Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. PKH nur für laufendes Verfahren.

Rn 18 PKH kann nur für ein laufendes Verfahren in der jeweiligen Instanz beantragt und bewilligt werden. Grds müssen sowohl der Antrag, die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als auch die Bewilligung vor Abschluss der Instanz erfolgt sein. Die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann vom Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Notanwalt.

Rn 25 Gemäß § 121 V wird der Partei vom Vorsitzenden ein Rechtsanwalt beigeordnet, wenn die Partei keinen zur Vertretung bereiten Anwalt findet und die Beiordnung beantragt. Es ist erforderlich, dass die Partei nachweist, dass sie sich vergeblich um einen zur Vertretung bereiten Anwalt bemüht hat. Mehrere Anwälte müssen zur Vertretung nicht bereit gewesen sein (Dürbeck/Gotts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 7 Das Prozessgericht, also das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll, entscheidet bei freigestellter mündlicher Verhandlung (§ 128 IV) in voller Besetzung durch Beschl. Der Gegner muss vor der Entscheidung nicht gehört werden, da er nicht in seinen Rechten betroffen ist (St/J/Jacoby § 78b Rz 12; Musielak/Voit/Weth § 78b Rz 8). Der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag auf Aufhebung.

Rn 7 Hat der Rechtsanwalt erfolglos die Aufhebung seiner Beiordnung aus wichtigem Grund (§ 48 II BRAO) beantragt, kann er die Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde angreifen (Abs 3 S 2). Dies gilt auch im Anwendungsbereich von § 121 (Karlsr OLGR 99, 62, 63; Naumbg Beschl v 6.4.05 – 8 WF 19/05). Ein wichtiger Grund ist die Weigerung der Partei, einen Anwaltsvertrag abzus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verpflichtung zur Übernahme.

Rn 4 Der beigeordnete Anwalt ist zur Übernahme der Vertretung verpflichtet (§ 48 I Nr 2 BRAO). Da die Beiordnung als solche weder ein Mandatsverhältnis begründet noch die Erteilung der Prozessvollmacht durch die Partei ersetzt, muss er unverzüglich einen Anwaltsvertrag mit der Partei abschließen und ihm muss, damit er die Stellung als Prozessbevollmächtigter erlangt, Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beginn.

Rn 13 Die Verschuldenszurechnung setzt immer das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus und scheidet deshalb aus, wenn die Partei bei der Bevollmächtigung geschäftsunfähig war (BGH NJW 87, 440, 441). Deshalb beginnt die Zurechnung nicht schon mit der Auftragserteilung oder dem Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht sondern erst mit der Annahme des Auftrags...mehr

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AGS 06/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Zu erstattende Kosten der Säumnis – Häufige Irrtümer, NJW-Spezial 2023, 91 Gem. § 344 ZPO sind nach Einspruch gegen ein in gesetzlicher Weise ergangenes Versäumnisurteil die durch die Säumnis veranlassten Kosten der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn das Prozessgericht infolge des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil eine abändernde ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 17 Das vereinfachte Verfahren gehört zu den Unterhaltssachen iSv § 231 I und demzufolge zu den Familienstreitsachen gem § 112 Nr 1. Für das Verfahren besteht kein Anwaltszwang, §§ 257 S 1, 114 IV Nr 6 iVm. § 78 III ZPO, sodass sich die Frage der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Anwalts stellt (vgl unten Rn 19). I. Zuständigkeit. Rn 18 Die (ausschließliche) örtliche Zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt Voraussetzungen u Umfang einer RA-Beiordnung im Rahmen gewährter VKH.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Termin zur Erörterung.

Rn 10 Gemäß § 118 I S 2 kann das Gericht die Parteien zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu erwarten ist. Dann kann ein Vergleich zu gerichtlichem Protokoll genommen werden. Eine solche mündliche Erörterung kommt daher nur in Betracht, wenn das Gericht nach dem PKH-Antrag, ggf einer schriftlich erfolgten Einlassung des Gegners, davon ausgehen kann, dass ein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, hat das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. (2) Gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verkehrsanwalt.

Rn 22 Gemäß § 121 IV kann der Partei auf Antrag für die Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter oder zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten ein Anwalt beigeordnet werden. 1. Beweisaufnahme. Rn 23 Findet ein auswärtiger Beweisaufnahmetermin statt, so kann für diesen Termin ein besonderer Anwalt beigeordnet werden, wenn die Te...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Fälle, in denen die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgen muss, sowie ihren Umfang. Grundgedanke der Prozesskostenhilfe ist es, dem Bedürftigen iRd verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung und sozialen Fürsorge weitgehend die gleichen Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung oder Rechtsverteidigung zu gewähren wie der bemittelten rechtsuchend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Statthaftigkeit.

Rn 15 Statthaft ist eine Beschwerde gegen alle dem Antragsteller ungünstigen Entscheidungen. Das sind alle, die den Antrag ganz oder tw ablehnen (etwa wegen fehlender Erfolgsaussicht, Anordnung von Ratenzahlungen oder Beiträgen aus dem Vermögen, Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts, auch konkludent bei Nichtentscheidung eines ausdrücklich gestellten Beiordnungsantrag...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / X. Beschwerde in Kostenfestsetzungsverfahren in Straf- und Bußgeldsachen

Nach Vorbem. 4 Abs. 5 bzw. Vorbem. 5 Abs. 4 VV erhält der Rechtsanwalt ggf. für Tätigkeiten in Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren in Kostenfestsetzungsverfahren Gebühren nach Teil 3 VV. Die Nr. 1 Alt. 1 dieser Vorbemerkungen greift ein, wenn der Rechtsanwalt gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 11 Abs. 2 RPflG Erinnerung oder nach § 304 Abs. 1 StPO Beschwerde einl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Befristeter Anspruch.

Rn 69 Wertverringerung infolge Befristung nach § 3 zu schätzen (Köln FamRZ 89, 417). Beherbergungsvertrag § 8 ZPO, § 41 GKG anwendbar, wenn der mietrechtliche Teil überwiegt, andernfalls § 3, s.a. Miete. Beiordnung in der Verfahrenskostenhilfe: Wert der Hauptsache (BGH FamFR 10, 516 = FamRZ 10, 1892). Belästigung s Unterlassung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit die Vertretung eines Mitgliedes nicht durch ein Mitglied desselben Gerichts möglich ist, wird sie auf den Antrag des Präsidiums durch die Landesjustizverwaltung geordnet. (2) Die Beiordnung eines Richters auf Probe oder eines Richters kraft Auftrags ist auf eine bestimmte Zeit auszusprechen und darf vor Ablauf dieser Zeit nicht widerrufen werden. (3) Unberührt blei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 42 Für das PKH-Verfahren entstehen keine Gerichtskosten. Wenn die PKH-Beschwerde zurückgewiesen wird, entsteht nach KV 1812 eine Gerichtsgebühr von 66 EUR. Wert des Verfahrens, der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde ist der Wert der Hauptsache, auch wenn sich die Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts richtet (BGH FamRZ 10, 1892).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. VKH/Kosten und Gebühren.

Rn 30 Fraglich ist, ob VKH für das gerichtliche Verfahren nach § 155a auch dann bewilligt werden kann, wenn nicht zuvor außergerichtlich versucht worden ist, die Möglichkeit der Beurkundung einer gemeinsamen Sorgeerklärung vor der Urkundsperson des Jugendamts nach §§ 59 I 1 Nr 8, 87e SGB VIII) abzuklären oder ob die sofortige Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens dann mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erklärung.

Rn 6 Die Erteilung geschieht durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers ggü dem Bevollmächtigten, dem Prozessgegner oder dem Gericht (BGH FamRZ 95, 1484) und wird mit Zugang wirksam. Sie ist formlos wirksam (BGH NJW 02, 1957; 04, 844) und kann deshalb mittels jeder Übermittlungsform (BGHZ 126, 269; NJW 2002, 1957) und auch stillschweigend (BGH F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Teilweise Bewilligung von PKH.

Rn 10 Die Sperrwirkung besteht aber nur im Umfang der Bewilligung, so dass Gebührentatbestände, die nicht von der Beiordnung erfasst sind, weiterhin geltend gemacht werden können. In diesem Umfang kann auch eine Festsetzung der Gebühren gem § 11 RVG gegen die Partei erfolgen (Ddorf FamRZ 08, 1767). Wie bei den Gerichtskosten gilt auch hier, dass dann, wenn nur für einen Teil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Auch § 87 regelt wie § 86 lediglich die Folgen eines Erlöschens der Vollmacht durch Kündigung im Verhältnis zu Gericht und Gegner, mit dem Ziel zu verhindern, dass durch Rechtshandlungen der Partei (Abs 1) oder des Anwalts (Abs 2) die Fortführung des Prozesses behindert wird. Obwohl die Vorschrift lediglich die Kündigung erwähnt, gilt sie nach Sinn und Zweck für jede du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte, soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, vertretungsbefugt nurmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auf Antrag des Verfahrensbeistands, Abs 4 S 2 Nr 1.

Rn 58a Das Gesetz sieht zum einen vor, dass der Verfahrensbeistand die Aufhebung seiner Bestellung ausdrücklich beantragt. Diesem Antrag kann nur dann entsprochen werden, wenn der Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen. Erhebliche Gründe können nach der Gesetzesbegründung insbesondere dann vorliegen, wenn das Amt zur Vermeidung besonderer Anforderungen aufgegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbraucherinsolvenz.

Rn 49 Die §§ 4a–4d InsO enthalten eine Sonderregelung, die die Anwendung von §§ 114 ff grds ausschließt. Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so sind ihm die Verfahrenskosten zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu stunden. Bei Stundung der Verfahrenskosten kann für das Verfahren ein Rechtsanwalt beigeordnet werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anwaltswechsel.

Rn 11 Bei einem Anwaltswechsel ist streitig, ob der zweite PKH-Anwalt die Gebühren, die er nicht von der Staatskasse verlangen kann, weil er unter Mehrkostenverbot beigeordnet wurde, von der Partei verlangen kann. Teilweise wird vertreten, dass dann, wenn der Anwalt ggü der Staatskasse auf Gebühren verzichtet hat, er insoweit die Kosten auch nicht von der Partei verlangen ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vergleichsabschluss im PKH-Prüfungsverfahren.

Rn 8 Eine Ausnahme gilt, wenn die Parteien im PKH-Prüfungsverfahren in einem Termin zur Erörterung einen Vergleich schließen. Dann soll nicht nur über den Antrag auf Bewilligung von PKH verhandelt, sondern in der Sache selbst eine Regelung getroffen werden. In diesem Fall kann auch dem Antragsgegner PKH bewilligt werden, allerdings nur für den Abschluss des Vergleichs (BVerf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Stellung der Beteiligten.

Rn 5 Der Vertreter ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Gegen den Bekl und den zur Kostentragung Verurteilten hat er einen Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz. Die Beiordnung des Prozesspflegers, der von dem Kl einen Kostenvorschuss verlangen kann, ist im Wege der Prozesskostenhilfe möglich. Im Verfahren hat er die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nur teilweise Bewilligung.

Rn 10a Ist PKH nur für einen Teil der Ansprüche, die die Partei mit ihrem Rechtsmittel weiterverfolgen will, bewilligt worden, verlängert sich die Zweiwochenfrist des § 234 I – anders als bei einer vollständigen Versagung – grds nicht um eine Überlegungsfrist. Die Partei kann, wenn ihr ein RA beigeordnet worden ist, das Rechtsmittel unbeschränkt einlegen und den Umfang zunäc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 49 Gegen die Ablehnung der PKH durch das VG und gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts ist die Beschwerde zum OVG nach § 146 VwGO gegeben. Es besteht kein Anwaltszwang. Im Asylverfahren ist die Beschwerde gem § 80 AsylG ausgeschlossen. Die Beschwerde ist gem § 147 VwGO binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der PKH-Entscheidung beim VG einzureichen und zu beg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerde.

Rn 6 Die Entscheidung des Vorsitzenden kann von der Partei mit dem Ziel, einen anderen Anwalt beigeordnet zu erhalten, und von dem Rechtsanwalt mit dem Ziel, seine Beiordnung aufzuheben, mit der sofortigen Beschwerde (§ 567 I Nr 1) angefochten werden. Sie wird darauf überprüft, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde (St/J/Jacoby § 78c Rz 31). Wurde die Entscheidung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der nach § 78b beizuordnende Rechtsanwalt wird durch den Vorsitzenden des Gerichts aus der Zahl der in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwälte ausgewählt. (2) Der beigeordnete Rechtsanwalt kann die Übernahme der Vertretung davon abhängig machen, dass die Partei ihm einen Vorschuss zahlt, der nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bemessen ist. (3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vergütung des beigeordneten Anwalts.

Rn 39 Die Gebühren des Rechtsanwalts ergeben sich aus den §§ 44–59 RVG. Zwar hat der Anwalt aus dem bestehenden Dienstvertrag einen Vergütungsanspruch gegen die Partei. Dieser darf jedoch wegen § 122 I Nr 3 nicht geltend gemacht werden. Der Anwalt darf auch dann keine Vergütung fordern, wenn er die Partei nicht mehr für bedürftig hält (EGH München JurBüro 87, 1417). Wird der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Sonstige Beendigungsgründe.

Rn 8 Die Partei kann dem Rechtsanwalt jederzeit das Mandat wieder entziehen und die Prozessvollmacht widerrufen. Damit endet dessen Befugnis zur Prozessvertretung, was einen wichtigen Grund für die Aufhebung der Auswahlentscheidung darstellt. Diese Entpflichtung soll die Partei jederzeit verlangen können (Nürnbg OLGR 03, 373 zu § 121). Die Partei kann aber nur dann die Auswa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fürsorgepflichten.

Rn 6 Die damit einhergehenden Gefahren für die Belange der Parteien bedingen allerdings wiederum erhöhte Fürsorgepflichten des Gerichts zu deren Schutz. Es sind dies bspw die gesetzlich ausdrücklich normierten Hinweis- und Belehrungspflichten gem § 499 I (fehlender Anwaltszwang), §§ 499 II, 307 (Folgen schriftlichen Anerkenntnisses) und §§ 504, 39 S 2 (Zuständigkeitsmängel),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 29 Gegen die Entscheidung des Richters ist die sofortige Beschwerde nach § 127 gegeben. Das gilt auch dann, wenn statt des eigentlich zuständigen Rechtspflegers der Richter entschieden hat (Köln FamRZ 88, 740). Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 I RPflG ebenfalls die sofortige Beschwerde gegeben (Naumbg JurBüro 02, 537). Rechtspfleger und Richter ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Richter auf Probe und kraft Auftrags.

Rn 6 Abs 3 erlaubt abweichend von § 28 I DRiG, Richter auf Probe (§ 12 DRiG) und Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) an Landgerichten einzusetzen, nicht aber Richter auf Zeit (§ 11 DRiG). § 37 DRiG erlaubt darüber hinaus auf bestimmte Zeit die Verstärkung eines Gerichts im Wege von Abordnungen. Alle Formen der Beiordnung sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur befriste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Vertretung vor dem BGH.

Rn 12 Nach Abs 4 S 1 müssen sich die Beteiligten vor dem BGH durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen (Ausnahmen: Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen und VKH). Dies gilt auch für den anwaltlichen Verfahrensbeistand eines Kindes (BGH FamRZ 19, 1077). Damit soll der hohe Sachverstand der bei dem BGH zugelassenen Rechtsanwälte genutzt werden. Nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Weitgehend parallel zu § 158 für Kindschaftssachen sieht § 174 die Bestellung eines Verfahrensbeistands zur Wahrung der Interessen eines minderjährigen Beteiligten auch in Abstammungsverfahren iSd § 169 vor. Die Regelungen der §§ 158–158c finden gem S 2 aufgrund der gleichen Funktion des Beistands entsprechende Anwendung. Das Bedürfnis der Beiordnung eines Verfahrensbei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist in einer Scheidungssache der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten, hat das Gericht ihm für die Scheidungssache und eine Kindschaftssache als Folgesache von Amts wegen zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn diese Maßnahme nach der freien Überzeugung des Gerichts zum Schutz des Beteiligten unabweisbar erscheint; § 78...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Bewilligung von VKH richtet sich sowohl in Ehe- und Familienstreitsachen gem § 113 I 2 als auch in den fG-Familiensachen gem § 76 I nach den §§ 114 ff ZPO. Unterschiede ergeben sich für die fG-Familiensachen grds in Bezug auf die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Anwalts, die in § 78 II abweichend von § 121 II ZPO geregelt ist. Die Bewilligung von VKH in einer E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Der Beistand tritt in der Verhandlung neben der Partei zu deren Unterstützung auf. Dies gilt uneingeschränkt im Parteiprozess (§ 79), in dem der Beistand auch neben einem Prozessbevollmächtigten der Partei auftreten kann (KG FamRZ 01, 1619; Zö/Althammer § 90 Rz 3; aA ThoPu/Hüßtege § 90 Rz 1). Nach dem Wortlaut (in der Verhandlung) gilt die Vorschrift auch im Anwaltsproz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und VKH.

Rn 18 Durch die Teilnahmen am Erörterungstermin entsteht für den Rechtsanwalt eine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 Findet im Verfahren nach § 1666 BGB kein Gerichtstermin statt, so entsteht keine Terminsgebühr nach Nr 3104 I Nr 1 RVG-VV (Entscheidung ohne vorgeschriebene mündliche Verhandlung), weil § 157 FamFG eine Soll-Vorschrift ist und die in § 155 II vorgeschriebene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 42 Auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist im Zusammenhang von Rechtsstaatsprinzip und Art 3 I GG entwickelt worden. Dieser Grundsatz fordert eine gleichmäßige Belastung der Parteien mit dem Prozessrisiko und den Prozesskosten (BVerfGE 51, 131, 144; 74, 92, 94). Er verpflichtet den Richter, die Gleichstellung der Parteien durch eine objektive und faire Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag.

Rn 2 Erforderlich ist ein Antrag der Partei. Für den Antrag besteht kein Anwaltszwang, er bedarf keiner besonderen Form und kann sowohl schriftlich als auch zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 129a) gestellt werden. Im Antrag sind sämtliche Voraussetzungen für eine Beiordnung darzulegen und nachzuweisen (BGH NJW-RR 04, 864; NJW 14, 3247) und dazu die Bemühungen konkret unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahmsweise Bewilligung.

Rn 7 PKH für das Prüfungsverfahren kann dann bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache durch Zeugenvernehmungen tatsächlich präjudiziert wird (Schoreit/Groß/Groß § 114 Rz 23 mwN). Außerdem dann, wenn in besonders schwierigen Fällen ein Antragsgegner im Prüfungsverfahren ohne Beiordnung eines Rechtsanwaltes ersichtlich nicht in der Lage wäre, sachdienliche Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 31 Für das Verfahren über die Beschleunigungsrüge fallen keine gesonderten Gerichtsgebühren an. Das Verfahren ist bereits mit der in der Kindschaftssache anfallenden Verfahrensgebühr (Nr 1310, 1314, 1316, 1410 FamGKG-KV) abgegolten. Gerichtliche Auslagen (Nr 2000 ff FamGKG-KV) können entstehen, sind aber Teil der Gerichtskosten des jeweiligen Verfahrens, in dem die Beschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenzgläubiger.

Rn 50 Für den Insolvenzgläubiger kann grds Prozesskostenhilfe im Verfahren bewilligt werden. Maßgeblich ist, dass die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (BGH NJW 04, 3260). Insbesondere muss der Gläubiger mit einer Quote auf seine Forderung rechnen können (BGH NJW 04, 3260 unter Verweis auf LG Freiburg ZInsO 03, 954 und 1006). Allerdings i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen zu beteiligender Personenkreis.

Rn 3 In sämtlichen Abstammungsverfahren sind nach Abs 1 Nr 1–3 primär die bisher im rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnis zugeordneten Personen – also das Kind, die Mutter und der Vater – als Beteiligte vAw zu beteiligen (Muss-Beteiligte). Vater iSd Abs 1 Nr 3 ist daher zunächst nur der Mann, der nach § 1592 BGB die rechtliche Vaterposition innehat (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lu...mehr