Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 20 Die nach den Vorschriften des BewG ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen.[1] Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996[2] eingeführte Regelung stellt eine echte Durchbrechung des in § 8...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge)

• 2021 Gestaltungsansätze bei Unternehmensnachfolgen in Krisenzeiten / § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG Im Rahmen der Planung von Unternehmensnachfolgen müssen auch Krisensituationen – wie z. B. die COCID-19-Pandemie – berücksichtigt werden. Bei lebzeitigen Schenkungen sollten auflösende Bedingungen und Widerrufsvorbehalte vereinbart werden, um z. B. bei einem erheblichen Wertve...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.14 § 28a ErbStG (Verschonungsbedarfsprüfung)

• 2021 Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses auch gegenüber dem Schenker / § 28a ErbStG Sind die Voraussetzungen des § 28a ErbStG erfüllt, wird die ErbSt bzw. SchenkSt erlassen. Dabei betrifft § 28a ErbStG nicht nur den unmittelbaren, sondern auch den gestuften Großerwerb. Erfolgen innerhalb des Zeitraums von 10 Jahren mehrere Erwerbe, ist § 28a ErbStG für das insgesamt erw...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2021 Fiktiver Zugewinnausgleich / Einschränkung durch § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG / § 5 ErbStG Die Steuerfreistellung für den fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG wurde durch das JStG 2020 durch einen neuen S. 6 eingeschränkt. Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist. Hinsichtlich der Anwendung von § 5 Abs. 1 S...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2021 Hinterbliebenenleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers / § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht erbschaftsteuerbar. Gleiches gilt grundsätzlich auch für Hinterbliebenenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Letzteres kommt...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 10 ErbStG (Steuerpflichtiger Erwerb)

• 2023 Erbfallkostenpauschbetrag / Aufteilung / § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 1.2.2023, II R 3/20 entschieden, dass der Erbfallkostenpauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ohne Nachweis tatsächlich angefallener Kosten zu gewähren ist. Gewährt wird er pro Erbfall nur einmal. Auf den Anfall tatsächlicher Kosten kommt es nicht an. Tatsächlich angefallene...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.4 Grundstücksverkauf während Rückwirkungszeitraum einer Umwandlung (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 26 Im Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12.5.2021[1] wurde § 8 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG eingefügt. Die Regelung trat zum 1.7.2021 in Kraft,[2] erfasst werden Erwerbsvorgänge, die nach dem 30.6.2021 verwirklicht wurden. Der Gesetzgeber hatte bei Einführung der Regelung die Vorstellung, dass eine Steuerersparnis erreicht werden könnte, weil allein mit Abschluss eines Kaufvertr...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2021 Junges Verwaltungsvermögen / Verfassungswidrigkeit / § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 22.1.2020, II R 8/18 entschieden, dass der Begriff des jungen Verwaltungsvermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a. F. nicht nur die Einlagefälle umfasst, sondern alle Fälle, in denen ein Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens weniger als zwei Jahre zum Betrie...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.2 Gesamtgegenleistung und deren Aufteilung

Rz. 10 Als Bemessungsgrundlage für die GrESt kann nur der Wert der Gegenleistung herangezogen werden, der sich auf das Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG bezieht. Entgelt für den Erwerb von Zubehör gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die GrESt, stellt mithin keine Gegenleistung dar.[1] In der Praxis findet man nicht selten Verträge, in denen ein Grundstück gleichzeitig mit ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.5 § 8 GrEStG (Grundsatz)

• 2021 Vorgefasster Plan zur Bebauung eines Grundstücks / § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG Nach dem Urteil des BFH v. 16.9.2020, II R 12/18 ist Voraussetzung für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 GrEStG die kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit dem Plan zur Bebauung. Es muss ein vorgefasster Plan vorhanden sein, mit dem sich die Gesellschaft über den ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Der dritte Abschnitt des GrEStG befasst sich mit der für die Besteuerung notwendigen Bemessungsgrundlage und umfasst dabei mit § 8 GrEStG und § 9 GrEStG zwei Normen. Es handelt sich um für das Besteuerungsverfahren maßgebliche Vorschriften, die in einem sich ergänzenden Sinnzusammenhang stehen. § 8 GrEStG bestimmt, wie die gesetzliche Überschrift selbst sagt, den Grund...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.7 § 22 UmwStG (Besteuerung des Anteilseigners)

• 2021 Einbringung von Anteilen an einer Organträger-Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft / Umfang der Sperrfristverhaftung / § 22 Abs. 2 UmwStG Werden Anteile an einer Organträger-Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert nach § 20 Abs. 2 UmwStG eingebracht, ist der Umfang der Sperrfristverhaftung nach § 22 Abs. 2 UmwStG strittig. Die FinVerw ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.5 Besteuerung nach Maßgabe des künftigen Grundstückszustands (§ 8 Abs. 2 S. 2 GrEStG)

Rz. 28 Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde dem Abs. 2 des § 8 GrEStG ein Satz 2 angefügt. Durch ihn wird die Möglichkeit eröffnet, im Besteuerungszeitpunkt, abweichend von den tatsächlichen Verhältnissen, den Wert des bebauten Grundstücks als Bedarfswert festzustellen.[1] Die Regelung kann als Ausfluss der ständigen Rechtsprechung des BFH zum einheitlichen...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2021 Kaufpreisaufteilung / BMF-Arbeitshilfe / § 21 EStG Vor dem Hintergrund der AfA sollte beim Kauf eines bebauten Grundstücks eine Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Vorzunehmen ist diese im Notarvertrag. Dieser ist grundsätzlich zu folgen, sofern sie nicht zum Schein erfolgte, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und plausibel ist. In diesem Zusammenha...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 4.3 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Auf die Ersatzbemessungsgrundlage [1] ist zurückzugreifen, d. h. die Steuer ist nach den Grundbesitzwerten i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist;[2] bei Umwandlungen auf Grund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 2.5.2 Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Erwirbt ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück, sind folgende Fälle denkbar: Grundstückserwerb mit Erwerb eines Erbbauzinsanspruchs Wenn ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück erwirbt, unterliegt der mit dem Grundstückserwerb verbundene Erwerb des Erbbauzinsanspruchs nicht der Grunderwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.7 Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 156 BewG)

Rz. 23 § 156 BewG erklärt eine Außenprüfung zur Ermittlung der – nach § 151 Abs. 1 BewG gesondert festzustellenden – Besteuerungsgrundlagen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei jedem Beteiligten für zulässig. Am Feststellungsverfahren beteiligt sind gem. § 154 BewG diejenigen, denen ein Feststellungsgegenstand zuzurechnen ist, die das FA zur Abgabe der Feststellungserk...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.4 Besonderheiten bei obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 125 Ein durch ein obligatorisches Nutzungsrecht zur Miete oder Pacht überlassenes Wirtschaftsgut führt i. d. R. nicht zu einer AfA-Berechtigung am gemieteten bzw. gepachteten Gegenstand.[1] Rz. 126 Eine Ausnahme bildet die Nutzungsüberlassung durch Leasingvertrag, wo sich aufgrund der vertraglichen Gestaltung wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers am Leasinggegensta...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / d) Steuerentstehung und Bewertung

Die Steuer entsteht bei E nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. c ErbStG im Zeitpunkt der Vollziehung der Auflage – also mit Eintritt der Bedingung, praktisch mit Abgabe der Annahmeerklärung der E innerhalb der Sechs-Monats-Frist. Die Bewertung des Kapitalwerts des Wohnungsrechts erfolgt nach § 14 Abs. 1 BewG, Vervielfältiger bezogen auf das Lebensalter der E im Stichtag. Die Begrenzun...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / 6. Erbschaftsteuerliche Folgen beim Sohn S

Bei S entsteht durch die Lebzeit-Urkunde kein steuerbarer Vorgang. Weder liegt bei ihm ein Erwerb vor, noch wird sein Vermögen i.S. eines steuerrelevanten Vermögensabflusses gemindert. Die Abgabe der bedingten Bestellungserklärung ist ebenso wenig ein Schenkungsteuertatbestand, wie die parallele Vermögensposition bei E es ist. Auch im Zeitpunkt des Erbfalls führt die Konstell...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 3.5 Woher kommt die in meinem Bescheid angegebene Miete?

Die Ausgangsgröße der Bewertung des Grundbesitzes im Ertragswertverfahren ist der jährliche Rohertrag eines Grundstücks, der sich aus typisierten monatlichen Nettokaltmieten ergibt. Maßgebend sind die nach den Grundstücksarten für Wohngrundstücke, drei Wohnflächengruppen sowie fünf Baujahrgruppen differenzierten gemeindebezogenen durchschnittlichen monatlichen Nettokaltmiete...mehr

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Fragen und Antworten zur ne... / 2.2 Was hat sich durch die Reform geändert?

Mit der Reform wuerden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt. Die Änderungen durch die Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber in eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Seit dem EStG v. 8.10.2009[1] wurde § 13 EStG mehrfach geändert. Durch Gesetz v. 22.12.2014 [2] wurde der in § 13 Abs. 3 S. 1 EStG geregelte Freibetrag bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft von bisher 670 EUR auf 900 EUR erhöht. Geltung hat die Änderung erstmals ab dem 1.1.2015. Durch Gesetz v. 26.11.2019 [3] wurden in § 13 Abs. 1 S. 4 EStG die Norm § 51 Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.6 Umrechnung in Vieheinheiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 und 4 EStG)

Rz. 109 Die Tierbestände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten umzurechnen. Es gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 241 Abs. 5 BewG der Umrechnungsschlüssel nach der Anlage 34 zum BewG . Der Umrechnungsschlüssel ist rechtsverbindlich.[1] Die dort vorgenommenen Differenzierungen sind mit dem Gleichheitssatz vereinbar.[2] Rz. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 154 Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfassen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch die Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung i. S. d. § 242 BewG. Der Verweis in § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG bezieht sich nur auf § 242 Abs. 2 BewG.[1] § 242 Abs. 1 BewG betrifft die übrigen land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Nach der nicht erschöpfenden Aufzä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.2 Tierzucht und Tierhaltung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 80 Die Tierzucht ist die planmäßige Paarung von Tieren zur Erzeugung von Nachkommen unter Selektion bestimmter erblicher Eigenschaften oder Merkmale.[1] Es muss ein Veranlassungszusammenhang zwischen der Tierzucht und der Landwirtschaft bestehen. Daran fehlt es z. B. bei einer Brüterei, in der Küken überwiegend aus zugekauften Bruteiern gewonnen und als Eintagsküken weit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.5 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 21 § 13 EStG bestimmt, welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Knüpfen Regelungen des KStG (z. B. § 4 Abs. 1 S. 1 oder § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 3 KStG) oder des GewStG (z. B. § 2 Abs. 3 oder § 3 Nr. 6 GewStG) an den Begriff der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft an, gelten die Grundsätze zu § 13 EStG. Im Rahmen des UStG gilt dies nicht. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 78 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nicht nur Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, sondern auch solche aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, wenn die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Danach gehör...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.4 Landwirtschaftlich genutzte Fläche (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 97 Die Zahl der zulässigen Vieheinheiten bestimmt sich nach der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es werden gewährt für die ersten 20 ha nicht mehr als 10 Vieheinheiten, für die nächsten 10 ha nicht mehr als 7 Vieheinheiten, für die nächsten 20 ha nicht mehr als 6 Vieheinheiten, für die nächsten 50 ha nicht mehr als 3 Vieheinheiten und für die weitere Fläche nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 38 Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, ist auch unter Heranziehung bewertungsrechtlicher Kriterien zu bestimmen.[1] Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zu verstehen ist hierunter die organisatorische Zusammenfassung der pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.6 Einkünfte aus dem Betrieb von Gartenbau (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 68 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch die Einkünfte aus dem Gartenbau i. S. einer gärtnerischen Nutzung mit den Nutzungsteilen Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau und Baumschulen (§ 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BewG). Gekennzeichnet ist der Gartenbau durch die planmäßige Gewinnung und Verwertung der genan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.2 Tierzucht und Tierhaltung

Rz. 124 Nur die nachhaltige Überschreitung der Mindestflächendeckung führt zu gewerblichen Einkünften aus Tierzucht und Tierhaltung (Rz. 78ff.).[1] Dies folgt aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 241 Abs. 2 bis 5 BewG und § 15 Abs. 2 EStG. Hinsichtlich des Merkmals der Nachhaltigkeit gelten die Grundsätze des Strukturwandels. Rz. 125 Eine gewerbliche Tierzucht und Tierh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind nach § 13 Abs. 1 EStG Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen, wobei zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen des Landes Thüringen vom BewG und GrStG

1 Allgemeines Rz. 1 In Thüringen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Thüringen hat mit dem Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) v. 19.11.2025[1] lediglich punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht [2] (s. ergän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Steuermesszahlen für Grundstücke (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 ThürGAnGrStR wird angeordnet, dass die Steuermesszahl – abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG – für in Thüringen belegene bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG 0,23 ‰ (sog. Wohngrundstücke) und bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG 0,59 ‰ (sog. Nichtwohngrundstücke) beträgt. Die Regelungen über die abweichenden Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechnerisch erreicht werden kann (s. Komment...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Aufgabegewinn

Rn. 275 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für die Ermittlung der Aufgabegewinne gelten die Bestimmungen des § 16 Abs 3 EStG sinngemäß. Nach dieser Vorschrift kann der Aufgabegewinn entweder durch Vermögensvergleich, durch Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand des Aufgabevorganges oder auch durch Vergleich des Buchwerts des Aktivvermögens mit seinem gemeinen Wert errechnet werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 16 Für den Vollzug der Grundsteuer gilt in Thüringen die Abgabenordnung . Trotz der punktuellen Abweichung von § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG durch § 1 Abs. 1 ThürGAnGrStR sowie der ergänzenden Regelungen zur Neuveranlagung in § 2 ThürGAnGrStR (Rz. 26 ff.) vollziehen in Thüringen die Landesfinanzbehörden ein Bundesgesetz i. S. v. § 1 Abs. 1 AO. Der gerichtliche Rechtsschutz gegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die im Wege des § 1 Abs. 1 ThürGAnGrStR v. 19.11.2025[1] für in Thüringen belegene bebaute Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG normierten landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Auf die Kommentierung "Allgemeine Ausführungen zu den landesrechtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 14 In Thüringen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) v. 19.11.2025[1] hat Thüringen allerdings punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer gem. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Insbesondere zwecks Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb

Rn. 25 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Begriff des luf Betriebs ist – anders als im Bewertungsrecht (§ 34 BewG) – im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgeführt, welche Betätigungen im Einzelnen zu den Einkünften aus LuF zählen; ein substantieller Unterschied soll allerdings zwischen den beiden Legaldefinitionen in § 13 EStG und § 34 BewG nicht bestehen (BFH v 05.1...mehr