in den Gesetzgebungsmaterialien beschriebene Ziel, die für die Grundbesitzbewertung und andere steuerliche Wertermittlungsanlässe zentralen Bodenrichtwerte standardisiert und elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, um (voll-)automationsgestützte Bewertungsverfahren zu ermöglichen. Die Neuregelung setzt hierfür im Wesentlichen an... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / c) Konsistenz der Daten zwischen LANGUSTE und "BORIS"

Hinzu tritt das Problem der Datenkonsistenz zwischen verwaltungsinternen und öffentlichen Systemen. LANGUSTE ist ein rein verwaltungsinternes Tool; Steuerpflichtige greifen weiterhin über Bodenrichtwert-Informationssysteme (BORIS) und Grundstücksmarktberichte auf die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen D... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / d) Fragmentierung der bewertungsrelevanten Daten

Für die Grundbesitzbewertung und ertragsteuerliche Wertermittlungsanlässe (etwa Kaufpreisaufteilungen) werden neben Bodenrichtwerten auch Liegenschaftszinssätze, Vergleichs- und Sachwertfaktoren sowie weitere von den Gutachterausschüssen ermittelte Daten benötigt. Diese werden über BORIS und Grundstücksmarktberichte bereitgestellt. Solange LANGUSTE im Kern nur Bodenrichtwert... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / IV. Fazit

Die Gesetzesänderungen zu §§ 195 und 196 BauGB sowie § 179 BewG sind im Normensystem konsequent, zielführend und ihrem Anspruch nach zeitgemäße Antworten auf die Erfordernisse einer datenbasierten, digitalisierten steuerlichen Immobilienbewertung: Sie schärfen die Datentiefe der Kaufpreissammlung, standardisieren die elektronische Übermittlung der Bodenrichtwerte und knüpfen... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / a) § 196 Abs. 2 BauGB n.F.

§ 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird zum 1.10.2026 wie folgt geändert: mehr

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Gesetzesänderung zur Digita... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der Bundestag hat am 7.5.2026 das "Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare" verabschiedet (BT-Drucks. 21/3735) und wurde im BGBl. I 2026, Nr. 192 veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll die umfassende Digitalisie... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 1. Bodenrichtwerte und ihre Bedeutung

Auf Grund der Kaufpreissammlung sind nach § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / c) Bedeutungsgehalt der Daten

§ 195 Abs. 3 Satz 1 BauGB n.F. verpflichtet den Gutachterausschuss, den Mitteilungsverpflichteten "Informationen zum Bedeutungsgehalt der angeforderten Daten" zugänglich zu machen. Diese Pflicht ist als eigenständiges Steuerungsinstrument konzipiert und soll die Mitteilungsbereitschaft der Beteiligten erhöhen. Auf den ersten Blick erscheint dies als sinnvolle Ergänzung zur g... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.2.2 Rechtsfolge

Rz. 82 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 2 AStG an, die Vermögenswerte, deren Erträge bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG wären, von der ausländischen Gesellschaft dem Erwerb zuzurechnen. Dieses Vermögen entspricht den von § 4 AStG erfassten Vermögenswerten (§ 4 AStG Rz. 87 ff.). Die Zurechnung erfolgt ebenfalls anteilig en... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1 Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.7 Gemeiner Wert einer mittelbar erworbenen Beteiligung

Tz. 277 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Äußerst schwierig zu praktizieren dürfte § 8c Abs 1 S 6 KStG in Fällen des mittelbaren schädlichen Beteiligungserwerbs sein, weil der Erwerbspreis für die Anteile an einer der Verlust-Kö eine oder mehrere Stufen übergeordneten Gesellschaft nicht nur die in der erworbenen Gesellschaft vorhandenen gW repräsentiert, sondern die der gesamten na... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.2 Zuflusszeitpunkt und Höhe des geldwerten Vorteils nach innerstaatlichem Recht

Rz. 274 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Einnahmen, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden (sonstige Bezüge) gelten nach § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG als zugeflossen, wenn ein Arbeitnehmer wirtschaftlich über sie verfügen kann. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die verbilligt überlassenen Aktien in das Eigentum des Arbeitnehmers übergegangen sind (Einbuchung der Aktien in... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Größe II: Auf dieses EK entfallender gW der erworbenen Beteiligung

Tz. 262 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass zB 60 % der Anteile an der Verlust-Kö zum fremdüblichen Preis (= gW) erworben werden (Fall des § 8c Abs 1 S 1 KStG), fingiert dieser Satzteil des § 8c Abs 1 S 6 KStG, dass der gW des gesamten BV der Verlust-Kö 100/60 des für die Anteile gezahlten Betrags beträgt. Diesem Betrag sind zwecks Ermittlung der stillen Reserven 1... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Aktien als Arbeitslohn

Rz. 3 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Überlässt ein ArbG einem ArbN unentgeltlich oder verbilligt Aktien des eigenen oder eines anderen Unternehmens, so fließt dem ArbN in Höhe des geldwerten Vorteils stpfl > Arbeitslohn zu (§§ 8, 19 EStG – BFH 233, 98 = BStBl 2009 II, 282 mwN), soweit er nicht steuerfrei ist (> Mitarbeiterkapitalbeteiligung). Entsprechendes gilt, wenn die Aktien... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 163 AO ist nach seinem ausdrücklichen Wortlaut anwendbar auf "Steuern" im Rahmen des § 1 AO, d. h. für alle Steuern, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, und die durch Steuerbescheid nach § 155 AO festgesetzt werden. Daher sind Billigkeitsmaßnahmen auch bei einem Freistellungsbescheid nach § 155 Ab... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 2.3.2.3 Unbilligkeit bei ESt

Rz. 50 Bei der ESt liegt keine sachliche Unbilligkeit vor, wenn ein im Ausland gewährter Steuervorteil durch die inländische Besteuerung wieder verlorengeht, weil hier die Anrechnungsmethode Anwendung findet und die inländische Steuer daher mangels einer anrechenbaren ausländischen Steuer nicht gemindert wird.[1] Umgekehrt ist auch nicht allein deshalb eine Billigkeitsmaßnah... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1.1 Streit um Verfassungskonformität des § 233a AO

Rz. 3 Nach langer Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von früher 0,5 % im Monat[1] hat das BVerfG mit Urteil v. 8.7.2021[2] für die ESt, KSt, USt, GewSt und die frühere VSt die schon lange erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes von monatlich 0,5 (6 % jährlich) gem. § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO gefällt. Die Verzinsu... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 1.3.2 Billigkeitsmaßnahmen bei der Grundsteuer

Rz. 19 Besondere Vorschriften zu Billigkeitsmaßnahmen wegen sachlicher Unbilligkeit der GrSt enthalten §§ 32-34 GrStG mit Verfahrensregelungen in § 35 GrStG. Erläuterungen hierzu sind in A.32-A35 des koordinierten Ländererlasses v. 30.4.2025 enthalten. [1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf den Erlass der GrSt. Es handelt... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Regelungsgeschichte des § 238 AO

Rz. 1 Die Höhe der Zinsen ist für alle Zinsfälle der AO, also die Stundungszinsen, die Hinterziehungszinsen und die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung einheitlich auf 0,5 v. H. pro Monat, also 6 v. H. pro Jahr festgelegt.[1] Diese Höhe gilt kraft Verweisung auch für die Zinspflicht bei Rückzahlung von Investitionszulagen [2] und anderer ebenso geregelter Subventionen.[3] F... mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.2 Barwert

Der Kapitalwert der dauernden Last gehört, soweit er auf das Gebäude entfällt, zu den Anschaffungskosten und ist im Wege der AfA auf die Nutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen.[1] Als Werbungskosten abziehbar bleibt der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil, wenn die Immobilie vermietet wird.[2] Zusätzlich zu der im jeweiligen Jahr anfallenden AfA ... mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 2 Abziehbare Aufwendungen

Abziehbar sind Aufwendungen bis zu 13.805 EUR im Kalenderjahr, die zum Zwecke des Unterhalts des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten gemacht werden, zuzüglich des Betrags der für die Absicherung der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten tatsächlich aufgewendet wurde. Abzugsfähige Unterhaltsleistungen s... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 5 Die Höhe (Bewertung) der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 266 Da die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Gesellschaft in einer Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung besteht, ist ihre Höhe damit gleichzeitig festgelegt. Sie besteht in dem erlittenen Vermögensnachteil bzw. der verhinderten Vermögensmehrung der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die verdeckte Gewinnausschüttung mit dem Betrag der Vermögens... mehr

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Grundstücksbegriff bei der ... / Entscheidung

Der BFH gab der Klage statt. Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) sieht vor, dass der Erwerb einer Immobilie durch Kinder beim Erbfall steuerfrei bleiben kann, wenn (§13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) der Erblasser die Wohnung bis zum Tod selbst zu Wohnzwecken genutzt hat oder aus zwingenden Gründen daran gehindert war und der Erbe die Wohnung unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzt (Fa... mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.1 Baukostengrenze

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen nicht höher sein als 5.200 EUR[1] je Quadratmeter Wohnfläche (§ 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Ist diese Grenze überschritten, entfällt die gesamte Förderung des § 7b EStG.[2] Praxis-Beispiel Keine Förderung: Kostengrenze ist überschritten B errichtet im Jahr 2026 (Bauantrag 2025) ein Luxusmietwohngebäude mit einer Wohnfläche von... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1 Abschreibungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Mietwohnungsneubau

Wird eine Wohnung neu angeschafft oder hergestellt, die entweder im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen ist, kann man, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eine zusätzliche Sonderabschreibung nach § 7b EStG erhalten. Gefördert werden (neben der Regelabschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG) im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folg... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.6 § 184 BewG (Bewertung im Ertragswertverfahren)

• 2023 Auswirkungen der Änderungen im BewG durch das JStG 2022 / Ertragswertverfahren / Sachwertverfahren / § 184ff. BewG / §§ 189ff. BewG Durch das JStG 2022 sind die Vorschriften der Grundbesitzbewertung an die Regelungen der ImmoWertV angepasst worden. Betroffen hiervon sind auch das Ertrags- und das Sachwertverfahren. Die vorgenommenen Änderungen führen auf der einen Seit... mehr