Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / IV. § 144 Abs. 1 StPO keine Entlastungsvorschrift

Keine abweichende Beurteilung ergab sich für den BGH aus § 144 Abs. 1 StPO n.F., demzufolge zur Verfahrenssicherung bis zu zwei weitere Pflichtverteidiger bestellt werden können (a.A. KMR/Staudinger, StPO, 98. EL, § 143a Rn 17). Denn eine Beiordnung nach § 144 StPO habe eigenständige, in den Umständen des Falles (Schwierigkeit oder Umfang des Prozessstoffes; außergewöhnlich ...mehr

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AGS 10/2022, Anwendbares Re... / I. Sachverhalt

In Rahmen eines gegen den Angeklagten u.a. wegen des Verdachts der Begehung eines versuchten Tötungsdeliktes zum Nachteil des Geschädigten der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens legitimierte sich der Rechtsanwalt gegenüber der Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 14.12.2020 für den Geschädigten und beantragte zunächst Akteneinsicht. Die vom Geschädigten unter...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / Leitsatz

Mit der Regelung der Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Alt. 2 StPO hat der Gesetzgeber einen in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Fall des Verteidigerwechsels normiert, der auf dem Gedanken der Sicherung einer sachgerechten Verteidigung beruht und bei dem es auf den Willen des Beschuldigten nicht ankommt. Insofern kann ...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffende Entscheidung Eine weitere Entscheidung "von ganz oben" zu den gesetzlichen Neuregelungen im Recht der Pflichtverteidigung. Allerdings bringt die Entscheidung nicht viel Neues, da der BGH zu den Fragen der Entpflichtung und der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers nach den Regelungen des neuen Recht bereits mehrfach Stellung genommen hat (vgl. die o.a. ...mehr

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AGS 09/2022, Dauer der Pfli... / I. Sachverhalt

Das AG hat gegen den Angeklagten am 26.4.2022 einen Strafbefehl wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, erlassen. Mit Beschl. v. 12.4.2022 war bereits "für das Strafbefehlsverfahren gem. § 408b StPO" der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beste...mehr

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AGS 09/2022, Dauer der Pfli... / II. Wortlaut des § 408b StPO

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO sei – so das LG – nicht auf das schriftliche Verfahren bis zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl beschränkt, sondern gelte bis zur Einlegung des Rechtsmittels gegen das auf den Einspruch hin ergangene amtsgerichtliche Urteil fort (OLG Celle StraFo 2011, 291; OLG Oldenburg StV 2018, 152; OLG Köln NStZ-RR 2...mehr

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AGS 09/2022, Dauer der Pfli... / III. Aufhebung der Bestellung

Wie sich aus § 143 Abs. 2 S. 1 StPO ergebe, könne die Beiordnung allerdings aufgehoben werden. Das sei vorliegend geschehen. Die Aufhebungsmöglichkeit stehe im Ermessen des Gerichts. Allerdings seien insoweit Vertrauensgrundsätze zu beachten. Sei die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, gebiete der Grundsatz de...mehr

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AGS 09/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Vergütungsvereinbarung des beigeordneten Anwalts, NJW 2021, 3286 Gem. § 3a Abs. 1 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) – und Verfahrenskostenhilfe (VKH) – beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ni...mehr

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AGS 09/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Prozessbevollmächtigten des Beklagten

Aufgrund seiner Beiordnung steht dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten gem. § 48 RVG die gesetzliche Vergütung zu. Dabei berechnen sich seine Gebühren nach der PKH-Anwaltsgebührentabelle des § 49 RVG. Jedenfalls mit Wahrnehmung des Verhandlungstermins ist dem Beklagtenvertreter die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV angefallen (s. Nr. 3101 Nr. 1 a.E. VV). Für die Wahrn...mehr

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AGS 09/2022, Mitwirkung des... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war für den (ehemaligen) Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG tätig. Er hat am 17.12.2021 seine Vertretung angezeigt, Akteneinsicht gefordert und mitgeteilt, dass der Beschuldigte seinem Rat folgend jedenfalls zunächst schweigen werde. Ferner beantragte er seine Beiordnung als Pflichtverteidiger, welche im Anschluss durc...mehr

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AGS 09/2022, Forderungsüber... / IV. Die Änderung der Rechtsprechung des OLG München

Das OLG München hat seine bisherige Rspr. aufgegeben und sich nunmehr der ganz überwiegenden Auffassung in Rspr. und Lit. angeschlossen, wonach die Staatskasse nicht gehindert ist, gem. § 59 RVG auf sie übergegangene Ansprüche nach § 126 ZPO gegen eine unterlegene Partei auch dann geltend zu machen, wenn dieser ebenfalls PKH bzw. VKH bewilligt worden ist. 1. Gesetzeswortlaut ...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / b) Objektive Gesamtumstände

Der besondere Umfang des Verfahrens bemisst sich i.Ü. aufgrund der objektiven Gesamtumstände nach dem zeitlichen Aufwand der jeweiligen Verteidigertätigkeit.[23] Bei der Bewilligung einer Pauschgebühr ist aber nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund i...mehr

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AGS 09/2022, Mitwirkung des... / II. "Derzeitiges Schweigen" reicht nicht für Mitwirkung

Das AG verneint das Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 4141 VV. Nach der Anm. zur Nr. 4141 VV müsse durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich werden. In Abs. 2 der Anm. zur Nr. 4141 VV werde klargestellt, dass die Gebühr nicht entstehe. wenn eine auf Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist. Vorliegend habe der Pflichtvert...mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / II. Keine Beschränkung der Bestellung

Nach Auffassung des LG ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 408b StPO nicht auf das schriftliche Verfahren bis zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl beschränkt, sondern gilt bis zur Einlegung des Rechtsmittels gegen das auf den Einspruch hin ergangene amtsgerichtliche Urteil fort (OLG Celle StraFo 2011, 291; OLG Köln NStZ-RR 2010, 30; OLG Oldenbur...mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Das AG hat gegen den Angeklagten am 26.4.2022 einen Strafbefehl wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, erlassen. Mit Beschl. v. 12.4.2022 war bereits der Rechtsanwalt K "für das Strafbefehlsverfahren gem. § 408b StPO" als Pflichtverteidiger bes...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / III. Zusammenfassung

Ob Beratungshilfe bewilligt werden kann oder nicht, entscheidet das Vorliegen der in § 1 BerHG genannten Voraussetzungen. Die Frage ob eine Beratungshilfe "außergerichtlich" oder "innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens" liegt, wird in der Praxis unterschiedlich bewertet. Abgrenzungspunkte ergeben sich dabei nur aus Lit. und Rspr., nicht aus dem Gesetz selbst. Im Strafverfa...mehr

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zfs 08/2022, Einrede der Ve... / Sachverhalt

In dem im Jahre 2009 beim SG Halle (Saale) eingeleiteten Sozialgerichtsprozess ging es um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung. Für dieses Klageverfahren hat das SG dem Kläger durch Beschl. v. 25.11.2009 Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Der Rechtsstreit endete am 8.11.2012 im Termin zur mündlichen Verhandlung durch...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 3. Kritik

Die grundsätzliche "Befürwortung" der Beratungshilfe im Strafvollstreckungsverfahren dürfte diskussionswürdig sein. Angelegenheiten des Strafvollstreckungsrechts sind dem Strafrecht zugehörig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sich die Regelung des Strafvollstreckungsrechts in der StPO wiederfinden. Das Verfahrensrecht sieht hier weitestgehend Entscheidungen der Strafgeri...mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings hätte das LG m.E. zur Begründung des "Fortbestehens" der im Ermittlungsverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung nicht auf die von ihm zitierte Rspr. zurückgreifen müssen. Die vom LG zur Stützung seiner Auffassung angeführten Entscheidungen sind zwar zutreffend, sie sind aber noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Neur...mehr

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zfs 08/2022, Einrede der Ve... / 2 Aus den Gründen:

"II. … Anzuwenden ist das RVG in der Fassung bis zum 31.7.2013 (a.F.), denn die Beiordnung des Beschwerdeführers ist vor diesem Zeitpunkt erfolgt (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG)." Zuständig für die Entscheidung ist die Berichterstatterin des 3. Senats, die als Einzelrichterin über die Beschwerde entscheidet (§ 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Die Übertragung auf den Senat kam nicht in Betracht, d...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Muster: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff. 249 FamFG

Rz. 101 Muster 5.3: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG Muster 5.3: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen den Arzt _____________...mehr

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AGS 07/2022, Fragen und Lös... / 1. Keine einschränkende Beiordnung

Das LG Hannover hat den erkennbar nicht am Sitz des Gerichts kanzleiansässigen Rechtsanwalt B ohne jegliche Einschränkungen beigeordnet. Folglich ist die Beiordnung auch nicht zu den Bedingungen eines Rechtsanwalts mit Niederlassung im Bezirk des Gerichts erfolgt. Nur eine solche Beschränkung der Beiordnung würde dazu führen, dass Rechtsanwalt B gegen die Staatskasse keinen ...mehr

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AGS 07/2022, Kosten eines T... / II. Anspruch gegen die Landeskasse

1. Gesetzliche Grundlagen Der dem Kläger im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt hat gem. § 45 Abs. 1 S. 1 RVG einen Anspruch gegen die Landeskasse auf die gesetzliche Vergütung. Zu dieser gesetzlichen Vergütung gehören nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 RVG die Gebühren und Auslagen. Grund und Höhe des Vergütungsanspruchs bestimmen sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Um...mehr

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AGS 07/2022, Vergütung des ... / II. Anspruch auf eine Einigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Einigungsvertrages i.S.d. Nr. 1000 VV oder ist die Beiordnung oder die ...mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / II. (Konkludente) Bestellung

Im Regelfall bedürfe die Bestellung eines Verteidigers einer ausdrücklichen Verfügung des zuständigen Richters. An einer solchen fehle es, da keine formelle Beiordnung von Rechtsanwältin L. erfolgt sei. Sie sei aber – so das OLG – stillschweigend durch den Vorsitzenden beigeordnet worden. In der Rspr. sei anerkannt, dass eine Bestellung eines Verteidigers in Ausnahmefällen du...mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / I. Sachverhalt

Gegen den Angeklagten (und einen Mitangeklagten) wurde bei der Jugendkammer ein Verfahren wegen mehrfacher Brandstiftung, in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord, geführt. Der Angeklagte befand sich in Haft. Dem Angeklagten war Rechtsanwalt K. als Pflichtverteidiger beigeordnet. Mit Schreiben vom 15.7.2020 bestellte sich dann zusätzlich Rechtsanwältin L. als Wahlvert...mehr

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AGS 07/2022, Kosten eines T... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem ArbG Halle (Saale) Zahlungsansprüche i.H.v. 4.458,67 EUR geltend gemacht. Unter dem 6.11.2019 beantragte er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines auswärtigen Prozessbevollmächtigten. Für die Durchführung des Gütetermins am 21.11.2019 erteilte der Prozessbevollmächtigte des Klägers im eigenen Namen einem bei dem Prozessg...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / III. Begründetheit des Rechtsmittels

Das Rechtsmittel hatte jedoch in der Sache keinen Erfolg. 1. Voraussetzungen des § 144 StPO Nach ihrem Wortlaut habe die Vorschrift des § 144 Abs. 1 StPO zur zentralen Voraussetzung, dass die Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers erfordert. Eine solche Bestellung sei somit nicht schon dann geboten, wenn sie eine...mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / III. Voraussetzungen für die Bestellung eines Sicherungsverteidigers (§ 144 StPO)

Das OLG hat außerdem die Voraussetzungen für die Bestellung von Rechtsanwältin L. als zusätzlicher Pflichtverteidigerin nach § 144 Abs. 1 StPO bejaht. Es bezieht sich insoweit auf die Gesetzesbegründung zu § 144 Abs. 1 StPO (BT-Drucks 19/13829, 49) und die Rspr. des BGH zu der Neuregelung (BGHSt 65, 129 = AGS 2021, 140 = StRR 1/2021, 14). Danach könne für die Auslegung des §...mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Entscheidung ist zuzustimmen. Zwar hat kein formeller Bestellungsbeschluss vorgelegen. Aber: Was muss denn noch passieren, wenn man nicht in einer Fallgestaltung wie der hier vorliegenden von einer konkludenten Bestellung ausgehen will. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Bestellung beabsichtigt sei und dann nimmt die Rechtsanwältin ohne Einwände des Gerichts an den 2...mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen v... / II. Anwendbares neues Recht

Der Pflichtverteidiger hatte geltend gemacht, die "Mittagspausen" seien bei der Berechnung der Gesamtdauer der Hauptverhandlung für die oben genannten drei Hauptverhandlungstermine nicht abzuziehen. Das sieht das LG anders. Der Rechtsanwalt ist vor Einführung der Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV beigeordnet worden. Diese Vorschrift findet hier nach § 60 Abs. 1 RVG Anwendung, da sowohl ...mehr

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AGS 07/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

Aufgrund der Beiordnung steht Rechtsanwalt A gegen die Staatskasse gem. §§ 45, 46, 48 RVG ein Anspruch auf die gesetzliche Vergütung zu. 1. Verjährung des Anspruchs Dieser Anspruch unterliegt allerdings gem. §§ 195, 199 BGB der drei Jahre betragenden Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Vergütung fällig geworden ist. Fälligkeit ist hi...mehr

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AGS 07/2022, Fragen und Lös... / 2. Rechtsanwalt B nimmt den Termin selbst wahr

Da die Beiordnung somit ohne Einschränkung erfolgt ist, was für das Verfahren auf Festsetzung der PKH-Vergütung gem. § 55 Abs. 1 RVG bindend ist, steht fest, dass ihm die gem. § 46 Abs. 1 RVG erforderlichen Reisekosten zum Termin aus der Staatskasse zu ersetzen sind.[5]mehr

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AGS 07/2022, PKH-Antrag ohn... / I. Sachverhalt

Die Tochter der durch die Tat Getöteten und in erster Instanz als solche zugelassene Nebenklägerin hat in der Tatsacheninstanz im Wege der Adhäsion einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld gegen den Angeklagten geltend gemacht. Nachdem der Angeklagte gegen das landgerichtliche Urteil Revision eingelegt hat, hat sie beantragt, ihr im Adhäsionsverfahren für die Rechtsmittelinsta...mehr

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AGS 07/2022, Einrede der Ve... / I. Sachverhalt

In dem im Jahre 2009 beim SG Halle (Saale) eingeleiteten Sozialgerichtsprozess ging es um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung. Für dieses Klageverfahren hat das SG dem Kläger durch Beschl. v. 25.11.2009 Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Der Rechtsstreit endete am 8.11.2012 im Termin zur mündlichen Verhandlung durch...mehr

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AGS 07/2022, Vergütung des ... / Leitsatz

Auch die erst nach Vergleichsschluss bewilligte Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts erfassen das gesamte Verfahren ab Klageerhebung bzw. ab Antragstellung. Dies gilt auch dann, wenn das beim Gericht eingeleitete Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe lediglich die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf einen Vergleichsmehrwert betrifft, dieser Verglei...mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / Leitsatz

Im Regelfall bedarf die Bestellung eines Verteidigers einer ausdrücklichen Verfügung des zuständigen Richters. Es kann die Bestellung eines Verteidigers in Ausnahmefällen aber auch durch das betreffende Gericht aufgrund schlüssigen Verhaltens erfolgen. Voraussetzung für eine konkludente Verteidigerbestellung ist ein Verhalten des zuständigen Richters, das unter Beachtung all...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Ohne genauere Aktenkenntnis wird man nicht abschließend beurteilen können, ob die Entscheidung, mit der der BGH seine bisherige Rspr. zum neuen § 144 StPO bekräftigt/fortsetzt, zutreffend ist. Nach den mitgeteilten Umständen spricht allerdings viel dafür. Zumal es darauf ankommen dürfte, ob ggfs. mach "altem" Recht ein weiterer Pflichtverteidiger hätte bestellt werden müs...mehr

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AGS 07/2022, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war als Zeugenbeistand einer Zeugin in einem beim OLG anhängigen Staatsschutzverfahren tätig. Mit Verfügung des Vorsitzenden vom 10.9.2021 war die Ladung der Zeugin für die Hauptverhandlungstermine vom 16. und 18.11.2021, 9.00 Uhr veranlasst worden, woraufhin die Zeugin zu einem nicht bekannten Zeitpunkt den Rechtsanwalt mandatierte. Der Rechtsanwalt wandte ...mehr

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AGS 07/2022, Einrede der Ve... / II. Anspruch auf PKH-Anwaltsvergütung

1. Anspruchsgrundlagen Aufgrund der Beiordnung des Rechtsanwalts durch das SG Halle (Saale) hatte dieser gem. § 45 Abs. 1 RVG einen Anspruch auf Vergütung aus der Landeskasse erworben. Diesen Anspruch hatte der Rechtsanwalt durch seinen gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG gestellten Antrag auf Festsetzung auch geltend gemacht. 2. Einrede der Verjährung Nach Auffassung des LSG Halle (Saal...mehr

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AGS 07/2022, Vergütung des ... / I. Sachverhalt

Mit seiner vor dem ArbG München erhobenen Klage hatte sich der Kläger gegen eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte gewandt und gleichzeitig die Bewilligung von PKH unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten beantragt. Im Gütetermin haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund orde...mehr

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AGS 07/2022, Vergütung des ... / III. Bedeutung für die Praxis

Das vom LAG München behandelte Problem ist immer noch sehr umstritten: Zunächst ist zu differenzieren zwischen der Frage, ob der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt Anspruch auf eine Differenzverfahrensgebühr und die Terminsgebühr aus dem nicht anhängigen Vergleichsgegenstand hat (bejahend BGH AGS 2018, 141 m. Anm. N. Schneider = RVGrepor...mehr

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zfs 07/2022, Unzulässigkeit... / 3 Anmerkung:

Diese kurze und zutreffende Entscheidung des BGH zeigt, dass in der Praxis häufig die verschiedenen Werte, um die es in einem Zivilprozess gehen kann, verwechselt werden und auch unzulässige Beschwerden eingelegt werden. Deshalb soll die Entscheidung Anlass geben, die drei verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren vorzustellen. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manc...mehr

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AGS 07/2022, Unzulässigkeit... / V. Bedeutung für die Praxis

Die – zutreffende – Entscheidung des BGH gibt Anlass, einen Blick auf die verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren zu werfen. Deren gibt es nämlich drei verschiedene, die in der Praxis immer wieder verwechselt werden. 1. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manchen Fällen hängt die Zuständigkeit des Gerichts von dem Erreichen eines bestimmten Wertes ab. Dies gilt auch...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / VI. Verfahrensrecht

Der BGH hatte im Jahr 2021 die Gelegenheit, den in der Literatur und Rechtsprechung bestehenden Streit betreffend der Verfahrensfähigkeit eines 16jährigen Mädchens in einem sie betreffenden Kinderschutzverfahren nach §§ 1666, 1666a BGB zu entscheiden. Der BGH macht deutlich, dass in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Verfahrensfähigkeit grundsätzlich der Geschäft...mehr

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AGS 06/2022, Prozesskostenh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das OLG unterscheidet für den Nebenklägerbeistand zutreffend zwischen dem sog. privilegierten Nebenkläger (§ 397a Abs. 1 StPO) und dem "normalen Nebenkläger (§ 397a Abs. 2 StPO). Nur der normale Nebenkläger muss die Bewilligung von PKH, die u.a. die zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt, beantragen, wenn die Voraussetzungen des § 397a Abs. 1 StPO für die Bestellun...mehr

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AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / c) Teilnahme an Haft(prüfungs-)terminen außerhalb der Hauptverhandlung (Nr. 3)

Nr. 4102 Nr. 3 VV sieht eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem Termin vor, in dem außerhalb der Hauptverhandlung über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft (§§ 115, 118 StPO) oder der einstweiligen Unterbringung (§ 126a i.V.m. §§ 115, 118 StPO) verhandelt wird. Die Terminsgebühr entsteht aber nur für die Teilnahme an den Haftterminen, die außerhalb der Ha...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / II. Kein Gebührenanspruch des Wahlanwalts gegen die Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG)

Nach Auffassung des OLG besteht ein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts aus § 45 RVG nicht. § 45 Abs. 1 RVG erfordere die Beiordnung des Rechtsanwalts im Wege der PKH nach §§ 114 ff. ZPO; in welchem Verfahren die PKH gewährt werde, sei gleichgültig. Im strafrechtlichen Bereich finden sich hierzu Regelungen beispielsweise für das Klageerzwingungsverfahren (§ 172 Abs. 3 S. 2,...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / IV. Kein Anspruch aus § 45 Abs. 3 RVG

Ein Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse ergibt sich nach Auffassung des OLG auch nicht aus § 45 Abs. 3 RVG. Es sei bereits fraglich, ob es sich hierbei nicht um eine Zuständigkeitsnorm zur Frage handelt, welche Staatskasse die Gebühren schuldet (Hartung/Schons/Enders/Hartung, RVG, 3. Aufl., 2017, § 45 Rn 52). Aber selbst wenn diese Norm ("sonst") dahin auszulegen sei, d...mehr