• Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Empfehlungen zur Arbeitsorganisation sowie zur Anwendung der PSA,
  • Beratung zu Einsatz und Eigenschaften der typischen Arbeits- bzw. Gefahrstoffe bezüglich ihres Einflusses auf Befinden und Gesundheit,
  • Hinweise zum Anlegen eines Gefahrstoffverzeichnisses unter Einbeziehung der Sicherheitsdatenblätter,
  • Beratung zur Erstellung eines Hautschutz- und Hygieneplans,
  • Beratung zu Erste Hilfe-Maßnahmen und zur Ausstattung mit Erste Hilfe-Material,
  • Hinweise zur Integration der psychischen Belastung in die Gefährdungsbeurteilung,[1]
  • Hinweise zu Corona-Regeln auf Baustellen hinsichtlich Tragen von Masken, Nutzung von Betriebsfahrzeugen, Übernachten in Pensionen,[2]
  • Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten im Zimmerer-Handwerk kommen nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Kategorien als Pflicht- und Angebotsvorsorge infrage:[3]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten im Zimmerer-Handwerk

  • G 1.4 "Staubbelastung": Gefahr von Atemwegserkrankungen durch Freisetzen und Einatmen von gesundheitsschädlichen Stäuben bei der Bearbeitung von Hölzern;
  • G 20 "Lärm": Belastung durch impulshaltigen und intermittierenden Lärm bei stationären und handgeführten Holzbearbeitungsmaschinen z. B. bei Tischfräsmaschinen, Hand-Kreissägen, Motorkettensägen;
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": Gesundheitsgefährdung durch toxisch wirkende Dämpfe beim Umgang mit Holzschutzmitteln;
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": Gefahr sensibilisierender Wirkung von Stäuben bei spanabhebenden Holzbearbeitungsverfahren";
  • G 24 "Hauterkrankungen": Physikalische bzw. chemische Einwirkungen durch Mineral- und Keramikfasern, PAK, Epoxide (Kleber), Konservierungsstoffe und Lösemittel;
  • G 44 "Hartholzstäube": Krebsgefahr beim Bearbeiten, wie Bohren, Sägen, Schleifen von Ahorn-, Buche-, Eiche- und  anderen Harthölzern;
  • G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Vibrationsbelastung beim Fahren von Staplern, Zwangshaltungen bei Montagearbeiten (Meniskusschäden);
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": psychische Belastungen und Beanspruchungen von Zimmerern durch häufig ortsveränderliche Arbeitsplätze und hohes Arbeitstempo.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über die ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

  • G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Vermeiden von Unfällen und einer Beeinträchtigung der Gesundheit (Seh- und Hörvermögen) beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Kunden mit Transport von Holzbauteilen.
  • G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr": Montage von Holzbauteilen an hoch gelegenen Arbeitsplätzen mit Absturzrisiken.

Die ausgewiesenen Eignungsuntersuchungen werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] BGHM: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung, Teil 1: Handlungshilfe zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung, FI Nr. 0052, 2019.
[2] Recht&Wirtschaft: Drei Fragen; Corona-Regeln für Baubetriebe, 2021.
[3] DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2014.

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