Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Parteien

Rz. 5 Daraufhin werden, wie in jedem Vertrag üblich, die Parteien genannt, die den Vertrag geschlossen haben. Deren Bezeichnung sollte so genau wie möglich erfolgen. Die Nennung der gesetzlichen Vertretungsorgane ist in der Praxis üblich, jedoch nicht zwingend erforderlich, da die Betriebsvereinbarung ohnehin nur durch sie wirksam abgeschlossen werden kann.[7] Auch hier soll...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 310 Die Betriebsvereinbarung muss nicht zwangsläufig alle Mitarbeiter erfassen. Vielmehr können – innerhalb der Vorgaben des Gleichbehandlungsgrundsatzes – gesonderte Regelungen für einzelne Personengruppen – hier insbesondere für den Vertrieb/Außendienst – getroffen werden. Bereits kraft Gesetzes gilt die Betriebsvereinbarung nicht für den in § 5 Abs. 2 und 3 BetrVG auf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 461 Ob und nach welcher Norm der Betriebsrat bei der Einführung von Ethikrichtlinien mitzubestimmen hat, ist im Hinblick auf jede einzelne Regelung gesondert zu beurteilen.[1239] Einschlägig ist regelmäßig § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Erfasst ist das...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Beginn/Rückwirkung

Rz. 121 Die Regelungen von Betriebsvereinbarungen gelten grds. – soweit nichts Abweichendes vereinbart wird – unmittelbar und zwingend ab dem Zeitpunkt ihres Abschlusses bis zu ihrer Beendigung bzw. dem Ende der Nachwirkung (siehe hierzu Rdn 132 f.). Rz. 122 Hinweis Das Ende der Amtszeit des Betriebsrats hat keinen Einfluss auf die Geltung der Betriebsvereinbarungen (siehe hi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Zeiterfassung, § 9

Rz. 230 Häufig ist die Form der Zeiterfassung (einschließlich des hierzu verwendeten EDV-Systems sowie der technischen Ausgestaltung) in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt. In diesem Fall bedarf es keiner gesonderten/erneuten Regelung.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Aufgabenübertragung auf den Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat gemäß §§ 50 Abs. 2, 58 Abs. 2 BetrVG

Rz. 67 Muster 2.18: Aufgabenübertragung auf den Gesamtbetriebsrat Muster 2.18: Aufgabenübertragung auf den Gesamtbetriebsrat Der Betriebsrat der Firma _________________________ (Bezeichnung) An den Gesamtbetriebsrat der Firma _________________________ (Bezeichnung) z.H. des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden _________________________ (Name) (Adresse) (Ort, Datum) Beschluss des Betriebs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Freistellung von BR-Mitgliedern/Teilfreistellung gem. § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG

Rz. 27 Muster 2.6: Freistellung von BR-Mitgliedern/Teilfreistellung gem. § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG Muster 2.6: Freistellung von BR-Mitgliedern/Teilfreistellung gem. § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer ___...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (5) Besonderheiten bei der Kurzarbeit

Rz. 509 Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit in einem Betrieb oder einer Betriebsabteilung. Sie dient der Entlastung des Unternehmens durch Senkung von Personalkosten und zum Erhalt von Arbeitsplätzen.[1136] Dieses Instrument hat aufgrund der Covid-19 Pandemie außerordentlich an Bedeutung gewonnen. Rz. 510 Kurzarbeit kann nicht aufgrund des arbeitsrech...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Überwachungspflicht des Betriebsrats gem. § 167 Abs. 2 S. 7 SGB IX i.V.m. § 80 Abs. 1, 2 BetrVG

Rz. 499 Gemäß § 170 Abs. 2 S. 7 SGB IX ist der Betriebsrat als Interessenvertretung gem. §176 SGB IX dafür zuständig,[1339] den Arbeitgeber bei der Einhaltung ihm obliegender Verpflichtungen gem. § 167 SGB IX zu überwachen. Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob ein Betriebsrat im Zusammenhang mit dieser Pflicht verlangen kann, dass ihm der Arbeitgeber sämtliche Namen beka...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kollektivrechtliche Erstattungsgrundlage

Rz. 1160 Ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers für die Kosten der Pfändungsbearbeitung kann nicht (mehr) durch Betriebsvereinbarung begründet werden. das BAG hat nämlich die Regelung eines Kostenerstattungsanspruchs in einer Betriebsvereinbarung für unwirksam erklärt.[2551] Die Kostenerstattung bei Lohnpfändungen ist nicht vom Regelungsumfang der zwingenden Mitbestimmungst...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 1051 Die Frage, ob Kurzarbeitsklauseln in Arbeitsverträgen grundsätzlich zulässig sind, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[2361] In ihnen liegt die einseitige arbeitgeberseitige Befugnis zum – wenn auch nur temporären – Eingriff in die gegenseitigen Hauptleistungspflichten, was angesichts des Umstandes, dass das Betriebsrisiko grundsätzlich beim Arbeitgeber liegt,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Einschränkung und Erweiterung der Mitbestimmungsrechte

Rz. 149 Die Vorschrift des § 87 BetrVG ist insofern zwingend, als die notwendige Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsabsprache noch Arbeitsvertrag aufgehoben oder eingeschränkt werden kann.[455] Auch kann der Betriebsrat nicht auf die Ausübung seines Mitbestimmungsrechts gänzlich verzichten oder s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 345 Die U-GmbH beschäftigt 350 Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter verfügt an seinem Arbeitsplatz über ein eigenes Festnetztelefon, welches laut interner Regelung lediglich dienstlich genutzt werden darf. Die 30 Außendienstmitarbeiter verfügen zusätzlich über ein Mobiltelefon. Dieses darf laut Arbeitsvertrag – bei entsprechender Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer – auch p...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Zwingende Mitbestimmung – Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung – Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 167 Der Arbeitgeber kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Rz. 168 Hinweis Hierzu bedarf es der Entscheidung im Gremium nach ordnungsgemäßer Ladung, der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats (§ 33 BetrVG) und der durch Abstimmung herbeigeführten Willensbildung. Eine nicht von einem wirksamen Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

Rz. 576 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII können die gesetzlichen Unfallversicherungsträger Vorschriften über die Verpflichtungen der Unternehmer zur Ausfüllung des ASiG erlassen. Dies ist durch die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" vom 1.1.2011 geschehen.[1427] Die DGUV 2 präzisiert die Anforderungen an die Fachkunde der Betriebsär...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Festlegung der Ziele/Zielvorgaben/Zielvereinbarung, § 2

Rz. 320 Es benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, wenn die Zusage einer Erfolgsvergütung an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Fälligkeit geknüpft wird. Denn ein entstandener Anspruch kann nicht durch eine Stichtagsklausel wieder entzogen werden; dies gilt auch für Stichtagsregelungen in einer Betriebsvereinbarung.[934] Rz. 321 Die z...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Mitbestimmung bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Rz. 205 Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erfasst – obwohl er die Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit betrifft – nur vorübergehende Fälle und eröffnet insbesondere kein Mitbestimmungsrecht bei der generellen bzw. dauerhaften Festlegung der Dauer der Arbeitszeit (siehe hierzu auch Rdn 201).[634] Hierbei ist aber zu beachten, da...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Verhältnis zu tariflichen Regelungen: Tarifvorrang

Rz. 155 Nach dem Tarifvorrang [473] des § 87 Abs. 1 ES BetrVG ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in den sozialen Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 Nr. 1–13 BetrVG dort ausgeschlossen, wo eine tarifliche Regelung besteht ("Tarifsperre"[474]). Ob die tarifliche Regelung abschließend ist und damit das Mitbestimmungsrecht ausschließt, ist durch Auslegung zu ermitteln.[475]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 382 Die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail gehört in den meisten Unternehmen zum Arbeitsalltag. Vielfach werden zum Zeitpunkt der Einführung keine konkreten Regeln über den Umgang mit diesen Medien aufgestellt. Insbesondere die Fragen der Privatnutzung und der Nutzungsüberwachung, die in der Praxis vermehrt zu Problemen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Hintergrund und Bedeutung

Rz. 458 Ethikrichtlinien betreffen das Thema Compliance, also die Einhaltung und Befolgung sämtlicher für ein Unternehmen geltender Vorschriften.[1229] Compliance ist letztlich für jedes Unternehmen von elementarer Bedeutung, da Rechtsverstöße gravierende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben können.[1230] Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, gehen immer mehr Unternehm...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 390 Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern mittels eines Teilzeitarbeitsverhältnisses einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen.[832] Hierzu bedarf es eines individuellen Änderungsvertrages, durch den der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit vermindert. Gesetzlich ist weder zugunsten des Arbeitnehmers noch des Arbeitgebers ein einseitiger Anspr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Anpassungsvorbehalt/Teilkündigung, § 7

Rz. 316 Bei individualvertraglich vereinbarten Provisionen gilt für (einzelvertraglich vereinbarte) Widerrufsvorbehalte, dass der widerrufliche Anteil nicht über 25 bis 30 % der Gesamtvergütung liegen und der Widerruf nur mit sachlichem Grund erfolgen darf.[920] Die widerrufliche Leistung muss nach Art und Höhe eindeutig sein und die möglichen Gründe des Widerrufs sind in de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 671 Klausel mit genereller Öffnung Die Parteien sind sich einig, dass auf das Arbeitsverhältnis die für den Betrieb einschlägigen Betriebsvereinbarungen (einschließlich etwaiger Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen) in ihrer jeweils gültigen Fassung anwendbar sind. Dies gilt auch dann, wenn die betroffenen vertraglichen Regelungen günstiger sind. In dem Fall gehen a...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Zuständiges Gremium

Rz. 278 Zuständig für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit ist in aller Regel der örtliche Betriebsrat.[814] Dies gilt auch, wenn ein Gesamtbetriebsrat existiert. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn im konkreten Fall ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche Lösung besteht, etwa aufgrund d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 5. Beteiligung des Betriebsrats/Haftungsprivileg

Rz. 62 Gem. § 94 Abs. 1 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Aber auch mündliche Befragungen (z.B. bei Tests oder Interviews) anhand von Checklisten, in denen die Antworten schriftlich festgehalten werden, sind mitbestimmungspflichtig.[140] Rz. 63 Seine Zustimmung kann der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber formlos erteilen. Die Erklärung mus...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Wegen Teilzeitarbeit

Rz. 244 Ist eine objektive Schlechterbehandlung des Teilzeitarbeitnehmers im Verhältnis zu einem vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmer festgestellt, ist zu prüfen, ob die Schlechterbehandlung "wegen" Teilzeitarbeit erfolgt. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer Teilzeitarbeit leistet, muss somit kausal für die Schlechterbehandlung sein. Die Ungleichbehandlung muss an dem Kriteriu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Kurzarbeit bei beabsichtigter Massenentlassung

Rz. 285 Anstelle einer Betriebsvereinbarung kann Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit auch die Zulassung der Bundesagentur für Arbeit nach § 19 KSchG bei einer beabsichtigten Massenentlassung sein. Voraussetzungen hierfür ist, dass eine Massenentlassung nach § 17 KSchG vorliegt und der Arbeitgeber nicht im Stande ist, die Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Sperrfrist des § 18 KSc...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitszeit

Rz. 260 Die wöchentliche Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers muss im Arbeitsvertrag präzise angegeben werden. Nicht notwendig ist es, die Arbeitszeit des vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers aufzuführen. Die Verteilung der Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Dabei kommen unterschiedliche Verteilungszeiträume – Woche, Monat oder Jahr – in...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Besonderheiten bei Gleitzeit

Rz. 520 Der Arbeitsvertrag kann auch eine Gleitzeit vorsehen.[1146] Üblicherweise wird eine Kernarbeitszeit, in welcher der Arbeitnehmer auf jeden Fall anwesend sein muss, und eine Gleitzeit vereinbart. Um eine solche arbeitsvertragliche Regelung abändern zu können, sollte der Arbeitsvertrag einen entsprechenden Vorbehalt enthalten. Rz. 521 Gleitzeitregelungen unterliegen der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Die Vereinbarungsparteien

Rz. 309 Der wirksame Abschluss einer Betriebsvereinbarung setzt die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsratsgremiums voraus. Zuständig ist grundsätzlich der örtliche Betriebsrat, soweit nicht eine Angelegenheit vorliegt, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und diese Angelegenheit nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden kann, § 50 A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Umfang der Mitbestimmung

Rz. 644 Dem Betriebsrat steht – anders als iRd BPersVG [1526] – ein Initiativrecht bei Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zu,[1527] wobei kein Vorprüfungsrecht existiert, ob überhaupt ein Bedürfnis für die Schaffung eines betrieblichen Vorschlagswesens gegeben ist, sondern dies ggf. die Einigungsstelle im Rahmen der Zweckmäßigkeitsprüfung berücksichtigen muss, un...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Pflichten nach dem BetrVG

Rz. 336 § 23 Abs. 3 BetrVG betrifft Verpflichtungen des Arbeitgebers, die im BetrVG oder im AGG begründet sind (§ 17 Abs. 2 AGG). Allerdings sind auch Verstöße, die andere Gesetze verletzen, z.B. die Beteiligung des Betriebsrats vor Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG oder im Schwerbehindertenrecht nach §§ 181, 182 SGB IX, als betriebsverfassungsrechtliche Verstöße i.S...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Praktische Hinweise

Rz. 289 Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung sollten zunächst Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Kurzarbeitsperiode so kurz wie möglich zu gestalten. In Betracht kommt etwa der Abbau von Überstunden, die Abwicklung von Resturlaub, Betriebsurlaub, sonstige Betriebsschließungstage, unbezahlte Freistellung oder die Möglichkeit, auf Lager zu produzieren sowie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Zuständiges Gremium

Rz. 466 Das BAG bejaht die originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für Ethikrichtlinien, mit denen eine konzerneinheitliche Unternehmensphilosophie umgesetzt und für ein "ethisch-moralisch einheitliches Erscheinungsbild" sowie eine konzernweite Identität gesorgt werden soll.[1252] Dies gilt entsprechend für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Einzelunternehme...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Rahmenbetriebsvereinbarung

Rz. 759 Im Folgenden ist ein Muster für eine Rahmenbetriebsvereinbarung[1697] abgedruckt. Muster 1a.40: Rahmenbetriebsvereinbarung Muster 1a.40: Rahmenbetriebsvereinbarung Präambel Die Betriebspartner sind sich einig, dass elektronische Datenverarbeitungs- und Kommunikationssysteme für die Erfüllung dienstlicher und betrieblicher Aufgaben unerlässlich sind. Beim Einsatz solcher...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 218 Flexible Arbeitszeitmodelle sollen auf Seiten des Arbeitgebers einen bedarfsgerechten Einsatz der Mitarbeiter ermöglichen. Dies sieht das Arbeitszeitgesetz ausdrücklich vor, § 1 Nr. 1 ArbZG. Zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei der Ausgestaltung der Lage der Arbeitszeit besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Nachfolgende...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vermögensbildung

Rz. 1484 Muster 1a.83: Vermögensbildung Muster 1a.83: Vermögensbildung Der Mitarbeiter erhält vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz in Höhe von monatlich EUR _________________________ für jeden Kalendermonat, in dem der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Bei Teilzeitarbeit erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der vermögenswirksamen Leistunge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Social Media Guidelines

Rz. 430 Viele Internetnutzer schließen sich beruflich wie privat in virtuellen Gemeinschaften zusammen. Die Tatsache, dass Arbeitgeber über ihre Arbeitnehmer in den sozialen Netzwerken partizipieren, birgt Probleme im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz und Compliance, aber nicht nur in dieser Hinsicht bestehen Risiken. Zur besseren Abgrenzung von privater und kommerzi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Rahmenvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen, § 28a BetrVG

Rz. 19 Muster 2.4: Rahmenvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen, § 28a BetrVG Muster 2.4: Rahmenvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen, § 28a BetrVG Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Festlegung der Lage der Arbeitszeit/Arbeitszeitverteilung/Beteiligung des Betriebsrats bei Abweichungen, § 3

Rz. 224 Der Entwurf enthält diverse Varianten zur Flexibilisierung. Die einfachste Festlegung bestimmt feste Zeiten für den täglichen Arbeitszeitbeginn, die Pausenlage und Arbeitszeitende. Eine solch starre Regelung wird man heute in den wenigsten Betrieben finden – jedenfalls dürfte die praktische Handhabung hiervon abweichen. Die 1. Alternative gewährt dem Mitarbeiter die M...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Unterjähriges Ein- und Ausscheiden, Auswirkungen von Fehl- und Freistellungszeiten, § 6

Rz. 327 Scheidet der Arbeitnehmer vor Ablauf eines Geschäftsjahres bzw. vor Ablauf des in der Zielvereinbarung zugrunde gelegten Berechnungszeitraums aus, stellt sich die Frage nach der Berechnung des Anteils des Zielerreichungsbonus. Hierzu sollte eine Regelung getroffen werden. Fehlt eine solche, ist der Umfang des Bonusanspruches mittels Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu erm...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 1322 Nicht nur persönliche Gründe, wie beispielsweise der Wunsch nach Freistellung für die Pflege eines Angehörigen, einer verlängerten Betreuungszeit für Kinder über die im Bundeselterngeld- und ElternzeitG geregelten Zeiten hinaus, eine fehlende Betreuungsmöglichkeit für Kinder, z.B.bei mehrmonatiger Schließung der Kitas, die Wahrnehmung von Ehrenämtern, insbesondere p...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Ziele, Wertung der Zielerreichung, § 3

Rz. 324 Werden mehrere Zielkategorien zugrunde gelegt, müssen diese gewichtet werden. Verbreitet wird angenommen, dass auch diese Festlegung der Ziele und die Gewichtung der Ziele gegeneinander – und damit letztlich auch die an diese Ziele anknüpfende variable Vergütung – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt.[942] Dies ist zweifelhaft. Denn Dotierungsrah...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Arbeit des Betriebsrats ist geprägt durch die in § 2 Abs. 1 BetrVG geregelte Kooperationsmaxime, die Arbeitgeber und Betriebsrat zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs verpflichtet. Dies wird in § 74 BetrVG durch Grundsätze der Zusammenarbeit konkretisiert: Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Rechtliche Wirkung des Sozialplans

Rz. 992 Ist für die Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen dasselbe Betriebsratsgremium zuständig, können Interessenausgleich und Sozialplan in einer Vereinbarung zusammengefasst werden. Aus Sicht des Arbeitgebers dürfte sich eine einheitliche Regelung wohl nur empfehlen, wenn anzunehmen ist, dass eine Einigung zügig erzielt werden kann. Andernfalls droht Zeitverl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 467 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1256] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite von möglichen Regelungsgegenständen, die vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Alkohol-...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen mit Einverständnis des Arbeitnehmers (Nr. 5)

Rz. 787 Wie Nr. 4 ist auch der Widerspruchsgrund nach Nr. 5 nicht auf betriebsbedingte Kündigungen beschränkt, sondern findet auf alle Kündigungsgründe Anwendung. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit kann im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens aufgezeigt werden. Der Arbeitnehmer hat seine Zustimmung zur Weiterbeschäftigung zu veränderten Vertragsbedingungen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Überschrift/Präambel

Rz. 220 Die Aufnahme einer Überschrift ist nicht erforderlich, aber in der Praxis sinnvoll, da sich die Vereinbarungen dann leichter voneinander abgrenzen lassen. Im Fall einer Kündigung kann hierauf Bezug genommen werden. Alternativ können die Betriebsvereinbarungen auch durchnummeriert werden. Auch die Aufnahme einer Präambel ist nicht zwingend. Jedoch können Ziel, Sinn und...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Wirkung/Beendigung

Rz. 903 Wird eine Betriebsvereinbarung über eine Auswahlrichtlinie geschlossen, ist ihre Kündigung gemäß § 77 Abs. 5 BetrVG möglich, wenn nichts anderes vereinbart ist. Betriebsvereinbarungen unterliegen der Nachwirkung gemäß § 77 Abs. 6 i.V.m. § 95 Abs. 2 BetrVG, wenn also ein Initiativrecht des BR nach § 95 Abs. 2 BetrVG bestand.[2121] Der BR kann seine einmal gegebene Zus...mehr