Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 11. Rückwirkung der Bestellung oder Beiordnung (§ 48 Abs. 6 S. 1, 2 RVG)

§ 48 Abs. 6 S. 1 und S. 2 RVG bestimmen für die erste Instanz, dass der Rechtsanwalt seine Vergütung auch für Tätigkeiten vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 1), bei Beiordnung in einem späteren Rechtszug seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 2) erhält. Um eine Aufspaltung der Vergütung zu verhindern, richtet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse aufgrund Beiordnung oder Bestellung mit Auftragsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Wenn der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt mit Auftrag des Mandanten tätig wird, richtet sich der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsanspruch (§§ 45, 59a RVG) ebenfalls nach dem Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung. Für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung ist deshalb immer dasselbe Recht anzuwenden, und zwar das frühere (§ 60 Abs. 1 S. 2, 5 RVG). Häufig w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Kein Auftrag zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung

Ein Rechtsanwalt kann auch ohne Auftrag des Mandanten zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand (§ 397a Abs. 1 StPO) bestellt werden.[9] Hier kann dann nicht auf die Auftragserteilung als Anknüpfungspunkt (§ 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) zurückgegriffen werden. Gem. § 60 Abs. 1 S. 3 RVG richtet sich die Vergütung in derselben Angelegenheit dann nach altem Recht, wenn die Best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 4. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse: Erstreckung der Beiordnung/Bestellung auf spätere Angelegenheiten (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

a) Verhältnis zu § 60 Abs. 1 S. 2 und S. 3 RVG Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 4 RVG nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch weitere Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem 31.5.2025 erstmalig beauftragt oder tätig wird. § 60 Abs. 1 S. 4 RVG gilt daher für die Fälle, in denen sich eine Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse aufgrund Beiordnung oder Bestellung ohne Auftragsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

a) Kein Auftrag zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung Ein Rechtsanwalt kann auch ohne Auftrag des Mandanten zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand (§ 397a Abs. 1 StPO) bestellt werden.[9] Hier kann dann nicht auf die Auftragserteilung als Anknüpfungspunkt (§ 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) zurückgegriffen werden. Gem. § 60 Abs. 1 S. 3 RVG richtet sich die Vergütung in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Übergangsrecht ... / d) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Auf den (früheren) Zeitpunkt der Beiordnung kommt es dann nicht an, soweit eine Beiordnung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den Auftrag oder Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beispiel: Im April 2025 war der Anwalt beauftr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Verhältnis zu § 60 Abs. 1 S. 2 und S. 3 RVG

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 4 RVG nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch weitere Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem 31.5.2025 erstmalig beauftragt oder tätig wird. § 60 Abs. 1 S. 4 RVG gilt daher für die Fälle, in denen sich eine Beiordnung oder Bestellung auch auf weitere Ange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Anknüpfungspunkte

Das erstinstanzliche Verfahren und ein Rechtsmittelverfahren sind verschiedene Angelegenheiten (vgl. § 17 Nr. 1 RVG). Maßgebend ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Zeitpunkt der jeweiligen unbedingten Auftragserteilung in der Angelegenheit. Im Falle der Bestellung oder Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Einstellung des Strafverfahrens und nachfolgendes Bußgeldverfahren

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein sich nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens anschließendes Bußgeldverfahren sind verschiedene Angelegenheiten (vgl. § 17 Nr. 10b RVG). Maßgebend ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Zeitpunkt der jeweiligen unbedingten Auftragserteilung. Im Falle der Bestellung oder Beiordnung des Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 18. Zurückverweisung

Nach § 21 Abs. 1 RVG ist im Fall der Zurückverweisung einer Sache an ein untergeordnetes Gericht das weitere Verfahren vor diesem Gericht als neuer Rechtszug anzusehen. Wird davon ausgegangen, dass das zurückverwiesene Verfahren eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit bildet, gilt nach § 60 Abs. 1 RVG Folgendes:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Erstmalige Beauftragung

Bei der Erstreckung der Bestellung oder Beiordnung auf eine weitere Angelegenheit gilt neues Recht, wenn der Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit nach dem 31.5.2025 erstmalig beauftragt worden ist. Beispiel 4 Der Anwalt hat vor dem 1.6.2025 den Auftrag als Wahlverteidiger erhalten. Nach dem 31.5.2025 wird er zum Pflichtverteidiger bestellt. Gegen das nach dem 31.5.2025 ergehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / d) Erstmaliges Tätigwerden im Berufungs- oder Revisionsverfahren

Die Regelung in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG erlangt insbesondere Bedeutung für einen bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt ohne Auftrags- bzw. Mandatsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Hier kommt es allein auf das erste Tätigwerden in einer weiteren gebührenrechtlichen Angelegenheit an, auf die sich die Beiordnung oder Bestellung erstreckt. Hierbei ist stets zu prüfen, welche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 17. Zeugenbeistand (§ 68b StPO)

Ob für die Vergütung eines von einem Zeugen zugezogenen Beistands (§ 68b Abs. 1 StPO) altes oder neues Recht Anwendung findet, richtet sich nach § 60 Abs. 1 RVG. Es kommt auch für den einem Zeugen als Beistand beigeordneten Rechtsanwalt darauf an, ob eine Beiordnung mit Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) oder ohne Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 3 RVG) v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Übergangsrecht ... / n) Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren

Die Verfahrenskostenhilfegebühren des beigeordneten Rechtsanwalts sind auch dann nach dem bis zum 31.5.2025 geltenden Gebührenrecht zu berechnen, wenn die Beiordnung zwar nach diesem Stichtag erfolgt ist, der Auftrag zum Tätigwerden im Verfahren aber schon vor dem Stichtag erteilt worden ist.[14] Ein Großteil der Rechtsprechung hatte dies früher anders gesehen und in diesem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Wirksamwerden der Bestellung

§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG stellt grds. auf das Wirksamwerden der zugrundeliegenden Beiordnung oder Bestellung ab. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand wird mit dem Erlass des Bestellungsbeschlusses wirksam, sodass dies der maßgebende Zeitpunkt ist. Der Zeitpunkt des Zugangs beim Rechtsanwalt ist für das Wirksamwerden im Rahmen von § 60 Abs. 1 S. 3 RVG oh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Bedingter Auftrag für das Rechtsmittelverfahren

Im Falle der Beiordnung oder Bestellung eines bereits vom Mandanten beauftragten Rechtsanwalts wird das gleiche Ergebnis bereits durch die Regelungen in § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG erreicht. Beispiel 5 Der Anwalt hat vor dem 1.6.2025 den Auftrag als Wahlverteidiger erhalten. Der Auftrag umfasst den Auftrag zur Verteidigung im gesamten Strafverfahren einschließlich der Einlegung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Übergangsrecht ... / c) Nachträglicher Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Ist der Anwalt ohne vorherigen Auftrag beigeordnet worden und wird ihm dann das Wahlmandat erteilt, wird auf das Datum der früheren Beiordnung abgestellt. Der spätere Auftrag ist unerheblich (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel: Wie vorangegangenen Beispiel; die Ehefrau hatte dem Anwalt im Juni 2025 auch das Wahlmandat erteilt. Maßgebend bleibt auch für die Wahlanwaltsvergütung di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 6. Mehrere Auftraggeber / Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt, erhält er nach § 7 Abs. 1 RVG seine Gebühren nur einmal. Insoweit kommt jedoch bei der Vertretung mehrerer Nebenkläger oder der Vertretung mehrerer Zeugen als Zeugenbeistand für die Verfahrensgebühren die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV in Betracht. Maßgeblich ist insoweit die erste unb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Rechtsanwalt war bereits in der Vorinstanz tätig

War der Rechtsanwalt bereits in der Vorinstanz tätig, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG für die Anwendung alten oder neuen Rechts auf die Vergütung des Anwalts für das Rechtsmittelverfahren allein darauf abzustellen, ob der unbedingte Auftrag für das Rechtsmittel vor oder nach dem Stichtag erteilt worden ist. Das gilt auch im Falle der Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Mehrwert eines... / IV. Bedeutung für die Praxis

Soweit das Gericht problematisiert, ob sich der Beschwerdewert nach den Gebührenbeträgen des § 49 RVG oder denen des § 13 RVG richtet, ist dies unzutreffend. Abzustellen ist immer auf die Differenz der Wahlanwaltsgebühren, selbst dann, wenn ratenfreie PKH bewilligt und der Anwalt beigeordnet worden ist. Eine Beiordnung ändert nichts daran, dass dem Anwalt die Wahlanwaltsgebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 5. Gleichlauf der Wahlanwaltsvergütungsansprüche und der Ansprüche gegen die Staatskasse (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Gem. § 60 Abs. 1 S. 5 RVG ist im Falle der Beiordnung oder Bestellung des Rechtsanwalts sowohl für die Wahlanwaltsvergütung als auch für die Vergütung aus der Staatskasse gem. §§ 45, 59a RVG immer einheitlich altes oder neues Recht anzuwenden, und zwar das frühere Recht. Es wird deshalb ein Gleichlauf der Ansprüche des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Beschwerdeverfahren

Gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a RVG gehört das Beschwerdeverfahren in Straf- und Bußgeldsachen grds. zum vorherigen Rechtszug, wenn insoweit nichts anderes bestimmt ist oder besondere Gebührentatbestände vorgesehen sind. Die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren wird daher grds. mit den Gebühren des Rechtzugs abgegolten. Nur dann, wenn die Beschwerde eine neue Angelegenheit bildet,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Vertreter gem. §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO (PKH)

Bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts gem. §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO (im Wege der PKH "beigeordneter" Nebenklägervertreter[23]) kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG grds. auf den Zeitpunkt der unbedingten Erteilung des Auftrags an (Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis).[24] Bei Erteilung des unbedi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Übergangsrecht ... / f) Einstweilige Anordnungen

Da einstweilige Anordnungen (§§ 49 ff. FamFG) nach §§ 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einem Arrestverfahren (s.o. d)). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der jeweiligen Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abänderungsverfahren sind auch hier ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 9. Prozesskostenhilfe

Bei der Beiordnung im Wege der PKH (vgl. §§ 172 Abs. 3 S. 2, 379 Abs. 3, 404 Abs. 5 StPO i.V.m. § 121 ZPO) und bei der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Nebenkläger im Wege bewilligter PKH gem. §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG nur auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung in derselben Angelegenheit an. Der unbedin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / b) Muster: Ablehnung der Beiordnung

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.8: Ablehnung der Beiordnung An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich, die Bestellung zum Pflichtverteidiger zurückzunehmen. Begründung: _________________________ (Darlegen des wichtigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger An das Amtsgericht (im Vorverfahren: die Staatsanwaltschaft) _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten den Antrag, ihm als Pflichtverteidiger beigeord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 1. Beiordnung durch das Gericht/Ablehnung durch bestellten Rechtsanwalt

a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen Rz. 44 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 2. Antrag des Rechtsanwalts auf Beiordnung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 46 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Beiordnung eines Dolmetschers

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.39: Antrag auf Beiordnung eines Dolmetschers An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich namens und im Auftrag meines Mandanten, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 2. Beiordnung eines Rechtsanwalts/Prozesskostenhilfe (§ 397a StPO)

Rz. 413 Im Rahmen der Nebenklage ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe auf die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes möglich, sofern kein Fall von § 397a Abs. 1 Nr. 1 – 5 StPO vorliegt, wonach auf Antrag des Nebenklägers in diesen Fällen stets eine Beiordnung zu erfolgen hat. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ergeben sich sowohl aus d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 46 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerdings kann sich die Notwendi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / e) Vertretung des abwesenden Angeklagten (§§ 233, 234, 329 Abs. 1, 350 Abs. 2 S. 1, 387 Abs. 1, 411 Abs. 2 S. 1 StPO)

Rz. 16 Grundsätzlich gebieten der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, die Möglichkeit des Angeklagten, sich ohne Beschränkungen verteidigen zu können, sowie die Wahrheitserforschungspflicht des Gerichts die ununterbrochene Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung. § 230 Abs. 1 StPO schreibt daher die grundsätzliche Anwesenheit des Angeklagten vor und lässt nur wenig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 44 Hier kommt zunächst ein Schadensersatzanspruch des Mandanten gegen den Rechtsanwalt aus § 678 BGB für den Fall in Betracht, dass der Rechtsanwalt erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass seine Geschäftsführung ohne Auftrag mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht.[173] Entspricht aber der Anwalt bei der Geschäftsführung o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / III. Muster: Antrag im Nebenklageverfahren

Rz. 414 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.64: Antrag im Nebenklageverfahren An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ erklärt der durch die Tat nebenklageberechtigte Verletzte _________________________, dass er sich dem Strafverfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Anders als ein Pflichtverteidiger, bei dem sich die Beiordnung durch das Gericht auf die Person des Pflichtverteidigers beschränkt und eine Unterbevollmächtigung deshalb unzulässig ist,[10] kann der Wahlverteidiger jederzeit einem anderen Rechtsanwalt eine Untervollmacht für die Verteidigung des Mandanten erteilen, sofern der Mandant hierzu seine Zustimmung erteilt ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG

Rz. 668 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.72: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen den Arzt _________________________ – Antrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 14 Die Ehescheidung ist keine Veranlassung für eine Sorgerechtsregelung. Es bleibt auch nach Trennung und rechtskräftiger Scheidung der Ehe bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder, es sei denn, es werden anderslautende gerichtliche Anträge gestellt. Nach § 1671 BGB [12] kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die elter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Vorvertragliche Haftung

Rz. 19 Für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB anwendbar.[71] So judizierte der BGH, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Honorars eines Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei gerechtfertigt war, da die Kanzlei vor Übernahme auf eine bestehende Interessenkollision zu der Bank hätte hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandanten keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 1. Übergangsrecht zum KostBRÄG 2025

Rz. 14 Übergangsrecht Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG wird alleine auf den frühestmöglichen Zeitpunkt der Gebührenentstehung, nämlich den unbedingten Auftrag abgestellt. Auf eine Unterscheidung von Beiordnung oder Bestellung im Wege der Prozesskostenhilfe kommt es nicht mehr an. Durch § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ist nunmehr klargestellt, dass der Grundsatz des "unbedingten Auftrages" auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Festsetzung im gericht... / II. Prüfungsumfang/Erstattungsfähigkeit

Rz. 69 Prüfungsumfang Zu prüfen sind Entstehung und Erstattungsfähigkeit von Gebühren. Es dürfen nur solche Gebühren und Kosten festgesetzt werden, die unzweifelhaft entstanden sind. Dies ist stets unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG zu prüfen, d.h. es ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Gebühren billig sind. Insoweit wird auf die Ausführungen in § 3 Rdn 1 ff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überblick Betragsrahmen... / III. Betragsrahmengebühren und Prozesskostenhilfe

Rz. 12 Prozesskostenhilfe Sofern Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, erhält der Anwalt die ungekürzten Gebühren nach §§ 45, 3 Abs. 1 S. 1 RVG. Nach § 48 Abs. 4 RVG erstreckt sich die Beiordnung in Angelegenheiten, in denen nach § 3 Abs. 1 RVG Betragsrahmengebühren entstehen, auf Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Prozesskostenhilfe, wenn vom Gericht nichts andere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Vorschuss

Rz. 93 Vorschuss Der Rechtsanwalt kann ab dem Zeitpunkt seiner Beiordnung gem. § 47 RVG einen angemessenen Vorschuss gegen die Staats- bzw. Landeskasse geltend machen. Dies nur für bereits entstandene Gebühren und voraussichtlich entstehende oder bereits entstandene Auslagen, diese aber in voller Höhe. Einen Vorschuss für zukünftig entstehende Gebühren kann der Rechtsanwalt n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / D. Muster Festsetzungsantrag (§ 55 RVG)

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster: Abrechnungsmuster für einen Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 55 RVG gegen die Staats- bzw. Landeskasse Der beigeordnete Rechtsanwalt beantragt nach rechtskräftiger Verfahrensbeendigung die Festsetzung der gesetzlichen Vergütung für das Klageverfahren: An Sozialgericht Antrag auf Festsetzung der Vergütung des bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 2. Beendigung der Angelegenheit

Rz. 27 Auch wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit beendet ist, wird die Vergütung fällig. Der Begriff der Angelegenheit ist im RVG nicht legal definiert. Die kostenrechtliche Angelegenheit kann, aber muss sich nicht mit dem prozessrechtlichen Begriff des (Verfahrens-) Gegenstandes decken. Die Angelegenheit definiert den im Einzelfall vorliegenden Rahmen der konkreten Inter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Festsetzung im gericht... / C. Festsetzung gegen die Staatskasse bzw. Landeskasse

Rz. 48 PKH-Anspruch Dem Rechtsanwalt steht aufgrund der gegen seinen Mandanten bestehenden Forderungssperre (§ 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) nach §§ 45 ff. RVG allein aufgrund der Beiordnung ein Anspruch auf Zahlung seiner PKH-Vergütung gegen die Staats- bzw. Landeskasse zu. Rz. 49 Funktionelle Zuständigkeit Die aus der Staats- bzw. Landeskasse zu zahlende ...mehr