Begriff

Die Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zur Regelung betrieblicher Angelegenheiten. Sie hat normative Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs, das heißt, sie erzeugt für sie einklagbare Rechte und Pflichten. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten wird durch ihren Abschluss zudem das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die Betriebsvereinbarung ist in § 77 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt, ihre Erzwingbarkeit über die Einigungsstelle in § 76 Abs. 5 BetrVG. Die elektronische Signatur von Betriebsvereinbarungen ist mit Wirkung ab dem 18.6.2021 in § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG geregelt.

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