Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Festsetzung der Gebühren des Pflichtverteidigers

Rz. 81 Durch § 55 RVG wird u. a. das Verfahren der Geltendmachung der Vergütung des Pflichtverteidigers gegenüber der Staatskasse geregelt. Ein Festsetzungsantrag nach § 55 RVG ist nur für die Rechtsanwälte zulässig, die gemäß § 45 RVG aufgrund Beiordnung oder Bestellung einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse haben. Rz. 82 Die Vorschrift gilt nicht für den Wahlverteid...mehr

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Aufgabenteil / 17. Vergütung des RA bei Prozesskostenhilfe (→ § 9 Rdn 9 ff.)

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 5 Klageverfahren – wenn der Schuldner reagiert

Legt der Schuldner entweder Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid ein, kommt es zu einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Gericht.[1] Dieses wird auch durchgeführt, wenn ohne die vorherige Einleitung eines Mahnverfahrens gleich eine Klage eingereicht wird, weil der Schuldner die Forderung bestritten hat. Örtlich zuständig für da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2 Die Zulässigkeitsprüfung

Rz. 2 Das angerufene Gericht darf in die gewünschte Sachprüfung – d. h. die Frage nach der Begründetheit – nur dann eintreten, wenn die Voraussetzungen, von denen die Zulässigkeit des auf eine sachliche Entscheidung gerichteten Verfahrens als solches und im Ganzen abhängt, vorliegen.[1] Das Vorliegen dieser sog. Sachentscheidungsvoraussetzungen ist vom angerufenen Gericht[2]...mehr

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zfs 06/2026, Bestellung des... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH Der 5. Strafsenat des BGH hat in wenigen Worten seine gegenteilige Auffassung aufgegeben. Die Entscheidung betraf zwar eine strafprozessuale Verfahrensfrage, nämlich ob der Pflichtverteidiger für die Zustellung des Adhäsionsantrages empfangsberechtigt war. Die Entscheidung hat jedoch auch direkte Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Pflichtvert...mehr

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zfs 06/2026, Beschränkte Ei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung. Der erstattungspflichtige Gegner ist auch gegenüber der Landeskasse, auf die der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts übergegangen ist, mit seinen Einwendungen beschränkt, wie es § 126 Abs. 2 Satz 1 ZPO bestimmt. Damit kann zu Lasten der Landeskasse eine Aufr...mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / IV. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Bei der "Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit" geht es um die qualitativen Anforderungen an die Arbeit des Verteidigers in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Diese spiegeln sich in der Intensität der Tätigkeit des Verteidigers wider.[29] Die "Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit" kann sich je nach Instanz unterschiedlich beurteilen. So kann ein Verfahren in erst...mehr

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Teil C: Vollzug / 35 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, PKH/Beiordnung [Rdn 361]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 76 Maßregeln, Erwachsene, Pflichtverteidigung [Rdn 1121]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 22 Bewährung, Widerruf, notwendige Verteidigung [Rdn 387]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 41 Sicherungsverwahrung, Pflichtverteidigung [Rdn 610]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 10 Gerichts- und Verfahrenskosten, Auslagen [Rdn 114]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 23 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Pflichtverteidiger [Rdn 304]

Rdn 305 Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren endet nach ganz überwiegender Auffassung mit der Rechtskraft des Urteils und bezieht sich nicht mehr auf das sich anschließende Vollstreckungsverfahren, § 143 Abs. 1 StPO. Allerdings ist die Mitwirkung eines Verteidigers in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO in bestimmten Fällen geboten (zur ...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 27 Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Beistand [Rdn 333]

Rdn 334 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Allgemeines, Teil B Rdn 328. Rdn 335 1. Der Betroffene hat selbstverständlich die Möglichkeit, sich in jeder Lage des Vollstreckungsverfahrens eines anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Hier verweist § 87e IRG auf § 53 IRG (vgl. a. Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 4072 ff.) Rdn 336 2. Die Bestel...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 102 Soldaten, Disziplinarverfahren, Pflichtverteidiger [Rdn 1169]

Rdn 1170 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1151. Rdn 1171 1. Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) folgt dem Grundsatz der Wahlverteidigung. Ein Soldat hat jederzeit das Recht, in allen Verfahrenslagen die Unterstützung eines Verteidigers in Anspruch zu nehmen. Rdn 1172 2. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers für einen...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 1 Bewährung, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Allstadt, Das Verhältnis von Führungsaufsicht und parallellaufender Bewährungsstrafe gem. § 68g StGB, NStZ 2025, 588 Boetticher, Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, NStZ 1991, 1 Bohlander, Widerruf früherer Strafaussetzung durch das erkennende Gericht – Eine Anregung zur Verfahrensbeschleunigung, NStZ 1999, 493 Detter, Zum Strafzumessungsrec...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 27 Vergütung im Strafvollzug [Rdn 400]

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Teil C: Vollzug / 25 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 190]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 18 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 240]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 42 Sicherungsverwahrung, Therapieunterbringung, Allgemeines [Rdn 621]

Rdn 622 Aufgrund der Entscheidung des EGMR v. 17.12.2009 Nr. 193359/04 (EGMR NJW 2010, 2495) wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 das ThUG (Therapieunterbringungsgesetz) geschaffen. Zweck des Gesetzes ist die Vermeidung zukünftiger Straftaten durch weiterhin als gefährlich eingestufte Straftäter, die vor dem Hintergrund der Entscheidung des EGMR entlassen werden müssen oder bereit...mehr

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Teil C: Vollzug / 49 Strafvollzug, Erwachsene, Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 522]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 29 Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 427]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 31 Wertfestsetzung gem. §§ 32, 33 RVG [Rdn 480]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 53 Sicherungsverwahrung, Vollzug, Vollzugsplankonferenz [Rdn 672]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 19 Ausländer, Abschiebungshaft, Verfahren/Vollzug [Rdn 140]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 91 Rechtsanwälte, Berufsrecht, anwaltsgerichtliches Verfahren, Prozessuales und Materielles [Rdn 1037]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 95 Rechtsanwälte, Haftungsrechtliche Grundlagen [Rdn 1090]

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Teil C: Vollzug / 33 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Frist [Rdn 336]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 28 Vergütung in Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG [Rdn 419]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 5 Einzeltätigkeiten, Allgemeines [Rdn 45]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 54 Sicherungsverwahrung, vorbehaltene [Rdn 681]

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Teil C: Vollzug / 14 Maßregelvollzug, Erwachsene, Rechtsschutz [Rdn 100]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 101 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Maßregelvollzug, Erwachsene, Allgemeines, Teil C Rdn 2, und be...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 41 Erwachsene, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 432]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 94 Rechtsanwälte, Haftung, Pflichten [Rdn 1072]

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Teil C: Vollzug / 32 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, formelle und inhaltliche Anforderungen [Rdn 321]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 53 Führungsaufsicht, Verfahren [Rdn 600]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 37 Sicherungsverwahrung, Fortdauer der Unterbringung [Rdn 566]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 39 Sicherungsverwahrung, Grundsätze [Rdn 589]

Rdn 590 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 562 m.w.N. Rdn 591 Aus der vorausgegangenen Praxis eines weitgehenden Verwahrvollzuges heraus fordert das BVerfG (BVerfGE 128, 326 = NJW 2011, 1931), dass erhebliche therapeutische Anstrengungen zur Minderung der Gefährlichkeit eines Verwahrten unternommen werden müssen. Dazu hat es...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 63 Jugendliche, Vollstreckung, Rechtsschutz [Rdn 880]

Rdn 881 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 738 m.w.N. Rdn 882 1. Der Rechtsschutz im jugendgerichtlichen Vollstreckungsverfahren ist – bedingt durch das Institut des einheitlichen Vollstreckungsleiters (→ Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 738 ff.) – abweichend vom allgemeinen Vollstreckungsrecht gereg...mehr

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Teil C: Vollzug / 62 Strafvollzug, Erwachsene, Strafvollzug mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung [Rdn 650]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 82 Maßregeln, Erwachsene, Zuständigkeit und Verfahren [Rdn 1240]

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Teil G: Gnade / 3 Gnade, formelle Fragen [Rdn 26]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 3 Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 26]

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Teil C: Vollzug / 24 Strafvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 169]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 59 Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 738]

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AGS 05/2026, Vertretung meh... / III. Regelung des § 7 RVG

Dies folge aus der Regelung in § 7 Abs. 1 RVG. Danach erhalte der Rechtsanwalt die Gebühren nur einmal, wenn er in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig geworden sei. Vorliegend sei die Rechtsanwältin bereits vor der gerichtlichen Beiordnung durch beide Zeuginnen beauftragt worden. Aber auch ungeachtet dessen würde der Umstand, dass die Rechtsanwältin im wei...mehr