Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / A. Einführung

Rz. 1 "Arbeitsrecht 4.0" symbolisiert ein Arbeitsrecht im Wandel. "Home-Office", "Mobile-Office", "Agile Working", "Scrum", "Desksharing", "Crowdwork" oder auch "Bring Your Own Device (BYOD)", schon diese Auswahl an Anglizismen lässt die Dynamik erkennen, mit der Globalisierung und Digitalisierung in die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung Einzug gehalten haben. Doch es wär...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / c) Beim Betriebserwerber vorhandene kollektivrechtliche Regelungen

Rz. 45 Ausgeschlossen ist die Weitergeltung i.S.d. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB gem. Satz 3, wenn die Materie beim Betriebserwerber bereits geregelt ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die tariflichen Arbeitsbedingungen lediglich aufgrund arbeitsvertraglicher Inbezugnahme gelten.[56] Hintergrund dieser Rspr. ist der Gedanke, dass dem Betriebserwerber die Möglichkeit zur Anpas...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Tarifverträge

Rz. 44 Zu einer kollektivrechtlichen Fortgeltung von Tarifnormen kommt es, soweit Betriebserwerber und Arbeitnehmer nach § 3 TVG tarifgebunden sind.[55] Wichtigste Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft des Übernehmers im Arbeitgeberverband, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Weiterhin gilt ein nach § 5 TVG allgemeinverbindlicher Tarifvertrag unabhängig von der Tari...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Vergütung und Abgeltung von Überstunden/Mehrarbeit

Rz. 42 Neben der Frage, ob der Arbeitgeber zur Anordnung von Überstunden bzw. Mehrarbeit einseitig berechtigt ist,[61] sollte ein Arbeitsvertrag auch die Frage beantworten, ob und in welchem Umfang vom Arbeitnehmer tatsächlich geleistete Überstunden zu vergüten sind. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nach § 612a BGB nur zur Gewährung der vereinbarten Vergütung für die verein...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Nichtanwendbarkeit der § 305 Abs. 2 und Abs. 3 BGB

Rz. 57 Besonderer Erwähnung bedarf allerdings, dass die im Bereich des allgemeinen Zivilrechts für die Frage der wirksamen Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen sehr wichtigen Absätze 2 und 3 des § 305 BGB auf "Arbeitsverträge" gerade nicht anzuwenden sind (vgl. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB): § 305 Abs. 2 BGB sieht ganz allgemein vor, dass AGB im Normalfall nur dann Bestandt...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 95 Die Inbezugnahme tariflicher Regelungen ist ein gängiges Mittel der Arbeitsvertragsgestaltung. Insbesondere tarifgebundene Arbeitgeber greifen auf sie zurück, um einheitliche Vertragsbedingungen für alle Mitarbeiter unabhängig von ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zu gewährleisten. Doch auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber können Bezugnahmeklauseln nutzen und so auf e...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / VI. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG– Arbeitsentgelt

Rz. 16 Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG muss der Arbeitgeber "die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung" nachweisen. Zu den "and...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 301 Es ist in der Praxis üblich und aus verschiedenen Gründen auch sehr sinnvoll, arbeitsvertragliche Vereinbarungen schriftlich abzuschließen.[371] Für den arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag folgt ein Schriftformerfordernis bereits zwingend aus §§ 623, 126 BGB. Ein nicht schriftlich geschlossener Aufhebungsvertrag ist unwirksam (§ 125 S. 1 BGB). Auch die Befristung ei...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / d) Bezugnahmeklauseln

Rz. 46 Das BAG legte arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln, die auf den für den Arbeitgeber geltenden Tarifvertrag verweisen, nach bisheriger Rspr. grds. als sog. "Gleichstellungsabreden" aus.[58] Dem liegt der folgende Gedanke zugrunde: Der Arbeitgeber weiß nicht, welche seiner Mitarbeiter Mitglieder der zuständigen Gewerkschaft sind. Ist er selbst Mitglied im Arbeitgeberve...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / VI. Unterrichtung der Mitarbeiter

Rz. 52 Die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer sind gem. § 613a Abs. 5 BGB vor dem Übergang über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für sie und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen zu unterrichten. Zum Inhalt der Unterrichtung gehören u...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 334 Schulden zwei Parteien einander gleichartige Leistungen, so kann grds. jede Partei ihre Forderung gegen die Forderung des jeweils anderen aufrechnen und somit auf einfache Art und Weise unter Vermeidung des ansonsten erforderlichen Leistungsaustauschs sowohl die eigene Verpflichtung erfüllen als auch die eigene Forderung befriedigen. Voraussetzung für eine Aufrechnun...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 6. Wirkung des Sozialplans

Rz. 131 Sozialpläne sind Betriebsvereinbarungen besonderer Art (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG).[204] Sie sind nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen auszulegen.[205] Bei der Auslegung ist der Zweck des Sozialplans (Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile infolge der Betriebsänderung) mit zu berücksichtigen.[206] Rz. 132 Der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt ...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Arbeitszeit

Rz. 18 Der Regelungsvorschlag zur Arbeitszeit erschließt sich vor dem Hintergrund, dass die Home-Office-Vereinbarung als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag strukturiert ist. Damit erübrigen sich Regelungen zur Arbeitszeit während der Tätigkeit in der betrieblichen Arbeitsstätte; insoweit ist die Geltung der betrieblichen Regelungen vorausgesetzt. Mit Blick auf die Arbeits...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 2.2 Vereinbarung als Grundlage

Die Arbeitsvertragsparteien können die temporäre Auslandstätigkeit auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung regeln, z. B. einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Als weitere Rechtsgrundlagen kommen insbesondere tarifvertragliche Regelungen und freiwillige Betriebsvereinbarungen in Betracht. Zwar hat der Gesetzgeber ein neues Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Ausg...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7.3 Form der Ausübung der Mitbestimmung

Sofern das Hinweisgebersystem den Kernbereich der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG betrifft, ist der Betriebsrat im Rahmen der Einführung und Ausgestaltung zu beteiligen. Zentrales Mittel zur Ausübung der Mitbestimmung ist regelmäßig der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Betrifft die Einführung und Ausgestaltung des Hinweisgebersystems ...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts gemäß §§ 106 Satz 2 GewO, 315 BGB neben Ort und Zeit vor allem auch den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, Weisungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu erteilen; er kann also auch anordnen, wie sich Arbe...mehr

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Land- und Baumaschinenmecha... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen sowie bei Ableitung entsprechender Maßnahmen zur Gestaltung sicherer und ergonomisch optimaler Arbeitsmittel und Arbeitsplätze, Beratung bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses und bei Auswahl und Einsatz von emissionsarmen Arbeitsstoffen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von PSA, Erarbeitung eines Hautschut...mehr

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Mediengestalter (Professiog... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse mit dem Ziel der Ableitung von Gestaltungsmaßnahmen verbunden mit der Schaffung einer gesundheitsförderlichen Arbeits- und Unternehmenskultur (Kommunikation und Kooperation, Führungsstil, soziales Klima), Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsräumen und Arbeitsplätzen hinsichtlich K...mehr

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Kurier-, Express- und Postd... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zum richtigen Heben und Tragen sowie Transportieren von Paketen, insbesondere mit dem Fahrrad, Hinweise zum Tragen eines GS-gekennzeichneten Fahrradhelms, Beratung zur ergonomisch richtigen Einstellung des Fahrerarbeitsplatzes (z. B. aufrechte Sitzhaltung, gute Erreichbarkeit der Bedienelemente, gute Sicht nach vorn und hinten mit Rückfahr- bzw. Seitenkamera, optimale...mehr

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Notfallsanitäter (Professio... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zu Möglichkeiten der Kompensation der empfundenen hohen physischen Belastung durch Schicht- und Wochenendarbeit (z. B. durch gesundheitsfördernde Verhaltensweisen bezüglich körperlicher Bewegung und gesunder Ernährung, durch Einbeziehen in die Gestaltung des Dienstplans), therapeutische Betreuung hinsichtlich posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS), z. B. bei Ve...mehr

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Fachangestellte für Bäderbe... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu den erforderlichen Maßnahmen in Notfällen, Hinweise zur Ablauforganisation in einem Badebetrieb mit Bezugnahme zu Phasen hohen Publikumsverkehrs an Wochenenden, Feiertagen und Schulferien, Beratung zum Einsatz von PSA (in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit), Beratung zu erforderlichen hygienisch...mehr

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Pyrotechniker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse mit dem Ziel der Ableitung von Maßnahmen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes, Mitwirkung und Beratung zur Realisierung vorbeugender Maßnahmen eines sicheren und gesundheitsgerechten Verhaltens der Beschäftigten im Sinne der Verhaltensprävention, Beratung zu hygienischen Maßnahmen im Ar...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 9 Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet ist, Mehrarbeit zu leisten. Dafür ist in der Regel eine entsprechende arb...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 2.1 Allgemeines

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Gesetzliche Regelungen, die das Mitbestimmungsrecht unmittelbar einschränken, gibt es nicht. Das Arbe...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 1 Ausübung und Einschränkung des Weisungsrechts

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG schränkt das Weisungsrecht des Arbeitgebers ein. Aber auch dann, wenn Weisungen des Arbeitgebers mit Zustimmung des Betriebsrats erteilt werden, müssen sie "billigem Ermessen" genügen. Der Umfang des Mitbestimmungsrechts richtet sich nach dem durch die zwingenden gesetzlichen und tariflichen Vorschriften ...mehr

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Agile Transformation gestal... / 2.6.1 Einzelne abholen

Die Statistik zu den unterschiedlichen Typen von Menschen im Umgang mit Neuem benennt einen kleinen Anteil von Menschen, die bei Veränderungen vorne mit dabei sind – die Promotoren. Das sind auch die, die man am besten für das Experimentieren mit den ersten Prototypen anspricht. Ein viel größerer statistischer Anteil fällt auf die sog. Skeptiker. Diese werden so charakterisie...mehr

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Betriebsvereinbarungen

1 Die Bedeutung der Betriebsvereinbarung Bei den echten Mitbestimmungsrechten (diese sind vor allem in §§ 87, 91, 97 Abs. 2, 112 Abs. 4 BetrVG geregelt) können Regelungen nur durch Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen werden. Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers sind hier deshalb unwirksam. Das gesetzliche Instrument dieser Einigung ist die Betriebsvereinb...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.4 Schriftform der Betriebsvereinbarung

Gem. § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bedürfen Betriebsvereinbarungen der Schriftform. Die Betriebsvereinbarung ist von beiden Seiten, also von Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch den Vorsitzenden vertreten ist (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG), zu unterzeichnen (§ 77 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Es genügt also nicht, dass Urkunden ausgetauscht werden, die nur von je einer Seite unterzeichne...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 6.1 Wenn eine frühere Betriebsvereinbarung den gleichen Fragenkomplex anders regelte

Die neue Betriebsvereinbarung verdrängt die Normen der alten Betriebsvereinbarung zu demselben Fragenkomplex, egal, ob die bisherige Regelung für die Arbeitnehmer günstiger war oder nicht (sog. Ablösungsprinzip).[1]mehr

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Betriebsvereinbarungen / 1 Die Bedeutung der Betriebsvereinbarung

Bei den echten Mitbestimmungsrechten (diese sind vor allem in §§ 87, 91, 97 Abs. 2, 112 Abs. 4 BetrVG geregelt) können Regelungen nur durch Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen werden. Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers sind hier deshalb unwirksam. Das gesetzliche Instrument dieser Einigung ist die Betriebsvereinbarung. Kommt bei diesen Mitbestimmungsre...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.5 Dürfen für Arbeitnehmer günstigere Regelungen durch Betriebsvereinbarung getroffen werden?

Im Arbeitsrecht gilt zwar grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip. Dies bedeutet jedoch nur, dass günstigere Regelungen im Arbeitsvertrag, ungünstigeren tarifvertraglichen Regelungen (wegen § 4 Abs. 3 TVG) und ungünstigeren Betriebsvereinbarungen vorgehen. Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht im Verhältnis Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag.[1] In einer Betriebsvereinbarung darf a...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 5 Inhalt und Rechtswirkungen der Betriebsvereinbarung

Wie ausgeführt, dient die Betriebsvereinbarung der Verwirklichung der Mitbestimmungsrechte. Ebenso wie der Tarifvertrag (vgl. dort §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 4 TVG) enthält die Betriebsvereinbarung Rechtsnormen, die unmittelbar und zwingend gelten (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG). 5.1 Unmittelbare Wirkung Regelt eine Betriebsvereinbarung den Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse, werden...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 10 Durchführung einer Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen führt gem. § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG der Arbeitgeber durch. Streiten die Parteien um den Inhalt der Betriebsvereinbarung, hat ihn das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren festzustellen.[1] Der Betriebsrat hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung, kann aber selbst nicht gegen den Arbeitgeber auf Erfüllung der Z...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 3 Auslegung (Aushang) der Betriebsvereinbarung im Betrieb zur Information der Arbeitnehmer

Gem. § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Hält sich der Arbeitgeber daran nicht, führt das nicht dazu, dass die Betriebsvereinbarung unwirksam ist. Hier handelt es sich vielmehr nur um eine Ordnungsvorschrift, die die Durchführung von Betriebsvereinbarungen betrifft.[1] Die Verletzung der Vorschrift...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 6 Was geschieht mit früheren Regelungen bei Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung?

6.1 Wenn eine frühere Betriebsvereinbarung den gleichen Fragenkomplex anders regelte Die neue Betriebsvereinbarung verdrängt die Normen der alten Betriebsvereinbarung zu demselben Fragenkomplex, egal, ob die bisherige Regelung für die Arbeitnehmer günstiger war oder nicht (sog. Ablösungsprinzip).[1] 6.2 Wenn ein früherer Arbeitsvertrag den gleichen Fragenkomplex anders regelt I...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 11 Kündigung einer Betriebsvereinbarung und Nachwirkung

Die Betriebsvereinbarung endet, wenn sie befristet ist, mit Fristablauf, sonst durch Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn nichts anderes vereinbart wurde (§ 77 Abs. 5 BetrVG). Es ist aber, wenn besonders schwerwiegende Gründe die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen lassen, auch eine fristlose Kündigung m...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4 Grenzen der Regelungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarung

4.1 Allgemeine Gesetze Die Betriebsvereinbarung darf nicht gegen zwingende (Gegensatz: "abdingbare" oder "dispositive") gesetzliche Vorschriften verstoßen. Beispiele: keine Betriebsvereinbarung über Wegfall von Urlaubsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen: Verstoß gegen § 14 BUrlG, keine Betriebsvereinbarung über Bezahlung der Teilnehmer bei Teilnahme an einem Warnstreik, da...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 8 Auslegung von Betriebsvereinbarungen

Auslegung im rechtlichen Sinne (und darum handelt es sich hier) ist die Frage nach dem Inhalt einer Vereinbarung, wenn der Text nicht ganz eindeutig ist, d. h. was haben die Parteien, die diese Regelung vereinbart haben, gemeint? Was wollten sie? Betriebsvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen. Maßgeblich ist der in der Betriebsvereinbarung selbst zum Ausdruck gekommene Wi...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13 Regelungsinhalte für Betriebsvereinbarungen bei Anwendung des TVöD

Auch unter Geltung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sind bestimmte Themen mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat, d. h. sie können wie z. B. das Arbeitszeitmodell nicht einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben, sondern müssen durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Die Betriebsvereinbarung ist die vorweggenommene Zustimmung des Betriebsrats zu Fragen, die s...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 9 Die gerichtliche Billigkeitskontrolle von Betriebsvereinbarungen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1] unterliegen Betriebsvereinbarungen, anders als Tarifverträge, einer allgemeinen Billigkeitskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Das BAG begründet seine Ansicht damit, dass der Betriebsrat nicht die gleiche Unabhängigkeit vom Arbeitgeber besitze wie die Gewerkschaft (bei der Aushandlung eines Tarifvertrags); deshalb sei er nicht in glei...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.2 Freiwillige Betriebsvereinbarungen/Regelungsabreden

Sog. freiwillige Betriebsvereinbarungen sind nicht zwingend erforderlich, können aber unter Bezug auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes geschlossen werden: Im Falle nicht ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit soll im Bereich TVöD-VKA bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage geregelt werden (§ 27 Abs. 3 TVöD-VKA). Die Einigung übe...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1 Zwingende Betriebsvereinbarungen

Zwingende Betriebsvereinbarungen können von jeder Betriebspartei – Arbeitgeber und Betriebsrat – erzwungen werden, notfalls über das Einigungsstellenverfahren. 13.1.1 Verteilung der Arbeitszeit Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit – also das Arbeitszeitmodell – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifl...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.1 Allgemeine Gesetze

Die Betriebsvereinbarung darf nicht gegen zwingende (Gegensatz: "abdingbare" oder "dispositive") gesetzliche Vorschriften verstoßen. Beispiele: keine Betriebsvereinbarung über Wegfall von Urlaubsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen: Verstoß gegen § 14 BUrlG, keine Betriebsvereinbarung über Bezahlung der Teilnehmer bei Teilnahme an einem Warnstreik, da dies gegen die Neutra...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 6.3 Wenn betriebliche Übung oder vertragliche Einheitsregelung den gleichen Fragenkomplex anders regelte

Wenn die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung günstiger ist, verdrängt sie die alte. Ob aber eine Betriebsvereinbarung auch eine betriebliche Übung oder eine vertragliche Einheitsregelung zuungunsten der Arbeitnehmer ändern kann, war sehr umstritten, bis der Große Senat des BAG[1] entschieden hat, dass dies grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn es sich um eine umstru...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 6.2 Wenn ein früherer Arbeitsvertrag den gleichen Fragenkomplex anders regelt

Ist die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung für den einzelnen Arbeitnehmer günstiger, ersetzt sie die einzelvertragliche alte Regelung so lange, wie die Betriebsvereinbarung gilt.[1] Ist die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung für den einzelnen Arbeitnehmer ungünstiger, gilt grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip: Einzelvertraglich ausgehandelte individuelle Arbeits...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 5.1 Unmittelbare Wirkung

Regelt eine Betriebsvereinbarung den Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse, werden diese entsprechend umgestaltet bzw. ausgestaltet. Die Normen der Betriebsvereinbarung wirken also wie ein Gesetz auf die Arbeitsverhältnisse ein. Abweichendes wird verdrängt, Fehlendes ergänzt. Auch sog. negative Inhaltsnormen, z. B. ein Verbot der Vereinbarung von Arbeit auf Abruf, sind mög...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.2 Grundsätze der Entgeltgestaltung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Gleiches gilt für die Festsetzung leistungsbezogener Entgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG). In Abschn. III des TVöD ist das Entgeltsystem d...mehr