Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitliche Wirkung der Forderungssperre.

Rn 9 Der Rechtsanwalt kann ab seiner Beiordnung Ansprüche auf Vergütung gg die Partei nicht mehr geltend machen. War der beigeordnete Rechtsanwalt zuvor als Wahlanwalt tätig, so kann er nach der Beiordnung auch zuvor bereits entstandene Gebühren nicht mehr gegen die Partei geltend machen, wenn diese Gebühren auch nach der Beiordnung noch verwirklicht werden (München JurBüro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschwerde des Anwalts.

Rn 27 Auch der beigeordnete oder beizuordnende Anwalt ist nicht Beteiligter des Verfahrens. Dementsprechend besteht für ihn eine Beschwerdebefugnis auch nur in Ausnahmefällen. Eine Beschwerde des Anwalts mit dem Ziel, eine höhere Ratenzahlung zu erreichen, ist nicht zulässig, auch wenn er durch eine höhere Ratenzahlung eine weitere Vergütung erhielte (Zö/Schultzky Rz 60). St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Stillschweigender Verzicht auf Mehrkosten durch Beiordnungsantrag.

Rn 36 Unverändert streitig ist die Frage, ob im Beiordnungsantrag eines nicht am Gerichtsort ansässigen Anwalts regelmäßig ein Verzicht auf Erstattung der Mehrkosten, die durch die Beiordnung als nicht ortansässiger Rechtsanwalt entstehen, zu sehen ist. Das wird bejaht vom BGH (BGH NJW 06, 3784; ebenso Saarbr FamFR 11, 430 und jetzt auch Frankf Beschl v 28.67.16 – 4 WF 112/1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkehrsanwalt.

Rn 24 Auf Antrag kann der Partei zusätzlich einen Anwalt zur Korrespondenz mit dem Hauptbevollmächtigten beigeordnet werden. Der Antrag kann von der Partei, vom Hauptbevollmächtigten oder vom Verkehrsanwalt gestellt werden. Voraussetzung ist, dass besondere Gründe die Beiordnung erfordern. In der Regel wird die Beiordnung eines Verkehrsanwalts dann erforderlich sein, wenn di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Versicherungssache.

Rn 16 Der Versicherungsnehmer, der durch die Versicherung vertreten wird, die eintreten wird, benötigt keine Beiordnung eines Rechtsanwalts (KG NZV 89, 728).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Für die Vorlage des Insolvenzplans ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur bei besonderen Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Natur geboten. Die Beiordnung ist auch nicht deshalb erforderlich, weil ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet hat. Für die Erhebung des Widerspruchs ist ein Rechtsanwalt nur b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren und Entscheidung.

Rn 4 Das Gericht hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 138 vAw zu prüfen; ein Antrag des Antragsgegners ist nicht erforderlich. Mit der Zustellung der Scheidungsantragsschrift wird der Antragsgegner aufgefordert, für den Fall, dass er beabsichtigt, sich gg den Scheidungsantrag zu verteidigen, einen Anwalt zu bestellen, § 113 I 2 iVm § 271 II ZPO. Kommt der Antragsgegne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt.

Rn 26 Die Partei wählt ihren Anwalt aus und benennt ihn im Bewilligungsverfahren. In der Regel wird die Wahl schlüssig erklärt werden, indem der Anwalt PKH beantragt; der Antrag hinsichtlich seiner Beiordnung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Ein Anwalt, der die Partei nicht vertreten hat oder nicht mehr vertritt, darf nicht beigeordnet werden (Brandbg FamRZ 07, 17...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auswahlverfahren.

Rn 2 Nachdem das Gericht in voller Besetzung die Beiordnung eines Notanwalts beschlossen hat, muss der Vorsitzende ohne Antrag unverzüglich vAw tätig werden. Der Vorsitzende ist an die Grundentscheidung gebunden, aus der der Partei ein Anspruch erwächst. Die Auswahl erfolgt aus dem Kreis der im Bezirk des Prozessgerichts zum Zeitpunkt der Beiordnung niedergelassenen (§ 27 BR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Isolierte FG-Familiensachen nach dem FamFG.

Rn 10 Hier richtet sich die Frage der Anwaltsbeiordnung nach § 78 FamFG. Herrscht Anwaltszwang (vor dem BGH, § 114 II FamFG), so ist nach § 78 I FamFG ein Anwalt beizuordnen. Ist anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben, so beurteilt sich die Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung nach § 78 II FamFG. Der BGH hat die allgemeinen Voraussetzungen dieser Vorschrift – im Wege ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Die Beiordnungsentscheidung des Gerichts ist gem Abs 1 S 1 iVm § 78c III 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff ZPO) anfechtbar. Rn 7 Die Beschwer für den Antragsgegner ergibt sich daraus, dass nach § 39 S 1 RVG die Beiordnung unmittelbar Vergütungsansprüche des beigeordneten Anwalts auslöst (Prütting/Helms/Helms § 138 Rz 10; Zö/Feskorn 138 Rz 4). Der Antragsgegn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht es dem Gericht, dem anwaltlich nicht vertretenen Antragsgegner auch gg seinen Willen einen Anwalt beizuordnen, wenn dies zu seinem Schutz erforderlich ist. Die Beiordnung nach § 138 ist von der Beiordnung eines Notanwalts gem § 113 I 2 iVm § 78b ZPO an denjenigen, der keinen (Rechtsanwalt findet, und der Beiordnung eines Rechtsanwalts gem § 113...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Betreuungsverfahren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Anwaltsbeiordnung.

Rn 24 Die Partei hat ein Beschwerderecht, wenn ihr Antrag auf Beiordnung eines Anwalts abgelehnt wird, auch wenn die Hauptsachentscheidung nicht anfechtbar ist (BGH FamRZ 11, 1138). Sie ist auch beschwerdebefugt, wenn ihr ein nicht beauftragter Rechtsanwalt beigeordnet wird (Celle NdsRpfl 95, 46). Bei Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes ist stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vereinfachtes Verfahren (§§ 249 ff FamFG).

Rn 12 Im vereinfachten Verfahren herrscht gem §§ 257 S 1, 114 IV Nr 6 FamFG iVm § 78 III ZPO kein Anwaltszwang. IdR ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts geboten (Brandbg NZFam 24, 760; Hambg FamRZ 19, 1979; Jena NJW 15, 2741).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... /   Einzelfälle.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. VKH.

Rn 19 Da es sich bei dem Vermittlungsverfahren um ein selbstständiges Verfahren handelt, kann den Eltern hierfür auch VKH bewilligt werden. Problematisch ist die Beiordnung eines Anwalts, da dies nach § 78 II voraussetzt, dass die Beiordnung wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich erscheint. Diese Voraussetzungen werden im Vermittlungsverfahren regelmäß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 37 Zuständig für die Beiordnung ist das Prozessgericht, das über die Bewilligung der PKH entscheiden muss. Nur für die Bestellung des Notanwalts ist der Vorsitzende des Gerichts zuständig. Im Beschwerdeverfahren nach abgelehnter Beiordnung darf auch das Beschwerdegericht einen Anwalt beiordnen (Köln MDR 83, 324). Außer bei der notwendigen Beiordnung ist ein Antrag erforde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisaufnahme.

Rn 23 Findet ein auswärtiger Beweisaufnahmetermin statt, so kann für diesen Termin ein besonderer Anwalt beigeordnet werden, wenn die Terminswahrnehmung durch einen Vertreter der Partei nötig und sachgerecht ist (Brandbg AnwBl 96, 54). Es muss ein Beweisaufnahmetermin stattfinden, ein Termin zur mündlichen Verhandlung reicht nicht aus (Brandbg Beschl v 7.3.07 – 10 WF 53/07)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Zwangsversteigerung.

Rn 18 Im Zwangsversteigerungsverfahren kommt die Beiordnung eines Anwalts nur dann in Betracht, wenn der Schuldner konkret dargelegt, in welcher Art und Weise er in das Verfahren eingreifen will und gg welche vollstreckungsgerichtliche Maßnahme er sich konkret wenden will (BGH NJW-RR 04, 787 [BGH 31.10.2003 - IXa ZB 197/03]; s aber hierzu die Kritik bei § 119 Rn 32). III. Bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Forderungssperre.

Rn 8 Nr 3 bestimmt, dass der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gg die Partei nicht geltend machen darf. Der beigeordnete Rechtsanwalt erhält gem § 45 I RVG seine Vergütung nur aus der Staatskasse, wobei der Umfang der Vergütung durch die Beiordnung des Anwalts bestimmt ist, § 48 RVG. Nachdem – und in dem Umfang, in welchem – PKH bewilligt ist, darf der Anwal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Notanwalt.

Rn 25 Gemäß § 121 V wird der Partei vom Vorsitzenden ein Rechtsanwalt beigeordnet, wenn die Partei keinen zur Vertretung bereiten Anwalt findet und die Beiordnung beantragt. Es ist erforderlich, dass die Partei nachweist, dass sie sich vergeblich um einen zur Vertretung bereiten Anwalt bemüht hat. Mehrere Anwälte müssen zur Vertretung nicht bereit gewesen sein (Dürbeck/Gotts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Selbstständige Familienstreitsachen.

Rn 9 Nach § 114 I FamFG herrscht nunmehr auch in Unterhaltsstreitverfahren durchgehend bereits im 1. Rechtszug Anwaltszwang, so dass die nach dem bis zum 31.8.09 diskutierte Frage nach der Notwendigkeit der Beiordnung insgesamt gegenstandslos geworden ist. Auch hier ist § 113 I FamFG iVm 121 ZPO anzuwenden (s Rn 8 aE).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mahnverfahren.

Rn 15 Im Mahnverfahren ist regelmäßig die Bestellung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Daher haben weder der Antragsteller noch der Widerspruch einlegende Gegner Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, auch nicht, wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist (BGH FamRZ 10, 634; LG Stuttg FamRZ 15, 946).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ehe- und Folgesachen.

Rn 8 Wie nach dem bis zum 31.8.09 geltenden Recht besteht hier gem § 114 I FamFG auch schon in 1. Instanz vor dem FamG Anwaltszwang, Die Beiordnung richtet sich nach § 121, da § 78 FamFG wegen § 113 I FamFG nicht anwendbar ist (BGH FamRZ 11, 1138).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwaltsvertrag.

Rn 38 Die Beiordnung führt nicht zu einem Kontrahierungszwang für den Anwalt (anders beim Notanwalt, s Rn 25). Sie begründet auch keine Prozessvollmacht und kein Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Partei (Dürbeck/Gottschalk Rz 649). Auch dadurch, dass der Anwalt der Partei oder dem Gericht mitgeteilt hat, dass er zur Vertretung bereit ist, entsteht weder Mandatsvertrag n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Vorschrift ist nur in Scheidungsverfahren anwendbar und gem § 270 I auf die Lebenspartnerschaftssachen iSv § 269 I Nr 1 entspr anzuwenden. Ausreichend ist, dass ein Scheidungsverfahren anhängig ist; die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ist nicht vorausgesetzt (ausdr MüKoFamFG/Heiter § 138 Rz 4; ThoPu/Hüßtege § 138 Rz 2). Rn 3 Die Beiordnung muss zum Schutz des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Reformatio in peius.

Rn 35 Im Beschwerdeverfahren ist eine Abänderung zulasten der beschwerdeführenden Partei nicht zulässig (BGHZ 159, 122; BGH MDR 08, 1181). Die reformatio in peius schützt den Beschwerdeführer davor, dass er auf sein eigenes Rechtsmittel hin über die mit der angegriffenen Entscheidung verbundene Beschwer hinaus belastet wird. Auch die Tatsache, dass unter den Voraussetzungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt die Sicherstellung gleicher Chancen bei der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung und soll verhindern, dass eine Partei nur deshalb keinen Rechtsschutz erhält, weil sie keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt findet (BVerfG NJW 79, 2117 [BVerwG 14.05.1979 - BVerwG 7 ER 400.79]). Die Anwendung ist daher auf Verfahren mit Anwaltszwang beschrän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwaltssuche.

Rn 3 Die Partei muss trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt gefunden haben. Welche Bemühungen erforderlich sind, bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Wenngleich die Anforderungen im Hinblick auf den Zweck der Regelung nicht überspannt werden dürfen, ist es notwendig, dass die Partei bei einer angemessenen Anzahl von A...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Bedingte Rechtsmittel

Rz. 164 Soll ein Rechtsmittel unter der Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden, sind besonders die laufenden Rechtsmittelfristen zu beachten. Eine Entscheidung über die Prozesskostenhilfe, ist selten vor Ablauf dieser Fristen zu erhalten. Nun kann der Rechtsanwalt den Weg wählen, das Rechtsmittel nebst PKH-Antrag fristgerecht einzulegen, auf eine schn...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Antragstellung

Rz. 156 Voraussetzung der Gewährung der Prozesskostenhilfe ist die Beantragung vor dem zuständigen Prozessgericht. Mit der Beantragung der Prozesskostenhilfe ist gleichzeitig die Beiordnung des Rechtsanwaltes zu beantragen. Dem Antrag sind die ausgefüllten Formulare der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers nebst den Nachweisen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Der Vorsitzende entscheidet durch Verfügung (Abs 3 S 1), die Form des Beschlusses ist unschädlich (Anders/Gehle/Weber ZPO § 78c Rz 7; Zö/Althammer § 78c Rz 5). In der Verfügung ist der beizuordnende Anwalt namentlich zu bezeichnen, die Beiordnung einer Sozietät oder Partnerschaft soll nicht möglich sein, denn damit würde dieser die dem Vorsitzenden zugewiesene Auswahlen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Auslagen.

Rn 13 Es ist streitig, ob die angeordnete Einziehungssperre auch bewirkt, dass der Rechtsanwalt entstehende Reisekosten, die er aus der Staatskasse nicht verlangen kann, weil er nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts beigeordnet wurde, auch von der Partei nicht verlangen darf. Überwiegend wird vertreten, dass der Anwalt die Reisekosten nicht verlangen kann, wenn...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / F. Überleitungsvorschriften bei RVG-Reformen 2021/2025

Rz. 224 Bei regelmäßigen Anpassungen des Gesetztes – insbesondere durch Gebührenerhöhungen – muss die Entscheidung getroffen werden, in welchen Fällen die neuen Vorschriften und wann die alten Vorschriften anzuwenden sind. Die Frage hat der Gesetzgeber im neuen § 60 RVG geregelt: Zitat § 60 RVG Übergangsvorschrift (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verkehrsanwalt.

Rn 22 Gemäß § 121 IV kann der Partei auf Antrag für die Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter oder zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten ein Anwalt beigeordnet werden. 1. Beweisaufnahme. Rn 23 Findet ein auswärtiger Beweisaufnahmetermin statt, so kann für diesen Termin ein besonderer Anwalt beigeordnet werden, wenn die Te...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Stellung des beigeordneten Anwalts.

Rn 8 Nach Abs 2 hat der beigeordnete Rechtsanwalt die Stellung eines Beistandes iSv § 90 ZPO. Er hat den Antragsgegner umfassend zu beraten und im Termin anwesend zu sein. Der Beistand ist kein Vertreter und kann nicht wirksam Verfahrenshandlungen im Namen des Antragsgegners vornehmen (BGH FamRZ 95, 416; Naumbg FamRZ 02, 248); was der Beistand schriftlich oder mündlich vortr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 5 Für die Erteilung der Vollmacht enthält die ZPO keine besonderen Regeln. Sie bedarf auch keiner besonderen Form und kann uU auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden (BGHZ 40, 197, 203; NJW 2004, 844, 846). Sie ist nach hM Prozesshandlung (BGH NJW 07, 772; BVerwG NJW 06, 2648; Musielak/Voit/Weth § 80 Rz 5) und setzt deshalb Prozessfähigkeit des Vollmachtgebers nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorschuss.

Rn 5 Nach Abs 2 kann der Anwalt die Übernahme des Mandats von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen, der sich nach § 9 RVG bemisst und grds in voller Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung einschließlich der Auslagen verlangt werden kann (BGH VersR 91, 122 [BGH 21.06.1990 - IX ZR 227/89]). Dies gilt nicht für die Beiordnung nach § 121 V, denn eine Vorschussp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beginn.

Rn 13 Die Verschuldenszurechnung setzt immer das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus und scheidet deshalb aus, wenn die Partei bei der Bevollmächtigung geschäftsunfähig war (BGH NJW 87, 440, 441). Deshalb beginnt die Zurechnung nicht schon mit der Auftragserteilung oder dem Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht sondern erst mit der Annahme des Auftrags...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antrag.

Rn 21 PKH wird nur auf Antrag bewilligt. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden (§ 117 I S 1 Hs 2). Anwaltszwang besteht daher nicht (§ 78 V). Zu den Einzelheiten s § 117. Die Anwaltsbeiordnung erfolgt in Anwaltsprozessen vAw, so dass ein ausdrücklicher Antrag nicht gestellt werden muss und die Beiordnung auch noch nach Abschluss de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. PKH nur für laufendes Verfahren.

Rn 18 PKH kann nur für ein laufendes Verfahren in der jeweiligen Instanz beantragt und bewilligt werden. Grds müssen sowohl der Antrag, die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als auch die Bewilligung vor Abschluss der Instanz erfolgt sein. Die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann vom Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang des Beitreibungsrechts.

Rn 4 Der PKH-Anwalt kann gg die gegnerische Partei nur die Kosten festsetzen lassen, die diese nach § 91 erstatten muss. Festgesetzt werden können die Regelgebühren, nicht nur die ermäßigten PKH-Gebühren. Die Umsatzsteuer kann nicht verlangt werden, wenn der eigene Mandant des PKH-Anwalts vorsteuerabzugsberechtigt ist (BGH NJW-RR 07, 285). Das Beitreibungsrecht des Anwalts b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit.

Rn 6 Hinreichende Erfolgsaussicht ist anders als im Prozesskostenhilfeverfahren nicht erforderlich, denn die Staatskasse muss nicht davor bewahrt werden, wenig aussichtsreiche Prozesse finanzieren zu müssen. Die Partei hat ihren Anwalt selbst zu bezahlen, wirtschaftliche Gesichtspunkte bleiben deshalb unbeachtet. Maßgebend ist die Zumutbarkeit der Mandatsübernahme für den be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag auf Aufhebung.

Rn 7 Hat der Rechtsanwalt erfolglos die Aufhebung seiner Beiordnung aus wichtigem Grund (§ 48 II BRAO) beantragt, kann er die Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde angreifen (Abs 3 S 2). Dies gilt auch im Anwendungsbereich von § 121 (Karlsr OLGR 99, 62, 63; Naumbg Beschl v 6.4.05 – 8 WF 19/05). Ein wichtiger Grund ist die Weigerung der Partei, einen Anwaltsvertrag abzus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 7 Das Prozessgericht, also das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll, entscheidet bei freigestellter mündlicher Verhandlung (§ 128 IV) in voller Besetzung durch Beschl. Der Gegner muss vor der Entscheidung nicht gehört werden, da er nicht in seinen Rechten betroffen ist (St/J/Jacoby § 78b Rz 12; Musielak/Voit/Weth § 78b Rz 8). Der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verpflichtung zur Übernahme.

Rn 4 Der beigeordnete Anwalt ist zur Übernahme der Vertretung verpflichtet (§ 48 I Nr 2 BRAO). Da die Beiordnung als solche weder ein Mandatsverhältnis begründet noch die Erteilung der Prozessvollmacht durch die Partei ersetzt, muss er unverzüglich einen Anwaltsvertrag mit der Partei abschließen und ihm muss, damit er die Stellung als Prozessbevollmächtigter erlangt, Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 41 Gg die Ablehnung der Beiordnung ist die Beschwerde gem § 127 II 3 gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Verfahrensbeteiligte selbst, nicht der Rechtsanwalt, dem die Beiordnung versagt wird (Celle FamRZ 12, 1661). Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht gg die Entpflichtung ohne seine Mitwirkung die sofortige Beschwerde zu (Naumbg OLGR 05, 644). Die Partei hat ein Beschwer...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 2. Prozesskostenhilfe für Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung

Das OLG Oldenburg[101] gewährt einem rechtsschutzversicherten Versicherungsnehmer Prozesskostenhilfe hinsichtlich der Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung (im dortigen Fall: 400 EUR), lehnt allerdings die Beiordnung eines Rechtsanwalts aufgrund der durch die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers gesicherten anwaltlichen Vertretung ab. Das Gericht weist in sei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Recht auf Verteidigung

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 392 Rz. 1. Ergänzender Hinweis: Nr. 32–36 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 32 ff.). Rz. 152 [Autor/Stand] Der Beschuldigte hat ein Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu verteidigen (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu § 392). Dies kann er tun – wie bereits ausgeführt – durch Erhebung von Einwänden (§ 136 Abs. 2, § 163a Abs. 3 StPO), in...mehr