Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] Der Begriff "bebautes Grundstück" wurde zwar schon im BewG 1934 verwendet (vgl. § 52), war jedoch im Gesetz selbst nicht näher bestimmt. Aus den §§ 33a und 45 BewDV a.F. ergab sich aber, dass nach früherem Bewertungsrecht als bebaute Grundstücke solche Grundstücke anzusehen waren, auf denen sich am Bewertungsstichtag "bezugsfertige Geb...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / I. Überblick

Rz. 60 [Autor/Stand] Das NGrStG weicht vom Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend ab; entsprechend hoch war an dieser Stelle der gesetzliche Regelungsbedarf. Von dem insgesamt 15 Paragraphen umfassenden niedersächsischen Grundsteuergesetz entfallen allein zehn Paragraphen auf diesen (Ersten) Teil. In ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Abgrenzung der land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebe vom Betriebsvermögen (Abs. 3)

I. Allgemeines Rz. 157 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Zweck und Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 160 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, regelt den Umfang des land- und forstwirtschaftlich genutzten Betriebes. Dabei entspricht die Vorschrift inhaltlich im Wesentlichen den §§ 34 und 141 BewG. Ergänzende Erläuterungen waren im gleich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzung für eine begünstigte Tierhaltungsgemeinschaft

1. Rechtsformen Rz. 285 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung muss unter dem Zusammenschluss von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften[2], von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG betrieben werden. Allerdings bedeutet die Aufzählung der drei Rechtsformen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

I. Inhalt/Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 188 BewG enthält Regelungen zu den Liegenschaftszinssätzen. Dabei handelt es sich um Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Bei der Ermittlung der Grundbesitzwerte sind vorrangig die Liegenschaftszinssätze anzusetzen, die von de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes

1. Anwendungshinweise zur ImmoWertV 2021 Rz. 29 [Autor/Stand] Die Gutachterausschüsse haben aus einer ausreichenden Anzahl einzelner Kauffälle mit Hilfe statistischer Verfahren durchschnittliche regional gültige Liegenschaftszinssätze für bestimmte Teilmärkte zu ermitteln. Die bei der Ermittlung maßgebende Formel ist den Anwendungshinweisen zur Immobilienwertermittlungsverord...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Besonderheiten

I. Abweichungen bei der Definition der Grundstücksart Rz. 90 [Autor/Stand] In der Praxis haben die Gutachterausschüsse bislang ganz überwiegend keine Notwendigkeit gesehen, sich an der Terminologie des Bewertungsgesetzes zu orientieren. Dies erscheint aus der Sicht der ImmoWertV 2021[2] nicht geboten. Das führt dazu, dass der Gutachterausschuss Liegenschaftszinssätze auch für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorrang des Gutachterausschusses

1. Maßgeblicher Grundstücksmarktbericht Rz. 53 [Autor/Stand] Die zunächst mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] vorgenommene Ergänzung des § 177 BewG stand im Zusammenhang der Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH zu den Liegenschaftszinssätzen. Der BFH[3] hatte in einem Rechtsstreit über den anzusetzenden Liegenschaftszinssatz entschieden, dass dur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Gärtnerische Nutzung

1. Begriffsbestimmung Rz. 83 [Autor/Stand] Die gärtnerische Nutzung umfasst nach R B 160.5 Abs. 1 ErbStR 2019 "die Nutzungsteile Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, den Obstbau und die Baumschulen". Die Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung ist nicht immer eindeutig zu treffen. Das entscheidende Merkmal für die Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung ist d...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 13 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber ermöglicht durch § 1 Abs. 1 NWGrStHsG den Gemeinden auch über die Grundsteuer C (§ 25 Abs. 5 GrStG) hinaus eine Hebesatzdifferenzierung innerhalb des Grundvermögens. Die Vorgabe eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B entfällt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Möglichkeit der Differenzierung ist jedoch beschränkt. Die Gemeinden ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Ursprünglich keine Bundesregelung

Rz. 27 [Autor/Stand] In seiner Grundkonzeption [2] sah das Bundesmodell keine Möglichkeit vor, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Selbst wenn der Grundsteuerwert (§ 220 BewG i.d.F. des Grundsteuerreformgesetzes[3]) den gemeinen Wert offenkundig überstieg, sollte der typisiert ermittelte Grundsteuerwert zum Ansatz kommen. Rz. 28 [Autor/Stand] Am 27.5.2024 traf der BF...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 1. Steuermesszahlen im Bundesmodell

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 79 [Autor/Stand] Bis zu der im Zuge des Jahressteuergesetzes 2024 erfolgten Ergänzung durch § 220 Abs. 2 BewG [2] (Rz. 30) sah der Gesetzeswortlaut des Bundesrechts keine Möglichkeit vor, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. § 2 NWGrStHsG räumt den Steuerpflichtigen eine solche Möglichkeit ein. Damit reagiert der Landesgesetzgeber auf Rechtsprechung des BFH[3] (R...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Bagatellregelung (Abs. 4)

Rz. 214 [Autor/Stand] Ergänzend zu einem unbebauten Grundstück im eigentlichen Sinne enthält § 3 NGrStG im Abs. 4 eine diesbezügliche Vereinfachungsregelung (s. Rz. 215). Ein unbebautes Grundstück im eigentlichen Sinn stellt ein Grundstück dar, auf dem sich grds. – mit Ausnahme der Regelung des § 3 Abs. 4 NGrStG – kein benutzbares Gebäude befindet. Demnach ist ein bebautes G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Geringstland (Abs. 5)

Rz. 226 [Autor/Stand] Das Geringstland gehört ebenso wie das Abbauland zum Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b BewG). Eine Begriffsbestimmung enthält die Vorschrift nicht. Rz. 227 [Autor/Stand] Nach R B 160.20 ErbStR 2019 sind Geringstland unkultivierte, jedoch kulturfähige Flächen, deren Ertragsfähigkeit so gering ist, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Betriebswohnung (Abs. 8)

Rz. 245 [Autor/Stand] Nach § 160 Abs. 8 BewG handelt es sich bei Betriebswohnungen um Wohnungen, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind, aber nicht zum Wohnteil rechnen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudeteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die dessen Arbeitnehmern und deren Familienangehörig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 290 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Andererseits kann sich auch eine land- und forstw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Umfang der forstwirtschaftlichen Nutzung

Rz. 65 [Autor/Stand] Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören nach R B 160.3 Abs. 1 ErbStR 2019 alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Dazu rechnen vor allem der forstwirtschaftlich genutzte Boden, die so genannte Holzbodenfläche einschließlich der Wirtschaftswege, Schneisen und Schutzstreifen, wenn ihre Breite 5 m nicht übersteigt, sowie...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 640 [Autor/Stand] § 12 Anwendung von Bundesrecht (1) Die Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer für Zeiträume der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 bemisst sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes. (2) 1Die Vorschriften der Abgabenordnung sind entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nichts ander...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Anwendung der Verwaltungsanweisungen zum Bundesrecht

Rz. 184 [Autor/Stand] Das Niedersächsische Finanzministerium hat in A 2 Abs. 6 AENGrStG geregelt, dass die folgenden Nummern der zum Bundesmodell ergangenen koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Baumschulen

Rz. 107 [Autor/Stand] Zum Nutzungsteil Baumschulen gehören die Flächen, die dem Anbau von Baumschulerzeugnissen dienen. Dazu rechnen insb. die Anzucht von Nadel- und Laubgehölzen, Rhododendren, Azaleen sowie Obstgehölzen einschließlich Beerenobststräuchern. Die Anzucht von Rosen und Stauden rechnet nur dann zum Nutzungsteil Baumschulen, wenn ihre Nutzung als Dauerkultur nich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Liegenschaftszinssätze in Diagrammen

Rz. 110 [Autor/Stand] Werden Liegenschaftszinssätze vom Gutachterausschuss als Diagramm (Kurven) ausgewiesen, sind sie grundsätzlich geeignet, um bei der Bewertung im Ertragswertverfahren angewandt zu werden, weil den Diagrammen regelmäßig konkrete Daten zugrunde liegen. In der Praxis müssen die spezifizierten Daten u.U. durch Rücksprache mit den Gutachterausschüssen erfragt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009,...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 1. Gesetzestext

Rz. 52 [Autor/Stand] [1]Die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 des Bewertungsgesetzes kann niedriger festgesetzt werden, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. [2]Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Steuererhebung die persönliche Existenz vernichten oder ernstlich gefäh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wald

Rz. 52 [Autor/Stand] Als Wald gilt dabei jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche sowie kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.[2] Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 83 [Autor/Stand] Die gärtnerische Nutzung umfasst nach R B 160.5 Abs. 1 ErbStR 2019 "die Nutzungsteile Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, den Obstbau und die Baumschulen". Die Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung ist nicht immer eindeutig zu treffen. Das entscheidende Merkmal für die Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung ist das Vorliegen gärtneri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Blumen- und Zierpflanzenbau

Rz. 97 [Autor/Stand] Auch beim Blumen- und Zierpflanzenbau sind unterschiedliche Nutzungsteile zu beachten. Hier wird ebenfalls zwischen dem Freilandanbau und dem Anbau auf Flächen unter Glas oder Kunststoff unterschieden.[2] Zu Flächen unter Glas und Kunststoffen gehören insb. mit Gewächshäusern, Folientunneln und anderen Kulturräumen überbaute Flächen. Zur Berechnung der F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendungshinweise zur ImmoWertV 2021

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Gutachterausschüsse haben aus einer ausreichenden Anzahl einzelner Kauffälle mit Hilfe statistischer Verfahren durchschnittliche regional gültige Liegenschaftszinssätze für bestimmte Teilmärkte zu ermitteln. Die bei der Ermittlung maßgebende Formel ist den Anwendungshinweisen zur Immobilienwertermittlungsverordnung [2] zu entnehmen. Rz. 30 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Binnenfischerei und zugehörige Bereiche

Rz. 117 [Autor/Stand] Binnenfischerei ist die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern auf Grund von Fischereiberechtigungen. Zur Binnenfischerei gehören sowohl die Fischerei in stehenden Gewässern, als auch die Fischerei in fließenden Gewässern einschließlich der Kanäle.[2] Dabei ist es unerheblich, ob die Fischereiberechtigung dem Inhaber des Fischereibetriebs als Ausflus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Pilzanbau

Rz. 139 [Autor/Stand] Gegenstand der Bewertung ist der Anbau von Speisepilzen. Als Speisepilze gelten dabei die Fruchtkörper verschiedener Pilzarten, die genießbar und wohlschmeckend sind.[2] Zum Pilzanbau gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung von Speisepilzen dienen, insb. die Wirtschaftsgebäude mit den Beetflächen, Pasteurisierungs-, Anwachs- und Anspinnräumen s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Weihnachtsbaumkulturen

Rz. 147 [Autor/Stand] Zur Nutzung der Weihnachtsbaumkulturen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Anbau von Weihnachtsbäumen dienen.[2] Die Fläche der Nutzung Weihnachtsbaumkulturen umfasst die dem Anbau von Weihnachtsbäumen dienenden Flächen einschließlich der zur Weihnachtsbaumkultur gehörenden Lagerplätze und Fahrschneisen. Dienen Flächen der Jungpflanzenanzucht zu mehr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Unland (Abs. 6)

Rz. 231 [Autor/Stand] Unland sind alle Flächen, die aufgrund ihrer natürlichen Gegebenheiten überhaupt nicht in Kultur genommen werden können, also nicht kulturfähig sind.[2] Zum Unland gehören z.B. ertragslose Böschungen und Felsgelände. Auch stillgelegte Kiesgruben und Steinbrüche, die weder kulturfähig sind noch bei geordneter Wirtschaftsweise Ertrag abwerfen können, gehö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Angabe eines Mittelwerts

Rz. 108 [Autor/Stand] Zum Teil veröffentlichen Gutachterausschüsse die Liegenschaftszinssätze auch in der Weise, dass Mittelwerte ausgewiesen werden. Praxis-Beispiel Beispiel Für ein Gewerbe- und Industriegrundstück wird eine Spanne von 5,0 %–7,5 % und gleichzeitig ein gewichteter Mittelwert von 5,1 % angegeben. Als Liegenschaftszinssatz ist der Mittelwert von 5,1 % anzusetzen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsformen

Rz. 285 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung muss unter dem Zusammenschluss von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften[2], von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG betrieben werden. Allerdings bedeutet die Aufzählung der drei Rechtsformen nicht generell,...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Anwendung der Verwaltungsanweisungen zum Bundesrecht

Rz. 224 [Autor/Stand] Das Niedersächsische Finanzministerium hat in A 3 Abs. 24 AENGrStG geregelt, dass die folgenden Nummern der zum Bundesrecht ergangenen AEBewGrSt[2] beim Steuergegenstand sinngemäß anzuwenden sind: 1. A 245 Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz, 2. A 246 Begriff der unbebauten Grundstücke, 3. A 249.1 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 1 und 2 Grundstück...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 47 [Autor/Stand] Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. R B 160.3 Abs. 1 ErbStR 2019 rechnet alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen, der forstwirtschaftlichen Nutzung zu. Hierzu gehört in erster Linie der Wald und die zu seiner Bewirtschaftung erforderlichen Masch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift

Rz. 335 [Autor/Stand] Die Verhältnisse der Gemeinschaft können sich nach Gründung der Gemeinschaft nachhaltig derart ändern, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung nach § 13b EStG nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb ist deshalb nicht mehr als ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern als gewerblicher Betrieb anzusehen. Dem ist für die Grundsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Obstbau

Rz. 103 [Autor/Stand] Zum Nutzungsteil Obstbau gehören die obstbaulich genutzten Flächen, insb. des Baumobstes, des Strauchbeerenobstes und der Erdbeeren, einschließlich derjenigen Flächenanteile, die den Pflanzenbeständen nicht unmittelbar als Standraum dienen, wie Zwischenflächen und Vorgewende.[2] Extensiver Obstbau ist hingegen der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuordnen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Formel zur Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Formel zur iterativen Ermittlung des einzelnen Liegenschaftszinssatzes (LZ) lautet:[2] wobei Erste Näherung: LZ0 = RE KP* Rz. 32 [Autor/Stand] Die Iteration ist so la...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Imkerei

Rz. 123 [Autor/Stand] Die Imkerei umfasst alle Formen der Bienenhaltung, die auf einen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind. Dabei ist nicht zwischen der Bienenhaltung zur Gewinnung von Honig und Wachs und anderen Formen der Bienenhaltung, wie z.B. Königinnenzucht oder Bienenhaltung für pharmazeutische Zwecke zu unterscheiden.[2] Rz. 124 [Autor/Stand] Zu den Wirtschaftsg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Nützlinge

Rz. 143 [Autor/Stand] Zur Produktion von Nützlingen gehören alle Wirtschaftsgüter, die ihr zu dienen bestimmt sind. Unter die Produktion von Nützlingen fallen insb. Spinnentiere (z.B. Raubmilben) und Insekten (z.B. Schlupfwespen). Diese gelten als Nützlinge, weil sie andere Insekten, welche ihrerseits als Schädlinge bezeichnet werden, als Nahrung oder Wirt brauchen. Rz. 144–...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Saatzucht

Rz. 133 [Autor/Stand] Saatzucht ist nach R B 160.13 ErbStR 2019 die Erzeugung von Zuchtsaatgut. Zum Saatgut zählen Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile, die für die Erzeugung von Kulturpflanzen bestimmt sind. Dabei ist nicht zu unterscheiden zwischen Nutzpflanzensaatgut und dem Saatgut anderer Kulturpflanzen. Rz. 134 [Autor/Stand] Zur Saatzucht gehören alle Wirtschaftsgüter, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nichtanwendungserlass

Rz. 55 [Autor/Stand] Allerdings wandte die Finanzverwaltung die Entscheidung nicht über den entschiedenen Fall hinaus an. [2] Anlass für den Nichtanwendungserlass war u.a. die Problematik, dass die Daten der Gutachterausschüsse aufgrund des Umstandes, dass sie erst über mehrere Jahre erhoben und gesammelt, dann periodisch ausgewertet und schließlich veröffentlicht werden müss...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels gruppenbezogener Abgrenzungen

Rz. 42 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] „Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit . Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweich...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Unterstellte Relevanz

Rz. 666 [Autor/Stand] Sind im Zeitraum 1.1.2022 bis Ende Dezember 2024 Änderungen eingetreten, die zu Änderungen der nach dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz auf den Hauptfeststellungszeitpunkt durchgeführten Feststellungen führen, hätten diese zunächst nicht nachvollzogen werden können. Grund hierfür ist, dass wirtschaftliche Einheiten und Feststellungen nach dem Nieder...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels ermäßigter Steuermesszahlen

Rz. 31 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] „Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit . Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweich...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / 3. Landeseigene Steuermesszahlen für das Grundvermögen (Abs. 1)

Rz. 47 [Autor/Stand] Für im Land Berlin belegene Grundstücke legt § 1 Abs. 1 BlnGrStMG landesgesetzlich folgende Steuermesszahlen fest Nr. 1: 0,45 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG , damit abweichend von der bundesgesetzlichen Steuermesszahl i.H.v. 0,34 Promille (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). Nr. 2: 0,31 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bi...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Erklärungen und Anzeigen (Abs. 5)

Rz. 495 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Feststellung der Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) am jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt bedarf es einer Erklärung des Steuerpflichtigen. Die Einzelheiten dazu sind § 228 Abs. 1 BewG geregelt (vgl. die Kommentierung zu § 228 BewG). Rz. 496 [Autor/Stand] Die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung kann dana...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Berlin belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nutzung der gru...mehr