Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.1 Rechtslage bis 2022

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert zu ermitteln. Hinsichtlic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.2 Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren wird in § 183 BewG geregelt. Kommt dieses zur Anwendung, wird der Grundbesitzwert des zu bewertenden bebauten Grundstücks entweder aus Vergleichspreisen für vergleichbare Grundstücke oder aus Vergleichsfaktoren abgeleitet. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022 Bei den Vergleichsfaktoren kommen die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergle...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.4 Sachwertverfahren

Auch beim Sachwertverfahren haben sich Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben. Hierbei bleibt die Grundstuktur des Sachwertverfahrens im Wesentlichen erhalten. Änderungen haben sich insbesondere ergeben durch die Einführung eines Regionalfaktors und die Ablösung der Alterswertminderung durch einen Alterswertminderungsfaktor.[1] Regionalfaktor[2] Um den Unterschied...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / Zusammenfassung

Überblick Das Bewertungsrecht sieht vor, dass Grundstücke (wie auch alle anderen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Dabei entspricht der gemeine Wert inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB. Der nachfolgenden Erläuterungen dienen als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung nach der Rechtslage ab dem 1.1.201...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.3 Ertragswertverfahren

Rz. 15 des Gleichlautenden Ländererlasses v. 20.3.2023[1] beinhaltet die Struktur des Ertragswertverfahrens. Eine Übersicht über den Ablauf des Ertragswertverfahrens enthält Rz. 16 des Gleichlautenden Ländererlasses v. 20.3.2023[2] und ein Beispiel enthält Rz. 17 des Gleichlautenden Ländererlass v. 20.3.2023.[3] Hierbei ändert sich nichts an der bisherigen Struktur des Ertrag...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des sog. Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer als der Mindestwert, dann ist letzterer anzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.6 Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden

Allgemeines In Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Werte: für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert zu ermitteln. Wertermittlung bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden[1] Die Ermittlung des Werts des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ist wie folgt vorzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.1 Überblick

Ist ein Betriebsgrundstück zu bewerten, ist der gemeine Wert nach § 9 BewG zu Grunde zu legen. Bei den Bewertungen nach den §§ 182 bis 196 BewG sind die von den Gutachterausschüssen i. S. d. §§ 192 ff. BauGB ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten i. S. d. § 193 Abs. 5 Satz 2 BauGB anzuwenden, wenn diese Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.1 Allgemeines

Der Substanzwert als Mindestwert darf nur dann angesetzt werden, wenn der gemeine Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder mit einem Gutachtenwert (Ertragswertverfahren oder andere im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methode) ermittelt wird.[1] Hinweis Substanzwert als Mindestwert Ausgeschlossen ist hingegen der Ansatz des Substanzwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.2 Bewertungsstichtag

Für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Hierbei bestimmt sich der Bewertungsstichtag für die Zwecke der Erbschaftsteuer nach den § 9 ErbStG, § 11 ErbStG, § 12 Abs. 3 ErbStG in i. V. m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG und § 157 Abs. 1 BewG. Hinweis Umlaufe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.9 Auseinandersetzung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Hinsichtlich der Auseinandersetzung bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ist insbesondere zu unterscheiden zwischen der Teilungsanordnung und der freiwilligen Erbauseinandersetzung. a) Teilungsanordnungen Teilungsanordnungen sind hierbei schuldrechtlich im Verhältnis der Miterben zueinander wirkende letztwillige Regelungen des Erblassers über die Zuweisung bestimmter N...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / Zusammenfassung

Überblick Die "Anlage Land- und Forstwirtschaft" zur Feststellungserklärung ist abzugeben, weil der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Maßgebend ist dafür der Vermögensanfall beim Erwerber (beispielsweise als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Beschenkter). Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.6 Substanzwert (Zeile 110)

In Zeile 110 ergibt sich nun der Substanzwert des Unternehmens (Zeile 93 +/- Zeile 100 +/- Zeile 109). Bei der Feststellung, ob der als Mindestwert anzusetzende Substanzwert höher ist als der bei einer Bewertungsmethode i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG sich ergebende Wert, ist auf den in Zeile 109 ausgewiesenen Wert abzustellen. Handelt es sich um eine Personengesellschaft, da...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.4 Änderungen bei der gesonderten Feststellung

Nach § 151 Abs. 1 BewG sind u. a. Grundbesitzwerte und der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften gesondert festzustellen. Hierzu besteht gem. § 153 BewG eine Erklärungspflicht. Hierbei besteht ab 2023 eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Finanzbehörde jedoch gestatten, die Feststellungserklärung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8 Verschonungsmaßnahmen

Es gelten folgende Regelungen: Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG.[1] Begünstigungsfähig ist nur der Wirtschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.1 Rechtslage bis 2022

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch. Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.14.1 Grundlagen

Zu den Sondernutzungen gehören der Anbau von Hopfen, Tabak, Spargel und anderen Sonderkulturen, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a BewG vorliegt.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.2 Bewertung der Betriebswohnungen

Die Bewertung der Betriebswohnungen erfolgt nach den Grundsätzen, die auch für die Bewertung von Wohngrundstücken gelten. Hierbei ist der zugehörige Grund und Boden gesondert zu ermitteln. Jedes Gebäude bzw. jedes Gebäudeteil ist gesondert zu betrachten.[1] Eine Wohnung wird nach § 181 Abs. 9 BewG definiert als die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so bes...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.1 Definition der landwirtschaftlichen Nutzung

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion dienen: die Nutzungsarten (Betriebsformen) Ackerbau, Futterbau und Veredlung nach Maßgabe des § 169 BewG, die Betriebsformen Pflanzenbau-Verbund, Vieh-Verbund sowie Pflanzen- und Viehverbund. Wichtig Anbauflächen am Bewertungsstichtag Die Flächen der landwirtschaftlichen Nutzun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.2 Gemeiner Wert

Was unter dem gemeinen Wert zu verstehen ist, ergibt sich aus § 9 BewG. Danach wird der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Hinweis Gewöhnlicher Geschäftsverkehr Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist der Handel zu verstehen, der si...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.2 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 24)

In Zeile 2 ist anzugeben, um welche Art von Gemeinschaft oder Gesellschaft es sich handelt. In den Zeilen 3 bis 5 ist der Ort der Verwaltung der Gemeinschaft oder Gesellschaft einzutragen. Das Verwaltungsfinanzamt sowie die Steuernummer/Aktenzeichen/Wirtschafts-Identifikationsnummer der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft sind in Zeile 6 aufzuführen. In den Zeilen 7 bis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.5 Anzahl der Beschäftigten, Ausgangslohnsumme sowie Verwaltungsvermögen (Zeilen 20 bis 24)

In der Zeile 21 ist die Anzahl der Beschäftigte im Betrieb oder in der Gesellschaft einzutragen. Bei der Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten ist auf die Anzahl der aktiven Arbeitnehmer abzustellen, die am Bewertungsstichtag im zugewendeten Betrieb oder in der Gesellschaft beschäftigt sind. Achtung Einzubeziehende Beschäftigte Es sind hierbei sämtliche Beschäftigte einzubezi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.1 Unbebaute Grundstücke

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Benutzbar ist ein Gebäude erst, wenn es bezugsfertig ist und somit von den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern nach objektiven Merkmalen zugemutet werden kann, die Wohnungen oder Räume des gesamten Gebäudes zu benutzen. Dagegen ist ein Gebäude nicht mehr benutzbar, wenn info...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.3 Änderung der Bewertung von Grundbesitz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Änderungen in der Bewertung von Grundvermögen vorgenommen, d. h. es wurde eine Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.7.2021 vorgenommen. Hierbei werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.2 Steuerbefreite Objekte (Zeile 2)

Folgende Objekte sind steuerbefreit, sofern darin vom Erblasser eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde: Ein- und Zweifamilienhäuser (§ 181 Abs. 1 Nr. 1 BewG); Mietwohngrundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 2 BewG); Wohnungs- und Teileigentum (§ 181 Abs. 1 Nr. 3 BewG); Geschäftsgrundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 4 BewG); Gemischt genutzte Grundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 5 BewG); Sonstig...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.2 Feststellungsverfahren

Nach § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG ist der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 11 Abs. 2 BewG gesondert festzustellen. Voraussetzung ist hierfür, dass die Werte für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung im Sinne dieser Vorschrift von Bedeutung sind. Hinsichtlich der Abgabe der Feststellungserklärung gilt aufgrund der Änderungen durch das Jahressteue...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / Zusammenfassung

Überblick Zur Bewertung von Betriebsvermögen bzw. Anteilen am Betriebsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften kann auf das vereinfachte Ertragswertverfahren zurückgegriffen werden. Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach der Rechtslage ab dem 1.7.2016. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.5 Gesonderte Feststellung von Grundbesitz

In den folgenden Fällen ist für Grundbesitz eine gesonderte Feststellung vorzunehmen: es ist der Substanzwert zu ermitteln (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG). beim Grundstück handelt es sich um nicht betriebsnotwendiges Vermögen (§ 200 Abs. 2 BewG).mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Gesonderter Ansatz mit dem gemeinen Wert (Zeilen 38 bis 45)

In der Zeile 39 sind die gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter einzutragen, die zum sog. nicht betriebsnotwendigen Vermögen gehören. Mit diesem in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden sind in der Zeile 40 zu erfassen. Das "betriebsnotwendige Vermögen" sind Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden, die aus dem zu bewertenden ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.4 Substanzwert

Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der Substanzwert nicht unterschritten werden. Beim Substanzwert sind Betriebsgrundstücke mit dem Bedarfswert anzusetzen. Hierbei sind die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 zu beachten.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.2 Ermittlung des Ertragswerts (Zeilen 36 bis 37)

Ab dem 1.1.2016 beträgt der anzuwendende Kapitalisierungsfaktor 13,75. § 203 Abs. 2 BewG ermächtigt das BMF durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Kapitalisierungsfaktor an die Entwicklung der Zinsstrukturdaten anzupassen. Mit der Herabsetzung des Kapitalisierungsfaktors wurde die steuerliche Belastung vermindert. Hinweis Zu hoher Kapitalisierungsfaktor Ist de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.15 Fehlerberichtigende Fortschreibung bzw. Neuveranlagung, § 22 Abs. 3 BewG, § 24a BewG, § 17 Abs. 2 Nr. 2 GrStG

Rz. 64 Bei bestandskräftigen Steuerbescheiden bzw. den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheiden, die über einen Veranlagungszeitraum hinaus Dauerwirkung entfalten (z. B. Einheitsbewertung, GrSt, KfzSt), bewirkt ein Fehler, dass die falsche Besteuerung nicht nur für einen Veranlagungszeitraum, sondern für mehrere Zeiträume, für die die bestandskräftigen Bescheide Wirkung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.14 Bedingte und befristete Vorgänge, §§ 5 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2 und 8 BewG

Rz. 63 Ein auflösend bedingter Erwerb wird nach § 5 Abs. 1 BewG wie ein unbedingter Erwerb behandelt, eine auflösend bedingte Last nach § 7 Abs. 1 BewG wie eine unbedingte Last. Eine aufschiebend bedingte Last wird nicht berücksichtigt, § 6 Abs. 1 BewG. Rz. 63a Die auf diesen Vorschriften beruhende Bewertung wird der Besteuerung zugrunde gelegt. Tritt nunmehr die Bedingung ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.18 Änderung der Feststellung der Grundbesitzwerte für die GrSt, §§ 224ff. BewG

Rz. 76a § 224 BewG enthält eine Regelung über die Aufhebung des Grundsteuerwerts, wenn die wirtschaftliche Einheit wegfällt oder infolge einer Steuerbefreiung der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird. § 225 BewG regelt die Möglichkeit zur Änderung der festgestellten Grundsteuerwerte, wenn der Bescheid vor dem maßgeblichen Feststellungszeitpunkt erteilt worden ist. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.17 Änderung bei hinausgeschobener materieller Wirksamkeit des Bescheids, § 24a BewG, § 21 GrStG

Rz. 76 Bescheide über Fortschreibung und Nachfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes sowie Bescheide über Neuveranlagung oder Nachveranlagung von GrSt-Messbeträgen können schon vor dem maßgeblichen Zeitpunkt ergehen, also bevor sie materielle Wirksamkeit erlangen können. Damit besteht die Möglichkeit, dass sich zwischen der formellen Bestandskraft (Unanfechtbarkeit)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.16 Anpassung von Bescheiden mit Dauerwirkung, § 24 BewG, §§ 20, 27 Abs. 2 GrStG, § 12 Abs. 2 KfzStG

Rz. 75 Entfaltet ein Bescheid Dauerwirkung, muss seine Anpassung an eine Änderung der Verhältnisse vorgesehen werden, um zu verhindern, dass die Steuer nach nicht mehr vorhandenen Besteuerungsmerkmalen erhoben wird. § 24 BewG ermöglicht die Aufhebung des Einheitswerts in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Einheitswerts wegfallen. Eine entsprech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.1.2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerpflicht der Erblasserin M Unbeschränkte Steuerpflicht tritt im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes ein Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Var. 1 ErbStG). Als Inländer gelten natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG), oder deutsche Sta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids

Rz. 17 Zur Anwendung der Vorschrift auf Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Rz. 12ff. Der Vertrauensschutz greift bei allen Tatbeständen des § 176 AO, und zwar sowohl bei den Tatbeständen des Abs. 1 als auch denen des Abs. 2, nur ein, wenn ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden soll. Grund hierfür ist, dass das Vertrauen in den Fortbestand einer konkret...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.22 Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden

Rz. 90 Die KfzSt ist eine Verkehrsteuer, keine Verbrauchsteuer.[1] Die Aufhebung oder Änderung von KfzSt-Bescheiden richtet sich daher nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, nicht nach der für Verbrauchsteuern geltenden Vorschrift des § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO. Daher ist auch § 173 AO anwendbar, soweit § 12 Abs. 2 KfzStG keine Sonderregelung enthält.[2] Der Tatbestand der KfzSt wird du...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.5 Anwendung der Rechtsprechung

Rz. 49 Der Vertrauensschutz tritt nur ein, wenn die Rspr., von der durch die spätere Entscheidung abgewichen wird, von der Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung angewandt worden ist. Daher tritt kein Vertrauensschutz ein, wenn die Finanzverwaltung die später geänderte Rechtsprechung des BFH bewusst nicht anwendet, also einen Steuerbescheid erlässt, der zum Zeitpunkt seines...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr