Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Beweislast

Rn 39 § 142 ist eine die allgemeinen Anfechtungstatbestände einschränkende Ausnahmevorschrift zu Gunsten des Anfechtungsgegners. Deshalb muss der Anfechtungsgegner, der sich auf das Vorliegen eines Bargeschäfts beruft, um eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter abzuwehren, sämtliche Voraussetzungen des § 142 darlegen und ggf. beweisen.[145] Rn 40 Will der Insolvenzverwal...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Durchsetzung des Anfechtungsanspruchs

Rn 56 Der Anspruch nach §§ 143, 135 ist vom Insolvenzverwalter geltend zu machen. Das örtlich zuständige Gericht ist für sämtliche (konkurrierenden) Ansprüche im Zusammenhang mit dem Kapitalersatzrecht – unabhängig davon, auf welche Rechtsquellen diese gestützt werden – einheitlich zu bestimmen. Maßgebend sind insoweit in erster Linie die §§ 12 ff. ZPO. Daneben ergibt sich d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2 Insolvenzforderung (§ 144 Abs. 2 Satz 2)

Rn 38 Ist weder die Gegenleistung noch ihr Wert in der Masse vorhanden und damit eine Bereicherung nicht mehr festzustellen, so besteht seitens des Anfechtgegners lediglich ein Anspruch auf quotenmäßige Befriedigung als Insolvenzgläubiger (§ 144 Abs. 2 Satz 2). Der Qualifikation als Insolvenzforderung durch den Gesetzgeber in § 144 Abs. 2 Satz 2 bedurfte es, weil nach Eröffn...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Beweislastverteilung

Rn 26 Der Insolvenzverwalter trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Rechtshandlung, der Gläubigerbenachteiligung[50] sowie der Kausalität. Jedoch trägt der Anfechtungsgegner im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung die Beweislast dafür, dass in der angefochtenen Rechtshandlung keine objektive Gläubigerbenachteiligu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. 2Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird oder die Kosten nach § 4a gestundet werden. 3Der Beschluss ist unverzüglich öffentlich bekannt zu ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Leistung an den Insolvenzschuldner statt in die Insolvenzmasse

Rn 4 § 82 betrifft nur Ansprüche des Insolvenzschuldners, die in die Insolvenzmasse gefallen sind, denn nur sie sind wegen des Verwaltungs- und Verfügungsrechts des Verwalters (§ 80) "zur Insolvenzmasse zu erfüllen". Bei nicht zur Masse gehörenden Ansprüchen, also bei unpfändbaren Forderungen (§ 36 Abs. 1) und bei Forderungen, die der Insolvenzverwalter wirksam freigegeben h...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Umfang der Inanspruchnahme ohne Gesellschafterinsolvenzverfahren; Einwendungen des Gesellschafters

Rn 7 Hat der Insolvenzverwalter der Gesellschaft durch Geltendmachung der Haftungsansprüche gegen die Gesellschafter einen höheren Betrag eingesammelt als den, der unter Berücksichtigung des vorhandenen Gesellschaftsvermögens zur vollständigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger erforderlich ist, so muss er den Überschuss nach der Schlussverteilung analog § 199 Satz 2 InsO...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.6.1 Ermittlung der bisherigen Rechtslage

Rn 37 Bevor daher die §§ 129 ff. geprüft werden können, muss zunächst die Rechtslage nach dem bisherigen Recht ermittelt werden. Maßstab für die Beurteilung der Anfechtbarkeit sind Rechtsprechung und Lehre auf dem Stand vom 31.12.1998, spätere Entwicklungen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.[60] Soweit also die erst später geltenden Normen der InsO bereits am 31.12.199...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Regelungsbereich

Rn 1 § 350 dient dem Schutz gutgläubiger Drittschuldner. Gerade in grenzüberschreitenden Insolvenzfällen werden die Drittschuldner häufig keine Kenntnis von der Eröffnung des Verfahrens im Ausland haben.[1] Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem Mitgliedstaat der EU (Ausnahme: Dänemark) enthält Art. 24 EuInsVO eine ähnliche Regelung.[2] Rn 2 § 350 regelt, unter welche...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Kollisionsnorm des § 339 ist eng an Art. 13 EuInsVO angelehnt.[1] Das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Gültigkeit einer Rechtshandlung soll geschützt werden.[2] Rn 2 § 339 ist nicht von Amts wegen zu beachten, sondern kann lediglich vom Anfechtungsgegner als Einrede [3] geltend gemacht werden[4]. Rn 3 Den Anfechtungsgegner trifft die Darlegungs- und Beweislast.[5] E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Soziale Belange der Arbeitnehmer

Rn 22 Gebietet die wirtschaftliche Lage des Unternehmens die Durchführung der Betriebsänderung ohne vorheriges Verfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG, hat das Arbeitsgericht in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die sozialen Belange der Arbeitnehmer ein Einigungsstellenverfahren dennoch erfordern. Da das Arbeitsgericht nicht über die Betriebsänderung als solche entscheidet, son...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Ausgleichspflicht nach § 168 Abs. 2

Rn 32 Hat der Gläubiger dem Verwalter innerhalb der Wochenfrist bzw. rechtzeitig vor der Veräußerung einen Hinweis auf eine günstigere Verwertungsmöglichkeit gegeben, so ist der Verwalter zwar gehalten, die vom Gläubiger aufgezeigte Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen, kann aber trotzdem an der von ihm angezeigten Form der Verwertung festhalten.[53] Der Verwalter wird den Hin...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 § 892 BGB

Rn 15 § 892 BGB knüpft zugunsten des gutgläubigen Erwerbers an die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs an. Rn 16 Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Eröffnung des ausländischen Verfahrens im Grundbuch eingetragen wird, ist ein gutgläubiger Erwerb des Grundstücks möglich.[14] Rn 17 Da § 892 BGB echte Gutglaubensvorschrift ist, kann sich der Erwerber nicht mehr auf den S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Die Mitteilungspflicht des Verwalters nach § 168 Abs. 1

Rn 8 Inhaltlich hat der Insolvenzverwalter dem Absonderungsgläubiger mitzuteilen, auf welche Weise der Gegenstand veräußert werden soll. Der Verwalter hat dabei alle Umstände anzugeben, die notwendig sind, damit der Gläubiger beurteilen kann, ob eine ihm zur Verfügung stehende Verwertungsmöglichkeit günstiger ist. Dazu gehören der geplante Zeitpunkt und die Art der Veräußeru...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Bestehen eines Betriebsrats

Rn 9 Eine Unterrichtungs- und Beratungsverpflichtung besteht naturgemäß nur dann, wenn im Betrieb ein Betriebsrat schon in dem Zeitpunkt besteht, in dem sich der Unternehmer entschließt, eine Betriebsänderung durchzuführen.[12] Wird hingegen in einem Betrieb ein Betriebsrat erst dann gewählt, nachdem sich der Unternehmer zur Stilllegung des Betriebs entschlossen und mit der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Rechtsquellen

Rn 1 § 143 Abs. 1 Satz 1 übernimmt § 37 Abs. 1 KO.[1] Neu im Vergleich zur KO ist demgegenüber § 143 Abs. 1 Satz 2. Mit Einführung dieser Vorschrift sollte der Umfang der Rückgewährpflicht beschränkt werden.[2] Nach der noch zur KO herrschenden Ansicht haftete nämlich der Anfechtungsgegner bei Unmöglichkeit der Rückgewähr grundsätzlich auch für Zufall. Nunmehr verweist § 143...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Wirtschaftliche Lage des Unternehmens

Rn 19 Aus den Gesetzesmaterialien zu § 122 ergibt sich zur Erläuterung dieses Zustimmungskriteriums wenig Erhellendes. Aus der Begründung des Rechtsausschusses[22] ergibt sich lediglich, dass es nicht Aufgabe des Arbeitsgerichts sein soll, zu prüfen, ob die beabsichtigte Betriebsänderung wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Vordergrund der arbeitsgerichtlichen Entscheidung stehe ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Hinweis auf einen anderen Erwerbsinteressenten

Rn 11 Der Absonderungsberechtigte hat eine Woche Zeit (dazu Rn. 20 ff.), um die beabsichtigte Verwertung zu prüfen und herauszufinden, ob er selbst eine effektivere Verwertung vornehmen könnte. Gerade in Fällen, in denen der Gläubiger aufgrund der Mitteilung des Verwalters zu dem Ergebnis gelangt, dass der Erlös hinter der gesicherten Forderung zurückbleiben wird, ist davon ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3. Nachteile nicht zu erwarten (Nr. 2)

Rn 13 In § 270 Abs. 2 Nr. 2 n.F. werden die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Eigenverwaltung neu geregelt. Sie werden durch das ESUG gelockert, nachdem sich die Eigenverwaltung in einer ganzen Reihe von Fällen in der Praxis bewährt hat.[16] Weiterhin ausschlaggebend bleibt, dass die Anordnung der Eigenverwaltung keine Nachteile für die Gläubiger erwarten las...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines: Zweck und Anwendungsbereich

Rn 1 § 82 stellt eine Ergänzung zu § 81, nämlich eine Lockerung der dort festgelegten rigiden Grundsätze im Interesse eines leistenden Schuldners, dar. Auch die Entgegennahme einer der Insolvenzmasse gebührenden Leistung durch den Insolvenzschuldner ist eine Verfügung i.S.d. § 81 (oder einer solchen unabhängig von der bevorzugten Erfüllungstheorie jedenfalls insolvenzrechtli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Angestellte des Schuldners

Rn 13 Die neue Vorschrift enthält in Abs. 2 nunmehr eine ausdrückliche Regelung zur Verantwortlichkeit des Verwalters bei Einsatz von Angestellten des Schuldners insbesondere im Rahmen einer Betriebsfortführung. Auch hier beschränkt das Gesetz die Haftungsanknüpfung jedoch ausdrücklich auf die dem Verwalter obliegenden insolvenzspezifischen Pflichten, zu deren Erfüllung er s...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Wochenfrist

Rn 20 Der Absonderungsberechtigte muss den Hinweis nach Abs. 2 binnen Wochenfrist abgeben. Eine Regelung, wann die Wochenfrist zu laufen beginnt, enthält die Vorschrift nicht. Da die Mitteilung des Insolvenzverwalters jedenfalls eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung darstellt,[32] ist § 130 BGB entsprechend anzuwenden. Danach ist der Zugang [33] maßgeblich für den Beginn der F...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 Abgrenzung zu anderen Ansprüchen auf Herausgabe der Nutzung

Rn 70 Hat der Insolvenzschuldner dem Anfechtungsgegner von vornherein nur die Nutzungsmöglichkeit eines Gegenstands in anfechtbarer Weise eingeräumt, sind Gegenstand des Rückgewähranspruchs nach § 143 Abs. 1 Satz 1 eben diese Nutzungsmöglichkeiten. Ist deren tatsächliche Herausgabe nicht möglich, greift der Wertersatzanspruch nach § 143 Abs. 1 Satz 2.[222] Ein eigenständiger...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 § 145 Abs. 2 Nr. 1

Rn 17 Nach § 145 Abs. 2 Nr. 1 ist eine Anfechtung gegen den Einzelrechtsnachfolger möglich, wenn diesem die Umstände bekannt waren, welche die Anfechtbarkeit des Erwerbs seines Rechtsvorgängers begründen. Erforderlich ist hier positive Kenntnis der Umstände; grob fahrlässige Unkenntnis reicht nicht aus.[61] Die positive Kenntnis muss sich nur auf die Tatsachen beziehen, aus ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Der originäre Anwendungsbereich des § 159

Rn 34 Seinem Wortlaut nach erfasst § 159 nur die Zeit nach dem Berichtstermin und bestimmt, dass die Verwertung nunmehr unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), zu erfolgen hat. Dabei ist unverzüglich aber keinesfalls mit sofort gleichzusetzen. Rn 35 So kann – auch wenn keine Sanierung oder übertragende Sanierung erfolgversprechend erscheint – für das wirtscha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Günstigere Verwertungsmöglichkeit

Rn 15 Die vom Gläubiger aufgezeigte Verwertungsmöglichkeit muss günstiger sein. Günstiger ist jede Veräußerung, die im Verhältnis zu der vom Verwalter beabsichtigten Verwertung einen höheren Erlös für den absonderungsberechtigten Gläubiger ergibt. Rein ideelle Motive des Gläubigers haben außer Betracht zu bleiben.[23] Im Interesse der übrigen Gläubiger muss der Erlös so hoch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Überblick über das neue Recht

Rn 8 Nach § 146 Abs. 1 n.F. beträgt die Verjährungsfrist für den Anfechtungsanspruch gemäß § 195 BGB 3 Jahre. Für jede anfechtbare Rechtshandlung läuft die Frist gesondert.[13] Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Danach beginnt die Frist am Schluss des Jahres, in dem kumulativ die zwei Voraussetzungen (erstmals) gegeben sind, nämlich – objektiv – die Anspruch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel (Abs. 2)

Rn 14 Wegen der besonderen Bedeutung der Entlassung des Verwalters oder deren Ablehnung für das Insolvenzverfahren lässt der Gesetzgeber entsprechend § 6 in Abs. 2 das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese steht dem Verwalter gegen den Entlassungsbeschluss zu. Hat er selbst seine Entlassung beantragt und wurde diese abgelehnt, so steht ihm ebenfalls der Weg der so...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Verschulden

Rn 8 Die gesetzliche Regelung fordert eine schuldhafte Pflichtverletzung. Zur Anwendung kommen also die Grundsätze des § 276 BGB, d.h., der Verwalter hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen. Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Zur Ausfüllung dieses allgemeinen Fahrlässigkeitsbegriffs muss aber für den i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Zweck der Erklärung

Rn 25 Durch die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung soll der Schuldner, entsprechend den vorausgegangenen Vorschriften der §§ 125 KO, 69 Abs. 2 VergIO, mit Blick auf die Strafdrohung des § 156 StGB zu zutreffenden Angaben hinsichtlich seiner Vermögensverhältnisse bewegt werden. Wegen der Strafbewehrung ist der Schuldner bei Aufforderung zur Abgabe seiner Erklärung und der ...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.5 Offenkundigkeit des fehlenden Ursachenzusammenhangs des Gesundheitsschaden mit der Spende

Rz. 22 Die Vermutung des § 12a ist widerlegbar. § 12a Abs. 1 Satz 3 lässt eine Widerlegung dieser Vermutung jedoch nur bei offenkundiger Unmöglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs nach dem Vorbild des § 63 Abs. 2 Satz 2 zu (vgl. BT-Drs. 17/9773, Begründung S. 77; Brandenburg, in: Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, § 12a Rz. 21; ähnlich: Ricke, in: KassKomm. SGB VII, § 12a...mehr

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zfs 10/2014, Darlegungs- un... / Leitsatz

1. Eine Vernehmung der beweisbelasteten Partei nach § 448 ZPO – ohne Rücksicht auf die Beweislast – kommt nur dann in Betracht, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme die Überzeugung von dem Vorliegen der zu erweisenden Tatsache nicht gewonnen werden kann, jedoch nach dem bisherigen Ergebnis der Verhandlung objektive Anhaltspunkte für eine g...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.3 Anfechtungen nach dem Erbfall und Erbunwürdigkeit

Wurde ein Erblasser nach Ansicht von Dritten von einem Erbschleicher zu einer bestimmten letztwilligen Verfügung unrechtmäßig veranlasst, kann ggf. die Möglichkeit einer Anfechtung nach den erbrechtlichen Vorschriften bestehen. Dies sind:mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Banafsche, Die Lebendorganspende im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 2013 S. 677. Freudenstein, Neuregelungen zur Lebendorganspende – aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, MEDSACH 2014 S. 96. GKV-Spitzenverband, (Rundschreiben) Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, Die Leistungen 2012 S. 515. Greiner, Krankengeld und Entg...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.6 Ausschluss der Obduktion zur Feststellung der Offenkundigkeit

Rz. 23 Im Falle des Todes des versicherten Spenders, darf aus Gründen der Pietät keine Obduktion zum Nachweis der Todesursache gefordert werden. Grundsätzlich können sich nämlich aus dem schuldhaften Unterlassen bei der Aufklärung des Sachverhalts Konsequenzen für die Beweiswürdigung ergeben. Die Rechtsprechung kann dieses Verhalten als einen für die Wahrheit des Vorbringens ...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obli... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist weit überwiegend begründet. Im Übrigen ist die Klage abzuweisen. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 3.888 EUR sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten i.H.v. 213,30 EUR gem. §§ 7 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, 249 BGB. Lediglich hinsichtlich des Verzugsschadens ist die Klage teilweise abzuweisen." Die Bek...mehr

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zfs 10/2014, Keine Einforde... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des AG ist im Ergebnis zuzustimmen. Sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. I. Fälligkeit An zwei Stellen der Urteilsgründe führt das AG aus, die anwaltliche Vergütung sei nicht fällig. Dies ist unrichtig. Die Fälligkeit der Anwaltsvergütung richtet sich nach § 8 Abs. 1 RVG, der die Fälligkeitstatbestände im Einzelnen aufführt. Vorliegend war die Anwaltsvergütu...mehr

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zfs 10/2014, Darlegungs- un... / 2 Aus den Gründen:

" … Insgesamt ist die Klage aber auch unbegründet. Dem Kl. steht gegenüber der Bekl. kein Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 1 Ziff. 1 PflVG zu, weil keine ausreichenden objektiven Anhaltspunkte für den vom Kl. behaupteten Geschehensablauf vorliegen." Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 PflVG kann derjenige, der durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs einen Personen- oder Sachschaden e...mehr

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zfs 10/2014, Unfall zwische... / 2 Aus den Gründen

" … Im Ergebnis zu Recht hat das LG die Klage mangels Nachweises eines für die Haftung des Bekl. nach § 823 Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. § 229 StGB notwendigen Verschuldens abgewiesen." Von der Berufung nicht angegriffen wird die Annahme des LG, dass eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Bekl. aus § 7 StVO im Hinblick auf § 8 Nr. 1 StVO ausscheidet. Daher trägt auch ...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / bb) Keine automatische Berücksichtigung später neu aufgenommener Schulden

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass Schulden, die nach Verfahrenseinleitung aufgenommen werden, grds. keine Berücksichtigung finden können.[41] Die Regelungen der Verfahrenskostenhilfe begünstigen den rechtssuchenden Bürger, soweit dieser sich aufgrund früherer, in Unkenntnis des gerichtlichen Verfahrens[42] aufgenommener Schulden in einer finanziellen Zwangslag...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / III. Grob fahrlässige Nichterfüllung der Mitteilungspflichten

Bereits im Formular wird der Antragsteller in dem Feld über seiner Unterschrift auf seine Verpflichtung zur ungefragten und unverzüglichen Information des Gerichts über wesentliche Verbesserungen der Einkommensverhältnisse und jeder Adressenänderung hingewiesen. Zudem ist davon auszugehen, dass er im Laufe des gerichtlichen Verfahrens noch mehrfach an seine Verpflichtungen e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Zuständigkeit der Außenstellen der Agenturen für Arbeit

Leitsatz Anträge, die bei einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit anzubringen sind, können auch bei einer Außenstelle derjenigen Agentur für Arbeit angebracht werden, bei der die Familienkasse eingerichtet ist. Normenkette § 67, § 72 EStG, § 6, § 19 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG, § 120 Abs. 3 FGO Sachverhalt Der Kläger war bis Ende 2004 im öffentlichen Dienst beschäftigt ...mehr

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Jansen, SGB X § 14 Bestellu... / 2.4 Rechtsfolgen bei Unterlassung

Rz. 6 Die Benennung eines Empfangsbevollmächtigten ist nicht erzwingbar. Für den Fall, dass es der Beteiligte unterlassen hat, einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen, enthält das Gesetz eine Fiktion: Ein an den Beteiligten gerichtetes Schriftstück gilt am 7. Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisches Dokument am 3. Tag nach der Absendung als zugegangen. Diese R...mehr

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Niederschrift: Beweiskraft

Leitsatz In einer Anfechtungsklage können die Parteien darlegen und beweisen, dass die Niederschrift unrichtig ist. Wird ein anderer als der in der Niederschrift beurkundete Inhalt behauptet, müssen diejenigen Tatsachen dargetan und bewiesen werden, die im Gegensatz zum Inhalt der Niederschrift zutreffen sollen. Normenkette § 24 Abs. 6 WEG; § 416 ZPO Das Problem In einer Wohnu...mehr

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zfs 9/2014, Beweislast für Vandalismusschäden

AKB 2008 A 2.3.3. Leitsatz Der VN genießt für das Vorliegen einer mut- oder böswilligen Beschädigung seines Kfz ebenso wenig Beweiserleichterung wie der VR für seinen Einwand, solche Schäden seien nicht durch betriebsfremde Personen herbeigeführt worden. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Köln, Urt. v. 13.8.2013 – 9 U 96/13 Sachverhalt Der VN hat eine Vollkaskoentschädigung wegen a...mehr

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zfs 9/2014, Beweislast für ... / Sachverhalt

Der VN hat eine Vollkaskoentschädigung wegen angeblich in der Nacht vom 1.5. auf den 2.5. am abgestellten Kfz herbeigeführter vielfältiger oberflächlicher Kratzer an zahlreichen Karosserieteilen verlangt, deren vollständige und fachgerechte Reparatur einen hohen Kostenaufwand verursachen würde, deren optische Beseitigung jedoch mit vergleichsweise geringen Mitteln möglich wäre.mehr

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zfs 9/2014, Beweislast für ... / Leitsatz

Der VN genießt für das Vorliegen einer mut- oder böswilligen Beschädigung seines Kfz ebenso wenig Beweiserleichterung wie der VR für seinen Einwand, solche Schäden seien nicht durch betriebsfremde Personen herbeigeführt worden. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Köln, Urt. v. 13.8.2013 – 9 U 96/13mehr

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zfs 9/2014, Beweislast für ... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat … zu Recht die Klage abgewiesen." In der Kfz-Kaskoversicherung gewährt die Rspr. dem VN für den durch die Vollkaskoversicherung abgedeckten Fall der Beschädigungen durch mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Personen … nicht die für den Diebstahlsfall anerkannten Beweiserleichterungen, sondern muss er den Vollbeweis für das Vorliegen derartiger Beschäd...mehr

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FF 9/2014, Abänderung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. [2] Die beiden jeweils im Jahr 1946 geborenen Beteiligten schlossen im Mai 1970 die Ehe, aus der ein im November 1970 geborener Sohn hervorgegangen ist. Im August 1981 trennten sich die Beteiligten und wurden auf einen im Oktober 1981 zugestellten Scheidungsantrag durch Urt. v. 21.2.1...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / B. Haftung

Der Versicherungsschutz der Klausel "Abhandenkommen von Schlüsseln" im Rahmen der Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht die Überbürdung einer verschuldensunabhängigen Haftung. Nach dem generellen Grundsatz des Haftungsrechts, dass ein Schuldner nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn er den Schaden zu vertreten hat, sind bei Nichtverschulden die Ansprüche eines Ge...mehr