Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Wertzahlen der Grundstückgruppe der Wohngrundstücke richten sich nach dem vorläufigen Sachwert (§ 189 Abs. 3 BewG) und dem vor Anwendung etwaiger Umrechnungskoeffizienten angewendeten bzw. nach § 179 Satz 4 BewG abgeleiteten[2] Bodenrichtwert des Grundstücks (Bodenpreisniveau). Vgl. dazu im Einzelnen Rz. 18. Rz. 28 [Autor/Stand] Aus Anlage 25 zum BewG... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemein gültige Aussagen

Rz. 9 [Autor/Stand] Als maßgebliche Wertzahl ist grundsätzlich auf die von den Gutachterausschüssen für die Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ermittelten Sachwertfaktoren zurückzugreifen (§ 191 Satz 1 BewG). Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die Sachwertfaktoren regelmäßig in ihren Grundstücksmarktberichten, sofern sie die Sachwertfaktoren aus der Kaufpreissa... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sachwertfaktoren bei progressiver Abschreibung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Frage, ob vom Gutachterausschuss ermittelte und im Grundstücksmarktbericht zur Verfügung gestellte Sachwertfaktoren anzuwenden sind, bei deren Berechnung vom Gutachterausschuss eine progressive Alterswertminderung zugrunde gelegt wurde, ist seinerzeit nicht von der Finanzverwaltung beantwortet worden. In diesen Fällen hat der Gutachterausschuss die A... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 191 BewG enthält die Regelungen zur Anwendung der Sachwertfaktoren bzw. Wertzahlen im Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Rz. 1.1 [Autor/Stand] Die Regelung des § 191 Abs. 1 Satz 2 BewG ist erstmals durch das Grundsteuerreform-Umset... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kauf-, Miet- und Pachtpreissammlungen (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 1 BewG haben Eigentümer von Grundbesitz der Finanzverwaltung auf Anforderung alle Angaben zu machen, die für die Sammlung von Kauf-, Miet- und Pachtpreisen gebraucht werden. Eigentümer i.S. dieser Vorschrift sind auch die wirtschaftlichen Eigentümer, denen der Grundbesitz bewertungsrechtlich zuzurechnen ist (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 19 Abs.... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Stichtagsprinzip

Rz. 40 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz beruht auf dem statischen Prinzip. Dieser Grundsatz kommt im Gesetz dadurch zum Ausdruck, dass bei der Einheitsbewertung die Verhältnisse zum Beginn eines Kalenderjahrs zugrunde zu legen sind. Bei der Einheitsbewertung sind dies neben dem Hauptfeststellungszeitpunkt noch der Fortschreibungszeitpunkt (§ 22 Abs. 4 BewG), der Nachfestst... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Immobilienwertermittlungsverordnung 2010

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV 2010[2]) vom 19.5.2010 ist zum 1.7.2010 in Kraft getreten und hat nach mehr als 20 Jahren die bis dahin geltende Wertermittlungsverordnung (WertV [3]) abgelöst (s. Rz. 13). Anlass für die Novellierung war die Tatsache, dass sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt durch neue stadtentwicklungs- u... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich von § 29 BewG beschränkt sich auf die Einheitsbewertung von Grundbesitz. Faktisch haben damit § 29 Abs. 1 und 2 BewG aktuell keinen Anwendungsbereich mehr. Eine erneute Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes ist mit Wirkung zum 1.1.2025 ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen auch für Fortschreibungen und Nachfeststell... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 27 Festsetzung der Grundsteuer

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] Die Festsetzung der Grundsteuer obliegt gemäß Art. 108 Abs. 2 GG grundsätzlich den Landesfinanzbehörden. Die Landesfinanzbehörden können die Verwaltung von Steuern, die allein den Gemeinden oder Gemeindeverbänden zufließen, auf die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände übertragen (vgl. Art. 108 Abs. 4 Satz 2 ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen

A. Grundaussagen der Norm Rz. 1 [Autor/Stand] Der Steueranspruch erlischt nach § 47 AO insbesondere bei Zahlung, Aufrechnung, Erlass, Verjährung oder Eintritt einer auflösenden Bedingung. Zusätzlich sieht § 29 ErbStG einen besonderen Erlöschensgrund bei unentgeltlichen Übertragungen vor.[2] Der Vorschrift kommt insbesondere in der Gestaltungspraxis Bedeutung zu: Durch die Ein... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 26 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 26 GrStG in der Fassung des Gesetzes vom 29.10.1997[2] regelt Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze. Demnach bleibt es landesrechtlichen Regelungen vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (Grundstücke) s... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 18 Mitgliederbeiträge

A. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] § 18 ErbStG ist eine beinahe vergessene Norm, die als besondere Steuerbefreiungsvorschrift zwischen den Steuerberechnungsvorschriften kaum auffällt. Nahezu wortgleich gilt sie seit über 100 Jahren;[2] Der in Satz 1 genannte Betrag und die Währungsbezeichnungen wurden mehrmals geändert bzw. angepasst[3] und Satz 2 erhielt seine jetzige Fassun... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 20 Steuerschuldner

A. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Überschrieben mit "Steuerfestsetzung und Erhebung" enthält Abschnitt 4 des ErbStG in Ergänzung der Abgabenordnung spezialgesetzliche Regelungen zur verfahrensrechtlichen Durchsetzung des Steueranspruchs. Gleich zu Anfang dieses Kapitels bestimmt § 20 ErbStG, wer als Steuerschuldner bzw. Haftungsschuldner in Frage kommt (§ 43 Satz 1 AO) und –... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Allgemeine Ausführungen

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz grenzt die Tierbestände, die nicht überschritten werden dürfen, wenn sie zur Land- und Forstwirtschaft gehören sollen und damit keine gewerbliche Tierhaltung gegeben ist, grundsätzlich nach Vieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ab und ermittelt daraus einen Umrechnungsschlüssel. Der Begriff "Vieheinheit" ist ein ste... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachwertfaktor/Wertzahl

Rz. 35 [Autor/Stand] Der sich grundsätzlich aus Bodenwert und Gebäudesachwert ergebende vorläufige Sachwert des Grundstücks ist mittels eines Sachwertfaktors bzw. einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzugleichen. Rz. 36 [Autor/Stand] Die Anwendung der Wertzahl richtet sich nach § 191 BewG . Dabei ermittelt sich die maßgebliche Wertzahl unter Berücksichtigung der Grundstücksart... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 6 [Autor/Stand] Der vorläufige Sachwert (§ 189 Abs. 3 Satz 1 BewG), der sich regelmäßig aus der Addition von Bodenwert und Gebäudesachwert ergibt, ist durch Multiplikation mit einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzupassen (§ 189 Abs. 3 Satz 2 BewG). Wie bei der Verkehrswertermittlung ist eine Anpassung zur "Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt" erforderlic... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Liegen für das zu bewertende Grundstück keine oder keine geeigneten Sachwertfaktoren vor (s. Rz. 9 ff.), sind für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 die in der Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015, für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 die in der Anlage 25 BewG i.d.F. bis 31.12.2022 und für Bewertungsstichtage ab dem ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 170 [Autor/Stand] Nach § 33 Abs. 3 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Durch diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung wird erreicht, dass die in § 33 Abs. 3 BewG genannten Wirtschaftsgüter nicht bei der Grundsteuer erfasst... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Überblick über das Sachwertverfahren

Rz. 26 [Autor/Stand] Im Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung nach §§ 189 ff. BewG wird der Gebäudesachwert getrennt vom Bodenwert ermittelt. Der Bodenwert ist der nach § 179 BewG ermittelte Wert des (fiktiv) unbebauten Grundstücks. Der Gebäudesachwert (s. § 190 BewG bis 31.12.2015 bzw. § 190 BewG bis 31.12.2022) ergibt sich für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2022 au... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertungsstichtag ab 1.1.2016 bis 31.12.2022

Rz. 37 [Autor/Stand] Ein mit einem unterkellerten Zweifamilienhaus (Baujahr 1961) bebautes Grundstück ist zum 4.2.2021 zu bewerten. Das Grundstück ist 800 m2 groß. Der Bodenrichtwert beträgt 250 EUR/m2. Das Zweifamilienhaus (Gebäudestandard "Basis") verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss und hat insgesamt eine Wohnfläche von 200 m2. Die Brutto-Grundfläche beträgt 450 m2. ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertungsstichtag bis zum 31.12.2015

Rz. 36 [Autor/Stand] Ein mit einem unterkellerten Zweifamilienhaus (Baujahr 1955) bebautes Grundstück ist zum 4.12.2015 zu bewerten. Das Grundstück ist 800 m2 groß. Der Bodenrichtwert beträgt 220 EUR/m2. Das Zweifamilienhaus (mittlerer Ausstattungsstandard) verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss und hat insgesamt eine Wohnfläche von 200 m2. Die Brutto-Grundfläche beträgt ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertungsstichtag ab 1.1.2023

Rz. 38 [Autor/Stand] Ein mit einem unterkellerten Zweifamilienhaus (Baujahr 1966) bebautes Grundstück ist zum 31.8.2026 zu bewerten. Das Grundstück ist 800 m2 groß. Der Bodenrichtwert beträgt 250 EUR/m2. Das Zweifamilienhaus (Gebäudestandard "Basis") verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss und hat insgesamt eine Wohnfläche von 200 m2. Die Brutto-Grundfläche beträgt 450 m2.... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Einheitswerte des Grundbesitzes dienen bzw. dienten der Festsetzung verschiedenster Steuern. Hierzu gehört neben der Grundsteuer auch die Gewerbesteuer. Ebenfalls betroffen waren bis zur Einführung der Bedarfsbewertung (§§ 138 ff. BewG) auch die Grunderwerbsteuer[2] und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.[3] Die Vermögensteuer, für die die Einheitswer... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenwert

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Bodenwert ist wie bei einem unbebauten Grundstück nach Maßgabe des § 179 BewG zu ermitteln. Somit ist der Grund und Boden des Grundstücks separat zu bewerten und bei der Wertermittlung im Sachwertverfahren anzusetzen. Durch den Verweis auf § 179 BewG ist es auch im Sachwertverfahren möglich, sämtliche bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke gelt... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 33 BewG 1965[2] definiert den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und dient damit der Abgrenzung dieser Vermögensart von den Vermögensarten des Grundvermögens (§§ 68 bis 94 BewG) und des Betriebsvermögens (§§ 95 bis 109 BewG). Dabei wird der Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im Wesentlichen positiv... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Nachholung einer unterbliebenen Hauptfeststellung

Rz. 60 [Autor/Stand] Nach std. Rspr. war die Feststellung eines Einheitswerts unzulässig, wenn der Einheitswert der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden konnte, weil sämtliche Steuern verjährt waren, die auf das Jahr entfallen, auf dessen Beginn die Feststellung durchgeführt werden sollte.[2] Diese Rspr. hat der BFH auch auf die Fälle angewendet, in denen eine Hauptfests... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 189 BewG enthält die verfahrenstechnischen Regelungen zum typisierten Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden. Rz. 1.1 [Autor/Stand] Durch Art. 19 JStG 2022[4] wurde die Norm angepasst und die Aussage zur Erfassung der Werteinflüsse der baulichen A... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bedeutung der Abgrenzung der Tierhaltung

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51 BewG über die Abgrenzung der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu rechnenden Tierbestände hat grundsätzlich die gleiche Bedeutung und Auswirkung wie die Abgrenzung jedes anderen Wirtschaftsguts in Bezug auf die Frage, ob es sich um landwirtschaftliches Vermögen handelt oder die Wirtschaftsgüter einer anderen Vermögensar... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abweichende Zeitpunkte

Rz. 46 [Autor/Stand] Von dem Grundsatz, dass die Verhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt für alle Feststellungen maßgebend sind, die im Feststellungsbescheid zu treffen sind, bestehen nach § 21 Abs. 2 Satz 2 BewG die folgenden Ausnahmen: Bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ist für die umlaufenden Betriebsmittel der Stand am Ende des Wirtschaftsjahres maßgebend... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Regionalfaktor (für Bewertungsstichtage ab 1.1.2023)

Rz. 69 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten der besonders werthaltigen Außenanlagen und sonstigen Anlagen sind zur Berücksichtigung des Unterschieds zwischen dem bundesdurchschnittlichen und dem regionalen Baukostenniveau analog zu § 190 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 5 BewG mit dem Regionalfaktor zu multiplizieren, der vom Gutachterausschuss bei der Ableitung der Sachwertfa... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51 BewG dient der Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung. Dabei kommt die Abhängigkeit der landwirtschaftlichen Tierhaltung von der Bodenbewirtschaftung zur Geltung. Landwirtschaftliche Tierhaltung liegt danach nur dann vor, wenn der Betrieb über eine ausreichende Futtergrundlage für den Tierbestand verfü... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Sachwertverfahren

Rz. 11 [Autor/Stand] Ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG vorliegen und statt des grundsätzlich anzuwendenden Ertragswertverfahrens das Sachwertverfahren anzuwenden ist, ist eine Frage der Wertverhältnisse, für die auf die Verhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 abzustellen ist. Hierzu gehört auch das Merkmal der "wesentlichen Unter... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachwertfaktoren in Wertspannen

Rz. 14 [Autor/Stand] Veröffentlicht der örtliche Gutachterausschuss die Sachwertfaktoren lediglich in Wertspannen, gibt die Finanzverwaltung vor, dass der Sachwertfaktor anzusetzen ist, der der typisierten (gesetzlichen) Wertzahl nach Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 bzw. nach Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022 weitestgehend entspricht.[2] Dies bedeutet: Liegt d... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Örtliche Erhebungen (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 2 BewG i.d.F. des BewÄndG 1965 waren örtliche Erhebungen nur "zur Vorbereitung einer Hauptfeststellung" zulässig. Das EGAO 1977 ergänzte die Vorschrift dahingehend, dass allgemein "zur Durchführung von Feststellungen" der Einheitswerte örtliche Erhebungen vorgenommen werden können. Auf örtliche Erhebungen, die auf breiter Ebene zu erfolgen... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Einheit und zugehörige Wirtschaftsgüter

Rz. 30 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Rz. 31 [Autor/Stand] Der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" setzt weder eine Mindestgröße noch einen vo... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung stellt sich im Regelfall als sehr problematisch dar. Nach dem Bewertungsrecht vor dem BewG 1965 waren Bestimmungen über die Futterbedarfsdeckung aus eigener Erzeugung und aus Zukauf im Gesetz nicht getroffen. Dies bereitete für die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierhaltung von... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einschränkungen für das für Bewertungsstichtage bis 31.12.2022 geltende Sachwertverfahren

Rz. 11.1 [Autor/Stand] Sachwertfaktoren sind bei der für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung z.B. nicht als geeignet anzusehen, wenn der Gutachterausschuss bei der Ableitung der Sachwertfaktoren zuvor die NHK 2000[2] bzw. für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 die NHK 2010[3] mittels eines Regionalisierungs- oder Ortsgrößenfaktors angepasst hat[4]. Dies... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäudesachwert

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Sachwert des Grundstücks ist als Ergebnis der Wertermittlung im Sachwertverfahren als Grundbesitzwert festzustellen. Der Sachwert ergibt sich aus dem mittels eines Sachwertfaktors bzw. einer Wertzahl an den gemeinen Wert angeglichenen vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser ergibt sich wiederum aus der Summe des jeweils getrennt zu ermittelnden ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch § 29 BewG werden umfangreiche Mitwirkungspflichten der Eigentümer von Grundbesitz, Kompetenzen der Finanzämter zur Durchführung von Vorortermittlungen und dem Informationsfluss zwischen verschieden Behörden geregelt. Rz. 2 [Autor/Stand] In § 29 Abs. 1 BewG werden den Eigentümern von Grundbesitz Erklärungs- und Mitwirkungspflichten auferlegt, die über... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Immobilienwertermittlungsverordnung 2021

Rz. 20 [Autor/Stand] Die sog. Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021[2]) vom 14.7.2021 ist zum 1.1.2022 in Kraft getreten und hat nach mehr als elf Jahren die bis dahin geltende sog. Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV 2010[3]) abgelöst (s. Rz. 19.2). Mit der neuen Verordnung soll lt. dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Ba... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Begriff "bebautes Grundstück" wurde zwar schon im BewG 1934 verwendet (vgl. § 52), war jedoch im Gesetz selbst nicht näher bestimmt. Aus den §§ 33a und 45 BewDV a.F. ergab sich aber, dass nach früherem Bewertungsrecht als bebaute Grundstücke solche Grundstücke anzusehen waren, auf denen sich am Bewertungsstichtag "bezugsfertige Gebäude" befanden. Rz. ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mitteilungspflichten von Grundbuchämtern (Abs. 4)

Rz. 26 [Autor/Stand] Zu den gleichen Zwecken wie in § 29 Abs. 3 BewG – Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grundbesitzwerte, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer – haben auch die Grundbuchämter bestimmte Grundstücke betreffende Umstände von Amts wegen mitzuteilen. Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG soll (nur) die Eintragung des neuen Eigentümers oder Erbbaubere... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Untergeordnete Bedeutung, Zerstörung oder Verfall

Rz. 21 [Autor/Stand] Grundstücke mit Gebäuden, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grundes und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, gelten nach § 72 Abs. 2 BewG als unbebaut (vgl. hierzu § 72 Rz. 61). Das Gleiche gilt für ein Grundstück, auf dem infolge der Zerstörung oder des Verfalls der Gebäude auf Dauer benutzbarer Raum nic... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Alterswertminderung bei besonders werthaltigen Außenanlagen (für Bewertungsstichtage bis 31.12.2022)

Rz. 62 [Autor/Stand] Von den besonders werthaltigen Außenanlagen ist für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2022 – wie beim Gebäudewert – eine Alterswertminderung abzuziehen. Grundlage für die Alterswertminderung ist für die beispielhaft in den ErbStR 2011 [2] bzw. ErbStR 2019 [3] aufgeführten Außenanlagen die dort ausgewiesene typisierte Gesamtnutzungsdauer (s. Rz. 49). Sind b... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] § 21 BewG i.d.F. des ÄndG-BewG 1965 war erstmals bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes auf den 1.1.1964 anzuwenden. Die Vorschrift ist in der gewandelten Form auch derzeit noch für die Einheitsbewertung von Bedeutung und letztlich für Stichtage bis einschließlich 1.1.2024 weiterhin zu beachten. Rz. 21 [Autor/Stand] Durch das GrStRefG wurde die Anwen... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Unterrichtung der Betroffenen (Abs. 5)

Rz. 29 [Autor/Stand] Die mitteilungspflichtigen Stellen – Behörden und Grundbuchämter – müssen nach § 29 Abs. 5 Satz 1 BewG den Betroffenen unterrichten. Die Unterrichtungspflicht umfasst nicht nur die Tatsache, dass die Finanzbehörde unterrichtet wurde, sondern auch den Inhalt der Mitteilung. Der Inhalt muss nicht wörtlich, jedoch vollständig wiedergegeben werden. Die Benac... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Begriff und Abgrenzung der "Hauptfeststellung"

Rz. 25 [Autor/Stand] Als "Hauptfeststellung" wird die nach dem Gesetzeswortlaut in bestimmten Zeitabständen vorzunehmende allgemeine Feststellung aller Einheitswerte bezeichnet. Das setzt im Ergebnis die Erfassung und Neubewertung sämtlicher wirtschaftlicher Einheiten des Grundvermögens und der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe voraus. Rz. 26 [Autor/Stand] Im Rahmen de... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des bebauten Grundstücks (Satz 1)

Rz. 9 [Autor/Stand] Ein "bebautes Grundstück" liegt nach § 74 Satz 1 BewG vor, wenn sich auf dem Grundstück mind. ein benutzbares Gebäude befindet. Der Gebäudebegriff wird in Abschn. 1 Abs. 2 BewRGr näher erläutert. Ein Bauwerk ist dann als Gebäude i.S.d. § 74 BewG anzusehen, wenn es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIII. Beispiel besonders werthaltiger Außenanlagen (Bewertungsstichtage ab 1.1.2023)

Rz. 72 Praxis-Beispiel Sachverhalt: Ein mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 2010) bebautes Grundstück ist zum 1.6.2026 zu bewerten. Mangels Vergleichswerte ist die Bewertung des Einfamilienhauses im Sachwertverfahren durchzuführen. Der danach ermittelte Bodenwert beträgt 60.000 EUR und der Gebäudesachwert 230.000 EUR. Das Einfamilienhaus verfügt über eine 25 m2 große, nicht üb... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Grundbesitz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach Abschn. 5 Abs. 2 Fortschreibungs-Richtlinien[2] umfasst der Begriff "Wertverhältnisse" bei der Land- und Forstwirtschaft das Ertrags-Aufwand-Gefüge, das für die Ermittlung des Ertragswerts auf den 1.1.1964 zugrunde gelegt wurde. Unter Wertverhältnisse fällt somit der gesamte Aufbau der für die Ertragsbewertung herangezogenen Grundlagen bezüglich Auf... mehr