Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Begriff "bebautes Grundstück" wurde zwar schon im BewG 1934 verwendet (vgl. § 52), war jedoch im Gesetz selbst nicht näher bestimmt. Aus den §§ 33a und 45 BewDV a.F. ergab sich aber, dass nach früherem Bewertungsrecht als bebaute Grundstücke solche Grundstücke anzusehen waren, auf denen sich am Bewertungsstichtag "bezugsfertige Gebäude" befanden. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Untergeordnete Bedeutung, Zerstörung oder Verfall

Rz. 21 [Autor/Stand] Grundstücke mit Gebäuden, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grundes und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, gelten nach § 72 Abs. 2 BewG als unbebaut (vgl. hierzu § 72 Rz. 61). Das Gleiche gilt für ein Grundstück, auf dem infolge der Zerstörung oder des Verfalls der Gebäude auf Dauer benutzbarer Raum nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vereinfachungsregel bei Wertspannen

Rz. 105 [Autor/Stand] Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die Liegenschaftszinssätze teilweise in Wertspannen. Bei einer Grundstücksbewertung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021[2] dürfte dies im Allgemeinen völlig unproblematisch sein, weil insoweit eine sachverständige Bestimmung des maßgebenden Liegenschaftszinssatzes zulässig ist. Muss der Liegenschafts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 111 [Autor/Stand] Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist gemäß § 259 Abs. 4 Satz 3 BewG von einem der Verlängerung entsprechenden späteren Baujahr auszugehen. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beeinflussende Aspekte werden weder bei der Ermittlung des Geb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des bebauten Grundstücks (Satz 1)

Rz. 9 [Autor/Stand] Ein "bebautes Grundstück" liegt nach § 74 Satz 1 BewG vor, wenn sich auf dem Grundstück mind. ein benutzbares Gebäude befindet. Der Gebäudebegriff wird in Abschn. 1 Abs. 2 BewRGr näher erläutert. Ein Bauwerk ist dann als Gebäude i.S.d. § 74 BewG anzusehen, wenn es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Maximaler Gebäudewert nach Abzug der Alterswertminderung (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] Der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert ist gemäß § 259 Abs. 4 Satz 4 BewG mit mindestens 30 Prozent des Gebäudenormalherstellungswerts anzusetzen. § 259 Abs. 4 Satz 4 BewG enthält eine Regel für die Begrenzung der Höhe des altersbedingten Bewertungsabschlages bei der Wertermittlung im Rahmen des Sachwertverfahrens in Form der Fe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 276 [Autor/Stand] Nach § 160 Abs. 10 BewG bildet auch die gemeinschaftliche Tierhaltung einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Die Vorschrift verweist explizit auf § 13b EStG, der seit dem 1.1.2025 anzuwenden ist. Die ertragsteuerliche Bestimmung ersetzt jetzt den § 51a BewG, der durch das Gesetz vom 26.11.2019[2] mit Wirkung vom 1.1.2025 aufgehoben worden ist. Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 160 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden.[2] Durch Art. 36 des Jahressteuergesetzes 2024[3] wurde der Vorschrift des § 160 BewG ein Absatz 10 angehängt, mit dem die gemeinschaftliche Tierhaltung ebenfalls als Betrieb der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Liegenschaftszinssätze bei der Bewertung von Erbbaurechten

Rz. 82 [Autor/Stand] § 188 Abs. 2 BewG weist keine typisierten Liegenschaftszinssätze für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohneigentum oder Teileigentum aus, weil diese Grundstücksarten stets entweder im Vergleichs- oder im Sachwertverfahren zu bewerten sind (§ 182 Abs. 2 und Abs. 4 BewG). Eine Bewertung im Ertragswertverfahren ist daher ausgeschlossen. Rz. 83 [Autor/Stand] Denn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 188 BewG enthält Regelungen zu den Liegenschaftszinssätzen. Dabei handelt es sich um Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Bei der Ermittlung der Grundbesitzwerte sind vorrangig die Liegenschaftszinssätze anzusetzen, die von den Gutachterausschüssen ermitte...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Gesetzestext

Rz. 66 [Autor/Stand] (1) [1]Abweichend von § 25 Absatz 4 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl I S. 2294) geändert worden ist, muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Absatz 5 des Grundsteuergesetzes jeweils einheitlich sein 1. für die in einer Gemeinde liegenden Bet...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 440 [Autor/Stand] § 8 Feststellungsverfahren (1) 1In dem Feststellungsbescheid für Grundstücke sind ergänzend zu § 219 Abs. 2 BewG auch Feststellungen zu treffen über die Fläche von Grund und Boden und die Gebäudeflächen sowie ihre Einordnung als Wohnfläche oder Nutzfläche. 2Feststellungen erfolgen nur, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. 3Der Fest...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblicher Grundstücksmarktbericht

Rz. 53 [Autor/Stand] Die zunächst mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] vorgenommene Ergänzung des § 177 BewG stand im Zusammenhang der Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH zu den Liegenschaftszinssätzen. Der BFH[3] hatte in einem Rechtsstreit über den anzusetzenden Liegenschaftszinssatz entschieden, dass durch den Gutachterausschuss ermittelte ör...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz

Rz. 56 [Autor/Stand] Dementsprechend hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 188 BewG mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] v. 16.7.2021 angepasst. Danach waren die Liegenschaftszinssätze der Gutachterausschüsse anzuwenden, die von den Gutachterausschüssen für den letzten Auswertungszeitraum abgeleitet werden, der vor dem Kalenderjahr endet, in dem der Bewertungssti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung des Liegenschaftszinssatzes

Rz. 79 [Autor/Stand] Werden durch den Gutachterausschuss keine Liegenschaftszinssätze nach Maßgabe des § 177 Abs. 2 und 3 BewG ermittelt, wendet die Finanzverwaltung die typisierten Liegenschaftszinssätze des § 188 Abs. 2 BewG an. Die dort ausgewiesenen Liegenschaftszinssätze entsprechen weitgehend durchschnittlichen Liegenschaftszinssätzen, die im Allgemeinen bei der Anwend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 3 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die Benutzbarkeit eines Gebäudes wird zwar grds. darauf abgestellt, dass das gesamte Gebäude benutzbar ist, jedoch enthält § 74 Satz 2 BewG eine Einschränkung. Danach führt die Errichtung eines Gebäudes "in Bauabschnitten" dazu, dass bereits mit der Fertigstellung des ersten Abschnitts insoweit ein bebautes Grundstück entsteht und eine die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendbarkeit

Rz. 5 [Autor/Stand] Das BVerfG hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 zu gravierende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Abbauland (Abs. 4)

Rz. 221 [Autor/Stand] Abbauland gehört zum Wirtschaftsteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a BewG). Zum Abbauland gehören die Betriebsflächen, die durch Abbau der Bodensubstanz überwiegend für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nutzbar gemacht werden. Die abgebaute Bodensubstanz muss danach überwiegend, d.h. zu mehr als der Hälft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 160 Abs. 1 BewG definiert allgemein den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und orientiert sich dabei an den Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft. Der bewertungsrechtliche Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" ist dabei tätigkeitsbezogen. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden oder am Besatz ist unerheblich.[2] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gemüsebau

Rz. 88 [Autor/Stand] Zum Gemüsebau zählen Flächen, auf denen Kopfkohl, Pflückerbsen und Pflückbohnen in gärtnerischer Kultur angebaut werden. Soweit es sich dagegen um den Anbau von Kopfkohl, Pflückerbsen und Pflückbohnen im Rahmen der landwirtschaftlichen Fruchtfolge sowie um Obstbau der extensiven Anbauform handelt, scheiden diese Nutzungen bei der gärtnerischen aus und si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Stückländereien (Abs. 7)

Rz. 235 [Autor/Stand] Stückländereien bilden eine selbständige wirtschaftliche Einheit und damit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wobei mehrere Stückländereien in der Hand eines Eigentümers zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden können. Eine Stückländerei liegt vor, wenn es sich um eine einzelne Fläche handelt, die land- und forstwirtschaftlich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Der Wohnteil (Abs. 9)

Rz. 253 [Autor/Stand] Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu Wohnzwecken dienen, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit in dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 209 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden, und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Errichtung eines Gebäudes in Bauabschnitten (Satz 2)

Rz. 16 [Autor/Stand] Eine Errichtung in Bauabschnitten liegt vor, wenn ein Gebäude nicht in einem Zuge in planmäßig vorgesehenem Umfang bzw. im Rahmen der behördlichen Genehmigung bezugsfertig erstellt wird (z.B. anstelle des geplanten Dreifamilienhauses (Mietwohngrundstück) wird zunächst nur eine Wohnung im Erdgeschoss fertig gestellt). Die Verzögerung bzw. Unterbrechung da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 29 [Autor/Stand] Unter Landwirtschaft in weiterem Sinne ist die Bearbeitung und Ausnutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse, deren unmittelbare Verwertung durch den Verkauf oder Selbstverbrauch sowie ihre mittelbare Verwertung zur Zucht und Haltung von Vieh zu verstehen. Die landwirtschaftliche Nutzung umfasst neben den Betriebsformen Ackerbau,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Höhe des Liegenschaftszinssatzes

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach R B 188 Abs. 2 ErbStR 2019 ist der angemessene und nutzungstypische Liegenschaftszinssatz nach der Grundstücksart und der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bestimmen. Dabei verweisen die Richtlinien ausdrücklich auf die Grundstücksart, die sich nach § 181 BewG richtet. Rz. 43 [Autor/Stand] Das Finanzamt hat nach der gesetzlichen Vorgabe des § 188 BewG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Liegenschaftszinssatz

I. Definition des Liegenschaftszinssatzes (Abs. 1) Rz. 16 [Autor/Stand] Liegenschaftszinssätze sind Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden.[2] Mit den Liegenschaftszinssätzen werden die allgemein vom Grundstücksmarkt erwarteten künftigen Entwicklungen, insb. der Ertrags- und Wertve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Jahressteuergesetz 2022

Rz. 57 [Autor/Stand] Diese Regelung ist für Besteuerungszeitpunkte nach dem 22.7.2021 und vor dem 1.1.2023 maßgebend. Sie wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022[2] abgelöst. Für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2022 richtet sich die Maßgeblichkeit des jeweiligen Grundstücksmarktberichts und die Frage, ob die Liegenschaftszinssätze des Gutachterausschusses...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vervielfältiger und Bodenwertverzinsung

Rz. 80 [Autor/Stand] Der Liegenschaftszinssatz ist bei der Bewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren bei zwei Rechenschritten von Bedeutung. Zunächst hängt der Vervielfältiger, mit dem der Reinertrag zu multiplizieren ist, von der Höhe des Liegenschaftszinssatzes ab. Außerdem ergibt sich durch Multiplikation des Liegenschaftszinssatzes mit dem Bodenwert der Verzinsung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Umfang der wirtschaftlichen Einheit des bebauten Grundstücks

Rz. 22 [Autor/Stand] Zur wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks gehören der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör. Vgl. zum Um fang der wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks die Kommentierung zu § 180 BewG Rz. 58. Rz. 23 [Autor/Stand] Die Entscheidung, zu welcher Gruppe – bebaut oder unbebaut – ein Grundstück zu re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wanderschäferei

Rz. 128 [Autor/Stand] Unter dem Begriff der Wanderschäferei ist eine extensive Form der Schafhaltung zu verstehen, die durch die Haltungsform der Großherde und ständigen Standortwechsel gekennzeichnet ist. Im Gegensatz zu intensiven Formen der Schafhaltung[2] werden von Wanderschäfereien überwiegend fremde Flächen durch vorübergehende Beweidung genutzt. Wenn die Schafhaltung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Besamungsstation

Rz. 152 [Autor/Stand] Eine Besamungsstation dient der Vatertierhaltung zur Gewinnung von Sperma für die künstliche Besamung. Zur Besamungsstation gehört auch der Embryo transfer bei landwirtschaftlichen Nutztieren, soweit damit eine landwirtschaftliche Tierhaltung verbunden ist.[2] Eine Besamungsstation bildet nur dann einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wenn der na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Buchnachweis

Rz. 315 [Autor/Stand] Das Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen ist nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EStG durch besondere, laufend zu führende Verzeichnisse nachzuweisen. Aus den Verzeichnissen muss sich ergeben, in welchem Umfang die Mitglieder der Gemeinschaft die sich nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG für sie ergebende Möglichkeit zur Tierhaltung auf die Kooperation übertragen haben,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Enumerative Auflistung

Rz. 113 [Autor/Stand] Die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sind in § 175 BewG aufgeführt. Danach gehören insbesondere unter die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weinbauliche Nutzung

Rz. 73 [Autor/Stand] Weinbau ist der Anbau und die Pflege von Weinreben, die Gewinnung und Kelterung der Weintrauben und der Ausbau des gewonnenen Weines. Zur weinbaulichen Nutzung gehören folglich alle Wirtschaftsgüter, die diesem Zweck zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören neben dem Grund und Boden insb. die erforderlichen Hof- und Gebäudeflächen, die stehenden und der n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswerts (Abs. 2)

Rz. 41 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung hierzu lautet:[2] "... Der Gebäudenormalherstellungswert entspricht dem Produkt aus der Brutto-Grundfläche und den am Hauptfeststellungszeitpunkt maßgebenden Normalherstellungskosten ..." Rz. 42 [Autor/Stand] Der Gebäudenormalherstellungswert ergibt sich gemäß § 259 Abs. 2 BewG durch Multiplikation der jeweiligen nach § 259 Abs. 3 Be...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 168 [Autor/Stand] § 2 Abs. 4 Satz 1 NGrStG ermöglicht bei Ehegatten und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit. Die Norm führt damit die bisher in § 26 BewG enthaltene Regelung, die sich dort bereits bewährt hatte, fort. Rz. 169 [Autor/Stand] Auch die Grundsteuerbewertung nach dem Bunde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 200 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 51 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht kom...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Steuergegenstand (Abs. 1)

Rz. 141 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NGrStG ist Steuergegenstand der Grundsteuer B das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Sowohl die Unterteilung der Vermögensarten in Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen als auch die Definition der wirtschaftlichen Einheit – mit Ausnahme der Regelungen in § 2 Abs. 4 und 5 NGrStG (vgl. hi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Auswirkungen bei den einzelnen Mitgliedern der Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 325 [Autor/Stand] Überträgt das einzelne Mitglied der Tierhaltungsgemeinschaft die sich nach § 13 EStG für ihn ergebende Möglichkeit der landwirtschaftlichen Tierhaltung nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EStG ganz oder teilweise auf die Tierhaltungsgemeinschaft, so hat das nach § 13b Abs. 4 EStG Auswirkungen darauf, ob und in welchem Umfang das Mitglied selbst noch Tierh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 163 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen (z.B. organische Abfälle) erzielt, diese be- oder verarbeite...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Friebel, Bau in Bauabschnitten und Bauten in einem Zuge, StWa. 1988, 125; Kessler, Bewertung von im Umbau befindlichen Gebäuden, LSW Gruppe 3, 4442; Neufang, Bau in einem Zuge bzw. Bau in Bauabschnitten aus bewertungsrechtlicher und einkommensteuerlicher Sicht, DB 1985, 1501 und DB 1989, 1056.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Der Wirtschaftsteil (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 21 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörigen Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens soll einer Vereinfachung bei d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Die gemeinschaftliche Tierhaltung (Abs. 10)

I. Allgemeines Rz. 276 [Autor/Stand] Nach § 160 Abs. 10 BewG bildet auch die gemeinschaftliche Tierhaltung einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Die Vorschrift verweist explizit auf § 13b EStG, der seit dem 1.1.2025 anzuwenden ist. Die ertragsteuerliche Bestimmung ersetzt jetzt den § 51a BewG, der durch das Gesetz vom 26.11.2019[2] mit Wirkung vom 1.1.2025 aufgehoben w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Forstwirtschaftliche Nutzung

1. Begriffsbestimmung Rz. 47 [Autor/Stand] Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. R B 160.3 Abs. 1 ErbStR 2019 rechnet alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen, der forstwirtschaftlichen Nutzung zu. Hierzu gehört in erster Linie der Wald und die zu seiner Bewirtschaftung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Typisierte Liegenschaftszinssätze (Abs. 2 Satz 2)

I. Bedeutung des Liegenschaftszinssatzes Rz. 79 [Autor/Stand] Werden durch den Gutachterausschuss keine Liegenschaftszinssätze nach Maßgabe des § 177 Abs. 2 und 3 BewG ermittelt, wendet die Finanzverwaltung die typisierten Liegenschaftszinssätze des § 188 Abs. 2 BewG an. Die dort ausgewiesenen Liegenschaftszinssätze entsprechen weitgehend durchschnittlichen Liegenschaftszinss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Eignung von Liegenschaftszinssätzen (Abs. 2 Satz 1)

I. Vorrang des Gutachterausschusses 1. Maßgeblicher Grundstücksmarktbericht Rz. 53 [Autor/Stand] Die zunächst mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] vorgenommene Ergänzung des § 177 BewG stand im Zusammenhang der Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH zu den Liegenschaftszinssätzen. Der BFH[3] hatte in einem Rechtsstreit über den anzusetzenden Liegensc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Liegenschaftszinssätze in Wertspannen

1. Vereinfachungsregel bei Wertspannen Rz. 105 [Autor/Stand] Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die Liegenschaftszinssätze teilweise in Wertspannen. Bei einer Grundstücksbewertung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021[2] dürfte dies im Allgemeinen völlig unproblematisch sein, weil insoweit eine sachverständige Bestimmung des maßgebenden Liegenschaftszinssatze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Alterswertminderung

I. Anpassung des Gebäudenormalherstellungswerts wegen Alters, sog. Alterswertminderung (Abs. 4 Satz 1 und Satz 2) Rz. 81 [Autor/Stand] Beim Sachwertverfahren wird der Gebäudewert auf der Grundlage des Gebäudenormalherstellungswerts ermittelt, vgl. § 259 Abs. 2 BewG. Der Gebäudenormalherstellungswert, stellt den Sachwert eines neu errichteten Gebäudes im Hauptfeststellungszeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen

1. Enumerative Auflistung Rz. 113 [Autor/Stand] Die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sind in § 175 BewG aufgeführt. Danach gehören insbesonderemehr