Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdachtsfälle im Unternehm... / 4 Checkliste Umgang mit Verdachtsfällen / Compliance-Krisenmanagement

Erste Orientierungsphase: Untersuchungszielsetzung, -planung und -taktikmehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sicher unterwegs im Außendi... / 4.5 Betriebliche Regelung/Betriebsvereinbarung für Fahrzeuge

Ratsam ist es immer, eine Vereinbarung für das Lenken von Fahrzeugen im betrieblichen Auftrag schriftlich aufzusetzen. Je nach Betriebsart ist der Betriebsrat hier mit einzubeziehen. Darin werden die Rechte und Pflichten des Fahrzeuglenkers abgehandelt und alle Seiten sind informiert und stimmen zu. Auch über die Nutzung "rein geschäftlich" oder auch "privat" werden dann auc...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Software-Ergonomie: Benutze... / 3.1.3 Benutzerbefragung

Es gibt standardisierte Fragebögen, mit deren Hilfe man feststellen kann, wie zufrieden Benutzer mit einem Softwaresystem sind. Normalerweise werden hier zu vorgegebenen Fragen durch den Benutzer Bewertungen auf vorgegebenen Skalen gemacht. Das Problem bei solchen quantitativen Auswertungen ist jedoch immer, dass unklar ist, welcher konkrete Handlungsbedarf bei einem Software...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt den zwingenden Charakter der in den §§ 617 und 618 BGB normierten Fürsorgepflichten des Arbeitgebers aus Gründen des sozialen Schutzes. Die Pflichten können im Voraus weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung abbedungen werden.[1] Auch ein Verzicht des Dienstleistenden ist (im Voraus) nicht möglich. Ausges...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die in § 83 BetrVG geregelten Rechte sind rein individualrechtlicher Natur. Sie gelten daher auch in Betrieben ohne Betriebsrat und solchen, die gar nicht betriebsratsfähig sind. Personen, auf die das BetrVG gar nicht anwendbar ist, können sich hingegen nicht auf § 83 BetrVG berufen. Für die Praxis ergibt sich hieraus kein Unterschied, da für leitende Angestellte § 26 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 7 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Personalakte sorgfältig zu verwahren, vertraulich zu behandeln und den Kreis der damit befassten Personen möglichst eng zu halten. Neben den Mitarbeitern der Personalabteilung sind auch die der Innenrevision zur Einsichtnahme befugt, ohne dass der Arbeitnehmer zustimmen müsste.[1] Einer solchen Zustimmung bedarf es jedoch, wenn die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Datenschutz

Rz. 13 Werden personenbezogene Arbeitnehmerdaten in einer Datei, etwa einer Urlaubskartei, Fehlzeitkartei, Pfändungskartei, elektronischen Personalakte etc. verarbeitet oder genutzt, sind die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die in Art. 5 DSGVO genannten Prinzipien Transparenz, Zweckbindung, Datensparsamkeit, Richtigkeitsgewähr und Beschränkung der...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 14 Sämtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die in § 83 BetrVG begründeten Rechte werden vor den Gerichten für Arbeitssachen im Urteilsverfahren ausgetragen, auch wenn es darum geht, ob ein Betriebsratsmitglied bei der Akteneinsicht anwesend sein darf. Es geht dabei nicht um eigene Rechte des Betriebsrats, sondern um die des einzelnen Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Bestandteile

Rz. 12 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Dokumente aus der Personalakte ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung erkennt ihn jedoch in den Fällen an, in denen unrichtige Angaben und missbilligende Äußerungen in der Personalakte enthalten sind, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können.[1] Dies ist vor ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 3.3 Betriebsvereinbarung

Besteht in einem Unternehmen ein Betriebsrat, empfiehlt sich zumeist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung des Verhaltenskodex.. Da ein erheblicher Teil von typischerweise in Verhaltenskodizes enthaltenen Regelungen mitbestimmungspflichtig ist, wird eine Regelung durch Betriebsvereinbarung regelmäßig erforderlich sein. Betriebsvereinbarungen gelten unmittel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 6 Check-Liste für die Gestaltung und Einführung eines Verhaltenskodex

Soll der Verhaltenskodex vorwiegend allgemeine Prinzipien wiedergeben oder konkrete Anweisungen und Orientierungshilfen mit operativem Geltungsanspruch enthalten? Soll der Verhaltenskodex durch besondere Compliance-Richtlinien ergänzt werden und sollte deshalb an bestimmten Stellen allgemeiner formuliert werden? Mitwirkung Arbeitnehmervertretung bei Erstellung und Einführung? A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 3.1 Ausübung des Direktionsrechts

Ein Verhaltenskodex kann unter Umständen kraft Direktionsrecht eingeführt werden. Das Direktionsrecht ermöglicht es dem Arbeitgeber, nach billigem Ermessen Anordnungen zu Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu treffen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 3 Maßnahmen zur Implementierung eines Verhaltenskodex

Zur Einführung eines Verhaltenskodex und der verbindlichen Geltung entsprechender Compliance-Regeln gegenüber den Arbeitnehmern bieten sich dem Unternehmen verschiedene Wege an. Dabei ist grundsätzlich zwischen einem einseitigen arbeitgeberseitigen Vorgehen und zweiseitigen Vereinbarungen zu entscheiden, wobei als Vertragspartner insbesondere der individuelle Arbeitnehmer od...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGG / 1.2.2 Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Das AGG gilt während des gesamten Arbeitsverhältnisses für alle Beschäftigungs- bzw. Arbeitsbedingungen, d. h. sowohl für vertragliche Regelungen als auch für Weisungen des Arbeitgebers. Das AGG findet nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 auch auf kollektive Vereinbarungen (Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen) Anwendung. Hinweis Arbeitsentgelt Zu den Arbeitsbedingungen zählt auch das Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.7 Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Alle sozialen Fragen, die nicht mitbestimmungspflichtig sind, kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber in einer sog. freiwilligen Betriebsvereinbarung regeln. Hier ist jedoch der Vorrang des Tarifvertrags nach § 77 Abs. 3 BetrVG zu beachten. Das bedeutet, dass die jeweilige Angelegenheit nicht bereits in einem für die Branche gültigen Tarifvertrag geregelt sein darf. Ob der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.5 Mitbestimmungsrecht bei Eil- und Notfällen

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist auch dann zu beachten, wenn der Arbeitgeber in Eilfällen, z. B. Anordnung von Mehrarbeit im Falle von Maschinenausfällen, nur eine vorläufige Anordnung treffen will. Auch der Betriebsratsvorsitzende hat nicht das Recht, alleine zu entscheiden. In der Praxis haben sich dazu Betriebsvereinbarungen zur Regelung von Mehrarbeit in Eilf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.3 Wirksamkeitsvoraussetzung

Rz. 18 Von der herrschenden Meinung[1] wird vertreten, dass eine Maßnahme des Arbeitgebers, die der notwendigen Mitbestimmung entbehrt, rechtswidrig sei (Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung). Einseitige rechtsgeschäftliche Maßnahmen (wie z. B. die Ausübung des Direktionsrechts) als auch einzelvertragliche Vereinbarungen seien infolge der Rechtswidrigkeit unwirksam. Tatsäch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Anwendungsbereich/erschöpfender Katalog; persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Die Vorschriften des § 87 Abs. 1 BetrVG gelten auch für den Gesamtbetriebsrat und den Konzernbetriebsrat im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit (s. § 50 BetrVG für den Gesamtbetriebsrat und § 58 BetrVG für den Konzernbetriebsrat). Indes haben die Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf allen Ebenen im Bereich der sozialen Angelegenheiten keine eigenen Zuständigkei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.1 Form der Ausübung

Rz. 16 Was die Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts angeht, sind die Betriebspartner frei. Zweckmäßigerweise wird eine Betriebsvereinbarung abzuschließen sein, wenn durch die Regelung unmittelbare Rechte und Pflichten für die Belegschaft ausgelöst werden sollen. Damit macht man sich die normative Wirkung des § 77 Abs. 4 BetrVG zu eigen. Nach dieser Vorschrift gelten Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Verhältnis zu § 77 Abs. 3 BetrVG

Rz. 39 Umstritten war das Verhältnis zwischen § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG. Das Bundesarbeitsgericht vertritt dazu die sogenannte Vorrangtheorie. Danach schließt § 77 Abs. 3 BetrVG Betriebsvereinbarungen nur in Angelegenheiten aus, in denen dem Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zusteht. Soweit es aber um die in § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.4.1 Freiwillige Leistungen

Rz. 188 Bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers, auf die die Arbeitnehmer weder kraft Gesetzes noch kraft Tarifvertrags einen Anspruch haben, ist die Mitbestimmung eingeschränkt. Die Mitbestimmung des Betriebsrats kann nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber zu zusätzlichen Leistungen verpflichtet wird, die er nicht gewähren will. Der Arbeitgeber kann daher frei entsche...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Kurzarbeit

Rz. 85 Die Kurzarbeit ist der Hauptfall der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll. Ebenfalls mitbestimmungspflichtig ist die Frage, wie die verbleibende Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt werden soll (was man auch auf § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 214 Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für die Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der m...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.2 Mitbestimmung

Rz. 168 Mitbestimmungsfreie Vorfrage ist zunächst, ob eine Sozialeinrichtung überhaupt eingerichtet werden soll.[1] Der Arbeitgeber entscheidet ebenfalls frei darüber, wie viel Geld er dafür aufbringen will. Durch das Mitbestimmungsrecht kann der Arbeitgeber weder gezwungen werden, für die Sozialeinrichtung einen gewissen Dotierungsrahmen zur Verfügung zu stellen, noch weite...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

Rz. 63 Mit der Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit wird die Dauer der täglichen Arbeitszeit insoweit fixiert, als dass ihr ein Rahmen gesetzt wird. Das Mitbestimmungsrecht muss nicht notwendigerweise einheitlich für den ganzen Betrieb ausgeübt werden. Es kann zwischen Arbeitnehmergruppen, Betriebsabteilungen oder funktionell differenziert werden. All...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Umfang der Mitbestimmung/Verteilung und Lage, nicht Dauer der Arbeitszeit

Rz. 60 Zweck der Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist es, die Arbeitnehmer über den Betriebsrat an der Entscheidung über die Lage ihrer Arbeitszeit teilhaben zu lassen. Der Betriebsrat soll die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung bringen. Das Mitbestimmungsre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte

Rz. 89 § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG betrifft die Umstände der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Erfasst werden weder Fragen der innerbetrieblichen Lohngestaltung (dazu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) noch die Höhe der jeweiligen Vergütung. Rz. 90 Arbeitsentgelt ist jede Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers unabhängig von ihrer Bezeichnung. Dazu zählen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Kollektive Regelung und Einzelfall

Rz. 13 Charakteristikum der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist der kollektive Bezug. In aller Regel sind daher nur generelle kollektive Regelungen erfasst. Einzelmaßnahmen ohne kollektiven Bezug werden von der Mitbestimmung nicht erfasst. Scheinbare Ausnahmen bilden die Regelungen in § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG (Urlaub für einzelne Arbeitnehmer) und § 87 Abs. 1 Nr. 9...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Sonstige Grenzen der Mitbestimmung

Rz. 43 Die Frage nach den sonstigen Grenzen der Mitbestimmung ist zu trennen von der Frage der Regelungsbefugnisse der Betriebspartner. An welche Grenzen die Betriebspartner bei der normativen Gestaltung der Arbeitsbedingungen mittels einer Betriebsvereinbarung gebunden sind, ist der Kommentierung zu § 77 BetrVG zu entnehmen. 2.3.1 Arbeitskampf Rz. 44 Besonderheiten für die Au...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsbußen

Rz. 57 Nicht selten sind in allgemeinen Betriebsordnungen auch Betriebsbußen geregelt, die dazu dienen, die Einhaltung der Verhaltens- und Ordnungsvorschriften durchzusetzen. Hier erstreckt sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts[1] das Mitbestimmungsrecht sowohl auf die Aufstellung der Betriebsstrafenordnung als auch auf die Verhängung einer Buße im Einzelfall. Für Letz...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage

Rz. 67 Das Mitbestimmungsrecht bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage kann sehr weitreichende Folgen haben. Die Frage, an wie vielen Tagen in der Woche gearbeitet werden soll und wie viele und welche Tage arbeitsfrei bleiben sollen, zählt dazu.[1] In der Regel ist die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit tariflich oder einzelvertraglich vor...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 73 Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG für den Sonderfall der vorübergehenden Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung (Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit. Es enthält darüber hinaus ausnahmsweise auch die Komponente der Dauer der Arbeitszeit, die vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Pausen

Rz. 70 Das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Pausen erfasst sowohl die Lage der Pausen als auch deren Dauer. Mit Pausen waren bislang nur die unbezahlten Pausen gemeint, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit leisten noch sich zur Arbeit bereithalten muss.[1] Anderenfalls könnte der Betriebsrat mit dem Mitbestimmungsrecht in das arbeitsvertragliche Synallagma (Leistungs-G...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.6 Einzelfälle

Rz. 127 Vielfach sind gängige Softwareprogramme mit Überwachungsfunktionen ausgestattet. So speichern eine Reihe von Officeprogrammen die Bearbeitungsdauer und die Bearbeitungszeit von Dateien in eine gesonderte Datei, die eingesehen werden kann. Auch die Standardinternetprogramme enthalten Überwachungskomponenten, wie die Verlaufsaufzeichnung und die Zwischenspeicherung auf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.3 Einkünfte in Geldeswert

Rz. 37 Zu den Einkünften in Geldeswert gehören alle Mittel, die in Geld getauscht werden können. Hierzu zählen Forderungen (Gutschriften auf Giro-/Tagesgeldkonten oder Sparbüchern, Gutscheine, Wertpapiere wie Schecks, Wechsel, Aktien etc.) und Sachbezüge, d. h. Waren und Dienstleistungen, die einen Marktwert haben (Deputate, Warenleistungen, freie Unterkunft und/oder Verpfle...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 17 Entscheidung der Einigungsstelle

Rz. 217 Gelangen Arbeitgeber und Betriebsrat über eine nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Angelegenheit zu keinem Einvernehmen, so kann gemäß § 87 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle eingeschaltet werden. Jede Seite der Verhandlungen kann die Einigungsstelle anrufen, deren Spruch ersetzt dann die nicht zustande gekommene Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.4.2 Betriebliche Altersversorgung

Rz. 192 Mitbestimmungspflichtig ist nach den vorgenannten Grundsätzen auch die betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber kann zwar über das "Ob", den damit verbundenen Zweck und den begünstigten Personenkreis mitbestimmungsfrei entscheiden.[1] Sind diese Entscheidungen einschließlich des Dotierungsrahmens getroffen worden, hat der Betriebsrat bei der Ausgestaltung der b...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.5 Zielvereinbarungen

Rz. 200a Will der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbarte individuelle Ziele zur Berechnungsgrundlage für die Bemessung eines Bonus vorsehen, so ergibt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats neben § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch aus § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Mitbestimmungspflichtig sind danach jedenfalls die strukturellen Vorgaben (z. B. Rahmenvorgaben für die Zi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einzelfälle

Rz. 56 Im Folgenden werden einige Beispiele aus Literatur und Rechtsprechung aufgeführt. Praxis-Beispiel Beispiele: (ja = mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nein = nicht mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) ja: Arbeitskleidung, soweit Arbeitgeber nicht den reinen Vollzug staatlicher Vorschriften (etwa Hygienevorschriften) verlangt und Regelun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 87 BetrVG betrifft den Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich in den von § 87 Abs. 1 BetrVG genannten Angelegenheiten auf eine Vorgehensweise oder Regelung einigen. Sie können zu diesem Zweck eine Betriebsvereinbarung schließen oder eine sonstige Abrede treffen. Gelingt dies nicht, entscheidet die Einigun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.1.2 Bereite Mittel

Rz. 24 Einkommen lässt sich nur einsetzen, um einen sozialhilferechtlichen Bedarf zu decken, wenn es bedarfsbezogen verwendet werden kann. Es muss sich dabei um bereites Einkommen handeln, also Einkommen, das dem Bedürftigen auch tatsächlich und nicht nur normativ zur Verfügung steht (vgl. BSG, Urteil v. 11.12.2007, B 8/9b SO 23/06 R; zum SGB II: BSG, Urteil v. 19.8.2015, B ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Voraussetzungen

Rz. 35 Eine tarifliche Regelung "besteht" im Sinne der Schrankenregelung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG, wenn sie im Betrieb mit unmittelbarer und zwingender Wirkung gem. § 4 Abs. 1 TVG gilt. Es reicht die Tarifbindung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmer des Betriebs müssen aber unter den fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Ihre Tarifbin...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Die betriebliche Ordnung, die durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung unterworfen wird, umfasst nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1] Sofern das Verhalten der Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.3 Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Rz. 139 Die Betriebspartner sind zur gemeinsamen Ausfüllung der gesetzlichen Rahmenvorschriften aufgerufen. Dabei haben sie sich auf eine technisch definierte Lösung zu einigen. Nicht mitbestimmungspflichtig sind die für den Arbeitsschutz unerheblichen Aspekte, z. B. Hersteller, Bezugsquelle, Lieferungsbedingungen und unter Umständen Designfragen. Der Betriebsrat kann also g...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.1 Stundenlöhner

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Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 14.1 Allgemeines

Rz. 201 Das betriebliche Vorschlagswesen i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG umfasst Verbesserungsvorschläge, die nicht unter das Arbeitnehmererfindungsgesetz fallen (vgl. § 1 ArbNErfG). Für patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindungen enthält das Arbeitnehmererfindungsgesetz eine abschließende Regelung.[1] Auch sogenannte qualifizierte technische Verbesserungsvorschläge, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.3 Tarifliche Übernahmeverpflichtung

In einigen Tarifverträgen (insbesondere im öffentlichen Dienst)[1] gibt es unterschiedlich ausgestaltete Übernahmeverpflichtungen. In der Regel bindet die jeweilige Tarifnorm nur den Arbeitgeber, der etwa einem vorab festgelegten Kontingent von Auszubildenden oder jedem Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen ein Angebot auf Abschluss eines – in der Regel befristeten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.4 Beachten der betrieblichen Ordnung

Die in § 13 Satz 2 Nr. 4 BBiG normierte Verpflichtung zum Beachten der betrieblichen Ordnung ist mehr ein Merkposten für Auszubildende als eine Regelung mit echtem normativen Sinngehalt. Es ist selbstverständlich, dass der Inhaber der Ausbildungsstätte – wiederum in den Grenzen des Direktionsrechts – Beginn und Ende der Ausbildungszeit bestimmt. Natürlich bestimmt auch der A...mehr