Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 27 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs iRd Gesamtkau...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Fortschreibungen (Abs. 3)

Rz. 472 [Autor/Stand] § 8 Abs. 3 NGrStG regelt, in welchen Fällen Fortschreibungen und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen sind. Die Regelung ist vergleichbar mit dem zum Bundesmodell ergangenen § 222 BewG. Rz. 473 [Autor/Stand] Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 NGrStG werden die Äquivalenzbeträge des Grundstücks neu festgestellt, wenn ein Äquivalenzbetrag von der zuletzt getroffe...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 54 [Autor/Stand] Bei § 2 BlnGrStMG handelt es sich um eine Härtefallklausel, die nur für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für eigengenutztes Wohnungseigentum (§ 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BewG) gilt. Für Mietwohngrundstücke (§ 249 Abs. 1 Nr. 4 BewG) gilt die Norm hingegen nicht. Damit umfasst sie – abweichend vom Wortlaut der Überschrift – nicht alle Wohngr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Hauptfeststellung (Abs. 2)

Rz. 460 [Autor/Stand] Im niedersächsischen Modell findet abweichend von § 221 BewG nach § 8 Abs. 2 Satz 1 NGrStG keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. Vielmehr erfolgt die einmalige Hauptfeststellung der Äquivalenzbeträge (bzw. sog. Grundsteuerausgangsbeträge) nach den Verhältnissen auf den 1.1.2022. Rz. 461 [Autor/Stand] Erster (und auch einziger) Hauptfeststellungszei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 11 Abs 1 UmwStG ist neben insbes § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG Bestandteil des durch das SEStEG eingeführten Konzepts allg Entstrickungs- und Verstrickungsvorschriften. § 11 Abs 1 UmwStG schreibt eine Gewinnrealisierung auf der Basis des gW vor. Die Bewertung mit dem gW statt wie früher mit dem Tw zieht sich wie ein roter Faden du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeiner Wert (Regelbewertung und Bewertungsobergrenze)

Tz. 199 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Bewertungsrahmen ist hinsichtlich der Obergrenze (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG: "... höchstens jedoch mit dem Wert iSd S 1 ...") ggü der bisherigen Rechtslage geändert. Statt des Tw ist nunmehr der gW (im Wirtschaftsleben auch: Verkehrswert oder Marktwert) gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG als Höchstbewertung maßgebend (dazu s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Gesellschaften/Gemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 620 [Autor/Stand] In einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der von einer Gesellschaft oder Gemeinschaft des bürgerlichen Rechts betrieben wird, sind nach § 11 Abs. 4 NGrStG – ebenfalls abweichend von § 2 Abs. 2 BewG – die Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die einem oder mehreren Beteiligten gehören und dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Die Regelung hat bspw. für ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / III. Härtefallklausel für eigengenutzte Wohngrundstücke

Rz. 20 [Autor/Stand] Bereits der Berliner Koalitionsvertrag kündigt Konzepte an, um unbillige Härten zu vermeiden. [2] Die Umsetzung dieser Zusage geschieht nun mittels § 2 BlnGrStMG.[3] Nach dieser Härtefallklausel kann die Grundsteuer für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für eigengenutztes Wohnungseigentum (§ 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 BewG) niedriger festgese...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Feststellungen (Abs. 1)

Rz. 448 [Autor/Stand] Die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) für Grundstücke werden in der ersten Stufe des dreistufigen Verfahrens durch gesonderten Feststellungsverwaltungsakt i.S.d. § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO festgestellt. Rz. 449 [Autor/Stand] Ergänzend zu den bundesgesetzlichen Regelungen in § 219 BewG sind in diesem Feststellungsbescheid neben der Vermögensa...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Nordrhein-Westfalen belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nu...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 586 [Autor/Stand] § 11 Abweichende Reglungen [für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft] (1) Abweichend von § 234 Abs. 6 BewG gehören zur Hofstelle auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, soweit sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Anteil an Wirtschaftsgütern (Abs. 3)

Rz. 612 [Autor/Stand] § 11 Abs. 3 NGrStG gibt vor, dass ein Anteil des Eigentümers eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft an einem Wirtschaftsgut in den Betrieb einzubeziehen ist, wenn es mit dem Betrieb zusammen genutzt wird. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob es sich um Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum handelt, A 11 Abs. 5 AEGrStG. Anwendungsfälle sind bspw. ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Erklärungen und Anzeigen (Abs. 5)

Rz. 628 [Autor/Stand] Nach § 11 Abs. 5 NGrStG gelten für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die Regelungen des § 2 Abs. 4, § 8 Abs. 5 und 6 sowie § 9 Abs. 4 Satz 4 NGrStG entsprechend. Rz. 629 [Autor/Stand] Daraus folgt u.a., dass wie bei der Grundsteuer B (vgl. § 2 Abs. 4 NGrStG) auch bei der Grundsteuer A die Zusammenfassung von mehreren Wirtschaftsgütern zu einer wirts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.2 Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab

Tz. 423 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei Hingabe von WG ist die vGA mit dem gW (s H 8.6 "Hingabe von WG" KStH; s Urt des BFH v 18.10.1967, BStBl II 1968, 105 und v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306) und bei einer Nutzungsüberlassung ist die vGA mit der erzielbaren Vergütung anzusetzen (s H 8.6 "Nutzungsüberlassungen" KStH; s Urt des BFH v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306; v 06.04.1...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 8. Elektronische Steuererklärungen (Abs. 6)

Rz. 508 [Autor/Stand] Die Erklärung und die Anzeige nach § 8 Abs. 5 NGrStG sind gem. § 8 Abs. 6 NGrStG Steuererklärungen im Sinne der Abgabenordnung. Dies entspricht der Regelung des § 228 Abs. 5 BewG und hat u.a. zur Folge, dass bei Nichterfüllung oder bei nicht fristgerechter Erfüllung der Erklärungs- und Anzeigepflicht grundsätzlich ein Verspätungszuschlag festgesetzt wer...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 14 [Autor/Stand] In seinem Gesetzentwurf[2] führt der Berliner Senat aus, dass nachdem 99 Prozent der Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ergangen waren, Auswer tungen im Hinblick auf mögliche Belastungsverschiebungen erfolgt seien. Diese hätten bei Anwendung der bundesgesetzlichen Steuermesszahlen – unter der Annahme eines aufkommensneutralen Hebesatzes – f...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 140 [Autor/Stand] § 2 Steuergegenstand, Berechnungsformel (1) [1]Steuergegenstand der Grundsteuer B nach diesem Gesetz sind vorbehaltlich des Absatzes 4 Satz 2 die Grundstücke im Sinne des § 2 Nr. 2 GrStG als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. [2]Die Grundsteuer B ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks nach Absatz 2 mit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 216 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Von einem gewerblich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zulässige Vieheinheiten

Rz. 305 [Autor/Stand] Die Anzahl der von der Tierhaltungsgemeinschaft im Wirtschaftsjahr erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten ist in zweifacher Hinsicht begrenzt. So darf nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 EStG die Summe der von den einzelnen Gesellschaftern nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EStG aus ihrem Betrieb übertragenen Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Tiererzeugung oder...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 35 [Autor/Stand] Auf den ersten Blick erweckt das Bundesmodell den Eindruck mit seiner reduzierten Steuermessesszahl von 0,31 Promille für Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.a GrStG, vgl. Rz. 11) eine Begünstigung des Wohnens anzustreben. Viel spricht für eine hinreichende tatbestandliche Vorzeichnung eines legitimen Förderziels (Rz. 32). Rz. 36 [Autor/Stand] Doch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Der Zweck des Zusammenschlusses von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung erfordert, dass die Mitglieder der Gemeinschaft die ihnen je nach dem Umfang ihrer regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Fläche zustehende Möglichkeit zur Tiererzeugung oder Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Gemeinschaft, Gesellschaft oder den Verein übertragen (§ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Planmäßige Nutzung

Rz. 57 [Autor/Stand] Die planmäßige Tätigkeit im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes setzt keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr durch eine auf Bewirtschaftung der forstwirtschaftlichen Fläche gerichtete Betätigung des Unternehmers voraus. Die am Begriff des Gewerbebetriebs i.S. des § 2 GewStG bzw. § 1 GewStDV orientierte Bestimmung, wonach Einkü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 157 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche und teils land...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.7 Gemeiner Wert einer mittelbar erworbenen Beteiligung

Tz. 277 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Äußerst schwierig zu praktizieren dürfte § 8c Abs 1 S 6 KStG in Fällen des mittelbaren schädlichen Beteiligungserwerbs sein, weil der Erwerbspreis für die Anteile an einer der Verlust-Kö eine oder mehrere Stufen übergeordneten Gesellschaft nicht nur die in der erworbenen Gesellschaft vorhandenen gW repräsentiert, sondern die der gesamten na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des gemeinen Werts für die Sachgesamtheit (übergehendes Betriebsvermögen)

Tz. 32 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Weil es sich bei einer Verschmelzung von Kö auf Kö nicht um die Übertragung von Einzel-WG, sondern um die Übertragung des gesamten BV der Übertragerin handelt, hat die Bewertung mit dem gW (s UmwSt-Erl 2025 Rn 11.04 iVm Rn 03.07) nicht bezogen auf jedes einzelne übergehende WG, sondern bezogen auf die Gesamtheit der bei einer Verschmelzung ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5 Beteiligungskorrekturgewinn bei Abwärtsverschmelzung (§ 11 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 111 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach dem durch das SEStEG eingefügten § 11 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG sind im Fall der Abwärtsverschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Kap-Ges in der stlichen Schlussbil der übertragenden MG die Anteile an der übernehmenden TG mind mit dem Bw, erhöht um frühere st-wirksame (noch nicht rückgängig gemachte) Tw-Abschr, um st-wirksame Ab...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 38 [Autor/Stand] Das BlnGrStMG vermeidet die Risiken der in der Luft hängenden Steuermesszahlendifferenzierung des Bundesmodells (Rz. 36). Im Hinblick auf die landeseigenen Steuermesszahlen (§ 1 Abs. 1 BlnGrStMG) zeichnen sowohl Steuertatbestand als auch Gesetzbegründung ein einheitliches Bild des Gewollten. Wohngrundstücke sollen im Vergleich zu den anderen Grundstücksg...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Spätere Bundesregelung überschreibt Landesrecht

Rz. 34 [Autor/Stand] Die spätere Bundesregelung in § 220 Abs. 2 BewG überschreibt die landesgesetzliche Nachweismöglichkeit nach § 2 NWGrStHsG. Denn nach Art. 72 Abs. 2 Satz 3 GG geht das jeweils spätere Gesetz vor (Rz. 41). Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von § 220 Abs. 2 BewG, mithin ab dem 6.12.2024 (Rz. 30), findet § 2 NWGrStHsG keine Anwendung mehr. Auch alle offene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Option differenzierender Hebesätze innerhalb des Grundvermögens (Abs. 1)

Rz. 69 [Autor/Stand] Abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG haben die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich drei Hebesätze zu bestimmen:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 92 [Autor/Stand] Das Landesgesetz ist erstmals auf den 1.1.2025 anzuwenden. Im Hinblick auf die Regelungen zum Hebesatz in § 1 NWGrStHsG ist dies unmittelbar einsichtig, denn nach Art. 109 Abs. 3 i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG darf abweichendes Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem 1.1.2025 zugrunde gelegt werden. Anders sieht dies...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / G. Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Berlin

Rz. 64 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die Feststellung von Grundsteuerwerten für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten in Berlin vollumfänglich die bundesgesetzlichen Regelungen. Rz. 65 [Autor/Stand] Allerdings gilt es zu beachten, dass Berlin mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 den für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft anzuwenden...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2)

Rz. 604 [Autor/Stand] Grundsätzlich können zu einer wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nur die Wirtschaftsgüter zusammengefasst werden, die demselben Eigentümer gehören. Durch § 11 Abs. 2 NGrStG wird jedoch geregelt, dass in den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – abweichend von § 2 Abs. 2 BewG – auch dem Eigentümer des Grund und Boden...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber wurde im Hinblick auf die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vor dem Bundesgesetzgeber tätig. Zwar galt der koordinierte Ländererlass zur Umsetzung der BFH-Rechtsprechung v. 24.6.2024 (Rz. 29) auch in Nordrhein-Westfalen, doch wollte der Landesgesetzgeber zeitnah eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage scha...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / III. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 64 [Autor/Stand] Die landesgesetzliche Schaffung einer Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen folgt verfassungsrechtlichen Vorgaben, die der BFH am 27.5.2024 in seinen beiden AdV-Beschlüssen [2] aufgezeigt hatte. Am typisierenden Grundsteuerwert festzuhalten, auch wenn dieser den gemeinen Wert erheblich – d.h. um 40 % oder mehr – übersteige, verstoße gege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Gewinne "anlässlich" der Einbringung (durch Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern)

Tz. 255 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 WG, die nicht zu den funktional wes Betriebsgrundlagen eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils gehören, können unbeschadet der Tatbestandsmäßigkeit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG von der Einbringung ausgenommen werden (zur Betriebseinbringung s Tz 40b; zur Teilbetriebseinbringung s Tz 93 [str]; und zur MU-Anteilseinbringung s Tz 124)...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 52 [Autor/Stand] Aus der Begründung des Gesetzentwurfes der die Landesregierung tragenden Fraktionen lässt sich nicht das klare Förderziel einer Begünstigung von Wohngrundstücken ableiten. Stattdessen wird allgemein dargelegt, dass die Gemeinden eigene Lenkungsziele festlegen könnten und als ein solches wird auch die Förderung des Wohnens bezeichnet. Allerdings kommt in ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Maßgebliche Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 189 [Autor/Stand] § 3 NGrStG regelt die für die Bestimmung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer maßgeblichen Gebäudeflächen. Rz. 190 [Autor/Stand] Bei einer Nutzung zu Wohnzwecken, d.h. einer Wohnnutzung, ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 NGrStG die Wohnfläche die maßgebliche Gebäudefläche. Der Begriff "Wohnfläche" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in zahlreichen Geset...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 4. Beschränkte Anwendbarkeit

Rz. 87 [Autor/Stand] § 2 NWGrStHsG ist erstmals auf den 1.1.2025 anzuwenden (Rz. 92). Für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 kann die Norm folglich keine Wirkung entfalten, sondern erst für Feststellungzeitpunkte ab dem 1.1.2025. Daneben ist allerdings zu beachten, dass die Norm ab dem 6.12.2024 durch Bundesrecht in Form des § 220 Abs. 2 BewG überschrieben wurde (Art. 7...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid

Rz. 67 [Autor/Stand] Bis zur Stufe der Feststellung des Grundsteuerwertes folgt Berlin vollständig dem Bundesrecht. Abweichungen durch die landesgesetzlichen Regelungen betreffen ausschließlich spätere Verfahrensstufen (Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid). Für den Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid gelten daher ausschließlich die Regelungen des Bunde...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Bereitstellung der Geodaten (Abs. 4)

Rz. 321 [Autor/Stand] § 5 Abs. 4 NGrStG regelt die Aufgabenverteilung innerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung. Danach waren die zur Berechnung der Lage-Faktoren erforderlichen Geodaten der Finanzverwaltung durch die Vermessungs- und Ka tasterverwaltung auf den Stichtag 1.1.2022 spätestens bis zum 31.5.2022 zur Verfügung zu stellen. Durch die Bereitstellung ist die n...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Land- und Forstwirtschaft (Abs. 2)

Rz. 365 [Autor/Stand] Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NGrStG i.H.v. 70 Prozent nochmals um 25 Prozent ermäßigt werden, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft des Steuerschuldners besteht (§ 6 Abs. 2 Satz 1 NGrStG). Die abgesenk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

Desens, gW bei Umw, GmbHR 2007, 1202; Dörfler/Wittkowski, Zwischenwertansatz als Instrument zur Verlustnutzung bei Verschmelzungen von Kö, GmbHR 2007, 352; Volckens/Gebert, Verschmelzung von Kap-Ges – Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei immateriellen WG, IStR 2007, 764; Trossen, Aufgabe der Maßgeblichkeit bei Umw-Vorgängen, FR 2006, 617; Krohn/Greulich, Ausgewählte ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 2 BlnGrStMG kann die Grundsteuer für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie eigengenutztes Wohnungseigentum (§ 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BewG) niedriger festgesetzt werden, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Anwendung der Verwaltungsanweisungen zum Bundesrecht

Rz. 663 [Autor/Stand] Gemäß A 12 Abs. 5 AENGrStG sind die folgenden Nummern der zum Bundesrecht ergangenen AEGrStG in Niedersachsen sinngemäß anzuwenden: 1. A 266.1 Erstmalige Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils; Allgemeines, 2. A 266.2 Übergangsregelungen (§ 266 Abs. 3 BewG). Rz. 664 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Bodenrichtwert (Abs. 2)

Rz. 294 [Autor/Stand] Für die Ermittlung des Lage-Faktors (s. Rz. 276) wird u.a. der für das zu bewertende Grundstück maßgebende Bodenrichtwert benötigt. Der Bodenrichtwert bildet den Zähler der in § 5 Abs. 1 Satz 2 NGrStG aufgeführten Formel. Rz. 295 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Bodenrichtwerte wird – wie beim Bundesmodell – auch im niedersächsischen Modell den örtlichen...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Hofstelle (Abs. 1)

Rz. 595 [Autor/Stand] In Ergänzung der bundesgesetzlichen Regelung in § 234 Abs. 6 BewG bestimmt § 11 Abs. 1 NGrStG, dass zur Hofstelle des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht nur die Hof- und Gebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen gehören, von denen land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden, sondern auch von denen aus auf besti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Wert der sonstigen Gegenleistungen der Übernehmerin (§ 20 Abs 3 S 3 UmwStG)

Tz. 297 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Wert der zusätzlich zu den neuen Anteilen von der Übernehmerin oder Dritten (Mitgesellschafter) gewährten WG (sonstige Gegenleistungen iSd § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG, s Tz 187bff) mindert gem § 20 Abs 3 S 3 UmwStG die AK der erhaltenen Anteile. Dies gilt auch bei einer Einbringung zum gW. Wertmaßstab für diese anderen WG ist deren gW iS...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr