Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Fläche

Rn. 30 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zu berücksichtigen ist die regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebs. Was unter landwirtschaftlich genutzter Fläche zu verstehen ist, ergibt sich aus dem BewG. Zwar wird in § 13 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG nur auf § 51 Abs 2–5 BewG Bezug genommen (zur Regelung ab 01.01.2025 s Rn 30a). Da aber hier auf Abs 1 des § 51 BewG verwiesen w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesetz zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung v. 30.11.2019[2] hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke gegeben. Die Grundsteuer C ("Baulandsteuer") soll einen finanziellen Anreiz schaffen, die baur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftsgut

Rz. 49 [Autor/Stand] Die BewG 1925 und 1931 verwendeten noch den bürgerlich-rechtlichen Begriff "Gegenstand". Dieser Begriff umfasst sowohl Sachen als auch Rechte. Er erwies sich jedoch für das Steuerrecht als zu eng; denn als Gegenstände i.S.d. Steuerrechts kommen nicht lediglich Sachen und Rechte, sondern auch Güter in Betracht, denen nach den Anschauungen des Verkehrs ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bun desländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Norm beruht auf § 11 GrStG 1951[2] sowie auf §§ 26 und 27 GrStDV 1952.[3] Schon damals war die Ermittlung des Steuermessbetrags durch Anwendung eines Tausendsatzes (Steuermesszahl) auf den Einheitswert gesetzlich angeordnet.[4] Die GrStDV regelte die Festsetzung des Steuermessbetrags für Erbbaurechts- und Erbpachtfälle sowie für Grundbesitz, der für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Die Arten der unbebauten Grundstücke im Einzelnen

Rz. 11 [Autor/Stand] Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV). Rz. 12 [Autor/Stand] Rohbauland: Nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 3 ImmoWertV handelt es sich bei Rohbauland um Flächen, die nach den §§ 30, 33 un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 102 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dieser Fall ist aufgrund bürgerlichen Rechts gegeben, wenn ein anderer als der bürgerlich-rechtliche Eigentümer des Grund und Bodens das Gebäude zu einem vorübergehenden Zweck (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit

1. Allgemeine Grundsätze Rz. 3 [Autor/Stand] Ein Grundstück ist nur dann ein unbebautes Grundstück, wenn sich auf ihm keine benutzbaren, d.h. keine bezugsfertigen Gebäude befinden. Nach § 72 Abs. 1 Satz 3 BewG waren "Gebäude als bezugsfertig anzusehen, wenn den künftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden konnte, sie zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 244 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Definition der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens. Die Definition entspricht in weiten Teilen der Definition im früheren § 70 BewG zur Einheitsbewertung. Die Regelungen der Einheitsbewertung sind aufgrund der eingetretenen Verfassungswidrigkeit mit A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Der Begriff des unbebauten Grundstücks (Abs. 1)

I. Keine benutzbaren Gebäude vorhanden Rz. 2 [Autor/Stand] Die in § 72 Abs. 1 BewG gegebene Begriffsbestimmung des "unbebauten Grundstücks" knüpfte daran an, dass benutzbare Gebäude nicht vorhanden waren. Waren auf dem Grundstück bereits Baulichkeiten vorhanden, so war zu prüfen, ob diese Bauwerke die Begriffsmerkmale eines Gebäudes aufwiesen (vgl. hierzu § 68 BewG). II. Zeitp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Fest...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Arten der unbebauten Grundstücke (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 8 [Autor/Stand] Die Art eines unbebauten Grundstücks hat eine besondere Bedeutung für die Höhe des Wertes des Grundstücks. Ein baureifes Grundstück ist wertvoller als ein noch nicht erschlossenes unbebautes Gelände. Vor jeder Wertermittlung ist deshalb die Art (Eigenschaft) des unbebauten Grundstücks festzustellen, insbesondere, ob es sich um Rohbauland, ba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Golfplätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Flächen, die insgesamt zu einer Golfanlage gehören, dienen ihrer Zweckbestimmung nach dem "Betrieb" eines Golfplatzes. Sie sind, insb. auch die Pachtflächen, dem Grundvermögen zuzuordnen, da sie ihrer dauernden Zweckbestimmung nach nicht auf die Landwirtschaft gerichtet sind.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

1. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 12 [Autor/Stand] Die Neufassung des § 13 GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt für die Grundsteuerwerte nach neuem Recht ist der 1.1.2022 für die Hauptveranlagung zum 1.1.2025. Bis dahin muss die Bewertung für sämtliche 36 Mio. wirtschaftli chen Einheiten v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (Abs. 1)

I. Allgemeine Grundsätze 1. Wirtschaftliche Einheit Rz. 28 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird für Zwecke der Grundsteuer nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 36 GrStG in der bis einschließlich Kalenderjahr 2024 geltenden Fassung regelt eine Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte. Rz. 2 [Autor/Stand] § 36 GrStG hatte bis einschließlich des Kalenderjahrs 2024 folgende Fassung: Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte (1) [1]Der Veranlagung der Steuermessbeträge fü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung der unbebauten Grundstücke

I. Bewertungsgrundsatz: gemeiner Wert Rz. 20 [Autor/Stand] Das BewG 1965 enthält im Gegensatz zum BewG 1934 keine ausdrückliche Anordnung über die Bewertung der unbebauten Grundstücke. Eine solche Vorschrift ist auch nicht erforderlich, weil sich der Bewertungsmaßstab bereits aus § 9 BewG i.V.m. § 17 Abs. 3 BewG ergibt; denn § 9 BewG über die Anwendung des gemeinen Werts als ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wertermittlung für das einzelne zu bewertende Grundstück

1. Verschiedene Methoden Rz. 29 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des gemeinen Werts für das einzelne zu bewertende Grundstück können verschiedene Methoden angewendet werden. I.d.R. erfolgt eine Wertermittlung durch unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen oder auf der Grundlage von durchschnittlichen Werten, den sog. Richtwerten. 2. Ermittlung des gemeinen Werts durch unmittelbaren...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Hauptveranlagung 2025

I. Begriffe Rz. 25 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber definiert die Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025 begrifflich als "Hauptveranlagung 2025" (vgl. § 36 Abs. 1 GrStG). Der Beginn des Kalenderjahrs 2025 definiert der Gesetzgeber als "Hauptveranlagungszeitpunkt" (vgl. § 36 Abs. 2 Satz 2 GrStG). Der Zeitraum zwischen zwei Hauptveranlagungszeitpunkten ist de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 95 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die sich am Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden, bleiben die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile (z.B. An bauten oder Zubauten) bei der Ermittlung des Wertes außer Betracht (vgl. Kommentierung zu § 248 Rz. 43).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeine Grundsätze der Bewertung

I. Bestimmung und Abgrenzung des Gegenstands der Bewertung Rz. 6 [Autor/Stand] Jede Bewertung hat von drei Fragestellungen auszugehen: Von diesen drei Fragen (Was?, Wann?, Wie?) befasst sich § 2 BewG mit der ersten, nämlich der Frage nach dem "Was" der Bewertung. Damit beginnt jede Bewertung. Es ist zu klären, auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zurechnung zum Grundvermögen bei Zweckänderung in absehbarer Zeit (Abs. 1)

I. Verwendung für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke 1. Zweckänderung Rz. 9 [Autor/Stand] Entscheidende Voraussetzung für eine Zurechnung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen gem. § 69 Abs. 1 BewG war, dass eine künftige Verwendung der Flächen für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke anzunehmen war und dass in absehbarer Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Der Begriff "absehbare Zeit"

a) Grundsätze Rz. 14 [Autor/Stand] Nach der früheren Rechtsprechung wurde als "absehbare Zeit" ein Zeitraum angesehen, für den schon am Stichtag die Entwicklung mit einiger Wahrscheinlichkeit übersehen werden konnte, besonders in der Richtung, dass sich der Übergang von der landwirtschaftlichen Nutzung zu einer anderen Nutzung vollziehen würde.[2] Später hatte die Rechtsprech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Grundsteuermessbescheid

I. Verfahrensrechtliche Einordnung Rz. 61 [Autor/Stand] Das Lagefinanzamt setzt den Steuermessbetrag im Steuermessbescheid fest (§ 184 Abs. 1 AO). Dabei wird auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden. Während die persönliche Steuerpflicht die Frage betrifft, wer die Steuer schuldet, erfasst die sachliche Steuerpflicht die Feststellung des Steuergegenst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Die Voraussetzungen im Einzelnen

1. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – Existenzgrundlage des Betriebsinhabers a) Grundsätzliches Rz. 20 [Autor/Stand] Die Vergünstigungsvorschrift kam nur einem solchen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugute, der die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildete. b) Existenzgrundlage Rz. 21 [Autor/Stand] Die Frage, ob ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Exis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zurechnung an den "wirtschaftlichen Eigentümer"

a) Wirtschaftliche Betrachtungsweise Rz. 10 [Autor/Stand] § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 sieht vor, dass Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen als Ausnahme von der Regel des Abs. 1 für die Besteuerung einem anderen als dem nach bürgerlichem Recht Berechtigten zugerechnet werden. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ist ein gesetzlich geregelter Anwendungsfall der sog. wirtschaftl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundstücke kraft gesetzlicher Fiktion (Abs. 3)

I. Überblick Rz. 96 [Autor/Stand] Durch § 244 Abs. 3 BewG wird geregelt, dass als Grundstück auch gelten:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einfluss einer dinglichen Belastung

Rz. 44 [Autor/Stand] Gewisse dingliche Beschränkungen des Grundeigentums, wie z.B. die Belastung mit einer Grunddienstbarkeit, einer Reallast, können den gemeinen Wert eines Grundstücks beeinflussen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Nr. 1)

I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen 1. Begriff Rz. 25 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz nennt den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Steuergegenstand, während das Bewertungsgesetz das land- und forstwirtschaftliche Vermögen positiv abgrenzt.[2] Land- und Forstwirtschaft definiert die Rechtsprechung als planmäßige Nutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dess...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zurechnung zum Grundvermögen bei planungsrechtlich ausgewiesenem Bauland (Abs. 3)

I. Grundgedanke der Vorschrift Rz. 28 [Autor/Stand] § 69 Abs. 3 BewG enthielt für planungsrechtlich ausgewiesenes Bauland eine Sonderregelung zu den Vorschriften in Absatz 1 und Absatz 2. Nach dieser Vorschrift sollten, soweit keine Ausnahmen zugelassen waren (Satz 2), alle Grundstücke, die nach objektiver Beurteilung als Bauland angesehen werden mussten und sofort bebaut wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Forstwirtschaftliche Nutzung

1. Überblick Rz. 25 [Autor/Stand] Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. Abschn. 1.09 Abs. 1 BewRL rechnet alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen, der forstwirtschaftlichen Nutzung zu. Hierzu gehört in erster Linie der Wald und die zu seiner Bewirtschaftung erforderlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Kleingartenland, Dauerkleingartenland, Freiflächen und Flächen, die Erholungszwecken dienen, Golfplätze

I. Kleingartenland Rz. 39 [Autor/Stand] Kleingarten ist eine Grundstücksfläche, die kleingärtnerisch genutzt wird, d.h. dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insb. zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz – BKleingG [2]). Ferner ist Voraussetzung für die Annahme eines Kleing...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bodenschätzung

I. Zweck und rechtliche Entwicklung der Vorschrift Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bodenschätzung beruhte bis zum 31.12.2007 auf dem Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG 1934[2]) v. 16.10.1934[3]. Ab dem 1.1.2008 wurde mit dem Jahressteuergesetz 2008 v. 20.12.2007[4] mit dem Gesetz zu Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodensch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Voraussetzungen für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit

I. Wirtschaftliche Voraussetzungen 1. Vorbemerkungen Rz. 57 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung des RFH zu § 2 BewG [2], der der BFH gefolgt ist[3], versteht man unter einer wirtschaftlichen Einheit entweder ein Einzelwirtschaftsgut, das für sich allein im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder die Verbindung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer Sachgesamtheit, die regelm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Beginn oder Durchführung der Bebauung innerhalb des Plangebiets

Rz. 34 [Autor/Stand] Innerhalb des Plangebiets musste die Bebauung in benachbarten Bereichen bereits begonnen haben oder schon durchgeführt sein. Es war also stets auf das jeweilige Plangebiet abzustellen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtliche Voraussetzungen

1. Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern verschiedener Eigentümer Rz. 79 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 2 BewG kommen mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht, als sie demselben Eigentümer gehören. Eine wirtschaftliche Einheit i.S.d. BewG wird grds. nur von solchen – wirtschaftlich zusammengehörigen – Wirtschaftsgütern gebildet, di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 223 BewG regelt für Zwecke der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell, in welchen Fällen eine Nachfeststellung und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen ist. Die Vorschrift des § 223 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt worden. Sie entspricht im Wesen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundbesitz in gemeindefreien Gebieten (Abs. 3)

I. Gemeindefreie Gebiete Rz. 37 [Autor/Stand] Grundsätzlich gehört jeder Teil des Staatsgebietes zu einer Gemeinde, sodass gemeindefreie Gebiete (auch "ausmärkische Gebiete genannt") die Ausnahme bilden.[2] Gemeindefreie Gebiete gibt es in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Die größte Anzahl weist der Freistaat Bayern auf. Diese Gebiete s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Aufteilung des Werts (Satz 2)

I. Grundsatz Rz. 16 [Autor/Stand] Der nach § 3 Satz 1 BewG für das Wirtschaftsgut im Ganzen ermittelte Wert ist gemäß § 3 Satz 2 BewG auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen (Halbs. 1), soweit nicht nach dem maßgebenden Steuergesetz die Gemeinschaft selbst steuerpflichtig ist (Halbs. 2). II. Keine Aufteilung bei selbständiger Steuerpflicht der Gemein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Nachfeststellungszeitpunkt (Abs. 2)

I. Überblick Rz. 70 [Autor/Stand] Einer Nachfeststellung werden gem. § 223 Abs. 2 Satz 1 BewG vorbehaltlich des § 227 BewG die Verhältnisse im Nachfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Verhältnisse zum Nachfeststellungszeitpunkt (z.B. Grundstücksgröße einer neu entstandenen Bauparzelle), aber die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Die nicht wesentlichen Bauarbeiten

Rz. 7 [Autor/Stand] Sind nur noch unwesentliche Bauarbeiten auszuführen, wird dadurch der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nicht beeinflusst.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Grundstücke (Nr. 2)

I. Begriff Rz. 75 [Autor/Stand] Steuergegenstand der Grundsteuer sind neben den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Nr. 2 GrStG Grundstücke. Das Grundsteuergesetz nimmt keine eigene Begriffsabgrenzung vor, sondern verweist auf die Regelungen der §§ 243, 244 BewG, die erstens das Grundvermögen gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen abgrenzen und zw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Entstehung und Entwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51a BewG ist durch das Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungs gesetz 1971)[2] in das Gesetz aufgenommen worden. Parallel dazu wurden auch für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entsprechende Regelungen für die gemeinschaftl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Grundsätze

1. Wirtschaftliche Einheit Rz. 28 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird für Zwecke der Grundsteuer nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 BewG in erster Linie nach d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Örtliche Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erwerbers/Beschwerten (Abs. 2)

I. Überblick Rz. 20 [Autor/Stand] § 35 Abs. 2 ErbStG regelt die örtliche Zuständigkeit bei Schenkungen oder Zweckzuwendungen an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Nr. 1) oder wenn Erblasser oder Schenker keine Inländer sind (Nr. 2). In diesen Fällen richtet sich die Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erwerbers bzw. – bei Zweckzuwendungen – nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verschiedene Methoden

Rz. 29 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des gemeinen Werts für das einzelne zu bewertende Grundstück können verschiedene Methoden angewendet werden. I.d.R. erfolgt eine Wertermittlung durch unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen oder auf der Grundlage von durchschnittlichen Werten, den sog. Richtwerten.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen für die Vorzugsstellung der Tierhaltungsgemeinschaften

I. Rechtsformen für die Tierhaltungsgemeinschaft Rz. 10 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung muss unter dem Zusammenschluss von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[2], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S. des § 22 BGB betrieben werden. Allerdings bedeutet die Aufzählung der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuerrechtliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern

1. Begriff der Zurechnung Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Zurechnung wird die persönliche Zuordnung eines Wirtschaftsguts für die Besteuerung verstanden. Damit wird bestimmt, welche Person oder Personen Schuldner von Steuern sind, die an die Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut anknüpfen. Die Zurechnung ist in § 39 AO 1977 geregelt. Das Bewertungsgesetz kennt den Ausdruck "Zur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ermittlung des gemeinen Werts auf der Grundlage von durchschnittlichen Werten (Richtwerten)

a) Richtwerte – übliche Grundstücksverhältnisse Rz. 32 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts der einzelnen Grundstücke durch unmittelbaren Vergleich mit Verkaufspreisen von anderen Grundstücken wird nur selten möglich sein, weil wirkliche Vergleichsobjekte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Deshalb wird man die durchschnittlichen Werte (die sog. Richt...mehr