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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG)

Dr. Rolf Möhlenbrock, Torsten Werner
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Tz. 27

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs iRd Gesamtkaufpreises für das einzelne WG zahlen würde, wenn er den Betrieb fortführte. Der gW enthält, anders als der Tw, einen Gewinnaufschlag. Ebenso s Mertgen (in H/M/B, 6. Aufl, § 3 UmwStG Rn 90), s Birkemeier (in R/H/vL, 3. Aufl, § 3 UmwStG Rn 101) und s Schmitt (in S/H, 10. Aufl, § 3 UmwStG Rn 43). Bei der Ermittlung des gW dürfen ungewöhnliche oder pers Verhältnisse jedoch nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls hierzu s § 11 UmwStG Tz 27ff und s § 20 UmwStG Tz 199ff. Wegen der Unterscheidung zwischen gW und Tw ebenfalls s Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian (GmbHR 2006, 623, 624) und s Dörfler/Wittkowski (GmbHR 2007, 352, 355). Schnitter (in F/D, § 3 UmwStG Rn 94) geht uE zutr davon aus, dass die Ersetzung des Tw durch den gW zu keinen gravierenden Konsequenzen führt. Ebenso im Hinblick auf die uU erheblichen Bewertungsspielräume s Birkemeier (in R/H/vL, 3. Aufl, § 3 UmwStG Rn 109). Nach Ansicht von Dörfler/Wittkowski (GmbHR 2007, 352, 356) wird es nicht zu umgehen sein, stille Reserven im Rahmen einer Unternehmensbewertung zu ermitteln.

 

Tz. 28

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Frotscher (Internationalisierung des Ertrag-StR Rn 219) weist zutr darauf hin, dass die Bewertung mit dem gW auch bei grenzüberschreitenden Umw (s Tz 6ff und s Tz 13) unabhängig von ausl Bewertungsregeln erfolgt. Entspr gilt uE bei Ausl-Umw mit Inl-Bezug (s Tz 8). Ebenfalls hierzu s Tz 4. GlA s Birkemeier (in R/H/vL, 3. Aufl, § 3 UmwStG ...

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