Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 217 Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung gesc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Rz. 619 Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG Zwischen dem Betriebsrat -im Folgenden Betriebsrat – und der Arbeitgeberin – im Folgenden Arbeitgeberin – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarungen in der Insolvenz

Rz. 1141 Die Insolvenzeröffnung berührt nicht die Wirksamkeit von bestehenden Betriebsvereinbarungen. Allerdings regelt § 120 Abs. 1 InsO, dass der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der Leistungen verhandeln sollen, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind und die Insolvenzmasse belasten. Zudem ist der Insolvenzverwalter nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 1046 Im Falle eines identitätswahrenden Übergangs eines Betriebs(teils) ist eine kollektivrechtliche Fortgeltung beim Erwerber ohne Transformation der Normen möglich.[2419] Von einer solchen Wahrung der betrieblichen Identität ist zumindest auszugehen, wenn der Betrieb als Ganzes übergeht und nicht in eine fremde Betriebsorganisation eingegliedert wird;[2420] im Falle vo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Betriebsvereinbarungen

Rz. 1078 Die normative Geltung von Betriebsvereinbarungen gem. § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG bleibt auch nach der Umwandlung grundsätzlich bestehen, da diese nur die Unternehmensebene und nicht die Betriebsebene tangiert. Insofern fehlt es am Einfluss auf die für die Betriebsvereinbarung maßgebliche betriebliche Einheit.[2602] Bedeutung für Betriebsvereinbarungen erlangt die Umwan...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen

Rz. 1647 Die Weisungen des Arbeitgebers müssen die kollektivrechtlichen Vorgaben bindender Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, etwa zu Fragen von Umfang, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, sowie die tarifliche Vergütungs- und Eingruppierungssystematik beachten. So darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur seiner Vergütungsgruppe entsprechende Tätigkeiten zuweisen, da...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Checkliste: Vorbereitung der Verhandlung über eine Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung und deren Durchführung

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 32. Öffnungsklauseln für Betriebsvereinbarungen

a) Allgemeines Rz. 666 Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer des Betriebs, ausgenommen leitende Angestellte. Dies legt § 77 Abs. 4 BetrVG fest. Uneingeschränkt gilt dies für Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche die arbeitsvertragliche Position des jeweiligen Arbeitnehmers verbessern. Auch Bestimmungen einer Betriebsvereinbarun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 448 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hinsichtlich der Regelungsgegenstände und deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist aber zwischen einer Arbeits- und einer Betriebsordnung zu unterscheiden. Rz. 4...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Exkurs: Wegfall Betriebsrat, Betriebsstilllegung, Betriebs-(teil-)übergang, Änderung der Betriebsorganisation, Zusammenfassung von Betrieben

Rz. 137 Die Betriebsstilllegung führt grds. dazu, dass Betriebsvereinbarungen, die das aktive Arbeitsverhältnis betreffen, durch Zweckerreichung enden.[424] Etwas anderes gilt für solche Vereinbarungen, die auch oder gerade für den Fall der Stilllegung Wirkung zeigen[425] – hierzu gehört v.a. der Sozialplan, der anlässlich der Betriebsstilllegung geschlossen wird. Auch Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Inkrafttreten, Beendigung und Nachwirkung

Rz. 10 Da es an einer gesetzlichen Regelung fehlt, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens von den Betriebsparteien in der Betriebsvereinbarung selbst festzulegen. Haben diese keinen Zeitpunkt bestimmt, tritt die Betriebsvereinbarung am Tag ihres Abschlusses in Kraft.[30] In Betracht kommt auch der Abschluss einer Betriebsvereinbarung unter einer aufschiebenden Bedingung. Dies ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster

Rz. 647 Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zwischen _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" – und dem Betriebsrat des Betriebs der _________________________ – nachfolgend "Betriebsrat" – Präambel In der Vergangenheit haben V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 329 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 330 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer Überwachung des Verhalten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Schlussbestimmungen

Rz. 11 In die Schlussbestimmungen sollte eine salvatorische Klausel aufgenommen werden für den Fall, dass sich einzelne Bestimmungen der Betriebsvereinbarung im Nachhinein als unwirksam erweisen. Gleichzeitig können sich die Betriebsparteien verpflichten, in diesem Fall eine angemessene Ersatzregelung zu treffen. Auch eine Nachverhandlungspflicht der Betriebsparteien sollte ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Präambel

Rz. 6 Die Bedeutung einer – nicht gesetzlich vorgeschriebenen – Präambel ist nicht zu unterschätzen. Sie dient zum einen dazu, den von der Betriebsvereinbarung betroffenen Arbeitnehmern die Zielsetzung der Betriebsparteien sowie deren Motive und Interessenlagen zu erläutern. Denn bei der Betriebsvereinbarung handelt es sich um den auf dieser Grundlage getroffenen Kompromiss....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster

Rz. 380 Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Verhältnis zu individualvertraglichen Regelungen

Rz. 159 Die Regelungsmacht der Betriebspartner ist durch den Individualschutz der Arbeitnehmer begrenzt, § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG.[496] Rz. 160 Hinweis So sind bspw. Lohnverwendungsbestimmungen [497] oder Regelungen zur außerbetrieblichen Lebensgestaltung [498] in Betriebsvereinbarungen unzulässig. Die Vereinbarung eines Lohnabtretungsverbots in einer Betriebsvereinbarung ist in...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 666 Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer des Betriebs, ausgenommen leitende Angestellte. Dies legt § 77 Abs. 4 BetrVG fest. Uneingeschränkt gilt dies für Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche die arbeitsvertragliche Position des jeweiligen Arbeitnehmers verbessern. Auch Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche Gege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Regelungsgegenstand

Rz. 8 Kern der Betriebsvereinbarung ist immer der jeweilige Regelungsgegenstand, der sich an dem Mitbestimmungstatbestand aus dem Katalog des § 87 Abs. 1 BetrVG oder anderer Mitbestimmungstatbestände und den dazu von den Betriebsparteien getroffenen Festlegungen ergibt. Neben diesen erzwingbaren Betriebsvereinbarungen können freiwillige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen w...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Das Mitbestimmungsverfahren in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes

Rz. 583 Eine Vielzahl der Arbeitsschutzvorschriften sind unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse umzusetzen. Sie enthalten Schutzziele, benennen vielfältige Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten, ohne abschließend festzulegen, was der Arbeitgeber gesetzlich zu tun verpflichtet ist. Für den Arbeitgeber bestehe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 298 Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern mehr bezahlen, als der Tarifvertrag vorsieht, etwa durch eine Zulage. Der Grund dafür kann sein, dass der Arbeitgeber einen Anreiz für besonders qualifizierte Arbeitnehmer setzen möchte, er eine engere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen herbeiführen will oder er die tarifliche Vergütung aus anderen Gründen für unangem...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Vorbemerkung

Rz. 112 § 87 BetrVG regelt die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.[335] Die in § 87 Abs. 1 Nr. 1–13 BetrVG aufgeführten Tatbestände stellen einen abschließenden Katalog der Regelungsbereiche in sozialen Angelegenheiten dar, in denen die einseitige Anordnung des Arbeitgebers durch eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzt wird.[336] Daneben gibt es noc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Form der Ausübung

Rz. 178 § 87 Abs. 1 BetrVG trifft keine Aussagen über die Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts in sozialen Angelegenheiten. Das Gesetz beschränkt sich auf die Anordnung, dass der Betriebsrat mitzubestimmen hat und regelt, dass die Einigungsstelle entscheidet, wenn keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande kommt (§ 87 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Rz. 179 In de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Geltungsbereich

Rz. 7 Sollen nicht alle Arbeitnehmer des Betriebs/Unternehmens/Konzerns von der Betriebsvereinbarung erfasst werden, ist ihr Geltungsbereich in persönlicher, räumlicher und fachlicher Hinsicht genau zu definieren. Der zeitliche Geltungsbereich kann bereits an dieser Stelle oder aber im Rahmen eines gesonderten Regelungskomplexes festgelegt werden (wie hier in § 4 geregelt). ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es aber frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[386] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (15) Schlussbestimmungen, § 13

Rz. 236 Zu entscheiden ist grundsätzlich, ob eine Betriebsvereinbarung im Fall der Kündigung Nachwirkung haben soll. Für den Fall der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten geht der Gesetzgeber nach § 77 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich von der Nachwirkung aus. Diese Regelung ist aber dispositiv, d.h. die Betriebsparteien können eine hiervon abweichende Vereinbarung treffen. F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Überschrift

Rz. 4 Für Betriebsvereinbarungen ist eine Überschrift gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Betriebsvereinbarung muss auch nicht als solche deklariert werden, um wirksam zu sein.[3] Auch die Benennung des Regelungsgegenstandes ist zwar nicht zwingend, in der Praxis jedoch sehr empfehlenswert und sinnvoll, um ein Ordnungssystem zu entwickeln und Verwechslungen nicht nur für di...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Muster: Antrag auf Untersagung des Aufbaus eines zu hohen Gleitzeitsaldos und der Überschreitung des Gleitzeitrahmens

Rz. 500 Muster 3.38: Antrag auf Untersagung des Aufbaus eines zu hohen Gleitzeitsaldos und der Überschreitung des Gleitzeitrahmens Muster 3.38: Antrag auf Untersagung des Aufbaus eines zu hohen Gleitzeitsaldos und der Überschreitung des Gleitzeitrahmens An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Na...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Muster

Rz. 290 Muster 2.34: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit Muster 2.34: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) – nachf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Auswahlrichtlinie im Einzelfall

Rz. 897 Legt der Arbeitgeber für eine beabsichtigte Maßnahme lediglich die Voraussetzungen fest, unter denen diese durchgeführt wird, stellt dies noch keine Auswahlrichtlinie dar.[2099] Mitbestimmungspflichtig ist erst die Aufstellung von allgemeinen Kriterien durch den Arbeitgeber, anhand derer er die Voraussetzungen für eine personelle Maßnahme festlegt.[2100] Zu untersche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 241 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden … Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit." Damit sind hauptsächlich Überstunden gemeint. Von Überstunden ist Mehrarbeit begrifflich abzugrenzen. Überstunden sind die vorübergehende Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die gese...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Antrag auf Einrichtung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG

Rz. 475 Muster 3.36: Antrag auf Einrichtung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG Muster 3.36: Antrag auf Einrichtung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Einsetzung einer Einigungsstelle gemäß § 100 ArbGG In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. _________________________ GmbH, vertreten durch den Geschäftsführ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

Rz. 484 Muster 3.37: Antrag auf Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs Muster 3.37: Antrag auf Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. X-GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ (Vor- und Nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 479 Die Einführung einer einheitlichen Dienstkleidung im Betrieb unterliegt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1286] Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist die Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1287] Daher sind Maßnahmen mitbestimmungspflichtig, durch die der Arbeitgeber in Ausübung seiner O...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Auswahlrichtlinie bei Kündigungen

Rz. 914 Muster 2.72: Auswahlrichtlinie bei Kündigungen Muster 2.72: Auswahlrichtlinie bei Kündigungen Es wird die folgende Betriebsvereinbarung über eine Auswahlrichtlinie gem. § 95 BetrVG i.V.m. § 1 Abs. 4 KSchG zur Regelung der den Gegenstand des Interessenausgleichs vom _________________________ (Datum) bildenden betriebsbedingten Beendigungs- und Änderungskündigungen vere...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Beendigung durch Befristung/Bedingungseintritt/Zweckerreichung

Rz. 124 Die Betriebsparteien können Betriebsvereinbarungen für einen im Voraus bestimmten Zeitraum abschließen. Die Beendigung der Betriebsvereinbarung tritt bei solchen befristeten Betriebsvereinbarungen mit Ablauf der Zeit ein, für die sie abgeschlossen wurden. Es bedarf keines sachlichen Grundes für die Befristung.[382] Ebenso ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Formalia

Rz. 12 Betriebsvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Seiten zu unterzeichnen (§ 77 Abs. 2 BetrVG). Anzugeben sind vor der Unterschriftszeile Ort und Datum, um die Identifizierung und spätere Inbezugnahme der Betriebsvereinbarung zu ermöglichen. Beide Betriebsparteien unterzeichnen auf derselben Urkunde. Werden Anlagen nicht unterzeichnet, sollten sie pa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates

Rz. 274 Die Einführung von Kurzarbeit unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.[803] Dieses umfasst die Fragen, ob, in welchem Umfang und von welchen Arbeitnehmern des Betriebs Kurzarbeit geleistet wird.[804] Rz. 275 Das Mitbestimmungsrecht entfällt aufgrund des Tarifvorrangs des § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG dann, wenn alle mitbestimmungspf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 985 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 917 ff.). Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / vv) Erweiterung der Mitbestimmung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 819 Nach § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und BR freiwillige Betriebsvereinbarungen[1951] zur Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen abschließen. Darin kann vereinbart werden, dass die Zustimmung des BR für sämtliche Kündigungen erforderlich ist. Im Zweifel gilt eine solche Vereinbarung dann auch für außerordentliche Kündigungen.[1952] Möglich ist auch die B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 433 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Möglichkeiten der Regelung

Rz. 371 Die Betriebspartner müssen bei der Wahrung der Mitbestimmung nicht zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen. Auch eine formlose Betriebsabsprache ist zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts ausreichend.[1046] In der Praxis wird allerdings meist bei technischen Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Eine Betrieb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Möglichkeiten der Regelung

Rz. 393 Die Betriebspartner müssen bei der Wahrung der Mitbestimmung nicht zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen. Eine formlose Betriebsabsprache ist ausreichend.[1079] In der Praxis wird allerdings bei technischen Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zumeist eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Eine Betriebsvereinbarung hat im Gegensatz zu einer ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Muster

Rz. 478 Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Konzern-/Gesamt-)Betriebsrat _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – –...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Der Kreislauf des ArbSchG und die Mitbestimmung des Betriebsrates – Fazit aus den Entscheidungen des BAG vom 13.8. und 19.11.2019

Rz. 589 Die o.g. Beschlüsse des BAG[1437] klären die Integration der Mitbestimmung des Betriebsrates in die dem Arbeitgeber obliegenden Aufgaben des Gesundheitsschutzes. Die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der GDA definiert den Begriff Gefährdungsbeurteilung wie folgt: Zitat "Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevante...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Muster

Rz. 529 Muster 2.47: Musteranschreiben BEM Muster 2.47: Musteranschreiben BEM _________________________ (Firmenanschrift) _________________________ (Anschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters) (Ort, Datum) Prävention bei längerer Arbeitsunfähigkeit gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement Sehr geehrte Frau _________________________/Sehr geehrter Herr _...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 291 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[834] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfährt zwar ebenfalls keine Regelung durch den Tarifvertrag, sie werden aber gleichwoh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Rechtsnatur des Interessenausgleichs

Rz. 955 Beim Interessenausgleich handelt es sich um eine kollektive Vereinbarung besonderer Art, nicht um eine Betriebsvereinbarung. Er entfaltet daher auch keine normative Wirkung für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer.[2215] Die umstrittenste Frage im Zusammenhang mit der Rechtsnatur des Interessenausgleichs ist, inwieweit der Betriebsrat einen gerichtlich durchsetzb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 459 In Deutschland existieren – anders als etwa in den USA – bislang nur vereinzelt gesetzliche Regelungen über die Einführung von Compliance-Richtlinien, etwa in den Aufsichtsvorschriften für die Finanzwirtschaft.[1233] Nach einer Entscheidung des LG München soll allerdings – unabhängig von den Vorgaben des DCGK[1234] – aus den aktienrechtlichen Vorschriften eine Compli...mehr