Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Günstigkeitsprinzip / 1 Anwendungsbereich

Das Günstigkeitsprinzip gilt im Verhältnis von Individualvertrag und Betriebsvereinbarung[1] sowie im Verhältnis zum Tarifvertrag.[2] Es gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag auf einen (günstigeren) Tarifvertrag Bezug nimmt und dieser mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag kollidiert.[3] Im Verhältnis Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag gilt das Günstigkeitsprinzip...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Gerichtliches Bestellungsverfahren gem. § 100 ArbGG

Rz. 13 Das gerichtliche Bestellungsverfahren ist in § 100 BetrVG geregelt. Bezüglich des unparteiischen Vorsitzenden ist eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Arbeitsgericht tätig. Erforderlich ist unbedingt ein Antrag einer der Betriebspartner. Dabei muss der Streitgegenstand erläutert werden. Der Antrag muss dem Bestimmtheits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Rz. 37 Für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist es von Bedeutung, ob es sich um Rechtsfragen oder Regelungsfragen handelt. Sind Rechtsfragen betroffen, so hat sich die gerichtliche Prüfung auf solche Rechtsfragen zu erstrecken, die zur Unwirksamkeit des Spruchs führen könnten. Bei Sozialplänen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Spruch der Einigun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Wirkung

Rz. 33 Im erzwingbaren Verfahren ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen den Betriebspartnern. Wird eine Regelung getroffen, die an die Stelle einer Betriebsvereinbarung tritt, hat sie auch die Wirkungen einer Betriebsvereinbarung. Sie bindet die Betriebspartner und wirkt für die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer als verbindliche Norm. Sow...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Inhalt

Rz. 30 Es ist zwischen Rechtsfragen und Regelungsfragen zu unterscheiden, je nachdem welche Meinungsverschiedenheit zur Entscheidung anstand. Die Einigungsstelle kann über Rechtsfragen befinden, soweit ihre Zuständigkeit dazu reicht. Dazu gehören rechtliche Vorfragen, etwa ihre eigene Zuständigkeit (Bestehen eines Mitbestimmungsrechts) oder die ordnungsgemäße Errichtung betr...mehr

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Urlaub / 7.3.3 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

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Urlaub / 1 Einleitung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch vor allem in einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) Regelungen sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ferner finden...mehr

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Urlaub / 4.1 Entstehung des Anspruchs

Zu unterscheiden ist zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Urlaubsanspruchs. Nach allgemeinen Grundsätzen entsteht ein Anspruch, wenn die in der Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Er wird fällig, wenn sich die Leistungspflicht des Schuldners aktualisiert, d. h. der Schuldner den Teilanspruch zu erfüllen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Grundsätze

Rz. 23 Abgesehen von der Beschlussfassung[1] regelt das Gesetz das Verfahren vor der Einigungsstelle nicht. Die Betriebspartner können Einzelheiten des Verfahrens durch freiwillige Betriebsvereinbarung regeln[2] Die Grundregeln des rechtsstaatlichen Verfahrens sind einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs. Gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG muss di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Einigungsstellen werden i. d. R. nur von Fall zu Fall gebildet. Zwar eröffnet das Gesetz in § 76 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Möglichkeit, durch freiwillige (d. h. nicht erzwingbare) Betriebsvereinbarung eine "ständige Einigungsstelle" einzurichten, bei der Vorsitzender und Beisitzer von vornherein feststehen und die demzufolge ohne zeitliche Verzögerungen mit der Verhandl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Einigungsstelle stellt das Betriebsverfassungsgesetz ein Verfahren zur Konfliktlösung zwischen Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber bereit. Das Einigungsstellenverfahren ist vom arbeitsgerichtlichen Verfahren zu trennen. Die Einigungsstelle ist kein Gericht und übt keine richterliche Tätigkeit aus. Sie ist vielmehr ein Organ der Betriebsverfassung und besteht...mehr

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Urlaub / 7.3.12 Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Passivierung von Urlaubsrückstellungen

Die Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009 haben auch Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht. Bisher waren in den Jahresabschlüssen ausschließlich Rückstellungen für die Urlaubsverpflichtungen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr zu bilden, da davon ausgegangen wurde, dass Urlaubsansprüche aus früheren Jahren zum Ende des Kalenderjahres oder nach Ablauf des Üb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Ausnahmen

Rz. 62 Ausgeschlossen ist die Übertragung auf den Betriebsausschuss in folgenden Fällen: Abschluss einer Betriebsvereinbarung[1] Anrufung der Einigungsstelle[2] Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmervertreters nach § 103 Abs. 1 BetrVG [3] Organisatorische Entscheidungen des Betriebsrats wie Wahl seines Vorsitzenden und dessen Stellvertreters, Wahl der Mitgl...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 5 Widerrufsvorbehalt

Besonders im Bereich der Gratifikationen oder Prämien kommt es in der Praxis häufig vor, dass derartige Sonderleistungen vom Arbeitgeber unter Widerrufsvorbehalt gewährt werden. Ein Widerrufsvorbehalt kann seine Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag haben. Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts, d. h. eines Rechts zur...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Begriff der laufenden Geschäfte

Rz. 58 Was laufende Geschäfts sind, ist im Gesetz nicht definiert. Zumeist werden hierunter interne verwaltungsmäßige und organisatorische Aufgaben gefasst, die sich regelmäßig wiederholen.[1] Auf jeden Fall nicht dazu gehört der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, was aus § 27 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BetrVG folgt. Aber auch sonstige Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte...mehr

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BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.3 Einzelne Sachbereiche

Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Baustellenverordnung sowie die Betriebssicherheitsverordnung. All diese gesetz...mehr

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BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.2 Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Die Betriebspartner sind zur gemeinsamen Ausfüllung der gesetzlichen Rahmenvorschriften aufgerufen. Dabei haben sie sich auf eine technisch definierte Lösung zu einigen. Nicht mitbestimmungspflichtig sind die für den Arbeitsschutz unerheblichen Aspekte, z. B. Hersteller, Bezugsquelle, Lieferungsbedingungen und unter Umständen Designfragen. Der Betriebsrat kann also grundsätz...mehr

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BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.1 Allgemeines

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bezieht sich auf Regelungen, die gesetzliche Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften ausfüllen sollen. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz sowie die PSA-Benutzungsverordnung, die Lastenhandhabungsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung sowie weitere Verordnungen, die der Umsetzung ...mehr

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Abmahnung: Wirksamkeit / 3.5 Muster-Abmahnung

Praxis-Beispiel Abmahnung wegen Unpünktlichkeit Datum ……………………… Abmahnung Sehr geehrte/r Frau/Herr …………………………………., Am 5.7.2024 war Ihr Arbeitsbeginn auf 8.00 Uhr festgelegt. Sie waren zur Arbeit an der Rezeption in unserer Filiale in Köln eingeplant. Sie sind jedoch erst um 9.38 Uhr am Arbeitsplatz erschienen. Wir fordern Sie auf, die o. g. Pflicht aus unserer Betriebsvereinbarun...mehr

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Abmahnung: Wirksamkeit / 3.2 Pflichtverletzung und Rechtsgrundlage

Im nächsten Schritt wird festgestellt, welche Pflicht der oben beschriebene Sachverhalt verletzt hat und aus welcher Rechtsgrundlage diese resultiert. In der Praxis kommt auch dieser Punkt oft zu kurz. Häufig streitet man sich erst geraume Zeit später über die inhaltliche Richtigkeit einer Abmahnung. Dann wird auch zwangsläufig die Frage auftauchen, ob überhaupt eine Pflicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abmahnung / 4.3 Inhalt bzw. Bestandteile der Abmahnung

Um wirksam zu sein, muss die Abmahnung in jedem Fall die folgenden Bestandteile enthalten: Detaillierte Beschreibung des dem Fehlverhalten zugrundeliegenden Sachverhalts. Nennung der zugrundeliegenden Pflicht, optimalerweise mit Rechtsgrundlage (z. B. Gesetz, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Weisung des Arbeitgebers), die durch dieses Fehlverhalten verletzt wurde. Konkrete...mehr

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Abmahnung / 4.2 Verhältnismäßigkeit der Abmahnung

Die Abmahnung muss im Vergleich zum beanstandeten Verhalten verhältnismäßig sein. D. h. die in der Abmahnung vorgeworfene Pflichtverletzung darf nicht völlig geringfügig sein. An die Verhältnismäßigkeit der Abmahnung sind jedoch keine strengen Voraussetzungen zu stellen, auch geringfügige Pflichtverletzungen können abgemahnt werden. Insgesamt dürfte eine Abmahnung daher nur...mehr

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Abmahnung: Wirksamkeit / 1.2 Verhältnismäßigkeit der Abmahnung

Auch bei der Abmahnung ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.[1] D. h. die Abmahnung muss im Vergleich zum beanstandeten Verhalten verhältnismäßig sein. Die in der Abmahnung vorgeworfene Pflichtverletzung darf nicht völlig geringfügig sein, was bei der Abmahnung einzelner Bagatellverstöße der Fall sein kann.[2] Andererseits sind an die Verhältnismäßigkeit der...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tar...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5 Einzelfälle

Rz. 7 Ausschlussfristen sind im Arbeitsleben üblich. Sofern sie im Arbeitsvertrag hervorgehoben werden, sind sie nicht überraschend und ungewöhnlich i. S. d. § 305c.[1] Anders, wenn sie in Anlagen, unter "Schlussbestimmungen", in längeren Paragrafen oder in Klauseln mit Überschriften, die auf andere Regelungsgegenstände verweisen, versteckt werden.[2] Es empfiehlt sich daher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Alternative Mitarbeitervert... / 2 Verhältnis zum BetrVG

Ein Betriebsrat nach dem BetrVG kann auch dann gegründet werden, wenn bereits ein alternatives Modell der Arbeitnehmermitbestimmung besteht oder im Entstehen ist. Das BetrVG sieht vor, dass in Betrieben mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden kann, unabhängig davon, ob andere Formen der Mitbestimmung existieren. Das bedeutet, beide Arte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Gemeinsame Ausschüsse von Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 23 Unabhängig von der Größe der Betriebe können Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsame Ausschüsse bilden. Der gemeinsame Ausschuss ist ein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Gremium und kein Organ des Betriebsrats.[1] Rz. 24 Sinnvoll ist ein gemeinsamer Ausschuss, wenn komplexe Themen in einem kleineren Kreis von Fachleuten vonseiten des Betriebsrats wie auch d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 19 Ist kein Betriebsausschuss gebildet, können den Ausschüssen keine Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Sonstige Aufgaben, die dagegen übertragen werden können, beinhalten bloße Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen. Werden bestimmte Fachausschüsse gebildet, könnten diese die Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen aus ihrem Fachressort vorber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Chojetzki, Amtsermittlung versus Bürokratieabbau – Zum Nachweis des Geburtsdatums in Kontenklärungs- und Rentenverfahren der Rentenversicherung in Zeiten des E-Governments, ZFSH/SGB 2017, 135. Engelhardt, Änderung des Geburtsdatums bei im Ausland geborenen Versicherten, NZS 1997, 218. Hänlein, Die "Änderung" des Lebensalters nach türkischem Recht, VSSR 1998, 147. Joussen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.1 Privatrechtliche Vereinbarung

Rz. 3 Die Vorschrift ist lediglich auf privatrechtliche Vereinbarungen anwendbar. Ob eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung vorliegt, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung. Entscheidend ist vor allem, ob der Vertragsgegenstand dem privaten oder öffentlichen Recht zugehört. Öffentlich-rechtliche Verträge (§§ 53 ff. SGB X), insbes...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Allgemeines / 6.4 Betriebsvereinbarungen

Im Verhältnis von Tarifverträgen zu Betriebsvereinbarungen wird der Tarifautonomie aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich der Vorrang (sog. Tarifvorrang oder Tarifvorbehalt) eingeräumt. Nach § 77 Abs. 3 BetrVG könnten Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Allgemeines / 4.1 Negative Koalitionsfreiheit

Grenzen für ihre Rechtssetzungsmacht ergeben sich für die Tarifvertragsparteien aus der negativen Koalitionsfreiheit der nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer. Art. 9 Abs. 3 GG schützt entgegen seinem Wortlaut nicht nur das Recht des einzelnen, einer Koalition und damit einer Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberkoalition beizutreten (positive Koalitionsfreiheit). Durch die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Allgemeines / 6 Verhältnis von Tarifverträgen zu anderen Rechtsquellen

Die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sind nicht nur in Tarifverträgen, sondern noch in einer Vielzahl von anderen Rechtsquellen wie z. B. den unterschiedlichen Formen der betrieblichen Rechtssetzung und den arbeitsvertraglichen Regelungen enthalten. Daneben kann höherrangiges Recht (EG-Vertrag, Grundgesetz, Gesetze, sonstiges autonomes staatliches Recht sowie Richterrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 3 Änderung oder Aufhebung von Benefits

Ob und wie ein Benefit geändert oder aufgehoben werden kann, hängt davon ab, wie er eingeführt wurde. Bei einer Einführung mittels einer Klausel im Arbeitsvertrag kann der Benefit mittels einer Änderungskündigung geändert oder entzogen werden. Bei einem Anspruch des Arbeitnehmers, dessen Grundlage in einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde, muss die Betriebsvereinbarun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2 Anspruchsgrundlage

Benefits bedürfen, wie alle Leistungen in einem Arbeitsverhältnis, einer Anspruchsgrundlage. Diese kann sich aus einem Gesetz, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer vertraglichen Vereinbarung oder einer arbeitgeberseitigen Gesamtzusage ergeben. Welche Anspruchsgrundlage die richtige ist, hängt wiederum davon ab, um welchen Benefit es sich handelt und in welche...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Qualifizierung / 5.3 Lernort und Lernmethode

§ 5 TVöD macht keinerlei Vorgaben hinsichtlich des Lernorts und der Lernmethoden. Auch das ist wiederum ein Ausdruck des Bestrebens, dem einzelnen Arbeitgeber einen möglichst großen Spielraum zu belassen und beide Aspekte an seinen individuellen Bedürfnissen auszurichten. Praxis-Tipp Dieser Spielraum sollte auch nicht durch eine eventuelle Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2.2 Gesamtzusage mit Freiwilligkeitsvorbehalt oder Widerrufsvorbehalt

Der Arbeitgeber kann eine Leistung auch durch eine Gesamtzusage gewähren. Dies ist oftmals dann der Fall, wenn kein Betriebsrat im Unternehmen ist und nicht mit jedem Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung aufgesetzt werden soll. Unter einer Gesamtzusage ist die Zusage einer Leistung des Arbeitgebers gegenüber der gesamten oder einem Teil der Belegschaft zu verstehen. D...mehr

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Qualifizierung / 8 Qualifizierungsmaßnahme und Arbeitsentgelt

Zu beachten ist: Der Beschäftigte hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass er wegen der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme eine besser bezahlte Tätigkeit zugewiesen bekommt. Ebenso wenig kann eine freiwillige Überqualifizierung keinen Entgeltanstieg auslösen. Arbeitgeber und Beschäftigter haben aber selbstverständlich die Möglichkeit, in der Qualifizierungsvere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2.1 Gestaltung von rechtlichen Vereinbarungen

Je nach Thema und Sachlage gibt es Grenzen in der Gestaltung der rechtlichen Vereinbarung. Das gilt für die Voraussetzungen einer Teilhabe, wie für Abänderungen oder gar Einstellung der Leistung. So kann die Teilnahme an Benefits an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, soweit z. B. durch gesetzliche oder tarifliche Regelungen hier keine zwingenden Vorgaben für den Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Qualifizierung / 4 Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch

Abweichend vom Grundsatz eines fehlenden Anspruchs aufgrund der Regelung zur Qualifizierung ist in Abs. 4 des § 5 TVöD geregelt, dass ein Anspruch des Beschäftigten auf ein regelmäßiges Gespräch mit seiner jeweiligen Führungskraft besteht. Sofern in einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung nichts anderes vereinbart wird, muss ein solches Gespräch einmal im Jahr stattfinden. D...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Qualifizierung / 7 Qualifizierungsmaßnahme und Arbeitszeit

§ 5 Abs. 6 TVöD regelt auch, inwieweit Zeiten, in denen der Beschäftigte an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, als Arbeitszeit zu werten sind. Abs. 6 besagt nämlich, dass Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen als Arbeitszeit gelten. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass der Beschäftigte Arbeitszeit als eigenen Kostenbeitrag einbringt.[1] In einem solchen Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 4 Mitbestimmung des Betriebsrats

Nur wenn ein Betriebsrat existiert und es sich um Entgeltbestandteile handelt, sind Mitbestimmungsrechte zu beachten. Mitbestimmungsrechte können sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG (Zeit, Ort und Auszahlung der Arbeitsentgelte), § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.1 Vertraglich vereinbartes Freistellungsrecht

Rn 59 Insofern kommt es zunächst darauf an, ob durch Arbeits- bzw. Anstellungs- oder Kollektivvertrag (z.B. eine Betriebsvereinbarung) rechtswirksam eine Freistellungsmöglichkeit vereinbart worden ist.[148] Soweit dies der Fall ist, sind die vertraglichen Vorgaben einzuhalten.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.1.1 Einzel- und kollektivvertragliche Unkündbarkeitsregelungen

Rn 34 Die Vorschrift beinhaltet also lediglich eine Durchbrechung der individual- oder kollektivvertraglich vereinbarten Kündigungsbeschränkungen. Dementsprechend verdrängt § 113 Satz 1 Unkündbarkeitsklauseln in Tarifverträgen,[75] Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. Tarifliche Vorschriften zum Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer sind damit ebenso wenig insolvenzf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlagen: Was > Arbeitsentgelt ist, bestimmen die §§ 14ff SGB IV; der Begriff steht eigenständig neben dem steuerrechtlichen Begriff > Arbeitslohn. Die ArbG sind sowohl zum LSt-Abzug als auch zum Beitragsabzug für die > Sozialversicherung verpflichtet. Um diese Abzugsverpflichtung nicht zu erschweren, ist es grundsätzlich geboten, di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Unter "gewünscht" werden trotz der unglücklichen Wortwahl nur Angaben zu verstehen sein, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. Dass pe...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Auswirkungen elektronischer... / 8 Datenschutz bei Überwachung

Digitalisierung und deren Überwachungsfolgen alarmieren natürlich auch die Datenschützer. Datenschutz ist ein wichtiges Thema im Zeitalter der Digitalisierung und übrigens heute eines der häufigsten Themen bei Betriebsvereinbarungen. Maßnahmen der Beschäftigtenüberwachung unterliegen der betrieblichen Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Der Einsatz technischer Vorricht...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Auswirkungen elektronischer... / 2.1 Bereiche von Überwachung

Es lassen sich 3 Bereiche unterscheiden, die prinzipiell überprüft werden können:mehr