Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 4 Literatur

Rz. 40 Böttinger, Kostenentscheidung in Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse, die eine Übernahme der Gutachtenskosten nach § 109 SGG auf die Staatskasse ablehnen, ASR 2015, 17. Burkiczak, Rechtsfragen der Kostenentscheidung im Prozess der Erwerbsminderung, NZS 2008, 126. Bühs, Das Rechtsschutzbedürfnis bei der Untätigkeitsklage -Schutz gegen Nichtstun oder sinnloses Gerichtsve...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 3 Materialien und Literatur

Rz. 63 Ausführungsgesetze der Länder zu § 73a Abs. 4 SGG § 9 AGSGG des Landes Baden-Württemberg i. d. F. ab dem 14.1.2014; Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze v. 14.1.2014, GBl BW 2014, 49. § 3a AG SGG des Landes Sachsen-Anhalt v. 5.12.2014. Rz. 64 Bienert, Der Beschwerdeausschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und bei Ab...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 73a ordnet an, dass die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe (§ 114 ff. ZPO) entsprechend für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren gelten, unabhängig davon, ob es sich um ein Verfahren nach § 183 oder § 197a handelt (vgl. zu den Kostensystemen der SGG Kommentierung zu § 183 Rz. 2). Auf die beigefügten ZPO...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Prozesskostenhilfe wird nach § 114 Satz 1 ZPO für die "Prozessführung" gewährt. Sie kann für jedes gerichtliche Verfahren, einschließlich der Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b und § 199 (BVerfG, Beschluss v. 4.8.2016, 1 BvR 380/16) sowie nach § 178a (BSG, Beschlüsse v. 25.2.2010, B 11 AL 22/09 C und v. 2.3.2016, B 13 SF 7/16 S, LSG Bayern, Beschluss v...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 4. Ortsverschiedenheit

Rz. 111 Fraglich ist die Bedeutung von § 121 Abs. 3 ZPO, wonach ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen. Wie der Wortlaut dieser Vorschrift zeigt, muss kein Rechtsanwalt am Sitz des Gerichts gewählt werden. Es kommt auf den Gerichtsbezirk an.[134] Fahrtkosten, die für die F...mehr

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§ 9 Muster / D. Klage

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.15: Klageschrift wegen Kündigung mit PKH, hilfsweise Beiordnung Fett sind die Textbausteine für die Beantragung von Prozesskostenhilfe, die auch für andere Klageformate verwendet werden können. Zur Erläuterung siehe § 4 Rdn 101 ff. An das Arbeitsgericht _________________________ per beA Klage (volles Rubrum) wegen K...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG kennen nur fünf Gebühren; die Einigungsgebühr, die Beratungsgebühr, die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Das RVG ist in neun Abschnitte gegliedert und hat zwei Anlagen. Der erste Abschnitt enthält die Allgemeinen Vorschriften. Dort steht in § 2 Abs. 1, dass sich die Gebühren grundsätzlich nac...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 80 Als Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß Nr. 3100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, soweit nicht einer der Tatbestände der Nr. 3101 VV einschlägig ist und sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert. Rz. 81 Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV um 0,3. Allerd...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / III. Einigungsgebühr

Rz. 105 Ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren bereits anhängig, betragen gemäß Nr. 1003 VV die Gebühren Nr. 1000 bis 1002 VV jeweils 1,0. Der Rechtsanwalt erhält also für seine ursächliche Mitwirkung an einer im Rahmen eines erstinstanzlichen Klageverfahrens erzielten Einigung eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,0. Rz. 106 Die Einigung...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / a) Vorschüsse vom Mandanten

Rz. 106 Erst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbietet dem Anwalt, vom Mandanten einen Vorschuss nach § 9 RVG zu fordern. Erst seine Beiordnung verpflichtet den Anwalt zur Vertretung. Solange Prozesskostenhilfe lediglich beantragt ist, kann der Anwalt seine Partei um einen Vorschuss bitten. Erhält der Anwalt dann diesen Vorschuss, kann er nach § 58 Abs. 2 RVG diesen V...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 3. Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung

Rz. 109 Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung hat der Rechtsanwalt auch wegen der Differenz zwischen der gesetzlichen Regelvergütung und den PKH-Gebühren gemäß § 50 RVG einen Anspruch gegen die Staatskasse die Differenz für ihn einzuziehen und an ihn weiterzuleiten. Gemäß § 50 RVG hat die Staatskasse die sog. weiteren Gebühren bis zur Höhe der gesetzlichen ...mehr

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§ 9 Muster / VII. Muster: Protokoll über Vergütungsvereinbarung

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Protokoll über die Besprechung einer individuellen Vergütungsvereinbarung Umfang der Vergütungsvereinbarung: _________________________ in Sachen _________________________ (Anliegen des Mandanten/Aktenzeichen/Kündigung vom _________________________) gesamte Tätigkeit für ____...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Erstmalige Beauftragung oder Beiordnung/Bestellung für Rechtsmittelverfahren

Wenn der Rechtsanwalt erstmals für ein Rechtsmittelverfahren beauftragt wird, entscheidet über die Anwendung alten oder neuen Rechts für das Rechtsmittelverfahren allein der Zeitpunkt der unbedingten Beauftragung. Das gilt auch im Falle der Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis für das Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Auf den Zeitpunkt der Einlegung d...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Beiordnung oder Bestellung

Im Falle der Bestellung oder Beiordnung des Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) oder ohne Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 3 RVG) vorliegt. Mit Mandatsverhältnis entscheidet der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, ohne Mandatsverhältnis der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Be...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / b) Beiordnung ohne Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Stehen einem beigeordneten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird mangels einer Auftragserteilung für die Ansprüche gegen die Landeskasse auf das Datum der Beiordnung abgestellt. Im Gegensatz zu Strafsachen, in denen ein Anwalt ohne Auftrag des Mandanten zu dessen Pflichtverteidiger bestellt werden kann,...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse aufgrund Beiordnung oder Bestellung mit Auftragsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Wenn der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt mit Auftrag des Mandanten tätig wird, richtet sich der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsanspruch (§§ 45, 59a RVG) ebenfalls nach dem Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung. Für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung ist deshalb immer dasselbe Recht anzuwenden, und zwar das frühere (§ 60 Abs. 1 S. 2, 5 RVG). Häufig w...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 11. Rückwirkung der Bestellung oder Beiordnung (§ 48 Abs. 6 S. 1, 2 RVG)

§ 48 Abs. 6 S. 1 und S. 2 RVG bestimmen für die erste Instanz, dass der Rechtsanwalt seine Vergütung auch für Tätigkeiten vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 1), bei Beiordnung in einem späteren Rechtszug seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 2) erhält. Um eine Aufspaltung der Vergütung zu verhindern, richtet...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Kein Auftrag zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung

Ein Rechtsanwalt kann auch ohne Auftrag des Mandanten zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand (§ 397a Abs. 1 StPO) bestellt werden.[9] Hier kann dann nicht auf die Auftragserteilung als Anknüpfungspunkt (§ 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) zurückgegriffen werden. Gem. § 60 Abs. 1 S. 3 RVG richtet sich die Vergütung in derselben Angelegenheit dann nach altem Recht, wenn die Best...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 4. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse: Erstreckung der Beiordnung/Bestellung auf spätere Angelegenheiten (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

a) Verhältnis zu § 60 Abs. 1 S. 2 und S. 3 RVG Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 4 RVG nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch weitere Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem 31.5.2025 erstmalig beauftragt oder tätig wird. § 60 Abs. 1 S. 4 RVG gilt daher für die Fälle, in denen sich eine Be...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse aufgrund Beiordnung oder Bestellung ohne Auftragsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

a) Kein Auftrag zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung Ein Rechtsanwalt kann auch ohne Auftrag des Mandanten zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand (§ 397a Abs. 1 StPO) bestellt werden.[9] Hier kann dann nicht auf die Auftragserteilung als Anknüpfungspunkt (§ 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) zurückgegriffen werden. Gem. § 60 Abs. 1 S. 3 RVG richtet sich die Vergütung in ...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / d) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Auf den (früheren) Zeitpunkt der Beiordnung kommt es dann nicht an, soweit eine Beiordnung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den Auftrag oder Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beispiel: Im April 2025 war der Anwalt beauftr...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Verhältnis zu § 60 Abs. 1 S. 2 und S. 3 RVG

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 4 RVG nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch weitere Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem 31.5.2025 erstmalig beauftragt oder tätig wird. § 60 Abs. 1 S. 4 RVG gilt daher für die Fälle, in denen sich eine Beiordnung oder Bestellung auch auf weitere Ange...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Anknüpfungspunkte

Das erstinstanzliche Verfahren und ein Rechtsmittelverfahren sind verschiedene Angelegenheiten (vgl. § 17 Nr. 1 RVG). Maßgebend ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Zeitpunkt der jeweiligen unbedingten Auftragserteilung in der Angelegenheit. Im Falle der Bestellung oder Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis (...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 18. Zurückverweisung

Nach § 21 Abs. 1 RVG ist im Fall der Zurückverweisung einer Sache an ein untergeordnetes Gericht das weitere Verfahren vor diesem Gericht als neuer Rechtszug anzusehen. Wird davon ausgegangen, dass das zurückverwiesene Verfahren eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit bildet, gilt nach § 60 Abs. 1 RVG Folgendes:mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Einstellung des Strafverfahrens und nachfolgendes Bußgeldverfahren

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein sich nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens anschließendes Bußgeldverfahren sind verschiedene Angelegenheiten (vgl. § 17 Nr. 10b RVG). Maßgebend ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Zeitpunkt der jeweiligen unbedingten Auftragserteilung. Im Falle der Bestellung oder Beiordnung des Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Bei...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Erstmalige Beauftragung

Bei der Erstreckung der Bestellung oder Beiordnung auf eine weitere Angelegenheit gilt neues Recht, wenn der Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit nach dem 31.5.2025 erstmalig beauftragt worden ist. Beispiel 4 Der Anwalt hat vor dem 1.6.2025 den Auftrag als Wahlverteidiger erhalten. Nach dem 31.5.2025 wird er zum Pflichtverteidiger bestellt. Gegen das nach dem 31.5.2025 ergehe...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / d) Erstmaliges Tätigwerden im Berufungs- oder Revisionsverfahren

Die Regelung in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG erlangt insbesondere Bedeutung für einen bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt ohne Auftrags- bzw. Mandatsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Hier kommt es allein auf das erste Tätigwerden in einer weiteren gebührenrechtlichen Angelegenheit an, auf die sich die Beiordnung oder Bestellung erstreckt. Hierbei ist stets zu prüfen, welche ...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 17. Zeugenbeistand (§ 68b StPO)

Ob für die Vergütung eines von einem Zeugen zugezogenen Beistands (§ 68b Abs. 1 StPO) altes oder neues Recht Anwendung findet, richtet sich nach § 60 Abs. 1 RVG. Es kommt auch für den einem Zeugen als Beistand beigeordneten Rechtsanwalt darauf an, ob eine Beiordnung mit Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) oder ohne Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 3 RVG) v...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Wirksamwerden der Bestellung

§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG stellt grds. auf das Wirksamwerden der zugrundeliegenden Beiordnung oder Bestellung ab. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand wird mit dem Erlass des Bestellungsbeschlusses wirksam, sodass dies der maßgebende Zeitpunkt ist. Der Zeitpunkt des Zugangs beim Rechtsanwalt ist für das Wirksamwerden im Rahmen von § 60 Abs. 1 S. 3 RVG oh...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / n) Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren

Die Verfahrenskostenhilfegebühren des beigeordneten Rechtsanwalts sind auch dann nach dem bis zum 31.5.2025 geltenden Gebührenrecht zu berechnen, wenn die Beiordnung zwar nach diesem Stichtag erfolgt ist, der Auftrag zum Tätigwerden im Verfahren aber schon vor dem Stichtag erteilt worden ist.[14] Ein Großteil der Rechtsprechung hatte dies früher anders gesehen und in diesem ...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Bedingter Auftrag für das Rechtsmittelverfahren

Im Falle der Beiordnung oder Bestellung eines bereits vom Mandanten beauftragten Rechtsanwalts wird das gleiche Ergebnis bereits durch die Regelungen in § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG erreicht. Beispiel 5 Der Anwalt hat vor dem 1.6.2025 den Auftrag als Wahlverteidiger erhalten. Der Auftrag umfasst den Auftrag zur Verteidigung im gesamten Strafverfahren einschließlich der Einlegung v...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / c) Nachträglicher Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Ist der Anwalt ohne vorherigen Auftrag beigeordnet worden und wird ihm dann das Wahlmandat erteilt, wird auf das Datum der früheren Beiordnung abgestellt. Der spätere Auftrag ist unerheblich (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel: Wie vorangegangenen Beispiel; die Ehefrau hatte dem Anwalt im Juni 2025 auch das Wahlmandat erteilt. Maßgebend bleibt auch für die Wahlanwaltsvergütung di...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 6. Mehrere Auftraggeber / Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt, erhält er nach § 7 Abs. 1 RVG seine Gebühren nur einmal. Insoweit kommt jedoch bei der Vertretung mehrerer Nebenkläger oder der Vertretung mehrerer Zeugen als Zeugenbeistand für die Verfahrensgebühren die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV in Betracht. Maßgeblich ist insoweit die erste unb...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Rechtsanwalt war bereits in der Vorinstanz tätig

War der Rechtsanwalt bereits in der Vorinstanz tätig, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG für die Anwendung alten oder neuen Rechts auf die Vergütung des Anwalts für das Rechtsmittelverfahren allein darauf abzustellen, ob der unbedingte Auftrag für das Rechtsmittel vor oder nach dem Stichtag erteilt worden ist. Das gilt auch im Falle der Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhä...mehr

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AGS 11/2025, Mehrwert eines... / IV. Bedeutung für die Praxis

Soweit das Gericht problematisiert, ob sich der Beschwerdewert nach den Gebührenbeträgen des § 49 RVG oder denen des § 13 RVG richtet, ist dies unzutreffend. Abzustellen ist immer auf die Differenz der Wahlanwaltsgebühren, selbst dann, wenn ratenfreie PKH bewilligt und der Anwalt beigeordnet worden ist. Eine Beiordnung ändert nichts daran, dass dem Anwalt die Wahlanwaltsgebü...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 5. Gleichlauf der Wahlanwaltsvergütungsansprüche und der Ansprüche gegen die Staatskasse (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Gem. § 60 Abs. 1 S. 5 RVG ist im Falle der Beiordnung oder Bestellung des Rechtsanwalts sowohl für die Wahlanwaltsvergütung als auch für die Vergütung aus der Staatskasse gem. §§ 45, 59a RVG immer einheitlich altes oder neues Recht anzuwenden, und zwar das frühere Recht. Es wird deshalb ein Gleichlauf der Ansprüche des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die St...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Beschwerdeverfahren

Gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a RVG gehört das Beschwerdeverfahren in Straf- und Bußgeldsachen grds. zum vorherigen Rechtszug, wenn insoweit nichts anderes bestimmt ist oder besondere Gebührentatbestände vorgesehen sind. Die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren wird daher grds. mit den Gebühren des Rechtzugs abgegolten. Nur dann, wenn die Beschwerde eine neue Angelegenheit bildet,...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Vertreter gem. §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO (PKH)

Bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts gem. §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO (im Wege der PKH "beigeordneter" Nebenklägervertreter[23]) kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG grds. auf den Zeitpunkt der unbedingten Erteilung des Auftrags an (Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis).[24] Bei Erteilung des unbedi...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 9. Prozesskostenhilfe

Bei der Beiordnung im Wege der PKH (vgl. §§ 172 Abs. 3 S. 2, 379 Abs. 3, 404 Abs. 5 StPO i.V.m. § 121 ZPO) und bei der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Nebenkläger im Wege bewilligter PKH gem. §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG nur auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung in derselben Angelegenheit an. Der unbedin...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / f) Einstweilige Anordnungen

Da einstweilige Anordnungen (§§ 49 ff. FamFG) nach §§ 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einem Arrestverfahren (s.o. d)). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der jeweiligen Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abänderungsverfahren sind auch hier ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Ablehnung der Beiordnung

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.8: Ablehnung der Beiordnung An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich, die Bestellung zum Pflichtverteidiger zurückzunehmen. Begründung: _________________________ (Darlegen des wichtigen...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger An das Amtsgericht (im Vorverfahren: die Staatsanwaltschaft) _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten den Antrag, ihm als Pflichtverteidiger beigeord...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Antrag des Rechtsanwalts auf Beiordnung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 46 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerding...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Beiordnung durch das Gericht/Ablehnung durch bestellten Rechtsanwalt

a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen Rz. 44 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leist...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Beiordnung eines Dolmetschers

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.39: Antrag auf Beiordnung eines Dolmetschers An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich namens und im Auftrag meines Mandanten, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers für...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Beiordnung eines Rechtsanwalts/Prozesskostenhilfe (§ 397a StPO)

Rz. 413 Im Rahmen der Nebenklage ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe auf die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes möglich, sofern kein Fall von § 397a Abs. 1 Nr. 1 – 5 StPO vorliegt, wonach auf Antrag des Nebenklägers in diesen Fällen stets eine Beiordnung zu erfolgen hat. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ergeben sich sowohl aus d...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 46 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerdings kann sich die Notwendi...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Vertretung des abwesenden Angeklagten (§§ 233, 234, 329 Abs. 1, 350 Abs. 2 S. 1, 387 Abs. 1, 411 Abs. 2 S. 1 StPO)

Rz. 16 Grundsätzlich gebieten der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, die Möglichkeit des Angeklagten, sich ohne Beschränkungen verteidigen zu können, sowie die Wahrheitserforschungspflicht des Gerichts die ununterbrochene Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung. § 230 Abs. 1 StPO schreibt daher die grundsätzliche Anwesenheit des Angeklagten vor und lässt nur wenig...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Anders als ein Pflichtverteidiger, bei dem sich die Beiordnung durch das Gericht auf die Person des Pflichtverteidigers beschränkt und eine Unterbevollmächtigung deshalb unzulässig ist,[10] kann der Wahlverteidiger jederzeit einem anderen Rechtsanwalt eine Untervollmacht für die Verteidigung des Mandanten erteilen, sofern der Mandant hierzu seine Zustimmung erteilt ha...mehr