Rz. 45

[Autor/Stand] Für die Ermittlung des Verhältnisses der Wohn- oder Nutzflächen ist entscheidend, welchen Zwecken die jeweiligen Flächen dienen. Dabei wird unterschieden zwischen der Nutzung zu

  • Wohnzwecken,
  • eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken,
  • öffentlichen Zwecken sowie
  • sonstigen Zwecken.
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.04.2024

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