Der VN hat eine Vollkaskoentschädigung wegen angeblich in der Nacht vom 1.5. auf den 2.5. am abgestellten Kfz herbeigeführter vielfältiger oberflächlicher Kratzer an zahlreichen Karosserieteilen verlangt, deren vollständige und fachgerechte Reparatur einen hohen Kostenaufwand verursachen würde, deren optische Beseitigung jedoch mit vergleichsweise geringen Mitteln möglich wäre.

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