Rz. 619

Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG

 

Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG

Zwischen

dem Betriebsrat

-im Folgenden Betriebsrat –

und

der Arbeitgeberin

– im Folgenden Arbeitgeberin –

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung trifft Regelungen zu Verfahren und Organisation der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG (ArbSchG) bei der Arbeitgeberin. Sie gilt für alle Beschäftigten der Arbeitgeberin einschließlich der Auszubildenden mit Ausnahme der leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG.

2. Gefährdungsbeurteilung und Belastungsfaktoren

Das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich auf physische und psychische Belastungen.

2.1. Die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen wird als Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen durchgeführt und regelmäßig in einem 12- Monatsturnus und außerhalb dieses Rhythmus, insbesondere bei folgenden Anlässen überprüft:

bei Änderung von relevanten Vorschriften, Normen oder Richtlinien
bei Neubau oder Umbau von Betriebsanlagen und Einrichtungen
wenn die Nutzung der Einrichtungen oder der Betriebsanlagen wesentlich geändert wird
vor der Anschaffung oder Umrüstung von Arbeitsmitteln (z.B. Werkzeugen oder Maschinen)
bei Einführung von neuen Arbeitsstoffen (z.B. Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen)
bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation oder der Mitarbeiterstruktur
nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen
bei Verdacht auf eine Berufskrankheit oder eine arbeitsbedingte Erkrankung
bei Bekanntwerden neuer Risiken wie z.B. Sars-CoV-2

2.2 Die Gefährdungsbeurteilung physischer Belastungen erstreckt sich insbesondere auf folgende Gefährdungsfaktoren:

1. Mechanische Gefährdungen

1.1 ungeschützt bewegte Maschinenteile

1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen

1.3 bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel

1.4 unkontrolliert bewegte Teile

1.5 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken

1.6 Absturz

1.7 […]

2. Elektrische Gefährdungen

2.1 elektrischer Schlag

2.2 Lichtbögen

2.3 elektrostatische Aufladungen

2.4 […]

3. Gefahrstoffe

3.1 Hautkontakt mit Gefahrstoffen (Feststoffe, Flüssigkeiten, Feuchtarbeit)

3.2 Einatmen von Gefahrstoffen (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube einschl. Rauche)

3.3 Verschlucken von Gefahrstoffen

3.4 physikalisch-chemische Gefährdungen (z.B. Brand- und Explosions-gefährdungen, unkontrollierte chemische Reaktionen)

3.5 […]

4. Biologische Arbeitsstoffe

4.1 Infektionsgefährdung durch pathogene Mikroorganismen (z.B. Bakterien, Viren, Pilze)

4.2 sensibilisierende und toxische Wirkungen von Mikroorganismen

4.3 […]

5. Brand- und Explosionsgefährdungen

5.1 brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase

5.2 explosionsfähige Atmosphäre

5.3 Explosivstoffe

5.4 […]

6. Thermische Gefährdungen

6.1 heiße Medien/Oberflächen

6.2 kalte Medien/Oberflächen

6.3 […]

7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen

7.1 Lärm

7.2 Ultraschall, Infraschall

7.3 Ganzkörpervibrationen

7.4 Hand-Arm-Vibrationen

7.5 optische Strahlung (z.B. infrarote Strahlung (IR), ultraviolette Strahlung (UV), Laserstrahlung)

7.6 ionisierende Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, Teilchenstrahlung [Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung])

7.7 elektromagnetische Felder

7.8 Unter- oder Überdruck

7.9 […]

8. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen

8.1 Klima (z.B. Hitze, Kälte, unzureichende Lüftung)

8.2 Beleuchtung, Licht

8.3 Ersticken (z.B. durch sauerstoffreduzierte Atmosphäre), Ertrinken

8.4 unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

8.5 unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anordnung des Arbeitsplatzes, unzureichende Pausen-, Sanitärräume

8.6 […]

9. Physische Belastung/Arbeitsschwere

9.1 schwere dynamische Arbeit (z.B. manuelle Handhabung von Lasten)

9.2 einseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung (z.B. häufig wiederholte Bewegungen)

9.3 Haltungsarbeit (Zwangshaltung), Haltearbeit

9.4 Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit

9.5 […]

10. Sonstige Gefährdungen

10.1 durch Menschen (z.B. Überfall)

10.2 durch Tiere (z.B. gebissen werden)

10.3 durch Pflanzen und pflanzliche Produkte (z.B. sensibilisierende und toxische Wirkungen)

10.4 […]

3. Betriebsstätten

Die Gefährdungsbeurteilung ist in den in Anlage 1 aufgeführten Betriebsteilen[1480] der Arbeitgeberin durchzuführen. Die unter gleichartigen Arbeitsbedingungen eingerichteten Arbeitsplätze und ausgeführten Tätigkeiten sind in Anlage 2 aufgezählt. Hier ist jeweils nur eine Beurteilung eines Arbeitsplatzes bzw. einer Tätigkeit zu erstellen.

4. Methoden der Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsfaktoren der Nr. 2 zu 1–10 werden durch

 
(1) Begehung,
(2) geeignete Messverfahren (z.B. Messungen mittels Messgeräten der Klasse 1: Lärm, elektrische Spannung, Beleuchtung usw.),
(3)

Auswertung technischer und rechtlicher Dokumente und Daten (z.B. Konformitätser...

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