Eine Betriebsvereinbarung stellt laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine betriebliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (als Vertreter der Arbeitnehmer) dar, die die Rechte und Pflichten der beiden Parteien festhält und für den Betrieb verbindliche Normen aufstellt. Gemäß § 88 BetrVG können freiwillige Betriebsvereinbarungen getroffen werden. Hierdurch können beispielsweise zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen sowie die Errichtung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsweise auf den Betrieb beschränkt ist, geregelt werden.

Sofern sich Unternehmen und Betriebsrat grundsätzlich über die Einrichtung von Schonarbeitsplätzen geeinigt haben, könnte dies in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

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