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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 4.2.9.2 Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab

Friedbert Lang
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Tz. 423

Stand: EL 103 – ET: 09/2021

Bei Hingabe von WG ist die vGA mit dem gW (s H 8.6 "Hingabe von WG" KStH; s Urt des BFH v 18.10.1967, BStBl II 1968, 105 und v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306) und bei einer Nutzungsüberlassung ist die vGA mit der erzielbaren Vergütung anzusetzen (s H 8.6 "Nutzungsüberlassungen" KStH; s Urt des BFH v 27.11.1974, BStBl II 1975, 306; v 06.04.1977, BStBl II 1977, 569; und s Urt des BFH v 28.02.1990, BStBl II 1990, 649). Nach § 9 Abs 2 BewG wird der gW durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des WG bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder pers Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (s § 9 Abs 2 S 3 BewG). Zur Einbeziehung eines Gewinnaufschlags s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 429 ff.

 

Tz. 424

Stand: EL 103 – ET: 09/2021

Anders als es § 9 Abs 2 S 3 BewG vorsieht, sind jedoch bei der Bewertung von vGA auch ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen, wenn sie ein ordentlicher und gewissenhafter GF bei einer Vereinbarung mit einem Nichtgesellschafter auch berücksichtigt hätte. Der Ansatz des gW iSd BewG gilt daher nur eingeschr für die Bewertung der Angemessenheitsgrenze bei Ermittlung des Umfangs einer vGA.

 

Tz. 425

Stand: EL 103 – ET: 09/2021

Auch hinsichtlich der USt bestehen uU Widersprüche zwischen dem Ansatz des gW und der eingetretenen Vermögens- und Gewinnminderung bei der Kö. Dazu s auch Tz 660 ff.

 

Beispiel:

 
  Nettopreis zuz USt Bruttopreis
Einkaufspreis eines WG für die GmbH 1 000 EUR 190 EUR 1 190 EUR
Verkauf dieser WG an den Gesellschafter für 600 EUR 114 EUR 714 EUR
Normaler Verkaufspreis 2 000 EUR 380 EUR 2 380 EUR

Lösung:

Durch die Überlassung des WG an den Gesellschafter sind bei de...

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