Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akkreditierung von Personen... / a) Verfassungsrechtliche und nationale Grundlagen

Gesetzgebungskompetenz: Der deutsche Gesetzgeber ist nach Art. 105 GG befugt, das Steuer- und Bewertungsrecht zu regeln. Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz v. 16.7.2021 (BGBl. I 2021, 2931) wurde § 198 Abs. 2 BewG so gefasst, dass zertifizierte Sachverständige, deren Zertifizierung auf einer Akkreditierung durch die DAkkS beruht, ausdrücklich zugelassen sind. Die Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akkreditierung von Personen... / a) Systematik und Zusammenspiel der Normen

EU-Recht Art. 2 Nr. 12 der Verordnung Nr. 765/2008: "Konformitätsbewertung" umfasst ausdrücklich auch Personen. Nationales Recht § 198 Abs. 2 BewG i.V.m. AkkStelleG: DAkkS ist für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Personenzertifizierungen zuständig. Verwaltungspraxis Ländererlasse und BMF-Schreiben bestätigen die Zulässigkeit und Anerkennung solcher Zertifizierung...mehr

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Akkreditierung von Personen... / 3. Kritische Würdigung der Gegenposition

Die von Marquardt und dem FG Berlin-Brandenburg (z.B. FG Berlin-Brandenburg v. 17.1.2018 – 3 K 3178/17, EFG 2018, 825 = ErbStB 2018, 269; FG Berlin-Brandenburg v. 20.3.2024 – 16 K 3070/23, EFG 2024, 1196 = ErbStB 2024, 185) vertretene Auffassung, die Verordnung Nr. 765/2008 sei auf Produkte beschränkt und biete keine Grundlage für Personenzertifizierungen, ist nach Analyse d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelicher Unterhalt / 7.1 Sonderausgabenabzug beim Unterhaltsschuldner

Wer an den geschiedenen Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltsschuldner noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen Ehepartner übernimmt, sind diese Zahlungen zusätzlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.3 Steuerliche Folgen der Unterhaltszahlungen

Achtung Unterhaltszahlungen können u. U. die Einkommensteuer des Unternehmers mindern Unternehmer können gezahlte Unterhaltsleistungen einkommensteuerrechtlich bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR als Sonderausgaben geltend machen und zusätzlich noch für Beiträge des unterhaltsberechtigten Ehepartners zu dessen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 Satz 1 u...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 13 Abs 1 UmwStG)

Tz. 21 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Grundsatz, dass nach § 13 Abs 1 UmwStG der gW anzusetzen ist, kommt zur Anwendung, wenn der AE der übertragenden Kö entweder keinen wirksamen Antrag gem § 13 Abs 2 UmwStG stellt oder für einen solchen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Frage, ob die Übertragerin einen Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertans...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 341b wurde im Rahmen der Umsetzung der EG Versicherungsbilanzrichtlinie (VersRiLiG v. 24.6.1994) in das Handelsrecht aufgenommen. Damaliges Ziel der Versicherungsbilanzrichtlinie und der dadurch in das HGB aufgenommenen §§ 341 ff. war die Verbesserung der Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit der Jahresabschlüsse von Versicherungsunternehmen. Wichti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 "Einfacher" Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die übernehmende Gesellschaft "hat" (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) im Fall des einfachen Anteilstauschs zwingend den gW der eingebrachten Anteile anzusetzen. Eine Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil ist – ebenso wie bei § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 46) – unbeachtlich. Der gW ist auf den stlichen Zeitpunkt der Einbringung (s Tz 42 ff) nach den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 300b Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Von § 5 EStG wird sachlich der laufende Gewinn aus Gewerbebetrieb erfasst, auch eine Eröffnungsbilanz ist auf der Grundlage des § 5 EStG zu erstellen. Für Veräußerungs- und Aufgabegewinne gelten Spezialvorschriften, diese greifen zT gleichwohl explizit auf § 5 EStG zurück (§ 16 Abs 2 EStG), verweisen allg auf die steuerliche Gewinnermittlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Dauernde Last

Von dauernden Lasten spricht man, wenn wiederkehrende Bezüge, nach Zahl oder Wert abänderbar, über einen längeren Zeitraum einem anderen aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gezahlt werden. Dagegen werden bei einer Leibrente gleichmäßige Leistungen vorausgesetzt (s BFH BStBl II 1992, 78; BFH BStBl II 1989, 779). So liegt zB eine dauernde Last vor, wenn die Zahlung von de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Historische Entwicklung

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Ermäßigung der ESt im Falle der Doppelbelastung mit ErbSt und ESt hat Tradition. Seit 1925 (RGBl I 1925, 189) sah das EStG in § 31 S 1 EStG 1925 und später in § 16 Abs 5 EStG 1934 (RGBl I 1933, 1005) Regelungen vor, die eine Doppelbelastung von Gewinnen infolge Aufdeckung stiller Reserven bei der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Wirtschaftliches Eigentum" – Schlüsselbegriff wirtschaftlicher Betrachtungsweise

Rn. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die von der Regelzurechnung zum zivilrechtlichen Eigentümer abweichende Ausnahmezurechnung nach § 246 Abs 1 S 2 HGB, § 39 Abs 2 Nr 1 AO hat sich der Begriff "wirtschaftliches Eigentum" durchgesetzt. Mit dem vielfach als terminologisch verfehlt gewerteten Begriff des "wirtschaftlichen Eigentums" bzw des "wirtschaftlichen Eigentümers" (kri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsvorrichtungen

Rn. 162 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Betriebsvorrichtungen sind gem § 68 Abs 2 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Die Annahme eines bilanziell selbstständigen WG Betriebsvorrichtung setzt voraus, dass die Vorrichtung/Anlage nicht der Funktion Gebäude, sondern der Betriebsführung dient, dh diese in so enger Beziehung zu de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bilsdorfer, Bilanzierung von Nutzungsmöglichkeiten an im Miteigentum stehenden Gebäuden u Gebäudeteilen, BB 1980, 197; Kolbinger, Mietereinbauten/Mieterumbauten in der StB des Mieters, BB 1982, 82; Rudolph, Bilanzsteuerliche Behandlung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Einrichtungen und Mietereinbauten, 1985; Weyand/Reiter, INF 1995, 646; Neufang, INF 1998, 65; Sauren, DStR 1998, 706;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermittlung der ErbSt-Belastung

Rn. 28 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Betrages, mit dem Einkünfte der ErbSt unterlegen haben, ist der Zeitpunkt des Erbanfalls. Wertveränderungen zwischen dem Zeitpunkt des Erbanfalls und der Realisierung der Einkünfte sind unbeachtlich. Zum Zwecke der Ermittlung des Betrages, zu dem die Einkünfte der ESt unterlegen haben, ist eine e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.1 Gewährung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 2014 (§ 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF)

Tz. 51 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Eine ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts der Übernehmerin für den Ansatz der erworbenen Beteiligung kann sich im Fall der Gewährung von Zusatzleistungen ("andere WG", s § 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF) ergeben. Zusätzliche Leistungen an den Einbringenden (dh eine neben der Ausgabe von neuen Anteilen an der Übernehmerin weitere Gewährung von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 21 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch (s Titel des Sechsten Teils) regelt. Hier wird die stliche Bewertung des Anteilstauschs von Beteiligungen an Kap-Ges oder Gen im Wege einer offenen Sacheinlage, dh Übertragung einer Beteiligung gegen Erwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.4 Schädliche Gegenleistung in Abhängigkeit vom "Buchwert der eingebrachten Anteile"

Tz. 51k Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Beträgt der gW der sonstigen Gegenleistung bis (einschl) 500 000 EUR, ist diese Vorteilszuwendung ohne Einfluss auf den Antrag der Bw-/AK-Fortführung (dh "unschädlich"), wenn auch in dieser Höhe ein "Bw der eingebrachten Anteile" vorhanden ist (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b UmwStG). Bei Zusatzleistungen über 500 000 EUR liegt die "Unschädl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Außenanlagen

Rn. 167 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Außenanlagen (wie Hofbefestigungen oder Straßenzufahrten) sind keine Gebäudebestandteile, da sie mit dem Grund und Boden als solchem verbunden sind, ohne mit dem Gebäude in einem einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zu stehen, die – in Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen (s Rn 162) – auch in keiner besonderen Beziehung zu einem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ansatz der Anteile an der Überträgerin bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses (§ 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der durch das SEStEG eingefügte § 4 Abs 1 S 2 UmwStG regelt eine Ausnahme von der Bewertung nach § 6 EStG hinsichtlich der Anteile der Übernehmerin an der Überträgerin. Danach sind die Anteile an der Überträgerin mit dem Bw, erhöht um Tw-Abschr, die in früheren Jahren (ganz oder tw) stwirksam vorgenommen (und nicht zwischenzeitlich rückgängi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO)

Rn. 307 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Gewerbetreibende und LuF, die keinen originären Buchführungs- und Abschlusspflichten insb nach §§ 238ff HGB unterliegen, die sie nach § 140 AO auch für die Besteuerung zu erfüllen haben, sind nach § 141 AO verpflichtet, für den einzelnen Betrieb Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn die in § 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einzelfälle der Land- und F... / 2.1 Bodenabhängige Tiere

Maßgeblich für die Einordnung der Einkünfte aus der Tierzucht und Tierhaltung bodenabhängiger Tiere, wie sie in Anlage 1 des BewG aufgeführt sind (z.B. Vieh, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel), als landwirtschaftlich oder gewerblich ist das Vorhandensein einer ausreichenden pflanzlichen Futtergrundlage für diese Tiere. Die Futtergrundlage wird über den sog. Vieheinhe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einzelfälle der Land- und F... / 1.2 Wertschöpfung durch Veredelung selbst erzeugter Tiere und Pflanzen

Viele Landwirte erhöhen ihren Verdienst, indem sie die selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkte weiterverarbeiten. Leicht zu erkennende Beispiele finden sich in den Hofläden, in Form von aus selbsterzeugten Früchten hergestellter Marmeladen, verzehrfertig zubereitetem Fleisch aus der eigenen Tierzucht, Käse aus selbsterzeugter Milch. Steuerlich bedarf es einer Grenzzie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einzelfälle der Land- und F... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Fachbeitrag werden die Besonderheiten der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) näher vorgestellt. Land und forstwirtschaftliche Einkünfte sind nämlich durch die steuerliche Gesetzgebung und durch die Rechtsprechung in vielfacher Hinsicht gegenüber anderen Einkunftsarten privilegiert. Zum Beispiel können Land- und Forstwirte von der Tariferm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einzelfälle der Land- und F... / 3.1 Windkraft

Verpachtet ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb ein bisher von ihm land- und forstwirtschaftlich genutztes katastermäßig abgegrenztes Grundstück an ein Unternehmen, das darauf einen Windpark oder eine oder mehrere Windkraftanlagen errichtet und betreibt, so geht das Grundstück beim Eigentümer vom notwendigen in das geduldete Betriebsvermögen des Betriebs über. Er hat ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Zuwendung des Familienheims unter Lebenden an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Vorerbfall (§ 6 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 11 Der Vorerbe gilt nach § 6 Abs. 1 ErbStG als Erbe. Diese gesetzliche Regelung hat zur Folge, dass der Vorerbe mit Eintritt des Vorerbfalls einen entsprechenden Erwerb von Todes wegen in Form eines Erwerbs durch Erbanfall i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verwirklicht (§ 3 ErbStG Rz. 112). Damit löst sich das ErbStG in 2-facher Hinsicht vom zivilrechtlichen Leitbild der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Besteuerung des Vorerbfalls

Rz. 37 Tritt die Nacherbfolge nicht erst mit dem Tod des Vorerben ein, gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter Anfall, was vor dem Hintergrund des § 5 Abs. 2 BewG an sich eine Berichtigung der Steuerfestsetzung gegenüber dem Vorerben zur Folge hätte. An der Besteuerung des Vorerbfalls ändert sich jedoch durch den vorzeitigen Eintritt der Nacherbfolge im Nachhinein nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Bei Wirtschaftsgütern, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllen, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG). Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis i. S. d. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Besteuerung beim Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners (§ 4 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 10 Wird eine Gütergemeinschaft beim Tod eines Ehegatten oder eines Lebenspartners gem. §§ 1483 ff. BGB fortgesetzt, behandelt § 4 Abs. 1 ErbStG dessen Anteil am Gesamtgut für erbschaftsteuerliche Zwecke so, als wäre er ausschließlich den anteilsberechtigten Abkömmlingen angefallen. Die Vorschrift überspielt den zivilrechtlichen Erwerb der Abkömmlinge im Wege der güterrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 4.1.2 Ehepartner

Bei Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen anderen Ehegatten werden vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst die Unterhaltsansprüche (ohne Kindergeld) der minderjährigen Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder i. S. d. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB abgezogen. Von dem danach verbleibenden Eink...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Zuwendungen an erwerbsunfähige Eltern oder Großeltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 49 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG sind die Erwerbe von Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Großeltern steuerbefreit, sofern diese Personen erwerbsunfähig oder durch die Führung eines gemeinsamen Hausstands mit erwerbsunfähigen oder in Ausbildung befindlichen Abkömmlingen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert sind und der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Steueranrechnung

Rz. 39 Die aufseiten des Nacherben anrechenbare Steuer ist nach § 6 Abs. 3 S. 2 ErbStG die tatsächlich entrichtete Steuer des Vorerben abzüglich der Steuer, die dessen tatsächlicher Bereicherung entspricht. Die tatsächlich vom Vorerben entrichtete Steuer bemisst sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung, mithin nach dem Tod des Erblassers. Die Steuer auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung privater Grunds... / a) Eigene Wohnzwecke

Der Ausdruck "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG setzt voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen geeignet ist und vom Steuerpflichtigen auch bewohnt wird[15]. Baurechtswidrig dauerhaft bewohntes Gartenhaus: Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG lieg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Personenvereinigungen (Abs. 1)

Rz. 7 § 14a Abs. 1 AO definiert Personenvereinigungen im Sinne dieses Gesetzes und der Steuergesetze als Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzlich zulässigen Zwecks. Rz. 8 Im Zivilrecht sind Personenvereinigungen alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.[1] Soweit dagegen in der AO und den Steuergesetzen "P...mehr

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Die Auswirkungen der Rechts... / C. Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers nach § 353 AO

Gemäß § 353 AO kann der Rechtsnachfolger nur innerhalb der für den Rechtsvorgänger maßgebenden Einspruchsfrist gegen den Grundsteuerwert-/Grundsteuermessbescheid Einspruch einlegen, wenn er diesem gegenüber nach § 182 Abs. 2 S. 1 AO als Rechtsnachfolger Wirkung entfaltet. Damit sind zwei Aussagen verbunden, die sowohl für den Gesamt- als auch den Einzelrechtsnachfolger gelte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / B. Die "dingliche Wirkung" des Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides nach § 182 Abs. 2 S. 1 AO (i.V.m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO)

§ 182 AO normiert die "Wirkungen der gesonderten Feststellung" (so die Überschrift) und gilt u.a. auch für den Grundsteuerwertbescheid. Dieser enthält in Ansehung einer wirtschaftlichen Einheit (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder Grundstück) die gesonderten Feststellungen zum Grundsteuerwert (Grundsteuerwertfeststellung, § 219 Abs. 1 BewG), zur Vermögens- und ggf. Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / 1. Beteiligte des Einspruchsverfahrens

Die Konstellation, dass die Einzelrechtsnachfolge (der Übergang des Feststellungsgegenstandes i.S.v. § 182 Abs. 2 S. 1 AO in Erfüllung eines Kaufvertrages, einer Schenkung etc.) während eines anhängigen Einspruchsverfahrens eintritt, aber auch schon so viel Zeit seit Erlass des Grundsteuerwertbescheides vergangen ist, dass der Rechtsnachfolger selbst keinen Einspruch mehr ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 2 Wohnung

Rz. 6 Für den Wohnsitzbegriff ist das Innehaben einer Wohnung erforderlich. Eine einheitliche Begriffsbestimmung für die Wohnung kennt das Steuerrecht nicht. Hier wie auch im übrigen Recht wird das Wort Wohnung aus sehr verschiedenen Gründen mit den unterschiedlichsten Bedeutungen und Inhalten verwendet. Mangels einer ausdrücklichen Regelung in der AO hat dies zur Folge, da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Inhalt des Messbetragsbescheids

Rz. 5 § 184 Abs. 1 S. 1 AO enthält die Bestimmung, dass Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen sind. Für die Frage, welche Fälle das sind, verweist die Vorschrift auf die Einzelsteuergesetze. Steuermessbeträge sind nach § 14 Abs. 1 GewStG für die GewSt und nach §§ 13, 16ff. GrStG für die Grundsteuer festzusetzen. Der Bescheid über den Steuermessbetrag enthält...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2.2 Aufschiebend bedingtes Vermächtnis

Anders ist es bei einem aufschiebend bedingten Vermächtnis.[1] Hier bestimmt § 2177 BGB, dass das Vermächtnis erst im Zeitpunkt des Bedingungseintritts anfällt, sollte die Bedingung nicht bereits vor dem Erbfall eingetreten sein. Entsprechendes gilt, wenn das Vermächtnis erst nach Ablauf einer bestimmten Frist gelten soll. Praxis-Beispiel Aufschiebend bedingter Anspruch Der ki...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2 Bewertungsgesetz

2.1 Allgemeines 2.1.1 Bewertungsgegenstand Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft[1] und Grundstücke[2] . In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart [3] s...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht[2]. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verkehrswertnachweis durch Sachverständigengutachten nach § 198 Abs. 2 BewG (ErbStB 2025, Heft 6, S. 191)

Von einer akkreditierten Stelle zertifizierte Sachverständige Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt[*] Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG kann für Bewertungsstichtage ab dem 23.7.2021 auch durch Gutachten von Personen erbracht werden, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.1 Bewertungsgegenstand

Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft[1] und Grundstücke[2] . In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart [3] sowie die Zurechnung der wirtschaftlichen E...mehr