Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 665 [Autor/Stand] § 13 Übergangsregelungen Für die Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 dieses Gesetzes sowie des § 223 Abs. 1 Nr. 2 und des § 224 Abs. 1 Nr. 2 BewG ist für Feststellungszeitpunkte zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 zu unterstellen, dass die Feststellungen für die Besteuerung nach diesem Gesetz von Bedeutung sind und die wirtschaftlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.4 Tatbestand der Neuregelung

Tz. 224e Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG nur bei Antrag auf Minderbewertung Die Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG setzt einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des Regelansatzes gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG voraus (ebenso s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 321). Denn wie auch hinsichtlich der Bestimmungen in § ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Grundsätzliches

Rz. 441 [Autor/Stand] Im § 8 NGrStG sind die Abweichungen und Ergänzungen des NGrStG zum Feststellungsverfahren nach dem BewG zusammengefasst. Rz. 442 [Autor/Stand] Die Norm enthält u.a. Regelungen zu ergänzenden Feststellungen, die für die Anwendung des niedersächsischen Modells zwingend erforderlich sind, zur (einmaligen) Hauptfeststellung, zu den Betrags- und Flächenfortsc...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 188 [Autor/Stand] § 3 Maßgebliche Fläche (1) 1Maßgebliche Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt, die Wohnfläche. 2Als Wohnnutzung gilt auch ein häusliches Arbeitszimmer. 3Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. 4Nicht genutzte Gebäudeflächen, die zuvor Wohnzwecken gedient haben, gelten bis zu einer Nut...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Anzeigepflichten (Abs. 4)

Rz. 561 [Autor/Stand] Die Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags wird verfahrensrechtlich u.a. durch Anzeigepflichten abgesichert. Während für die Feststellung der Äquivalenzbeträge bzw. der sog. Grundsteuerausgangsbeträge eine besondere Erklärung des Steuerpflichtigen erforderlich ist (vgl. Rz. 495), erfolgt die anschließende Festsetzung des Grundsteuermessbetrags von Am...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Grundsätzliches

Rz. 587 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgt ehemals im Rahmen einer Betriebsbewertung (Gesamtbewertung) mit dem Ertragswert. Für die alten Länder wurde die Bewertung bisher in Form der Eigentümerbesteuerung und für die neuen Bundesländer in Form der Nutzerbesteuerung jeweils einheitlich nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Größe II: Auf dieses EK entfallender gW der erworbenen Beteiligung

Tz. 262 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass zB 60 % der Anteile an der Verlust-Kö zum fremdüblichen Preis (= gW) erworben werden (Fall des § 8c Abs 1 S 1 KStG), fingiert dieser Satzteil des § 8c Abs 1 S 6 KStG, dass der gW des gesamten BV der Verlust-Kö 100/60 des für die Anteile gezahlten Betrags beträgt. Diesem Betrag sind zwecks Ermittlung der stillen Reserven 1...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wurden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187–187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, war das eingebrachte Vermögen mind mit dem gW (s...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 27 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / III. Berechnungsgrundlage für das Grundvermögen

Rz. 92 [Autor/Stand] Im NGrStG ist für die Bestimmung der Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer B die grundlegende Systementscheidung zugunsten des Flächenprinzips, erweitert um einen Lage-Faktor getroffen worden. Als Ansatz für die Bestimmung ist eine Äquivalenzzahl von 0,04 Euro pro Quadratmeter des Grund und Bodens so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz der Übernehmerin

Tz. 210 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Stliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung waren gem § 5 Abs 1 S 2 EStG (aF) in Übereinstimmung mit der hr-lichen Jahresbil auszuüben (sog umgekehrte Maßgeblichkeit bis VZ 2008). Dieser Grundsatz war gem § 8 Abs 1 KStG auch für die Einkommensermittlung von Kö und damit für die übernehmende Kap-Ges oder Gen iSd § 20 Abs 1 UmwStG zu beachten...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid

Rz. 97 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuerwertbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts. Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Rz. 98 [Autor/Stand] Auch im Falle einer anschließenden (Anfechtungs)Klage vor dem Finanzgericht – hier den Finanzgerichten Düsseldorf, Köln und Münster- bleibt es grundsä...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Lage-Faktor (Abs. 1)

Rz. 276 [Autor/Stand] § 5 Abs. 1 NGrStG 1 regelt, wie der Lage-Faktor zu berechnen ist und beschreibt die Formel für dessen Ermittlung. Danach ist zur Ermittlung des Lage-Faktors der Bodenrichtwert des betreffenden Grundstücks zum Durchschnittsbodenwert der Gemeinde ins Verhältnis zu setzen und auf dieses Verhältnis ein Exponent von 0,3 anzuwenden. Der so ermittelte Lage-Fak...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 5. Motive des Landesgesetzgebers von einer Anpassung der Steuermesszahlen abzusehen

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begründung zum Landesgesetzentwurf weist auf die regional sehr unterschiedlichen Auswirkungen des Bundesmodells hin[2] und dürfte damit wohl das Ausmaß der drohenden Belastungsverschiebungen meinen. Landeseinheitlich wirkende Steuermesszahlen seien – anders als die gemeindlichen Hebesätze – nicht in der Lage, den regional strukturellen Unterschieden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff UmwStG s Vor §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.1 Kauf, Tausch

Rz. 136 Eine entgeltliche Übertragung der Anteile liegt regelmäßig vor, wenn die Übertragung aufgrund eines Kaufvertrags erfolgt. Der Kaufvertrag als Vertrag, der den Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache oder das verkaufte Recht zu übertragen, und den Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, ist der Prototyp eines entgeltlichen Vertrags; die hierauf beruhende Übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.2 Veräußerungspreis bei verdeckter Einlage

Rz. 196 Für den Ersatztatbestand der verdeckten Einlage (Rz. 146) tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der gemeine Wert (§ 9 BewG) der eingelegten Anteile (§ 17 Abs. 2 S. 2 EStG); unrichtiger Weise will die Finanzverwaltung[1] unter Berufung auf den BFH[2] den Teilwert ansetzen; dem steht § 17 Abs. 2 S. 2 EStG entgegen. Damit ist Veräußerungsgewinn in diesen Fällen die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.5 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Zuzug aus dem Ausland

Rz. 276 § 17 Abs. 2 S. 3, 4 EStG enthält eine besondere Regelung für den Fall, dass der Stpfl. aus dem Ausland zuzieht und damit (erstmals) die unbeschränkte Steuerpflicht begründet, wenn er bei Wegzug aus seinem bisherigen Wohnsitzstaat dort einer dem § 6 AStG vergleichbaren Besteuerung unterlegen hat. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden, die durch die Weg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.2 Ermittlung und Besteuerung des Gewinns

Rz. 350 Für die Ermittlung des Gewinns aus Auflösung der Kapitalgesellschaft, aus Kapitalherabsetzung oder aus Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos gelten die Regeln des § 17 Abs. 2 EStG entsprechend. "Veräußerungspreis" ist der Betrag, den der Stpfl. aus der Auflösung bzw. Kapitalherabsetzung bzw. aus dem steuerlichen Einlagekonto erhält, soweit dieses Ve...mehr

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Abschreibungen auf Wohnimmo... / 5. Wohnungsbegriff

Der Begriff der Wohnung ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 gem. § 181 Abs. 9 BewG wie folgt definiert: "Eine Wohnung ist in der Regel die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbeson...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6.1.3.1 Tilgungsanteil

Rz. 105 Der in den wiederkehrenden Leistungen enthaltene Tilgungsanteil ist regelmäßig eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung. Rz. 105a Erwirbt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens gegen wiederkehrende Leistungen, das er zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist als Anschaffungskosten der Barwert der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.7 Kaufpreisraten

Rz. 118 Bei Kaufpreisraten ist zu unterscheiden, ob der Kaufpreis verzinslich oder unverzinslich gestundet worden ist. Sind die Raten zu verzinsen, ist die Summe der Raten der Kaufpreis, der zu einem Veräußerungspreis beim Veräußerer und zu Anschaffungskosten beim Erwerber führt. Die Anschaffungskosten sind Bemessungsgrundlage für die AfA, der Veräußerungsgewinn ist bei der V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2 Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 70 Die übergebene Wirtschaftseinheit muss ausreichend Ertrag bringend sein. Das bedeutet, dass die erzielbaren Nettoerträge aus dem übergebenen Vermögen im konkreten Fall bei überschlägiger Berechnung ausreichen, die Versorgungsleistungen zu erbringen. Ist dies offenkundig nicht der Fall, kann der Vertragstypus "Versorgungsleistungen" nicht vorliegen, da der Übergeber ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Bewertung (Satz 4)

Rz. 19 Zur Überprüfung, ob der Freibetrag (Rz. 13) überschritten wird, wie auch zur Bewertung des ggf. stpfl. Lohnzuflusses (Rz. 14) ist als Wert der Vermögensbeteiligung des Arbeitnehmers der gemeine Wert anzusetzen. Maßgebend ist § 9 BewG, wo der Begriff des gemeinen Werts definiert ist. Dabei kommt es auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Überlassung der Vermögensbet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.1 Unterhaltsleistungen

Rz. 170c Gem.§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder den getrennt lebenden Lebenspartner oder den Lebenspartner, dessen Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist (§ 14 LPartG), abziehbar. Der Begriff der Unterhaltsleistungen ist in Abs. 1a Nr. 1 nicht definiert. Nach überwiegender Auffassung entspric...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 171l Es ist nur noch die Übertragung folgender Wirtschaftsgüter begünstigt: Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 EStG ausübt, Betrieb oder Teilbetrieb, ein mindestens 50 % betragender Anteil an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und de...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche

Leitsatz 1. Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.10.2007 ‐ II R 53/05, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256 und vom 01.09.2021 – I...BStBl II 2023, 146mehr

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Die Grundlage zur Ermittlun... / a) Besondere Bedeutung eines laufenden Wirtschaftsjahres

Die erste Ausnahme bei der der Durchschnittsertrag nicht aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre zu ermitteln ist, besteht nach § 201 Abs. 2 Satz 2 BewG dann, wenn das am Bewertungsstichtag noch nicht abgelaufene Wirtschaftsjahr für die Herleitung des künftig zu erzielenden Jahresertrags von Bedeutung ist. Das ges...mehr

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Die Grundlage zur Ermittlun... / II. Grundlage des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Kommt es zu einer Übertragung von einem Einzelunternehmen, Anteilen an einer Personengesellschaft oder Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Wege einer Erbschaft oder einer Schenkung hat nach § 12 Abs. 2, 5 ErbStG eine Bewertung anhand der Regelungen des BewG zu erfolgen. Nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 BewG hat eine gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung über ...mehr

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Die Grundlage zur Ermittlun... / c) Nachhaltig geänderter Charakter des Unternehmens

Nach § 201 Abs. 3 Satz 1 BewG ist von einem verkürzten Ermittlungszeitraum auszugehen, wenn sich im Drei-Jahres-Zeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig verändert hat oder das Unternehmen neu entstanden ist (R B 201 Abs. 2 Satz 2 ErbStR). Da der verkürzte Ermittlungszeitraum stets zwei volle Wirtschaftsjahre umfassen muss, ist d...mehr

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Die Grundlage zur Ermittlun... / IV. Auswirkungen auf die Praxis bei Planung von Übertragungen

Die Ermittlung des Jahresertrags nach § 201 BewG stellt die Grundlage des vereinfachten Ertragswertverfahrens dar und schlägt damit – vorbehaltlich eines Substanzwertansatzes als Mindestwert – auf den gemeinen Wert des Unternehmens durch. Dies hat unmittelbare Folgen für die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Steuerbefreiungen nach §§ 13a, 13b, 13c ErbStG und die Verschonu...mehr

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Die Grundlage zur Ermittlun... / 1. Grundsatz: Die letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre

Die Grundlage für die Bewertung bildet der zukünftige und nachhaltig zu erzielende Jahresertrag, so dass das vereinfachte Ertragswertverfahren eine zukunftsbezogene Wertermittlung zum Gegenstand hat. Da diese zukunftsbezogene Wertermittlung jedoch nur im Wege der Schätzung möglich ist, bietet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag eine Beurteilungs...mehr

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Die Grundlage zur Ermittlun... / aa) Das aufnehmende Unternehmen ist zuvor keiner Geschäftstätigkeit nachgegangen

Das aufnehmende Unternehmen kann im Regelfall im vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet werden, wobei keine Unterscheidung getroffen wird, ob es sich um eine Gesellschaft handelt, die schon längere Zeit besteht oder eine Gesellschaft, die durch den Umwandlungsvorgang neu entstanden ist. Gemäß § 201 Abs. 3 Satz 2 BewG findet die Übernahme der Ergebnisse des bisherigen Be...mehr

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Die Grundlage zur Ermittlun... / d) Umstrukturierungen

Soweit Unternehmen durch Umwandlung, Einbringung von Betrieben oder Teilbetrieben oder durch Umstrukturierungen entstanden sind, ist nicht wie bei einer Charakteränderung des Unternehmens von einem verkürzten Ermittlungszeitraum auszugehen. Es werden vielmehr die früheren Betriebsergebnisse des Gewerbebetriebs oder der Gesellschaft herangezogen (§ 201 Abs. 3 Satz 2 BewG; R B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundlage zur Ermittlun... / bb) Das aufnehmende Unternehmen ist zuvor bereits einer Geschäftstätigkeit nachgegangen

Soweit i.R. eines Umwandlungsvorgangs ein Betrieb bestehen bleibt und ein weiterer Betrieb oder Teilbetrieb hinzugefügt wird, sind für die Ermittlung des vereinfachten Ertragswertverfahrens grundsätzlich die Betriebsergebnisse beider Betriebe zu berücksichtigen (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 13.10.2022 – S 3812b, BStBl. I 2022, 1517 Rz. 45). Gleiches gilt bei...mehr

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Die Grundlage zur Ermittlun... / cc) Bewertung des abgebenden Unternehmens

Bei einer Abspaltung und Ausgliederung bleibt das abgebende Unternehmen mit verkleinertem Betriebsvermögen bestehen, so dass für die Ermittlung des Durchschnittsertrags auch für die Zeiträume vor der Ausgliederung/Abspaltung grundsätzlich auf die Betriebsergebnisse des zurückbehaltenen Teilbetriebs abzustellen ist (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 13.10.2022 – S...mehr

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Die Grundlage zur Ermittlun... / V. Fazit

Die Komplexität des vereinfachten Ertragswertverfahrens fängt bereits bei der Ermittlung des Jahresertrags nach § 201 BewG an. Der Grundsatz, bei dem der Durchschnittsertrag aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre zu ermitteln ist, ist durch diverse Ausnahmen und Sonderfälle geprägt. Wer jedoch die Ausnahmen und S...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.9.3 Risiko Geschäftswert bei Unternehmensveräußerung

Außerdem besteht bei einer Veräußerung des Personenunternehmens das Risiko, dass das Finanzamt höhere stille Reserven annimmt. Insbesondere die Höhe des Geschäftswerts ist in der Praxis häufig ein Streitthema. Verkauft ein Steuerpflichtiger sein Einzelunternehmen, das einen Geschäftswert aufweist, an eine zuvor von ihm bar gegründete GmbH und bemisst sich der Kaufpreis nur n...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Wann kommt ein Verkehrswertgutachten i.S.d. § 198 BewG in Betracht?

1. Allgemeines Rz. 114 Bei der Bewertung von Grundvermögen kommt ein Gutachten immer dann in Betracht, wenn wertmindernde Umstände vorliegen, die im Rahmen der typisierenden und pauschalierenden Bewertungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist ein Gutachten nur für die gesamte Immobilie möglich, d.h., ein isolierter Nachweis von Bewertungsgru...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / D. Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts bei Immobilienvermögen (§ 198 BewG)

I. Allgemeines Rz. 102 Bei den Bewertungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) handelt es sich um steuerliche Masseverfahren, die anhand von Typisierungen und vereinheitlichten Bewertungsparametern zu Steuerbreiten führen. Die Regelung des § 198 BewG – auch als "Escape-Klausel" bezeichnet – sieht daher im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuer...mehr

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Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann/Holtz/Röhl (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2023 Brandis/Heuermann, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt-Kommentar, 174. Auflage 2024 Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.), Praxiskommentar ErbStG und BewG, 4. Auflage 2022 Fischer/Pahlke/Wachter (Hrsg.), ErbStG, Online-Kommentar, 57. Auflage 2020 Götz/Hülsmann, Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrech...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 9 Die steuerliche Bewertung von Nutzungs-, Duldungs- sowie Leistungsauflagen ermittelt sich nach den Allgemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes, §§ 13 ff. BewG. Der Wert errechnet sich aus der Multiplikation von Vervielfältiger und Jahreswert der Auflage.mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Grundbesitz

Rz. 19 Im Erbschafts- und Schenkungsfall ist inländischer Grundbesitz (§ 19 Abs. 1 BewG) mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG; siehe Rdn 7 ff.) festgestellten Wert anzusetzen, § 12 Abs. 3 ErbStG. Der Grundbesitzwert wird dabei gesondert durch das Lagefinanzamt festgestellt (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BewG) und dem Erbschaftsteuerfinanzamt mitgeteilt. Es handelt sich ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Deckelung des Jahreswerts

Rz. 18 Bei der Ermittlung des Jahreswerts von Nutzungs- und Duldungsauflagen ist die Höhe des ansetzbaren Jahreswerts, mithin der schenkungsteuerliche Abzugsbetrag, begrenzt. Nach § 16 BewG kann der Jahreswert der Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert – o...mehr