Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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AGS 08/2025, Gesonderter PK... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte am 6.12.2022 vor dem ArbG Suhl Kündigungsschutzklage gegen eine mit Schreiben vom 17.11.2022 erklärte fristlose, hilfsweise fristgerechte, Kündigung der Beklagten erhoben. Gleichzeitig beantragte der Kläger, ihm unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten Prozesskostenhilfe (PKH) für das Verfahren erster Instanz zu bewilligen. Diesem Antrag hatte der Klä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 29 Gg die Entscheidung des Richters ist die sofortige Beschwerde nach § 127 gegeben. Das gilt auch dann, wenn statt des eigentlich zuständigen Rechtspflegers der Richter entschieden hat (Köln FamRZ 88, 740). Gg die Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 I RPflG ebenfalls die sofortige Beschwerde gegeben (Naumbg JurBüro 02, 537). Rechtspfleger und Richter haben Ab...mehr

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AGS 08/2025, Gesonderter PK... / III. Bedeutung für die Praxis

Leider wird von den Prozessbevollmächtigten, die sich in Vergleichsverhandlungen befinden, nicht selten vergessen, vor Abschluss des Vergleichs, der auch nicht rechtshängige Gegenstände erfasst, rechtzeitig die Erweiterung der PKH unter ihrer Beiordnung zu beantragen. In der Eile des Geschäfts hatte hier wohl der Prozessbevollmächtigte des Klägers übersehen, zusammen mit sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anwaltswechsel.

Rn 11 Bei einem Anwaltswechsel ist streitig, ob der zweite PKH-Anwalt die Gebühren, die er nicht von der Staatskasse verlangen kann, weil er unter Mehrkostenverbot beigeordnet wurde, von der Partei verlangen kann. Teilweise wird vertreten, dass dann, wenn der Anwalt ggü der Staatskasse auf Gebühren verzichtet hat, er insoweit die Kosten auch nicht von der Partei verlangen ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 42 Auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist im Zusammenhang von Rechtsstaatsprinzip und Art 3 I GG entwickelt worden. Dieser Grundsatz fordert eine gleichmäßige Belastung der Parteien mit dem Prozessrisiko und den Prozesskosten (BVerfGE 51, 131, 144; 74, 92, 94). Er verpflichtet den Richter, die Gleichstellung der Parteien durch eine objektive und faire Ve...mehr

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AGS 08/2025, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

Die Mutter hat für das Beschwerdeverfahren betreffend den Umgang mit einer Minderjährigen Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt. Sie arbeitet als Pflegekraft mit Nacht- und Wochenenddiensten und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen i.H.v. 1.852,01 EUR zzgl. 250,00 EUR Kindergeld. Die geltend gemachten Versicherungsbeiträge der Mutter betragen insgesamt 101,83 EUR. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Der Beistand tritt in der Verhandlung neben der Partei zu deren Unterstützung auf. Dies gilt uneingeschränkt im Parteiprozess (§ 79), in dem der Beistand auch neben einem Prozessbevollmächtigten der Partei auftreten kann (KG FamRZ 01, 1619; Zö/Althammer § 90 Rz 3; aA ThoPu/Hüßtege § 90 Rz 1). Nach dem Wortlaut (in der Verhandlung) gilt die Vorschrift auch im Anwaltsproz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen zu beteiligender Personenkreis.

Rn 3 In sämtlichen Abstammungsverfahren sind nach Abs 1 Nr 1–3 primär die bisher im rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnis zugeordneten Personen – also das Kind, die Mutter und der Vater – als Beteiligte vAw zu beteiligen (Muss-Beteiligte). Vater iSd Abs 1 Nr 3 ist daher zunächst nur der Mann, der nach § 1592 BGB die rechtliche Vaterposition innehat (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenzgläubiger.

Rn 50 Für den Insolvenzgläubiger kann grds PKH im Verfahren bewilligt werden. Maßgeblich ist, dass die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (BGH NJW 04, 3260). Insb muss der Gläubiger mit einer Quote auf seine Forderung rechnen können (BGH NJW 04, 3260 unter Verweis auf LG Freiburg ZInsO 03, 954 und 1006). Allerdings ist PKH für jeden Verfah...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 137 Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs kann nach den §§ 114 bis 127 ZPO Prozesskostenhilfe gegenüber den Rechtssuchenden gewährt werden, die sich das Verfahren aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Die Prozesskostenhilfe ist das Pendant zur Beratungshilfe für das gerichtliche Verfahren. Im Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe auch Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren ohne Anwaltszwang.

Rn 3 Während nach § 121 II ZPO eine Anwaltsbeiordnung erfolgt, wenn die Vertretung durch einen RA erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen RA vertreten ist, kennt II nur die erste Fallgruppe. Der Grundsatz der verfahrensrechtlichen Waffengleichheit erfordert demggü in fG-Familiensachen allein nicht die Beiordnung eines RA (BGH FamRZ 10, 1427; einschr Bremen FamRZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bevollmächtigter.

Rn 10 Zugerechnet wird das Verschulden des Bevollmächtigten. Dies ist jeder von der Partei bestellte rechtsgeschäftliche Vertreter, der für sie eigenverantwortlich in einem Rechtsstreit tätig werden soll (BGH VersR 84, 239), ohne dass der Anwendungsbereich auf Rechtsanwälte beschränkt wäre. Es sind die von der Partei selbst oder von ihrem Prozessbevollmächtigten beauftragten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterhaltssachen iSv § 231 Abs 1.

Rn 14 Unterhaltssachen iSv § 231 I sind gem § 112 Nr 1 Familienstreitsachen; auf das Verfahren sind deshalb neben den in Abschn 9 enthaltenen Vorschriften der §§ 231 ff FamFG gem § 113 I 2 auch ZPO-Vorschriften anzuwenden. Rn 15 Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der gem § 113 I 2 den Vorgaben des § 253 ZPO entsprechen muss. Es besteht auch im erstinstanzliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 185 GVG – [Fremde Sprache].

Gesetzestext (1) 1Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. 2Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprache, wenn und soweit der Richter dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforderlich erachtet, auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verlust von Vermögen.

Rn 65 Ein Hilfesuchender, der mit einem bevorstehenden Prozess rechnen muss oder bereits an einem Verfahren beteiligt ist, hat seine finanziellen Dispositionen darauf einzurichten, dass die Kosten für die Prozessführung entstehen werden. Er muss möglichst entspr Rücklagen bilden (Karlsr FamRZ 24, 1127; Saarbr Beschl v 28.2.12 – 9 WF 4/12 –) und darf sich seines Vermögens nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bevollmächtigte.

Rn 9 Eine wirksame Erteilung setzt auch auf Seiten des Bevollmächtigten Prozessfähigkeit voraus (§§ 51 ff), denn sonst liefe sie ins Leere. Dessen Postulationsfähigkeit ist jedoch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 95, 1841; BayObLG FamRZ 86, 597, 598). Die Prozesshandlungen eines solchen Bevollmächtigten sind – soweit Postulationsfähigkeit gefordert ist – allerdings u...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Verrechnung mit Vorschüssen und Zahlungen der Gegenseite

Rz. 175 Auch in PKH-Fällen ist es möglich, dass der Rechtsanwalt Vorschüsse erhält. Rechtliche Grundlage dafür ist, dass der Mandant für das PKH-Bewilligungsverfahren die Kosten nach Nr. 3335 VV RVG zu tragen hat. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, bilden Hauptverfahren und Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren wegen § 16 Nr. 2 RVG auch gebührenrechtlich eine Angelegenh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form (Abs 2 S 4, 5).

Rn 12 Die Rüge ist schriftlich bei dem iudex a quo zu erheben. Es gilt Anwaltszwang (§ 78), aber nicht, wenn Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt worden war (BGH NJW-RR 11, 640 [OLG Saarbrücken 07.12.2010 - 4 U 602/09-170] Rz 3) Im Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren ist die Einlegung durch einen BGH-Anwalt erforderlich (BGH NJW 05, 2017). Die Rüge ist schri...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Fälligkeit

Rz. 33 Da in den meisten Fällen der anwaltlichen Tätigkeit ein Dienstvertrag vorliegt, richtet sich auch die Fälligkeit nach den dienstvertraglichen Regelungen. § 614 BGB wird dabei durch § 8 RVG konkretisiert. Zitat § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung (1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwalt in einem g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Scheidungsverfahren.

Rn 42 Zu dem Verfahrenskostenhilfeantrag für einen Scheidungsantrag ist substantiierter Vortrag zum Scheitern der Ehe erforderlich. Es reicht nicht aus, nur den Ablauf des Trennungsjahres darzulegen. Vor Ablauf des Trennungsjahres darf VKH nicht bewilligt werden (Köln FamRZ 04, 52), und zwar auch dann nicht, wenn iÜ die Voraussetzungen einer einverständlichen Ehescheidung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erstreckung auf eine Versorgungsausgleichssache.

Rn 2 Die Vorschrift des § 149 enthält eine Besonderheit insoweit, als sich die für die Scheidungssache bewilligte VKH (nur) auf die gem § 137 II 2 im ›Zwangsverbund‹ stehende Folgesache VA (§ 137 II 1 Nr 1) erstreckt. Es findet in Bezug auf diese Folgesache als Folge der gesetzlich angeordneten Erstreckung grds keine Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen für die Bewilligun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift übernimmt und erweitert das zuvor in § 52a FGG aF geregelte Vermittlungsverfahren, wobei eine Anpassung an die durch das FamFG veränderte Rechtslage erfolgte (BTDrs 16/6308, 242). Für den Gesetzgeber schien ein Vermittlungsverfahren zwischen den Eltern auch und gerade dann erfolgversprechend, wenn sie sich zu einem früheren Zeitpunkt bereits über die Durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Hauptsache und Einstweilige Anordnung.

Rn 46 In Unterhaltsverfahren besteht gem § 246 Abs 1 FamFG die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Zahlung laufenden Unterhalts durch einstweilige Anordnung zu regeln; diese ist vom Hauptsacheverfahren unabhängig. Es ist nicht mutwillig, ein Hauptsacheverfahren neben dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anhängig zu machen, wenn noch kein Vollstreckungstitel ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Untersuchungshaft (U-Haft)

Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Brenner, Die Voraussetzungen des Haftbefehls im Steuerstrafverfahren, DStZ/A 1974, 7; Burhoff, Verdunkelungsgefahr bei Steuerhinterziehung und/oder Wirtschaftsdelikt, PStR 2002, 76; Burhoff, Untersuchungshaft des Beschuldigten, PStR 2002, 272; Burhoff, Untersuchungshaft – So optimieren Sie d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Zukünftige Angelegenheiten (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beisp...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Aktuelle Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, dann fehlt es an einer Auftragserteilung. In diesem Fall wird gem. § 60 Abs. 1 S. 3 RVG auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Beispiel 9 Der Anwalt war im April 2025 zum Pflichtverteidiger bestellt worden. M...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / II. Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

1. Allgemeines In seinem Beschluss referiert das OLG zunächst zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG. Es bejaht den besonderen Umfang des Verfahrens, verneint dann aber dennoch das Vorliegen der Voraussetzungen. Allein ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit des Verfahrens reiche für die Bewilligung ei...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Kein vorausgehender Wahlanwaltsauftrag

Die Regelungen des § 60 Abs. 1 S. 3 und 4 RVG betreffen die Fälle, in denen der Bestellung oder Beiordnung kein Wahlanwaltsauftrag vorausgegangen ist. Anderenfalls gilt § 60 Abs. 1 S. 2 RVG.mehr

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AGS 07/2025, Terminsvertret... / II. Terminsvertreter verdient alle Gebühren

Nach Auffassung des OLG Brandenburg ist dem Pflichtverteidiger Rechtsanwalt R 2 die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV neben der Terminsgebühr Nr. 4106 VV und der Grundgebühr Nr. 4100 VV angefallen. 1. Grundgebühr und Terminsgebühr Es ist in Rspr. und Lit. umstritten, ob der wegen Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers (nur) für einen Hauptverhandlungstermin beigeordnete V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gemeinschaftsprüfung (Joint Audit)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Werden mehrere Abschlussprüfer zur gemeinsamen Prüfung gewählt, so erlangen sie sämtlich die Stellung eines gesetzlichen Abschlussprüfers. Sie haben die Prüfung zusammen durchzuführen und jeder trägt dabei die volle Verantwortung für die ganze Prüfung und das Prüfungsergebnis (vgl. Baetge/Thiele/Klönne in HdR-E, § 318 HGB Rz. 49 [12/2024]; IDW PS 208, ...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der Beiordnung eines PKH-Anwalts; Beiordnung eines weiteren Anwalts

§ 73a Abs. 1 S. 1 SGG; § 121 ZPO Leitsatz Nach Aufhebung der Beiordnung eines PKH-Anwalts kann die Pflicht zur Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bestehen, wenn die Aufhebung von dem Beteiligten unverschuldet ist oder ein triftiger Grund vorliegt, was von dem Beteiligten vorzutragen ist. Die Beiordnung eines weiteren Anwalts findet nur dann statt, wenn ein Grund vorliegt, ...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / II. Anspruch auf Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts

1. Voraussetzungen Nach dem über § 73a Abs. 1 S. 1 SGG entsprechend anwendbaren § 121 ZPO ist das Prozessgericht nach Aufhebung einer Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts dann verpflichtet, wenn die Aufhebung von dem Beteiligten unverschuldet ist oder ein triftiger Grund vorlag. Diese Voraussetzungen sind von dem Beteiligten vorzutragen. D...mehr

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AGS 06/2025, Keine Beiordnu... / II. Beiordnung nicht geboten

Die Erstreckung der VKH auf das Zwangsmittelverfahren in der Folgesache Versorgungsausgleich kommt nicht in Betracht, da für den Antragsteller in dem Zwangsmittelverfahren keine Gerichtskosten anfallen und auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich ist.mehr

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AGS 06/2025, Keine Beiordnung im Zwangsmittelverfahren

§ 35 FamFG Leitsatz Für ein Zwangsmittelverfahren nach § 35 FamFG in einer Versorgungsausgleichssache ist Verfahrenskostenhilfe nicht zu bewilligen. AG Delmenhorst, Beschl. v. 8.1.2025 – 9 F 445/24 VKH1 I. Sachverhalt In einem Scheidungsverbundverfahren war gegen die Antragsgegnerin gem. § 35 FamFG ein Zwangsgeld angedroht worden, da sie an den Auskünften zum Versorgungsausgleich...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / Leitsatz

Nach Aufhebung der Beiordnung eines PKH-Anwalts kann die Pflicht zur Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bestehen, wenn die Aufhebung von dem Beteiligten unverschuldet ist oder ein triftiger Grund vorliegt, was von dem Beteiligten vorzutragen ist. Die Beiordnung eines weiteren Anwalts findet nur dann statt, wenn ein Grund vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten prozess...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / III. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdebegründungsfrist wäre nach den weiteren Ausführungen des BSG nach einem Anwaltswechsel nicht in Betracht gekommen, weil die Beschwerdefrist durch das Verschulden des Klägers versäumt worden sei. Die durch das Verhalten des Klägers gerechtfertigte Aufhebung der Beiordnung stelle für sich genommen keinen Gru...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / V. Bedeutung für die Praxis

Wohl jeder Richter hat schon mindestens einmal, manchmal sogar mehrfach mit einer Partei zu tun, die ein ähnliches Kommunikationsverhalten an den Tag gelegt hat. Ein beliebtes Vorgehen ist dabei, das Gericht mit unsinnigen und vielfach wiederholten Anträgen zuzuschütten. So mancher Verfahrensbeteiligte will durch dieses Verhalten erreichen, die Entscheidung in dem Gerichtsve...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Der Kläger, der bis 2017 als Rechtsanwalt zugelassen war, hatte vor dem SG Bremen und in 2. Instanz vor dem LSG Niedersachsen-Bremen von dem Beklagten die Übernahme bzw. Erstattung u.a. folgender Kosten verlangt:mehr

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AGS 06/2025, Keine Beiordnu... / I. Sachverhalt

In einem Scheidungsverbundverfahren war gegen die Antragsgegnerin gem. § 35 FamFG ein Zwangsgeld angedroht worden, da sie an den Auskünften zum Versorgungsausgleich nicht ausreichend mitgewirkt hatte. Der Antragsteller hatte daraufhin beantragt, die ihm für das Scheidungsverbundverfahren bewilligte Verfahrenskostenhilfe (VKH) auch auf das Verfahren nach § 35 FamGKG zu erstre...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / IV. Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde

Schließlich hat das BSG die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG als unzulässig verworfen. Die Beschwerde sei nicht innerhalb der – verlängerten – Frist durch einen vor dem BSG zugelassenen Bevollmächtigten begründet worden.mehr

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AGS 06/2025, Keine Beiordnu... / Leitsatz

Für ein Zwangsmittelverfahren nach § 35 FamFG in einer Versorgungsausgleichssache ist Verfahrenskostenhilfe nicht zu bewilligen. AG Delmenhorst, Beschl. v. 8.1.2025 – 9 F 445/24 VKH1mehr

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AGS 06/2025, Keine Beiordnu... / III. Bedeutung für die Praxis

Wirkt ein Beteiligter in einem Versorgungsausgleichsverfahren nicht an der Erteilung der Auskünfte mit, kann das Gericht von Amts wegen ein Zwangsmittelverfahren nach § 35 FamFG gegen ihn einleiten. Es handelt sich insoweit nicht um ein Vollstreckungsverfahren, sondern um ein Amtsverfahren sui generis. Soweit das Gericht die Bewilligung von VKH abgelehnt hat, dürfte dies unz...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / 3. Ausnahme (§ 60 Abs. 1 Satz 4 RVG)

Rz. 15 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfol...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / B. Die gesetzliche Grundlage

Rz. 3 Maßgebend für die Frage, ob für den Anwalt altes oder neues Recht gilt, ist die Vorschrift des § 60 RVG, wobei die Regelung in § 60 Abs. 3 RVG für die Änderungen, die das KostBRÄG mit sich gebracht hat, keine Bedeutung hat. § 60 Übergangsvorschrift (1) 1Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenhe...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 Satz 3 RVG)

Rz. 14 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 Satz 5 RVG). Beispiel 8: Der Anwalt war im April 2025 ...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XV. Einstweilige Anordnungen

Rz. 41 Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b RVG gegenüber der Hauptsache selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (s. "Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren", Rdn 33). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzu...mehr

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AGS 06/2025, Zeitpunkt des ... / Leitsatz

Eine Pauschgebühr gem. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG kommt – zumindest bei Fortbestand der Beiordnung – auch für abgeschlossene Verfahrensabschnitte nur nach Eintritt der Rechtskraft in Betracht. Dass die Regelung des § 51 Abs. 1 S. 1 und S. 3 RVG auch die Möglichkeit vorsieht, eine Pauschgebühr für einzelne Verfahrensabschnitte zu bewilligen, ändert daran nichts. OLG Braunschweig, Be...mehr