Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG

Rz. 668 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.72: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen den Arzt _________________________ – Antrag...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 44 Hier kommt zunächst ein Schadensersatzanspruch des Mandanten gegen den Rechtsanwalt aus § 678 BGB für den Fall in Betracht, dass der Rechtsanwalt erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass seine Geschäftsführung ohne Auftrag mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht.[173] Entspricht aber der Anwalt bei der Geschäftsführung o...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Muster: Antrag im Nebenklageverfahren

Rz. 414 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.64: Antrag im Nebenklageverfahren An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ erklärt der durch die Tat nebenklageberechtigte Verletzte _________________________, dass er sich dem Strafverfahre...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Vorvertragliche Haftung

Rz. 19 Für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB anwendbar.[71] So judizierte der BGH, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Honorars eines Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei gerechtfertigt war, da die Kanzlei vor Übernahme auf eine bestehende Interessenkollision zu der Bank hätte hi...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandanten keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie i...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 14 Die Ehescheidung ist keine Veranlassung für eine Sorgerechtsregelung. Es bleibt auch nach Trennung und rechtskräftiger Scheidung der Ehe bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder, es sei denn, es werden anderslautende gerichtliche Anträge gestellt. Nach § 1671 BGB [12] kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die elter...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 1. Übergangsrecht zum KostBRÄG 2025

Rz. 14 Übergangsrecht Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG wird alleine auf den frühestmöglichen Zeitpunkt der Gebührenentstehung, nämlich den unbedingten Auftrag abgestellt. Auf eine Unterscheidung von Beiordnung oder Bestellung im Wege der Prozesskostenhilfe kommt es nicht mehr an. Durch § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ist nunmehr klargestellt, dass der Grundsatz des "unbedingten Auftrages" auch ...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / II. Prüfungsumfang/Erstattungsfähigkeit

Rz. 69 Prüfungsumfang Zu prüfen sind Entstehung und Erstattungsfähigkeit von Gebühren. Es dürfen nur solche Gebühren und Kosten festgesetzt werden, die unzweifelhaft entstanden sind. Dies ist stets unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG zu prüfen, d.h. es ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Gebühren billig sind. Insoweit wird auf die Ausführungen in § 3 Rdn 1 ff...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / III. Betragsrahmengebühren und Prozesskostenhilfe

Rz. 12 Prozesskostenhilfe Sofern Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, erhält der Anwalt die ungekürzten Gebühren nach §§ 45, 3 Abs. 1 S. 1 RVG. Nach § 48 Abs. 4 RVG erstreckt sich die Beiordnung in Angelegenheiten, in denen nach § 3 Abs. 1 RVG Betragsrahmengebühren entstehen, auf Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Prozesskostenhilfe, wenn vom Gericht nichts andere...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Vorschuss

Rz. 93 Vorschuss Der Rechtsanwalt kann ab dem Zeitpunkt seiner Beiordnung gem. § 47 RVG einen angemessenen Vorschuss gegen die Staats- bzw. Landeskasse geltend machen. Dies nur für bereits entstandene Gebühren und voraussichtlich entstehende oder bereits entstandene Auslagen, diese aber in voller Höhe. Einen Vorschuss für zukünftig entstehende Gebühren kann der Rechtsanwalt n...mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / D. Muster Festsetzungsantrag (§ 55 RVG)

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster: Abrechnungsmuster für einen Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 55 RVG gegen die Staats- bzw. Landeskasse Der beigeordnete Rechtsanwalt beantragt nach rechtskräftiger Verfahrensbeendigung die Festsetzung der gesetzlichen Vergütung für das Klageverfahren: An Sozialgericht Antrag auf Festsetzung der Vergütung des bei...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 2. Beendigung der Angelegenheit

Rz. 27 Auch wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit beendet ist, wird die Vergütung fällig. Der Begriff der Angelegenheit ist im RVG nicht legal definiert. Die kostenrechtliche Angelegenheit kann, aber muss sich nicht mit dem prozessrechtlichen Begriff des (Verfahrens-) Gegenstandes decken. Die Angelegenheit definiert den im Einzelfall vorliegenden Rahmen der konkreten Inter...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / C. Festsetzung gegen die Staatskasse bzw. Landeskasse

Rz. 48 PKH-Anspruch Dem Rechtsanwalt steht aufgrund der gegen seinen Mandanten bestehenden Forderungssperre (§ 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) nach §§ 45 ff. RVG allein aufgrund der Beiordnung ein Anspruch auf Zahlung seiner PKH-Vergütung gegen die Staats- bzw. Landeskasse zu. Rz. 49 Funktionelle Zuständigkeit Die aus der Staats- bzw. Landeskasse zu zahlende ...mehr

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / B. Trennung

Rz. 10 Allgemeines Hinsichtlich der Trennung von Verfahren nach § 113 Abs. 2 SGG verhält es sich genau umgekehrt zur Verbindung. Es gelten insoweit dieselben Grundsätze entsprechend. Bis zur Verfahrenstrennung fällt nur eine Betragsrahmengebühr an. Nach der Trennung bleibt es für das erste Verfahren bei der bereits entstandenen Verfahrensgebühr, für das neue abgetrennte Verfa...mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / A. Verkehrsanwalt

Rz. 1 Aufgabe Verkehrsanwalt/Korrespondenzanwalt Der Verkehrsanwalt ist weder Verfahrensbevollmächtigter noch Vertreter des Verfahrensbevollmächtigten. Vielmehr ist er selbstständiger Bevollmächtigter des Mandanten neben dem originären Verfahrensbevollmächtigten. Da er den Mandanten berät und dem originären Verfahrensbevollmächtigten die von dem Mandanten gesammelten wesentli...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / VI. Anrechnung nur bei Zahlung

Rz. 137 Tatsächliche Zahlung Dem Wortlaut der Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG nach ist zunächst eine Anrechnung vorzunehmen, soweit eine Geschäftsgebühr "entsteht", also unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung. Diese Art der Auslegung scheint jedoch dem Regelungszweck des § 15a RVG und dem damit einhergehenden Wahlrecht des Rechtsanwalts zuwider zu laufen. Eine Anrechnung gem. § 15a...mehr

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§ 17 Auslagen / C. Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG

Rz. 3 Notwendigkeit Voraussetzung für die Anerkennung von Fotokopie-Kosten im Festsetzungsverfahren ist, dass der Beteiligte Tatsachen darlegt, aus denen sich schlüssig die Notwendigkeit der Kosten für eine sachgerechte Prozessführung ergibt. Das vollständige Kopieren der Akten ist regelmäßig nicht notwendig.[3] Rz. 4 Maßstab – sachgerechte Beurteilung Der Rechtsanwalt darf all...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VIII. Anrechnung

Rz. 90 Anrechnung in der Beratungshilfe Die Anrechnung der Gebühren in der Beratungshilfe ist in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2503 VV RVG geregelt. Die Anrechnung gilt auch für die Geschäftsgebühren der Nrn. 2504–2507 VV RVG. § 15a RVG regelt die Anrechnung von Gebühren im RVG allgemein. Eine Anrechnung der Beratungshilfegeschäftsgebühr auf ...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / B. Terminsanwalt

Rz. 11 Aufgabe Terminsvertreter Der Terminsanwalt erhält einen Einzelauftrag für Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG. Vergütung Nach Nr. 3401 VV RVG erhält der Terminsvertreter eine Verfahrensgebühr i.H.d. Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Ebenso erhält er eine Terminsgebühr Nr. 3402 VV RVG i.H.d. einem Verfahrensbevol...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 3. Pflichtverteidiger

Die Vorschriften des Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV gelten auch für den Pflichtverteidiger. Entsprechendes gilt im Bußgeldverfahren. Zum Recht vor Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die h.M. davon ausgegangen, dass die Beiordnung im vorangegangenen Erkenntnisverfahren für das Wiederaufnahmeverfahren f...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.8 Prozesskostenhilfe und Notanwalt

Weitere Sonderfälle stellen die Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Notanwalts dar. Einer Partei kann Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und ein Prozessvertreter beigeordnet werden, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und wenn die beabsicht...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren nach ... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den ehemaligen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Mit Schriftsatz vom 10.9.2024 zeigte der Rechtsanwalt die Verteidigung des Beschuldigten an und bat um Akteneinsicht. Mit Verfügung vom 28.1.2025 hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ebenfalls am 28.1.2025 b...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 4 Sowohl für die gerichtliche als auch für die außergerichtliche Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung kann der Anwalt eine Vergütung vereinbaren, die höher liegt als nach dem RVG. Ist der Anwalt allerdings im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet, ist eine solche Vergütungsvereinbarung ausgeschlossen. Denn nach § 3a Abs. 4 S. 1 RVG ist eine Vereinbarung, nach der ...mehr

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FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 10.4 OLG Celle, Beschl. v. 21.7.2024 – 21 WF 92/24

1. In Abstammungsverfahren ist einem Beteiligten nicht nur für die Vaterschaftsanfechtung nach § 1600 BGB (BGH FamRZ 2012, 1290), sondern auch für das Abstammungsklärungsverfahren im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Verfahrensbevollmächtigter nach § 78 Abs. 2 FamFG beizuordnen. Auch wenn die Ansprüche nach § 1598a BGB für die klärungsberechtigte Person an keine weiteren ...mehr

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AGS 09/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Kosten bei "steckengebliebenen" Stufenklagen und -anträgen, NJW 2024, 1402 Die Bemessung des Streitwertes bei Stufenklagen oder Stufenanträgen stößt in der Praxis immer wieder auf Schwierigkeiten. Noch größere Probleme treten in den Verfahren auf, in denen es nicht mehr zur Bezifferung der Leistungsstufe kommt. Dieses Problem tritt nicht nur im...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / I. Grundsätze zur Anwendung der Regelungen der §§ 140, 141, 143 StPO

Auch nach den Änderungen des Rechts der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in den §§ 140 ff. StPO geregelt.[1] Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren kam nach den früher in der StPO enthaltenen Regelungen in § 141 Abs. 3 S. 2 und 3 S...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / II. Teil 4 Abschnitt 1 oder Abschnitt 3 VV

Bei der Abrechnung des nur für einen Termin bestellten Pflichtverteidigers stellt sich zunächst die Frage, ob dieser als Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV oder nur für eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV abrechnet. Die Frage wird von der inzwischen wohl weitgehend einhelligen Rspr. dahin beantwortet, dass es sich bei den von einem für eine Vorführung/richterl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Beiordnung.

Rn 2 Der PKH-Anspruch der Partei beinhaltet, dass ihr in den notwendigen Fällen zur Wahrnehmung ihrer Rechte ein Rechtsanwalt beizuordnen ist. Die Beiordnung ist im Bewilligungsbeschluss gesondert auszusprechen. Ist eine Beiordnung nicht erfolgt, aber notwendig, kann die Beiordnung in einem besonderen Beschl erfolgen. Im Beiordnungsbeschluss wird der ausgewählte Rechtsanwalt...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Beiordnung

Rz. 155 Voraussetzung der Abrechnung der Prozesskostenhilfe ist die Beiordnung des Rechtsanwaltes nach § 121 ZPO. Die Beiordnung erfolgt stets in Prozessen mit Anwaltszwang oder wenn die Gegenseite ebenfalls anwaltlich vertreten ist. Sie hat auch zu erfolgen, wenn die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich scheint. Bei der Beiordnung, gerade von auswärtigen Rechtsanwälten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beiordnung.

Rn 3 Im Regelfall werden Gerichte mit bei dem Gericht ernannten Richtern besetzt (BVerfGE 14, 163; BGHZ 130, 304). § 59 III gestattet, im begründeten Ausnahmefall (BVerfG DtZ 96, 175) Richter auf Probe (§ 12 DRiG) und Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) einzusetzen. Die Beiordnung ist gem Abs 2 an ein bestimmtes Ereignis, vornehmlich ein Datum zu knüpfen (Schmidt/Temming in G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Notwendigkeit der Beiordnung eines Verkehrsanwalts als Maßstab.

Rn 35 Grds kann ein auswärtiger Anwalt nur dann beigeordnet werden, wenn ansonsten die Beiordnung eines Verkehrsanwalts erforderlich wird und diese Kosten die Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erreichen oder sogar übersteigen würden (Frankf NZFam 22, 896). Im Rahmen der Prüfung, ob ein nicht beim Prozessgericht zugelassener Anwalt ausnw beigeordnet werden darf, ist zu pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zwang zur Beiordnung bei Vertretung des Gegners durch einen Rechtsanwalt.

Rn 20 Auf Antrag ist der bedürftigen Partei ein Rechtsanwalt immer dann beizuordnen, wenn der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist. Der Wortlaut der Vorschrift gibt keinerlei Ermessensspielraum, dennoch soll nach verbreiteter Meinung nicht zwingend eine Verpflichtung zur Anwaltsbeiordnung bestehen, wenn der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist (so BGHZ 91, 314; KG NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Änderung der Beiordnung.

Rn 28 Bis zur Beiordnung kann die Wahl des Anwalts – auch konkludent – jederzeit geändert werden (Saarbr MDR 13, 547). Hat der gewählte Anwalt mitgeteilt, dass er das Mandat niedergelegt habe, darf er nicht mehr beigeordnet werden (Stuttg FamRZ 06, 800). Nach der Beiordnung ist eine Änderung nur bei einer Mandatskündigung aus wichtigem Grund möglich oder wenn die erstrebte n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Notwendige Beiordnung.

Rn 3 Gemäß § 121 I erfolgt eine Beiordnung in Anwaltsprozessen. Ist für das Verfahren gem § 78 die anwaltliche Vertretung vorgeschrieben, so wird der Partei zwingend zur Wahrnehmung ihrer Rechte ein Rechtsanwalt beigeordnet. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Das gilt dementsprechend für Verfahren vor dem LG, OLG, sowie tw in Familien- und Lebenspartnerschaftssac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufhebung der Beiordnung.

Rn 40 Gem § 48 II BRAO kann der Anwalt, der die Vertretung nicht übernehmen oder nicht mehr ausüben will, die Aufhebung der Beiordnung nur dann verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Das können die unüberbrückbare Zerstörung des Vertrauensverhältnisses (BGH NJW-RR 92, 198 [OLG Düsseldorf 20.09.1991 - 3 WF 141/91]) oder auch eine nachträglich eingetretene Inter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erforderliche Beiordnung.

Rn 4 Gemäß § 121 II hat eine Anwaltsbeiordnung zu erfolgen, wenn diese erforderlich erscheint. Die Beiordnung erfolgt nur auf Antrag. Im Antrag ist der ausgewählte Anwalt namentlich zu benennen, wobei die Benennung nicht ausdrücklich erfolgen muss, sondern darin liegen kann, dass der ausgewählte Anwalt seine Beiordnung beantragt. Stellt der Anwalt den PKH-Antrag ohne ausdrüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 70 GVG – [Vertretung; Beiordnung].

Gesetzestext (1) Soweit die Vertretung eines Mitgliedes nicht durch ein Mitglied desselben Gerichts möglich ist, wird sie auf den Antrag des Präsidiums durch die Landesjustizverwaltung geordnet. (2) Die Beiordnung eines Richters auf Probe oder eines Richters kraft Auftrags ist auf eine bestimmte Zeit auszusprechen und darf vor Ablauf dieser Zeit nicht widerrufen werden. (3) Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 78 FamFG – Beiordnung eines Rechtsanwalts.

Gesetzestext (1) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, wird dem Beteiligten ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet. (2) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, wird dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 138 FamFG – Beiordnung eines Rechtsanwalts.

Gesetzestext (1) Ist in einer Scheidungssache der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten, hat das Gericht ihm für die Scheidungssache und eine Kindschaftssache als Folgesache von Amts wegen zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn diese Maßnahme nach der freien Überzeugung des Gerichts zum Schutz des Beteiligten unabweisbar ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 121 ZPO – Beiordnung eines Rechtsanwalts.

Gesetzestext (1) Ist eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben, wird der Partei ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet. (2) Ist eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben, wird der Partei auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beiordnung bei sonstigen sachkundigen Gegnern.

Rn 21 Ist der Gegner durch eine Person oder eine Institution vertreten, die zwar kein Anwalt ist, aber ansonsten sachkundig und prozesserfahren ist, so ist in entspr Anwendung des Grundsatzes der Waffengleichheit auf Antrag ein Anwalt beizuordnen. So, wenn einer Naturalpartei rechtskundige und prozesserfahrene Vertreter einer Behörde gegenüberstehen, und zwar selbst in Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwaltszwang, Beiordnung eines Anwalts, VKH.

Rn 36 In isolierten Kindschaftssachen besteht im ersten und zweiten Rechtszug kein Anwaltszwang, es sei denn, dass eine Kindschaftssache im Scheidungsverbundverfahren behandelt wird. In diesem Fall wird überwiegend angenommen, dass bereits für den Antrag nach § 137 III Anwaltszwang besteht (vgl Prütting/Helms/Helms § 137 Rz 60; J/H/A/Markwardt § 137 Rz 14; Keidel/Engelhardt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen Anwalts.

Rn 34 Ein nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, § 121 III (Saarbr OLGR 09, 713). Der Partei steht es frei, einen Anwalt zu beauftragen, der nicht am Gerichtsort ansässig ist. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Staatskasse nicht unnötig mit Kosten belastet wird, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beiordnung wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit.

Rn 19 Gemäß § 121 II Alt 2 besteht die Verpflichtung, einen Anwalt beizuordnen, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Dieser Grundsatz der Waffengleichheit hat keine verfassungsrechtliche Qualität; einen Grundsatz, dass rechtliches Gehör immer durch die Vermittlung eines Anwalts gewährt werden muss, gibt es nicht (BVerfGE 9, 124; daher ist § 78 II FamFG, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkung der Beiordnung.

I. Anwaltsvertrag. Rn 38 Die Beiordnung führt nicht zu einem Kontrahierungszwang für den Anwalt (anders beim Notanwalt, s Rn 25). Sie begründet auch keine Prozessvollmacht und kein Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Partei (Dürbeck/Gottschalk Rz 649). Auch dadurch, dass der Anwalt der Partei oder dem Gericht mitgeteilt hat, dass er zur Vertretung bereit ist, entsteht wede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Beiordnung eines Pflichtverteidigers

Rz. 512 [Autor/Stand] Nach neuerer Rechtslage[2] liegt ein Fall notwendiger Verteidigung bereits dann vor, wenn der Beschuldigte einem zuständigen Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung gem. §§ 115, 115a, 128 Abs. 1, § 129 StPO vorzuführen ist (§ 140 Abs. 1 Nr. 4, § 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO).[3] Nach früherem Recht war der Pflichtverteidiger bei Inha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Im Zwangsvollstreckungsverfahren muss zwischen den einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen unterschieden werden. Maßgeblich ist, ob die beabsichtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten des Antragstellers besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Das gilt auch im Fall der eingeschränkten Pauschalbewilligung ...mehr