Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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Betriebsvereinbarungen / 2 Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen

2.1 Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG spricht zwar etwas eigentümlich davon, dass Betriebsvereinbarungen "gemeinsam zu beschließen" seien, dennoch handelt es sich hier um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Der Abschluss einer wirksamen Betriebsvereinbarung setzt ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.1 Verteilung der Arbeitszeit

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit – also das Arbeitszeitmodell – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln nur den Umfang der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1 TVöD), nicht jedoch die Verteilung d...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.1 Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

§ 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG spricht zwar etwas eigentümlich davon, dass Betriebsvereinbarungen "gemeinsam zu beschließen" seien, dennoch handelt es sich hier um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Der Abschluss einer wirksamen Betriebsvereinbarung setzt aufseiten des Betriebsrats einen entsprechenden ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.2 Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG

§ 77 Abs. 3 BetrVG setzt der Regelungsbefugnis der Betriebspartner Grenzen. Hiernach können Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein ("Sperrwirkung"), es sei denn, der Tarifvertrag lässt eine solche Betriebsvereinbarung ausdrücklich zu ("Öffnungsklausel"). Arbeitsbedingungen we...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.4 Verhältnis der Grenzen in § 77 Abs. 3 und § 87 BetrVG zueinander

Wenn es um ein echtes Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG geht (Eselsbrücke: "hier läuft ohne den Betriebsrat nichts!!!"), verdrängt § 87 Abs. 1 BetrVG insoweit den § 77 Abs. 3 BetrVG, als dort eine Betriebsvereinbarung über Arbeitsbedingungen bei tarifüblicher Regelung unzulässig ist.[1] Tipp Das bedeutet: Wenn bei einer Regelungsmaterie aus § 87 BetrVG die spezielle Frage ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 5.2 Zwingende Wirkung

Die Normen der Betriebsvereinbarung können nicht durch eine einzelvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuungunsten des Arbeitnehmers abgelöst werden. Aber: Für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen dürfen getroffen werden (Günstigkeitsprinzip). Dieses Günstigkeitsprinzip ist nur im Tarifvertragsrecht ausdrücklich gesetzlich geregelt (§ 4 Abs. 3 TVG...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 7 Verzicht, Verwirkung, Ausschlussfristen

Nach dem Vorbild des § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG ordnet § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG an, dass ein Verzicht auf Rechte, die den Arbeitnehmern durch Betriebsvereinbarung eingeräumt werden, nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich ist. Die Verwirkung ist ausgeschlossen, Ausschlussfristen nur begrenzt zulässig (§ 77 Abs. 4 Sätze 3, 4 BetrVG).mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.3 § 87 Abs. 1 BetrVG

§ 87 Abs. 1 BetrVG regelt generell den Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag. Eine tarifliche Regelung in diesem Sinn ist aber nur dann von Bedeutung, wenn sie für den Betrieb gilt[1], die dortige Regelung abschließt ("… soweit …") und keine Öffnungsklausel vorhanden ist.mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.3 Lage des Urlaubs

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln die Dauer des Urlaubs, nicht jedoch die konkrete Lage im Urlaubsjahr, dem Kalenderjahr. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ist die Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer im Urlaubsjahr mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat, wenn zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird. Um diese sehr weit...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 12 Die Regelungsabrede

Eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann auch formlos getroffen werden (Regelungsabrede). Dies kann sich anbieten, wenn schnell gehandelt werden muss. Aber: Im Gegensatz zu der Betriebsvereinbarung gilt § 77 Abs. 4 BetrVG nicht. Deshalb wird zwar durch eine Regelungsabrede das Mitbestimmungsrecht gewahrt, der Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse aber nicht g...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.4 Rahmenbetriebsvereinbarung Technik

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegt die Einführung, Anwendung und Änderung von technischen Einrichtungen der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit diese die Kontrolle von Leistung und Verhalten der Beschäftigten ermöglichen. Die Vorschrift betrifft die gesamte Software, mit der heute technische Geräte betrieben werden. Allein aus dem Einloggen mit einem Passwort ergibt...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.3 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung

Der Betriebsrat entscheidet durch Beschlüsse (vgl. § 33 Abs. 1 BetrVG). Voraussetzung hierfür ist die Beschlussfähigkeit. Der Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt (§ 33 Abs. 2 BetrVG). Eine Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig (§§ 33 Abs. 2, 2. HS, 25 BetrVG). Zu einer ordnungsgemäßen Besch...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.2 Die Einberufung der Sitzung, die zum Betriebsratsbeschluss führt

Voraussetzung ist eine Ladung zur Betriebsratssitzung unter Mitteilung der Tagesordnung. Der Betriebsrat kann durch Beschluss (Geschäftsordnung § 36 BetrVG) festlegen, dass die Betriebsratssitzungen in einem bestimmten Rhythmus turnusmäßig abgehalten werden. In diesem Fall bedarf es keiner besonderen Ladung der Mitglieder, wohl aber der u. U. gem. § 25 BetrVG heranzuziehenden...mehr

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AT-Beschäftigte / 4.1 AT-Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat

Da in allen Betrieben mit privatrechtlichem Unternehmen als Rechtsträger das Betriebsverfassungsgesetz gilt, gilt dies auch dann, wenn das Unternehmen vollständig im Besitz der öffentlichen Hand ist und der TVöD anzuwenden ist. Der Kreis der AT-Beschäftigten fällt in den persönlichen Geltungsbereich des BetrVG. Die AT-Beschäftigten gehören wie die übrigen Mitarbeiter mit Ausn...mehr

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AT-Beschäftigte / 3.1 Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Die arbeitsrechtliche Sonderstellung der AT-Beschäftigten ergibt sich aus der Nichtanwendbarkeit des einschlägigen Tarifvertrags. Dies bedeutet umgekehrt, dass besonderer Regelungsbedarf bei der Begründung der entsprechenden Arbeitsverhältnisse besteht. Der Arbeitsvertrag sollte neben Aufgabengebiet und Höhe der Vergütung alle wesentlichen Arbeitsbedingungen enthalten. Ein v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.2 Vertragsinhalt

Ein Vertrauenstatbestand, aus dem eine betriebliche Übung erwächst, kann z. B. bei jährlichen Gratifikationen entstehen, wenn die jährliche Sonderzahlung ohne Vorbehalt mindestens dreimal hintereinander gezahlt wurde.[1] Eine verbindliche Regel gibt es jedoch nicht. Bei anderen Sozialleistungen ist auf Art, Dauer und Intensität der Leistungen abzustellen. Wie lange die Übung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 10 Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen als Vereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalrat haben den Zweck, Angelegenheiten mit gleichem sachlichem Gegenstand einheitlich und für beide Partner verbindlich und transparent zu regeln. Gegenstand einer Dienstvereinbarung können jedoch – anders als bei Betriebsvereinbarungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz – nur Angelegenheiten sein, für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 6 Einschränkungen durch Formerfordernis

Die betriebliche Übung hat nicht wie Tarifverträge oder Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen eine normative Wirkung auf den Arbeitsvertrag, sondern sie wird nach ständiger Rechtsprechung zum Bestandteil des Arbeitsvertrags, vergleichbar einer Nebenabrede.[1] Im öffentlichen Dienst ist eine Nebenabrede nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Dieses konstitutive Sch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 2 Begriff

Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Beschäftigten schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Hierbei ist entscheidend, wie ein Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben verstehen dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Versorgungsansprüche

Rz. 123 Nicht von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst werden Vermögensvorteile, die den Hinterbliebenen kraft Gesetzes zustehen.[154] Dazu gehören insbesondere Versorgungsansprüche von Beamten oder Versorgungsansprüche von Freiberuflern aus einer berufsständischen Pflichtversicherung. Private Hinterbliebenenbezüge können erbschaftsteuerfrei oder erbschaftsteuerpflichtig sein. So...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Versorgungsfreibeträge

Rz. 309 Neben dem persönlichen Freibetrag gemäß § 16 ErbStG können dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner des Erblassers sowie seinen Abkömmlingen zusätzlich besondere Versorgungsfreibeträge gemäß § 17 ErbStG zustehen. In den Genuss des besonderen Versorgungsfreibetrages können gemäß § 17 Abs. 1 ErbStG der überlebende Ehegatte/Lebenspartner und gemäß Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kurzarbeit

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kurzarbeit ist ein sowohl arbeitsmarkt- als auch sozialpolitisches Instrument zur Abfederung der Folgen von vorübergehender Beschäftigungslosigkeit in einem Betrieb bzw Unternehmen und zur Vermeidung von (Massen-)Entlassungen. Sie liegt im beiderseitigen Interesse von > Arbeitgeber und > Arbeitnehmer. Dem ArbN bleiben der Arbeitsplatz und sei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Nutzungsverbot

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine dem ArbN ausdrücklich verbotene Privatnutzung führt nicht zu > Einnahmen des ArbN "für eine Beschäftigung" iSv § 19 EStG (BFH 229, 228 = BStBl 2010 II, 848), sondern zu einer Schädigung des ArbG mit ggf arbeitsrechtlichen Folgen (> Arbeitslohn Rz 126). Arbeitslohn kann aber gegeben sein, wenn der ArbG auf den Ersatz des Schadens verzicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Low Performance und fähigke... / 1.1.1 SOLL-Leistung

Die zu erbringende Arbeitsleistung ergibt sich indirekt aus dem Arbeitsvertrag, da durch diesen der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet wird. "Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen" (§ 611a Abs. 1 BGB). Wie genau jedoch der Inhalt de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub (Hessen) / 1 Allgemeines

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch vor allem in einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) Regelungen sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ferner finden...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Darlegungs- und Beweislast

Darlegungs- und Beweislast für Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes Beruft sich der Arbeitnehmer im Kammertermin auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), so muss er zunächst darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG gegeben sind. Dazu muss er darlegen und beweisen, dass die nach § 23 Abs. 1 KSchG e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Vertragsbedingungen

Rz. 3 Mit dem Begriff "Vertragsbedingungen" meint der Gesetzgeber alle Regeln, die auf individualrechtlicher Ebene für das Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Damit ist ein umfassendes Verständnis der Vertragsbedingung gemeint, was zu einer möglichst weit reichenden Anwendung der AGB-Kontrolle auf individualrechtliche Vereinbarungen führt. Unter "Vertragsbedingungen" sind fo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.7 Gestaltung von Kollektivverträgen

Des Weiteren stellt sich die Frage, inwieweit durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge vom GeschGehG abgewichen werden darf. § 1 Abs. 3 Nr. 3 GeschGehG stellt klar, dass die Autonomie der "Sozialpartner", Kollektivverträge abzuschließen, unberührt bleibt. Hieraus kann geschlussfolgert werden, dass die Tarifvertragsparteien den Anwendungsbereich des GeschGehG grundsätz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.6 Verwertung sensibler Informationen im Betriebsverfassungsrecht

Offene "Fragen" bestehen auch auf kollektivrechtlicher Ebene. Dies betrifft zum einen den Austausch sensibler Informationen an die Arbeitnehmervertretungen als auch die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Problematisch ist, ob es aufgrund des Geschäftsgeheimnisgesetzes zu verschärften Anforderungen an den Informationsaustausch mit dem Betriebsrat kommt. D...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beendigung des Arbeitsverhä... / Arbeitsrecht

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch bei Erreichen der (Regel-)Altersgrenze. Hierzu bedarf es einer Altersgrenzenregelung[1], etwa im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Arbeitsverhältnisse können zudem auf verschiedene Weise beendet werden. Eine Beendigung ist insbesondere durch Kündigung möglich, aber auch durch den Tod des ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Koch (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt sollte folgende Aufgaben wahrnehmen: Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Körperschutzmitteln bzw. Arbeitsstoffen, Hinweise zu Schutzabständen gegen elektromagnetische Strahlung insbesondere von Kleinkindern an Induktionskochherden,[1] Beratung zur stressfreien Einsatzplanung durch gleichmäßige Verteilung der ungünstigen Arbeitsschichten ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kraftfahrzeug-Handwerk (Pro... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen; Mitwirkung bei der Durchführung und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen; allgemeine medizinische Untersuchungen bei Arbeitsaufnahme; Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen; Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln; Erarbeitung eines Hautschutzplanes; Beratung bei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Parkettleger (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse der Gefährdungen und Belastungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit unter dem Aspekt möglicher Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs sowie zum Arbeitsrhythmus einschließlich Pausengestaltung, Beratung zum gesundheitsgerechten, hygienischen Verhalten der Beschäft...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Friseur (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit), aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Beratung zum aktuellen Hautschutzkonzept (5-Säulen-Modell: Hautschutzmittel, schonende Hautreinigung, Hautpflege, Handschuhe, gesundheitspädagogisch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bäcker/Konditoren (Professi... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Körperschutzmitteln bzw. Arbeitsstoffen; Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs und der Arbeitsaufgaben sowie zum Arbeitsrhythmus und zur Pausenregelung; Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsanalyse); Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Bera...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Entstehung

Rz. 212 [Autor/Zitation] Pensionsverpflichtungen können durch Einzelvertrag, Gesamtzusage in Gestalt einer Pensionsordnung, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Besoldungsordnung begründet werden (Heger/Weppler in HdJ, Abt. III/7 Rz. 7 [3/2012]; Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 249 Rz. 50). Im Falle der vertraglichen Verpflichtung entsteht die Verpflichtung mit der Zusage (S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Jubiläumsgeldrückstellungen

Rz. 386 [Autor/Zitation] Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind zu bilden, wenn zu ihrer Leistung eine rechtliche Verpflichtung (zB Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag) besteht oder sich der Arbeitgeber einer solchen Leistung, wenn diese auch nicht auf dem Klageweg durchsetzbar wäre, nicht mehr entziehen kann (§ 198 Abs. 8 Z 4 lit. c öUGB, vgl. Rz. 145). Oh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (7) Rückstellungen für Personalanpassungsmaßnahmen

Rz. 259 [Autor/Zitation] Bei Betriebsänderungen ab einer bestimmten Größe und mit wesentlichen Nachteilen für erhebliche Teile der Belegschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat zu informieren (§ 111 BetrVG), mit ihm einen Interessenausgleich zu suchen und einen Sozialplan zu errichten (§ 112 BetrVG). Für Sozialplanverpflichtungen bei Stilllegungen, Betriebsein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verhinderter beruflicher Aufstieg/Verlust von Karrierechancen

Rz. 40 Die Unterhaltsberechtigte beruft sich darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 41 Geht es um die übliche En...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Dienstjubiläumszusage

Rz. 196 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 4 EStG enthält Einschränkungen betreffend die Passivierung von Rückstellungen für Zusagen von Jubiläumsgratifikationen gegenüber der handelsrechtlichen Bilanzierung. Vorausgesetzt wird zunächst ein Dienstverhältnis, also ein Dienstvertrag mit Dauerschuldcharakter (Anzinger in HHR, § 5 EStG Rz. 2010 [12/2021]). Darunter fallen neben Arbeitsver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (d) Schriftform (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 256 [Autor/Zitation] § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG macht die schriftliche Erteilung der Pensionszusage zur Voraussetzung für die Passivierung einer Pensionsrückstellung. Gefordert wird damit die Textform gem. § 126b BGB (Stöckler in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 6a EStG Rz. 186 [5/2021]). Die Regelung dient der Beweissicherung (BFH v. 31.5.2017 – I R 91/15, BFH/NV 2018...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Zeitliche Voraussetzungen (§ 6a Abs. 2 EStG)

Rz. 265 [Autor/Zitation] Gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG darf eine Pensionsrückstellung vor Eintritt des Versorgungsfalls erstmals – zu verstehen als "frühestens" (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 50 [6/2022]) – für das Wirtschaftsjahr gebildet werden, in dem die Zusage gegeben wurde und in Textform (vgl. Rz. 256) vorliegt (Stöckler in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 6a ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsanspruch des ArbN

Rn. 182 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach ständiger Rspr – vgl BFH BStBl III 1958, 267; BStBl II 1975, 275; 1976, 694; 1994, 246 – muss der ArbN einen Rechtsanspruch auf die späteren Vorteile aus der Zukunftssicherung erlangen. Der Anspruch kann allerdings von bestimmten Bedingungen abhängig sein, zB Einhaltung einer Wartezeit. Es muss also zumindest eine Anwartschaft vorliege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Haftungsversprechen des StPfl

Rn. 54 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Aktivierungsverbot gilt im Fall einer wirtschaftlichen Nutzung des Versicherungsanspruchs (s Rn 49ff) nur dann, wenn sich der ArbG gegenüber dem Bezugsberechtigten schriftlich verpflichtet, ihn bei Eintritt des Versicherungsfalles so zu stellen, als ob die wirtschaftliche Nutzung nicht erfolgt wäre. Die Regelung des § 4b S 2 EStG korrespo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 70 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 71 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 64 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 65 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Wohnungsüberlassung

Rn. 265 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Benutzung einer dem ArbN vom ArbG unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellten Wohnung kann der ArbN nicht einwenden, er hätte vorher viel billiger gewohnt oder könne sich auf anderem Weg eine ebenso billige Wohnung verschaffen, BFH HFR 1961, 29. Nach BFH BStBl III 1961, 487 bleiben als Sachbezug bei zur Verfügung gestellten W...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 37 & Zu 1. Das Muster bezieht sich nicht auf den Vergleich im Kündigungsschutzprozess; zum Vergleich im Kündigungsschutzprozess siehe das Muster "Vergleich im Kündigungsschutzprozess" (siehe Rdn 42>). Das Muster betrifft hingegen andere Klageverfahren, z.B. wegen Lohnzahlungsanspruchs, Zeugniserteilung, Herausgabe von Arbeitspapieren etc. Rz. 38 & Zu 2. Form des Vergleichs: ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 2. Da der Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, gilt für ihn die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Die Schriftform wird ersetzt durch die Form des gerichtlichen Protokolls (§§ 126 ...mehr