Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.3 Kritische Gesichtspunkte

Rz. 98 Die Öffnung des kommunalen Hebesatzrechts innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens stellt ein Novum im grundsteuerlichen Besteuerungsverfahren dar. Wenngleich dieser Öffnung des kommunalen Hebesatzrechts keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (Rz. 90 ff.), ist kritisch anzumerken, dass hie...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.2 Begrenzung des Hebesatzes für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 2)

Rz. 23 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 NWGrStHsG darf der einheitliche Hebesatz für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NWGrStHsG nicht niedriger sein als der einheitliche Hebesatz für die unter § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 NWGrStHsG fallenden Wohngrundstücke (Rz. 20).[1] Mit der Ausübung der Option zur Hebesatzdifferenzierung kann die Gemeinde somit inn...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 NWGrStHsG landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. Allgemeine Ausführungen z...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 1 Abweichungskompetenz der Länder – sog. Länderöffnungsklausel

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019[1] wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[2] die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Ar...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.7 Beispiele für erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 105 Gem. der Verwaltungsauffassung[1] umfasst das erweiterte Inlandsvermögen insbesondere die folgenden Vermögensgegenstände: Kapitalforderungen, die nicht bereits § 121 Nr. 3, 7 oder 8 BewG unterfallen, gegen Schuldner, die weder Wohnsitz, Geschäftsleitung noch Sitz in einem ausländischen Staat haben (z. B. Spareinlagen und Bankguthaben bei Geldinstituten im Inland); im I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.4 Vermögen, aus dem gleichzeitig inländische und ausländische Einkünfte erzielt werden

Rz. 98 Die Kataloge in § 49 EStG und § 34d EStG sind nicht exakt aufeinander abgestimmt, weshalb es denkbar ist, Einkünfte gleichzeitig als inländisch und ausländisch zu qualifizieren. Für Zwecke der Rechtsfolge des § 2 AStG ist dies unproblematisch, weil diese Norm auf der regulär beschränkten Einkommensteuerpflicht aufbaut und diese lediglich erweitert. In § 4 AStG verhält...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.4 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 76 § 4 Abs. 1 AStG wirkt ausschließlich "bei Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Erbschaftsteuergesetzes". Folglich wird die beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht zum Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG. Liegt infolge eines inländischen Erwerbers unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, ist der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG nich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.1.2 Vermeidung der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 163 Nach einer im Schrifttum vertretenen und als herrschend bezeichneten[1] Auffassung kann ein Erwerb i. S. v. § 4 Abs. 1 AStG nicht vorliegen, wenn nicht Inlandsvermögen (mit-)übertragen wird. Einer anderen Auffassung zufolge müsse Inlandsvermögen nicht übertragen werden, aber jedenfalls vorliegen. Wie bereits oben unter Rz. 78 ff. diskutiert, sind diese Auffassungen m...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens

Rz. 85 Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 AStG erschöpft sich in der Erweiterung des Steuerobjekts. Neben dem im Rahmen der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erfassten Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG wird auch das sog. "erweitere Inlandsvermögen" der beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Weitere Rechtsfolgen ordnet die Vorschrift nicht an. R...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.1 Grundsatz

Rz. 87 Gem. § 4 Abs 1 AStG tritt bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen über den im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bezeichneten Umfang (also das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG) hinaus eine Steuerpflicht ein "für alle Teile des Erwerbs, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.5 Verhältnis zu § 2 ErbStG

Rz. 40 § 4 AStG erweitert das der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterworfene Vermögen. Die Norm ist damit nicht nur dem ErbStG zuzuordnen, sondern sie betrifft den Umfang der dort in § 2 ErbStG geregelten persönlichen Steuerpflicht. Rz. 41 Liegt nach § 2 Abs. 1 S. 1 ErbStG unbeschränkte Steuerpflicht vor, bleibt für § 4 AStG kein Anwendungsbereich (Rz. 18). Die Tatbesta...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.2.2 Übertragung von Vermögen auf ausländische Kapitalgesellschaften

Rz. 169 Lässt sich erweitertes Inlandsvermögen nicht ohne Weiteres umschichten oder veräußern, bleibt als weitere Gestaltungsüberlegung die Einbringung solchen Vermögens in eine ausländische Kapitalgesellschaft.[1] Durch die Übertragung auf eine ausländische Kapitalgesellschaft wird das Vermögen grundsätzlich der Sphäre des Stpfl. entzogen (s. aber Rz. 170). Die Anteile an d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.6 Überschneidungen von Inlandsvermögen und erweitertem Inlandsvermögen

Rz. 103 Es sind freilich auch Konstellationen denkbar, in denen Vermögen gleichermaßen als Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG qualifiziert als auch erweitertes Inlandsvermögen darstellt. Konflikte ergeben sich aus dieser Überschneidung nicht. Das Vermögen unterliegt dann schlicht der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AStG.[1] Die Anwendung des § 4 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 § 4 AStG ist sachlich eine Vorschrift des ErbStG. Sie betrifft die dort geregelten unentgeltlichen Vermögensübertragungen. Wenngleich in § 4 AStG nur die Erbschaftsteuer angesprochen wird, gilt die Norm gleichermaßen für den Bereich der Schenkungsteuer.[1] Rz. 21 § 4 AStG erfasst sachlich nur den Erwerb von sog. erweitertem Inlandsvermögen (s. Rz. 85 ff.). Die Norm gil...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.1 Maßgebliches erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 125 Die Exkulpationsmöglichkeit in Abs. 2 erstreckt sich auf die Teile des Erwerbs, die nach § 4 Abs. 1 AStG über die reguläre beschränkte Erbschaftsteuerpflicht hinaus steuerpflichtig wären. Die anzustellende Vergleichsrechnung ist folglich für das sog. "erweiterte Inlandsvermögen" durchzuführen. Die Ausnahme gilt nur für das erweiterte Inlandsvermögen, das wegen § 4 Ab...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 6 Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Die verdeckte Einlage von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steht nach § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG der Veräußerung der Anteile i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gleich. Dabei tritt an die Stelle des Veräußerungspreises nach § 17 Abs. 2 Satz 2 EStG der gemeine Wert der Anteile. Eine verdeckte Einlage ist – im Gegensatz z...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.6 § 184 BewG (Bewertung im Ertragswertverfahren)

• 2023 Auswirkungen der Änderungen im BewG durch das JStG 2022 / Ertragswertverfahren / Sachwertverfahren / § 184ff. BewG / §§ 189ff. BewG Durch das JStG 2022 sind die Vorschriften der Grundbesitzbewertung an die Regelungen der ImmoWertV angepasst worden. Betroffen hiervon sind auch das Ertrags- und das Sachwertverfahren. Die vorgenommenen Änderungen führen auf der einen Seit...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.5 § 97 BewG (Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen)

• 2021 Aufteilung des Werts einer Personengesellschaft / Variable Kapitalkonten / § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG Nach § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG i. V. m. R B 97.4 ErbStR 2019 ist der Wert einer Personengesellschaft nach der ertragsteuerlichen Gesamthandsbilanz unter Berücksichtigung der variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerlich um Eigenkapital d...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.1 § 9 BewG (Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert)

• 2022 Bewertung von Beteiligungen / Berücksichtigung von persönlichen Verhältnissen / § 9 BewG / § 6 AStG Bei der Bewertung von Beteiligungen sind nach § 9 Abs. 2 und 3 BewG persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen. Dies betrifft z. B. Vinkulierungen oder Entnahmebeschränkungen. Fraglich ist, ob dies mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip vereinbar ist. Dies dürfte zu v...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)

• 2021 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts / Sachverständigengutachten / Kaufpreis / § 198 BewG Im Rahmen der Immobilienbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke lassen sich über den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vielfach erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Anwendung findet § 198 BewG auch für grunderwerbsteuerliche Zwecke in...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.4 § 14 BewG (Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen)

• 2024 Steueroptimierung durch Änderung des Geschlechtereintrags / § 14 BewG Durch das Selbstbestimmungsgesetz ist die Änderung des Geschlechtseintrags erheblich erleichtert worden. Grundsätzlich wird im Rahmen des deutschen Steuerrechts nicht nach Frauen und Männern differenziert. Einzige Ausnahme bildet § 14 BewG. Im Rahmen der Berechnung des Kapitalwerts von lebenslänglich...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.8 §§ 199-203 BewG (Vereinfachtes Ertragswertverfahren)

• 2021 Vereinfachtes Ertragswertverfahren / Auswirkungen der Corona-Pandemie / § 199 BewG Bei dem vereinfachten Ertragswertverfahren handelt es sich um ein vergangenheitsbezogenes Bewertungsverfahren. Da die Corona-Pandemie branchenabhängig zu starken Einbrüchen bei den Umsätzen und demzufolge auch bei den Gewinnen geführt hat, dürfte in diesen Fällen die Anwendung des verein...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.2 § 11 BewG (Wertpapiere und Anteile)

• 2022 Verweis auf das Stuttgarter Verfahren als anzuwendende Bewertungsmethode / § 11 BewG GmbH-Satzungen verweisen vielfach zum Zwecke der Bewertung von Geschäftsanteilen z. B. anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters auf das Stuttgarter Verfahren. Dies ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH v. 14.3.2022, II B 25/21 problematisch, da die Anwendung des Stu...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.3 § 12 BewG (Kapitalforderungen und Schulden)

• 2023 Bewertung von aufschiebend bedingten Lasten / Abzinsung / Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 4.1.2023, BStBl I 2023, 172 / BFH v. 15.7.2021, II R 26/19 / § 12 Abs. 3 BewG Der BFH hat mit Urteil v. 15.7.2021, II R 26/19 entschieden, dass aufschiebend bedingte Lasten auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten sind und eine Abzins...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3 BewG

3.1 § 9 BewG (Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert) • 2022 Bewertung von Beteiligungen / Berücksichtigung von persönlichen Verhältnissen / § 9 BewG / § 6 AStG Bei der Bewertung von Beteiligungen sind nach § 9 Abs. 2 und 3 BewG persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen. Dies betrifft z. B. Vinkulierungen oder Entnahmebeschränkungen. Fraglich ist, ob dies mit dem Leistungs...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.1.2026)

Vorbemerkung Informieren Sie sich anhand dieses Beitrags über das Spektrum der wichtigen Literaturstimmen zum ErbStG und BewG sowie zur GrSt. Finden Sie Fakten und Tipps und lesen Sie, was Substanz hat – konzentriert und strukturiert. Monatlich werden alle wesentlichen Fachzeitschriftenbeiträge durch einen Steuerexperten gelesen und ausgewertet. So sparen Sie wertvolle Zeit un...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.2 § 2 ErbStG (Persönliche Steuerpflicht)

• 2023 Beschränkte Steuerpflicht / Erwerb durch Vermächtnis / BFH v. 23.11.2022, II R 37/19 / § 2 ErbStG Nach dem Urteil des BFH v. 23.11.2022, II R 37/19 unterliegt ein Vermächtnis zweier dauerhaft im Ausland lebender Personen an einem in Deutschland belegenen Grundstück nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Vermacht wird nicht das Grundstück, sondern ein darauf ger...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1 Ausgewertete Beiträge

1.1 Ausgewertete Beiträge 2026 Drasdo, Die Erhaltungsrücklage im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Erwiderung zu Lehmann (DStR 2025, 2349), DStR 2026, 394; Fleck , Gestaltungsüberlegungen für eine steueroptimierte lebzeitige Immobilienübertragung – Übertragung von eigengenutzten und fremdvermieteten Immobilien, NWB 2026, 414; Eisele, Grundsteuer-Reformgesetz verfassungsgemäß...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / Vorbemerkung

Informieren Sie sich anhand dieses Beitrags über das Spektrum der wichtigen Literaturstimmen zum ErbStG und BewG sowie zur GrSt. Finden Sie Fakten und Tipps und lesen Sie, was Substanz hat – konzentriert und strukturiert. Monatlich werden alle wesentlichen Fachzeitschriftenbeiträge durch einen Steuerexperten gelesen und ausgewertet. So sparen Sie wertvolle Zeit und sind topp ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Brähler/Omeirat, Steuerplanung durch Änderung des Geschlechtseintrags nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, DStR 2024, 2878; Loose, Schenkungsteuer beim Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH – Zugleich Besprechung zu BFH II R 22/21, GmbHR 2024, 1187; Lehmann, Welche Auswirkungen hat der Lohnsummenverstoß nach § 13a Abs. 3 ErbStG auf den Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG?...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.11 § 15 ErbStG (Steuerklassen)

• 2022 Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Immobiliengesellschaft / § 16 ErbStG / § 13d ErbStG Immobilien werden vielfach im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Rahmen einer vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaft übertragen, um die Freibeträge zielgenau alle 10 Jahre nutzen zu können. Auch kann über eine vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft das Immobilie...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2 ErbStG

2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge) • 2021 Gestaltungsansätze bei Unternehmensnachfolgen in Krisenzeiten / § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG Im Rahmen der Planung von Unternehmensnachfolgen müssen auch Krisensituationen – wie z. B. die COCID-19-Pandemie – berücksichtigt werden. Bei lebzeitigen Schenkungen sollten auflösende Bedingungen und Widerrufsvorbehalte vereinbart wer...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Drasdo, Die Erhaltungsrücklage im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Erwiderung zu Lehmann (DStR 2025, 2349), DStR 2026, 394; Fleck , Gestaltungsüberlegungen für eine steueroptimierte lebzeitige Immobilienübertragung – Übertragung von eigengenutzten und fremdvermieteten Immobilien, NWB 2026, 414; Eisele, Grundsteuer-Reformgesetz verfassungsgemäß – Aktuelle Entscheidung des B...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 13 ErbStG (Steuerbefreiungen)

• 2021 Steuerfreiheit bei üblichen Gelegenheitsgeschenken von hohem Wert / § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Dabei ist auch die Steuerfreiheit von wertvollen Gelegenheitsgeschenken nicht ausgeschlossen. Ob ein Geschenk von hohem Wert der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG entgegensteht, ist eine...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.15 § 29 ErbStG (Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen)

• 2021 Gestaltung von Rückforderungsklauseln in Schenkungsverträgen / § 29 ErbStG Fraglich ist, wie Rückforderungsklauseln in Schenkungsverträgen auszugestalten sind, damit sie dem Schenker das höchste Schutzniveau bieten. Bei den Rückforderungsrechten ist zwischen gesetzlichen und vertraglichen Rückforderungsrechten zu unterscheiden. Gesetzliche Gründe für eine Rückforderung...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 10 ErbStG (Steuerpflichtiger Erwerb)

• 2023 Erbfallkostenpauschbetrag / Aufteilung / § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 1.2.2023, II R 3/20 entschieden, dass der Erbfallkostenpauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ohne Nachweis tatsächlich angefallener Kosten zu gewähren ist. Gewährt wird er pro Erbfall nur einmal. Auf den Anfall tatsächlicher Kosten kommt es nicht an. Tatsächlich angefallene...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.13 § 19 ErbStG (Steuersätze)

• 2024 Anpassung der Freibeträge und Wertgrenzen/§ 16 ErbStG/§ 19 ErbStG Die Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen wurden seit dem Jahr 2009 trotz des kräftigen Preisniveauanstiegs nicht mehr erhöht. Entsprechendes gilt für die bestehenden Wertgrenzen des progressiven Steuertarifs. Ergebnis ist damit eine reale Erhöhung der ErbSt bzw. SchenkSt. Dies entspricht nicht der...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 16 ErbStG (Freibeträge)

• 2026 Gestaltungsüberlegungen bei der lebzeitigen unentgeltlichen Übertragung von eigengenutzten bzw. fremdvermieteten Immobilien / § 16 ErbStG Im Rahmen der lebzeitigen unentgeltlichen Übertragung von eigengenutzten Immobilien bietet sich die Übertragung unter Ausnutzung der Freibeträge nach § 16 ErbStG an. Zu beachten ist die Zehnjahresfrist. Als Gestaltungsvarianten biete...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.3 § 2a ErbStG (Rechtsfähige Personengesellschaften)

• 2024 MoPeG / Transparenz der Personengesellschaft / § 2a ErbStG Durch das MoPeG wurde ab dem 1.1.2024 das Gesamthandsprinzip abgeschafft. Die neu geschaffene Regelung in § 2a ErbStG soll ab dem 1.1.2024 das Gesamthandsprinzip und damit das Transparenzprinzip fortführen. Allerdings dürfte die in § 2a S. 1 ErbStG vorgesehene Fiktion der Gesamthand ins Leere gehen. Die Regelun...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.13.1 § 28 ErbStG (Stundung)

• 2025 Steuerstundung für Wohnimmobilien / § 28 Abs. 3 ErbStG Die Steuerstundungsregelung für Wohnimmobilien in § 28 Abs. 3 ErbStG ist ab dem 1.1.2025 erheblich erweitert worden. Es kommt nur noch darauf an, dass zu dem Erwerb Grundbesitz gehört, der zu Wohnzwecken genutzt wird, wobei gleichgültig ist, ob die Nutzung zu Wohnzwecken durch den Erben oder durch Dritte erfolgt. B...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge)

• 2021 Gestaltungsansätze bei Unternehmensnachfolgen in Krisenzeiten / § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG Im Rahmen der Planung von Unternehmensnachfolgen müssen auch Krisensituationen – wie z. B. die COCID-19-Pandemie – berücksichtigt werden. Bei lebzeitigen Schenkungen sollten auflösende Bedingungen und Widerrufsvorbehalte vereinbart werden, um z. B. bei einem erheblichen Wertve...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2021 Hinterbliebenenleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers / § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht erbschaftsteuerbar. Gleiches gilt grundsätzlich auch für Hinterbliebenenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Letzteres kommt...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.14 § 28a ErbStG (Verschonungsbedarfsprüfung)

• 2021 Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses auch gegenüber dem Schenker / § 28a ErbStG Sind die Voraussetzungen des § 28a ErbStG erfüllt, wird die ErbSt bzw. SchenkSt erlassen. Dabei betrifft § 28a ErbStG nicht nur den unmittelbaren, sondern auch den gestuften Großerwerb. Erfolgen innerhalb des Zeitraums von 10 Jahren mehrere Erwerbe, ist § 28a ErbStG für das insgesamt erw...mehr